Bosnien und Herzegowina: Infos für Handel und Investition

Feste Euro-Anbindung erleichtert Wirtschaftsaustausch

Motor der Wirtschaft ist das verarbeitende Gewerbe. IT und Ganzjahrestourismus setzen zunehmend positive Impulse. Günstig für ein wirtschaftliches Engagement in dem Land ist auch das feste Verhältnis der konvertible Mark zum Euro (1 Euro = 1,95583 BAM) und die Nähe zur EU.

Aktuelles und Perspektiven

Bosnien und Herzegowina-Landwirtschaft
  • Trotz der Zerrissenheit des Landes, die sich u.a. in unterschiedlichen Verwaltungsverfahren und uneinheitlichen Anwendungen von Vorschriften bemerkbar machen, ist Bosnien-Herzegowina ein interessantes Land für Wirtschaftsakteure, da es großes Entwicklungspotenzial hat.
  • Das Land verfügt über eine Fülle natürlicher Ressourcen, darunter Holz, Metalle, Kohle und Wasser. Ferner bieten gutes Ackerland und kontinentales Klima im Osten sowie mediterrane Verhältnisse im Süden gute Bedingungen für eine vielfältige landwirtschaftliche Produktion und deren Verarbeitung.
  • Das Land hat eine relativ gut entwickelte industrielle Basis. Impulse für die wirtschaftliche Entwicklung kommen auch von ausländischen Direktinvestitionen. Die Delegation der deutschen Wirtschaft in Bosnien und Herzegowina schätzt die Anzahl von Unternehmen in BuH mit deutscher Kapitalbeteiligung (Minderheits- und Mehrheitsbeteiligungen) auf ca. 250. Die feste Bindung der bosnischen Währung an den Euro hat zu einer stabilen Preisentwicklung und einer niedrigen Inflationsrate geführt. 
  •  Als Vorteile des Landes gelten unter anderem die geografische Lage, niedrige Löhne und die Leistungsbereitschaft und Qualifikation der Arbeitnehmer. Als Schwächen werden die politische Instabilität, die mangelnde Bekämpfung der Korruption und Kriminalität, die Intransparenz bei öffentlichen Ausschreibungen und die schlechte Infrastruktur genannt.

Einen Kurzüberblick über ausgewählte Aspekte der Geschäftsbedingungen in Bosnien und Herzegowina, insbesondere für mittelständische Unternehmen, bietet diese Länderinformation. 

Bosnien und Herzegowina-Wasserkraft

Auf einer Fläche von gut 51.000 Quadratkilometern leben rund 3,2 Millionen Einwohner. Im Jahr 2022 wurde ein Bruttoinlandsprodukt von knapp 44 Milliarden Konvertible Mark (1 Euro = 1,95583 Konvertible Mark) erwirtschaftet. Ein echter Aufschwung wird durch die politische Spaltung verhindert, so dass nötige Reformen nicht realisiert werden, so Experten. Die Gesamtfläche des Landes ist in zwei nahezu gleich große Entitäten geteilt: die Föderation Bosnien & Herzegowina und die Republik Srpska. Darüber hinaus gibt es den Sonderdistrikt Brcko. Dies bedeutet unterschiedliche Regelungen für Geschäftsaktivitäten auf vielen Gebieten. Bosnien und Herzegowina hat folgende Nachbarstaaten: Kroatien, Serbien und Montenegro.

Potenzial hat das Land vor allem im Bereich erneuerbare Energien und im Tourismus (neben einem Küstenstreifen von etwa 20 Kilometern verfügt das Land auch über Wintersportmöglichkeiten). Ein großer Nachholbedarf besteht dagegen in der Modernisierung der Infrastruktur. Ferner müssen der Umweltschutz, die Trinkwasser- und Abwassersysteme erneuert und die Abfallentsorgung modernisiert werden. Bosnien und Herzegowina gehört zu den waldreichsten Regionen Europas (63 Prozent der Fläche sind bewaldet), die Holz- und Forstwirtschaft zählt daher zu den wichtigsten Wirtschaftszweigen. Eine weitere wirtschaftliche Stütze des Landes ist, dank des Rohstoffreichtums, auch die metallverarbeitende Industrie. Als reichhaltige Energiequelle gilt die Wasserkraft, deren Potenzial jedoch bislang unzureichend genutzt wird. Weitere Informationen über zahlreiche Branchen finden Sie bei der Förderagentur FIPA.

Aus verschiedenen Branchen können Sie Geschäftskontakte in  Bosnien und Herzegowina beispielsweise in Kurzprofilen aus Bosnien und Herzegowina finden.

Deutschland ist mit einem Anteil von 15 Prozent das wichtigste Abnehmerland und mit einem Anteil von fast 12 Prozent eins der wichtigsten Lieferländer. Im Jahr 2021 betrugen die Importe aus Bosnien und Herzegowina nach Deutschland knapp 966 Millionen Euro und die deutschen Exporte nach Bosnien und Herzegowina 955 Millionen Euro. Bei den Top-Investitionsländern, bezogen auf den Bestand 2021, belegte Deutschland mit einem Anteil von fast sechs Prozent Platz fünf hinter Österreich, Kroatien, Serbien und Slowenien.

Für Hermes-Bürgschaften gilt für Bosnien und Herzegowina die Länderkategorie 6. Eine Risikoeinschätzung für Bosnien-Herzegowina bietet u.a. Coface.

Bosnien und Herzegowina gehört seit November 2007 dem Central European Free Trade Agreement (CEFTA) an. Hierzu zählen Albanien, Serbien, Moldova, Montenegro, Mazedonien und das Kosovo. Dieses Abkommen sieht die Abschaffung der Zölle unter den Mitgliedern vor. Das Freihandelsabkommen der CEFTA mit der EFTA trat 2015 in Kraft. Darüber hinaus hat Bosnien und Herzegowina ein Freihandelsabkommen mit der Türkei abgeschlossen und ist seit Ende 2022 EU-Beitrittskandidat.

  • Beim Korruptionsindex von Transparency International belegt das südosteuropäische Land Platz 108 (Stand: Januar 2024).
  •  Der Bericht Business Ready (B-READY) 2024 der Weltbank, als Ersatz für den Doing Business Report, bewertet den Rechtsrahmen und die öffentlichen Dienstleistungen für Unternehmen in Bosnien und Herzegowina sowie die Effizienz, mit der der Rechtsrahmen und die öffentlichen Dienstleistungen in der Praxis kombiniert werden.
  • Im Global Competitiveness Index 2019 des Weltwirtschaftsforums befindet sich Bosnien und Herzegowina auf Platz 92 (Stand: Oktober 2019). Im Dezember 2020 gab es eine Sonderauswertung, die nicht mit dem üblichen Bericht zu vergleichen ist.
  • In der Liste der unternehmerfreundlichsten Länder des Wirtschaftsmagazins Forbes belegt Bosnien und Herzegowina Platz 98 (Stand: Dezember 2018).
  • Beim Global Innovation Index ist Bosnien und Herzegowina auf Platz 80 zu finden (Stand: September 2024).
Bosnien und Herzegowina-Investition-Besonderheit

Der rechtliche Rahmen für ausländische Investitionen in Bosnien und Herzegowina ist so aufgebaut, dass er keinen Unterschied zwischen inländischen und ausländischen Investitionen macht. Das Land ist aber  unterteilt in die Föderation Bosnien & Herzegowina, die Republik Srpska und den Sonderbezirk Brcko, in denen jeweils eigene Unternehmensgesetze gelten. 

Bei Gründung einer Gesellschaft müssen entsprechend neben den Bestimmungen auf staatlicher Ebene jeweils auch die Vorschriften in der betreffenden Entität berücksichtigt werden.

Zwischen Deutschland und Bosnien und Herzegowina trat im November 2007 ein Investitionsförderungs- und -schutzvertrag in Kraft. 

Ein ausländischer Staatsbürger kann bei Reziprozität und der Vorlage einer gültigen Arbeitserlaubnis sowie Erfüllung der sonstigen allgemeinen und besonderen Voraussetzungen eine Gewerbetätigkeit ausüben. Für die Ausübung eines gebundenen Gewerbes ist eine entsprechende Fachausbildung oder Meisterprüfung erforderlich. Bei einem konzessionierten Gewerbe ist darüber hinaus die Zustimmung des entsprechenden Ministeriums erforderlich, so das AuWi Bayern.

Die Einstiegsseite der Investitionsförderagentur FIPA bietet Informationen und Serviceangebote auf Englisch, beispielsweise auch eine Datenbank mit Investitionsprojekten. Sie erhalten dort Informationen zu vielen Branchen und verschiedene Broschüren, zum Beispiel über die Erlangung einer Arbeitserlaubnis

Bosnien und Herzegowina-Unternehmen-Recht

Das Gesellschaftsrecht in Bosnien und Herzegowina kennt dieselben Rechtsformen, die auch in Deutschland üblich sind. Das heißt, es gibt sowohl Personengesellschaften (OHG, KG) als auch Kapitalgesellschaften (GmbH, AG).

Am häufigsten wird bei Neugründungen die GmbH gewählt. 

Repräsentanzen für Marktanalysen und Marketing sind ebenfalls möglich.

Detaillierte Informationen zu den verschiedenen Gesellschaftsformen, je nachdem in welcher Entität Sie sich niederlassen möchten, bietet die Förderagentur des Landes.

Informationen zum Start und zum laufenden Betrieb eines Unternehmens finden Sie zusammengefasst in der Broschüre "Starting and Operating Business"

Bosnien und Herzegowina-Unternehmen-Register

Die Schritte zum Start eines Unternehmens hat die Förderagentur auf ihren Internetseiten für jede Entität dargelegt. Die Registrierung hat beim Registergericht zu erfolgen, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat. In der Föderation Bosnien und Herzegowina soll die Registrierung den Angaben zufolge fünf Tage dauern und in der Republik Srpska drei Tage, wenn alle erforderlichen Dokumente vorliegen.

Eine Repräsentanz ist keine juristische Person. Bevor sie an den Start geht, muss sie in das Register für ausländische Repräsentanzen eingetragen werden. Dies wird vom Ministerium für Außenhandel und Wirtschaftsbeziehungen von Bosnien und Herzegowina geführt.

Bosnien und Herzegowina-Unternehmen-Steuer

Der Körperschaftsteuersatz liegt derzeit einheitlich im gesamten Land bei zehn Prozent. Ausnahmen hiervon sind möglich, je nachdem, in welcher Entität sich das Unternehmen befindet (siehe Kapitel Steuervergünstigung).

Bosnien und Herzegowina-Geschäft-Mehrwertsteuer

Der Mehrwertsteuersatz liegt einheitlich bei 17 Prozent.

Der Schwellenwert für die Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung liegt seit 2. Dezember 2023 bei 100.000 Bosnische Konvertible Mark (zuvor 50.000 Bosnische Konvertible Mark, BAM,  25.564,59 Euro). Eine freiwillige Registrierung ist möglich.

Bosnien und Herzegowina-Geschäft-über-Grenzen

Zwischen Deutschland und Bosnien und Herzegowina gibt es ein Doppel-Besteuerungsabkommen. Zu finden ist dies beim Bundesfinanzministerium unter (->Themen, Steuern, Internationales Steuerrecht, Staatenbezogene Informationen, Bosnien und Herzegowina).

Bosnien und Herzegowina-Konvertible-Mark-Wechselkurs-Devisen

Seit Juni 1998 verfügt das Land über die einheitliche konvertierbare Währung (Konvertibilna Marka, BAM). Sie ist im Verhältnis 1 Euro = 1,95583 BAM an den Euro gekoppelt.

Die Konvertibilna Marka oder Fremdwährungen dürfen im Gegenwert von höchstens 10.000 BAM in bar eingeführt werden. Beträge, die diesen Wert übersteigen, müssen an der Grenze deklariert werden.

Die Zentralbank von Bosnien und Herzegowina bietet weitere Informationen.

 

Am 5. Januar 2001 wurde das Zahlungssystem der Zentralbank von Bosnien und Herzegowina (CBBH) errichtet. Die Einrichtung der Zahlungssysteme wurde im Rahmen der Reform des Zahlungssystems durchgeführt, die als eine der erfolgreichsten Reformen in Bosnien und Herzegowina gilt. Die Einrichtung des CBBH-Zahlungsverkehrssystems beinhaltete die vollständige Transformation der Durchführung des internen Zahlungsverkehrs in Bosnien und Herzegowina. Der Zahlungsverkehr wurde von den Zahlungsbüros auf die Geschäftsbanken übertragen. Damit hörten die Zahlungsbüros auf zu existieren.

Bosnien und Herzegowina-Immobilie-Erwerb

Hinweise und konkrete Beispiele sowohl für Geschäftsgebäude, Industriegebiete, Freizonen und lokalen Investitionsmöglichkeiten bietet die Förderagentur des Landes auf ihren Internetseiten. 

 

Grundsteuer wird in der Föderation  Bosnien & Herzegowina auf kantonaler Ebene und in der Republik Srpska durch die Gemeinde bestimmt. In der Föderation Bosnien und Herzegowina gibt es ferner eine Grunderwerbsteuer, ebenfalls auf kantonaler Ebene.

 

Ausländische Investoren haben die gleichen Eigentumsrechte im Hinblick auf Immobilien wie die juristischen Personen von Bosnien und Herzegowina. Nach der Unterzeichnung eines Kaufvertrages und der Beglaubigung der Unterschriften der Vertragsparteien durch den Notar müssen das Grundstück und der neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden.

Bosnien und Herzegowina-Europa-Beziehungen

Mitte März 2024 hat die EU-Kommission den Mitgliedstaaten empfohlen Beitrittsverhandlungen mit Bosnien und Herzegowina aufzunehmen, da sie konkrete Fortschritte in dem Land sieht. Der Europäische Rat hat dem Ende März 2024 zugestimmt. 

Am 15. Februar 2016 hatte Bosnien und Herzegowina die Mitgliedschaft in der EU offiziell beantragt. Im September 2016 hatten die EU-Außenminister das bosnische Beitrittsgesuch zur Überprüfung angenommen. 

Problematisch ist der anhaltende Streit zwischen den politischen Vertretern der drei Hauptvolksgruppen Kroaten, Muslimen und Serben. Dadurch wurden und werden wirtschaftliche und gesellschaftliche Schlüsselreformen blockiert. 

 

Im März 2022 hat der EU-Rat einen Beschluss angenommen, mit dem der Rahmen für restriktive Maßnahmen in Anbetracht der Lage in Bosnien und Herzegowina bis zum 31. März 2024 verlängert wird. Die EU kann dadurch gezielte restriktive Maßnahmen gegen Personen oder Organisationen verhängen, die die Souveränität, die territoriale Integrität, die verfassungsmäßige Ordnung und die internationale Persönlichkeit von Bosnien und Herzegowina untergraben. Restriktive Maßnahmen können auch gegen diejenigen verhängt werden, die die Sicherheitslage im Land ernsthaft gefährden oder das Allgemeine Rahmenabkommen für den Frieden von Dayton/Paris untergraben.

 

Den jüngsten Bericht der EU-Kommission zum Erweiterungsprozess in Bosnien-Herzegowina finden Sie bei der EU-Kommission. Im Erweiterungspaket 2022 hatte die Kommission dem Rat bereits empfohlen, Bosnien und Herzegowina den Kandidatenstatus zuzuerkennen, wenn das Land noch Reformschritte u.a. im Bereich Rechtsstaatlichkeit, Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität, Funktionsfähigkeit der staatlichen Institutionen sowie Medienfreiheit und Migrationssteuerung unternimmt.

 

Seit dem 1. Juni 2015 ist das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Bosnien und Herzegowina in Kraft getreten. Dies Abkommen schafft eine Freihandels-Zone der EU mit Bosnien und Herzegowina, in der einige Produkte nun zollfrei gehandelt werden können. Ferner gibt es nun zusätzliche technische Hilfe der EU.

Ende Dezember 2020 hatte die EU die auslaufenden Handelserleichterungen für die Staaten des Westbalkans verlängert. Damit erhalten Obst und Gemüse mit Ursprung u.a. in Bosnien und Herzegowina einen erleichterten Zugang zu den Märkten der EU. Sie werden ohne mengenmäßige Beschränkungen sowie frei von Zöllen und Abgaben gleicher Wirkung zur Einfuhr zugelassen.

 

Anfang Dezember 2021 hatte sich Bosnien und Herzegowina dem neuen Forschungs- und Innovationsprogramm der EU "Horizon Europe" angeschlossen. Mehr Infos dazu in der Pressemitteilung

 

Auf der Webseite der Delegation der Europäischen Kommission in Bosnien und Herzegowina finden Sie u.a. Ausschreibungen, die über die EU-Delegation laufen.

Informationen zum Rahmen der IPA-Komponente "Hilfe beim Übergang und Institutionenaufbau" für Bosnien und Herzegowina finden Sie ebenfalls bei der EU-Kommission. Für die Förderperiode 2021 bis 2027 sollen in den Westbalkan als gesamte Region bis zu neun Milliarden Euro fließen. Ziel ist es, die Wirtschaft der Region nach der Covid-Pandemie wieder anzukurbeln. Ferner sollen Schwerpunkte im Bereich Umwelt und Digitalisierung gesetzt werden.

 

Die Einrichtungen des Enterprise Europe Network arbeiten im Auftrag der EU. Sie beraten vor allem mittelständische Unternehmen über EU-Fragen und grenzüberschreitende Kooperationsmöglichkeiten. Der EuropaService der deutschen Sparkassen-Finanzgruppe kooperiert mit diesem Netzwerk. In Bosnien und Herzegowina sind die Partner des Enterprise Europe Network in sieben Städten vertreten. 

Bosnien und Herzegowina-Steuern-Vergünstigungen

Einige Steuervorteile hat die Förderagentur FIPA (Foreign Investment Promotion Agency of Bosnia and Herzegovina) zusammengestellt. Es gibt derzeit vier Freihandelszonen in Bosnien und Herzegowina, die diverse Vorteile bieten: Vogosca, Visoko, Hercegovina und die Freihandelszone Trebinje befindet sich in der Aufbauphase. 

Je nachdem, in welcher Entität das Unternehmen seinen  Sitz hat, gibt es unterschiedliche Vergünstigungen. Zum Beispiel bietet die Föderation Bosnien und Herzegowina folgenden Steueranreize:

  • Eine 50-prozentige Ermäßigung der Körperschaftssteuer, wenn ein Unternehmen innerhalb von fünf Jahren mehr als 20 Millionen BAM in Produktionsanlagen (Sachanlagen) investiert (mit einem Minimum von 4 Millionen BAM im ersten Jahr), und die Investition aus dem eigenen Vermögen des Unternehmens finanziert wird (der Anreiz gilt für fünf Jahre)
  • Eine Senkung der Körperschaftssteuer um 30 Prozent, wenn ein Unternehmen einen Betrag von mehr als 50 Prozent des Wertes seines Gewinns vor Steuern in Produktionsanlagen investiert und die Anlagen aus dem eigenen Vermögen des Unternehmens finanziert werden
  • Ein doppelter Steuerabzug für Lohnkosten im Zusammenhang mit der Einstellung neuer Mitarbeiter für einen Zeitraum von mehr als 12 Monaten.

Die Republik Srpska bietet eine Ermäßigung der Körperschaftssteuer, wenn ein Unternehmen in Ausrüstung und Produktionsanlagen investiert, die für die Ausübung einer eingetragenen Geschäftstätigkeit auf ihrem Gebiet erforderlich sind.

Bosnien und Herzegowina-Unternehmen-Förderungen

Die Förderagentur des Landes informiert über verschiedene Investitionsanreize, die sich nach den Entitäten unterscheiden, in denen das Unternehmen seinen Sitz hat.

Innerhalb von Bosnien und Herzegowina gibt es fünf Wirtschaftsregionen, jede hat ihre eigene Entwicklungsagentur.

Informationen über den Energiemarkt und mögliche Unterstützungen gibt es bei der deutschen Exportinitiative Energie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. 

Damit kleine und mittlere Unternehmen in Bosnien und Herzegwoina leichter an Kredite kommen, stellt die Europäische Bank für Wiederaufbau (EBWE) in Bosnien und Herzegowina vier Partnergeschäftsbanken insgesamt 20 Millionen Euro für die Weiterleitung von Darlehen an lokale KMU zur Verfügung.

Die Förderagentur des Landes (Foreign Investment Promotion Agency, FIPA) ist eine staatliche Einrichtung, um insbesonders ausländische Direktinvestitionen anzuziehen.

FIPA Headquarters in Sarajevo 
Dubrovačka 6, 71000 Sarajevo, BOSNIA AND HERZEGOVINA 
Tel.:  ++ 387 33 278 080
Fax: ++ 387 33 278 081
E-mail: fipa@fipa.gov.ba, Internet: http://www.fipa.gov.ba/Language.aspx

Office in Banja Luka 
Jovana Surutke 13/III, Office A52
78000 Banja Luka
Phone: ++387 51 226 270
Phone/Fax: ++ 387 51 226 180
E-mail: banjaluka@fipa.gov.ba

Office in Mostar  
Kneza Višeslava, Office 54
88000 Mostar
Phone&Fax: ++ 387 36 558 815
E-mail: mostar@fipa.gov.ba

Ferner gibt es folgende regionale Entwicklungsagenturen: 

ARDA – covers the Northwest economic region

NERDA – covers the Northeast economic region

REDAH – covers the Herzegovina economic region

REZ – covers the Central B&H economic region

SERDA-covers the Sarajevo Macro Region

Delegation der Deutschen Wirtschaft in BiH / Wirtschaftsverein BiH
Fra Anđela Zvizdovića 1/B19
71000 Sarajevo, BOSNIEN UND HERZEGOWINA
Tel.: +387 33 29 59 10
 Fax: +387 33 29 59 20
E-Mail: info@ahk.ba, Internet: https://bosnien.ahk.de

 

Botschaft von Bosnien und Herzegowina
Ibsenstraße 14, 10439 Berlin
Telefon: +49 30 814 712 10
Fax: +49 30 814 712 11
E-Mail: mail@botschaftbh.de, Internet: https://www.botschaftbh.de/

Die Generalkonsulate in Frankfurt am Main, München und Stuttgart finden Sie auf den Internetseiten der Botschaft.

  • Die Investitionsförderagentur hat zahlreiche Informationen rund um Investitionen in der Rubrik häufig gestellte Fragen zusammengefasst.
  • "Country Commercial Guide" zu Bosnien und Herzegowina; Darstellung der wirtschaftlichen und politischen Entwicklung, der Handelsvorschriften und des Investitionsklimas in Bosnien und Herzegowina; Englisch; erstellt vom US-Handelsministerium. 
  • Germany Trade and Invest (gtai), stellt einige Informationen zu Bosnien und Herzegowina zur Verfügung.
  • Die Delegation der Deutschen Wirtschaft in Bosnien und Herzegowina liefert neben Informationen über das Land auch Informationen zu Rechtsanwälten und Steuerberatern.
  • Öffentliche Ausschreibungen aus Bosnien und Herzegowina, die aufgrund ihres Umfangs europaweit publiziert werden, finden Sie bei TED.
  • Um Geschäftspartner in Bosnien und Herzegowina zu finden, bietet Ihnen der EuropaService verschiedene Möglichkeiten an, die auf den Webseiten im Bereich Kooperationsservice vorgestellt werden. Geschäftskontakte in Bosnien und Herzegowina können Sie in den Kurzprofilen aus Bosnien und Herzegowina finden. Eine Auswahl internationaler Kooperationsbörsen/Unternehmerreisen findet sich im Bereich Unternehmertreffen. Um sein eigenes Profil im Ausland zu veröffentlichen, gibt es die aktive Geschäftspartnersuche. Einzelheiten sind in unserem Leitfaden erläutert. Die Abläufe sind in einer Grafik übersichtlich dargestellt. Bei Fragen helfen wir gern weiter europaservice@dsgv.de, Tel.: 0 30 20225-5798.

Ihre Sparkasse ist Ihr Ansprechpartner auch für alle Fragen rund um die Begleitung internationaler Geschäftsvorhaben in Bosnien und Herzegowina. Sie greift für ein breites Informations- und Leistungsangebot auf eigene Kenntnisse, auf Verbundpartner wie den EuropaService, auf ein Netzwerk internationaler Partnerbanken und weitere Spezialisten der Sparkassen-Finanzgruppe zurück. Diese Partner bilden das internationale Netzwerk der Sparkassen-Finanzgruppe.

Hilfestellung, Beratung, Vor-Ort-Begleitung und die passenden Finanzprodukte für Vorhaben in Bosnien und Herzegowina erhalten Sie aus einer Hand über Ihren Firmenkunden- oder Auslandsfachberater.

Falls Sie noch kein Kunde einer Sparkasse sind und Ihnen Ansprechpartner zu Bosnien und Herzegowina fehlen, wenden Sie sich einfach an den EuropaService. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Ihre Sparkasse vor Ort können Sie auch mit Hilfe der folgenden Internetadresse finden https://www.sparkasse.de/service/filialsuche.html.

© Diese Ausarbeitung oder Teile aus ihr dürfen ohne Erlaubnis des EuropaService der Sparkassen-Finanzgruppe nicht reproduziert werden. Zitate sind mit Nennung der Quelle gestattet. Die Weitergabe durch Institute der Sparkassen-Finanzgruppe an deren Kunden ist frei.

Diese Angaben haben wir mit größtmöglicher Sorgfalt aus vielen Quellen zusammen gestellt. Wegen der sich ständig weiter ändernden Rahmenbedingungen können wir jedoch für Vollständigkeit und Inhalt der Informationen keine Gewähr übernehmen. Komplette Bearbeitung: Stand April 2023. Die neueste pdf-Version des Länderinfo kann am besten jeweils aktuell von der Internetseite (https://europaservice.dsgv.de/laenderinfos/albanien-grossbritannien/bosnien_und_herzegowina.html)  generiert werden, da einige Entwicklungen laufend eingearbeitet werden, ohne dass das Erstellungsdatum geändert wird.

Iris Hemker
Länderinfos, Kooperationsservice


030 20225 5796


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