Türkei: Geschäftsbedingungen für Handel und Investition
Enormes Potenzial, aber zunehmende Herausforderungen
Ein wachstumsträchtiger Windenergiemarkt, gestiegenes Interesse an Energieeffizienz, Digitalisierung und geplante Infrastrukturvorhaben bieten umfangreiche Chancen. Die hohe Inflation, politische Risiken und reichlich Bürokratie wirken jedoch bremsend auf ein Engagement.
Aktuelles und Perspektiven
- Die Wirtschaft wächst weniger dynamisch als gewünscht. Die mangelnde Rechtsstaatlichkeit führt zu einer abwartenden Haltung vieler Wirtschaftsakteure. Nach Ansicht von Experten muss das Land ein neues Wirtschaftsmodell etablieren, um die Voraussetzungen für mehr Forschung und Entwicklung zu schaffen.
- Derzeit ist der Staat beispielsweise dabei, weitere Technologieentwicklungszonen aufzubauen. Darüber hinaus will die Regierung die Industrieproduktion stärken, die Exportwirtschaft fördern und die Energie-Importabhängigkeit verringern, zum Beispiel durch verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien.
- Ferner sollen die regionalen Diskrepanzen beseitigt werden. Mit mehr als 80 Millionen potenziellen Konsumenten, einer jungen Bevölkerung (die Hälfte ist unter 33 Jahre alt) und einem dynamischen Privatsektor bietet die Türkei einen Binnenmarkt mit großem Investitionspotenzial und vielfältigen Kooperationsmöglichkeiten.
Einen Kurzüberblick über ausgewählte Aspekte der Geschäftsbedingungen in der Türkei, insbesondere für mittelständische Unternehmen, bietet diese Länderinformation.
Deutschland ist weiterhin ein bedeutender Handelspartner der Türkei. Bei den türkischen Einfuhren belegte Deutschland im Jahr 2022 Platz drei mit einem Anteil von 6,6 Prozent. Bei den türkischen Ausfuhren liegt Deutschland auf Platz eins mit einem Anteil von 8,3 Prozent.
Die ausländischen Direktinvestitionen beliefen sich im Jahr 2021 auf einen Bestand von 120.700 Millionen US-Dollar. Deutschland hat hieran etwa einen Anteil von gut 10 Prozent und belegt damit Platz 2. In der Türkei sind rund 7.500 Unternehmen mit deutscher Kapitalbeteiligung aktiv. Laut Außenwirtschaftszentrum Bayern ist die türkische Arbeitskultur von einer ausgezeichneten Arbeitsmoral gekennzeichnet.
Seit dem 1. Januar 2024 beträgt der Mindestlohn in der Türkei pro Stunde 3,98 Euro.
Chancen für deutsche Exporteure und Investoren sieht das Außenwirtschaftszentrum Bayern vor allem im Energiesektor. Geschäftschancen gibt es ferner bei Infrastrukturvorhaben, im Tourismus, im Umweltschutz und bei der Modernisierung türkischer Industriebetriebe. Rund um erneuerbare Energien und Energieeffizienz in der Türkei gibt es verschiedene Publikationen beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klima. Im März 2022 wurde zur Windenergie eine Zielmarktanalyse veröffentlicht. Zusammengefasst finden Sie Informationen rund um die türkische Klimastrategie im Klimaschutzatlas von gtai.
Informationen über sämtliche Sektoren in der Türkei hat die Förderagentur des Landes zusammengestellt.
- Automobilindustrie
- Chemieindustrie
- Luftfahrt und Verteidigung
- Energie
- IKT
- Biowissenschaften
- Logistik
- Maschinenbau
- Lebensmittel
- Tourismus
Geschäftspartner in der Türkei können Sie aus verschiedenen Branchen in den Kurzprofilen türkischer Unternehmen finden.
Für Hermes-Bürgschaften gilt in der Türkei die Entgeltkategorie fünf.
Das wichtigste Zahlungsmittel im internationalen Geschäftsverkehr ist die elektronische Banküberweisung über das SWIFT-Netzwerk. Weitere Infos hierzu sowie über den Forderungseinzug und die Risikoeinschätzung bietet Coface.
Die Türkei hat rund 86 Millionen Einwohner, insgesamt gibt es 20 städtische Zentren mit mehr als einer Million Einwohner. Das Land erwirtschaftete 2022 ein BIP von 906 Milliarden US-Dollar. Es existiert ein starkes wirtschaftliches Gefälle zwischen strukturschwachen ländlichen Gebieten im Osten und Südosten und den wirtschaftlich prosperierenden Metropolen.
- Im Doing-Business-Report 2020 der Weltbank belegt die Türkei Platz 33 (Stand: Oktober 2019), Details hierzu finden Sie in dem Bericht.
- Den 115. Platz hat das Land am Bosporus beim Korruptionswahrnehmungsindex von Transparency International inne (Stand: Januar 2024).
- Platz 53 belegt die Türkei beim World Competitiveness Index (Stand: Juni 2024).
- In der Liste der unternehmerfreundlichsten Länder des Wirtschaftsmagazins Forbes belegt die Türkei Platz 57 (Stand: Dezember 2018).
- Beim Global Innovation Index ist die Türkei auf Platz 39 zu finden (Stand: September 2023).
Den Rechtsrahmen für Auslandsinvestitionen bildet das Investitionsgesetz Nr. 4875 aus dem Jahr 2003. Seitdem sind Ausländer Inländern gleichgestellt, d. h. es existieren keine inländischen Mindestbeteiligungen an türkischen Gesellschaften, keine gesonderten Investitionsgenehmigungen und keine erhöhten Mindestkapitalanforderungen.
Das Gesetz über ausländische Direktinvestitionen ist bei der Investitionsförderagentur zu finden.
Zwischen Deutschland und der Türkei gilt das bilaterale Investitionsschutzabkommen vom 20. Juni 1962.
Jeder Ausländer, der selbstständig oder unselbstständig in der Türkei arbeiten möchte, benötigt eine Arbeitserlaubnis. Informationen zur Beantragung einer Arbeitserlaubnis in der Türkei finden Sie im Investorenleitfaden der Förderagentur.
Ausländischen Investoren stehen alle Firmenformen nach dem türkischen Handelsgesetzbuch offen. Das türkische Handelsgesetz unterscheidet Personen- und Kapitalgesellschaften. Zu den Kapitalgesellschaften zählen die Aktiengesellschaft und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
AG: Anonim Sirket (A.S.)
Das Mindeststammkapital liegt zurzeit bei 50.000 TRY, es kann in Geld- oder Sachleistungen erbracht werden. Bei Gründung sind mindestens 25 Prozent einzuzahlen. Die Gründung kann durch einen Aktionär erfolgen. Die Gesellschafter haften in Höhe ihrer Einlage.
GmbH: Limited Sirket (Ltd. Sti.)
Das Mindeststammkapital liegt zurzeit bei 10.000 TRY, es kann sowohl aus Geld- als auch Sacheinlagen bestehen. Nach Angaben der Türkisch-Deutschen Industrie- und Handelskammer gibt es keine Einzahlungsverpflichtung mehr bei Gründung der GmbH. Der Kapitalanteil jedes Partners muss mindestens 25 TRY betragen. Die Gründung mit einem Gesellschafter ist möglich. Die Ltd. Sti. gilt in der Türkei als kleine Schwester der A.S., daher gelten viele Bestimmungen der A.S. auch für die Ltd. Sti.
GmbH & Co.KG: Diese Rechtsform ist in der Türkei nicht zulässig.
Zu den Personengesellschaften gehören:
KG (Komandit Sirket):
Es besteht keine Mindestkapitalanforderung. Sie wird von mindestens zwei Gesellschaftern gegründet, einer haftet mit seinem Privatvermögen und der andere nur mit seiner Einlage.
Kollektivgesellschaft (Kol.Srk.)
Sie wird von mindestens zwei Personen gegründet, um ein Handelsgewerbe zu betreiben. Es gibt kein Mindestkapital, die Gesellschafter haften gesamtschuldnerisch und mit ihrem gesamten Privatvermögen.
Eine Zweigstelle (Sube) ausländischer Unternehmen besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit, kann aber selbstständig wirtschaften und Geschäfte abschließen. Zur Gründung muss eine Erlaubnis des Ministeriums für Industrie und Handel eingeholt werden.
Eine Repräsentanz oder ein Verbindungsbüro („Irtibat Bürosu") hingegen übt keine eigene Geschäftstätigkeit aus. Eine Genehmigung zur Errichtung erteilt das Handelsministerium. Die erstmalige Genehmigung gilt für drei bis fünf Jahre, normalerweise wird keine Verlängerung für Marktforschungsbüros erteilt.
Eine Übersicht über die Gründungsformalitäten mit Dauer und Kosten für die AG und die GmbH finden Sie bei der Türkisch-Deutschen Industrie- und Handelskammer.
Informationen zur Unternehmensgründung sind auch bei der Agentur Invest in Turkey zu finden.
Informationen zur Firmengründung in der Türkei haben auch die Rumpf Rechtsanwälte zusammengestellt.
Für sämtliche Unternehmensformen ist eine Eintragung ins Handelsregister erforderlich. Die Registrierung eines Unternehmens erfolgt jetzt nur noch bei den Handelsregistern bei den Handelskammern, die als „One-Stop-Shop“ konzipiert sind.
Zweigstellen benötigen zuvor eine Genehmigung des Ministeriums für Industrie und Handel.
Laut staatlichen Angaben kann die Eintragung binnen eines Tages erfolgen, wenn alle erforderlichen Dokumente vorliegen. Die Adressen der Handelskammern sind auf der Webseite der zentralen Organisation zu finden, unter -> Chambers and Commodity Exchanges.
Nach Abschluss der Registrierung benachrichtigt das Handelsregisteramt das zuständige Finanzamt und die Sozialversicherung über die Gründung der Gesellschaft. Das Registeramt übernimmt ferner die Veröffentlichung im Handelsregisteranzeiger.
Über die einzuhaltenden Regeln bei der Registrierung und die einzureichenden Unterlagen informiert die Förderagentur des Landes.
Der allgemeine Körperschaftsteuersatz ist per Gesetz vom 14. Juli 2023 auf 25 Prozent festgesetzt worden.
Vergünstigungen sind möglich für Investitionen in bestimmten Branchen/Regionen. Insbesondere für Aktivitäten im Bereich Forschung und Entwicklung, die außerhalb technologischer Entwicklungszentren ausgeübt werden.
Weitere Informationen zur Körperschaftsteuer finden Sie im Steuerleitfaden der Förderagentur im Kapitel 3.
(Türkisch: KDV – Katma Deger Vergisi)
Der Standardsatz ist am 10. Juli 2023 durch Präsident Erdogan von 18 auf 20 Prozent erhöht worden. Der ermäßigte Satz wurde von acht auf zehn Prozent erhöht.
In der Türkei gibt es keine Schwelle, ab der sich ein Unternehmen für die Mehrwertsteuer registrieren muss.
Bei einigen Waren wird zusätzlich zur KDV noch die Sonderverbrauchsteuer ÖTV (Özel Tüketim Vergisi, Special Consumption Tax) erhoben. Die Sätze variieren stark.
Mehr Informationen zur Mehrwertsteuer finden Sie im Steuerleitfaden im Kapitel 6.
Am 1. August 2012 wurden die Ratifikationsurkunden zum Doppelbesteuerungsabkommen ausgetauscht. Damit ist das bereits am 19. September 2011 unterzeichnete und in der Folgezeit sowohl in der Türkei als auch in Deutschland ratifizierte neue Doppelbesteuerungsabkommen in Kraft.
Es entfaltet Rückwirkung zum 1. Januar 2011. Damit wird ein lückenloser Übergang zu dem am 21. Juli 2009 durch Deutschland gekündigten Abkommen vom 16. April 1985 (BGBl. 1989 II S. 866 ) gewährleistet, das noch bis zum 31. Dezember 2010 galt. Im Jahr 1062 hatte die Türkei ihr erstes Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland abgeschlossen.
Der Text des seit 1. Januar 2011 gültigen DBA ist beim Bundesfinanzministerium zu finden über ->Themen -> Steuern -> Internationales Steuerrecht -> Staatenbezogene Informationen.
Gesetzliches Zahlungsmittel ist die Türkische Lira (TRY), sie ist frei konvertibel. Der aktuelle Kurs wird bei der türkischen Zentralbank veröffentlicht
Die Einfuhr von türkischen Banknoten und Münzen, sonstiger Devisen und Valuten, ist nicht beschränkt. Beträge von mehr als 10.000 Euro müssen jedoch dem Finanzministerium mitgeteilt werden.
Ausländische natürliche Personen können Grundstücke bis zu 30 Hektar erwerben. Diese Grenze kann mit Sondergenehmigung erhöht werden.
Zudem gibt es Höchstgrenzen für den Grundbesitz in ausländischer Hand (zehn Prozent der in den Bauleitplänen ausgewiesenen Fläche auf Bezirksebene, "ilce"). Innerhalb von zwei Jahren muss ein Plan zur Entwicklung des Grundstücks existieren, andernfalls kann gegebenenfalls der Erwerb aufgehoben werden.
Weiterhin eingeschränkt ist der Erwerb von Grundeigentum in Wald-, Küsten-, Natur- und militärischen Sicherheitszonen.
Um die Devisenreserven der Türkei zu erhöhen, muss seit Ende Januar 2022 der Erwerb einer Immobilie durch ausländische Staatsangehörige in ausländischer Währung abgewickelt werden. Ab einem Immobilienpreis von 400.000 US-Dollar kann der ausländische Staatsangehörige die türkische Staatsangehörigkeit beantragen.
Für den Kauf einer Immobilie ist kein Notar erforderlich, da der Kaufvertrag direkt vor dem Grundbuchamt geschlossen wird.
Mit dem Kauf einer Immobilie ist allerdings die Zahlung einer Grundbuchgebühr in Höhe von vier Prozent des Kaufpreises verbunden. Die Türkei erhebt eine Gebäudesteuer in Höhe von 0,1 Prozent auf Wohngebäude, 0,2 Prozent auf andere Gebäude und eine Grundsteuer in Höhe von 0,1 Prozent im landwirtschaftlichen Bereich und 0,3 Prozent im Großstadtbereich. Diese Steuersätze können in größeren Städten um bis zu 100 Prozent höher liegen.
Ein Merkblatt zum Immobilienrecht finden Sie bei Rumpf Rechtsanwälte.
Um Investitionen zu forcieren, gibt es drei Arten von speziellen Investitionszonen: Technologieentwicklungszonen, organisierte Industriezonen und Freihandelszonen.
Am 8. Juli 2024 hat der erste hochrangige Dialog zwischen der EU und der Türkei zum Thema Handel stattgefunden. Dieser Dialog zielt darauf ab, die verbleibenden Irritationen im bilateralen Handel zu beseitigen und weitere Bereiche der Zusammenarbeit zu erörtern, insbesondere Möglichkeiten, die Umgehung von EU-Sanktionen, zum Beispiel aktuell gegen Russland, zu verhindern. Darüber hinaus wird ein Runder Tisch der Wirtschaft abgehalten, um mit den Beteiligten einen Meinungsaustausch über Fragen des Handels und der Zollunion zu führen.
Bereits seit 1999 hat die Türkei offiziell den Status eines EU-Beitrittskandidaten. Beitrittsverhandlungen wurden am 3. Oktober 2005 aufgenommen. Die Türkei wird von der EU mit jährlichen Fortschrittsberichten genau beobachtet. Als Vorbereitung der türkischen Bewerbung um eine EU-Mitgliedschaft wurde 1995 eine Zollunion aus der Taufe gehoben. 20 Jahre später ist Mitte Mai 2015 ein Fahrplan vereinbart worden, um Dienstleistungen, öffentliche Ausschreibungen und die meisten landwirtschaftlichen Produkte einzubeziehen.
Ende November 2023 hat die EU Kommission einen Bericht über den Stand der Beziehungen zwischen der EU und der Türkei vorgelegt. Regelmäßige Informationen zum Austausch zwischen der Türkei und der EU veröffentlicht die EU-Kommission. Den jüngsten Bericht der EU-Kommission zur Türkei finden Sie auf den Seiten der Kommission.
Aufgrund des Gasstreits mit Zypern im Mittelmeer und der türkischen Militäroffensive in Syrien sowie dem Streit um die Rechtsstaatlichkeit wird der Beitrittsprozess unter den EU-Staaten kontrovers diskutiert, obwohl er mit dem Verhandlungsbeginn bereits eingeleitet wurde. 16 von 35 Kapiteln wurden eröffnet. Bisher wurde allerdings nur eines der 35 Verhandlungskapitel vorläufig geschlossen, das Kapitel Forschung und Wissenschaft.
Der Beitritt zur EU ist prinzipiell abhängig von der Etablierung einer marktwirtschaftlichen Ordnung (gilt als erreicht), der Anpassung an den Rechtsbestand der Gemeinschaft und der Fähigkeit der Wirtschaft, dem innergemeinschaftlichen Wettbewerbsdruck standzuhalten (gilt als mittelfristig erreichbar). Zusätzliche Aspekte sind die der Rechtsstaatlichkeit, der Demokratie und des Schutzes von Minderheiten und Menschenrechten.
Informationen im Zusammenhang mit dem Beitritt der Türkei finden Sie bei der EU-Kommission.
Die EU-Förderung für die Türkei wird seit 2007 aus dem Programm IPA („Instrument for Pre-accession Assistance“) gezahlt. Es dient der Vorbereitung des EU-Beitritts. Die hierunter definierten Vorhaben basieren auf einer gemeinsamen Vereinbarung zwischen der EU und der türkischen Regierung. Dabei stehen institutionelle Reformen im Mittelpunkt, sowie die Restrukturierung wichtiger Wirtschaftsbereiche und die Verbesserung der Infrastruktur.
Ausschreibungen aus IPA werden von den türkischen Behörden vergeben, wie der türkischen Central Finance and Contracts Unit.
Auf einem Sondergipfel der EU und der Türkei Ende November 2015 war vereinbart worden, dass das Land am Bosporus Geld von der EU für die Versorgung von Flüchtlingen vor Ort erhält.
Die Türkei hat sich dem Forschungs- und Innovationsprogramm Horizont Europa aus der Förderperiode 2021 bis 2027 angeschlossen. Das Abkommen gewährt Forschungseinrichtungen aus der Türkei Assoziiertenstatus. Ebenso ist die Türkei an dem Programm Erasmus+ und dem European Solidarity Corps assoziiert für die Periode 2021 bis 2027.
Ferner hat die EU-Kommission im September 2023 das Programm "Digitales Europa" für die Türkei eröffnet. Nach Abschluss der entsprechenden Ratifizierungsverfahren tritt es in Kraft. Durch den Abschluss des Assoziierungsgabkommens haben Unternehmen, öffentliche Verwaltungen und andere förderfähige Organisationen in der Türkei Zugang zu den Aufrufen des Programms "Digitales Europa" haben, das für den Zeitraum 2021 bis 2027 mit einem Gesamtbudget von 7,5 Milliarden Euro ausgestattet ist.
Weitere Informationen zu den Beziehungen zwischen der EU und der Türkei sind zu finden bei der Delegation der EU in der Türkei.
Mit ihrem System der Investitionsanreize will die Türkei zum einen die Importabhängigkeit reduzieren und zum anderen die Hochtechnologie und weniger entwickelte Regionen fördern. Das Anreizsystem besteht aus vier verschiedenen Programmen, hierzu gehören:
- das allgemeine Investitionsförderprogramm,
- das regionale Investitionsförderprogramm,
- das projektbasierte Investitionsförderprogramm und
- das strategische Investitionsförderprogramm.
Das Fördersystem bietet einen Mix aus Steuererleichterungen, Zollermäßigungen, Übernahme anteiliger Beiträge des Arbeitgebers zur Sozialversicherung, kostengünstigen Grundstücken, Zuschüssen und vergünstigten Finanzierungsangeboten. Ausländische und türkische Antragsteller haben den gleichen Anspruch auf die Nutzung der Förderung.
Es gibt verschiedene Arten von Anreizen:
- Anreize für Investititionen
- Anreize für Beschäftigung
- Anreize für Forschung und Entwicklung
- Anreize für regionale Verwaltungszentren
- Exportanreize
Die Förderagentur stellt einen guten Überblick über die Investitionsförderung zur Verfügung.
Dort sind auch Informationen auf Deutsch zu den drei unterschiedlichen Arten von Investitionszonen und deren Fördermöglichkeiten (Technologiezonen, organisierte Industriezonen und Freihandelszonen) zu finden.
Eine zusammenfassende Broschüre über die verschiedenen Formen der Investitionsförderung gibt es auf Englisch bei der Förderagentur.
- Mittelstandsfinanzierung
Über die türkische Förderbank können Betriebe u.a. Förderkredite erhalten.
Der nationale Kredit- und Garantiefonds (Kredi Garanti Fonu, KGF) bietet Kreditbürgschaften als Ergänzung zu regulären Bankkrediten für KMU. Der Fonds arbeitet über verschiedene Partnerbanken. Die Kosten für die Garantien sind reduziert durch eine Rückbürgschaft des EIF.
Die Förderagentur für KMU (KOSGEB) ist beim Ministerium für Industrie und Handel angesiedelt und verfügt über eine ganze Reihe von Außenstellen. Die Agentur bietet neben Beratung und Schulung in einer Vielzahl von Bereichen auch kostenlose Analyse, Prüfung und Qualitätsmessung von Produkten an, unterstützt Forschungsvorhaben durch diverse Projekte und vermittelt Geschäftspartner. KOSGEB ist auch Vertragspartner der EU zur Durchführung verschiedener Entwicklungsvorhaben für lokale KMU. Über die Aktivitäten der Agentur informiert eine Broschüre. Informationen zu den verschiedenen Unterstützungsangeboten sind dort ebenfalls zu finden.
Kücük ve Orta Ölcekli Sanayi Gelistirme ve Destekleme idaresi Baskanligi (KOSGEB)
Small and Medium Enterprises Development Organization of Turkey
Anafartalar Mah. İstanbul Cad. No: 32
06050 Ulus / Altındağ / ANKARA - TURKEY
Tel.: +90 312 595 28 00
Fax: +90 312 368 07 15
E-Mail: bilgi@kosgeb.gov.tr, Internet: https://en.kosgeb.gov.tr/
Für die Förderung von F&E-Vorhaben gibt es ein eigenes F & E-Gesetz. Die wissenschaftliche und technologische Forschungsgemeinschaft der Türkei (TUBITAK) erstattet F & E-Kosten und gewährt Kredite für F & E-Projekte.
TÜBITAK
Tunus Caddesi No:80, 06100 KAVAKLIDERE, ANKARA, TÜRKEI
Tel.: +90 312 298 17 50
E-Mail: uidb@tubitak.gov.tr, Internet: https://www.tubitak.gov.tr/en
Informationen zu Förderungen für Unternehmen auf Türkisch bietet das Ministerium für Industrie und Technologie.
Die Europäische Union unterstützt Unternehmen in der Türkei mit einer breiten Palette von EU-Programmen, die Darlehen, Bürgschaften, Risikokapital und andere Formen bereitstellen. Diese Finanzinstrumente werden von Finanzintermediären wie Banken, Risikokapitalfonds und anderen Finanzinstituten verwaltet. Ansprechpartner sind lokale Kreditinstitute.
Die Einrichtungen des Enterprise Europe Network arbeiten im Auftrag der EU. Sie beraten vor allem mittelständische Unternehmen über EU-Fragen und grenzüberschreitende Kooperationsmöglichkeiten. Der EuropaService der deutschen Sparkassen-Finanzgruppe kooperiert mit diesem Netzwerk. Die Partner des türkischen Enterprise Europe Network sind in 29 Städten zu finden.
Für Investoren gibt es als wesentlichen Ansprechpartner die Agentur „Invest in Turkey“, die als zentrale Anlauf- und Informationsstelle in Ankara und Istanbul für ausländische Investoren eingerichtet wurde.
Invest in Turkey Agency
Kavaklidere Mahallesi Akay Caddesi No:5, 06640 Cankaya-Ankara, TÜRKEI
Tel.: +90 312 413 89 00
Fax: +90 312 413 89 01
Internet: https://www.invest.gov.tr
Die Wirtschaftsförderagenturen der Regionen finden Sie unter https://tuerkei.diplo.de/tr-de/themen/wirtschaft/-/1674240?view=
YASED - Verband der internationalen Investoren in der Türkei
Dikilitaş Emirhan Cad. No. 113 Barbaros Plaza Kat 16
34349 Beşiktaş / İstanbul - TÜRKEI
Tel.: +90 212 272 5094
Tax: +90 212 274 6664
E-Mail: info@yased.org.tr, Internet: http://www.yased.org.tr/en
Türkiye Odalar ve Borsalar Birligi (TOBB)
Vereinigung der Kammern und Warenbörsen der Türkei
Dumlupinar Bulvari No: 252 (Eskisehir Yolu 9. Km.), 06530 Ankara, TÜRKEI
Tel.: +90 312 218 20 00
Fax: +90 312 219 40 90
E-Mail: info@tobb.org.tr, Internet: https://www.tobb.org.tr
Deutsche Botschaft Ankara
Atatürk Bulvarı 114, 06690 Kavaklıdere - Ankara - TÜRKEI
Tel.: 0090 312 455 51 00
Internet: https://tuerkei.diplo.de
Deutsch - Türkische Industrie- und Handelskammer
Alman - Türk Ticaret ve Sanayi Odasi
Yeniköy Tarabya Cad. No.88, 34457 Tarabya-Istanbul, TÜRKEI
Tel.: +90 212 363 05 00
Fax: +90 212 363 05 60
E-Mail: info@dtr-ihk.de, Internet: https://www.dtr-ihk.de/
Türkisch-Deutsche Industrie- und Handelskammer
Leipziger Platz 14
10117 Berlin
Tel.: 0 30 / 233 299 50
Fax: 0 30 / 233 299 510
E-Mail: info@td-ihk.de, Internet: https://www.td-ihk.de/de/
Türkische Botschaft
Tiergartenstr. 19 - 21, 10785 Berlin
Tel.: +49 30 278 98 030 (Handelsabteilung)
Fax: +49 30 278 98 040 (Handelsabteilung
E-Mail: botschaft.berlin@mfa.gov.tr
Internet: http://berlin.emb.mfa.gov.tr
- Für den Start ins Auslandsgeschäft bietet der Export Guide sämtliche Informationen und Hilfestellungen der deutschen Außenwirtschaftsförderung.
- Germany Trade and Invest (gtai) stellt eine Vielzahl von Informationen zur Türkei zur Verfügung.
- Einen Leitfaden für Exporte für die Türkei erstellt das Außenwirtschaftszentrum Bayern in Zusammenarbeit mit der Außenwirtschaft Österreich.
- Informationen zu verschiedenen Branchen in der Türkei sind bei der Förderagentur des Landes zu finden.
- Portal zu Rechtsquellen (Deutsch) sowie Rechtshinweise, erstellt und zusammengestellt von der Kanzlei Prof. Rumpf.
- Um Geschäftspartner in der Türkei zu finden, bietet Ihnen der EuropaService verschiedene Möglichkeiten an, die auf unseren Webseiten im Bereich Kooperationsservice vorgestellt werden. Anonymisierte Kurzprofile türkischer Unternehmen, die auf der Suche nach Geschäftspartnern in Deutschland sind, haben wir für Sie auf einer Seite zusammengestellt. Eine Auswahl internationaler Kooperationsbörsen/Unternehmerreisen finden Sie im Bereich Unternehmertreffen und um sein eigenes Profil im Ausland zu veröffentlichen, gibt es die aktive Geschäftspartnersuche. Einzelheiten sind in unserem Leitfaden erläutert. Die Abläufe sind in einer Grafik übersichtlich dargestellt. Bei Fragen helfen wir gern weiter europaservice@dsgv.de, Tel.: 0 30 20225-5798.
Ihre Sparkasse ist Ihr Ansprechpartner auch für alle Fragen rund um die Begleitung internationaler Geschäftsvorhaben in der Türkei. Sie greift für ein breites Informations- und Leistungsangebot auf eigene Kenntnisse, auf Verbundpartner wie den EuropaService, auf ein Netzwerk internationaler Partnerbanken und weitere Spezialisten der Sparkassen-Finanzgruppe zurück. Diese Partner bilden das internationale Netzwerk der Sparkassen-Finanzgruppe.
Hilfestellung, Beratung, Vor-Ort-Begleitung und die passenden Finanzprodukte für Ihr Vorhaben in der Türkei erhalten Sie aus einer Hand über Ihren Firmenkunden- oder Auslandsfachberater.
Falls Sie noch kein Kunde einer Sparkasse sind und Ihnen Ansprechpartner für die Türkeit fehlen, wenden Sie sich einfach an den EuropaService. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Ihre Sparkasse vor Ort können Sie auch mit Hilfe der folgenden Internetadresse finden https://www.sparkasse.de/service/filialsuche.html.
© Diese Ausarbeitung oder Teile aus ihr dürfen ohne Erlaubnis des EuropaService der Sparkassen-Finanzgruppe nicht reproduziert werden. Zitate sind mit Nennung der Quelle gestattet. Die Weitergabe durch Institute der Sparkassen-Finanzgruppe an deren Kunden ist frei.
Diese Angaben haben wir mit größtmöglicher Sorgfalt aus vielen Quellen zusammen gestellt. Wegen der sich ständig weiter ändernden Rahmenbedingungen können wir jedoch für Vollständigkeit und Inhalt der Informationen keine Gewähr übernehmen. Komplette Bearbeitung: Stand Januar 2023. Wichtige Entwicklungen werden laufend eingearbeitet, ohne dass das Erstellungsdatum geändert wird. Die neueste pdf-Version des Länderinfo kann daher am besten jeweils aktuell von der Internetseite (https://europaservice.dsgv.de/laenderinfos/schweden-zypern/tuerkei.html) generiert werden.
Investitionsbedarf ist groß
Energieeffizienz und Erdbebensicherheit sind in der Türkei gefragt. Gute Chancen also für den deutschen Mittelstand, sagt Suat Bakir, Geschäftsführer der Türkisch-Deutschen Industrie- und Handelskammer in Berlin.