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Geschäftsbedingungen für Handel und Investition

Türkei
Mit mehr als 80 Millionen Konsumenten und einer jungen Bevölkerung bietet die Türkei einen großen Binnenmarkt.  Die Regierung strebt die Inflationsbekämpfung, den Ausbau der Digitalisierung, des grünen Wandels sowie des Katastrophenmanagements an.
Kurz und knapp
  • Die Türkei hat rund 88 Millionen Einwohner verteilt auf eine Fläche von gut 785.000 Quadratkilometern.

  • Es  gibt 20 städtische Zentren mit mehr als einer Million Einwohner.

  • Die Türkei hat folgende Nachbarstaaten: Georgien, Armenien, Aserbaidschan, Iran, Irak, Syrien sowie Bulgarien und Griechenland.

  • Den 107. Platz hat das Land am Bosporus beim Korruptionswahrnehmungsindex von Transparency International inne (Stand: 02/2025).

Aktuelles und Perspektiven

  • Die Wirtschaft wächst weniger dynamisch als gewünscht. Die mangelnde Rechtsstaatlichkeit führt zu einer abwartenden Haltung vieler Wirtschaftsakteure.
  • Nach Ansicht von Experten muss das Land ein neues Wirtschaftsmodell etablieren, um die Voraussetzungen für mehr Forschung und Entwicklung zu schaffen.
  • Derzeit ist der Staat dabei, weitere Technologieentwicklungszonen aufzubauen. Darüber hinaus will die Regierung die Industrieproduktion stärken, die Exportwirtschaft fördern und die Energie-Importabhängigkeit verringern, zum Beispiel durch verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien.
  • Die regionalen Diskrepanzen sollen beseitigt werden. 
  • Mit mehr als 80 Millionen potenziellen Konsumenten, einer jungen Bevölkerung (die Hälfte ist unter 33 Jahre alt) und einem dynamischen Privatsektor bietet die Türkei einen Binnenmarkt mit großem Investitionspotenzial und vielfältigen Kooperationsmöglichkeiten.

Steckbrief Wirtschaft in der Türkei

  • Das Land erwirtschaftete im Jahr 2024 ein BIP von 1.400 Milliarden US-Dollar.
  • Es existiert ein starkes wirtschaftliches Gefälle zwischen strukturschwachen ländlichen Gebieten im Osten und Südosten und den wirtschaftlich prosperierenden Metropolen.
  • Deutschland ist weiterhin ein bedeutender Handelspartner der Türkei. Bei den türkischen Einfuhren belegte Deutschland im Jahr 2024 Platz drei mit einem Anteil von 7,9 Prozent. Bei den türkischen Ausfuhren liegt Deutschland auf Platz eins mit einem Anteil von 7,8 Prozent. 
  • Die ausländischen Direktinvestitionen beliefen sich im Jahr 2024 auf einen Bestand von 180.000 Millionen US-Dollar. Deutschland hat hieran etwa einen Anteil von gut 13 Prozent und belegt damit Platz 2.
  • In der Türkei sind gut 8.000 Unternehmen mit deutscher Kapitalbeteiligung aktiv, so gtai.
  • Laut Außenwirtschaftszentrum Bayern ist die türkische Arbeitskultur von einer ausgezeichneten Arbeitsmoral gekennzeichnet.
  • Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der Mindestlohn in der Türkei pro Stunde 3,75 Euro.
  • Geschäftschancen gibt es ferner bei Infrastrukturvorhaben, im Tourismus, im Umweltschutz und bei der Modernisierung türkischer Industriebetriebe. 

Bedeutende Branchen in der Türkei

Unternehmensformen

  • Ausländischen Investoren stehen alle Firmenformen nach dem türkischen Handelsgesetzbuch offen. Das türkische Handelsgesetz unterscheidet Personen- und Kapitalgesellschaften. Zu den Kapitalgesellschaften zählen die Aktiengesellschaft und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung. 
  • AG: Anonim Sirket (A.S.)Das Mindeststammkapital liegt zurzeit bei 50.000 TRY (seit 1. Oktober 2024 250.000 TRY lt. Rumpf Rechtsanwälte). Das Kapital kann in Geld- oder Sachleistungen erbracht werden. Bei Gründung sind mindestens 25 Prozent einzuzahlen. Die Gründung kann durch einen Aktionär erfolgen. Die Gesellschafter haften in Höhe ihrer Einlage. 
  • GmbH: Limited Sirket (Ltd. Sti.)Das Mindeststammkapital liegt zurzeit bei 10.000 TRY (seit 1. Oktober 2024 50.000 TRY lt. Rumpf Rechtsanwälte). Das Kapital kann sowohl aus Geld- als auch Sacheinlagen bestehen. Nach Angaben der Türkisch-Deutschen Industrie- und Handelskammer gibt es keine Einzahlungsverpflichtung mehr bei Gründung der GmbH. Der Kapitalanteil jedes Partners muss mindestens 25 TRY betragen. Die Gründung mit einem Gesellschafter ist möglich. Die Ltd. Sti. gilt in der Türkei als kleine Schwester der A.S., daher gelten viele Bestimmungen der A.S. auch für die Ltd. Sti. 
  • GmbH & Co.KG: Diese Rechtsform ist in der Türkei nicht zulässig.
  • Zu den Personengesellschaften gehören:
  • KG (Komandit Sirket):Es besteht keine Mindestkapitalanforderung. Sie wird von mindestens zwei Gesellschaftern gegründet, einer haftet mit seinem Privatvermögen und der andere nur mit seiner Einlage.
  • Kollektivgesellschaft (Kol.Srk.)Sie wird von mindestens zwei Personen gegründet, um ein Handelsgewerbe zu betreiben. Es gibt kein Mindestkapital, die Gesellschafter haften gesamtschuldnerisch und mit ihrem gesamten Privatvermögen.
  • Eine Zweigstelle (Sube) ausländischer Unternehmen besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit, kann aber selbstständig wirtschaften und Geschäfte abschließen. Zur Gründung muss eine Erlaubnis des Ministeriums für Industrie und Handel eingeholt werden.
  • Eine Repräsentanz oder ein Verbindungsbüro („Irtibat Bürosu") hingegen übt keine eigene Geschäftstätigkeit aus. Eine Genehmigung zur Errichtung erteilt das Wirtschaftsministerium. Die erstmalige Genehmigung gilt für drei Jahre, eine Verlängerung kann für fünf oder zehn Jahre erteilt werden.
  • Eine Übersicht über die Gründungsformalitäten mit Dauer und Kosten für die AG und die GmbH finden Sie bei der Türkisch-Deutschen Industrie- und Handelskammer.
  • Informationen zur Unternehmensgründung sind auch bei der Agentur Invest in Turkey zu finden.
  • Informationen zur Firmengründung in der Türkei haben auch die Rumpf Rechtsanwälte zusammengestellt.

Registrierung

  • Für sämtliche Unternehmensformen ist eine Eintragung ins Handelsregister erforderlich. Die Registrierung eines Unternehmens erfolgt jetzt nur noch bei den Handelsregistern bei den Handelskammern, die als „One-Stop-Shop“ konzipiert sind. 
  • Zweigstellen benötigen zuvor eine Genehmigung des Ministeriums für Industrie und Handel. 
  • Laut staatlichen Angaben kann die Eintragung binnen eines Tages erfolgen, wenn alle erforderlichen Dokumente vorliegen. Die Adressen der Handelskammern sind auf der Webseite der zentralen Organisation zu finden, unter -> Chambers and Commodity Exchanges.
  • Nach Abschluss der Registrierung benachrichtigt das Handelsregisteramt das zuständige Finanzamt und die Sozialversicherung über die Gründung der Gesellschaft. Das Registeramt übernimmt ferner die Veröffentlichung im Handelsregisteranzeiger.
  • Über die einzuhaltenden Regeln bei der Registrierung und die einzureichenden Unterlagen informiert die Förderagentur des Landes.

Steuerliche Aspekte

Körperschaftsteuer

  • Der allgemeine Körperschaftsteuersatz ist per Gesetz vom 14. Juli 2023 auf 25 Prozent festgesetzt worden.
  • Vergünstigungen sind möglich für Investitionen in bestimmten Branchen/Regionen. Insbesondere für Aktivitäten im Bereich Forschung und Entwicklung, die außerhalb technologischer Entwicklungszentren ausgeübt werden.
  • Weitere Informationen zur Körperschaftsteuer finden Sie im Steuerleitfaden der Förderagentur im Kapitel 3.

Mehrwertsteuer  (Türkisch: KDV – Katma Deger Vergisi)

  • Der Standardsatz ist am 10. Juli 2023 durch Präsident Erdogan von 18 auf 20 Prozent erhöht worden. Der ermäßigte Satz wurde von acht auf zehn Prozent erhöht, er gilt zum Beispiel für Grundnahrungsmittel, Textilien und Bücher. Ein Satz von 1 Prozent gilt für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse. 
  • In der Türkei gibt es keine Schwelle, ab der sich ein Unternehmen für die Mehrwertsteuer registrieren muss.
  • Bei einigen Waren wird zusätzlich zur KDV noch die Sonderverbrauchsteuer ÖTV (Özel Tüketim Vergisi, Special Consumption Tax) erhoben. Die Sätze variieren stark. 
  • Mehr Informationen zur Mehrwertsteuer finden Sie im Steuerleitfaden im Kapitel 6.

Doppelbesteuerungsabkommen

  • Am 1. August 2012 wurden die Ratifikationsurkunden zum Doppelbesteuerungsabkommen ausgetauscht. Damit ist das bereits am 19. September 2011 unterzeichnete und in der Folgezeit sowohl in der Türkei als auch in Deutschland ratifizierte neue Doppelbesteuerungsabkommen in Kraft. 
  • Es entfaltet Rückwirkung zum 1. Januar 2011. Damit wird ein lückenloser Übergang zu dem am 21. Juli 2009 durch Deutschland gekündigten Abkommen vom 16. April 1985 (BGBl. 1989 II S. 866 ) gewährleistet, das noch bis zum 31. Dezember 2010 galt. Im Jahr 1062 hatte die Türkei ihr erstes Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland abgeschlossen.
  • Der Text des seit 1. Januar 2011 gültigen Doppelbesteuerungsabkommen mit der Türkei ist beim Bundesfinanzministerium zu finden.

Immobilieneigentum

  • Ausländische natürliche Personen können Grundstücke bis zu 30 Hektar erwerben. Diese Grenze kann mit Sondergenehmigung erhöht werden. 
  • Zudem gibt es Höchstgrenzen für den Grundbesitz in ausländischer Hand (zehn Prozent der in den Bauleitplänen ausgewiesenen Fläche auf Bezirksebene, "ilce"). Innerhalb von zwei Jahren muss ein Plan zur Entwicklung des Grundstücks existieren, andernfalls kann gegebenenfalls der Erwerb aufgehoben werden.
  • Weiterhin eingeschränkt ist der Erwerb von Grundeigentum in Wald-, Küsten-, Natur- und militärischen Sicherheitszonen.
  • Ab einem bestimmten Immobilienpreis kann der ausländische Staatsangehörige die türkische Staatsangehörigkeit beantragen. 
  • Für den Kauf einer Immobilie ist kein Notar erforderlich, da der Kaufvertrag direkt vor dem Grundbuchamt geschlossen wird. 
  • Mit dem Kauf einer Immobilie ist allerdings die Zahlung einer Grundbuchgebühr in Höhe von vier Prozent des Kaufpreises verbunden. Die Türkei erhebt eine Grundsteuer wird auf der Grundlage des Wertes von Grundstücken oder Gebäuden zu Sätzen von 0,2 % für Gebäude, 0,1 % für Wohnungen, 0,1 % für Grundstücke und 0,3 % für Baugrundstücke. Diese Steuersätze können in größeren Städten um bis zu 100 Prozent höher liegen.
  • Ein Merkblatt zum Immobilienrecht finden Sie bei Rumpf Rechtsanwälte.
  • Um Investitionen zu forcieren, gibt es drei Arten von speziellen Investitionszonen: Technologieentwicklungszonen, organisierte Industriezonen und Freihandelszonen.

Beziehungen zur EU

  • Am 8. Juli 2024 hat der erste hochrangige Dialog zwischen der EU und der Türkei zum Thema Handel stattgefunden. Dieser Dialog zielt darauf ab, die verbleibenden Irritationen im bilateralen Handel zu beseitigen und weitere Bereiche der Zusammenarbeit zu erörtern, insbesondere Möglichkeiten, die Umgehung von EU-Sanktionen, zum Beispiel aktuell gegen Russland, zu verhindern. Darüber hinaus wird ein Runder Tisch der Wirtschaft abgehalten, um mit den Beteiligten einen Meinungsaustausch über Fragen des Handels und der Zollunion zu führen.
  • Regelmäßige Informationen zum Austausch zwischen der Türkei und der EU veröffentlicht die EU-Kommission. Den jüngsten Bericht der EU-Kommission zur Türkei finden Sie auf den Seiten der Kommission. 
  • Bereits seit 1999 hat die Türkei offiziell den Status eines EU-Beitrittskandidaten. Beitrittsverhandlungen wurden am 3. Oktober 2005 aufgenommen. Die Türkei wird von der EU mit jährlichen Fortschrittsberichten genau beobachtet. Als Vorbereitung der türkischen Bewerbung um eine EU-Mitgliedschaft wurde 1995 eine Zollunion aus der Taufe gehoben. 20 Jahre später ist Mitte Mai 2015 ein Fahrplan vereinbart worden, um Dienstleistungen, öffentliche Ausschreibungen und die meisten landwirtschaftlichen Produkte einzubeziehen. 
  • Aufgrund des Gasstreits mit Zypern im Mittelmeer und der türkischen Militäroffensive in Syrien sowie dem Streit um die Rechtsstaatlichkeit wird der Beitrittsprozess unter den EU-Staaten kontrovers diskutiert, obwohl er mit dem Verhandlungsbeginn bereits eingeleitet wurde. 16 von 35 Kapiteln wurden eröffnet. Bisher wurde allerdings nur eines der 35 Verhandlungskapitel vorläufig geschlossen, das Kapitel Forschung und Wissenschaft.
  • Der Beitritt zur EU ist prinzipiell abhängig von der Etablierung einer marktwirtschaftlichen Ordnung (gilt als erreicht), der Anpassung an den Rechtsbestand der Gemeinschaft und der Fähigkeit der Wirtschaft, dem innergemeinschaftlichen Wettbewerbsdruck standzuhalten (gilt als mittelfristig erreichbar). Zusätzliche Aspekte sind die der Rechtsstaatlichkeit, der Demokratie und des Schutzes von Minderheiten und Menschenrechten.
  • Die EU-Förderung für die Türkei wird seit 2007 aus dem Programm IPA („Instrument for Pre-accession Assistance“) gezahlt. Es dient der Vorbereitung des EU-Beitritts. Dabei stehen institutionelle Reformen im Mittelpunkt, sowie die Restrukturierung wichtiger Wirtschaftsbereiche und die Verbesserung der Infrastruktur. 
  • Auf einem Sondergipfel der EU und der Türkei Ende November 2015 war vereinbart worden, dass das Land am Bosporus Geld von der EU für die Versorgung von Flüchtlingen vor Ort erhält.
  • Die Türkei hat sich dem Forschungs- und Innovationsprogramm Horizont Europa aus der Förderperiode 2021 bis 2027 angeschlossen. Das Abkommen gewährt Forschungseinrichtungen aus der Türkei Assoziiertenstatus. Ebenso ist die Türkei an dem Programm Erasmus+ und dem European Solidarity Corps assoziiert für die Periode 2021 bis 2027. 
  • Ferner hat die EU-Kommission im September 2023 das Programm "Digitales Europa" für die Türkei eröffnet. Nach Abschluss der entsprechenden Ratifizierungsverfahren tritt es in Kraft. Durch den Abschluss des Assoziierungsgabkommens haben Unternehmen, öffentliche Verwaltungen und andere förderfähige Organisationen in der Türkei Zugang zu den Aufrufen des Programms "Digitales Europa" haben, das für den Zeitraum 2021 bis 2027 mit einem Gesamtbudget von 7,5 Milliarden Euro ausgestattet ist. 
  • Weitere Informationen zu den Beziehungen zwischen der EU und der Türkei sind zu finden bei der Delegation der EU in der Türkei.

Förderungen in der Türkei

  • Mit ihrem System der Investitionsanreize will die Türkei zum einen die Importabhängigkeit reduzieren und zum anderen die Hochtechnologie und weniger entwickelte Regionen fördern. Das Anreizsystem besteht aus vier verschiedenen Programmen, hierzu gehören:
  • das allgemeine Investitionsförderprogramm,
  • das regionale Investitionsförderprogramm,
  • das projektbasierte Investitionsförderprogramm und
  • das strategische Investitionsförderprogramm.
  • Das Fördersystem bietet einen Mix aus Steuererleichterungen, Zollermäßigungen, Übernahme anteiliger Beiträge des Arbeitgebers zur Sozialversicherung, kostengünstigen Grundstücken, Zuschüssen und vergünstigten Finanzierungsangeboten. Ausländische und türkische Antragsteller haben den gleichen Anspruch auf die Nutzung der Förderung. 

Es gibt verschiedene Arten von Anreizen:

  • Anreize für Investititionen
  • Anreize für Beschäftigung
  • Anreize für Forschung und Entwicklung
  • Anreize für regionale Verwaltungszentren
  • Exportanreize

- Mittelstandsfinanzierung

  • Über die türkische Förderbank (Türkiye Sınai Kalkınma Bankası A.Ş., TSKB) können Betriebe u.a. Förderkredite erhalten.
  • Der nationale Kredit- und Garantiefonds (Kredi Garanti Fonu, KGF) bietet Kreditbürgschaften als Ergänzung zu regulären Bankkrediten für KMU. Der Fonds arbeitet über verschiedene Partnerbanken. Die Kosten für die Garantien sind reduziert durch eine Rückbürgschaft des EIF.
  • Die Förderagentur für KMU (KOSGEB) ist beim Ministerium für Industrie und Handel angesiedelt und bietet verschiedene Formen der Unterstützung.
  • Für die Förderung von F&E-Vorhaben gibt es ein eigenes F & E-Gesetz. Die wissenschaftliche und technologische Forschungsgemeinschaft der Türkei (TUBITAK) erstattet F & E-Kosten und gewährt Kredite für F & E-Projekte.
  • Informationen zu Förderungen für Unternehmen auf Türkisch bietet das Ministerium für Industrie und Technologie.
  • Die Europäische Union unterstützt Unternehmen in der Türkei mit einer breiten Palette von EU-Programmen, die Darlehen, Bürgschaften, Risikokapital und andere Formen bereitstellen. Diese Finanzinstrumente werden von Finanzintermediären wie Banken, Risikokapitalfonds und anderen Finanzinstituten verwaltet. Ansprechpartner sind lokale Kreditinstitute. 
  • Die Einrichtungen des Enterprise Europe Network arbeiten im Auftrag der EU. Sie beraten vor allem mittelständische Unternehmen über EU-Fragen und grenzüberschreitende Kooperationsmöglichkeiten. Der EuropaService der deutschen Sparkassen-Finanzgruppe kooperiert mit diesem Netzwerk. Die Partner des türkischen Enterprise Europe Network sind in 29 Städten zu finden.

Weiterführende Quellen

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Diese Angaben haben wir mit größtmöglicher Sorgfalt aus vielen Quellen zusammen gestellt. Wegen der sich ständig weiter ändernden Rahmenbedingungen können wir jedoch für Vollständigkeit und Inhalt der Informationen keine Gewähr übernehmen. Komplette Bearbeitung: Stand Januar 2025. Wichtige Entwicklungen werden laufend eingearbeitet, ohne dass das Erstellungsdatum geändert wird

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