Island: Geschäftsbedingungen für Handel und Investition

Reich an natürlichen Ressourcen - aufgeschlossen gegenüber neuer Technik

Spuckende Geysire und spektakuläre Wasserfälle - zwei Naturereignisse, die unter anderem gut für den Tourismus sind. Gleichzeitig ermöglichen sie grüne Energien in Form von Geothermie und Wasserkraft. Dies begünstigt insbesondere die Ansiedlung und Aktivität von energieintensiven Industrien.

Aktuelles und Perspektiven

Island-Wirtschaft-Energie-Tourismus
  • Die kleinste Volkswirtschaft in der OECD ist führend bei der Nutzung erneuerbarer Energien. Weitere wichtige Industriezweige sind Maschinen und Ausrüstungen für die Lebensmittelindustrie, medizinische und pharmazeutische Produkte sowie IT als ein am schnellsten wachsender Zweig. 
  • Die Abhängigkeit vom Tourismus soll verringert werden, daher setzt die Regierung auf die Diversifizierung der Wirtschaft, auch mithilfe ausländischer Direktinvestitionen. Die Rolle des Staates soll darin bestehen, den Boden für eine vitale, vielfältige und unternehmerische Wirtschaft in ganz Island zu bereiten, die auf einer nachhaltigen Ressourcennutzung basiert und in der Lage ist, sich die neuesten technologischen Fortschritte zunutze zu machen.
  • Die außenwirtschaftliche Verflechtung Islands ist sehr hoch. Die EU steht dabei für Islands Außenhandel an oberster Stelle. 
  • Island hat knapp 400.000 Einwohner, die gut ausgebildet und neuen Technologien gegenüber aufgeschlossen sind.  

Einen Kurzüberblick über ausgewählte Aspekte der Geschäftsbedingungen in Island, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, bietet diese Länderinformation.

Island-Wirtschaft-Energie-Geothermie

Das BIP betrug im Jahr 2023 knapp 31 Milliarden US-Dollar, pro Kopf bedeutet dies  fast 80.000 US-Dollar, so die Wirtschaftskammer des Landes.  Nach Angaben von gtai lieferte Island im Jahr 2023 Waren im Wert von fast 814 Millionen Euro nach Deutschland und Deutschland exportierte Waren im Wert von 769 Millionen Euro nach Island. Aus Deutschland bezieht das Land vor allem Fahrzeuge und -teile, Maschinen, chemische Erzeugnisse und Nahrungsmittel.  Bei den Hauptlieferländern belegt Deutschland mit einem Anteil von fast neun Prozent den zweiten Platz. Bei den Hauptabnehmerländern belegt Deutschland mit einem Anteil von fünf Prozent den sechsten Rang.

Der Bestand an ausländischen Direktinvestitionen belief sich im Jahr 2022 auf gut 8.300 Millionen US-Dollar. Die deutschen Direktinvestitionen beliefen sich in dem Jahr auf 89 Millionen Euro.

Informationen über Schlüsselsektoren bietet die Förderagentur des Landes. Hierzu gehören:

Eine Broschüre über die isländische Wirtschaft hat die Wirtschaftskammer des Landes erstellt. Geschäftspartner in Island können Sie in den Kurzprofilen aus Island oder durch die aktive Geschäftspartnersuche finden. 

Für Hermes-Bürgschaften gibt es für Island keine OECD-weit gültige Entgeltkategorie. Die Entgeltberechnung erfolgt anhand eines Markttests. Eine Risikoeinschätzung ist bei Coface zu finden.

Die Zahl der Touristen lag im Jahr 2023 erstmals wieder über dem Vorkrisennivewu. Die Deutschen sind die drittgrößte Touristengruppe.  

Bei der Nutzung regenerativer Energiequellen steht das Land weltweit an der Spitze: Die Gebäudeheizung wird zu etwa 90 Prozent geothermisch betrieben und der Strom wird zu 73 Prozent aus Wasserkraft und zu 27 Prozent aus Geothermie erzeugt. Aufgrund der hohen Energieressourcen ist das Land besonders für energieintensive Industrien geeignet. Weltweit rangiert Island auf Platz 11 der größten Aluminiumproduzenten. Bis 2040 will das Land CO2-neutral und frei von fossilien Brennstoffen werden. Ferner ist die IT-Infrastruktur gut mit Hochgeschwindigkeitsverbindungen ausgebaut. Entsprechend zählt die IT-Industrie zu den schnell wachsenden Bereichen.

Am 10 März 2024 haben die EFTA-Staaten ein neues Handesl- und Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Indien unterzeichnet. Es soll den Handel, die Investitionen und die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Ländern erleichtern.

Im Dezember 2020 hat Island mit dem Vereinigten Königreich einen Vertrag über befristete zollfreie Warenlieferungen ab dem 1. Januar 2020 unterzeichnet, am 4. Juni 2021 wurde das Freihandelsabkommen mit den EFTA-Staaten im Wesentlichen abgeschlossen.

Island hat bereits im Jahr 2013 ein Freihandelsabkommen mit China abgeschlossen, das Unternehmen, die nach China exportieren möchten, weitere Chancen ermöglicht.

Island-Investitionen-Besonderheiten

Grundsätzlich können ausländische Investitionen problemlos getätigt werden. Ausländische Direktinvestitionen sind in Island willkommen. Es gibt jedoch einige sektorspezifische Beschränkungen und unterschiedliche Genehmigungsanforderungen, die vom Wohnsitz des Investors oder der Art der Investitionen abhängen. Die relevanten Bedingungen können mit Hilfe von Investitionsnavigatoren ermittelt werden. Beispielsweise gibt es Beschränkungen in bestimmten Branchen wie Fischerei, Energie und in der Luftfahrt.   

 

Jede Firma aus dem europäischen Wirtschaftsraum hat in Island die gleichen Rechte und Pflichten wie eine isländische Firma. Bei Personen aus Drittstaaten sieht dies anders aus, sie müssen eine Genehmigung beim Ministerium für Kultur und Wirtschaft beantragen.

Beschränkungen für Nichtansässige hat die Regierung Islands zusammengefasst.

Bürger aus der EU und dem EWR können sich ohne Aufenthaltsgenehmigung bis zu drei Monaten in Island aufhalten. Informationen, die im Hinblick auf entsandte Mitarbeiter relevant sind, hat die Arbeitsverwaltung in einer Broschüre zusammengefasst.

Island-Unternehmen-Recht

Für eine Unternehmensgründung stehen grundsätzlich verschiedene Formen der Kapitalgesellschaften wie AG (hlutafélag, hf) und GmbH (einkahlutafélag, ehf) zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es Personengesellschaften wie Handelsgesellschaften oder den Einzelunternehmer. 

  • Für AGs beträgt das Mindeststammkapital 4 Millionen ISK und es müssen mindestens zwei Gründer vorhanden sein. Diese Form eignet sich für größere Unternehmen. Die Haftung der Anteilseigner ist auf die Einlage beschränkt. 
  • Bei GmbHs beträgt das Mindestgrundkapital dagegen 500.000 ISK und es ist ein Gründer erforderlich. Es gibt keine Grenze bezüglich der Zahl der Anteilhalter, diese Form ist daher sowohl für kleine als auch große Unternehmen geeignet. Die meisten Unternehmen bestehen in dieser Gesellschaftsform. Die Haftung der Gesellschafter ist auf die Einlage beschränkt. Der Gründungsprozess wird etwa zehn bis zwölf Tage dauern, so die Förderagentur des Landes. 
  • Darüber hinaus gibt es Personengesellschaften (Sameignarfelög, sf), die Einzelunternehmung (Einstaklingsfyritaki) und die Zweigstelle ausländischer Unternehmen (Utibu erlendra felaga a Islandi).

Genauere Angaben zu den Unternehmensformen und der -registrierung sind bei der Investitionsförderagentur in der Broschüre "Doing Business in Iceland" oder dem Innovationsportal zu finden.

Island-Unternehmen-Register

Die Gründung eines Unternehmens ist den Angaben zufolge einfach und Registrierungsgebühren sind moderat. Der Prozess dauert für gewöhnlich fünf bis zehn Tage. Die Registrierung eines Unternehmens erfolgt im Unternehmensregister. Eine elektronische Registrierung einer GmbH soll drei bis fünf Tage dauern. Sämtliche Formulare zur Einschreibung sind in der isländischen Sprache abgefasst.

 

Das Innovationsportal Island bietet Informationen und Tools für Jungunternehmer, die den Prozess von der Idee zum Geschäft vereinfachen. Der Inhalt ist für Unternehmer in allen Phasen der Geschäftsentwicklung geeignet.

Island-Unternehmen-Steuer

Der Körperschaftsteuersatz in Island ist eine Flatrate und beträgt 20 Prozent. Um Innovationen zu fördern, gibt es für forschende Unternehmen spezielle Abschläge und Anreize (siehe Kapitel Steuervergünstigung).

Island-Geschäft-Mehrwertsteuer

Der Standardsatz bei der Mehrwertsteuer liegt seit 1. Januar 2015 bei 24 Prozent. Ein Satz von 11 Prozent gilt beispielsweise für Nahrungsmittel, Zeitungen, Hotels, Gästehäuser, Campingplätze etc.

Unternehmen ab einem Umsatz von 2 Millionen ISK müssen sich registrieren lassen.

Island-Geschäft-Grenze

Zwischen Deutschland und Island gilt ein Doppelbesteuerungsabkommen, das am 18. März 1971 abgeschlossen wurde und am 2. November 1973 in Kraft trat. Der Text kann auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums nachgelesen werden unter ->Themen ->Steuern ->Internationales Steuerrecht -> Staatenbezogene Informationen.

Island-Krone-Euro-Wechselkurs-Devisen

Offizielle Währung ist die Isländische Krone (ISK). Island gehört zu den kleinsten Ländern der Welt, die eine eigene floatende Währung haben. Der aktuelle Wechselkurs sowie Informationen über Devisenvorschriften oder die Geldpolitik sind bei der Isländischen Nationalbank zu finden. 

Ausländische Zahlungsmittel können frei eingeführt werden. Beträge ab 10.000 Euro müssen bei den Zollbehörden deklariert werden.

Island-Immobilie-Erwerb

Grundsätzlich ist es nur Isländern, oder in Island wohnhaften Ausländern, bzw. isländischen Unternehmen, oder in Island ansässigen Unternehmen erlaubt, Immobilien oder Land in Island zu erwerben. Es sind jedoch Ausnahmen möglich, die vom Justiz-Ministerium genehmigt werden können. Nähere Infos über Rechte von Ausländern an Immobilien gibt es auf einer Regierungswebseite.

Es wird eine Grundsteuer erhoben, die bis zu 1,65 Prozent betragen kann. Die Höhe hängt von der Gemeinde und der Art der Immobilie ab.

Island-Europa-Beziehung

Im Jahr 2009 hatte Island angesichts der Banken- und Finanzkrise den Beitritt zur Europäischen Union beantragt. Im Juli 2012 waren 10 der 35 Verhandlungskapitel vorläufig geschlossen worden. Im März 2015 bat Islands Regierung darum, das Land nicht länger als Kandidat für eine EU-Mitgliedschaft zu betrachten. 

 

Im Herbst 2017 haben die EU und Island ein Abkommen über zusätzliche Handelspräferenzen und zum Schutz geografischer Angaben abgeschlossen. Das Abkommen samt der Anhänge mit den Erzeugnissen, für die dieses Abkommen gilt, sind im Amtsblatt L274 aus Oktober 2017 zu finden. 

Die Delegation der EU in Island hat eine eigene Webseite mit verschiedenen Informationen zu den Beziehungen veröffentlicht.

Island ist als Nicht-EU-Land seit Mitte Mai 2014 mit dem Forschungs- und Innovationsprogramm der EU, Horizon 2020, assoziiert. Hierdurch können die Wissenschaftler und Unternehmen des Landes sich auf der gleichen Grundlage an dem Programm beteiligen, wie ihre Pendants in der EU. Im Gegenzug beteiligt sich Island finanziell an Horizon 2020. Seit Mitte September 2021 ist Island auch mit Horizont Europa, dem Nachfolgeprogramm von Horizon 2020 assoziiert.

 

Island gehört der EFTA an, der Europäischen Freihandelsassoziation (englisch European Free Trade Association). Die EFTA-Länder (außer der Schweiz) bilden gemeinsam mit der Europäischen Union den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Hierdurch nimmt das Land am Binnenmarkt teil.

Ende Juni 2024 hat der Rat einen Beschluss über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung der Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und den Norwegischen Finanzierungsmechanismus für 2021 bis 2028 angenommen. Die beiden Finanzierungsmechanismen werden von Mai 2021 bis April 2028 zusammen einen finanziellen Beitrag von Island, Liechtenstein und Norwegen in Höhe von 3,268 Milliarden Euro zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt im Europäischen Wirtschaftsraum leisten. Dieser Betrag besteht aus länderspezifischen Zuweisungen für Bulgarien, Kroatien, Zypern, die Tschechische Republik, Estland, Griechenland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Portugal, Rumänien, die Slowakei und Slowenien, basierend auf dem Verteilungsschlüssel für den Kohäsionsfonds.

Die Einrichtungen des Enterprise Europe Network arbeiten im Auftrag der EU. Sie beraten vor allem mittelständische Unternehmen über EU-Fragen und grenzüberschreitende Kooperationsmöglichkeiten. Der EuropaService der deutschen Sparkassen-Finanzgruppe kooperiert mit diesem Netzwerk. Die Partner des isländischen Enterprise Europe Network sind in Reykjavik zu finden. 

Island-Steuern-Vergünstigungen

Neue steuerliche Anreize gibt es für umweltfreundliche Investitionen. Die Anreize belaufen sich auf einen Nachlass von 5 Prozent auf den Kaufpreis nachhaltiger und umweltfreundlicher Güter, wie Industrie- und Baumaschinen und -anlagen, Autos, Transportmittel und Schiffe.

Diese neuen Anreize sollen private Investitionen anregen, um den wirtschaftlichen Aufschwung zu beschleunigen und gleichzeitig ökologisch nachhaltige Lösungen zu fördern. Hierdurch sollen die negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie gemildert werden und die Entwicklung zu einem widerstandsfähigeren Island unterstützen. 

Der Anreiz gilt für Investitionen, die zwischen den Jahren 2021 und 2025 getätigt werden, umweltfreundlich sind, eine nachhaltige Entwicklung fördern und unter eine der folgenden Kategorien fallen:

1. Umweltfreundlicher Verkehr

2. Erneuerbare Energie

3. Abwasserbehandlung und Abfallrecycling

4. Nachhaltige und umweltfreundliche Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und Landnutzung

Der Anreiz wird in Form einer zusätzlichen Abschreibungsbasis gewährt, die auf den Wert der ursprünglichen Investition aufgeschlagen wird. Die zusätzliche Bemessungsgrundlage ist in gleichen Beträgen über drei aufeinanderfolgende Jahre abzuschreiben. Informationen hierüber finden sich in der Broschüre "Doing Business in Iceland" in dem Kapitel D.1 Investment Incentives - Incentives for Green Investment.

 

Um die Innovationskraft und das Wachstum der isländischen Wirtschaft zu fördern, wurde ein Gesetz installiert, das steuerliche Vergünstigungen vorsieht. Unter anderem können ausländische Fachexperten, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, in den ersten drei Jahren nur 75 Prozent ihres Einkommens versteuern. Beispielsweise müssen sie über ein Fachwissen verfügen, an dem ein Mangel in Island besteht und sie dürfen in den vergangenen 60 Monaten zuvor nicht in Island ansässig gewesen sein.

Unternehmen, die in Forschungs- oder Entwicklungsprojekte investieren und eine Bestätigung des isländischen Forschungszentrums erhalten haben, können unter bestimmten Bedingungen einen Sonderabzug von ihrer Einkommen/Körperschaftsteuer bekommen. 

Zusammengefasst sind Unterstützungsmaßnahmen bei der Förderagentur Islands veröffentlicht.

Island-Unternehmen-Förderung

Die isländische Regierung fördert Forschung und Innovation, Bildung und Kultur sowie Jugend und Sport. Die wichtigsten Fonds in diesem Bereich verwaltet Rannis. Auf desssen Webseiten befinden sich die weiteren Filtermöglichkeiten, je nach Zielgruppe.

Für den Bereich Forschung und Entwicklung gibt es zum Beispiel neben den steuerlichen Anreizen für entsprechende Experten, einen Technologischen Entwicklungsfonds. Dieser Fonds vergibt Fördermittel an Unternehmen, die an innovativen Projekten arbeiten. 

Nach Angaben der Förderagentur sind alle Regionen außerhalb des Hauptstadtgebietes förderfähig für regionale Unterstützung. Danach können kleine Unternehmen Unterstützung bis zu 20 Prozent der Investitionskosten erhalten und mittlere bis zu zehn Prozent. Die Obergrenze liegt bei 7,5 Millionen Euro. Unterstützung verschiedenster Art können startende Unternehmen und KMU vom Innovationsportal auf Isländisch erhalten.

Grundsätzlich ist eine Förderung von Schulungsmaßnahmen möglich. 

Auch für Umweltschutzmaßnahmen ist eine Förderung möglich. 

Eine Filmförderung sieht die Möglichkeit einer Rückerstattung von bis zu 35 Prozent der Produktionskosten vor. Es müssen jedoch bestimmte Bedingungen erfüllt werden.

Seit dem 1. Juli 2020 können natürliche und juristische Personen Investitionsverträge und Anreize für bestimmte Projekte im Rahmen der europäischen Beihilfevorschriften beim Ministerium für Industrie und Innovation beantragen. Diese ermöglichen regionale Anreize für neue Direktinvestitionen in bestimmten Gebieten. In Island, kommen generell alle Regionen außerhalb der Hauptstadt für regionale Investitionsbeihilfen in Frage. Jeder Antrag wird geprüft und gewertet. So die Angaben in der Doing Business-Broschüre.

Die Investitionsförderagentur "Invest in Iceland" agiert als One-Stop-Informationszentrum für Geschäftspartner und Organisationen mit Interesse an einer Investition in Island. Nach eigenem Bekunden gehört zu deren Leistungsangebot die Bereitstellung von Informationen zu Investitionsmöglichkeiten in Island, die Zusammenstellung von Daten zu den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die Vorbereitung von Standortbesichtigungen und Kontakten mit Kommunalbehörden sowie die Vereinbarung von Treffen mit Geschäftspartnern vor Ort.

Die Investitionsförderagentur ist unter folgenden Kontaktdaten zu erreichen:

Invest in Iceland
Sundagarðar 2
104 Reykjavík -  ICELAND
Tel. +354 511 4000
Mail: info@invest.is, Internet: https://www.invest.is/

Darüber hinaus gibt es mehrere regionale Förderagenturen. Diese sind unter folgender Internetadresse zu finden: https://www.invest.is/at-your-service/regional-agencies/.

Neben der Investitionsförderagentur gibt es weitere Anlaufstellen:

Deutsche Botschaft Reykjavik
Laufásvegur 31
101 Reykjavik - Island
Tel.: +354 530 11 00
E-Mail: info@reykjavik.diplo.de, Internet: https://reykjavik.diplo.de/

Chamber of Commerce of Iceland
Borgartun 35
105 Reykjavik - Island
Tel.: +354 510 71 00
E-Mail: mottaka@vi.is
Internet: https://www.chamber.is/

Die AHK Dänemark betreut auch Unternehmen zu Geschäften in Island

Deutsch-Dänische Handelskammer
Kongens Nytorv 26, 3. Stock
1050 Kopenhagen
Telefon: +45 33913335

E-Mail: info@handelskammer.dk, Internet: https://www.handelskammer.dk/dienstleistungen/islandberatung/

Botschaft von Island
Rauchstraße 1
10787 Berlin
Tel.: +49 30 50 50 40 00
E-Mail: berlin@mfa.is
Internet: https://www.government.is/diplomatic-missions/embassy-of-iceland-in-berlin/

  • Für den Start ins Auslandsgeschäft bietet der Export Guide sämtliche Informationen und Hilfestellungen der deutschen Außenwirtschaftsförderung.
  • Germany Trade and Invest (gtai), stellt einige Informationen zu Island zur Verfügung
  • Einen Leitfaden für Exporte nach Island hat das Außenwirtschaftszentrum Bayern in Zusammenarbeit mit der Außenwirtschaft Österreich erstellt. 
  • Das US-Handelsministerium erstellt einen "Country Commercial Guide", in dem die wirtschaftliche und politische Entwicklung, die Handelsvorschriften und das Investitionsklima in Island dargestellt werden. 
  • Um Geschäftspartner in Island zu finden, bietet Ihnen der EuropaService verschiedene Möglichkeiten an, die auf unseren Webseiten im Bereich Kooperationsservice vorgestellt werden. Anonymisierte Kurzprofile isländischer Unternehmen, die auf der Suche nach Geschäftspartnern in Deutschland sind, haben wir für Sie auf einer Seite zusammengestellt. Eine Auswahl internationaler Kooperationsbörsen/Unternehmerreisen finden Sie im Bereich Unternehmertreffen und um sein eigenes Profil im Ausland zu veröffentlichen, gibt es die aktive Geschäftspartnersuche. Einzelheiten sind in unserem Leitfaden erläutert. Die Abläufe sind in einer Grafik übersichtlich dargestellt. Bei Fragen helfen wir gern weiter europaservice@dsgv.de, Tel.: 0 30 20225-5798.

Ihre Sparkasse ist Ihr Ansprechpartner auch für alle Fragen rund um die Begleitung internationaler Geschäftsvorhaben in Island. Sie greift für ein breites Informations- und Leistungsangebot auf eigene Kenntnisse, auf Verbundpartner wie den EuropaService, auf ein Netzwerk internationaler Partnerbanken und weitere Spezialisten der Sparkassen-Finanzgruppe zurück. Diese Partner bilden das internationale Netzwerk der Sparkassen-Finanzgruppe.

Hilfestellung, Beratung, Vor-Ort-Begleitung und die passenden Finanzprodukte für Ihr Vorhaben in Island erhalten Sie aus einer Hand über Ihren Firmenkunden- oder Auslandsfachberater.

Falls Sie noch kein Kunde einer Sparkasse sind und Ihnen Ansprechpartner für Island fehlen, wenden Sie sich einfach an den EuropaService. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Ihre Sparkasse vor Ort können Sie auch mit Hilfe der folgenden Internetadresse finden https://www.sparkasse.de/service/filialsuche.html.

© Diese Ausarbeitung oder Teile aus ihr dürfen ohne Erlaubnis des EuropaService der Sparkassen-Finanzgruppe nicht reproduziert werden. Zitate sind mit Nennung der Quelle gestattet. Die Weitergabe durch Institute der Sparkassen-Finanzgruppe an deren Kunden ist frei.

Diese Angaben haben wir mit größtmöglicher Sorgfalt aus vielen Quellen zusammengestellt. Wegen der sich ständig weiter ändernden Rahmenbedingungen können wir jedoch für Vollständigkeit und Inhalt der Informationen keine Gewähr übernehmen. Komplette Bearbeitung: Stand Juli 2024. Einige Entwicklungen werden laufend eingearbeitet, ohne dass das Erstellungsdatum geändert wird. Die neueste pdf-Version des Länderinfo kann daher am besten jeweils aktuell von der Internetseite (https://europaservice.dsgv.de/laenderinfos/irland-luxemburg/island.html) generiert werden.

Iris Hemker
Länderinfos, Kooperationsservice


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