Belarus: Geschäftsbedingungen für Handel und Investition
Aus gegebenem Anlass
Aufgrund der derzeitigen Lage ist die aktuelle Berichterstattung über Belarus bis auf Weiteres eingestellt. Hinweise zu Sanktionen gegenüber Belarus finden Sie im Kapitel Beziehungen mit der EU.
Aktuelles und Perspektiven
Aktuelle Informationen zu Corona in Belarus, die für Unternehmen interessant sind, hat u.a. die AHK des Landes zusammengestellt. Weitere Ansprechpartner finden Sie in diesem Länderinfo.
Belarus hat eine breite industrielle Basis, ein gutes Bildungsniveau und vergleichsweise niedrige Lohnkosten. Es mangelt jedoch weiterhin an Rechtssicherheit und konsequenter Realisierung von institutionellen und strukturellen Reformen. Positiv bewerten deutsche Unternehmen die Infrastruktur des Landes, die Bekämpfung von Korruption sowie die Produktivität der Arbeitnehmer.
Einen Kurzüberblick über ausgewählte Aspekte der Geschäftsbedingungen in Belarus, insbesondere für mittelständische Unternehmen, bietet dieses Länderinfo.
Belarus umfasst eine Fläche von 207.600 Quadratkilometern und hat Grenzen mit Russland, der Ukraine, Polen, Litauen und Lettland. Das Land war 80 Jahre Teil der Sowjetunion und hat auch weiterhin eine enge Bindung an Russland.
In Belarus, auch Weißrussland genannt, sind trotz einiger Privatisierungen noch zahlreiche Unternehmen in Staatshand. Unternehmen müssen immer wieder mit Einmischungen staatlicher Stellen rechnen. Auch bewirken die Vollmachten des Staates einen wenig stabilen Rechtsrahmen.
Hauptlieferland im Jahr 2018 ist Russland mit einem Anteil von gut 58 Prozent. Deutschland hat einen Anteil von knapp 5 Prozent und belegt damit Platz 3. Hauptabnehmerland ist ebenfalls Russland mit einem Anteil von 38 Prozent. Der Anteil Deutschlands beträgt gut 4 Prozent, was den 4. Platz bedeutet. Aufgrund der großen Bedeutung Russlands wirken sich entsprechend auch die wirtschaftlichen Entwicklungen Russlands auf Belarus aus.
Die ausländischen Direktinvestitionen beliefen sich nach Angaben von gtai für das Jahr 2018 auf einen Bestand von insgesamt fast 21.000 Millionen US-Dollar. 31 Prozent kommen dabei aus Russland. Deutschland steht mit einem Anteil von 2,5 Prozent auf Platz 7. Die Anzahl registrierter Unternehmen mit ausländischem Kapital betrug am 1. Januar 2016 6.787. Dies bedeutet einen Rückgang gegenüber dem Vorjahr um 312, so das Wirtschaftsministerium von Belarus. Derzeit sollen circa 310 deutsche Unternehmen in Belarus aktiv sein, davon sind etwa 90 Repräsentanzen. In der jüngsten Umfrage der AHK Belarus wurden folgende Faktoren positiv vermerkt: Politische Stabilität, Infrastruktur, Qualifikation der Arbeitnehmer und Arbeitskosten. 65 Prozent der befragten Unternehmen würden Belarus wieder als Standort wählen.
Die Bewilligung von Exportkreditgarantien des Bundes für Belarus wurde am 24. Februar 2022 von der Bundesregierung bis auf Weiteres ausgesetzt. Informationen zur Risikoeinschätzung finden Sie bei Coface.
Hinweise auf Branchen finden Sie auf der offiziellen Internetseite der Republik. Eine Sektorenübersicht erhalten Sie bei der Investitionsförderagentur. Eine Zielmarktanalyse zur Energieeffizienz im Wohnbaukomplex ist bei der AHK des Landes zu finden.
Die Stärken des Landes sieht Germany Trade and Invest in den verhältnismäßig niedrigen Löhnen (gesetzlicher Mindestlohn im Jahr 2020: 375 BYN) und der günstigen verkehrsgeografischen Lage in Osteuropa. Risiken seien insbesondere die weiterhin häufig vorkommenden staatlichen Interventionen sowie die hohe Abhängigkeit von Russland.
Informationen zu den einzelnen Regionen des Landes finden Sie ebenfalls auf der offiziellen Internetseite der Republik.
Belarus hat gut 9,4 Millionen Einwohner. Im Jahr 2019 wurde ein BIP von gut 63 Milliarden US-Dollar erwirtschaftet, so die AHK. Es soll gut 112.000 KMU im Land geben, so die Nachrichten für Außenhandel.
Der aktuelle Wechselkurs kann bei der Belarussischen Nationalbank abgerufen werden.
Die seit dem 1. Januar 2010 bestehende Zollunion mit Russland und Kasachstan (gemeinsame Außenzölle, einheitlicher Zollkodex, Wegfall der Kontrollen an den Binnengrenzen) mündete am 1. Januar 2012 in den "Gemeinsamen Wirtschaftsraum". Am 29. Mai 2014 unterzeichneten Russland, Belarus und Kasachstan den Vertrag zur Gründung der Eurasischen Wirtschaftsunion, die seit Januar 2015 in Kraft ist. Mittlerweile kamen Armenien und Kirgistan hinzu. Die EAWU soll den Austausch von Waren, Kapital, Dienstleistungen und Arbeit erleichtern und die Länder wollen Teile ihrer Wirtschaftspolitik koordinieren. Die Union umfasst etwa 180 Millionen Einwohner und mehr als 20 Millionen Quadratkilometer. Innerhalb dieser Union ist Belarus das einizige Land ohne WTO-Mitgliedschaft, die es aber anstrebt.
- Beim Korruptionswahrnehmungsindex von Transparency International belegt Belarus Platz 98 (Stand: Januar 2024).
- Im Doing-Business-Report 2020 der Weltbank steht Belarus auf Platz 49 (Stand: Oktober 2019). Dort finden Sie auch weitere Details zur Zusammensetzung der Note.
- Platz 85 belegt Belarus beim Global Innovation Index (Stand: September 2024), der sich aus einzelnen Komponenten zusammensetzt.
Grundlage für Investitionen stellt das Investitionsgesetz dar. Es bezweckt die Anlockung von Investitionen in die belarussische Wirtschaft und legt Garantien und Rechte sowie Rechtsschutzmöglichkeiten für Investoren fest. Alle Investoren sind vor dem Gesetz gleich.
Ausländischen Investoren wird das Recht garantiert, die erzielten Einkünfte aus Investitionstätigkeit in Belarus nach Zahlung von Steuern und Abgaben ins Ausland transferieren zu können. Die rechtlichen Grundlagen sind auf Englisch beim Wirtschaftsministerium nachzulesen.
Ausländische Investoren können ein Unternehmen mit 100 Prozent ausländischem Kapital gründen oder ein belarussisches Unternehmen zu 100 Prozent übernehmen. Auch gibt es keine Verpflichtung ein Joint Venture mit belarussischen Unternehmen einzugehen.
Belarus befindet sich noch immer im Übergang von einer staatlich gelenkten zu einer freien Marktwirtschaft, daher können einige Tätigkeiten nicht ohne eine entsprechende Lizenz ausgeübt werden. Im November 2017 wurde jedoch ein Präsidialdekret erlassen, wodurch 19 Tätigkeitsarten, für die bis dahin eine Lizenz erforderlich war, jetzt nur noch eine Benachrichtigung lokaler Behörden erfordern, so gtai. Dazu gehören: die Herstellung von Kleidung, Schuhen und Textilmaterialien, die Holzverarbeitung, die Herstellung von Nahrungsmitteln, Möbeln, Verpackungen, Baumaterialien sowie die Landwirtschaft und Fischerei. Es gibt jedoch weiterhin Tätigkeiten, für die eine Lizenz erforderlich ist.
Mit Deutschland besteht ein Investitionsschutzabkommen.
Für die Einreise nach Belarus, wenn der Aufenthalt nur bis zu 30 Tage dauert, ist seit Mitte Juli 2018 kein Visum mehr erforderlich, wenn die Einreise über den Minsk Internationals Airport erfolgt. Weitere Informationen zum Thema Visum finden Sie bei der Belarussischen Botschaft.
Die Wirtschaftsförderagentur Invest in Belarus bietet auf ihren Internetseiten einen Investitionsleitfaden.
offene AG, Otkrytoe Akcionernoje Obscestvo (OAO):
Das Mindestkapital beträgt 400 Basispunkte, wobei eine Basisgröße 27 Belarussischen Rubel entspricht (10.800 Belarussischen Rubel, etwa 4.590 Euro). Es ist mindestens ein Gründer erforderlich, die Zahl der Aktionäre ist unbegrenzt, die Anteile können frei übertragen werden.
Die Haftung ist auf den Anteil beschränkt.
geschlossene AG, Zakrytoe Akzionernoe Obschestwo (ZAO):
Das Mindeststammkapital liegt bei 100 Basispunkten, wobei eine Basisgröße seit 1. Januar 2020 27 Belarussischen Rubel entspricht (2.700 Belarussischen Rubel, etwa 1.150 Euro). Es ist mindestens ein Gründer erforderlich, die Zahl der Aktionäre ist auf 50 begrenzt, die Übertragung von Anteilen ist nur begrenzt möglich (unter den Gründungsaktionären oder einem vorher festgelegten Personenkreis). Die Haftung ist auf den Anteil beschränkt.
GmbH, Obscestvo s Ogranicennoj Otvetstvennostju (OOO):
Seit 1. Februar 2009 ist kein Mindestkapital mehr nötig. Seit 6. Januar 2016 kann diese Gesellschaftsform mit lediglich einem Gesellschafter gegründet werden. Die Zahl der Gesellschafter ist auf 50 beschränkt. Die Haftung der Gesellschafter ist auf ihren Anteil begrenzt. Mehr als 70 Prozent aller registrierten Unternehmen in Belarus ist als OOO organisiert.
Einheitsunternehmen (Unitarnoe predprijatie):
Bei dieser Gesellschaftsform handelt es sich um eine belarussische Sonderform. Das Vermögen des Unternehmens ist unteilbar und darf nicht in Einlagen verteilt werden.
Personengesellschaften sind in Form z. B. einer Kommanditgesellschaft möglich, allerdings gelten Personengesellschaften in Belarus als juristische Personen, es gibt keine steuerlichen Vorteile, so dass sie praktisch nicht verwendet werden.
Repräsentanzen („predstavitelstvo“) sind keine juristischen Personen, sie dienen in erster Linie der Interessenvertretung ausländischer Unternehmen. Repräsentanzen müssen akkreditiert werden. Dies erfolgt beim regional zuständigen Exekutivkomitee. Die Akkreditierung gilt für drei Jahre, eine Verlängerung ist möglich. Jedes Jahr fällt eine Gebühr in Höhe von 65 Basispunkten an. Schritte zur Eröffnung einer Repräsentanz finden Sie auf der offiziellen Internetseite des Landes.
Weitere Infos zu den Unternehmensformen finden Sie im Investitionsleitfaden der Förderagentur.
Alle Gesellschaften unterliegen der staatlichen Registrierung, zuständig ist die Verwaltung des jeweiligen Gebietes. Befindet sich beispielsweise das Unternehmen in einer freien Wirtschaftszone, dann ist zuständig die Verwaltung der freien Wirtschaftszone.
Repräsentanzen müssen akkreditiert werden. Dies erfolgt beim regional zuständigen Exekutivkomitee. Die Akkreditierung gilt für drei Jahre, eine Verlängerung ist möglich. Jedes Jahr fällt eine Gebühr in Höhe von 65 Basispunkten (1 Basispunkt entspricht 27 Belarussischen Rubel) an.
Wenn alle Dokumente korrekt eingereicht wurden, dauert die Registrierung einen Tag, eine Bescheinigung über die Registrierung erfolgt am folgenden Werktag. Der gesamte Prozess (Registrierung bei den Steuerbehörden, der Sozialversicherung etc.) sollte nicht länger als 1,5 Wochen dauern.
Am 1. September 2011 nahm das Webportal des Einheitlichen Staatlichen Registers juristischer Personen und Einzelunternehmer seinen Betrieb auf, über das eine elektronische staatliche Registrierung von Wirtschaftssubjekten vorgesehen ist.
Der allgemeine Körperschaftsteuersatz beträgt 18 Prozent.
Darüber hinaus gibt es lokale Steuern von etwa drei Prozent.
Für kleine Unternehmen wurde ein effektiver Satz von acht Prozent gebildet.
Vergünstigungen bestehen u.a. in den Freien Wirtschaftszonen und Städten mit weniger als 50.000 Einwohnern (siehe: Kapitel Steuervergünstigungen).
Eine Übersicht zu Steuern in Belarus finden Sie bei der Förderagentur des Landes.
Der allgemeine Satz beträgt 20 Prozent, für einige Agrarprodukte und Lebensmittel und Güter für Kinder gilt ein Satz von zehn Prozent.
Vergünstigungen bestehen in den Freien Wirtschaftszonen (siehe: Steuervergünstigungen).
Ein neues Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung wurde am 30. September 2005 mit der Republik Belarus verabschiedet. Die entsprechenden Zustimmungsgesetze und die Texte der DBA wurden im Bundesgesetzblatt (BGBl.) Teil II Nr. 29 (vom 7. Dezember 2006) veröffentlicht. Es gilt seit 1. Januar 2007.
Der Text des derzeit gültigen DBA zwischen Deutschland und Belaruf ist beim Bundeswirtschaftsministerium zu finden über (-> Themen -> Steuern -> Internationales Steuerrecht -> Staatenbezogene Informationen).
Das Devisenrecht sowie der Zahlungsverkehr sind durch zahlreiche Rechtsakte und Ausnahmen geregelt. Der Belarussische Rubel ist nicht frei konvertierbar. Die Devisenkontrolle unterliegt der Nationalbank. Informationen finden Sie entsprechend bei der belarussischen Nationalbank.
Ab einem Wert von 3.000 Euro müssen alle Rechtsgeschäfte vom Importeuer bzw. Exporteur bei der ausführenden Bank registriert werden.
Bei Exportgeschäften aus Belarus, muss die Abrechnung spätestens innerhalb von 180 Kalendertagen nach Leistungserbringung erfolgen. Bei Importen beträgt die Frist für den Wareneingang 90 Tage ab dem Tag der Zahlung.
Am 1. Juli 2016 wurde die Landeswährung, der Belarussische Rubel, um vier Nullen gekürzt. Die alten Scheine können bis maximal Ende 2021 umgetauscht werden.
Nach Angaben von gtai wurde durch den Präsidialerlass vom 31. Juli 2018 der Zwangsumtausch von Einnahmen in ausländischer Währung endgültig abgeschafft.
Der aktuelle Kurs des Euro zum Belarussischen Rubel kann bei der Belarussischen Nationalbank abgerufen werden.
Ab einem Betrag von 10.000 US-Dollar muss die Ein- oder Ausfuhr von Devisen beim Zoll deklariert werden. Bei einer Ausfuhr von mehr als 10.000 US-Dollar muss die Herkunft nachgewiesen werden, so Auwi Bayern.
Im Immobilienbereich sind folgende Gesetze zu beachten: Zivilgesetzbuch, Bodengesetzbuch, Gesetz über die staatliche Registrierung von Immobilien, -rechten und -geschäften und das Hypothekengesetz.
Grund und Boden kann grundsätzlich nicht im Eigentum von ausländischen juristischen und natürlichen Personen stehen. Nach Artikel 12 des Bodengesetzbuchs ist der Erwerb von Grund und Boden durch Ausländer nur im Wege der Erbnachfolge möglich, so die Angaben von gtai. Eine Nutzung mittels Pacht ist aber möglich.
Die Registrierung von Immobilien sowie Rechte an und Geschäfte mit Immobilien unterliegen der staatlichen Registrierung, die von der Nationalen Katasteragentur vorgenommen wird. Recherchen und Anfragen zu bestimmten Immobilienobjekten sind online nach Adresse oder Katasternummer möglich.
Es existiert eine Bodensteuer, deren Höhe zwischen 0,025 und 3 Prozent des Katasterwerts liegt, je nach Art, Nutzung und Zweckbestimmung, so das Außenwirtschaftszentrum Bayern.
Darüber hinaus gibt es für Unternehmen eine Immobiliensteuer von 1 Prozent des Immobilienwerts.
Eine Übersicht zum Sanktionsregime gegenüber Belarus bietet die Deutsche Bundesbank auf ihren Internetseiten.
Auf die erzwungene Landung der Ryanair-Maschine und die Verhaftung des belarussischen Bloggers Raman Pratasewitsch in Minsk, reagiert die EU Ende Mai 2021 mit Sanktionen. Der Europäische Rat hat beschlossen, dass es zusätzliche Sanktionen gegen Einzelpersonen geben wird, die an der Entführung beteiligt sind, diesmal aber auch gegen Unternehmen und Wirtschaftsakteure, die dieses Regime finanzieren. Die Sanktionen treffen insbesondere Staatsunternehmen der Kali- und Düngemittelindustrie sowie Mineralölunternehmen und den Finanzdienstleistungssektor des Landes. Sobald Belarus demokratisch wird, stehe die EU mit Investitionen von 3 Milliarden Euro bereit, so die EU-Kommissionspräsidentin. Bis dahin bleiben diese Gelder eingefroren.
Bereits im November 2020 hatten sich die EU-Staaten aufgrund der Unterdrückung des belarussischen Volks auf weitere Sanktionen gegen Unternehmer, Firmen und Institutionen geeinigt. Mitte Dezember 2020 waren dann weitere Sanktionen von der EU verhängt worden. Betroffen sind hochrangige Beamte, aber auch Wirtschaftsakteure, prominente Geschäftsleute und Unternehmen, die vom Regime von Alexander Lukaschenko profitieren oder es unterstützen. Zu den restriktiven Maßnahmen gehören Reiseverbote in die EU und das Einfrieren von Vermögenswerten.
Die Menschenrechtssituation ist weiterhin unbefriedigend. Das Land ist das einzige in Europa, das die Todesstrafe vollstreckt.
Präsident Lukaschenko hatte eigentlich seit 2008 versucht die Beziehungen zur EU zu verbessern, um die Entwicklung der Wirtschaft zu fördern und den Handel zu diversifizieren. So kam es auch zur Eröffnung einer Repräsentanz der EU-Kommission in Minsk. Belarus ist Teil der Europäischen Nachbarschaftspolitik der Europäischen Union.
Zu den Beziehungen zwischen Belarus und der EU gibt es ein Faktenpapier der EU-Delegation in Belarus.
Delegation der Europäischen Kommission in Belarus
34A/2 Engels Street, 220030 MINSK - BELARUS
Tel.: +375 17 328 66 13
E-Mail: delegation-belarus@eeas.europa.eu, Internet: https://eeas.europa.eu/delegations/belarus_en
In Belarus bestehen derzeit sechs freie Wirtschaftszonen. Sie wurden geschaffen, um besonders günstige Produktions- und Entwicklungsbedingungen für in- und ausländische Investoren zu schaffen. Laut Präsidialerlass wurde ein Mindestinvestitionsvolumen für eine Registrierung in einer FWZ festgelegt. Vielfach muss auch eine Exportorientierung vorliegen.
Die FWZ bieten neben Steuervorteilen auch Vorteile bei der Devisenregulierung. Für weitere Informationen über die Besonderheiten der wirtschaftlichen Tätigkeit und Besteuerung in den FWZ sind nachfolgend die Internetseiten der FWZ notiert:
Freie Wirtschaftszone "Brest": http://fezbrest.com/en/
Freie Wirtschaftszone "Gomel-Raton": http://gomelraton.com/en
Freie Wirtschaftszone "Minsk": http://www.fezminsk.by/en/
Freie Wirtschaftszone "Mogilew": http://fezmogilev.by/en/
Freie Wirtschaftszone "Witebsk": http://www.fez-vitebsk.com/en
Freie Wirtschaftszone "Grodnoinvest": https://grodnoinvest.by/en/
Technologie-Unternehmen können sich in Hochtechnologie-Parks „niederlassen“, wobei hierzu keine zwingende physische Niederlassung im Hightech Park in Minsk notwendig ist. Es handelt sich um einen virtuellen Hochtechnologie-Park, in dem sich Firmen "ansiedeln" können, die sich mit technischen- und Software-Entwicklungen beschäftigen. Registrierte Unternehmen sind praktisch von allen Steuern befreit, wobei dies bis zum Jahr 2049 gilt.
Ferner wurde im Jahr 2012 ein chinesisch-belarussischer Industrie-Park für eine Periode von 50 Jahren gegründet. Er liegt etwa 25 Kilometer von Minsk entfernt, in der Nähe des Flughafens Minsk-2 national airport. Dieser Great Stone Industrie-Park ist besonders für Unternehmen der Hochtechnologie im Bereich Elektronik, Pharma, Chemie, Biotechnologie und Maschinenbau gedacht. Auch hier gibt es einige Steuerprivilegien, zum Beispiel wird die Körperschaftsteuer für die ersten zehn Jahre komplett ausgesetzt und für die folgenden zehn Jahre wird der Satz um 50 Prozent gesenkt. Die Investitionssumme muss i.d.R. mindestens fünf Millionen Dollar betragen.
Unternehmen, die sich in ländlichen Gebieten und kleinen Städten mit weniger als 50.000 Einwohnern niederlassen bzw. gründen, erhalten umfangreiche Steuerbefreiungen. Es gilt das Dekret des Präsidenten der Republik Belarus Nr.6 "Über die Förderung der unternehmerischen Tätigkeit in Mittel-, Kleinstädten und ländlichen Gebieten" vom 7. Mai 2012, in Kraft seit 1. Juli 2012. Diese Unternehmen erhalten für sieben Jahre nach der staatlichen Registrierung Vergünstigungen bei der Gewinn-, Einkommen- und Immobiliensteuer, der Mehrwertsteuer und Zöllen.
Darüber hinaus können Steuerzahler einen einmaligen Kapitalabzug in Bezug auf Vermögenswerte, die für geschäftliche Aktivitäten genutzt werden, oder Kosten, die im Zuge von Rekonstruktion, Modernisierung oder Renovierung anfallen, abziehen. Der Abzug beträgt bis zu 15 Prozent des Wertes von Gebäuden und bis zu 30 Prozent des Wertes von Maschinen, Geräten, Fahrzeugen und immateriellen Vermögenswerten, so Deloitte.
Die sechs belarussischen freien Wirtschaftszonen in Brest, Gomel-Raton, Grodnoinvest, Minsk, Mogilew und Witebsk bieten auch Vorteile beim Zollrecht.
Zu den einzelnen FEZ finden sich deren Internetadressen im Kapitel Steuervergünstigungen.
Die seit dem 1. Januar 2010 bestehende Zollunion mit Russland und Kasachstan (gemeinsame Außenzölle, einheitlicher Zollkodex, Wegfall der Kontrollen an den Binnengrenzen) mündete am 1. Januar 2012 in den "Gemeinsamen Wirtschaftsraum". Am 29. Mai 2014 unterzeichneten Russland, Belarus und Kasachstan den Vertrag zur Gründung der Eurasischen Wirtschaftsunion, die im Januar 2015 in Kraft getreten ist. Sie soll den Austausch von Waren, Kapital, Dienstleistungen und Arbeit erleichtern. Die EAWU umfasst neben den drei o.g. Staaten mittlerweile auch Kirgisistan und Armenien. Zur Vereinfachung von Zollangelegenheiten wurde ein 4.400 Seiten starker neuer Zollkodex erarbeitet, der seit 1. Januar 2018 in Kraft ist. Nach dem neuen Zollkodex gibt es verschiedene Zollverfahren für importierte Waren, je nach Verwendungszweck.
Das staatliche Zollkomitee der Republik Belarus ist zu finden unter http://www.customs.gov.by/ru/.
Belarus ist bislang noch kein WTO-Mitglied.
Einfuhrbeschränkungen können u.a. recherchiert werden über die „Market Access Database“ der EU.
Einen Überblick über das Zollverfahren in Belarus bietet gtai in einer Broschüre.
Der Staat hat eine Reihe von Anreizen geschaffen, um Investitionen zu ermutigen, hierzu gehören die Schaffung von Freien Wirtschaftszonen, Hochtechnologie-Parks, und die Anreize in kleinen Städten, die weniger als 50.000 Einwohner haben, sowie in ländlichen Gegenden zu investieren. Näheres siehe unter „Steuervergünstigungen“.
Ferner gibt es Förderungen, wenn ein Investitionsvertrag mit der Republik Belarus im Sinne des Dektrets Nummer 10 aus dem Jahr 2009 abgeschlossen wird. Mehr Informationen dazu finden Sie beim belarussischen Wirtschaftsministerium und der Investitionsförderagentur.
Die Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen beschränkt sich im Wesentlichen auf die Kreditförderung. Beispielsweise bietet die Belarussische Entwicklungsbank eine Kreditfazilität für Geschäftsbanken: Die KMU beantragen den Investitionskredit bei ihrer Hausbank, die sich dann über die Entwicklungsbank refinanziert. Darüber hinaus wird mittlerweile für KMU auch das Leasing durch die Belarussische Entwicklungsbank gefördert.
Es gibt zwar so genannte KMU-Support Center, die Beratungen und Trainings anbieten sollen, diese werden aber kaum staatlich unterstützt, so das German Economic Team Belarus.
Die National Agency of Investment and Privatization versteht sich als "one-stop-shop-agency". Ihr Ziel: Beratung und Betreuung von ausländischen Investitionen in Belarus.
National Agency of Investmenst and Privatization
14 Bersona Street
220030 Minsk - REPUBLIK BELARUS
T +375 17 200 81 75
E-Mail: mail@investinbelarus.by, Internet: https://www.investinbelarus.by/
Deutsche Botschaft Minsk
Uliza Sacharowa 26, 220034 Minsk, BELARUS
Tel.: +375 17 2 17 59 00, Fax: +375 17 294 85 52
E-Mail: info@minsk.diplo.de, Internet: https://minsk.diplo.de/by-de
Belarusian Chamber of Commerce and Industry
11, Kommunisticheskaya St., 220029, Minsk - BELARUS
Tel.: +375 17 290 72 49
E-Mail: mbox@cci.by, Internet: https://www.cci.by/en
Repräsentanz der Deutschen Wirtschaft in Belarus
Prospekt Gazety Prawda 11, 220116 Minsk - BELARUS
Tel.: +375 17 255 43 24
E-Mail: info@ahk-belarus.org, Internet: https://belarus.ahk.de/
Leiter: Dr. Wladimir Augustinski
Die Repräsentanz arbeitet wie eine Auslandshandelskammer mit einem breiten Leistungsspektrum und in engem Kontakt mit den Behörden, zur Unterstützung von deutschen Unternehmen bei ihrem Markteinstieg (z.B. Vorbereitung von Geschäftsreisen, Geschäftspartnersuche, etc.).
Botschaft der Republik Belarus
Am Treptower Park 32, 12435 Berlin
Tel.: 030 536359-0, Fax: 030 536359-23
Wirtschaftsabteilung, Tel: 030/536 359 14
E-Mail: germany@mfa.gov.by, Internet: https://germany.mfa.gov.by/de/embassy/
Die IHK Bonn ist Schwerpunktkammer für Weißrussland:
Industrie und Handelskammer Bonn / Rhein-Sieg
Bonner Talweg 17, 53113 Bonn
Internet: https://www.ihk-bonn.de
Ansprechpartner:
Armin Heider
Tel.: 0228 2284-144
Tobias Imberge
Tel.: 0228 2284-167
Einen kurzen allgemeinen Einblick mit einer Reihe von Links zu Anlaufstellen in Deutschland und Belarus bietet das Außenwirtschaftsportal IXPOS.
Germany Trade and Invest (gtai) stellt eine Vielzahl von Informationen zu Belarus zur Verfügung.
Das Außenwirtschaftszentrums Bayern erstellt einen Exportbericht Belarus.
Das "Marktprofil Belarus" der AHK in Minsk liefert Informationen zu Standortfragen wie Arbeitskosten, Rechtslage und weitere Ansprechpartner.
Vorschläge für die Verbesserung des Investitionsklimas haben das Deutsche Wirtschaftsteam Belarus gemeinsam mit der Repräsentanz der Deutschen Wirtschaft in Belarus und der Deutsch-Belarussische Wirtschaftsclub erstellt.
Staatliche Ausschreibungen übernimmt das National Centre for Marketing and Price Study.
Ihre Sparkasse ist Ihr Ansprechpartner auch für alle Fragen rund um die Begleitung internationaler Geschäftsvorhaben in Belarus. Sie greift für ein breites Informations- und Leistungsangebot auf eigene Kenntnisse, auf Verbundpartner wie den EuropaService, auf ein Netzwerk internationaler Partnerbanken und weitere Spezialisten der Sparkassen-Finanzgruppe zurück. Diese Partner bilden das internationale Netzwerk der Sparkassen-Finanzgruppe.
Hilfestellung, Beratung, Vor-Ort-Begleitung und die passenden Finanzprodukte für Ihr Vorhaben in Belarus, erhalten Sie aus einer Hand über Ihren Firmenkunden- oder Auslandsfachberater.
Falls Sie noch kein Kunde einer Sparkasse sind und Ihnen Ansprechpartner zu Belarus fehlen, wenden Sie sich einfach an den EuropaService. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Ihre Sparkasse vor Ort können Sie auch mit Hilfe der folgenden Internetadresse finden https://www.sparkasse.de/service/filialsuche.html.
© Diese Ausarbeitung oder Teile aus ihr dürfen ohne Erlaubnis des EuropaService der Sparkassen-Finanzgruppe nicht reproduziert werden. Zitate sind mit Nennung der Quelle gestattet. Die Weitergabe durch Institute der Sparkassen-Finanzgruppe an deren Kunden ist frei.
Diese Angaben haben wir mit größtmöglicher Sorgfalt aus vielen Quellen zusammen gestellt. Wegen der sich ständig weiter ändernden Rahmenbedingungen können wir jedoch für Vollständigkeit und Inhalt der Informationen keine Gewähr übernehmen. Komplette Bearbeitung: Stand August 2020. Wichtige Entwicklungen werden laufend eingearbeitet, ohne dass das Erstellungsdatum geändert wird. Die neueste pdf-Version der Länderinformation kann am besten jeweils aktuell von der Internetseite (https://europaservice.dsgv.de/laenderinfos/albanien-grossbritannien/belarus.html) generiert werden, da einige Entwicklungen laufend eingearbeitet werden, ohne dass das Erstellungsdatum geändert wird.