Umwelt, Energie und Verkehr

Die Förderung von Umweltmaßnahmen durch die EU wird für 2021 bis 2027 vor allem durch den Europäischen Green Deal bestimmt. Zu dessen Schwerpunkten gehören die Energieversorgung und Verkehrsinfrastrukturen. Neben dem Umweltaspekt fördert die EU mit der Connecting Europe Facility (CEF) grenzüberschreitende Netze für Energie, Verkehr und digitale Dienste auch, um europäische Integration, Binnenmarkt und Austausch zu stärken.

Umwelt, Energie und Verkehr

Der Green Deal will die EU bis 2050 klimaneutral machen. Neben ordnungspolitischen Maßnahmen (zum Beispiel dem EU-Klimagesetz) dienen dazu auch Anreize durch Fördermittel. In erster Linie müssen dafür alle Bereiche des EU-Haushalts und alle EU-Förderprogramme mindestens 30 Prozent ihrer Budgetmittel für klimaschutzrelevante Projekte ausgeben. Eigene zusätzliche Haushaltsmittel bringt der Green Deal kaum mit – bis auf 19,2 Milliarden Euro für den Fonds für einen gerechten Übergang (Just Transition Fund – JTF).

Der Just Transition Fund ergänzt EU-Strukturfonds in Kohle- und Stahlregionen, die besonders von Klimaschutzmaßnahmen betroffenen sind („Übergangsregionen“). Zusätzliche Unterstützung erhalten diese Regionen durch eine spezielle Regelung bei InvestEU (Just Transition Scheme – JTS) sowie eine Darlehensfazilität der Europäischen Investitionsbank (EIB) für den öffentlichen Sektor. Mehr Details zur Umsetzung im Rahmen von InvestEU und der Strukturfonds finden sich unter Gründung und Investitionen.

Für umweltfreundliche Verkehrsmittel und Energieträger

Fortgeführt wird 2021 bis 2027 die Connecting Europe Facility (CEF) mit den drei Bereichen Verkehr (CEF-Transport), Energie (CEF-Energy) und digitale Dienstleistungen (CEF-Digital). Bei deren Budgetausstattung steht an erster Stelle der Verkehr (Schienen-, Wasser- und Seewege, Straßen, Binnen- und Seehäfen) gefolgt von Energie (Stromnetze, Gaspipelines). Weil Investitionen in diese sogenannten Transeuropäischen Netze (TEN) hohe Kosten aufweisen, konzentriert die EU den Einsatz ihrer begrenzten Zuschussmittel auf grenzüberschreitende Abschnitte sowie auf projektvorbereitende Maßnahmen (Studien, Planungsentwürfe, Genehmigungsverfahren, Ausschreibungsunterlagen und ähnliches).

Bis 2020 enthielt die CEF Finanzinstrumente zur Unterstützung von Infrastruktur durch Kreditbürgschaften und andere Instrumente zur Risikoteilung sowie Eigenkapital. Wie alle Finanzinstrumente sind diese ab 2021 in den InvestEU-Fonds übergegangen, und zwar in dessen thematisches Fenster „Nachhaltige Infrastruktur“. Das gilt auch für die in der letzten Förderperiode eingerichtete Fazilität für Energieeffizienz (Private Finance for Energy Efficiency – PF4EE) mit Unterstützung aus dem EU-Programm für die Umwelt und Klimapolitik (LIFE). Nähere Informationen zum InvestEU-Fonds und dessen künftiger Umsetzung in Deutschland enthält der Bereich Gründung und Investitionen.

Für Investitionen – auch regionale oder nationale – gibt es unter Umständen weitere Finanzierungen aus den Strukturfonds (siehe Gründung und Investitionen); ferner kommen auch Darlehen der Europäischen Investitionsbank (EIB) oder deutsche Förderkredite in Frage. Zu allen Fragen rund um EU-Fördermittel können auch die Mitglieder des Enterprise Europe Network (EEN) beraten.

Schließlich sind Fragen der klimaschonenden Gestaltung von Energieversorgung und Verkehr auch Gegenstand von Forschungsprojekten. Diese können von der EU gefördert werden aus dem Programm für Forschung und Innovation, Horizont Europa. Zu dessen thematischen Schwerpunkten („cluster“) gehört unter anderen „Klima, Energie und Mobilität“. Nähere Details dazu finden sich im Bereich Forschung und Innovation.

Daniela Fröhlich
Leitung EuropaService, Förderung durch die EU und Deutschland


030 20225 5798


030 20225 5799

Weitere Informationen

Einen Hintergrundbeitrag zum Start der EU-Förderperiode 2021-2027 finden Sie unter Europa aktuell