
Spanien hat eine Fläche von fast 506.000 Quadratkilometer.
Die Unternehmenslandschaft ist überwiegend sehr kleinteilig.
Zwischen den Regionen und dem Zentralstaat gibt es Spannungen, wie beispielsweise das Unabhängigkeitsstreben von Katalonien.
Den 46. Platz hat Spanien beim Korruptionswahrnehmungsindex von Transparency International inne (Stand: 02/2025).

Aktuelles und Perspektiven
- Spanien arbeitet intensiv an der Transformation des Energiesektors, die Voraussetzungen dafür sind gut, aufgrund der Größe des Agrarsektors auch im Bereich Bioenergie. Insgesamt benötigt das Land entsprechende Ausrüstung.
- In der Entsorgungs- und Recyclingwirtschaft besteht Nachholbedarf, entsprechend soll Geld in die Entwicklung hin zu mehr Kreislaufwirtschaft fließen.
- Der private Konsum gilt als Wachstumsmotor.
- Spanien ist nach dem Ausstieg Großbritanniens die viertgrößte Volkswirtschaft in der EU mit einem Markt von 48 Millionen Verbrauchern.
- Die Infrastruktur ist gut, aber insbesondere das Hochgeschwindigkeitsnetz bei der Bahn soll ausgebaut werden.
- Das Land bietet sich als Brücke nach Portugal, Lateinamerika und Nordafrika an.
- Positiv bewerten die Unternehmen aus Deutschland, die bereits in Spanien agieren, besonders die Motivation und Produktivität der Mitarbeiter. Als zunehmend wichtig ist den Unternehmen die politische Stabilität, die derzeit zu wünschen übrig lässt.
Steckbrief Spaniens Wirtschaft
- Das BIP im Jahr 2024 betrug knapp 1.600 Milliarden Euro.
- Der Wert der von Deutschland nach Spanien exportierten Waren belief sich im Jahr 2024 auf knapp 54 Milliarden Euro. Der Wert der von Spanien nach Deutschland exportierten Waren betrug im entsprechenden Zeitraum 38 Milliarden Euro. Deutschland ist damit zweitgrößtes Abnehmerland Spaniens nach Frankreich und bei den Lieferländern liegt Deutschland auf Platz 1 vor China.
- In Spanien sind gut 18.000 ausländische Unternehmen vertreten, so die Förderagentur des Landes, rund 1.720 davon stammen aus Deutschland.
- Die ausländischen Direktinvestitionen in Spanien beliefen sich im Jahr 2024 auf einen Bestand von 868.000 Millionen US-Dollar.
- Der gesetzliche Mindestlohn beträgt im Jahr 2025 pro Stunde 8,37 Euro, so das WSI.
- Der Tourismus trägt gut 12 Prozent zum spanischen BIP bei, Dank u.a. der 8.000 Kilometer Küste.
- Der Anteil des Industriesektors am BIP soll durch eine entsprechende Politik wieder gesteigert werden, er liegt bei etwa 16 Prozent.
- Der Agrarsektor trägt 2,7 Prozent und der Bau 5,9 Prozent zum BIP bei.
Bedeutende Branchen in Spanien
Unternehmensformen
Die gebräuchlichsten Formen für Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit sind die AG und die GmbH.
- AG: Sociedad Anónima (S.A.)Das Mindestgrundkapital beträgt 60.000 EUR. Mindestens 25 Prozent davon müssen bei Gründung eingezahlt werden. Die Gesellschafter haften nicht persönlich.
- GmbH: Sociedad de Responsabilidad Limitada oder Sociedad Limitada (S.R.L., S.L.)Das Mindeststammkapital wurde mit Gesetz vom 28. September 2022 auf 1 Euro gesenkt, so die Förderagentur des Landes. Allerdings müssen Gesellschaften, mit einem Grundkapital von weniger als 3.000 Euro, so lange Rücklagen in Höhe von 20 Prozent des Einkommens bilden, bis 3.000 Euro erreicht sind. Ist dieser Betrag noch nicht erreicht, dann haften die Gesellschafter gesamtschuldnerisch bis zur Höhe des Unterschiedsbetrags.
- Für Freiberufler wurde die so genannte Freiberuflergesellschaft geschaffen (Sociedad Limitada Profesional, SLP). Sie wird häufig in Form einer GmbH betrieben. Das Mindestkapital beträgt 3.000 Euro. Der für die SLP handelnde Freiberufler haftet neben der Gesellschaft unbeschränkt, so gtai.
- Eine Zweigniederlassung besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit, sie ist der Muttergesellschaft untergeordnet, die auch für die Niederlassung haftet. Sie muss ins Handelsregister eingetragen werden.
- Eine Repräsentanz muss nicht registriert werden, darf allerdings auch keinen Handel o. ä. betreiben, sie besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit. Sie dient lediglich der Darstellung der Firma im Ausland, der Beobachtung der örtlichen Entwicklungen und/oder dem Ausbau der Handelsbeziehungen.
Eine Übersicht über Gesellschaftsformen sowie weitere Einzelheiten zu den jeweiligen Formen und den Schritten zu deren Gründung finden Sie bei der Investitionsförderagentur des Landes.
Registrierung
- Die Gesellschaften sind im Handelsregister einzutragen („Registro Mercantil Central“).
- Die Gründung einer GmbH kann auf zwei Wegen erfolgen: online oder persönlich. Die Schritte zur Gründung erläutert die Förderagentur.
- Für die Repräsentanz (keine juristische Persönlichkeit) ist keine Eintragung erforderlich.
- Die AHK Spanien verfügt über eine Liste von deutschen Rechtsanwälten in Spanien und von spanischen Rechtsanwälten in Deutschland.
Steuerliche Aspekte
Körperschaftsteuer (= Impuesto de Sociedades, IS)
- Der allgemeine Satz liegt bei 25 Prozent. Die autonomen Gemeinschaften Baskenland und Navarra haben ihr eigenes Steuersystem.
- Neu gegründete Unternehmen werden in bestimmten Fällen in ihren ersten beiden Steuerjahren mit einem Satz von 15 Prozent auf ihr steuerbares Einkommen besteuert.
- Für Unternehmen, deren zu versteuerndes Einkommen 1 Million Euro im Jahr nicht überschreitet, gilt ein Satz von 23 Prozent, der schrittweise gesenkt wird mit unterschiedlichen Sätzen für Beträge bis 50.000 und mehr als 50.000 Euro.
- Für Steuerzeiträume, die nach dem 1. Januar 2022 beginnen, wurde eine Mindestbesteuerungsregelung eingeführt, die angewandt wird, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt werden.
- In Spanien gibt es ferner eine Gewerbesteuer (Impuesto sobre Actividades Economicas), die Höhe ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig, wie beispielsweise der Branche und der Zahl der Beschäftigten.
Auf den Kanaren gilt ein Körperschaftsteuersatz von 4 Prozent.Details zum Steuersystem in Spanien finden Sie im Kapitel 3 des Guide to Business.
Mehrwertsteuer (= Impuesto sobre el Valor Anadidi, IVA)
- Der allgemeine Steuersatz beträgt derzeit 21 Prozent. Der ermäßigte Satz von zehn Prozent gilt z.B. für Nahrungsmittel, ohne Softdrinks und Alkohol. Der Niedrigstsatz von vier Prozent gilt für Grundnahrungsmittel wie Brot, Milch, Obst sowie Bücher und Zeitungen.
- Die Kanarischen Inseln gehören zum Zollgebiet, aber nicht zum Steuergebiet der EU. Sie müssen daher das EU-Mehrwertsteuersystem nicht einführen. Es gilt ein Umsatzsteuer-Sondersystem, der IGIC (Impuesto General Indirecto Canario). Erhoben wird die kanarische allgemeine indirekte Steuer auf die Lieferung von Waren und Dienstleistungen auf den Kanarischen Inseln durch Händler und Gewerbetreibende sowie auf die Einfuhr von Waren. Der Normalsatz beträgt 7 Prozent. Auch in Ceuta und Melilla gibt es gesonderte Regelungen.
- Alle Unternehmen müssen sich für die Mehrwertsteuer registrieren lassen, eine Kleinunternehmerregelung gibt es nicht.
Weitere Details zur Mehrwertsteuer in Spanien finden Sie im Guide to Business im Kapitel 3.2.6.
Doppelbesteuerungsabkommen
- Der Text des derzeitigen DBA zwischen Deutschland und Spanien ist beim Deutschen Bundesfinanzministerium zu finden.
Immobilieneigentum
- Der Erwerb von Immobilien durch in Spanien ansässige Unternehmen mit ausländischem Kapital unterliegt keinen besonderen Beschränkungen.
- Nach spanischem Recht unterliegt der Immobilienkaufvertrag keinen besonderen Formerfordernissen. Für die Wirksamkeit des Kaufvertrags ist die notarielle Form nicht notwendig.
- Die notarielle Beurkundung (Escritura Pública de Compraventa) ist jedoch für die Eintragung des Eigentumwechsels im Grundbuch erforderlich. Es ist ferner ratsam, anhand eines aktuellen Registerauszugs das Verfügungsrecht des Verkäufers über die Immobilie zu überprüfen.
- Der Erwerb einer Immobilie ist neben dem eigentlichen Kaufpreis mit Nebenkosten und Steuerverpflichtungen verbunden. Die Höhe der Grunderwerbsteuer ist dabei von Region zu Region unterschiedlich. Die Höhe der jährlich abzuführenden Grundsteuer variiert ebenfalls von Region zu Region.
- Technologieparks verfügen über eine gute Infrastruktur, von ihnen gibt es mehr als 70 in Spanien. Viele davon sind Mitglied in der Association of Science and Technology Parks in Spain (APTE).
Steuervergünstigungen
- Spanien hat ein umfangreiches System von Vergünstigungen entwickelt. Ausführliche Angaben zum Steuersystem hat die spanische Investitionsagentur im "Guide to Business", im Kapitel 3.2.1.4.1, zusammengetragen. Nachfolgend einige Maßnahmen.
- Beispielsweise können Unternehmen, die neu gegründet werden, ihr erstes zu versteuerndes Einkommen mit 15 Prozent versteuern, dieser Satz gilt auch für die darauffolgende Steuerperiode. Dies gilt allerdings nicht für asset-holding entities.
- Darüber hinaus gibt es Steuergutschriften für Forschung und Entwicklung (i.d.R. 25 Prozent der im Steuerzeitraum angefallenen Ausgaben für wissenschaftliche Forschung und Entwicklung) sowie für technologische Innovationen (i.d.R. 12 Prozent). Auch für Filmproduktionen und die Schaffung von Arbeitsplätzen und deren Besetzung, beispielsweise mit Menschen unter 30 Jahren oder mit Mensch mit Behinderungen. Bei letzteren hängt die Vergünstigung vom Grad der Behinderung ab. Bei sämtlichen Steuervergünstigungen gibt es jedoch bestimmte Anforderungen zu beachten und es gibt Obergrenzen bei den Vergünstigungen.
- Regionale Steuerbesonderheiten
- Die Kanarischen Inseln gelten als Sonderwirtschaftszone (ZEC - Zona Especial Canarias). Um an den Steuervergünstigungen partizipieren zu können, ist eine Registrierung als ZEC-Unternehmen erforderlich. Beispielsweise gibt es einen Körperschaftsteuersatz von vier Prozent.
- Der Erhalt der Vergünstigungen erfordert jedoch einige Voraussetzungen. Mehr Informationen zur Sonderwirtschaftszone ZEC finden Sie auf der Internetseite der Zone. Begründet werden diese regionalen Steuervergünstigungen mit den Nachteilen einer Insellage und der großen Entfernung zu Spanien und Europa insgesamt.
Förderungen in Spanien
- Um die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Wirtschaft und Gesellschaft in ihren Mitgliedsländern, wie Spanien, abzufedern, hat die EU die Aufbau- und Resilienzfazilität mit einem Volumen von 672,5 Milliarden Euro aufgelegt, davon 312,5 Milliarden Euro an Zuschüssen.
- Der spanische Aufbau- und Resilienzplan, mit dem das Land 69,5 Milliarden Euro aus der Aufbau- und Resilienzfazilität bekommen möchte, ist im Juni 2021 von der EU-Kommission positiv bewertet worden. Über die Entwicklung und den Einsatz der Aufbaumittel in Spanien informiert die EU-Kommission.
- Für die Förderperiode 2021 bis 2027 ist im Juli 2021 die neue Fördergebietskarte für Spanien veröffentlicht worden. Sie teilt das Land in stärker entwickelte Regionen, in Übergangsregionen und wenig entwickelte Regionen ein. Letztere befinden sich im Südwesten Spaniens. Diese Fördergebietskarte ermöglicht der spanischen Regierung dann gezielte staatliche Beihilfen für Unternehmen zu ergreifen, um die Förderung der regionalen Entwicklung voranzubringen. Diese Regionalbeihilfen dienen den EU-Mitgliedsländern der Förderung des Wirtschaftswachstums und der Stärkung des Zusammenhalts im Binnenmarkt. Seit 1. Januar 2022 gelten neue Leitlinien für Regionalbeihilfen.
- Im Januar 2023 hat die EU-Kommission das Partnerschaftsabkommen mit Spanien für die Förderperiode 2021 bis 2027 abgeschlossen, das die Strategie für den landesweiten Einsatz der europäischen Struktur- und Investitionsfonds beinhaltet. Dieses Partnerschaftsabkommen bildet die Basis für die operationellen Programme, in denen die Investitionsprioritäten und konkreten Maßnahmen Spaniens und seiner Regionen festgelegt sind.
- Informationen zur Kohäsionspolitik der EU für die Periode 2021 bis 2027 hat die EU auf einer Internetseite zusammengefasst, dort können für Spanien für einzelne Elemente Filter gesetzt werden.
- Zur Mittelstandsförderung kann Spanien in der Förderperiode 2021 bis 2027 zudem Unterstützungen, zum Beispiel aus dem EU-Programm Horizont Europa, landesweit einsetzen. Daneben werden Maßnahmen der Wirtschaftsförderung auch allein aus nationalen, bzw. regionalen Haushaltsmitteln finanziert.
- Die maximale Förderhöhe für Vorhaben in Spanien wird je nach Region und Unternehmensgröße durch das EU-Beihilferecht bestimmt und begrenzt die Summe aller geldwerten Förderungen durch Staat, Region und Kommune. Solche Höchstförderquoten sind nicht gleichzusetzen mit der tatsächlichen Förderung, die aus einzelnen oder kombinierten Maßnahmen erwächst. Für den Unternehmer gilt daher:
- - Wie hoch die tatsächliche Förderung ist, wird durch angebotene Programme definiert
- - Anträge auf Förderung sind an spanische Stellen (wie nachfolgend angegeben) zu stellen
- allgemeine staatliche Förderung
- Zu den landesweiten Förderungen zählt z.B. die Unterstützung besonderer Branchen, der Forschung & Entwicklung (F&E) sowie die Förderung von Aus- und Weiterbildung mit Hilfe verschiedener Maßnahmen wie Zuschüsse und Darlehen.
- Die Förderagentur "Invest in Spain" hat in ihrem "Guide to Business in Spain" ein Kapitel 4 mit "Investment aid and incentives in Spain" veröffentlicht. Dort finden Sie Informationen zu Anreizen für:
- Beschäftigung
- bestimmte Branchen
- Aktivitäten in bestimmten Regionen
- innovative KMU
- Internationalisierung
- sowie Maßnahmen der spanischen Förderbank und EU-Hilfen
Die Förderagentur hat ferner auf ihren Internetseiten sämtliche Investitionshilfen zusammengestellt und eine Online-Fördermittelsuche etabliert.
StartUps können Unterstützung durch das Programm Rising Startup Spain der Investitionsfördergesellschaft Invest in Spain bekommen.
HINWEIS:
Aufgrund der starken Stellung der autonomen Regionen ist es für Unternehmen, die schon wissen, in welcher Region sie sich ansiedeln möchten, sinnvoll, auf die Seiten der regionalen Wirtschaftsfördereinrichtungen zu gehen, die oft eigene Anreiz-Systeme haben. Teilweise haben die Regionen auch Büros in Deutschland.
Die Wirtschaftsfördereinrichtungen der spanischen Regionen sind erreichbar über die zentrale Förderagentur unter -> „Regions“ -> Region auswählen.
Unterstützungsangebote der staatlichen spanischen Förderbank (Instituto de Crédito Oficial, ICO) finden Sie auch auf deren Internetseiten (Englisch kann als Sprache ausgewählt werden).
Das Institute for Energy Diversification and Saving (IDAE) bietet verschiedene Formen der Unterstützung für Projekte im Bereich erneuerbare Energien und Energieeffizienz.
Förderungen für Forschungsvorhaben aus nationalen oder internationalen Budgetmitteln können beim Zentrum für industrielle technologische Entwicklung recherchiert werden.
- Regionalentwicklung
- Spanien verfügt über zahlreiche Wissenschafts- und Technologieparks, die bei der regionalen Entwicklung eine zentrale Rolle spielen. Organisiert sind viele davon im Verband Association of Science and Technology Parks of Spain (APTE).
- Die regionalen Wirtschaftsfördereinrichtungen der spanischen Regionen sind erreichbar über die zentrale Förderagentur unter -> „Regions“ -> Region auswählen. Dort gibt es auch jeweils Hinweise auf die Hilfs- und Anreizmaßnahmen der Regionen.
- Zum Beispiel ist ein Anreiz-System für Katalonien auf der Webseite der katalonischen Agentur zu finden.
- Darüber hinaus finden Sie in der Publikation (Guide to State incentives and aid in Spain) der Investitionsförderagentur Invest in Spain auch Seiten zu den regionalen Anreizen.
- Mittelstandsförderung
- Das „Instituto de Crédito Oficial“(ICO), die staatliche Förderbank, unterhält diverse Förderlinien insbesondere auch für KMU. Die Programme werden aus einem staatlichen Fonds vergeben, z. B. Kredite für Investitionsvorhaben in Nachhaltigkeit, Wachstum, Internationalisierung, etc. Im Prinzip arbeitet ICO wie die KfW in Deutschland, d. h. die Förderung wird von Firmen über örtliche Kreditinstitute bei der ICO beantragt, wenn die Projekte förderungswürdig sind. Ob ein Projekt förderungswürdig ist, kann ein deutsches Unternehmen bereits in Deutschland bei der spanischen Botschaft ermitteln lassen. Den Kontakt zu Kreditinstituten in Spanien stellt der S-CountryDesk über Ihre Sparkasse her.
- Ferner gibt es die Gesellschaft zur Finanzierung innovativer KMU Enisa, die zum Ministerium für Industrie und Tourismus gehört.
- Die EU unterstützt Unternehmen in Spanien mit einigen EU-Programmen, die Darlehen, Bürgschaften, Risikokapital und andere Formen der Eigenkapitalfinanzierung bereitstellen. Diese Finanzinstrumente werden von Finanzintermediären wie Banken, Risikokapitalfonds und anderen Finanzinstituten verwaltet. Ansprechpartner sind lokale Kreditinstitute.
- Die Einrichtungen des Enterprise Europe Network arbeiten im Auftrag der EU. Sie beraten vor allem mittelständische Unternehmen über EU-Fragen und grenzüberschreitende Kooperationsmöglichkeiten. Der EuropaService der deutschen Sparkassen-Finanzgruppe kooperiert mit diesem Netzwerk. Die Partner des spanischen Enterprise Europe Network sind in 48 Städten zu finden.
Weiterführende Quellen
- Förderagentur: Invest in Spain
- Die Wirtschafts- und Handelsbüros in spanischen Botschaften und Konsulaten übernehmen die Funktion von Außenstellen der Förderagentur.
- Die Amtliche Spanische Handelskammer für Deutschland ist eine private Institution, die sich durch ihre Mitgliedsbeiträge und die Durchführung von Dienstleistungen finanziert. Ihr Ziel ist die Förderung der deutsch-spanischen Wirtschaftsbeziehungen, die Verstärkung des Handelsaustausches.
- Vertretung der deutschen Wirtschaft: Deutsche Handelskammer für Spanien
- Germany Trade and Invest (gtai) stellt Informationen über Spanien zur Verfügung.
© Diese Angaben haben wir mit größtmöglicher Sorgfalt aus vielen Quellen zusammengestellt. Wegen der sich ständig weiter ändernden Rahmenbedingungen können wir jedoch für Vollständigkeit und Inhalt der Informationen keine Gewähr übernehmen. Komplette Bearbeitung: Stand: Oktober 2025. Wichtige Entwicklungen werden laufend eingearbeitet, ohne dass das Erstellungsdatum geändert wird.
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