Spanien: Geschäftsbedingungen für Handel und Investition

Motivierte Mitarbeiter und zuverlässige Zulieferer als Pluspunkte

Die Wirtschaft erhält vielfältige Impulse durch umfrangreiche Gelder aus dem Aufbauplan für eine Modernisierung des Landes. Die Mittel sollen in die Dekarbonisierung, Digitalisierung und die Stärkung der erneuerbaren Energien fließen. Gute Voraussetzungen hierfür bieten Sonne, Wind und Biogas. Ferner profitiert das Land vom anziehenden Tourismus.

Aktuelles und Perspektiven

Spanien
  • Spanien arbeitet intensiv an der Transformation des Energiesektors, die Voraussetzungen dafür sind gut, aufgrund der Größe des Agrarsektors auch im Bereich Bioenergie. Insgesamt benötigt das Land entsprechende Ausrüstung.
  • Spanien ist nach dem Ausstieg Großbritanniens die viertgrößte Volkswirtschaft in der EU mit einem Markt von fast 48 Millionen Verbrauchern.
  • Die Infrastruktur ist gut und ein breites Zuliefernetz ist vorhanden. Darüber hinaus bietet sich das Land als Brücke nach Portugal, Lateinamerika und Nordafrika an.
  • Positiv bewerten die Unternehmen aus Deutschland, die bereits in Spanien agieren, besonders die Motivation und Produktivität der Mitarbeiter. Als zunehmend wichtig ist den Unternehmen die politische Stabilität, die derzeit zu wünschen übrig lässt.

Einen Kurzüberblick über ausgewählte Aspekte der Geschäftsbedingungen in Spanien, insbesondere für mittelständische Unternehmen, bietet diese Länderinformation.

Spanien

Der Wert der von Deutschland nach Spanien exportierten Waren belief sich im Jahr 2023 auf knapp 55 Milliarden Euro. Der Wert der von Spanien nach Deutschland exportierten Waren betrug im entsprechenden Zeitraum  rund 39 Milliarden Euro. Deutschland ist damit zweitgrößtes Abnehmerland Spaniens nach Frankreich und bei den Lieferländern liegt Deutschland auf Platz 1 vor China.

In Spanien sind gut 18.000 ausländische Unternehmen vertreten, so die Förderagentur des Landes, fast 1.700 davon stammen aus Deutschland. Die ausländischen Direktinvestitionen in Spanien beliefen sich im Jahr 2022 auf einen Bestand von 787.000 Millionen US-Dollar. Der spanische Markt umfasst eine Fläche von fast 506.000 Quadratkilometern mit fast 48 Millionen Einwohnern und einem BIP/Kopf von gut 30.000 EUR im Jahr 2023. Bislang ist die Unternehmenslandschaft sehr kleinteilig: Gut 96Prozent der Unternehmen haben maximal 9 Mitarbeiter.

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt im Jahr 2024 pro Stunde 6,87 Euro.

Für Hermes-Bürgschaften gibt es für Spanien keine OECD-weit gültige Entgeltkategorie. Die Entgeltberechnung erfolgt anhand eines Markttests. 

Als Zahlungsmittel sehr weit verbreitet ist die elektronische Überweisung per SWIFT-System, auch der Scheck wird vielfach eingesetzt. Mehr Informationen hierzu sowie zur Risikoeinschätzung bietet Coface.

Gut zwei Drittel des BIP werden im Dienstleistungssektor erwirtschaftet. Der Tourismus trägt (in Zeiten ohne Corona) fast 12 Prozent zum spanischen BIP bei, Dank u.a. der 8.000 Kilometer Küste. Der Anteil des Industriesektors am BIP soll durch eine entsprechende Politik wieder gesteigert werden, im Jahr 2023 betrug er knapp 17 Prozent. Der Agrarsektor trägt 2,56 Prozent und der Bau 5,49 Prozent zum BIP bei.

 

Informationen zu einigen Branchen wie

bietet die Investitionsförderagentur des Landes. Auch gtai bietet Informationen zu einigen Branchen Informationen.  Geschäftspartner in Spanien können Sie aus verschiedenen Branchen in den Kurzprofilen spanischer Unternehmen finden.

 

Informationen zum Energiemarkt und zur Energie-Effizienz sind bei der Deutschen Exportinitiative Energie zu finden, Stichwort: Spanien. Das Industrieministerium will sich vor allem für die Modernisierung von Windparks und den Ausbau der Offshore-Windenergie einsetzen, wodurch sich auch Chancen für ausländische Hersteller eröffnen. Darüber hinaus gibt es noch ungenutzte Kapazitäten bei der Fotovoltaik. Zusammengefasst finden Sie Informationen rund um die Klimastrategie Spaniens im Klimaschutzatlas von gtai.

In der Entsorgungs- und Recyclingwirtschaft besteht Nachholbedarf, entsprechend soll Geld in die Entwicklung hin zu mehr Kreislaufwirtschaft fließen.

Zwischen den Regionen und dem Zentralstaat gibt es Spannungen, wie beispielsweise das Unabhängigkeitsstreben Kataloniens, einer Region, die etwa ein Fünftel des spanischen BIP erwirtschaftet. Die Auswirkungen davon sind noch unklar.

Spanien

Spanien ist ein für ausländische Direktinvestitionen offenes Land. Es besteht grundsätzlich Investitionsfreiheit. In- und ausländische Investoren sind gleichgestellt. Die Förderagentur des Landes hat eine Publikation über Regeln für ausländische Investitionen veröffentlicht.

Die Wirtschaftsförderungs- und Betriebsansiedlungsgesellschaften der Regionen sind vielfach von großer Hilfe. Sie unterstützen sowohl bei der Planung und Errichtung der Gesellschaft als auch bei der Beratung über Finanzierung und öffentliche Hilfen, so die IHK in Bayern (Adressen siehe Kapitel Förderagentur).

Werden Arbeitnehmer, deren Tätigkeit länger als acht Tage dauert, nach Spanien entsandt, müssen diese Arbeitnehmer vor Arbeitsaufnahme bei den regional zuständigen Arbeitsbehörden angemeldet werden. Ferner werden EU-Ausländer, die sich länger als drei Monate in Spanien aufhalten in das Zentrale Ausländerregister (Registro Central de Extranjeros) eingetragen. Informationen für EU-Bürger bietet das spanische Innenministerium.

Nach spanischem Recht stellen Geldschulden Holschulden dar. Aus diesem Grund empfehlen die Industrie- und Handelskammern in Bayern, dass in Verträgen unbedingt schriftlich darauf hingewiesen werden sollte, wie die Zahlung zu erfolgen hat.

Das Gewerberecht ist vergleichsweise liberal, Befähigungsnachweise werden grundsätzlich nicht verlangt. Es gibt allerdings Ausnahmen, z.B. für Elektroinstallateure und Optiker, die den Abschluss einer einschlägigen Ausbildung nachweisen müssen.

Die AHK Spanien hat deutsche Unternehmen in Spanien nach ihren Erfahrungen und Erfolgsfaktoren befragt, die Ergebnisse sind in den Umfragen nachzulesen.

Spanien

Die gebräuchlichsten Formen für Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit sind die AG und die GmbH.

AG: Sociedad Anónima (S.A.)
Das Mindestgrundkapital beträgt 60.000 EUR. Mindestens 25 Prozent davon müssen bei Gründung eingezahlt werden. Die Gesellschafter haften nicht persönlich.

GmbH: Sociedad de Responsabilidad Limitada oder Sociedad Limitada (S.L., S.R.L.)
Das Mindeststammkapital wurde mit Gesetz vom 28. September 2022 auf 1 Euro gesenkt, so die Förderagentur des Landes. Allerdings müssen die GmbH, mit einem Grundkapital von weniger als 3.000 Euro, so lange Rücklagen in Höhe von 20 Prozent des Einkommens bilden, bis 3.000 Euro erreicht sind. Ist  dieser Betrag noch nicht erreicht, dann haften die Gesellschafter gesamtschuldnerisch bis zur Höhe des Unterschiedsbetrags.

 Für Freiberufler wurde die so genannte Freiberuflergesellschaft geschaffen (Sociedad Limitada Profesional, SLP). Sie wird häufig in Form einer GmbH betrieben. Das Mindestkapital beträgt 3.000 Euro. Der für die SLP handelnde Freiberufler haftet neben der Gesellschaft unbeschränkt, so gtai.

Nach Angaben von Germany Trade and Invest wurde als Neue Gesellschaft mit beschränkter Haftung die Sociedad Limitada Nueva Empresa - SLNE geschaffen. Ihre Gesellschafter dürfen nur natürliche Personen sein - höchstens fünf - und ihr Kapital beträgt zwischen 3.000 und 120.000 EUR. Für die SLNE gilt ein schnelles und vereinfachtes Gründungsverfahren, durch Einreichung einer Mustersatzung.

Eine Zweigniederlassung besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit, sie ist der Muttergesellschaft untergeordnet, die auch für die Niederlassung haftet. Sie muss ins Handelsregister eingetragen werden. 

Eine Repräsentanz muss nicht registriert werden, darf allerdings auch keinen Handel o. ä. betreiben, sie besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit. Sie dient lediglich der Darstellung der Firma im Ausland, der Beobachtung der örtlichen Entwicklungen und/oder dem Ausbau der Handelsbeziehungen.

Eine Übersicht über mögliche Gesellschaftsformen sowie weitere Einzelheiten zu den jeweiligen Formen und den Schritten zu deren Gründung befinden sich bei der Investitionsförderagentur des Landes.

Spanien

Die Unternehmen sind im Handelsregister einzutragen („Registro Mercantil Central“).

Die Eintragung kann persönlich oder online erfolgen.

Für die Repräsentanz (keine juristische Persönlichkeit) ist dies nicht erforderlich.

Die AHK Spanien verfügt über eine Liste von deutschen Rechtsanwälten in Spanien und von spanischen Rechtsanwälten in Deutschland.

Spanien

(= Impuesto de Sociedades, IS)

In Spanien unterliegen sowohl Kapitalgesellschaften als auch Personengesellschaften der Körperschaftsteuer, so das Außenwirtschaftszentrum Bayern. Für Steuerjahre, die nach dem 1. Januar 2016 begannen, beträgt der Regelsatz 25 Prozent. 

Neu gegründete Unternehmen werden in bestimmten Fällen in ihren ersten beiden Steuerjahren mit einem Satz von 15 Prozent auf ihr steuerbares Einkommen besteuert. Für Unternehmen, deren zu versteuerndes Einkommen 1 Million Euro im Jahr nicht überschreitet, gilt ein Satz von 23 Prozent.

Für Steuerzeiträume, die nach dem 1. Januar 2022 beginnen, wurde eine Mindestbesteuerungsregelung eingeführt, die angewandt wird, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt werden.

 

Es gibt eine Gewerbesteuer (Impuesto sobre Actividades Economicas), die Höhe variiert je nach Branche und Gemeinde. Es wird unterschieden zwischen einem Gemeinde-Steuersatz, der zur Ausübung der Tätigkeit innerhalb einer Gemeinde berechtigt. Ferner gibt es einen Provinz-Satz, der zur Ausübung in einer Provinz berechtigt und ein nationaler Satz, wenn die Tätigkeit in ganz Spanien ausgeübt wird. Es gibt verschiedene Bemessungsgrundlagen, wie die Anzahl der Arbeitnehmer, die Größe der Geschäftsräume oder der Stromverbrauch. Von der Steuer befreit sind nach Angaben des Außenwirtschaftszentrums Bayern:

  • natürliche Personen
  • Körperschaftsteuerpflichtige juristische Personen, die weniger als 1.000.000 Euro Umsatz erzielen
  • Körperschaftsteuerpflichtige Personen in den ersten beiden Jahren nach Geschäftsaufnahme.

 

Auf den Kanaren gilt ein Körperschaftsteuersatz von 4 Prozent.

 

Deteils zum Steuersystem in Spanien finden Sie im Kapitel 3 des Guide to Business.

Spanien

(= Impuesto sobre el Valor Anadidi, IVA)

Der allgemeine Steuersatz beträgt derzeit 21 Prozent. Der ermäßigte Satz von zehn Prozent gilt z.B. für Nahrungsmittel, ohne Softdrinks und Alkohol. Der Niedrigstsatz von vier Prozent gilt für Grundnahrungsmittel wie Brot, Milch, Obst sowie Bücher und Zeitungen. 

 

Die Kanarischen Inseln gehören zum Zollgebiet, aber nicht zum Steuergebiet der EU. Sie müssen daher das EU-Mehrwertsteuersystem nicht einführen. Es gilt ein Umsatzsteuer-Sondersystem, der IGIC (Impuesto General Indirecto Canario). Erhoben wird die kanarische allgemeine indirekte Steuer auf die Lieferung von Waren und Dienstleistungen auf den Kanarischen Inseln durch Händler und Gewerbetreibende sowie auf die Einfuhr von Waren. Der Normalsatz beträgt 7 Prozent.  Auch in Ceuta und Melilla gibt es gesonderte Regelungen.

 

Alle Unternehmen müssen sich für die Mehrwertsteuer registrieren lassen, eine Kleinunternehmerregelung gibt es nicht.

Weitere Details zur Mehrwertsteuer in Spanien finden Sie im Guide to Business im Kapitel 3.2.6.

Spanien

Der Text des derzeitigen DBA zwischen Deutschland und Spanien ist beim Bundesfinanzministerium zu finden über -> Themen -> Steuern -> Internationales Steuerrecht -> Staatenbezogene Informationen.

Spanien

Das Devisenregime in der Europäischen Union ist liberalisiert, der Zahlungsverkehr damit genehmigungsfrei. Die Ein- und Ausfuhr von Münzen, Banknoten, Inhaberschecks und Gold im Wert von mehr als 10.000 Euro ist zu deklarieren. 

Zahlungen an Unternehmer oder von Unternehmern dürfen ab einem Betrag von einschließlich 1.000 Euro nicht mehr in bar erfolgen. Für Verbraucher, die nicht in Spanien leben, liegt die Höchstgrenze bei 10.000 Euro. Höhere Beträge müssen per Banküberweisung beglichen werden. Bei Verstößen kann eine Strafe in Höhe von 25 Prozent der Barzahlung verhängt werden, so das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland zu den Bargeldobergrenzen in Spanien.

Spanien

Der Erwerb von Immobilien durch in Spanien ansässige Unternehmen mit ausländischem Kapital unterliegt keinen besonderen Beschränkungen.

Nach spanischem Recht unterliegt der Immobilienkaufvertrag keinen besonderen Formerfordernissen. Für die Wirksamkeit des Kaufvertrags ist die notarielle Form nicht notwendig.

Die notarielle Beurkundung (Escritura Pública de Compraventa) ist jedoch für die Eintragung des Eigentumwechsels im Grundbuch erforderlich. Es ist ferner ratsam, anhand eines aktuellen Registerauszugs das Verfügungsrecht des Verkäufers über die Immobilie zu überprüfen.

 

Der Erwerb einer Immobilie ist neben dem eigentlichen Kaufpreis mit Nebenkosten und Steuerverpflichtungen verbunden. Die Höhe der Grunderwerbsteuer ist dabei von Region zu Region unterschiedlich. Sie muss innerhalb von 30 Tagen nach dem Immobilienerwerb entrichtet werden. Die Höhe der jährlich abzuführenden Grundsteuer variiert ebenfalls von Region zu Region. Für städtische Immobilien gibt es eine Höchstgrenze von 1,3 Prozent des Katasterwerts und für ländliche Immobilien liegt die Höchstgrenze bei 1,22 Prozent.

 

Technologieparks verfügen über eine gute Infrastruktur, von ihnen gibt es mehr als 70 in Spanien. Viele davon sind Mitglied in der Association of Science and Technology Parks in Spain (APTE).

Spanien

Spanien hat ein umfangreiches System von Vergünstigungen entwickelt. Ausführliche Angaben zum Steuersystem hat die spanische Investitionsagentur im "Guide to Business", im Kapitel 3.2.1.4.1, zusammengetragen. Nachfolgend einige Maßnahmen.

Beispielsweise können Unternehmen, die neu gegründet werden, ihr erstes zu versteuerndes Einkommen mit 15 Prozent versteuern, dieser Satz gilt auch für die darauffolgende Steuerperiode. Dies gilt allerdings nicht für asset-holding entities.

 

Darüber hinaus gibt es Steuergutschrift für Forschung und Entwicklung (i.d.R. 25 Prozent der im Steuerzeitraum angefallenen Ausgaben für wissenschaftliche Forschung und Entwicklung) sowie technologische Innovationen (i.d.R. 12 Prozent). Auch für Filmproduktionen und die Schaffung von Arbeitsplätzen und deren Besetzung, beispielsweise mit Menschen unter 30 Jahren oder mit Behinderungen. Bei letzteren hängt die Vergünstigung vom Grad der Behinderung ab. Bei sämtlichen Steuervergünstigungen gibt es jedoch bestimmte Anforderungen zu beachten und es gibt Obergrenzen bei den Vergünstigungen.

 

- Regionale Steuerbesonderheiten

Die Kanarischen Inseln gelten als Sonderwirtschaftszone (ZEC - Zona Especial Canarias). Um an den Steuervergünstigungen partizipieren zu können, ist eine Registrierung als ZEC-Unternehmen erforderlich. Beispielsweise gibt es einen Körperschaftsteuersatz von vier Prozent. 

Der Erhalt der Vergünstigungen erfordert jedoch einige Voraussetzungen. Mehr Informationen zur Sonderwirtschaftszone ZEC finden Sie auf der Internetseite der Zone.

Begründet werden diese regionalen Steuervergünstigungen mit den Nachteilen einer Insellage und der großen Entfernung zu Spanien und Europa insgesamt.

Spanien

Um die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Wirtschaft und Gesellschaft in ihren Mitgliedsländern, wie Spanien, abzufedern, hat die EU die Aufbau- und Resilienzfazilität mit einem Volumen von 672,5 Milliarden Euro aufgelegt, davon 312,5 Milliarden Euro an Zuschüssen.

Der spanische Aufbau- und Resilienzplan, mit dem das Land 69,5 Milliarden Euro aus der Aufbau- und Resilienzfazilität bekommen möchte, ist im Juni 2021 von der EU-Kommission positiv bewertet worden. Im Juli 2021 hat auch der Europäische Rat positiv darüber entschieden, so dass Gelder fließen können. Über die Entwicklung und den Einsatz der Aufbaumittel in Spanien informiert die EU-Kommission.

Für die Förderperiode 2021 bis 2027 ist im Juli 2021 die neue Fördergebietskarte für Spanien veröffentlicht worden. Sie teilt das Land in stärker entwickelte Regionen, in Übergangsregionen und wenig entwickelte Regionen ein. Letztere befinden sich im Südwesten Spaniens. Diese Fördergebietskarte ermöglicht der spanischen Regierung dann gezielte staatliche Beihilfen für Unternehmen zu ergreifen, um die Förderung der regionalen Entwicklung voranzubringen. Diese Regionalbeihilfen dienen den EU-Mitgliedsländern der Förderung des Wirtschaftswachstums und der Stärkung des Zusammenhalts im Binnenmarkt. Seit 1. Januar 2022 gelten neue Leitlinien für Regionalbeihilfen.

Im Januar 2023 hat die EU-Kommission das Partnerschaftsabkommen mit Spanien für die Förderperiode 2021 bis 2027 abgeschlossen, das die Strategie für den landesweiten Einsatz der europäischen Struktur- und Investitionsfonds beinhaltet. Dieses Partnerschaftsabkommen bildet die Basis für die operationellen Programme, in denen die Investitionsprioritäten und konkreten Maßnahmen Spaniens und seiner Regionen festgelegt sind. 

Informationen zur Kohäsionspolitik der EU für die Periode 2021 bis 2027 hat die EU auf einer Internetseite zusammengefasst, dort können für Spanien für einzelne Elemente Filter gesetzt werden.

Zur Mittelstandsförderung kann Spanien in der Förderperiode 2021 bis 2027 zudem Unterstützungen, zum Beispiel aus dem EU-Programm Horizont Europa, landesweit einsetzen. Daneben werden Maßnahmen der Wirtschaftsförderung auch allein aus nationalen, bzw. regionalen Haushaltsmitteln finanziert.

Die maximale Förderhöhe für Vorhaben in Spanien wird je nach Region und Unternehmensgröße durch das EU-Beihilferecht bestimmt und begrenzt die Summe aller geldwerten Förderungen durch Staat, Region und Kommune. Solche Höchstförderquoten sind nicht gleichzusetzen mit der tatsächlichen Förderung, die aus einzelnen oder kombinierten Maßnahmen erwächst. Für den Unternehmer gilt daher:

- Wie hoch die tatsächliche Förderung ist, wird durch angebotene Programme definiert
- Anträge auf Förderung sind an spanische Stellen (wie nachfolgend angegeben) zu stellen

 

- allgemeine staatliche Förderung

Zu den landesweiten Förderungen zählt z.B. die Unterstützung besonderer Branchen, der Forschung & Entwicklung (F&E) sowie die Förderung von Aus- und Weiterbildung mit Hilfe verschiedener Maßnahmen wie Zuschüsse und Darlehen.

Die Förderagentur "Invest in Spain" hat in ihrem "Guide to Business in Spain" ein Kapitel 4 mit "Investment aid and incentives in Spain" veröffentlicht.

Die Förderagentur hat ferner sämtliche Investitionshilfen und nationale sowie europäische Anreize zusammengestellt, die sowohl Unterstützungen umfassen, für

  • innovative kleine und mittlere Unternehmen,
  • bestimmte Industrien sowie
  • Investitionen in bestimmten Regionen. 

Dort findet sich auch eine Online-Fördermittelsuche, die jedoch eine Anmeldung erfordert.

StartUps können Unterstützung durch das Programm Rising Startup Spain der Investitionsfördergesellschaft Invest in Spain bekommen.

HINWEIS:

Aufgrund der starken Stellung der autonomen Regionen ist es für Unternehmen, die schon wissen, in welcher Region sie sich ansiedeln möchten, sinnvoll, auf die Seiten der regionalen Wirtschaftsfördereinrichtungen zu gehen, die oft eigene Anreiz-Systeme haben. Teilweise haben die Regionen auch Büros in Deutschland. Die Wirtschaftsfördereinrichtungen der spanischen Regionen sind erreichbar über die zentrale Förderagentur unter -> „Regions“ -> Region auswählen.

Unterstützungsangebote der staatlichen spanischen Förderbank (Instituto de Crédito Oficial, ICO) finden Sie auf deren Internetseiten (Englisch kann als Sprache ausgewählt werden).

Das Institute for Energy Diversification and Saving (IDAE) bietet verschiedene Formen der Unterstützung für Projekte im Bereich erneuerbare Energien und Energieeffizienz.

Förderungen für Forschungsvorhaben aus nationalen oder internationalen Budgetmitteln können beim Zentrum für industrielle technologische Entwicklung recherchiert werden.

 

- Regionalentwicklung

Spanien verfügt über zahlreiche Wissenschafts- und Technologieparks, die bei der regionalen Entwicklung eine zentrale Rolle spielen. Organisiert sind viele davon im Verband Association of Science and Technology Parks of Spain (APTE).

Die regionalen Wirtschaftsfördereinrichtungen der spanischen Regionen sind erreichbar über die zentrale Förderagentur unter -> „Regions“ -> Region auswählen. Dort gibt es auch jeweils Hinweise auf die Hilfs- und Anreizmaßnahmen der Regionen.

Zum Beispiel ist ein Anreiz-System für Katalonien auf der Webseite der katalonischen Agentur zu finden.

Darüber hinaus befinden sich in der Publikation (Guide to incentives grants and state aid in Spain) der Investitionsförderagentur Invest in Spain auch Seiten zu den regionalen Anreizen.

 

- Mittelstandsförderung

Das „Instituto de Crédito Oficial“(ICO), die staatliche Bank, unterhält diverse Förderlinien insbesondere auch für KMU. Die Programme werden aus einem staatlichen Fonds  vergeben, z. B. Kredite für Investitionsvorhaben in Nachhaltigkeit, Wachstum, Internationalisierung, etc. Im Prinzip arbeitet ICO wie die KfW in Deutschland, d. h. die Förderung wird von Firmen über örtliche Kreditinstitute bei der ICO beantragt, wenn die Projekte förderungswürdig sind. Ob ein Projekt förderungswürdig ist, kann ein deutsches Unternehmen bereits in Deutschland bei der spanischen Botschaft ermitteln lassen. Den Kontakt zu Kreditinstituten in Spanien stellt der S-CountryDesk über Ihre Sparkasse her.

Ferner gibt es die Gesellschaft zur Finanzierung innovativer KMU Enisa, die zum Ministerium für Industrie und Tourismus gehört. 

 

Die EU unterstützt Unternehmen in Spanien mit einigen EU-Programmen, die Darlehen, Bürgschaften, Risikokapital und andere Formen der Eigenkapitalfinanzierung bereitstellen. Diese Finanzinstrumente werden von Finanzintermediären wie Banken, Risikokapitalfonds und anderen Finanzinstituten verwaltet. Ansprechpartner sind lokale Kreditinstitute. 

Die Einrichtungen des Enterprise Europe Network arbeiten im Auftrag der EU. Sie beraten vor allem mittelständische Unternehmen über EU-Fragen und grenzüberschreitende Kooperationsmöglichkeiten. Der EuropaService der deutschen Sparkassen-Finanzgruppe kooperiert mit diesem Netzwerk. Die Partner des spanischen Enterprise Europe Network sind in 48 Städten zu finden.

Invest in Spain
Paseo de la Castellana, 278, 28046 Madrid - SPANIEN
Tel.: +34 913 497 100
Internet: https://www.investinspain.org/en/index 

Die Wirtschaftsfördereinrichtungen der spanischen Regionen sind erreichbar unter https://www.investinspain.org/en/regions  (Region auswählen).

Die Wirtschafts- und Handelsbüros in spanischen Botschaften und Konsulaten übernehmen die Funktion von Außenstellen der Förderagentur (https://www.investinspain.org/en/global-network).

Botschaft von Spanien
Handels- und Wirtschaftsabteilung
Lichtensteinallee 1, 10787 Berlin
Tel.: 030 2292134
Fax: 030 2293095
E-Mail: berlin@comercio.mineco.es, Internet: https://www.exteriores.gob.es/Embajadas/berlin/de/Paginas/index.aspx

 

Amtliche Spanische Handelskammer für Deutschland, Cámara Oficial Espanola de Comercio en Alemnia

Eschersheimer Landstraße 44, 60322 Frankfurt am Main
Tel.: 069 / 6 61 65 83 - 0
E-Mail: mail@spanische-handelskammer.de, Internet: https://www.coeca.de/?page_id=19843&lang=de

Die Amtliche Spanische Handelskammer für Deutschland ist eine private Institution, die sich durch ihre Mitgliedsbeiträge und die Durchführung von Dienstleistungen finanziert. Ihr Ziel ist die Förderung der deutsch-spanischen Wirtschaftsbeziehungen, die Verstärkung des Handelsaustausches und die Unterstützung der beruflichen Interessen der Mitglieder. Die Kammer verfolgt keine gewinnorientierten Zwecke.

 

Einige regionale spanische Wirtschaftsförderagenturen sind nicht nur in Spanien vertreten, sondern haben teilweise auch in Deutschland Büros eingerichtet. Dies kann jeweils auf den Internetseiten der regionalen Agenturen ermittelt werden unter https://www.investinspain.org/en/index (-> „Regions“ -> Region auswählen und dann auf die jeweilige Homepage der regionalen Agentur klicken)

Deutsche Handelskammer für Spanien
Camara de Comercio Alemana para Espana
Avenida Pio XII, 26-28 , 28016 Madrid, SPANIEN
Tel.: +34 91 353 09 10
Fax: +34 91 359 12 13
E-Mail: madrid@ahk.es, Internet: https://www.ahk.es/ 

Zweigstelle Barcelona
Còrsega, 301-303, 08008 Barcelona, SPANIEN
Tel.: +34 93 415 54 44
Fax: +34 93 415 27 17
E-Mail: barcelona@ahk.es

  • Für den Start ins Auslandsgeschäft bietet der Export Guide sämtliche Informationen und Hilfestellungen der deutschen Außenwirtschaftsförderung.
  • Germany Trade and Invest (gtai) stellt eine Vielzahl von Informationen zu Spanien zur Verfügung.
  • Einen Leitfaden für Exporte nach Spanien erstellt das Außenwirtschaftszentrum Bayern in Zusammenarbeit mit der Außenwirtschaft Österreich.
  • Schwerpunkt IHK für Spanien ist die IHK Halle-Dessau.
  • Öffentliche Ausschreibungen aus Spanien, die aufgrund ihres Umfangs europaweit publiziert werden, finden Sie bei TED (Tenders Electronic Daily).
  • Um Geschäftspartner in Spanien zu finden, bietet Ihnen der EuropaService verschiedene Möglichkeiten an, die auf unseren Webseiten im Bereich Kooperationsservice vorgestellt werden. Anonymisierte Kurzprofile spanischer Unternehmen, die auf der Suche nach Geschäftspartnern in Deutschland sind, haben wir für Sie zusammengestellt. Eine Auswahl internationaler Kooperationsbörsen/Unternehmerreisen finden Sie im Bereich Unternehmertreffen und um sein eigenes Profil im Ausland zu veröffentlichen, gibt es die aktive Geschäftspartnersuche. Einzelheiten sind in unserem Leitfaden erläutert. Die Abläufe sind in einer Grafik übersichtlich dargestellt. Bei Fragen helfen wir gern weiter europaservice@dsgv.de, Tel.: 0 30 20225-5798.

Ihre Sparkasse ist Ihr Ansprechpartner auch für alle Fragen rund um die Begleitung internationaler Geschäftsvorhaben in Spanien. Sie greift für ein breites Informations- und Leistungsangebot auf eigene Kenntnisse, auf Verbundpartner wie den EuropaService, auf ein Netzwerk internationaler Partnerbanken und weitere Spezialisten der Sparkassen-Finanzgruppe zurück. Diese Partner bilden das internationale Netzwerk der Sparkassen-Finanzgruppe.

Hilfestellung, Beratung, Vor-Ort-Begleitung und die passenden Finanzprodukte für Ihr Vorhaben in Spanien erhalten Sie aus einer Hand über Ihren Firmenkunden- oder Auslandsfachberater.

Falls Sie noch kein Kunde einer Sparkasse sind und Ihnen Ansprechpartner für Spanien fehlen, wenden Sie sich einfach an den EuropaService. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Ihre Sparkasse vor Ort können Sie auch mit Hilfe der folgenden Internetadresse finden https://www.sparkasse.de/service/filialsuche.html#institute-search.

© Diese Angaben haben wir mit größtmöglicher Sorgfalt aus vielen Quellen zusammengestellt. Wegen der sich ständig weiter ändernden Rahmenbedingungen können wir jedoch für Vollständigkeit und Inhalt der Informationen keine Gewähr übernehmen. Komplette Bearbeitung: Stand: Oktober 2023. Wichtige Entwicklungen werden laufend eingearbeitet, ohne dass das Erstellungsdatum geändert wird. Die neueste pdf-Version des Länderinfo kann daher am besten jeweils aktuell von der Internetseite (https://europaservice.dsgv.de/laenderinfos/schweden-zypern/spanien.html) generiert werden.

Diese Ausarbeitung oder Teile aus ihr dürfen ohne Erlaubnis des EuropaService der Sparkassen-Finanzgruppe nicht reproduziert werden. Zitate sind mit Nennung der Quelle gestattet. Die Weitergabe durch Institute der Sparkassen-Finanzgruppe an deren Kunden ist frei.

Iris Hemker
Länderinfos, Kooperationsservice


030 20225 5796


030 20225 5799

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Anders als Katalonien tastet Andalusiens Regionalregierung den Status des Nationalstaates nicht an. Über Andalusiens weitere Vorzüge und wie deutsche KMU unterstützt werden können, berichtet Dr. Björn Jürgens von der andalusischen Agentur für Innovation und Entwicklung.

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