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Geschäftsbedingungen für Handel und Investition

Luxemburg
Die Bevölkerung wächst, entsprechend steigt der Bedarf an Waren, Dienstleistungen und Infrastruktur. Dies führt zu zahlreichen Projekten im Bereich Energie, Immobilien und Verkehr. 
Kurz und knapp
  • Gesetzlich anerkannt sind die drei Amtssprachen: Luxemburgisch, Französisch und Deutsch.

    Das Land mit einer Fläche von knapp 2.600 Quadratkilometern zählte im Jahre 2024 rund 700.000 Einwohner, mit weiter steigender Tendenz.

    Aufgrund der geringen Größe setzt Luxemburg vor allem auf Konsens und Kompromissbereitschaft.

    Platz 5 hat Luxemburg beim Korruptionswahrnehmungsindex von Transparency International inne (Stand: 02/2025)

Aktuelles und Perspektiven

  • Die wirtschaftliche Diversifikation steht im Fokus der luxemburgischen Wirtschaftspolitik. Erreichen will die Regierung dies durch eine entsprechende Förderung von Investitionen in acht Clustern: Biomedizin, ökologische Innovationen, Weltraumtechnologien, Logistik, Materialforschung und Produktionstechnologien, IKT, Kfz und maritime Technologien. 
  • Der stetige Einwohneranstieg erfordert Investitionen in Immobilien und Infrastruktur.
  • Seine günstige geographische Lage und gute Rahmenbedingungen machen Luxemburg zu einem interessanten Investitionsland für Deutschland, so die Deutsch-Belgisch-Luxemburgische Handelskammer.
  • Das hohe Bruttoinlandsprodukt pro Kopf regt deutsche Investoren dazu an, sich in Luxemburg niederzulassen.
  • Auch die Mehrsprachigkeit der Bevölkerung erweist sich als förderlich für Investitionen, neben Luxemburgisch sprechen viele Menschen dort Französisch, Deutsch und Englisch.

Steckbrief Wirtschaft in Luxemburg

  • Das Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2024 betrug gut 83 Milliarden Euro.
  • Zwischen Luxemburg und Deutschland besteht eine intensive wirtschaftliche Beziehung: Deutschland war im Jahr 2024 der größte Abnehmer luxemburgischer Exportwaren mit einem Anteil von 25 Prozent, gefolgt von Frankreich mit einem Anteil von 15 Prozent. Zugleich war Deutschland der wichtigste Lieferant des Großherzogtums für Importgüter mit einem Anteil von fast 24 Prozent.
  • Die ausländischen Direktinvestitionen beliefen sich im Jahr 2023 auf einen Bestand von fast 1.200.000 US-Dollar, Deutschland hat daran einen Anteil von 5,5 Prozent.
  • Rund 900 deutsche Unternehmen sind nach Angaben der AHK Debelux in Luxemburg aktiv.
  • Die Lohnkosten liegen in Luxemburg über denen von Belgien, Frankreich und Deutschland. Dies ist auch darauf zurückzuführen, dass die Löhne automatisch an den Lohnindex angepasst werden, der sich an der Entwicklung der Lebenshaltungskosten orientiert. Der aktuelle Mindestlohn in Luxemburg kann im Internet recherchiert werden. 
  • Grundlegender Gedanke der luxemburgischen Wirtschaftspolitik ist seit der Krise in der Stahlindustrie in den 70er Jahren die Diversifikation. Herausgebildet haben sich mittlerweile ein auf Chemie spezialisierter Wirtschaftszweig, mehrere Autozulieferer und im Gesundheitsbereich tätige Unternehmen, sowie vermehrt Logistikfirmen. 
  • In jüngerer Zeit positioniert sich Luxemburg als europäisches Zentrum für die Erkundung und Nutzung von Weltraumressourcen. Hierdurch sollen entsprechend spezialisierte Firmen nach Luxemburg kommen.
  • Das verarbeitende Gewerbe erbringt lediglich 5,3 Prozent der Wirtschaftsleistung, so gtai.

Bedeutende Branchen in Luxemburg

Unternehmensformen

  • Zur Ausübung ihrer Geschäftsaktivitäten können ausländische Unternehmen eine Zweigniederlassung, eine Tochtergesellschaft oder ein unabhängiges Unternehmen in Luxemburg gründen
  • An Rechtsformen stehen Ihnen zur Verfügung:
  • Einzelunternehmen:Der Unternehmer entscheidet und finanziert allein, er haftet mit seinem persönlichen Vermögen. Es gibt kein Mindestkapital. 
  • SENC (Société en nom Collectif, offene Handelsgesellschaft):Sie muss mindestens zwei Gesellschafter aufweisen, hinsichtlich des Mindestkapitals gibt es keine Vorschriften, die Gesellschafterhaftung ist unbeschränkt.
  • SCS (Société en commandite simple, Kommanditgesellschaft):Auch hier sind mindestens zwei Gesellschafter erforderlich, die sich hinsichtlich ihrer Haftung unterscheiden, der Komplementär haftet unbeschränkt, der Kommanditist haftet beschränkt. Es gibt keine Vorschriften hinsichtlich des Mindestkapitals.
  • SARL (Société à responsabilité limitée, Gesellschaft mit beschränkter Haftung):Sie kann von einem Gesellschafter gegründet werden, die maximale Anzahl der Gesellschafter beläuft sich nach der jüngsten Reform des Gesellschaftsrechts auf 100. Werden es mehr als 100 Gesellschafter, dann hat das Unternehmen ein Jahr Zeit, um die Rechtsform zu ändern. Es ist ein Mindestkapital von 12.000 Euro erforderlich, das bei Gründung vollständig eingezahlt sein muss. Die Haftung ist beschränkt auf die Kapitaleinlage, eine Übertragung von Anteilen ist möglich, aber reglementiert.
  • Seit der Reform im Jahr 2017 gibt es die société à responsabilité limitée simplifiée (S.à.r.l.-S.). Das Mindestkapital wurde auf einen Euro gesenkt. Wenn das Kapital unter 12.000 Euro liegt, muss das Unternehmen jedes Jahr mindestens fünf Prozent des Nettogewinns in die Rücklage investieren. Wird der Wert von 12.000 Euro überstiegen, muss die Gesellschaft in eine andere Rechtsform übertragen werden, i.d.R. die übliche SARL.
  • Etwa 80 Prozent der neu gegründeten Unternehmen wählen die Form der SARL.
  • SA (Société anonyme, Aktiengesellschaft):Sie erfordert mindestens einen Gesellschafter, so genannte Einmann-AG. Das Mindestkapital beträgt 30.000 Euro, es muss vollständig gezeichnet und bei Gründung ist eine Einzahlung von mindestens 25 Prozent erforderlich. Die Anteile an der Gesellschaft können übertragen werden, die Haftung ist auf die Kapitaleinlage beschränkt.
  • Mit der jüngsten Reform des Gesellschaftsrechts ist auch eine neue Rechtsform eingeführt worden, die besonders für start-ups und joint ventures geeignet sein soll. Es handelt sich hierbei um die S.A.S. (Société par actions simplifiée). Die Vorschriften orientieren sich an denen der S.A. Die Gestaltung der Satzung soll flexibler sein.
  • Detaillierte Informationen zu den verschiedenen Rechtsformen finden Sie bei der offiziellen Internetplattform des Landes.

Registrierung

  • Auf der offiziellen Internetplattform des Landes finden sich Informationen zur Eintragung in das Handels- und Firmenregister. Die Eintragung kann über ein Assistenzbüro für Hinterlegungen erfolgen, das von dem Luxembourg Business Register (LBR) eingerichtet wurde.
  • Das luxemburgische Handelsregister (Registre de Commerce et des Sociétés) ist seit März 2007 online abrufbar. Kostenpflichtig können dort auch Einträge von Unternehmen abgefragt werden, die Aufschluss über deren Bonität geben.
  • Die Industrie- und Handelskammer von Luxemburg hat die administrativen Schritte zur Gründung eines Unternehmens zusammengefasst. 

Steuerliche Aspekte

Körperschafsteuer

  • Seit dem Steuerjahr 2025 beträgt der Steuersatz 14 Prozent für Unternehmen mit steuerpflichtigem Einkommen von höchstens 175.000 Euro.
  • Für steuerpflichtige Einkünfte von mehr als 200.000 Euro liegt der Satz bei 16 Prozent.
  • Für steuerpflichtige Einkommen, die dazwischen liegen, erfolgt die Berechnung indem man 30 Prozent der Steuerbemessungsgrenze, die über 175.000 Euro liegt, zum Betrag von 24.500 Euro addiert, so Deloitte.
  • Zur Körperschaftsteuer kommt dann noch eine Gewerbesteuer, die zwischen 6,75 und 10,5 Prozent liegt, hinzu.

Mehrwertsteuer

  • Der Standardsatz beträgt wieder 17 Prozent.
  • Der mittlere Satz beträgt 14 Prozent und gilt für den Verkauf bestimmter Weine sowie gedruckte Werbematerialien
  • Der reduzierte Satz von 8 Prozent gilt für Gas und Elektrizität.
  • Der stark reduzierte Satz von drei Prozent gilt beispielsweise für Nahrungsmittel und nichtalkoholische Getränke, Medikamente, Bücher, Zeitungen, Gastronomie, Hotellerie, Theater und Personentransport.
  • Steuerzahler mit einem Jahresumsatz von weniger als 50.000 Euro profitieren von einer Umsatzsteuer-Freigrenze. Sie müssen sich jedoch trotzdem für die Umsatzsteuer registrieren und eine jährliche Umsatzsteuererklärung einreichen.

Doppelbesteuerungsabkommen

  • Zwischen Deutschland und Luxemburg gibt es ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerhinterziehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen. Die aktuelle Fassung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Luxemburg finden Sie auf der Seite des deutschen  Bundesfinanzministeriums.

Immobilieneigentum

  • Für EU-Staatsangehörige unterliegt der Erwerb von Grundeigentum keinen besonderen ausländerspezifischen Beschränkungen.
  • Das Eigentum an Immobilien geht bereits mit Abschluss des Kaufvertrages über. Um dies Dritten gegenüber geltend machen zu können, ist ein Eintrag im Grundstücks- und Hypothekenregister erforderlich, der wiederum eine notarielle Beurkundung des Vertrages voraussetzt.
  • Aufgrund der robusten Wirtschaft und des Zuzugs von Arbeitskräften, ist die Nachfrage an Immobilien stark gestiegen, was seinen Niederschlag in den Preisen findet. 

Steuervergünstigungen

Förderungen in Luxemburg

  • Um die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Wirtschaft und Gesellschaft abzufedern, hat die EU die Aufbau- und Resilienzfazilität mit einem Volumen von 672,5 Milliarden Euro aufgelegt, davon 312,5 Milliarden Euro an Zuschüssen.
  • Der luxemburgische Aufbau- und Resilienzplan, mit dem das Land 93 Millionen Euro aus der Aufbau- und Resilienzfazilität bekommen möchte, ist im Juni 2021 von der EU-Kommission positiv bewertet worden. Und im Juli 2021 vom Europäischen Rat. Über die Entwicklung und den Einsatz der Aufbaumittel in Luxemburg informiert die EU-Kommission.
  • Ferner erhält Luxemburg, wie alle EU-Staaten, Mittel aus den EU-Strukturfonds, die u.a. zur unternehmensbezogenen Regional- und Arbeitsmarktentwicklung eingesetzt werden.
  • Die Fördergebietskarte für Luxemburg ist im Juli 2021 veröffentlicht worden. Das ganze Land besteht aus stärker entwickelten Regionen. Diese Fördergebietskarte ermöglicht Luxemburg gezielte staatliche Beihilfen für Unternehmen, um die Förderung der regionalen Entwicklung voranzubringen.
  • Anfang Dezember 2022 hat die EU-Kommission ein Partnerschaftsabkommen mit Luxemburg für die Förderperiode 2021 bis 2027 abgeschlossen, das die Strategie für den landesweiten Einsatz der europäischen Struktur- und Investitionsfonds in Höhe von 67 Millionen Euro beinhaltet. Die Ziele dieser Partnerschaftsvereinbarung, die Investitionsprioritäten und die konkreten Maßnahmen des Landes und seiner Regionen werden in den Operationellen Programmen festgelegt.  
  • Für die Periode 2021 bis 2027 hat die EU Informationen zur Kohäsionspolitik auf einer Internetseite zusammengefasst, dort können für Luxemburg für einzelne Elemente Filter gesetzt werden. 
  • Unternehmen, die eine nachhaltige Präsenz in Luxemburg aufbauen, können von mehreren öffentlichen Förderprogrammen profitieren, die ihnen helfen, ihre Aktivitäten auszuweiten, innovative Konzepte und Produkte zu entwickeln und ihre allgemeine Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. So gibt es zum Beispiel ein Start-up accelerator programme mit dem neue Unternehmen Coaching, Co-Working-Arbeitsfläche und finanzielle Unterstützung erhalten können. 

Für luxemburgische Unternehmen gibt es eine Vielzahl finanzieller Hilfen, zum Beispiel:

  •  im Rahmen der Personalbeschaffung und der beruflichen Weiterbildung 
  • für KMU
  • im Bereich Umwelt
  • für Projekte im Bereich Forschung und Entwicklung sowie Innovation 
  • Eine weitere Übersicht über Unterstützungen beim Zugang zur Finanzierung gibt es bei der Bürgschaftsgenossenschaft auf Französisch.
  • Darüber hinaus gibt es die Société nationale de crédit et d'investissement, SNCI, (Nationale Gesellschaft für Kredit und Investitionen). Die SNCI ist ein öffentlich-rechtliches Bankinstitut, das auf die mittel- und langfristige Finanzierung von luxemburgischen Unternehmen spezialisiert ist. Sie gewährt je nach Größe und Rechtsform des betreffenden Unternehmens und je nach geplantem Vorhaben verschiedene Formen von Darlehen.
  • Hinweise über Förderungen für startende Unternehmen bietet auch die Handelskammer Luxemburg teils auf Deutsch, teils auf Englisch.
  • Die Europäische Union unterstützt Unternehmen in Luxemburg mit einer breiten Palette von EU-Programmen, die Darlehen, Bürgschaften, Risikokapital und andere Formen der Eigenkapitalfinanzierung bereitstellen. Diese Finanzinstrumente werden von Finanzintermediären wie Banken, Risikokapitalfonds und anderen Finanzinstituten verwaltet. Ansprechpartner sind lokale Kreditinstitute. 
  • Die Einrichtungen des Enterprise Europe Network arbeiten im Auftrag der EU. Sie beraten vor allem mittelständische Unternehmen über EU-Fragen und grenzüberschreitende Kooperationsmöglichkeiten. Der EuropaService der deutschen Sparkassen-Finanzgruppe kooperiert mit diesem Netzwerk. Die Partner des luxemburgischen Enterprise Europe Network sind in zwei Orten zu finden.

Weiterführende Quellen

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Diese Angaben haben wir mit größtmöglicher Sorgfalt aus vielen Quellen zusammen gestellt. Wegen der sich ständig weiter ändernden Rahmenbedingungen können wir jedoch für Vollständigkeit und Inhalt der Informationen keine Gewähr übernehmen. Komplette Bearbeitung: Stand März 2025. Einige Entwicklungen werden laufend eingearbeitet, ohne dass das Erstellungsdatum geändert wird

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