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Geschäftsbedingungen für Handel und Investition

Serbien
Ein Fokus liegt auf dem Ausbau der Verkehrsinfrastruktur. Ferner  muss Serbien in den Energiesektor investieren, um unabhängiger zu werden. Einen höheren Anteil sollen vor allem die erneuerbaren Energien bekommen.
Kurz und knapp
  • Serbien ist EU-Beitrittskandidat.

  • Die Währung des Landes ist der Dinar.

  • Serbien hat eine Fläche von gut 77.000 Quadratkilometer auf der sich knapp sieben Millionen Einwohner verteilen.

  • Das Land hat Grenzen zu acht Staaten: Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Mazedonien, Kosovo, Montenegro, Bosnien und Herzegowina sowie Kroatien. 

  • Den 105. Platz hat Serbien beim Korruptionswahrnehmungsindex von Transparency International inne (Stand: 02/2025).

Aktuelles und Perspektiven

  • Ende November 2024 ist das Energie-Änderungsgesetz in Kraft getreten. Zum selben Zeitpunkt wurde die Strategie zur Entwicklung des Energiesektors veröffentlicht.
  • Im Jahr 2027 findet die Expo in Belgrad statt, die Vorbereitungen ermöglichen Geschäftschancen. Mehr als 17 Milliarden Euro sind an Investitionen geplant.
  • Die Entwicklung der IT-Branche ist zum strategischen Ziel erklärt worden. Die mit guten Grundlagen ausgestatteten Fachkräfte betrachtet die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Belgrad als interessanten Standortfaktor für ausländische Investoren.
  • Als Stärken des Landes gelten ferner wettbewerbsfähige Lohnkosten. 
  • Zu den Branchen mit Wachstumschancen zählt zum Beispiel die Energiewirtschaft, zunehmend soll hier die Wasser- und Windkraft zum Einsatz kommen. Insbesondere im Bereich Biomasse schlummert noch großes Potenzial, so die Wirtschaftskammer Österreich.
  • Nachholbedarf besteht auch bei der Versorgung mit Trinkwasser sowie bei der Abwasser- und Abfallentsorgung.
  • Problematisch bleiben weiterhin die Rechtsunsicherheit und die Korruption.

Steckbrief Serbiens Wirtschaft

  • Serbien erwirtschaftete im Jahr 2024 gut 89 Milliarden US-Dollar.
  • Für Serbien ist Deutschland der wichtigste Handelspartner. Bei den Hauptlieferländern hat Deutschland einen Anteil von gut 13 Prozent und bei den Hauptabnehmerländern von gut 15 Prozent. 
  • Die ausländischen Direktinvestitionen beliefen sich im Jahr 2024 auf einen Bestand von 62 Milliarden US-Dollar.
  • Gut 900 Unternehmen mit deutschem Kapital sind in Serbien engagiert, so die Deutsch-Serbische Wirtschaftskammer. 
  • Serbien ist Mitglied im Mitteleuropäischen Freihandelsabkommen Cefta.
  • Mit der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) hat es ein Freihandelsabkommen abgeschlossen, das seit 10.07.2021 in Kraft ist.
  • Ein Freihandelsabkommen mit China ist seit 1. Juli 2024 in Kraft.

Bedeutende Branchen in Serbien

Unternehmensformen

Seit 1. Februar 2012 gilt das neue Gesetz über Wirtschaftsgesellschaften, es sieht folgende Gesellschaftsformen vor:

  • GmbH: Drustvo sa ogranicenom odgovornoscu (d.o.o.) Das Mindestkapital beträgt seit 1. Februar 2012 100 serbische Dinar (circa 1 EUR). Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.Die Einmann-Gesellschaft ist möglich, die Anzahl der Gesellschafter ist seit 1. Februar 2012 nicht mehr beschränkt. Sie ist die häufigste Unternehmensform.
  • AG: Akcionarsko drustvo (a.d.)Das Mindestgrundkapital beträgt 3 Millionen serbische Dinar (circa 25.000 Euro). Mindestens 25 % des Grundkapitals sind vor der Registrierung einzuzahlen. Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.
  • OHG: Ortacko drustvo (o.d.) Die Gesellschafter einer offenen Gesellschaft haften sowohl persönlich als auch solidarisch und unbeschränkt für alle Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Gesellschafter können zwei oder mehrere Personen sein. Es gibt kein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestkapital.
  • KG: Komanditno drustvo (k.d.) Die Kommanditgesellschaft besteht aus mindestens einem Komplementär und einem Kommanditisten. Der Komplementär haftet unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der KG, der Kommanditist hingegen nur für die vereinbarte Einlage. Gesellschafter können zwei oder mehrere natürliche Personen sein. Es gibt kein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestkapital.
  • (ausländische) Zweigniederlassung: Ogranak Die Zweigniederlassung einer Handelsgesellschaft wird als ständige Geschäftseinheit des Mutterunternehmens gesehen, von dem sie verwaltet wird. Sie ist keine juristische Person, sondern handelt im Namen und für Rechnung der Muttergesellschaft. 
  • Repräsentanz: Predstavnistvo: Sie ist ein von der Muttergesellschaft separater Teil, der keine geschäftlichen Tätigkeit verrichten darf, sondern lediglich vorbereitend aktiv werden kann. Sie ist keine juristische Person.
  • Betrieb eines Gewerbes bzw. Eröffnung eines Handwerkbetriebs (Preduzetnik, pr) Er wird von einer natürlichen Person gegründet, diese haftet mit ihrem Privatvermögen. Das Unternehmen ist in das Register der Gewerbetreibenden bei der Handelsregisteragentur einzutragen.

Registrierung

  • Seit Mitte 2023 gilt das neue Gesetz über die Unternehmensregistrierung, das der zunehmenden Digitalisierung in der Verwaltung Rechnung trägt.
  • Die Registrierung erfolgt bei der serbischen „Agentur für die Registrierung von Unternehmen“ (Serbian Business Registers Agency). Informationen über die Gebühren finden Sie bei der Registrierungsagentur.

Steuerliche Aspekte

Körperschaftsteuer ( Zakon o porezu na dobit pravnih lica)

  • Es gilt ein einheitlicher Körperschaftsteuersatzes von 15 Prozent.
  • Um Investitionen zu fördern, gibt es einige Steuervergünstigungen, die Sie im entsprechenden Kapitel finden.

Mehrwertsteuer

  • Der Normalsteuersatz beträgt seit Oktober 2012 20 Prozent. Der ermäßigte Steuersatz beläuft sich seit 1. Januar 2014 auf zehn Prozent. Der niedrigere Mehrwertsteuersatz gilt für Grundnahrungsmittel wie Milch- und Brotprodukte, Tageszeitungen und Lehrbücher. 
  • Der Schwellenwert für die Mehrwertsteuer-Registrierung liegt bei einem Jahresumsatz von acht Millionen Serbische Dinar. Kleine Unternehmen mit einem Umsatz unter acht Millionen können sich aber freiwillig anmelden.

Doppelbesteuerungsabkommen

  • Zwischen Deutschland und Serbien gilt das DBA vom 26. März 1987 (BGBl. 1988 II, S. 744), in Kraft seit 1. Januar 1989 mit Jugoslawien weiter. Der Text des DBA ist beim deutschen Bundesfinanzministerium zu finden.

Immobilieneigentum

  • Ausländische physische und juristische Personen, die in Serbien tätig sind, können unter den Bedingungen der Gegenseitigkeit Eigentum an Immobilien erwerben, die zur Durchführung dieser Tätigkeiten notwendig sind.
  • Der Erwerb landwirtschaftlicher Flächen durch ausländische physische oder juristische Personen ist nicht möglich. Lediglich EU-Bürger können bis zu zwei Hektar landwirtschaftliche Fläche erwerben, wenn Sie bestimmte Bedingungen erfüllen.
  • Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Serbien bietet ein Infoblatt zum Grunderwerb und -eigentum in Serbien für ausländische Staatsangehörige.
  • Eine Übersicht über die Freizonen in Serbien, die Unternehmen verschiedene Vorteile bieten, ist bei der Förderagentur des Landes und bei der Wirtschaftskammer Serbiens zu finden.
  • Angebote für Gewerbegrundstücke, sowohl Green- als auch Brownfield, finden Sie in einer Datenbank auf der Website der Entwicklungsagentur. Dort können Sie die Angebote nach verschiedenen Kriterien filtern, wie beispielsweise Größe und Lage. (Anmeldung erforderlich).

Serbiens Beziehungen zur EU

  • Im Oktober 2024 hat die serbische Regierung ihren Reformplan verabschiedet, in dem vier Schwerpunktbereiche für die nächsten vier Jahre festgelegt sind:
  • Verbesserung des Geschäftsumfelds und Entwicklung des Privatsektors,
  • Umsetzung des grünen und digitalen Wandels,
  • Entwicklung des Humankapitals und
  • Fortschritte bei grundlegenden Reformen.
  • Mit dieser Agenda sollen die zahlreichen Reformen des Landes auf dem Weg zur EU-Mitgliedschaft vorangetrieben werden. Gleichzeitig soll sie Serbien den Zugang zu Mitteln aus dem Europäischen Wachstumsfonds ermöglichen.
  • Serbien hat seit 1. März 2012 offiziell den Status eines Beitrittskandidaten erreicht. Ein formeller Antrag auf EU-Mitgliedschaft wurde am 22. Dezember 2009 gestellt. Am 1. September 2013 trat das Stablisierungs- und Assozierungsabkommen der EU mit Serbien in Kraft. 
  • Im Dezember 2015 billigten die EU-Mitgliedsstaaten die Eröffnung der ersten beiden von insgesamt 35 Verhandlungskapiteln. Hierbei handelt es sich um das Kapitel 32 zur Finanzkontrolle und das Kapitel 35 zur Normalisierung der Beziehungen zum Kosovo. Eine Übersicht über geöffnete, nicht geöffnete und vorläufig abgeschlossene Kapitel bietet die Delegation der EU-Kommission in Serbien.
  • Als problematisch gilt weiterhin die Normalisierung der Beziehungen zum Kosovo, deren Unabhängigkeit bislang von Serbien nicht anerkannt wird. Fortschritte in diesem Normalisierungsprozess beeinflussen jedoch maßgeblich die Geschwindigkeit der Beitrittsverhandlungen ebenso, wie Fortschritte in den Rechtsstaatskapiteln 23 und 24.
  • Anfang Juli 2025 hat die EU-Kommission in ihrem jährlichen Bericht über die Rechtsstaatlichkeit auch ein Länderkapitel über Rechtsstaatlichkeit in Serbien veröffentlicht.
  • Die EU-Kommission veröffentlicht regelmäßig einen Bericht zum Erweiterungsprozess in Serbien.
  • Mitte Juni 2014 hatte Serbien als erstes Nicht-EU-Land das Abkommen über Kreatives Europa unterzeichnet. Es bietet Finanzhilfen für transnationale Kooperationsprojekte für Organisationen in der Kultur- und Kreativbranche.
  • Anfang Dezember 2021 hat sich Serbien dem neuen Forschungs- und Innovationsprogramm der EU "Horizon Europe" angeschlossen. Mehr Infos dazu in der Pressemitteilung. 
  • Das wichtigste Förderprogramm der EU für Serbien ist das „Instrument für Heranführungshilfe“ (IPA). Es unterstützt vor allem den gesellschaftlichen, rechtlichen und institutionellen Um- und Wiederaufbau. Informationen über spezifische Vereinbarungen zur Durchführung der Finanzhilfe der EU für die Republik Serbien im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe IPA III finden Sie beim Serbischen Ministerium für Europäische Integration
  • Delegation der Europäischen Kommission in Serbien
  • Die Einrichtungen des Enterprise Europe Network arbeiten im Auftrag der EU. Sie beraten vor allem mittelständische Unternehmen über EU-Fragen und grenzüberschreitende Kooperationsmöglichkeiten. Der EuropaService der deutschen Sparkassen-Finanzgruppe kooperiert mit diesem Netzwerk. Die Partner des serbischen Enterprise Europe Network sind in vier Städten zu finden.

Hinweise zum Zoll

  • Mit Jahresbeginn 2014 hat Serbien seinen Handel liberalisiert, EU-Waren können künftig fast zollfrei nach Serbien importiert werden. Dies ist einer der Punkte aus dem Assoziierungs- und Stabilisierungsabkommen zwischen Serbien und der EU. Ausgenommen von der Zollfreiheit sind wichtige Landwirtschaftsprodukte. 
  • Die für serbische Landwirte empfindlichsten Agrarprodukte bleiben bis zum EU-Beitritt Serbiens mit Zöllen geschützt. Hierzu zählen insbesondere alle Arten von Fleisch, Joghurt, Butter, bestimmte Käsesorten, Honig, bestimmte Gemüsesorten und Mehl. Ihr Zollschutz liegt zwischen 20 und 50 Prozent des Meistbegünstigungszollsatzes, den Serbien gegenüber dem Rest der Welt anwendet, so die Delegation der EU Kommisison in Serbien.
  • Informationen über die 15 zollfreien Zonen finden Sie bei der Serbischen Entwicklungsagentur.
  • Bereits im Jahr 2000 hat die EU Zölle gegen serbische Waren  abgeschafft.
  • Serbien hat darüber hinaus weitere Freihandelsabkommen abgeschlossen, zum Beispiel mit der Eurasischen Wirtschaftsunion, EAWU, seit 10. Juli 2021 in Kraft.
  • Am 19. Dezember 2006 wurde in Bukarest das neue „Central European Free Trade Agreement“ (CEFTA-Abkommen) unterzeichnet. Es schafft eine Freihandelszone zwischen den Ländern Südosteuropas. Aktuelle Mitglieder sind Albanien, Nordmazedonien, Montenegro, Moldawien, Serbien, Bosnien und Herzegowina und die UN-Mission im Kosovo (UNMIK).
  • Seit 2010 besteht ein Freihandelsabkommen mit den EFTA-Staaten.
  • Weitere Informationen können Sie auf der Website der zentralen Zollbehörde finden, zum Beispiel gibt es dort einen Leitfaden für ausländische Unternehmen.
  • Was beim Export nach Serbien zu beachten ist, hat gtai zusammengestellt (Anmeldung erforderlich).

Steuervergünstigungen

Serbien bietet einige steuerliche Anreize:

  • Körperschaftsteuerbefreiung: nternehmen sind zehn Jahre lang von der Körperschaftsteuer befreit, wenn sie mehr als 1 Milliarde RDS in Anlagevermögen investieren und wenigstens 100 neue Mitarbeiter beschäftigen. 
  • Ausgaben, die im direkten Zusammenhang mit Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten in Serbien stehen, können Unternehmen steuerlich in doppelter Höhe absetzen.
  • Nach der serbischen Regelung für geistiges Eigentum können 80 Prozent der qualifizierten Einkünfte, die ein Steuerzahler für die Nutzung von eingetragenen Urheberrechten, Patenten oder verwandten Rechten erhält, von der Körperschaftssteuerbemessungsgrundlage ausgenommen werden.
  • Bei geldlichen Investitionen in das Eigenkapital eines neu gegründeten Unternehmens, das innovativ tätig ist, wird unter bestimmten Bedingungen eine Steuergutschrift von 30 Prozent der getätigten Investition gewährt.
  • Um die Beschäftigung im Land zu steigern, gibt es verschiedene steuerliche Anreize, zum Beispiel für die Beschäftigung ehemals Langzeitarbeitsloser.

Förderungen in Serbien

  • Die Republik Serbien bietet finanzielle Anreize für Investoren. Ansprechpartner ist die Serbische Entwicklungsagentur (RAS). Gefördert werden sowohl Greenfield- und Brownfield-Projekte in der verarbeitenden Industrie als auch Projekte im Dienstleistungssektor, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen.
  • Einen Überblick über rechtliche Gegebenheiten zu finanziellen Anreizen auf Englisch ist bei der Förderagentur zu finden.
  • Die Höhe der Förderung für Vorhaben in Serbien hängt zum Beispiel vom Standort des Betriebes ab, in unterentwickelten Regionen sind die staatlichen Hilfen am höchsten. Ferner sind u.a. die Höhe der Investition, die Größe des Betriebs, die Zahl der neu geschaffenen Arbeitsplätze sowie der Sektor, in dem investiert wird, relevant.
  • Darüber hinaus werden Subventionen für Beschäftigungs-, Ausbildungs- und Umschulungsprogramme geboten.
  • Auch gibt es regionale Förderungen in Form von günstigen Preisen für den Erwerb von Grundstücken zu Investitionszwecken.
  • Nach Angaben der Entwicklungsagentur gibt es ferner derzeit 15 Freizonen im Land. Die Vorzüge dieser Freizonen sind in vorhergehenden Kapiteln erwähnt.

Weiterführende Quellen

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Diese Angaben haben wir mit größtmöglicher Sorgfalt aus vielen Quellen zusammen gestellt. Wegen der sich ständig weiter ändernden Rahmenbedingungen können wir jedoch für Vollständigkeit und Inhalt der Informationen keine Gewähr übernehmen. Komplette Bearbeitung: Stand April 2025. Wichtige Entwicklungen werden laufend eingearbeitet, ohne dass das Erstellungsdatum geändert wird. 

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