Serbien: Geschäftsbedingungen für Handel und Investition

Nachholbedarf bei Wasserversorgung und -entsorgung sowie den erneuerbaren Energien

Serbien muss in den Energiesektor investieren, um unabhängiger zu werden. Einen höheren Anteil sollen vor allem die erneuerbaren Energien bekommen. Ein weiterer Fokus liegt auf dem Ausbau der Verkehrsinfrastruktur. Insgesammt ist die serbische Regierung sehr an ausländischen Investoren interessiert. 

Aktuelles und Perspektiven

Serbien-Wirtschaft-Direktinvestitionen
  • Serbien bemüht sich um wirtschaftlichen Aufschwung. Der Investitionsplan bis 2025 sieht 14 Milliarden Euro für Investitionen in die Infrastruktur vor. 
  • Die mit guten Grundlagen ausgestatteten Fachkräfte betrachtet die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Belgrad als interessanten Standortfaktor für ausländische Investoren.
  • Als Stärken des Landes gelten ferner wettbewerbsfähige Lohnkosten und eine gute Know-how-Basis für verschiedene Industrien, so die Konrad Adenauer Stiftung. 
  • Zu den Branchen mit Wachstumschancen zählt zum Beispiel die Energiewirtschaft, zunehmend soll hier die Wasser- und Windkraft zum Einsatz kommen. Insbesondere im Bereich Biomasse schlummert noch großes Potenzial, so die Wirtschaftskammer Österreich.
  • Nachholbedarf besteht auch bei der Versorgung mit Trinkwasser sowie bei der Abwasser- und Abfallentsorgung.
  • Problematisch bleiben weiterhin die Rechtsunsicherheit und die Korruption. Insgesamt ist Serbien als Absatz- und Beschaffungsmarkt und auch als Investitionsstandort interessant.

 

Einen Kurzüberblick über ausgewählte Aspekte der Geschäftsbedingungen in Serbien, insbesondere für mittelständische Unternehmen, bietet diese Länderinformation.

Serbien-Fertigungsstandort-Kosten

Für Serbien ist Deutschland der wichtigste Handelspartner. Bei den Hauptlieferländern hat Deutschland einen Anteil von gut 11 Prozent und bei den Hauptabnehmerländern von knapp 14 Prozent. 

Serbien hat Grenzen zu acht Staaten: Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Mazedonien, Kosovo, Montenegro, Bosnien und Herzegowina sowie Kroatien. Es ist Mitglied im Mitteleuropäischen Freihandelsabkommen Cefta. Darüber hinaus hat es nahezu ungehinderten Zugang zu Märkten der Efta und der Türkei. Mit der Eurasischen Wirtschaftsunion hat es ein Freihandelsabkommen abgeschlossen. Ferner ist das Land EU-Beitrittskandidat (siehe Kapitel Beziehungen zur EU). Durch diese Abkommen profitieren Unternehmen im Land beim Außenhandel.

Als Stärken Serbiens sieht die AHK Serbien die relativ günstigen Lohnkosten sowie attraktive Steuersätze an. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt für das Jahr 2024 geschätzt 3,12 Euro/Stunde. Dank seiner langen Industrietradition ist das Land interessant als Fertigungsstandort.

Die ausländischen Direktinvestitionen beliefen sich im Jahr 2021 auf einen Bestand von fast 53 Milliarden US-Dollar. Der Anteil Deutschlands an den ausländischen Direktinvestitionen in Serbien beträgt knapp elf Prozent, was den vierten Platz bedeutet. Gut 450 deutsche Unternehmen sind in Serbien engagiert. Nach Angaben der Registrierungsagentur aus März 2021 haben 979 Unternehmen einen wirtschaftlichen Eigentümer aus Deutschland.

Im Bereich der Umwelttechnologien hat Serbien erheblichen Nachholbedarf, der Investitionsbedarf liegt bei rund zehn Milliarden Euro und bietet entsprechende Chancen auch für deutsche Unternehmen.

Für Hermes-Bürgschaften gilt für Serbien die Entgeltkategorie vier. Informationen zur Wirtschaft und eine Risikoeinschätzung bietet Coface.

Serbien hat gut sieben Millionen Einwohner und erwirtschaftete im Jahr 2022  gut 63 Milliarden US-Dollar.

Informationen zu Schlüsselindustrien in Serbien finden Sie bei der Entwicklungsagentur Serbiens (RAS). Dazu gehören:

Automotive

Elektro

Forstwirtschaft

Landwirtschaft und Lebensmittel

Metall, Maschinenbau

ICT

Textil

Chemie/Pharmazie

Geschäftspartner in Serbien können Sie aus verschiedenen Branchen in den Kurzprofilen serbischer Unternehmen finden.

Die Währung Serbiens ist der Dinar. Den Wechselkurs zum Euro finden Sie bei der Serbischen Nationalbank.

Serbien hat ein Freihandelsabkommen mit China, dass seit 1. Juli 2024 in Kraft ist.

Serbien-Investition-Gewerbe-Rechtssicherheit

Das Gesetz über ausländische Investitionen (2015) verbrieft die volle Gleichstellung ausländischer und inländischer Investoren. Diverse staatliche Organe werden verpflichtet, Investoren aktiv zu unterstützen. 

Der ausländische Anleger hat Anspruch auf vollen Rechtsschutz und Rechtssicherheit hinsichtlich seiner Investition, so das Außenwirtschaftszentrum Bayern.

Es gilt das mit der SFR Jugoslawien geschlossene Investitionsschutzabkommen vom 10. Juli 1989, in Kraft seit 25. Oktober 1990. Nach eigenen Angaben arbeitet die Regierung daran, das Investitionsklima für ausländische Investoren zu verbessern.

Es gibt in Serbien kein Gewerberecht. Einzelvorschriften für Teilbereiche werden oft in Form von Verordnungen erlassen.

Für EU-Bürger ist ein Aufenthalt bis zu 90 Tagen ohne Visum möglich. Die Arbeitsaufnahme durch Ausländer in Serbien, auch für Montagetätigkeiten, erfordert eine Aufenthaltsbewilligung und Arbeitsgenehmigung.

Serbien-Unternehmen-Recht

Seit 1. Februar 2012 gilt das neue Gesetz über Wirtschaftsgesellschaften, es sieht folgende Gesellschaftsformen vor:

GmbH: Drustvo sa ogranicenom odgovornoscu (d.o.o.)
Das Mindestkapital beträgt seit 1. Februar 2012 100 serbische Dinar (circa 1 EUR). 

Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.
Die Einmann-Gesellschaft ist möglich, die Anzahl der Gesellschafter ist seit 1. Februar 2012 nicht mehr beschränkt. Sie ist die häufigste Unternehmensform.

AG: Akcionarsko drustvo (a.d.)
Das Mindestgrundkapital beträgt 3 Millionen serbische Dinar (circa 26.000 Euro). Mindestens 25 % des Grundkapitals sind vor der Registrierung einzuzahlen. Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.

OHG: Ortacko drustvo (o.d.)
Die Gesellschafter einer offenen Gesellschaft haften sowohl persönlich als auch solidarisch und unbeschränkt für alle Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Gesellschafter können zwei oder mehrere Personen sein. Es gibt kein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestkapital.

KG: Komanditno drustvo (k.d.)
Die Kommanditgesellschaft besteht aus mindestens einem Komplementär und einem Kommanditisten. Der Komplementär haftet unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der KG, der Kommanditist hingegen nur für die vereinbarte Einlage. Gesellschafter können zwei oder mehrere natürliche Personen sein. Es gibt kein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestkapital.

(ausländische) Zweigniederlassung: Ogranak
Die Zweigniederlassung einer Handelsgesellschaft wird als ständige Geschäftseinheit des Mutterunternehmens gesehen, von dem sie verwaltet wird. Sie ist keine juristische Person, sondern handelt im Namen und für Rechnung der Muttergesellschaft. 

Repräsentanz: Predstavnistvo
Sie ist ein von der Muttergesellschaft separater Teil, der keine geschäftlichen Tätigkeit verrichten darf, sondern lediglich vorbereitend aktiv werden kann. Sie ist keine juristische Person.

Betrieb eines Gewerbes bzw. Eröffnung eines Handwerkbetriebs (Preduzetnik, pr)
Er wird von einer natürlichen Person gegründet, diese haftet mit ihrem Privatvermögen. Das Unternehmen ist in das Register der Gewerbetreibenden bei der Handelsregisteragentur einzutragen.

Serbien-Register-Gericht

Die Registrierung erfolgt bei der serbischen „Agentur für die Registrierung von Unternehmen“ (Serbian Business Registers Agency). Firmenregistrierungen sollen laut der serbischen Entwicklungsagentur RSA innerhalb von drei Tagen ab Antragstellung vollzogen werden. 

Insgesamt soll die Prozedur der Unternehmensgründung sieben Arbeitstage (Bankkonto, Steuerbehörde) dauern. Informationen über die Gebühren finden Sie bei der Registrierungsagentur.

Serbian Business Registers Agency (Agencija za privredne registre (APR)
Brankova 25, 11000 BELGRAD, SERBIEN
Tel.: +381 11 20 23 350
E-Mail: info@apr.gov.rs, Internet: https://www.apr.gov.rs/home.1435.html

Serbien-Unternehmen-Steuer

Zakon o porezu na dobit pravnih lica

Im Dezember 2012 verabschiedete das serbische Parlament die Erhöhung des einheitlichen Körperschaftsteuersatzes auf 15 Prozent (zuvor zehn Prozent).

Die Bemessungsgrundlage wird durch den handelsrechtlichen Gewinn ermittelt, der sich nach den IFRS richtet.

Um Investitionen zu fördern, gibt es einige Steuervergünstigungen, die Sie im entsprechenden Kapitel finden.

Serbien-Geschäft-Steuer

Der Normalsteuersatz beträgt seit Oktober 2012 20 Prozent. Der ermäßigte Steuersatz beläuft sich seit 1. Januar 2014 auf zehn Prozent. Der niedrigere Mehrwertsteuersatz gilt für Grundnahrungsmittel wie Milch- und Brotprodukte, Tageszeitungen und Lehrbücher. 

Der Schwellenwert für die Mehrwertsteuer-Registrierung liegt bei einem Jahresumsatz von acht Millionen Serbische Dinar. Kleine Unternehmen mit einem Umsatz unter acht Millionen können sich aber freiwillig anmelden.

Serbien-Geschäft-Grenze

Zwischen Deutschland und Serbien gilt das DBA vom 26. März 1987 (BGBl. 1988 II, S. 744), in Kraft seit 1. Januar 1989 mit Jugoslawien weiter. Der Text des BA ist beim Bundesfinanzministerium zu finden unter -> Themen -> Steuern -> Internationales Steuerrecht -> Staatenbezogene Informationen.

Serbien-Dinar-Euro-Wechselkurs

Die Währung des Landes ist der Dinar (RSD). Den aktuelle Wechselkurs zum Euro finden Sie bei der Serbischen Nationalbank.

Ausländische natürliche Personen können laut AHK Bargeld bis 10.000 Euro frei nach Serbien mitnehmen.

Für höhere Summen besteht eine Anmeldepflicht bei der Grenzzollstelle. Dieses Bargeld kann dann wieder ausgeführt werden, unter Vorzeige-Pflicht des Anmeldescheins. 

Mehr Informationen zum Devisenrecht finden Sie bei der AHK Serbien.

Serbien-Erwerb-Real-Estate

Ausländische physische und juristische Personen, die in Serbien tätig sind, können unter den Bedingungen der Gegenseitigkeit Eigentum an Immobilien erwerben, die zur Durchführung dieser Tätigkeiten notwendig sind.

Der Erwerb landwirtschaftlicher Flächen durch ausländische physische oder juristische Personen ist nicht möglich. Lediglich EU-Bürger können bis zu zwei Hektar landwirtschaftliche Fläche erwerben, wenn Sie bestimmte Bedingungen erfüllen.

Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Serbien bietet ein Infoblatt zum Grunderwerb und -eigentum in Serbien für ausländische Staatsangehörige.

Eine Übersicht über die Freizonen in Serbien, die Unternehmen verschiedene Vorteile bieten, ist bei der Förderagentur des Landes zu finden

Angebote für Gewerbegrundstücke, sowohl Green- als auch Brownfield, finden Sie in einer Datenbank auf der Website der Entwicklungsagentur. Dort können Sie die Angebote nach verschiedenen Kriterien filtern, wie beispielsweise Größe und Lage.

Serbien-Europa-Beziehung

Serbien hat seit 1. März 2012 offiziell den Status eines Beitrittskandidaten erreicht. Ein formeller Antrag auf EU-Mitgliedschaft wurde am 22. Dezember 2009 gestellt. Am 1. September 2013 trat das Stablisierungs- und Assozierungsabkommen der EU mit Serbien in Kraft. 

Durch ein Überbrückungsabkommen haben die meisten Gemeinschaftswaren zollfreien Zugang, allerdings unter strenger Herkunftsprüfung durch die serbischen Zollbehörden. Die EU ist Serbiens wichtigster Handelspartner.

Die politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen Serbiens kommentiert die EU in einem jährlichen Fortschrittsbericht.

Im Dezember 2015 billigten die EU-Mitgliedsstaaten die Eröffnung der ersten beiden von insgesamt 35 Verhandlungskapiteln. Hierbei handelt es sich um das Kapitel 32 zur Finanzkontrolle und das Kapitel 35 zur Normalisierung der Beziehungen zum Kosovo. Eine Übersicht über geöffnete, nicht geöffnete und vorläufig abgeschlossene Kapitel bietet die Delegation der EU-Kommission in Serbien.

 

Als problematisch gilt weiterhin die Normalisierung der Beziehungen zum Kosovo, deren Unabhängigkeit bislang von Serbien nicht anerkannt wird. Fortschritte in diesem Normalisierungsprozess beeinflussen jedoch maßgeblich die Geschwindigkeit der Beitrittsverhandlungen ebenso, wie Fortschritte in den Rechtsstaatskapiteln 23 und 24.

Ende Juli 2024 hat die EU-Kommission in ihrem jährlichen Bericht über die Rechtsstaatlichkeit erstmals auch ein Länderkapitel über Rechtsstaatlichkeit in Serbien veröffentlicht.

Die EU-Kommission veröffentlicht regelmäßig einen Bericht zum Erweiterungsprozess in Serbien.

 

Mitte Juni 2014 hatte Serbien als erstes Nicht-EU-Land das Abkommen über Kreatives Europa unterzeichnet. Es bietet Finanzhilfen für transnationale Kooperationsprojekte für Organisationen in der Kultur- und Kreativbranche.

Anfang Dezember 2021 hat sich Serbien dem neuen Forschungs- und Innovationsprogramm der EU "Horizon Europe" angeschlossen. Mehr Infos dazu in der Pressemitteilung

Das wichtigste Förderprogramm der EU für Serbien ist das „Instrument für Heranführungshilfe“ (IPA). Es unterstützt vor allem den gesellschaftlichen, rechtlichen und institutionellen Um- und Wiederaufbau. 

Die EU hat für die Periode 2021 bis 2027 einen neuen Investitionsplan für den Westbalkan insgesamt über gut 14 Milliarden Euro etabliert, um die dortige Wirtschaft grüner und digitaler zu entwickeln. 

Delegation der Europäischen Kommission in Serbien
Avenija 19a Building, Vladimira Popovica 40/V, 11070 New Belgrade, SERBIEN
Tel.: +381 11 30 83 200
Fax: +381 11 30 83 201
E-Mail: delegation-serbia@eeas.europa.eu, Internet: https://europa.rs/?lang=en

 

Die Einrichtungen des Enterprise Europe Network arbeiten im Auftrag der EU. Sie beraten vor allem mittelständische Unternehmen über EU-Fragen und grenzüberschreitende Kooperationsmöglichkeiten. Der EuropaService der deutschen Sparkassen-Finanzgruppe kooperiert mit diesem Netzwerk. Die Partner des serbischen Enterprise Europe Network sind in drei Städten zu finden.

Serbien: Zollformalität

Mit Jahresbeginn 2014 hat Serbien seinen Handel liberalisiert, EU-Waren können künftig fast zollfrei nach Serbien importiert werden. Dies ist einer der Punkte aus dem Assoziierungs- und Stabilisierungsabkommen mit der EU. Ausgenommen von der Zollfreiheit sind wichtige Landwirtschaftsprodukte. 

Die für serbische Landwirte empfindlichsten Agrarprodukte bleiben bis zum EU-Beitritt Serbiens mit Zöllen geschützt. Hierzu zählen insbesondere alle Arten von Fleisch, Joghurt, Butter, bestimmte Käsesorten, Honig, bestimmte Gemüsesorten und Mehl. Ihr Zollschutz liegt zwischen 20 und 50 Prozent des Meistbegünstigungszollsatzes, den Serbien gegenüber dem Rest der Welt anwendet, so die Delegation der EU Kommisison in Serbien.

Informationen über die 15 zollfreien Zonen finden Sie bei der Serbischen Entwicklungsagentur.

Bereits im Jahr 2000 hat die EU Zölle gegen serbische Waren  abgeschafft. Serbien hat darüber hinaus weitere Freihandelsabkommen abgeschlossen, zum Beispiel mit der Eurasischen Wirtschaftsunion.

Am 19. Dezember 2006 wurde in Bukarest das neue „Central European Free Trade Agreement“ (CEFTA-Abkommen) unterzeichnet. Es schafft eine Freihandelszone zwischen den Ländern Südosteuropas. Aktuelle Mitglieder sind Albanien, Nordmazedonien, Montenegro, Moldawien, Serbien, Bosnien und Herzegowina und die UN-Mission im Kosovo (UNMIK).

Seit 2010 besteht ein Freihandelsabkommen mit den EFTA-Staaten.

Weitere Informationen können Sie auf der Website der zentralen Zollbehörde finden.

Was beim Export nach Serbien zu beachten ist, hat gtai zusammengestellt.

Serbien-Unternehmen-Vergünstigung

Serbien bietet einige steuerliche Anreize:

Körperschaftsteuerbefreiung
Unternehmen sind zehn Jahre lang von der Körperschaftsteuer befreit, wenn sie mehr als 1 Milliarde RDS in Anlagevermögen investieren und wenigstens 100 neue Mitarbeiter beschäftigen. 

Ausgaben, die im direkten Zusammenhang mit Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten in Serbien stehen, können Unternehmen steuerlich in doppelter Höhe absetzen.

Nach der serbischen Regelung für geistiges Eigentum können 80 Prozent der qualifizierten Einkünfte, die ein Steuerzahler für die Nutzung von eingetragenen Urheberrechten, Patenten oder verwandten Rechten erhält, von der Körperschaftssteuerbemessungsgrundlage ausgenommen werden.

Bei geldlichen Investitionen in das Eigenkapital eines neu gegründeten Unternehmens, das innovativ tätig ist, wird unter bestimmten Bedingungen eine Steuergutschrift von 30 Prozent der getätigten Investition gewährt.

Um die Beschäftigung im Land zu steigern, gibt es verschiedene steuerliche Anreize, zum Beispiel für die Beschäftigung ehemals Langzeitarbeitsloser.

Serbien-Unternehmen-Förderung

Die Republik Serbien bietet finanzielle Anreize für Investoren, insbesondere solche, die exportorientiert sind. Ansprechpartner ist die Serbische Entwicklungsagentur (RAS). Diese arbeitet mit 16 akkreditierten regionalen Agenturen zusammen. 

Ziel ist es sowohl ausländische Direktinvestitionen leichter zu ermöglichen als auch serbische Exporte zu fördern. Gefördert werden sowohl Greenfield- und Brownfield-Projekte in der verarbeitenden Industrie als auch Projekte im Dienstleistungssektor, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen.

Einen Überblick über rechtliche Gegebenheiten zu finanziellen Anreizen auf Englisch ist bei der Förderagentur zu finden.

Die Höhe der Förderung für Vorhaben in Serbien hängt zum Beispiel vom Standort des Betriebes ab, in unterentwickelten Regionen, wie dem Südwesten, sind die staatlichen Hilfen am höchsten. Ferner sind u.a. die Höhe der Investition, die Größe des Betriebs, die Zahl der neu geschaffenen Arbeitsplätze sowie der Sektor, in dem investiert wird, relevant.

Darüber hinaus werden vom Nationalen Beschäftigungsdienst Subventionen für Beschäftigungs-, Ausbildungs- und Umschulungsprogramme geboten.

Auch gibt es regionale Förderungen in Form von günstigen Preisen für den Erwerb von Grundstücken zu Investitionszwecken.

Nach Angaben der Entwicklungsagentur gibt es ferner derzeit 15 Freizonen im Land. Die Vorzüge dieser Freizonen sind in vorhergehenden Kapiteln erwähnt.

Die Europäische Union unterstützt Unternehmen in Serbien mit einer breiten Palette von EU-Programmen, die Darlehen, Bürgschaften, Risikokapital und andere Formen der Eigenkapitalfinanzierung bereitstellen. Diese Finanzinstrumente werden von Finanzintermediären wie Banken, Risikokapitalfonds und anderen Finanzinstituten verwaltet. Ansprechpartner sind lokale Kreditinstitute. 

Development Agency of Serbia (RAS)
Kneza Milosa 12
11000 Belgrade - SERBIEN
Tel.: +381 11 3398 550
E-Mail: office@ras.gov.rs, Internet: http://ras.gov.rs

Die Entwicklungsagentur wurde im Januar 2016 gegründet und gleichzeitig wurden die Agency for foreign investments and promotion of export (SIEPA) und die National agency for regional development (NARR) geschlossen.

Die Wirtschaftskammer Serbiens ist die Dachorganisation der Kammern und einiger Branchenverbände. 
Eine Auflistung der einzelnen Handelskammern in Serbien finden Sie dortunter -> Über uns.

 

Der Foreign Investors Council besteht als Interessengemeinschaft ausländischer Investoren seit 2002 und vertritt die Interessen vieler ausländischer Investoren in Serbien. Jährlich im März veröffentlicht der FIC ein Weißbuch über das Investitionsklima in Serbien. Es bietet einen Überblick über den Stand des Reformprozesses in verschiedenen Bereichen.

 

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau in Serbien ist für die Vorbereitung und Durchführung von Vorhaben der Finanziellen Zusammenarbeit (FZ) verantwortlich. Im Rahmen der FZ besteht die primäre Aufgabe der KfW Entwicklungsbank in der Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung Serbiens.

KfW Office Belgrade
Brzakova 20, 11040 BELGRAD, SERBIEN
Tel.: +381 11 36 98 12 2
Internet: https://www.kfw-entwicklungsbank.de/Internationale-Finanzierung/KfW-Entwicklungsbank/Weltweite-Pr%C3%A4senz/Europa/Serbien/, E-Mail: kfw.belgrade@kfw.de

 

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Belgrad
Kneza Miloša 74 - 76, 11040 Belgrad
Tel.: +381 11 3064-300
Internet: https://belgrad.diplo.de/rs-de

Die Wirtschaftsabteilung der Botschaft

• fördert die Wirtschaftsbeziehungen Deutschlands mit Serbien,

• unterstützt deutsche Firmen, die nach Investitionsmöglichkeiten im Land suchen,

• arbeitet eng mit der Deutsch-Serbischen Wirtschaftskammer zusammen,

• beobachtet und analysiert die wirtschaftliche Entwicklung Serbiens.

Deutsch-Serbische Wirtschaftskammer (AHK Serbien)
Toplicin venac 19-21, 11000 BELGRAD, SERBIEN
Tel.: +381 11 202 80 10
Fax: +381 11 303 47 80
E-Mail: info@ahk.rs, Internet: https://serbien.ahk.de/

Botschaft der Republik Serbien
Taubertstraße 18, 14193 Berlin
Tel.: 030 8957700
E-Mail: info@botschaft-serbien.de, Internet: http://berlin.mfa.gov.rs/lat/

Die Wirtschaftskammer Serbien hat in Frankfurt ein Büro. Zu finden ist dies über folgenden Link: https://en.pks.rs/offices.

  • Germany Trade and Invest (gtai) stellt eine Vielzahl von Informationen zu Serbien zur Verfügung.
  • Das Außenwirtschaftszentrum Bayern veröffentlicht in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftskammer Österreich einen Exportleitfaden für Serbien.
  • Öffentliche Ausschreibungen aus Serbien, die aufgrund ihres Umfangs europaweit publiziert werden, finden Sie unter TED (Tenders Electronic Daily).
  • Die serbische Entwicklungsagentur bietet diverse Publikationen zu unterschiedlichen Themen an.
  • Um Geschäftspartner in Serbien zu finden, bietet Ihnen der EuropaService verschiedene Möglichkeiten an, die auf unseren Webseiten im Bereich Kooperationsservice vorgestellt werden. Anonymisierte Kurzprofile serbischer Unternehmen, die auf der Suche nach Geschäftspartnern in Deutschland sind, haben wir für Sie auf einer Seite zusammengestell. Eine Auswahl internationaler Kooperationsbörsen/Unternehmerreisen finden Sie im Bereich Unternehmertreffen und um sein eigenes Profil im Ausland zu veröffentlichen, gibt es die aktive Geschäftspartnersuche. Einzelheiten sind in unserem Leitfaden erläutert. Die Abläufe sind in einer Grafik übersichtlich dargestellt. Bei Fragen helfen wir gern weiter europaservice@dsgv.de, Tel.: 0 30 20225-5798.

Ihre Sparkasse ist Ihr Ansprechpartner auch für alle Fragen rund um die Begleitung internationaler Geschäftsvorhaben in Serbien. Sie greift für ein breites Informations- und Leistungsangebot auf eigene Kenntnisse, auf Verbundpartner wie den EuropaService, auf ein Netzwerk internationaler Partnerbanken und weitere Spezialisten der Sparkassen-Finanzgruppe zurück. Diese Partner bilden das internationale Netzwerk der Sparkassen-Finanzgruppe.

Hilfestellung, Beratung, Vor-Ort-Begleitung und die passenden Finanzprodukte für Ihr Vorhaben in Serbien erhalten Sie aus einer Hand über Ihren Firmenkunden- oder Auslandsfachberater.

Über das Internationale Netzwerk kann ihre Sparkasse - ggf. mit Unterstützung des EuropaService - für die Finanzierung konkreter Investitionsvorhaben den Kontakt zu Partnerbanken in Serbien herstellen. Die Partnerbanken unterstützen rund um Finanzfragen, insbesondere auch bei einer möglichen Beantragung von Fördermitteln und helfen bei der Antragstellung und Abwicklung.

Falls Sie noch kein Kunde einer Sparkasse sind und Ihnen Ansprechpartner für Serbien fehlen, wenden Sie sich einfach an den EuropaService. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Ihre Sparkasse vor Ort können Sie auch mit Hilfe der folgenden Internetadresse finden https://www.sparkasse.de/service/filialsuche.html.

© Diese Ausarbeitung oder Teile aus ihr dürfen ohne Erlaubnis des EuropaService der Sparkassen-Finanzgruppe nicht reproduziert werden. Zitate sind mit Nennung der Quelle gestattet. Die Weitergabe durch Institute der Sparkassen-Finanzgruppe an deren Kunden ist frei.

Diese Angaben haben wir mit größtmöglicher Sorgfalt aus vielen Quellen zusammen gestellt. Wegen der sich ständig weiter ändernden Rahmenbedingungen können wir jedoch für Vollständigkeit und Inhalt der Informationen keine Gewähr übernehmen. Komplette Bearbeitung: Stand Mai 2023. Wichtige Entwicklungen werden laufend eingearbeitet, ohne dass das Erstellungsdatum geändert wird. Die neueste pdf-Version des Länderinfo kann daher am besten jeweils aktuell von der Internetseite (https://europaservice.dsgv.de/laenderinfos/schweden-zypern/serbien.html) generiert werden.

Iris Hemker
Länderinfos, Kooperationsservice


030 20225 5796


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Serbien

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