Finnland: Geschäftsbedingungen für Handel und Investition

Wirtschaft soll vielfältiger werden

Die Regierung des Landes zielt in ihrer Industriepolitik auf nachhaltiges Wirtschaftswachstum, verbunden mit Innovation und Digitalisierung. Ferner will sie das Land zum Vorreiter beim Klima- und Umweltschutz machen. Groß ist auch das Interesse an einer Diversifizierung der industriellen Struktur. 

Aktuelles und Perspektiven

Finnland-Wirtschaft-Infrastruktur-Technik
  • Ausbildung und Infrastruktur sind wichtige Standortvorteile Finnlands. Insbesondere die IT-Kompetenz und allgemein die technische Kompetenz werden hervorgehoben. Dies ergab die jüngste Umfrage der AHK Finnland.  Das Grundrecht auf Breitbandanschluss ist in Finnland im Grundgesetz verankert.
  • Nachteilig empfinden Unternehmen die Steuerbelastung und die hohen Arbeitskosten.  
  • Anstehende Modernisierungsinvestitionen und Großprojekte, zum Beispiel im Gesundheitswesen, bieten gute Chancen für deutsche Unternehmen. Neben dem Potenzial als Absatzmarkt bietet sich Finnland auch als Kooperationspartner in der Forschung an.

 

Einen Kurzüberblick über ausgewählte Aspekte der Geschäftsbedingungen in Finnland, insbesondere für mittelständische Unternehmen, bietet diese Länderinformation. 

Finnland-Technik-IKT-Bildung

In dem gut 338.000 Quadratkilometer großen Land leben etwa 5,6 Millionen Einwohner, die im Jahr 2022 ein Bruttoinlandsprodukt von gut 48.000 Euro pro Kopf erwirtschafteten. Der Dienstleistungssektor hat einen Anteil von 70 Prozent, der produzierende Sektor von 27 Prozent und der primäre Sektor hat einen Anteil von drei Prozent. Die Infrastruktur ist gut, insbesondere im Bereich IKT. Die dünne Besiedelung des Landes führt zu großen Entfernungen, so dass digitale Angebote eine praktikable Lösung bieten.

Das Bildungsniveau in Finnland gilt als ausgezeichnet und neuen Technologien gegenüber sind die Finnen sehr aufgeschlossen. Das Land zählt zu den renommiertesten Forschungsstandorten weltweit, der Innovationsgrad ist hoch. Ferner ist in der jüngsten Zeit eine lebendige Start-Up-Szene entstanden. Dies resultiere aus einem dichten Netzwerk aus Universitäten, Business Angels, Investoren und Gründern, so gtai.

 

Informationen über verschiedene Branchen in Finnland bietet die Förderagentur Invest in Finland. Zu den Schwerpunktindustrien zählen: IKT, Digitalisierung, Gesundheitsbranche, Cleantech und Biowirtschaft.

Geschäftspartner in Finnland aus verschiedenen Branchen können Sie in den Kurzprofilen aus Finnland finden. Deutschland war im Jahr 2022 Finnlands wichtigster Außenhandelspartner: Bei den Hauptlieferländern beträgt der Anteil Deutschlands gut 12 Prozent, was Platz zwei bedeutet. Bei den Hauptabnehmerländern liegt Deutschland mit einem Anteil von 11,5 Prozent auf Platz eins. Die deutschen Direktinvestitionen beliefen sich im Jahr 2021 auf 5.733 Millionen Euro. Insgesamt sind etwa 400 deutsche Unternehmen in Finnland beheimatet, so das finnische Statistikamt. Finnland gilt als relativ teurer Standort, aber seine politische und gesellschaftliche Stabilität überzeugen.

 

Für Hermes-Bürgschaften gibt es für Finnland keine OECD-weit gültige Entgeltkategorie. Die Entgeltberechnung erfolgt anhand eines Markttests. 

 

Allgemein gilt die Zahlungsmoral der Finnen als gut. Bei internationalen Geschäften ist die SWIFT-Überweisung im finnischen Zahlungsverkehr weitverbreitetes Zahlungsmittel. Scheck und Wechsel sind dagegen eher unüblich, so Coface.

 

Um den Energiebedarf noch stärker aus erneuerbarer Energie gewinnen zu können, soll künftig die Nutzung der holzbasierten Energie (gut 2/3 des Landes sind bewaldet), der Energie aus Abfallprodukten sowie der Einsatz von Wärmepumpen und Biogas gesteigert werden. Gleichzeitig soll der Ausbau der Windenergie vorangetrieben werden, auch im Offshore-Bereich. Hierdurch sollen entsprechend neue Jobs in der Umwelttechnik-Branche entstehen. Bis 2030 soll der Anteil erneuerbarer Energien am Energieverbrauch auf wenigstens 51 Prozent steigen und der Anteil der Biokraftstoffe im Transportsektor auf 30 Prozent, so die Energie- und Klimastrategie der Regierung. Bis zum Jahr 2035 will das Land kohlenstoffneutral sein.

Die Holzwirtschaft ist in Finnland insgesamt wieder stärker im Kommen, dies bietet auch für deutsche Anbieter Geschäftschancen in der gesamten Wertschöpfungskette, wie beispielsweise Planer und Architekten. Darüber hinaus wird die Zellstoffherstellung und die Herstellung von Biokraftstoff ausgeweitet.

Folgende Plätze belegt das Land in internationalen Rankings:

Finnland-Investitionen-Ansiedlung

Grundsätzlich sind die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Finnland liberal, es gibt wenige bewilligungspflichtige Gewerbe, wie zum Beispiel die Herstellung und Einfuhr von Chemikalien und pharmazeutische Unternehmen. Informationen über bewilligungspflichtige Gewerbe finden Sie beim Wirtschaftsministerium

Über die Schritte zur Gründung eines Unternehmens in Finnland informiert die staatliche Wirtschaftsförderung Business Finland. Gebündelte Informationen für Unternehmen bietet die offizielle Informationswebseite des Landes. Ein Leitfaden über die Geschäftsgründung in Finnland kann bei Bunisessfinland angefragt werden.

Zur besseren Überwachung der Arbeitsschutzvorschriften, müssen seit Herbst 2017 Mitarbeiter, die zur vorübergehenden Arbeitsleistung nach Finnland entsandt werden, der finnischen Arbeitsschutzbehörde vor Aufnahme der Arbeit gemeldet werden.

EU-Bürger müssen sich zwar innerhalb von drei Monaten in einer örtlichen Polizeistation registrieren lassen, aber keine Genehmigung einholen.

Die geschäftliche Kommunikation zwischen Finnen und Deutschen verläuft meist ohne größere Komplikationen, da die Gemeinsamkeiten überwiegen, so die Deutsch-Finnische Handelskammer. Deutsch ist für viele Finnen die dritte Fremdsprache. Erste Informationen zur Geschäftskultur in Finnland finden Sie zusammengestellt bei der IHK Schleswig-Holstein. Auch die AHK Finnland hat zu Kulturen im Geschäftsleben einige Infos zusammengestellt.

Finnland-Unternehmen-Recht

Das finnische Recht kennt sowohl Kapital- als auch Personengesellschaften. Im Bereich der Kapitalgesellschaften gibt es lediglich die Aktiengesellschaft, die es in privater und öffentlicher Form gibt. Ihre Gründung kann durch eine oder mehrere Personen erfolgen. Mit der Eintragung ins Handelsregister erlangt sie ihre Rechtspersönlichkeit. 

Die private AG (Osakeyhtiö, OY) entspricht am ehesten der deutschen GmbH. Ein Mindestgrundkapital gibt es seit Juli 2019 nicht mehr. Die Aktien der Gesellschaft werden nicht an der Börse gehandelt, die Haftung der Gesellschafter ist begrenzt.

Das Mindestgrundkapital der öffentlichen AG (Julkinen Osakeyhtiö, OYJ) beträgt 80.000 Euro, ihre Aktien werden an der Börse gehandelt, die Haftung ist auf die Einlage begrenzt.

Neben der Aktiengesellschaft existieren Personengesellschaften in Form der Einzelfirma (Yksityinen elinkeinonharjoittaja),

Offenen Gesellschaft (Avoin yhtiö) und

der Kommanditgesellschaft (Kommandiittiyhtiö).

Darüber hinaus können ausländische Unternehmen eine Zweigniederlassung (sivuliike Suomessa oder filial in Finland) in Finnland gründen, die im Namen der Muttergesellschaft handelt. 

Eine Übersicht über die Gesellschaftsformen finden Sie auf der öffentlichen Informations-Webseite des Landes.

Finnland-Unternehmen-Register

Das finnische Handelsregister ist das offizielle Register für Informationen zu Unternehmen. Grundsätzlich müssen alle Unternehmen in diesem Register angemeldet sin. Die Anmeldung erfolgt per Antrag und ist gebührenpflichtig. Das Handelsregister wird von der Finnischen Patent- und Registrierungsbehörde (PRH) geführt. Da das Handelsregister über ein gemeinsames Antragsverfahren und einen gemeinsamen Informationsdienst mit der finnischen Steuerbehörde verfügt, muss das Unternehmen nur einen Antrag stellen, um sich im Handels-, Vorauszahlungs-, Arbeitgeber- und Mehrwertsteuerregister anzumelden.

Informationen zur Registrierung von Unternehmen bietet die offizielle Informations-Webseite Finnlands. Eine Übersicht zu den Unternehmensformen und ihre Registrierung sowie die Kosten dafür bietet das Finnische Patent- und Registrieramt. Dort finden Sie auch Informationen zum Handelsregister.

Finnland-Unternehmen-Steuer

Der Körperschaftsteuersatz ist Anfang 2014 von 24,5 auf 20 gesenkt worden.

Informationen für ausländische Unternehmen zur Zahlung von Steuern finden Sie bei der finnischen Steuerbehörde (Vero Skatt). 

Finnland-Geschäft-Mehrwertsteuer

Bei der Mehrwertsteuer beträgt der Normalsteuersatz 24 Prozent. Daneben gibt es für Bücher, Medizin, Personentransporte, Zimmervermietung, Eintritt zu Kulturveranstaltungen und diverse Leistungen im Zusammenhang mit Sport einen reduzierten Satz von 10 Prozent. 

Ein reduzierter Satz von 14 Prozent gilt beispielsweise für Lebensmittel, Tierfutter und Restaurant-Dienstleistungen.

Der Schwellenwert für die Kleinunternehmer-Regelung liegt bei 15.000 Euro, es kann aber eine freiwillige Registrierung erfolgen. Nähere Informationen zur Registrierung für die Mehrwertsteuer bietet die finnische Steuerbehörde.

Finnland-Geschäft-Grenze

Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei Einkommen und Vermögen besteht zwischen Deutschland und Finnland ein Doppelbesteuerungsabkommen. Das aktuelle Abkommen wurde am 19. Februar 2016 unterzeichnet und wird nach dem Abschluss des Ratifizierungsabkommens seit Januar 2018 angewandt. 

Nachzulesen ist das Abkommen beim Bundesministerium für Finanzen unter:  Themen ->Steuern ->Internationales Steuerrecht -> Staatenbezogene Informationen -> Finnland.

Finnland-Immobilien-Erwerb

Für EU-Staatsangehörige bestehen in Finnland für den Erwerb von Grundeigentum grundsätzlich keine rechtlichen Beschränkungen, es sei denn, es handelt sich um Grenz- oder Seegrundstücke oder Grundstücke in Schutzzonen. 

Üblich ist vielfach der Abschluss zweier Verträge, ein sogenannter Vorvertrag, der den Zeitpunkt regelt, bis zu dem der Kaufvertrag spätestens abzuschließen ist, und der eigentliche Kaufvertrag.

Die Grundsteuer beträgt zwischen 0,41 und 6 Prozent des Wertes.

Für die Suche nach geeigneten Immobilien gibt es eine Datenbank mit verschiedenen Filtermöglichkeiten.

Finnland

Für die Steuerjahre 2020 bis 2025 ist es möglich für neue Maschinen und Ausstattung eine doppelte Abschreibung geltend zu machen. In den Steuerjahren 2021 bis 2027 ist es unter bestimmten Voraussetzungen auch möglich, einen zusätzlichen Abzug für Forschungs- und Entwicklungskosten (F&E) zu beantragen, die an eine dritte Forschungseinrichtung als Unterauftragnehmer gezahlt werden.

Seit dem Jahr 2023 gibt es einen neuen dauerhaften Steueranreiz für F&E. Die Steuerzahler können einen zusätzlichen Abzug von 50 % geltend machen (d. h. einen Gesamtabzug von bis zu 150 % der qualifizierten Ausgaben, die aus Lohnkosten und Kosten für bezogene Dienstleistungen bestehen) auf der Grundlage ihrer FuE-Kosten. Der Höchstbetrag des zusätzlichen Abzugs liegt bei 500.000 EUR pro Steuerjahr und Steuerpflichtigem.

Seit dem Jahr 2024 können die Steuerpflichtigen außerdem einen besonderen zusätzlichen Abzug geltend machen, der sich danach richtet, um wie viel der Betrag der F&E Kosten im Vergleich zum vorangegangenen Steuerjahr gestiegen ist, so die Angaben von Deloitte.

Finnland-Unternehmen-Förderung

Die Europäische Union will mit der Aufbau- und Resilienzfazilität in Höhe von 672,5 Milliarden Euro, davon 312,5 Milliarden Euro an Zuschüssen, die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Wirtschaft und Gesellschaft ihrer Mitglieder wie Finnland abfedern.

Der finnische Aufbau- und Resilienzplan, mit dem das Land 2,1 Milliarden Euro an Zuschüssen aus dieser Aufbau- und Resilienzfazilität bekommen möchte, ist Anfang Oktober 2021 von der EU-Kommission positiv bewertet worden und Ende Oktober 2021 vom Europäischen Rat, so dass Gelder fließen können. Über die Entwicklung und den Einsatz der Aufbaumittel in Finnland informiert die EU-Kommission.

Mit den Geldern aus dem EU-Wiederaufbaufonds wird die Umsetzung von Finnlands Programm für nachhaltiges Wachstum unterstützt, das unterschiedliche Finanzierungsanträge für unterschiedliche Branchen und Unternehmen unterschiedlicher Größe vorsieht.

 

Für die Förderperiode 2021 bis 2027 ist im Juli 2021 die neue Fördergebietskarte für Finnland veröffentlicht worden. Fast das gesamte Land zählt zu den Übergangsregionen, nur das Gebiet um Helsinki wird als entwickeltere Region eingestuft. Diese Fördergebietskarte ermöglicht Finnland gezielte staatliche Beihilfen für Unternehmen, um die Förderung der regionalen Entwicklung voranzubringen. Diese Regionalbeihilfen dienen der Förderung des Wirtschaftswachstums und der Stärkung des Zusammenhalts im EU-Binnenmarkt. Seit 1. Januar 2022 gelten neue Leitlinien für Regionalbeihilfen.

 

Mitte Mai 2022 hat die EU-Kommission ein Partnerschaftsabkommen mit Finnland für die Förderperiode 2021 bis 2027 abgeschlossen, das die Strategie für den landesweiten Einsatz der europäischen Struktur- und Investitionsfonds beinhaltet. Dies Partnerschaftsabkommen bildet die Basis für die operationellen Programme, in denen die Investitionsprioritäten und konkreten Maßnahmen Finnland und seiner Regionen festgelegt sind. 

Informationen zur Kohäsionspolitik der EU für die Periode 2021 bis 2027 hat die EU auf einer Internetseite zusammengefasst, dort können für Finnland für einzelne Elemente Filter gesetzt werden.

 

Ein Großteil der EU-Mittel ist über die so genannten ELY-Zentren (Centers for Economic Development, Transport and the Environment) erhältlich, die verschiedene Formen der Unterstützung bieten. Ihre Aufgabe ist es, gemeinsam mit anderen Akteuren wirtschaftlich, sozial und ökologisch nachhaltigen Wohlstand zu entwickeln und zu fördern. 

Unternehmen können von den Dienstleistungen und Finanzierungsprogramme der ELY-Zentren bei der Entwicklung ihres Unternehmens und ihrem Streben nach Wachstum profitieren.

Ziele der Unternehmensentwicklung können z. B. sein:

  • Internationale Aktivitäten
  • Effizienz der Geschäftsabläufe
  • Führungsqualitäten
  • Technologie und Innovation
  • Berufliche Fähigkeiten der Mitarbeiter
  • Ausbildung für neue Mitarbeiter

Die Technologieexperten des ELY-Zentrums unterstützen regionale Unternehmen und Forschungseinrichtungen bei ihren nationalen und internationalen F&E-Projekten. Innovationsexperten bewerten neue Erfindungen von Unternehmen oder Einzelpersonen und beraten sie hinsichtlich ihres Neuheitswertes, der technischen Möglichkeiten und dem kommerziellen Potenzial.

 

Bei der Unternehmensförderung unterscheidet Finnland nicht zwischen ausländischen Direktinvestitionen und Unternehmen, die bereits im Land sind. Wirtschaftsfördernde Maßnahmen werden überwiegend an kleine und mittlere Unternehmen vergeben und dienen meist der Förderung strukturschwacher Regionen

 

Gefördert werden vor allem Maßnahmen zur Verbesserung der Effizienz, der technischen Entwicklung, Forschung und Entwicklung sowie Innovationen. Die Unterstützung hängt vom jeweiligen Projekt ab. Die Maßnahmen können in Form von zum Beispiel Direktzahlungen, Krediten, Kapitalbeteiligungen, Garantien und Mitarbeiterschulungen erfolgen.

 

Mit der Förderung von Unternehmen sind mehrere Institutionen befasst (siehe Kapitel Förderagenturen). Diese Institutionen können sowohl landesweite als auch regionale Bedeutung haben. Informationen mit weiterführenden Links bietet die Agentur Invest in Finland. Dort findet sich auch eine Karte mit den verschiedenen Entwicklungszonen, in denen eine unterschiedliche Förderung möglich ist. Eine besonders hohe Förderung ist im Norden und Osten des Landes möglich.

 

Sonderwirtschaftszonen gibt es in Finnland keine, aber es gibt einen Freihafen in Hanko.

 

 Subventionen für den Wohnungs- und Baubereich werden aus staatlichen Mitteln gewährt. Diese Subventionen werden für die Renovierung des Gebäudebestands und die Verbesserung der Wohnverhältnisse verwendet.

 

Eine Übersicht über Finanzierungsmöglichkeiten von Unternehmen bietet das Wirtschaftsministerium. Finanzielle Unterstützung ist von verschiedenen öffentlichen und privaten Quellen erhältlich. Hierzu zählen zum Beispiel: Finnvera, der finnische Innovationsfonds Sitra und Business Finland, eine Organisation, die aus der Fusion von Tekes und Finpro entstanden ist. TESI ist ein staatlicher Eigenkapital-Investor im Bereich der Industrie.

 

Die Europäische Union unterstützt Unternehmen in Finnland mit einer breiten Palette von EU-Programmen, die Darlehen, Bürgschaften, Risikokapital und andere Formen der Eigenkapitalfinanzierung bereitstellen. Diese Finanzinstrumente werden von Finanzintermediären wie Banken, Risikokapitalfonds und anderen Finanzinstituten verwaltet. Ansprechpartner sind lokale Kreditinstitute. 

Die Einrichtungen des Enterprise Europe Network arbeiten im Auftrag der EU. Sie beraten vor allem mittelständische Unternehmen über EU-Fragen und grenzüberschreitende Kooperationsmöglichkeiten. Der EuropaService der deutschen Sparkassen-Finanzgruppe kooperiert mit diesem Netzwerk. Die Partner des finnischen Enterprise Europe Network sind in acht Städten zu finden.

Umfassende Hilfestellungen für ausländische Investoren bieten

Invest in Finland (öffentliche Investitionsförderungsagentur, Teil von Business Finland, der finnischen Innovationsfinanzierungs-, Handels-, Investitions-Förderorganisation)
Porkkalankatu 1
FI-00100 Helsinki, FINNLAND
Tel.: +358 2950 55000
E-mail: info@investinfinland.fi, Internet: https://www.businessfinland.com/

 

Finnvera (öffentliche Agentur zur Finanzierung von Unternehmens-Gründung, -Wachstum und -Internationalisierung, ferner ist es die offizielle Exportkredit-Agentur)
Head Office, Kuopio
PO Box 1127
FI-70111 Kuopio, FINNLAND
Tel.: +358 29 460 2582
Internet: https://www.finnvera.fi/eng, E-Mail: finnvera@finnvera.fi

 

ELY-Zentren
Zentrum für Wirtschaftsentwicklung, Transport und Umwelt
Es ist mit 15 Standorten über das Land verteilt. Internetadresse: https://www.ely-keskus.fi/en/web/ely-en

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Finnland
Krogiuksentie 4
FI-00340 Helsinki, FINNLAND
Tel.:+358-(0)9-458 580
E-mail: info@helsinki.diplo.de; Internet: https://helsinki.diplo.de

Ministerium für Wirtschaft
P.O. Box 32, FI-00023 Government, FINNLAND
Tel.: +358 29 516 001, Fax: +358 9 1606 2160
E-mail: egistry.meae@gov.fi, Internet: https://tem.fi/etusivu

Deutsch-Finnische Handelskammer
Postfach 83
FI-00101 Helsinkis, FINNLAND
Tel.: +358 9 612 2120
E-mail: info@dfhk.fi, Internet: https://ahkfinnland.de/  

Botschaft von Finnland
Rauchstrasse 1
10787 Berlin
Tel. +49 (0)30 50 50 30
E-mail: info.berlin@formin.fi, Internet: https://finlandabroad.fi/web/deu/startseite

Die konsularischen Vertretungen in Deutschland befinden sich in München, Bremen, Dresden, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Kiel, Lübeck. Ihre Adressen sind aufgelistet unter https://finlandabroad.fi/web/deu/honorarkonsulate.

In der Botschaft finden sich auch Ansprechpartner des Team-Finland-Netzwerks in Deutschland. Dieses Team fördert Finnlands Außenwirtschaftsbeziehungen, in dem es sich sowohl um die Internationalisierung finnischer Unternehmen als auch um die Orientierung ausländischer Investoren hin zu Finnland kümmert. Mehr dazu unter https://finlandabroad.fi/web/deu/dienstleistungen-fur-unternehmen.

Die Investitionsförderagentur Invest in Finland hat ein Büro in München,
Ansprechpartner: Markus Müller
Email: markus.mueller@businessfinland.fi
Tel.: +49 151 2006 8820

In Deutschland sind mehrere Finnisch-Deutsche Handelsgilden aktiv, u.a. in Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, München und in NRW.

  • Für den Start ins Auslandsgeschäft bietet der Export Guide sämtliche Informationen und Hilfestellungen der deutschen Außenwirtschaftsförderung. 
  • Germany Trade and Invest (gtai) stellt eine Vielzahl von Informationen zu Finnland zur Verfügung.
  • Einen Leitfaden für Exporte nach Finnland bietet das Außenwirtschaftszentrum Bayern in Zusammenarbeit mit der Außenwirtschaft Österreich.
  • Einstiegsseite des Wirtschaftsministeriums über öffentliche Vergabe (auf Englisch)
  • Institute der öffentlichen Hand veröffentlichen ihre Ausschreibungen im Internet.
  • Informationen auf Deutsch zu öffentlichen Ausschreibungen finden Sie unter folgendem Link
  • Um Geschäftspartner in Finnland zu finden, bietet Ihnen der EuropaService verschiedene Möglichkeiten an, die auf unseren Webseiten im Bereich Kooperationsservice vorgestellt werden. Anonymisierte Kurzprofile finnischer Unternehmen, die auf der Suche nach Geschäftspartnern in Deutschland sind, haben wir für Sie auf einer Seite zusammengestellt. Eine Auswahl internationaler Kooperationsbörsen/Unternehmerreisen finden Sie im Bereich Unternehmertreffen und um sein eigenes Profil im Ausland zu veröffentlichen, gibt es die aktive Geschäftspartnersuche. Einzelheiten sind in unserem Leitfaden erläutert. Die Abläufe sind in einer Grafik übersichtlich dargestellt. Bei Fragen helfen wir gern weiter europaservice@dsgv.de, Tel.: 0 30 20225-5798.

Ihre Sparkasse ist Ihr Ansprechpartner auch für alle Fragen rund um die Begleitung internationaler Geschäftsvorhaben in Finnland. Sie greift für ein breites Informations- und Leistungsangebot auf eigene Kenntnisse, auf Verbundpartner wie den EuropaService, auf ein Netzwerk internationaler Partnerbanken und weitere Spezialisten der Sparkassen-Finanzgruppe zurück. Diese Partner bilden das internationale Netzwerk der Sparkassen-Finanzgruppe.

Hilfestellung, Beratung, Vor-Ort-Begleitung und die passenden Finanzprodukte für Ihr Vorhaben in Finnland erhalten Sie aus einer Hand über Ihren Firmenkunden- oder Auslandsfachberater.

Falls Sie noch kein Kunde einer Sparkasse sind und Ihnen Ansprechpartner für Finnland fehlen, wenden Sie sich einfach an den EuropaService. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Ihre Sparkasse vor Ort können Sie auch mit Hilfe der folgenden Internetadresse finden https://www.sparkasse.de/service/filialsuche.html#institute-search.

© Diese Ausarbeitung oder Teile aus ihr dürfen ohne Erlaubnis des EuropaService der Sparkassen-Finanzgruppe nicht reproduziert werden. Zitate sind mit Nennung der Quelle gestattet. Die Weitergabe durch Institute der Sparkassen-Finanzgruppe an deren Kunden ist frei.

Diese Angaben haben wir mit größtmöglicher Sorgfalt aus vielen Quellen zusammengestellt. Wegen der sich ständig weiter ändernden Rahmenbedingungen können wir jedoch für Vollständigkeit und Inhalt der Informationen keine Gewähr übernehmen. Komplette Bearbeitung: Stand Februar 2024. Einige Entwicklungen werden laufend eingearbeitet, ohne dass das Erstellungsdatum geändert wird, die neueste pdf-Version des Länderinfo kann daher am besten jeweils aktuell von der Internetseite (https://europaservice.dsgv.de/laenderinfos/albanien-grossbritannien/finnland.html) generiert werden.

Iris Hemker
Länderinfos, Kooperationsservice


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