Liechtenstein: Bedingungen für Handel und Investition
Förderliche Verzahnung von Industrie und Forschung
Der Wirtschaftsstandort Liechtenstein ist geprägt durch kleine und mittlere Unternehmen in einer Vielzahl von Branchen. Der Industrieanteil macht fast 46 Prozent an der Bruttowertschöpfung aus und das kleine Land investiert gut acht Prozent in Forschung und Entwicklung.
Aktuelles und Perspektiven
- In Liechtenstein sind gut 5.000 Unternehmen tätig, die in vielfältigen Wirtschaftssektoren angesiedelt sind. Durch entsprechende Verträge hat das Land direkten Zugang zu den Märkten der Schweiz und des Europäischen Wirtschaftsraums.
- Liechtenstein sieht sich selbst als idealen Standort für internationale Geschäfte aufgrund seiner einzigartigen Konvergenz von Industrie, Innovation, Ausbildung und Unternehmertum, kombiniert mit einer aktiven Unterstützung der Regierung. Ferner werde Bürokratie bewusst vermieden und die geringe Größe des Landes ermögliche kurze und pragmatische administrative Wege.
- Staatseingriffe werden gering gehalten. Förderlich sei auch ein hohes Maß an politischer und rechtlicher Kontinuität und Stabilität. Wichtige Standortvorteile seien auch die geographisch-zentrale Lage des Landes und die sehr gute Infrastruktur.
- Das Land strebt ein nachhaltiges Wachstum in innovativen und emissionsarmen Wirtschaftsbereichen an. Landes- und Geschäftssprache ist Deutsch.
Einen Kurzüberblick über ausgewählte Aspekte der Geschäftsbedingungen in Liechtenstein, insbesondere für mittelständische Unternehmen, bietet Ihnen diese Länderinformation.
Das inmitten der Alpen gelegene kleine Land ist seit Mitte der 1990er Jahre Mitglied im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Innerhalb des EWR-Raums haben alle Bürger dieser Staaten das Recht, sich innerhalb dieses Raums frei zu bewegen, zu arbeiten, Wohnsitz zu nehmen, Unternehmen zu gründen und Immobilien zu kaufen. Darüber hinaus ist das Fürstentum seit 1991 Vollmitglied der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA).
Ferner hat es eine Zoll- und Währungsunion mit der Schweiz. Die von der Schweiz mit dritten Staaten vereinbarten Handels- und Zahlungsabkommen gelten auch für Liechtenstein. Gesetzliches Zahlungsmittel ist der Schweizer Franken. Der aktuelle Devisenkurs findet sich bei der Notenbank der Schweiz.
Aufgrund der geringen Größe (Liechtenstein hat gut 38.000 Einwohner und eine Fläche von 160 Quadratkilometer) ist Liechtensteins Wirtschaft überwiegend exportorientiert, wobei der Schwerpunkt auf hoch technologischen und wissensbasierten Industrieprodukten liegt. Das Fürstentum zählt zu den industrialisiertesten Ländern der Welt. Die wichtigsten Zweige sind der Maschinen- und Gerätebau, der Anlagenbau, die Herstellung von Präzisionsinstrumenten, die Dentalindustrie und die Nahrungsmittelindustrie. Der Industriesektor trägt fast 46 Prozent zum BIP bei und ist stark diversifiziert. Viele Industrieunternehmen sind in sehr spezialisierten Marktnischen tätig. Es wird viel Wert auf eine intensive Forschungs- und Entwicklungsarbeit gelegt.
Gut 5.000 Unternehmen sind in dem Land tätig: Knapp 20 Unternehmen haben 250 oder mehr Beschäftigte, davon sind einige in forschungsintensiven Marktnischen tätig. Den Angaben zufolge haben etwa 89 Prozent der Unternehmen weniger als zehn Beschäftigte und 98 Prozent weniger als 50 Beschäftigte.
33 Prozent der Fläche sind landwirtschaftlich nutzbar und fast ein Drittel der agrarischen Betriebe werden biologisch bewirtschaftet. Das Land gilt als Bio-Weltmeister, so Liechtenstein Marketing. Ferner gelten 42 Prozent als Waldfläche und 15 Prozent werden als unproduktive Fläche bezeichnet.
Für Hermes-Bürgschaften erfolgt die Entgeltberechnung auf der Basis eines Markttests. Eine Risikobewertung des Landes erfolgt nicht.
Die Gesamtexporte Liechtensteins im Jahr 2021 betrugen fast 3,49 Milliarden CHF, der größte Anteil davon ging nach Deutschland. Die Gesamtimporte beliefen sich auf gut 1.700 Millionen CHF, Deutschlands Anteil hieran beträgt fast 39 Prozent.
Nach der Schweiz ist Deutschland der wichtigste Handelspartner, noch vor den USA und Österreich. Traditionell sind die Verbindungen zwischen Deutschland und Liechtenstein aufgrund gemeinsamer Geschichte, Kultur und Sprache sehr eng.
Mit der Vision 2025 will das Fürstentum noch innovativer werden.
Für die Gründung einer in Liechtenstein tätigen Firma hat das Amt für Volkswirtschaft einen einheitlichen Ansprechpartner eingerichtet. Dort finden Sie sämtliche Schritte und Dokumente zur Gründung.
Grundsätzlich wird zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Gewerbe unterschieden. Bei qualifizierten Gewerben muss aufgrund eines besonderen Schutzbedürfnisses ein Nachweis über die fachliche Eignung erbracht werden. Derzeit gibt es 72 Berufsgruppen, die zu den qualifizierten Gewerben gehören und eine Gewerbebewilligung benötigen. Mitte Dezember 2020 wurde die Gewerbeverordnung erneuert.
Über die Schritte zur Gründung und die notwendigen Dokumente für die häufigsten Rechtsformen informiert Liechtenstein Business. Dort finden Sie auch Informationen darüber, was es mit einer Gewerbebewilligung und einer spezialrechtlichen Bewilligung auf sich hat.
Aufgrund der Knappheit des bebaubaren Landes muss ein berechtigtes Interesse an einem Liegenschaftserwerb nachgewiesen werden. Weitere Informationen zu diesem Thema sind beim Amt für Volkswirtschaft zu finden.
Einheitlicher Ansprechpartner für Firmengründungen:
Haus der Wirtschaft
Poststraße 1, 9494 Schaan
Tel.: +423 236 69 96
E-Mail: eap@llv.li
Für Montagetätigkeiten und Bauausführungen einer Firma, die nicht länger als zwölf Monate dauern, wird, nach dem Deutsch-Liechtensteinischen Doppelbesteuerungsabkommen, keine Betriebsstätte gegründet.
Ein Merkblatt für die Dienstleistungserbringung und Entsendung ist beim Amt für Volkswirtschaft zu finden.
Bei der Wahl der Rechtsform kann der Gründer zwischen der Einzelfirma, der Personen- und der Kapitalgesellschaft unterscheiden. Eine Übersicht über die Rechtsformen ist bei Liechtenstein Business zu finden.
Zu den wichtigsten Gesellschaftsformen zählen:
Aktiengesellschaft
Für die Gründung sind mindestens zwei Gründer erforderlich, die natürliche oder juristische Personen sein können. Anschließend können aber alle Aktien in der Hand einer Person vereinigt werden (Einmann-AG). Das Mindestkapital beträgt 50.000 CHF, es muss bei der Gründung voll einbezahlt werden. Die Gründung kann als Bar- oder Sachgründung erfolgen. Die AG entsteht mit der Eintragung in das Handelsregister. Die Gebühren richten sich nach der Höhe des Aktienkapitals. Die Haftung ist auf das Vermögen der Gesellschaft beschränkt. Es ist eine der beliebtestens Rechtsformen in Liechtenstein.
Anstalt
Die privatrechtliche Anstalt ist eine juristische Person. Für die Verbindlichkeiten der Anstalt haftet ausschließlich das Anstaltsvermögen. Das Mindestkapital beträgt 30.000 CHF, es muss bei Gründung voll eingezahlt werden. Wird das Anstaltskapital in Anteile zerlegt, muss es mindestens 50.000 CHF betragen. Die Gründung kann als Bar- oder Sachgründung erfolgen. Sie kann durch einen Gründer entstehen, der eine natürliche oder juristische Person sein kann. Die Anstalt ist eine Rechtsform, die lediglich in Liechtenstein vorkommt und demnach sozusagen eine liechtensteinische Besonderheit ist. Für die Gründung einer Anstalt spricht vor allem, dass sie aufgrund ihrer Flexibilität vielseitig einsetzbar ist.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sie kann von einem oder mehreren Gründern errichtet werden. Die Haftung ist auf die Einlage beschränkt. Um diese Rechtsform für Gründer und KMU-Betriebe attraktiver zu gestalten, wurde zum 1. Januar 2017 das Mindestkapital auf 10.000 CHF gesenkt, es muss bei Gründung voll einbezahlt werden. Die Stammeinlage jedes Gesellschafters muss mindestens 50,00 CHF betragen. Die Gründung kann als Bar- oder Sachgründung erfolgen. Bei GmbHs mit nur maximal drei Gründern und einem Geschäftsführer ist eine erleichterte Gründung möglich, die auf der Verwendung von Musterstatuten basiert. In solch einem Fall kann auf eine öffentliche Beurkundung verzichtet werden.
Einzelfirma
Es gibt kein Mindestkapital, der Inhaber trägt die alleinige Verantwortung und haftet persönlich und unbeschränkt. Grundvoraussetzung für den Start der Geschäftstätigkeit als Einzelfirman ist bei einem einfachen Gewerbe die Gewerbeanmeldung. Bie einem qualifizierten Gewerbe muss die Gewerbebewilligung für den Geschäftsinhaber vorliegen. Betreibt die Einzelfirma ein Handels-, Fabrikations- oder ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe, muss sie in das Handelsregister eingetragen werden. Übersteigt jedoch der Jahresumsatz 300.000 CHF nicht, dann sind sämtliche Gewerbe, mit Ausnahme bestimmter Handelsgewerbe, von der Eintragungspflicht ins Handelsregister befreit.
Kollektivgesellschaft oder offene Gesellschaft
Sie muss aus zwei oder mehreren Personen bestehen, die als Gesellschafter auftreten. Es besteht kein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestkapital. Die Gesellschafter haften solidarisch und unbeschränkt mit ihrem persönlichen Vermögen.
Kommanditgesellschaft
Die Gesellschaft besteht aus zwei oder mehreren Gesellschaftern. Ein Mindestkapital ist nicht vorgeschrieben. Es gibt zwei Arten von Gesellschaftern: Die Komplementäre haften für Schulden des Geschäfts unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen. Im Gegensatz dazu haften Kommanditisten beschränkt bis zu einem bestimmten Höchstbetrag.
Zweigniederlassung Die Zweigniederlassung ist ein kaufmännischer Betrieb, der rechtlich Teil eines Hauptunternehmens ist, von diesem abhängt, aber eine gewisse wirtschaftliche und geschäftliche Selbstständigkeit genießt.
Informationen zur Neugründung von Firmen finden Sie beim Amt für Volkswirtschaft.
Das Liechtensteinische Handelsregister ist ein öffentliches Register für Unternehmen und Kaufleute. Es sorgt für Rechtssicherheit im Handelsverkehr, indem es klare Rechtsverhältnisse in Bezug auf Privatrecht, Haftung und Vertretung schafft.
Der Firmenindex des Handelsregisters ist in Liechtenstein öffentlich zugänglich. Bestimmte Informationen sind öffentlich und kostenlos einsehbar, für andere muss eine Gebühr bezahlt werden. Weitere Informationen zum Eintrag ins Handelsregister gibt es bei Business Liechtenstein.
Bei der Körperschaftsteuer gibt es seit dem 1. Januar 2011 einen einheitlichen Satz für Unternehmen (juristische Personen) von 12,5 Prozent. Die Mindestertragsteuer liegt bei 1.800 CHF pro Jahr. Eine Mindestertragsteuer wird nicht erhoben, wenn die Bilanzsumme eines Unternehmens im Durchschnitt der vergangenen drei Geschäftsjahre 500.000 CHF nicht überschritten hat.
Weitere Informationen zur Ertragsteuer finden Sie bei Liechtenstein Business.
Der Mehrwertsteuer unterliegen sämtliche Unternehmen ungeachtet der Organisationsform, wenn sie einen jährlichen Umsatz von mehr als 100.000 Schweizer Franken erzielen. Der Normalsatz bei der Mehrwertsteuer beträgt 7,7 Prozent.
Für Beherbergungsleistungen gilt ein Satz von 3,7 Prozent und ein Satz von 2,5 Prozent gilt beispielsweise für Nahrungsmittel, Futtermittel, Medikamente, Zeitungen, Zeitschriften und Bücher. Weitere Informationen zur Mehrwertsteuer bietet Liechtenstein Business.
Ein Doppelbesteuerungsabkommen hat Liechtenstein am 17. November 2011 mit der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen. Mehr dazu beim Bundesfinanzministerium unter ->Themen ->Steuern ->Internationales Steuerrecht -> Staatenbezogene Informationen.
Zum dem Doppelbesteuerungsabkommen gibt es ein Änderungsprotokoll vom 27. Oktober 2020.
Seit 1923 der Zollvertrag mit der Schweiz geschlossen wurde, ist Liechtenstein Teil des Schweizer Zollgebiets. Offiziell erklärte Liechtenstein am 26. Mai 1924 den Schweizer Franken zur gesetzlichen Währung. Den aktuellen Devisenkurs finden Sie bei der Notenbank der Schweiz.
Liechtenstein ist seit 1995 Mitglied im Europäischen Wirtschaftsraum und nimmt seitdem am EU-Binnenmarkt teil. Die Gesetzgebung des EU-Binnenmarktes wird entsprechend in nationales Recht übernommen und angewendet.
Eigenkapitalzinsen bis zu einem Satz von vier Prozent können gewinnreduzierend als Aufwand von der Ertragsteuer abgezogen werden. Dies ist jedoch auf die Höhe des steuerlichen Gewinns des laufenden Jahres begrenzt.
Liechtenstein bietet Unternehmen verschiedene Möglichkeiten finanzielle Unterstützung vom Staat zu erhalten, beispielsweise für die Förderung der Exportbemühungen, die Förderung der Innovationsfähigkeit oder der Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen.
Um Klein- und Mittelbetrieben den Einstieg ins Exportgeschäft zu erleichtern, hat die Regierung mit Switzerland Global Enterprise (S-GE) eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen, durch die bestimmte Grundleistungen für liechtensteiner Unternehmen kostenlos erhältlich sind.
Darüber hinaus können exportierende und innovative KMU mit Sitz im Fürstentum einen Exportscheck oder einen Innovationsscheck bekommen. Export-interessierte Unternehmen können jährlich einen Exportcheck im Wert von 10.000 CHF erhalten. Der Wert pro Innovationsscheck beträgt 15.000 CHF.
Um KMU auch bei der Konzeptionierung und Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen zu unterstützen, gibt es so genannte Digitalschecks. Voraussetzung ist jedoch, dass die Unternehmen seit mindestens fünf Jahren bestehen, bzw. deren Betriebsübernahme mindestens fünf Jahre zurück liegt.
Für die Steigerung der Energieeffizienz bieten sowohl das Land als auch die Gemeinden finanzielle Unterstützung an.
Innerhalb des Amts für Volkswirtschaft gibt es den Bereich Standortförderung, der sich für die Erhaltung und Schaffung von neuen Arbeitsplätzen bei ansässigen Unternehmen und Ansiedlungen von zukunftsgerichteten Investitionen einsetzt.
Ebenfalls beim Amt für Volkswirtschaft ist die Nationale Kontaktstelle für Forschung und technologische Entwicklung (NKS) angesiedelt, die insbesondere dafür sorgt, dass Unternehmen und entsprechende Forschungszentren zusammenfinden. Hierfür stehen verschiedene Förderinstrumente zur Verfügung.
Zusammengefasst finden Sie einen Überblick über Förderinstrumente auf der amtlichen Webseite https://www.llv.li/de/unternehmen/finanzierung-foerderung/foerderung-von-forschung-und-innovation.
Die Europäische Union unterstützt Unternehmen in Liechtenstein mit einer breiten Palette von EU-Programmen, die Darlehen, Bürgschaften, Risikokapital und andere Formen der Eigenkapitalfinanzierung bereitstellen. Diese Finanzinstrumente werden von Finanzintermediären wie Banken, Risikokapitalfonds und anderen Finanzinstituten verwaltet. Ansprechpartner sind lokale Kreditinstitute.
Die liechtensteinische IHK ist ein privatrechtlicher Verein mit freiwilliger Mitgliedschaft und Sitz in Vaduz. Sie setzt sich für den Erhalt einer prosperierenden Wirtschaft und den sozialen Frieden in Liechtenstein ein. https://www.lihk.li/
Das Portal der liechtensteinischen Landesverwaltung finden Sie unter https://www.llv.li/. Dort sind Links zu sämtlichen Amtsstellen und der Onlineschalter verfügbar.
Bei der Umsetzung wirtschaftlicher Angelegenheiten stützt sich die liechtensteinische Regierung auf das Amt für Volkswirtschaft. https://www.llv.li/inhalt/12481/amtsstellen/amt-fur-volkswirtschaft
Die Wirtschaftskammer Liechtensteins, die Interessen in den Bereichen Gewerbe, Handel und Dienstleistung vertritt, findet man unter https://wirtschaftskammer.li/.
Liechtenstein unterhält eine diplomatische Vertretung in Berlin sowie Honorarkonsulate in Frankfurt am Main und in München.
- Einen Leitfaden für Exporte nach Liechtenstein liefert das Außenwirtschaftszentrum Bayern in Zusammenarbeit mit der Außenwirtschaft Österreich.
- Germany Trade and Invest (gtai) stellt einige Informationen zu Liechtenstein zur Verfügung.
Ihre Sparkasse ist Ihr Ansprechpartner auch für alle Fragen rund um die Begleitung internationaler Geschäftsvorhaben in Liechtenstein. Sie greift für ein breites Informations- und Leistungsangebot auf eigene Kenntnisse, auf Verbundpartner wie den EuropaService, auf ein Netzwerk internationaler Partnerbanken und weitere Spezialisten der Sparkassen-Finanzgruppe zurück. Diese Partner bilden das internationale Netzwerk der Sparkassen-Finanzgruppe.
Hilfestellung, Beratung, Vor-Ort-Begleitung und die passenden Finanzprodukte für Ihr Vorhaben in Liechtenstein erhalten Sie aus einer Hand über Ihren Firmenkunden- oder Auslandsfachberater.
Falls Sie noch kein Kunde einer Sparkasse sind und Ihnen Ansprechpartner für Liechtenstein fehlen, wenden Sie sich einfach an den EuropaService. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Ihre Sparkasse vor Ort können Sie auch mit Hilfe der folgenden Internetadresse finden https://www.sparkasse.de/service/filialsuche.html.
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Diese Angaben haben wir mit größtmöglicher Sorgfalt aus vielen Quellen zusammen gestellt. Wegen der sich ständig weiter ändernden Rahmenbedingungen können wir jedoch für Vollständigkeit und Inhalt der Informationen keine Gewähr übernehmen. Komplette Bearbeitung: Stand Januar 2023. Einige Entwicklungen werden laufend eingearbeitet, ohne dass das Erstellungsdatum geändert wird. Die neueste pdf-Version des Länderinfo kann daher am besten jeweils aktuell von der Internetseite (https://europaservice.dsgv.de/laenderinfos/irland-luxemburg/liechtenstein.html) generiert werden.