Großbritannien: Dran bleiben, nicht verzagen

05.06.2019

„Das Vereinigte Königreich bleibt ein interessanter Markt“- ob mit oder ohne Brexit, unabhängig davon, ob es ein harter oder weicher sein wird. - So das Fazit der Veranstaltung „Erfolgreich in Großbritannien in Times of Brexit“, die von der Deutsch-Britischen Industrie- und Handelskammer bei der IHK zu Berlin abgehalten wurde.

Großbritannien: Dran bleiben, nicht verzagen

Deutsche Produkte belegen weiterhin Platz 1 bei den britischen Importen und das mit fast 14 Prozent, so Sven Riemann, Marketingleiter der Deutsch-Britischen Industrie- und Handelskammer. Daran werde die Wertschätzung der Briten deutschen Produkten gegenüber deutlich. Allerdings machte er deutlich, dass sich die Unternehmen ihren Vertriebsweg gut überlegen sollten, da Briten die 0049-Ländervorwahl für Deutschland ebenso wenig wählen, wie sie de-Mails beantworten, sei es ratsam eine Englisch sprechende Kontaktperson zu haben.

Selbst für Unternehmen mit lediglich 22 Mitarbeiter, kann der heimische Markt zu klein werden. So entschloss sich das 2002 gegründete Unternehmen, das als Aufkleber-Druckerei tätig ist, weitere Märkte in Europa zu erschließen, u.a. 2015 auch UK. Als 2016 die Mehrzahl der Briten für das Verlassen der EU stimmten, machte die Hauptstadtader GmbH (DeineStadtKlebt.de) zunächst weiter wie bisher. Da die Geschäftsbeziehungen mit der Insel intensiver wurden, entschloss sich das Unternehmen jedoch dazu einen Teil der Produktion nach UK zu verlagern, da die Lieferung just-in-time künftig durch Zollformalitäten nicht funktionieren würde. Paul Kündiger der Geschäftsführer des Unternehmens ist optimistisch, dass sich dies rechnen wird, denn die Insel sei nicht plötzlich weg, auch wenn der Brexit kommen werde.

Auch Golo Henseler, Senior Customs Law Manager der Zalando SE, glaubt an den Markt in Großbritannien. Auch wenn das B2C-Geschäft in UK nicht deren stärkster Markt ist, werden Sie weiter die Kunden auf der Insel bedienen und dort einkaufen. „Der britische Markt ist komplex, aber nicht unlösbar.“ Und so habe sich das Unternehmen bereits mit dem Hauptzollamt in Verbindung gesetzt, um auch auf Fälle vorbereitet zu sein, bei denen zum Beispiel, die Lieferung noch vor dem Brexit erfolge, die Rücksendung aber nach dem Brexit. Durch diverse Einschaltung mit Dienstleistern in die Lieferkette fühlt sich das Unternehmen gut gerüstet, sowohl für den 31. Oktober als auch für einen harten Brexit.

Noch befinde sich die Wirtschaft im Nebel, da viele Regelungen noch fehlten und es sei nur vage eine Straße zu erkennen, so Dr. Ulrich Hoppe, Hauptgeschäftsführer der Deutsch-Britischen Industrie- und Handelskammer. Klar sei, dass das Parlament nicht ohne einen Deal aus der EU austreten will, aber eben auch nicht zu den von May verhandelten Bedingungen. Während Deutschland aber ein Landvolk sei und somit Stabilität benötige seien die Briten ein Seefahrervolk, die auch in unruhiger See bestehen blieben. 

Etwas Sicht bis zur nächsten Biegung brachte Edzard Clifton-Dey, Partner, Rechtsanwalt & Solicitor ebl London, in die Gemengelage Arbeitsnehmerentsendung und Personenfreizügigkeit. Zunächst einmal blieben alle Rechte bis 2020 so bestehen, als sei das Vereinigte Königreich weiter EU-Mitglied. Klar sei aber bereits jetzt, dass es künftig die Regelungen so wie bisher nicht mehr geben werde. Die Vorzugsbehandlung von EU-Bürgern werden entfallen. Stattdessen sollen Qualifikation und Bedarf des Arbeitsmarktes bestimmen, wer hineinkomme und wer nicht. Seit Dezember 2018 gebe es ein 180 Seiten umfassendes Weißbuch in dem die Vorstellungen der Regierung zur Zuwanderung skizziert wurden. Diese würden nun mit den Sozialpartnern diskutiert, bis es zum Gesetzgebungsverfahren kommt.

Auf die Einfachheit einer Limited-Gründung in Großbritannien, wieß Ina Redemann, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der Deutsch-Britischen Industrie- und Handelskammer, hin. Die Gebühr für das Companies House liege bei 12 bis 100 Pfund. Auch sonst sei es vergleichsweise einfach, da Mustersatzungen online verfügbar seien.

Auch steuerlich sei Großbritannien interessant: Der Unternehmensteuersatz beträgt 19 Prozent mit weiter fallender Tendenz, so Tobias Schneider, Partner der CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten & Steuerberatern mbB. Darüber hinaus gebe es interessante Features wie die Patent-Box und der R&D-Relief. Auch habe er die Steuerbehörden als pragmatisch empfunden, die sogar unter den Kunden Umfragen machten, wie diese ihren Service noch verbessern könne.


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