Italien: Geschäftsbedingungen für Handel und Investition
Anstehende Investitionen in Nachhaltigkeit - bestehende Bürokratie belastet
Dank umfangreicher EU-Mittel, u.a. aus dem EU-Recovery Fonds, verfügt Italien trotz hoher Schuldenstände über Gelder für Infrastruktur-Investitionen, die Modernisierung der Wirtschaft sowie für Energieeffiziensmaßnahmen und den Ausbau erneuerbarer Energien.
Aktuelles und Perspektiven
- Deutsche Unternehmen sind vielfältig in Italien engagiert. Gerade Italiens hochentwickelte und breit gefächerte Industrie der nördlichen Regionen bietet für den deutschen Mittelstand viel Potenzial für die Optimierung der Wertschöpfungskette durch Übernahmen oder Beteiligungen. Aufgrund der geringen Größe italienischer Unternehmen weisen diese eine hohe Flexibilität auf.
- Italiener besitzen ein größeres Privatvermögen als Deutsche und gelten grundsätzlich als konsumfreudig, allerdings führte die Corona-Pandemie zur Zurückhaltung.
- Die öffentliche Verwaltung mit ihrer Bürokratie und der sehr langsam arbeitenden Justiz bereiten Unternehmen trotz einiger Reformschritte weiterhin große Probleme. Als Dauerrisiko gilt die politische Instabilität.
- Zwischen Nord- und Süditalien gibt es starke Unterschiede. Flexibilität und Rücksicht auf regionale Eigenheiten sind die besten Garanten für erfolgreiche Geschäfte in Italien, empfiehlt Germany Trade & Invest.
Einen Kurzüberblick über ausgewählte Aspekte der Geschäftsbedingungen in Italien, insbesondere für mittelständische Unternehmen, bietet diese Länderinformation.
Italien zählte im Jahr 2022 rund 59 Millionen Einwohner auf einer Fläche von etwa 302.000 Quadratkilometern. Das Bruttoinlandsprodukt betrug in dem Jahr 1.909 Milliarden Euro. Der Stiefelstaat gehört zu den zehn größten Volkswirtschaften weltweit.
Informationen über Schlüsselsektoren bietet die Italian Trade Agency.
- Raumfahrt
- Agrarwirtschaft
- Automobilwirtschaft
- Halbleiter
- Grüne Ökonomie
- IKT
- Erneuerbare Energien
- Biowissenschaften
- Maschinenbau und Mechatronik
Geschäftspartner in Italien aus verschiedenen Branchen können Sie in den Kurzprofilen aus Italien finden. Über die Verteilung der Sektoren in den Regionen informiert eine Broschüre der italienischen Agentur für Außenhandel.
Deutschland stand im Jahr 2022 sowohl bei den Hauptlieferländern an der Spitze mit einem Anteil von 13,8 Prozent als auch bei den Hauptabnehmerländern mit einem Anteil von 12,4 Prozent. Der Bestand ausländischer Direktinvestitionen umfasste im Jahr 2021 fast 455.000 Millionen US-Dollar. Nach Angaben von gtai hatte Deutschland hieran einen Anteil von 7,3 Prozent, was Platz 5 bedeutet. Gemessen an der Anzahl der Unternehmen steht Deutschland an erster Stelle, erklärt die AHK Italien.
Als Stärke Italiens sieht gtai die Größe des Marktes, die breit gefächerte Industriestruktur sowie die hohe Flexibilität aufgrund der Vielzahl an kleinen Unternehmen. Derzeit gibt es keinen generellen Mindestlohn. Als unterstes Lohnniveau gelten die Löhne, die für die jeweilige Branche in den nationalen Tarifverträgen festgelegt wurden.
Im Fokus des italienischen Wiederaufbauplans stehen die erneuerbaren Energien, die energetische Renovierung und die Nachhaltigkeit insgesamt. Unter dem Stichwort Italien bietet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Infos über den Energiemarkt in Italien, die für deutsche Unternehmen interessant sind. Zusammengefasst finden Sie Informationen rund um die Klimastrategie Italiens im Klimaschutzatlas von gtai.
Für Hermes-Bürgschaften erfolgt für Italien die Entgeltberechnung auf der Basis eines Markttests. Es gibt keine OECD-weit gültige Entgeltkategorie.
Die Banküberweisung per SWIFT-System wird in Italien als Zahlungsmittel häufig eingesetzt (90 Prozent aller Zahlungen aus Italien erfolgen per Banküberweisung). Weitere Informationen zu Zahlungsmitteln und Forderungseinzug finden Sie bei Coface. Nach Angaben des Außenwirtschaftszentrums Bayern müssen sich Unternehmen auf ungewohnt lange Zahlungsziele einstellen, diese betragen oft 90 bis 120 Tage.
- Im Doing-Business-Report 2020 der Weltbank belegt Italien Platz 58 (Stand: Oktober 2019), Details zur Zusammensetzung der Note finden Sie in dem Bericht.
- Den 42. Platz hat der Stiefelstaat beim Korruptionswahrnehmungsindex inne (Stand: Januar 2024).
- Zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Italien hat die EU-Kommission erneut einen Bericht veröffentlicht (Stand: Juli 2024).
- Auf Platz 42 liegt Italien beim World Competitiveness Index (Stand: Juni 2024).
- In der Liste der unternehmerfreundlichsten Länder des Wirtschaftsmagazins Forbes belegt Italien Platz 30 (Stand: Dezember 2018).
- Beim Global Innovation Index ist Italien auf Platz 26 zu finden (Stand: September 2023).
- Beim Index für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft (Digital Economy and Society Index, DESI), mit dem die Digitalisierungsfortschritte der EU-Mitgliedstaaten verfolgt werden, liegt Italien auf Platz 18 (Stand: Juli 2022).
Ausländisches Kapital kann grundsätzlich ohne Beschränkung investiert werden. D. h. juristische und natürliche Personen aus EU-Mitgliedstaaten können in Italien Personen- oder Kapitalgesellschaften gründen oder sich an italienischen Gesellschaften beteiligen. Es besteht Inländergleichbehandlung. Zu beachten sind Regeln für einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten.
In einigen Fällen ist nach Angaben des Außenwirtschaftszentrums Bayern die Ausübung von Gewerben an besondere Qualifikationen gebunden, bzw. es besteht eine Zulassungspflicht. Informationen über reglementierte Tätigkeiten in Italien können Sie über eine Internetseite recherchieren.
Vor Beginn der Tätigkeit muss sich das Unternehmen an die zuständigen örtlichen Behörden wenden, um die erforderlichen Mitteilungen und/oder Genehmigungen zu erhalten. Die zentrale Anlaufstelle für alle Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit der Aufnahme und Ausübung der Wirtschaftstätigkeit ist das Single Window for Productive Acitvities (SUAP). Über SUAPs können Unternehmen und Selbstständige einfach und elektronisch alle notwendigen Formalitäten erledigen und insbesondere Erklärungen, Dokumente, Anträge und Genehmigungsanträge einreichen.
Dienstleister und Unternehmen, die ihren Sitz in einem Land der Europäischen Union haben, können ein Auskunftsersuchen ausschließlich digital direkt an den SUAP der jeweiligen Gemeinde senden. Es ist notwendig, die personenbezogenen Daten zu übermitteln und die wirtschaftliche Tätigkeit zu beschreiben. Bei einer reglementierten Tätigkeit sind die Angaben zur Berufsqualifikation anzugeben.
Wie kaum ein anderes Land ist Italien von großen regionalen Unterschieden geprägt. Im Umgang mit italienischen Geschäftspartnern sind entsprechend Flexibilität und Rücksicht auf die regionalen Eigenheiten die besten Garanten für erfolgreiche Geschäfte. Wichtigste Voraussetzung für Aufbau und Pflege geschäftlicher Beziehungen mit externen Partnern ist der persönliche Kontakt, so gtai.
Die Wahl der Rechtsform will gut überlegt sein, da sie unterschiedliche personelle, steuerliche, wirtschaftliche und rechtliche Auswirkungen hat. Grundsätzlich können Personen als Einzelunternehmer oder in Form einer Personen- oder Kapitalgesellschaft unternehmerisch tätig werden.
Das Einzelunternehmen ist die einfachste und häufigste Unternehmensform. Der Einzelunternehmer haftet unbeschränkt mit seinem Privatvermögen. Ein Mindestkapital ist nicht vorgesehen.
Mehrere Personen können ein Unternehmen in Form einer Personengesellschaft gründen, hierzu zählen die Offene Handelsgesellschaft und die Kommanditgesellschaft.
OHG: Società in nome collettivo (S.n.c.)
Sie ist die häufigste Form der Personengesellschaft. Sie kann von zwei oder mehreren Gesellschaftern gegründet werden. Es ist kein Mindestkapital vorgesehen, die Gesellschafter haften unbeschränkt und gesamtschuldnerisch.
KG: Società in accomandita semplice (S.a.s.)
Bei dieser Gesellschaftsform gibt es zwei unterschiedliche Arten von Gesellschaftern: Der Komplementär haftet unbeschränkt und gesamtschuldnerisch, der Kommanditist haftet nur mit seiner Einlage, darf dafür aber auch nicht in der Verwaltung tätig sein. Es ist kein Mindestkapital vorgesehen.
Zu den Kapitalgesellschaften zählen die Aktiengesellschaft, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung und die Kommanditgesellschaft auf Aktien. Sie besitzen jeweils eine eigene Rechtspersönlichkeit.
AG: Società per Azioni (S.p.A.)
Diese Gesellschaftsform wird eher von großen Unternehmen gewählt. Die Mindesthöhe des Gesellschaftskapitals beträgt 50.000 EUR. Bei der Gründung müssen mindestens 25 Prozent des gezeichneten Kapitals einbezahlt werden, der Rest später. Neben der Geldeinlage können auch Güter oder Arbeitsleistungen eingebracht werden. Sacheinlagen müssen allerdings zu 100 Prozent bei Gründung geleistet werden. Die Haftung der Gesellschafter beschränkt sich auf die Einlagen. Eine Ein-Personen-AG ist möglich, in dem Fall muss das Kapital aber vollständig eingezahlt werden.
GmbH: Società a Responsabilità Limitata (S.r.L.)
Diese Gesellschaftsform ist die meistgewählte Form bei Kapitalgesellschaften. Das Mindestkapital beträgt für die Gründung einer ordentlichen GmbH 1 Euro. Bis zu einem Gesellschaftskapital von 9.999 Euro sind nur Geldeinlagen möglich, die vollständig einbezahlt werden müssen. Bei einem Gesellschaftskapital von 10.000 EUR und mehr, müssen bei Gründung mindestens 25 Prozent des gezeichneten Kapitals einbezahlt werden, der Rest später. Es können in diesem Fall auch Sacheinlagen getätigt werden, diese müssen dann aber zu 100 Prozent bei der Gründung eingebracht werden. Die Haftung der Gesellschafter beschränkt sich auf die Einlagen. Eine Ein-Personen-GmbH (Srl a socio unico) ist möglich, dann muss aber das gesamte gezeichnete Kapital einbezahlt werden. Sie wird nach den Vorschriften der „ordentlichen“ GmbH geführt.
Vereinfachte GmbH: Srl semplificata (S.r.l.s.)
Mit der im Jahr 2012 eingeführten Gesellschaftsform will man Jungunternehmern die Gründung einer GmbH erleichtern. Für die Gründung, die mittels standardisierten Gesellschaftssatzungen erfolgt und dadurch schneller möglich ist, ist kein Notarhonorar zu entrichten. Das Mindestkapital beträgt einen Euro und darf 9.999,99 Euro nicht überschreiten, es muss komplett eingezahlt werden.
Die Italien Trade Agency liefert weitere Informationen zu dem Thema.
Ein ausländisches Unternehmen hat auch die Möglichkeit eine Repräsentanz zu eröffnen, wenn es lediglich darum geht, Kontaktpflege und Geschäftsanbahnung auszuführen.
Repräsentanzen sind im REA (Repertorio Economico Amministrativo) bei den Handelskammern zu registrieren.
Unternehmen sind dagegen im nationalen Handelsregister zu registrieren (registro delle imprese). Dies wird vom Netzwerk der regionalen Handelskammern verwaltet.
Weitere Informationen zur Registrierung, auch für Repräsentanzen, sind beim One-Stop-Shop Italiens für Unternehmen zu finden.
Ziel des Registers ist es, verlässliche Informationen zu veröffentlichen und diese allen Beteiligten und den in Italien tätigen Unternehmen zur Verfügung zu stellen.
Eine Suche in der Datenbank des Unternehmensregisters liefert genügend Details, um die Existenz eines Unternehmens zu bestätigen. Nach der Eintragung und der Zahlung der Gebühren kann eine detailliertere Suche durchgeführt werden und der Unternehmensbericht ("Visura"), der sowohl in italienischer als auch in englischer Sprache verfügbar ist, heruntergeladen werden.
Die Körperschaftsteuer ist in Italien die imposta sul reddito delle società, IRES. Der allgemeine Steuersatz beträgt 24 Prozent.
Steuersubjekte sind die im Staatsgebiet ansässigen Kapitalgesellschaften und Genossenschaften, die öffentlichen und privaten Körperschaften sowie die nichtansässigen Körperschaften und Gesellschaften.
Ansässige Kapitalgesellschaften und Körperschaften unterliegen mit ihrem weltweiten Einkommen der IRES, der sog. unbeschränkten Besteuerung. Nichtansässige Organisationen unterliegen der IRES nur mit dem Einkommen, das als in Italien erwirtschaftet gilt („beschränkte Besteuerung”).
Hinzu kommt die regionale Wertschöpfungssteuer (imposta regionale sulle attivita produttive, IRAP). Die Sätze der Steuer variieren je nach Region. Im Allgemeinen beträgt der Satz 3,9 Prozent.
Die Mehrwertsteuer, auf Italienisch imposta sul valore aggiunto (IVA) ist die wichtigste indirekte Steuer.
Der allgemeine Satz beträgt 22 Prozent. Ermäßigte Sätze gibt es in Höhe von vier Prozent, z.B. für Grundnahrungsmittel, Zeitungen, Bücher und Druckleistungen.
Für bestimmte Nahrungsmittel, wie frische Gewürze und bestimmte pharmazeutische Produkte, gibt es einen Satz von fünf Prozent.
Der Satz von zehn Prozent gilt zum Beispiel für Lebensmittel außer Grundnahrungsmittel, elektrische Energie und Gas, Medikamente, Hoteldienstleistungen und Instandhaltungsarbeiten an privaten Wohngebäuden.
Alle Steuerpflichtigen, die in Italien steuerpflichtige Leistungen erbringen, müssen sich für Mehrwertsteuerzwecke registrieren lassen.
Zwischen Italien und Deutschland gilt das Doppelbesteuerungsabkommen vom 18. Oktober 1989 (BGBl. 1990 II S. 742). In Kraft ist es seit dem 27. Dezember 1992. Der Text des derzeitigen DBA ist zu finden beim Bundesfinanzministerium über: -> Themen -> Steuern -> Internationales Steuerrecht -> Staatenbezogene Informationen.
Die Ein- und Ausfuhr von Bargeld oder gleichgestellten Zahlungsmitteln aus oder nach Italien ist bis unter 10.000 Euro frei. Für Barmittel im Wert von 10.000 Euro oder mehr besteht die Pflicht, diese beim Zollamt schriftlich anzumelden, wenn dabei die Grenz in die EU bzw. aus der EU erfolgt.
Barzahlungen sind in Italien seit 1. Januar 2023 bis unter 5.000 Euro möglich.
Der Erwerb von Immobilien durch in Italien ansässige Unternehmen mit ausländischem Kapital unterliegt keinen besonderen Beschränkungen.
Für die Eintragung in das Immobilienregister ist eine öffentliche Urkunde erforderlich.
Die Investitionsförderagentur Invest in Italy hat auf ihren Internetseiten eine Suchfunktion nach Immobilien erstellt.
Regionale Förderagenturen können bei der Ansiedlung ebenfalls behilflich sein. Für die Ansiedlung innovativer, forschender oder Start-up-Unternehmen bietet Südtirol beispielsweise den NOI Techpark mit Standorten in Bozen und Bruneck.
Auf den Besitz von Grundstücken erheben Gemeinden eine Grundsteuer, die je nach Gemeinde unterschiedlich hoch ist. Die Steuer besteht aus zwei verschiedenen Elementen: IMU und TARI. Der Basissatz der IMU beträgt 0,86 % des steuerbaren Werts der Immobilie, aber die zuständige Gemeinde kann den Satz auf bis zu 1,06 % erhöhen oder auf bis zu 0,76 % senken. Auch die TARI-Sätze variieren je nach Gemeinde, so Deloitte.
Bei der Grunderwerbssteuer hängt der Satz von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der übertragenen Immobilie oder dem Status des Übertragenden.
Um Investitionen in bestimmte Gebiete anzuregen, gibt es spezielle Wirtschaftszonen. In Italien sind dies:
Steuervergünstigungen sind für verschiedene Investitionen vorgesehen. Der Prozentsatz richtet sich oft nach Höhe und Art der Investition. Zum Beispiel wird in den Jahren 2023 bis 2025 für Investitionen in technologisch fortgeschrittene materielle Investitionsgüter eine Steuergutschrift in Höhe von 20 Prozent gewährt, wenn bis zu 2,5 Millionen Euro investiert werden. Für Investitionen in Höhe von bis zu zehn Millionen Euro wird eine Steuergutschrift von 10 Prozent gewährt und für Investitionen bis zu 20 Millionen Euro wird eine Steuergutschrift von 5 Prozent gewährt.
Die Steuergutschrift für Forschung und Entwicklung, Innovation und Design ist mit einigen Änderungen verlängert worden (in einigen Fällen bis zum Geschäftsjahr 2025 und in anderen Fällen bis zum Geschäftsjahr 2031, je nach Art der Investition). Die Steuergutschrift wird auf der Grundlage der dem Steuerzahler entstandenen qualifizierten Kosten berechnet, wobei die Sätze der Steuergutschrift und der Höchstbetrag der Gutschrift von der Art der Investition und dem Geschäftsjahr abhängen. Auch die jährlichen Höchstbeträge variieren.
Die neue Patent Box-Regelung sieht einen "Super-Steuerabzug" von 110 Prozent (was zu einem Gesamtabzug von 210 Prozent der förderfähigen F&E-Ausgaben führt) für F&E-Ausgaben im Zusammenhang mit förderfähigen immateriellen Vermögenswerten (d. h. urheberrechtlich geschützte Software, gewerbliche Patente, Muster und Modelle) vor.
Auch für Weiterbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Digitalisierung gibt es Steuergutschriften. Die Höhe hängt von der Größe des Unternehmens ab.
Um die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Wirtschaft und Gesellschaft abzufedern, hat die EU die Aufbau- und Resilienzfazilität mit einem Volumen von 672,5 Milliarden Euro aufgelegt, davon 312,5 Milliarden Euro an Zuschüssen. Der italienische Aufbau- und Resilienzplan, mit dem das Land insgesamt 191,6 Milliarden Euro (68,9 Milliarden an Zuschüssen und 122,6 Milliarden an Darlehen) aus der Aufbau- und Resilienzfazilität bekommen möchte, ist von der EU-Kommission positiv bewertet worden. Im Juli 2021 hat auch der Europäische Rat den Plan genehmigt, so dass Gelder fließen können. Über die Entwicklung und den Einsatz der Aufbaumittel in Italien informiert die EU-Kommission.
Die Fördergebietskarte für Italien ist ebenfalls im Juli 2021 veröffentlicht worden. Während das Land im Norden aus stärker entwickelten Regionen besteht, liegen in der Mitte Übergangsregionen und im Süden weniger entwickelte Regionen. Diese Fördergebietskarte ermöglicht Italien gezielte staatliche Beihilfen für Unternehmen, um die Förderung der regionalen Entwicklung voranzubringen. Seit 1. Januar 2022 gelten auch für Italien neue Leitlinien für Regionalbeihilfen.
Mitte Juli 2022 hat die EU-Kommission das Partnerschaftsabkommen mit Italien für die Förderperiode 2021 bis 2027 über 42,7 Milliarden Euro abgeschlossen, das die Strategie für den landesweiten Einsatz der europäischen Struktur- und Investitionsfonds beinhaltet. Auf Basis dieses Partnerschaftsabkommens werden operationelle Programme entwickelt, in denen die Investitionsprioritäten und konkreten Maßnahmen Italiens und seiner Regionen festgelegt sind.
Die EU hat Informationen zur Kohäsionspolitik für die Periode 2021 bis 2027 auf einer Internetseite zusammengefasst, dort können für Italien für einzelne Elemente Filter gesetzt werden.
Neben EU-Geldern finanziert Italien Maßnahmen der Wirtschaftsförderung auch allein aus nationalen, bzw. regionalen Haushaltsmitteln.
Die maximale Förderhöhe für Vorhaben in Italien wird je nach Region und Unternehmensgröße durch das EU-Beihilferecht bestimmt und begrenzt die Summe aller geldwerten Förderungen durch Staat, Region und Kommune. Solche Höchstförderquoten sind nicht gleichzusetzen mit der tatsächlichen Förderung, die aus einzelnen oder kombinierten Maßnahmen erwächst. Für den Unternehmer gilt daher:
- Wie hoch die tatsächliche Förderung ist, wird durch angebotene Programme definiert;
- Anträge auf Förderung sind an italienische Stellen zu stellen.
Zu den Förderinstrumenten gehören z.B. Zuschüsse, vergünstigte Finanzierungen und Steuernachlässe. Gefördert werden zum Beispiel Maßnahmen zur Produktivitätssteigerung, Effizienzsteigerung, Produktverbesserung, Forschung und Entwicklung sowie Förderungen für Trainings. Die nationale Förderagentur bietet ausländischen Unternehmen an, nach geeigneten Förderungen zu recherchieren.
Eine Übersicht über Förderungen für Unternehmen mit Suchfunktion und Infos über die Bedingungen hat das Wirtschaftsministerium aufgelegt. Unter den einzelnen Anreizen finden sich jeweils weitere Links.
Neben den ausführlicheren Informationen zu o.g. Themen auf Italienisch gibt es kurze Infos auf Englisch bei der Trade & Investment Agency.
Vielfach werden Maßnahmen über regionale Stellen koordiniert, so dass bei Förderanfragen der Standort eines Vorhabens wesentlich ist. Ein Beispiel aus der Region Südtirol: Detaillierte Informationen zu Fördermöglichkeiten in Südtirol bieten die Webseiten zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft der Autonomen Provinz Bozen, die auch über die Antragsverfahren und die max. Förderbeträge informiert.
Aufgrund der (bisher in Italien üblichen) Komplexität des Fördersystems und Erfahrungen mit sich verändernden rechtlichen Grundbedingungen empfiehlt die Förderagentur eine Einzelfallberatung. Für ausländische Investoren ist dabei die nationale Agentur Invitalia erster Ansprechpartner.
- Mittelstandsförderung-/finanzierung
Als kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gelten in Italien Firmen gemäß der KMU-Definition der EU. Seit 2005 heißt das: Unternehmen unter 250 Beschäftigte und 50 Mio. EUR Umsatz (oder 43 Mio. EUR Bilanzsumme).
Die Cassa di depositi e prestiti, als nationale Förderbank Italiens, vergibt über ihre Partnerbanken vergünstigte Kredite.
Die Europäische Union unterstützt Unternehmen in Italien mit einer breiten Palette von EU-Programmen, die Darlehen, Bürgschaften, Risikokapital und andere Formen der Eigenkapitalfinanzierung bereitstellen. Diese Finanzinstrumente werden von Finanzintermediären wie Banken, Risikokapitalfonds und anderen Finanzinstituten verwaltet. Ansprechpartner sind lokale Kreditinstitute.
Die Einrichtungen des Enterprise Europe Network arbeiten im Auftrag der EU. Sie beraten vor allem mittelständische Unternehmen über EU-Fragen und grenzüberschreitende Kooperationsmöglichkeiten. Der EuropaService der Sparkassen-Finanzgruppe in Deutschland kooperiert mit diesem Netzwerk. Die Partner des italienischen Enterprise Europe Network sind in 33 Städten zu finden.
Ansprechpartner sind Invitalia sowie das Italian Trade Promotion Agency (ITA). ITA übernimmt u.a. die Vertretung in Deutschland.
INVITALIA
Agenzia nazionale per l'attrazione degli investimenti e lo sviluppo d'impresa SpA
Via Calabria, 46
00187 Rom, ITALIEN
E-Mail: invest@invitalia.it, Internet: https://www.invitalia.it/eng
Für Südtirol gibt es
IDM Südtirol - Alto Adige
Pfarrplatz 11, IT - 39100 Bozen
Tel.: +39 0471 094 000
E-Mail: info@idm-suedtirol.com, Internet: https://www.idm-suedtirol.com/de/
Die Adressen der italienischen Industrie- und Handelskammern sind recherchierbar unter https://www.infocamere.it/en/.
Die Deutsche Botschaft in Italien ist zu finden unter https://italien.diplo.de/Vertretung/italien/de/Startseite.html.
AHK Italien
Camera di Commercio Italo-Germanica
Via Gustavo Fara, 26, 20124 Mailand - ITALIEN
Tel.: +39 02 67 9 13 - 1
Fax: +39 02 66 98 09 64
E-Mail: info@ahk.it
Internet: https://www.ahk-italien.it/
Italienische Botschaft
Hiroshimastr. 1, 10785 Berlin
Tel.: 030 2 54 40 - 0
Fax: 030 2 54 40 - 1 16
Wirtschafts- und Handelsabteilung: Tel.: 030 25 44 0 - 1 38
E-Mail: berlino.economia@esteri.it
Internet: https://ambberlino.esteri.it/it/
Italienische Agentur für Außenhandel (ICE)
Schlüterstr. 39, 10629 Berlin
Tel.: 030 88 44 03 - 0
E-Mail: berlino@ice.it
Internet: https://www.ice.it/en/
Italienische Handelskammer für Deutschland
Corneliusstraße 18, 60325 Frankfurt am Main
Tel:. 069 97 14 52 - 10
E-Mail: info@itkam.org
Internet: https://itkam.org
Weitere Büros hat die Kammer u. a. in Berlin und Leipzig, diese sind erreichbar über die o. a. Internetseite.
Davon unabhängig ist die (privatrechtlich organisierte)
Italienische Handelskammer München-Stuttgart
Landaubogen 10, 81373 München
Tel.: 089 96 16 61 70
Fax : 089 2 90 48 94
E-Mail: info@italcam.de
Internet: https://www.italcam.de
Die Handelskammer hat auch ein Außenbüro in Stuttgart.
- Für den Start ins Auslandsgeschäft bietet der Export Guide sämtliche Informationen und Hilfestellungen der deutschen Außenwirtschaftsförderung.
- Germany Trade and Invest (gtai) stellt eine Vielzahl von Informationen zu Italien zur Verfügung.
- Einen Leitfaden für Exporte nach Italien erstellt das Außenwirtschaftszentrum Bayern in Zusammenarbeit mit der Außenwirtschaft Österreich.
- Öffentliche Ausschreibungen aus Italien, die aufgrund ihres Umfangs europaweit publiziert werden, finden Sie bei TED (Tenders Electronic Daily).
- Um Geschäftspartner in Italien zu finden, bietet Ihnen der EuropaService verschiedene Möglichkeiten an, die auf unseren Webseiten im Bereich Kooperationsservice vorgestellt werden. Anonymisierte Kurzprofile italienischer Unternehmen, die auf der Suche nach Geschäftspartnern in Deutschland sind, haben wir für Sie auf einer Seite zusammengestellt. Eine Auswahl internationaler Kooperationsbörsen/Unternehmerreisen finden Sie im Bereich Unternehmertreffen und um sein eigenes Profil im Ausland zu veröffentlichen, gibt es die aktive Geschäftspartnersuche. Einzelheiten sind in unserem Leitfaden erläutert. Die Abläufe sind in einer Grafik übersichtlich dargestellt. Bei Fragen helfen wir gern weiter europaservice@dsgv.de, Tel.: 0 30 20225-5798.
Ihre Sparkasse ist Ihr Ansprechpartner auch für alle Fragen rund um die Begleitung internationaler Geschäftsvorhaben in Italien. Sie greift für ein breites Informations- und Leistungsangebot auf eigene Kenntnisse, auf Verbundpartner wie den EuropaService, auf ein Netzwerk internationaler Partnerbanken und weitere Spezialisten der Sparkassen-Finanzgruppe zurück. Diese Partner bilden das internationale Netzwerk der Sparkassen-Finanzgruppe.
Hilfestellung, Beratung, Vor-Ort-Begleitung und die passenden Finanzprodukte für Ihr Vorhaben in Italien erhalten Sie aus einer Hand über Ihren Firmenkunden- oder Auslandsfachberater.
Falls Sie noch kein Kunde einer Sparkasse sind und Ihnen Ansprechpartner für Italien fehlen, wenden Sie sich einfach an den EuropaService. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Ihre Sparkasse vor Ort können Sie auch mit Hilfe der folgenden Internetadresse finden https://www.sparkasse.de/service/filialsuche.html
© Diese Ausarbeitung oder Teile aus ihr dürfen ohne Erlaubnis des EuropaService der Sparkassen-Finanzgruppe nicht reproduziert werden. Zitate sind mit Nennung der Quelle gestattet. Die Weitergabe durch Institute der Sparkassen-Finanzgruppe an deren Kunden ist frei.
Diese Angaben haben wir mit größtmöglicher Sorgfalt aus vielen Quellen zusammen gestellt. Wegen der sich ständig weiter ändernden Rahmenbedingungen können wir jedoch für Vollständigkeit und Inhalt der Informationen keine Gewähr übernehmen. Komplette Bearbeitung: Stand September 2023. Einige Entwicklungen werden laufend eingearbeitet, ohne dass das Erstellungsdatum geändert wird. Die neueste pdf-Version des Länderinfo kann daher am besten jeweils aktuell von der Internetseite (https://europaservice.dsgv.de/laenderinfos/irland-luxemburg/italien.html) generiert werden.
Vorbereitung erforderlich
Rund 2.600 Unternehmen mit deutscher Beteiligung gibt es in Italien. Worauf diese zu achten haben, erläutert Norbert Pudzich, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied der AHK Italien.