InvestEU geht auf Roadshow - doch was steckt dahinter?
27.06.2022
InvestEU macht mobil. 26,2 Milliarden Euro umfasst das aktuelle Innovationsprogramm der EU – doch wie funktioniert es und wie profitieren die verschiedenen Regionen in der EU davon? Um dies zu verdeutlichen, finden derzeit diverse Veranstaltungen in den 27 EU-Mitgliedsländern statt.
Die COVID-Pandemie und nicht zuletzt der Krieg in der Ukraine beschleunigen den unausweichlichen Weg der Transformation der Wirtschaft in der EU. Zur Bewältigung dieser Herausforderung hat die EU-Kommission, als eine der wichtigsten Säulen des größten Konjunkturpakets, das InvestEU-Programm entwickelt. Es umfasst drei Säulen: den InvestEU-Fonds, die InvestEU-Beratungsplattform und das InvestEU-Portal.
InvestEU-Fonds
Unter dem InvestEU-Fonds gelingt es, die im Rahmen des vorherigen mehrjährigen Finanzrahmens angebotenen 13 verschiedenen EU-Finanzierungsinstrumente sowie den Europäischen Fonds für strategische Investitionen zu einem Instrument zu verbinden. Dazu stellt die EU insgesamt Garantien in Höhe von 26,2 Milliarden Euro bereit, die mit Hebelwirkung private und öffentliche Investitionen in einem geschätzten Umfang von mindestens 372 Milliarden Euro in der Förderperiode mobilisieren sollen. Davon werden mindestens 30 Prozent einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele stellen. Der Fonds bietet keine Zuschussprogramme an. Vielmehr werden Finanzierungsmöglichkeiten über Darlehen, Bürgschaften oder Beteiligungskapital genutzt und verteilen sich auf die folgenden vier Politikbereiche:
- Nachhaltige Infrastruktur, bspw. Projektfinanzierung im Bereich Verkehr, Energie, digitale Konnektivität und Kreislaufwirtschaft
- Kleine und mittlere Unternehmen, bspw. Finanzierung innovativer Unternehmen und Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft
- Forschung, Innovation und Digitalisierung, bspw. Finanzierung in Forschung und Innovation, Markteinführungen oder Wachstumsfinanzierung innovativer Unternehmen
- Soziale Investitionen und Kompetenzen, bspw. Finanzierung in soziale Unternehmen, in soziale Infrastruktur von Gesundheits- und Bildungseinrichtungen, soziale Innovationen oder der Integration schutzbedürftiger Menschen.
Dazu haben die Europäische Kommission und die EIB-Gruppe, bestehend aus der Europäischen Investitionsbank (EIB) und dem Europäischen Investitionsfonds (EIF), am 7. März dieses Jahres die Garantievereinbarung zu InvestEU über 19,2 Milliarden Euro, also 75 Prozent des dafür vorgesehenen Haushalts der EU, unterzeichnet. Der darüber hinaus verbleibende Teil von 25 Prozent der Garantien wird erstmalig auf in Europa tätige internationale Finanzinstitutionen und nationale Förderbanken über ein Interessenbekundungsverfahren verteilt. Deren Expertise regionaler Märkte und sektoraler Gegebenheiten sollen die Diversifikation und die Anzahl an begünstigten Projekten vergrößern. Diese sogenannten Implementing Partners (EIB, EIF und weitere Finanzinstitute) schalten Finanzintermediäre, wie (Förder-)Banken, Bürgschaftsbanken, Venture Capital Firmen oder Eigenkapitalfonds mittels vorherigen Interessenbekundungsverfahren ein, die Finanzierungsprogramme im Rahmen der vier politischen Ziele zur Verfügung stellen.
Die EIB hat in diesem Programmrahmen die besondere Stellung, dass aus ihrem Anteil der EU-Garantien von 8,65 Milliarden Euro auch direkt Kredite an Endkreditnehmer vergeben werden können.
Über den EIF sollen mittels Portfoliogarantien und Rückbürgschaften 11 Milliarden Euro der EU-Garantien für Investments von etwa 145 Milliarden Euro erreicht werden. Der EIF verbessert insbesondere den Zugang zu Finanzmitteln für KMUs und konzipiert, fördert und implementiert Eigenkapital- und Kreditfazilitäten im Schulterschluss mit verschiedenen Finanzintermediären. Die direkte Vergabe an Leistungsempfänger erfolgt hierbei ausschließlich über Finanzintermediäre.
Nationale oder regionale Förderbanken aber auch Bürgschaftsbanken setzen in den meisten Fällen in Verbindung mit der Hausbank die förderfähigen Projekte um. Im Jahr 2021 sind über nationale Förderprogramme mit EU-Unterstützung wie der ERP-Gründerkredit Startgeld mit knapp 195 Millionen Euro und damit etwa 58 Prozent Marktanteil sowie der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit mit etwa 143 Millionen Euro und 41,7 Prozent Marktanteil von der Sparkassen-Finanzgruppe vergeben worden.
Wer wird gefördert?
Grundsätzlich sind alle natürlichen und juristischen Personen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder einem förderfähigen Drittland, die ein privatrechtliches Unternehmen, eine öffentliche Einrichtung oder ein anderer Wirtschaftsakteur sind, antragsberechtigt. Das finanzierungsfähige Projekt muss dabei einem Marktversagen oder Investitionslücken begegnen und zur Erreichung des ökologischen und digitalen Wandels, der Verbesserung der Resilienz sowie als Multiplikator zur Stärkung der Wertschöpfungsketten strategisch beitragen. Ausgeschlossen von der Förderung sind bspw. Vorhaben im Bereich fossiler Energieträger, bestimmter Wirtschaftszweige, wie die Tabakindustrie oder Vorhaben unethischer Standards, wie Glücksspiel oder Verletzung individueller Rechte.
Interessierte können künftig über die Plattform Access to finance, auf der die bisherigen, noch geltenden EU-Finanzierungsinstrumente veröffentlicht sind, einen guten Überblick erhalten.
InvestEU-Beratungsplattform
Unterstützung zur Vorbereitung, Entwicklung, Strukturierung und Implementierung von Projekten bietet die InvestEU-Beratungsplattform. Zugänglich ist sie für öffentliche und private Projektträger, Behörden, nationale Förderinstitute sowie weitere Finanz- und Nichtfinanzintermediäre. Die Beratung ist neben den vier politischen Zielen, auch cross-sektoral zu Themen der Kreislaufwirtschaft, Genderfragen oder der Begleitung zum Übergang klimaneutraler Wirtschaft zugänglich. Konkrete Services für Unternehmen sind bspw. Unterstützung der betriebswirtschaftlichen Dokumentation zum Erreichen der Finanzierbarkeit, Zugang zu technischer Hilfe bei der Beratung von Projekt- und Technologierisiken oder auch die Beratung von Umweltaspekten und Strategien der Dekarbonisierung.
InvestEU-Portal
Mit diesem sogenannten EU-Matchmaking-Portal können EU-basierte Projekte von Projektträgern veröffentlicht und gleichzeitig potenzielle, internationale Investoren fündig werden. Die Registrierung auf dem InvestEU-Portal ist für Antragsteller zur Einreichung und Veröffentlichung ihres Projektes mithilfe eines Assistenten möglich. Die eingereichten Projekte werden anhand der Teilnahmekriterien vorab von der Europäischen Kommission geprüft. Die Aufnahme in das Portal erfolgt unabhängig weiterer Entscheidungen zur Finanzierung aus den InvestEU-Fonds oder anderer Finanzierungsinstrumente. Es besteht die Möglichkeit, dass das Projekt über das Portal an InvestEU-Durchführungspartner oder die InvestEU-Beratungsplattform weitergeleitet werden kann.
Auch mögliche Investoren sind für eine Interaktion mit potenziellen Projektträgern zur Registrierung verpflichtet.
InvestEU auf Tour
InvestEU wird bis zum Ende des Jahres in allen 27 EU-Mitgliedstaaten in persönlichen oder digitalen Veranstaltungen vorgestellt. Nachdem in Berlin am 7. Juli die zwölfte Veranstaltung stattgefunden hat, geht es am 6. September auf Malta weiter.
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