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Geschäftsbedingungen für Handel und Investition

Ungarn
Die Regierung Orbán will die wirtschaftliche Entwicklung Richtung wissensbasierte Wirtschaft steuern. Der Fokus soll dabei auf der Anwendung von künstlicher Intelligenz liegen, um die Wirtschaftsleistung zu steigern.
Kurz und knapp
  • Ungarn hat eine Fläche von mehr als 93.000 Quadratkilometern und 9,7 Millionen Einwohner.

  • Die ungarische Währung ist Forint (HUF). 

  • Ungarn hat Grenzen mit Kroatien, Österreich, der Slowakei, Slowenien und Rumänien.

  • Im Ranking zur Korruptionswahrnehmung von Transparency International liegt Ungarn auf Platz 84 (Stand: 02/2026).

Aktuelles und Perspektiven

  • Die Wirtschaft des Landes soll künftig noch wettbewerbsfähiger sein, daher werden Forschung und Entwicklung gestärkt, damit mehr Vorhaben mit höherer Wertschöpfung realisiert werden können.
  • Ein weiterer Schwerpunkt ist die Erreichung der Klimaneutralität bis 2050, hierzu soll vor allem die Nutzung der Sonnenenergie ausgebaut werden, auch lässt die Energieeffizienz in Gebäuden zu wünschen übrig.
  • Investitionen in den Ausbau des Schienen- als auch des Straßennetzes sind geplant. Teilweise soll dies durch EU-Gelder finanziert werden.
  • Stärken des Landes sind die enge Verflechtung mit Deutschland und der flexible Arbeitsmarkt. 
  • Negativ bewertet werden jedoch die sich häufig ändernden steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen

Steckbrief Wirtschaft in Ungarn

  • Im Jahr 2024 ist ein BIP pro Kopf von gut 23.000 US-Dollar erwirtschaftet worden.
  • Deutschland ist Ungarns wichtigster Handelspartner: Im Jahr 2024 hatte Deutschland einen Anteil von 23 Prozent bei den Hauptlieferländern. Bei den Abnehmerländern hatte Deutschland einen Anteil von fast 25 Prozent.
  • Der Bestand an ausländischen Direktinvestitionen belief sich im Jahr 2024 auf gut 117.000 Millionen Euro. Deutschlands Anteil daran beträgt 16 Prozent, was Platz 1 bedeutet. Etwa 2.400 deutsche Investoren sind in Ungarn aktiv.
  • Der gesetzliche Mindestlohn beträgt im Jahr 2025 pro Stunde 4,23 Euro. 
  • 95 Prozent der Unternehmen haben weinger als zehn Mitarbeiter und weniger als 1.000 Unternehmen haben mehr als 250 Beschäftigte. 
  • Die Industrie im Land macht etwa 28 Prozent des BIP aus, Schwerpunkte sind die Produktion von elektrischen Komponenten sowie die Fahrzeugproduktion.

Bedeutende Branchen in Ungarn

Unternehmensformen

Wirtschaftsgesellschaften mit Rechtspersönlichkeit (Kapitalgesellschaften)

  • AG: Részvénytársaság (Rt.)Aktiengesellschaften können „offen“ oder "geschlossen" gegründet werden. Bei einer geschlossenen Gründung beträgt das Mindestgrundkapital 5 Mio. HUF, die Gründer müssen sämtliche Aktien übernehmen, eine Ein-Mann-AG ist möglich. Bei der offenen AG beträgt das Mindestgrundkapital 20 Mio. HUF. Die Haftung der Gesellschafter ist auf deren Einlage beschränkt.
  • GmbH: Korlátolt felelösségü társaság (Kft.)Das Mindeststammkapital beträgt 3 Millionen HUF, bestehend aus Geld- und Sacheinlagen. Die Summe der Geldeinlage darf bei Gründung jedoch nicht weniger als 50 Prozent des Stammkapitals betragen. Der Restbetrag muss innerhalb eines Jahres eingezahlt werden. Eine einzelne Stammeinlage darf nicht weniger als 100.000 HUF betragen. Sacheinlagen müssen bei Gründung zur Verfügung gestellt werden, wenn sie mehr als die Hälfte des Stammkapitals bilden. Eine Einmann-GmbH ist möglich, in diesem Fall muss die Geldeinlage in voller Höhe vor der Firmeneintragung eingezahlt werden. Die Haftung der Gesellschafter ist auf deren Einlage beschränkt.

Bei den Wirtschaftsgesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit (Personengesellschaften) kennt das ungarische Recht die

  • OHG: Közkereseti társaság (Kkt.)Für die Gründung sind mindestens zwei Gesellschafter erforderlich. Die Gesellschafter haften solidarisch mit ihrem ganzen Vermögen. Die Vermögenseinlagen müssen grundsätzlich zum Zeitpunkt der Gründung eingebracht werden. Eine Mindestkapitaleinlage ist nicht vorgeschrieben.
  • KG: Betéti társaság (Bt.)Sie ist eine Sonderform der Offenen Gesellschaft, auch hier sind mindestends zwei Gründer erforderlich. Ebenfalls gibt es hier keine Mindestkapitalvorschriften. Anders als bei der Kkt haftet mindestens ein Gesellschafter nur bis zur Höhe seiner Einlage (Kommanditist) und mindestens einer haftet unbeschränkt (Komplementär).
  • Einzelunternehmen werden beim zuständigen ungarischen Bürgermeisteramt angemeldet. Dort erhalten die Einzelunternehmen den zur Ausübung der Tätigkeit notwendigen Unternehmerausweis. Es gelten keine Mindestkapitalvorschriften, jedoch ist es erforderlich, die persönliche und unbeschränkte Haftung zu übernehmen.
  • Ausländische Unternehmen können sich ferner als Zweigniederlassung oder Handelsrepräsentanz von Unternehmen mit ausländischem Sitz in Ungarn niederlassen, ohne eine Gesellschaft gründen zu müssen.
  • Eine Zweigniederlassung (Fioktelep) ausländischer Unternehmen wird ins Handelsregister eingetragen. Sie ist eine mit wirtschaftlicher Eigenständigkeit ausgestattete Organisationseinheit eines ausländischen Unternehmens. Zweigniederlassungen können sämtliche Tätigkeit ausüben.
  • Eine Repräsentanz muss ebenfalls ins Handelsregister eingetragen werden, unterliegt hingegen keiner Steuerpflicht und darf nicht unternehmerisch tätig werden, sondern kann beispielsweise Informations- und Werbetätigkeiten als Organisationseinheit des ausländischen Unternehmens ausüben. Weder Zweigniederlassungen noch Repräsentanzen haben Rechtspersönlichkeit. 

Weitere Informationen hierzu finden Sie bei der AHK Ungarn in den Merkblättern.

Registrierung

  • Der Antrag für die Registrierung eines Unternehmens ist beim zuständigen Registergericht einzureichen.
  • Einige Informationen über ein Unternehmen sind über den elektronisch geführten Unternehmensinformationsdienst erhältlich.
  • Im Idealfall, wenn alle Unterlagen vorliegen, erfolgt die gewöhnliche Registrierung in 15 Tagen, so die Förderagentur Invest in Hungary. 
  • Seit dem 1. Oktober 2009 sind in Ungarn Bauunternehmen verpflichtet, ihre Tätigkeit als Bau- und Montageunternehmen bei der Ungarischen Industrie- und Handelskammer (MKIK) registrieren zu lassen (Merkblatt Registrierung Bauunternehmen). 

Steuerliche Aspekte

Körperschaftsteuer

  • Der allgemeine Satz bei der Körperschaftsteuer beträgt 9 Prozent, Bemessungsgrundlage ist das Ergebnis vor Steuern.
  • Für bestimmte Unternehmen mit Jahreseinnahmen bis sechs Milliarden HUF (Ergebnis nach Einnahmen/Ausgaben-Rechnung, erhöht um Personalaufwendungen), die weniger als 50 Mitarbeiter haben, gibt es einen Steuersatz von 10 Prozent. Diese Steuer ersetzt die Körperschaftsteuer und die Sozialabgaben. 
  • Für einzelne Branchen gibt es in Ungarn Sondersteuern. Hierüber sowie über sämtliche Steuern informiert die Deutsch-Ungarische Industrie- und Handelskammer.
  • Darüber hinaus kann es eine örtliche Gewerbesteuer von maximal zwei Prozent auf die Nettoumsatzerlöse geben.

Mehrwertsteuer

  • Der Normalsteuersatz liegt bei 27 Prozent. Ferner gibt es einen ermäßigten Satz für z.B. Grundnahrungsmittel wie Milchprodukte, Mehlprodukte und Beherbergung von 18 Prozent. Für Bücher, Zeitungen und einige Medikamente gilt ein Mehrwertsteuersatz von 5 Prozent. 
  • Alle Unternehmen sind zur Registrierung verpflichtet, es gibt keine Grenzwerte, so Deloitte.

Doppelbesteuerungsabkommen

  • Am 28. Februar 2011 ist ein neues Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Ungarn unterzeichnet worden, das das bisher gültige Abkommen vom 18. Juli 1977 (BGBl. 1979 II S. 626) nach der Ratifizierung ersetzt. 
  • Das Abkommen trat am 30. Dezember 2011 in Kraft.
  • Der Text des derzeitigen DBA ist beim Deutschen Bundesfinanzministerium zu finden.

Immobilieneigentum

  • Grundsätzlich ist ein schriftlicher Kaufvertrag, der von einem Notar abgefasst oder von einem Rechtsanwalt errichtet und gegengezeichnet ist, erforderlich, um das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen.
  • Beim Immobilienerwerb fällt eine Grunderwerbsteuer von 4 Prozent an. Jährlich ist dann eine Grundstücks- und Gebäudesteuer abzuführen. 
  • Grundsätzlich wird beim Grundstückserwerb zwischen landwirtschaftlichen und nicht landwirtschaftlichen Flächen unterschieden sowie zwischen In- und Ausländern. Als Ausländer sind dabei Staatsangehörige von Nicht-EU-Ländern gemeint.
  • Bei nicht-landwirtschaftlichen Flächen können EU-Staatsbürger sowie juristische Personen eines EU-Mitgliedstaates das Eigentumsrecht wie inländische Bürger erwerben. Möchten dies dagegen Ausländer aus Drittstaaten tun, so benötigen diese eine Genehmigung.
  • Für den Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen gilt seit 1. Mai 2014 folgende Regelung: Neben natürlichen Personen aus Ungarn dürfen jetzt auch natürliche Personen aus EU/EWR-Staaten landwirtschaftliche Flächen erwerben, wenn sie über die entsprechende landwirtschaftliche bzw. forstwirtschaftliche Qualifikation verfügen, bzw. mindestens drei Jahre kontinuierlich in Ungarn land- bzw. forstwirtschaftliche Tätigkeiten ausüben. Für Ausländer aus Nicht-EU-Staaten gilt weiterhin ein Erwerbsverbot. Inländischen juristischen Personen ist der Erwerb ebenfalls untersagt. Landwirte dürfen bis zu 300 Hektar erwerben. Das Gesetz sieht ein Vorkaufsrecht für den ungarischen Staat, bestimmte Nachbarn und regionale Landwirte vor.
  • Weitere Informationen zum Grundstückserwerb durch Ausländer finden Sie im Merkblatt der AHK Ungarn.
  • Unternehmen, die sich in Ungarn niederlassen möchten, können dies beispielsweise in einem der 120 Industrieparks  Diese bieten eine gut ausgebaute Infrastruktur und umfangreiche Dienstleistungen für die Unternehmen.

Steuervergünstigungen

  • Steuerliche Entwicklungsanreize werden in Form von Steuergutschriften für bestimmte Investitionen gewährt, die von der Höhe der Investition, der Branche und der Region in Ungarn abhängen. Darüber hinaus kann eine steuerlich absetzbare "Entwicklungsrücklage" für wesentliche Investitionen gebildet werden, die auf den Betrag des Gewinns vor Steuern begrenzt ist.
  • Die steuerlichen Anreize für Forschung und Entwicklung (F&E) ermöglichen einen doppelten Abzug der qualifizierten F&E-Kosten. 
  • Ein besonderer Abzug vom steuerpflichtigen Einkommen ist für Investitionen in Start-up-Unternehmen möglich, wobei der Höchstbetrag 20 Millionen HUF pro Unternehmen beträgt.
  • Steuergutschriften können für das Sponsoring bestimmter Sport- oder Filmorganisationen gewährt werden.
  • Eine Steuergutschrift ist auch für Investitionen möglich, die der Energieeffizienz dienen.
  • Für Gewinne aus Lizenzgebühren ist ein Abzug von 50 Prozent des steuerpflichtigen Einkommens möglich.
  • Informationen zu den Anreizen finden Sie in der Publikation Invest in Hungary von der Förderagentur HIPA.

Förderungen in Ungarn

  • In ihren Mitgliedsländern, wie u.a. in Ungarn, will die EU die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Wirtschaft und Gesellschaft abfedern. Hierzu hat sie eine Aufbau- und Resilienzfazilität in Höhe von insgesamt 672,5 Milliarden Euro aufgelegt, davon 312,5 Milliarden Euro an Zuschüssen.
  • Mitte Mai 2021 hat die EU-Kommission Ungarns Aufbau- und Resilienzplan erhalten. Im Februar 2024 hat die EU-Kommission ein Dokument zum ungarischen Recovery and Resilience Plan veröffentlicht. Über die Entwicklung und den Einsatz der Aufbaumittel in Ungarn informiert die EU-Kommission.
  • Mitte September 2021 ist die neue Fördergebietskarte 2022-2027 genehmigt worden, die seit 1. Januar 2022 gilt. Abgesehen von der Hauptstadtregion Budapest zählt praktisch das ganze Land zu den weniger entwickelten Regionen. Diese Fördergebietskarte ermöglicht Ungarn gezielte staatliche Beihilfen für Unternehmen, um die Förderung der regionalen Entwicklung voranzubringen. Diese Regionalbeihilfen dienen der Förderung des Wirtschaftswachstums und der Stärkung des Zusammenhalts im Binnenmarkt. Seit 1. Januar 2022 gelten neue Leitlinien für Regionalbeihilfen
  • Kurz vor Weihnachten 2022 hat die EU-Kommission das  Partnerschaftsabkommen mit Ungarn für die Förderperiode 2021 bis 2027 abgeschlossen, das die Strategie für den landesweiten Einsatz der europäischen Struktur- und Investitionsfonds in Höhe von 22 Milliarden Euro beinhaltet. Das Partnerschaftsabkommen bildet die Basis für die operationellen Programme, in denen die Investitionsprioritäten und konkreten Maßnahmen Ungarns und seiner Regionen festgelegt sind. Da Ungarn jedoch einige Vorgaben nicht erfüllt, sind einige Mittel vorerst eingefroren.
  • Informationen zur Kohäsionspolitik der EU für die Periode 2021 bis 2027 hat die EU auf einer Internetseite zusammengefasst, dort können für Ungarn für einzelne Elemente Filter gesetzt werden.
  • Neben den EU-Geldern werden Maßnahmen der Wirtschaftsförderung auch allein aus nationalen, bzw. regionalen Haushaltsmitteln finanziert.
  • Die maximale Förderhöhe für Vorhaben in Ungarn wird je nach Region und Unternehmensgröße durch das EU-Beihilferecht bestimmt und begrenzt die Summe aller geldwerten Förderungen durch Staat, Region und Kommune. Solche Höchstförderquoten sind nicht gleichzusetzen mit der tatsächlichen Förderung, die aus einzelnen oder kombinierten Maßnahmen erwächst. Für den Unternehmer gilt daher:
  • - Wie hoch die tatsächliche Förderung ist, wird durch angebotene Programme definiert;
  • - Anträge auf Förderung sind an ungarische Stellen zu stellen.
  • Neben den Fördermitteln aus Fonds der Europäischen Union gibt es steuerliche Förderungen (siehe Kapitel Steuervergünstigungen) und zinsvergünstigte Kredite sowie andere Sonderkonstruktionen. Die ungarische Investitionsförderagentur veröffentlicht auf ihren Webseiten Informationen hierzu in der Publikation "Invest in Hungary". Die Höhe der Förderung ist u.a. abhängig von der Region, in der die Investition getätig wird, der Höhe der Investition oder den  Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten. 
  • Für die Förderung von innovativen Investitionen hat die ungarische Regierung Ende April 2025 neue Leitlinien zur Investitionsförderung veröffentlicht.
  • Um die Kreditvergabe an KMU zu erleichtern, deckt die Hitelgarancia Zrt die Kredite der KMU mit Garantien. Hierzu geht sie Partnerschaften mit Banken ein. Unternehmen wenden sich entsprechend an diese Intermediäre. 
  • Darüber hinaus bietet die ungarische Entwicklungsbank kleinen und mittleren Unternehmen Unterstützung. 
  • Für ihren Zugang zum EU-Binnenmarkt haben Island, Liechtenstein und Norwegen   Finanzierungsmechanismen aufgelegt, von denen auch Ungarn profitiert. Ziel der Zuschüsse ist die Anpassung der Wirtschaft und des institutionellen Gefüges an EU-Niveau. Thematisch im Vordergrund stehen Klima- und Umweltschutz sowie Nachhaltigkeit und die gesellschaftliche Entwicklung. Im September 2024 haben die EU und Island, Liechtenstein und Norwegen ein Abkommen über die EWR- und Norwegen-Zuschüsse  für die Förderperiode 2021 bis 2028 unterzeichnet. Für Ungarn stehen 254,1 Millionen Euro zur Verfügung.
  • Die Europäische Union unterstützt Unternehmen in Ungarn mit einer breiten Palette von EU-Programmen, die Darlehen, Bürgschaften, Risikokapital und andere Formen der Eigenkapitalfinanzierung bereitstellen. Diese Finanzinstrumente werden von Finanzintermediären wie Banken, Risikokapitalfonds und anderen Finanzinstituten verwaltet. Ansprechpartner sind lokale Kreditinstitute. 
  • Der Begriff „Mittelstandsförderung“ umfasst nicht nur Geld, sondern auch Beratung. Die Einrichtungen des Enterprise Europe Network arbeiten im Auftrag der EU. Sie beraten vor allem mittelständische Unternehmen über EU-Fragen und grenzüberschreitende Kooperationsmöglichkeiten. Der EuropaService der deutschen Sparkassen-Finanzgruppe kooperiert mit diesem Netzwerk. Die Partner des ungarischen Enterprise Europe Network sind in neun Städten zu finden.

Weiterführende Quellen

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Diese Angaben haben wir mit größtmöglicher Sorgfalt aus vielen Quellen zusammen gestellt. Wegen der sich ständig weiter ändernden Rahmenbedingungen können wir jedoch für Vollständigkeit und Inhalt der Informationen keine Gewähr übernehmen. Komplette Bearbeitung: Stand Mai 2024. Wichtige Entwicklungen werden laufend eingearbeitet, ohne dass das Erstellungsdatum geändert wird. 

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Iris Hemker

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