Ungarn: Geschäftsbedingungen für Handel und Investition

Unternehmen wünschen mehr Stetigkeit beim rechtlichen Rahmen

Die Regierung Orbán will die wirtschaftliche Entwicklung Richtung wissensbasierte Wirtschaft steuern. Der Fokus soll dabei auf der Anwendung von künstlicher Intelligenz liegen, um die Wirtschaftsleistung zu steigern. Auch Maßnahmen im Bereich Klimaschutz, zum Beispiel durch die Steigerung erneuerbarer Energien und eine Verbesserung der Energieeffizienz spielen eine wichtige Rolle. 

Aktuelles und Perspektiven

Ungarn
  • Die Wirtschaft des Landes soll künftig noch wettbewerbsfähiger sein, daher werden Forschung und Entwicklung gestärkt, damit mehr Vorhaben mit höherer Wertschöpfung realisiert werden können.
  • Ein weiterer Schwerpunkt ist die Erreichung der Klimaneutralität bis 2050, hierzu soll vor allem die Nutzung der Sonnenenergie ausgebaut werden, auch lässt die Energieeffizienz in Gebäuden zu wünschen übrig.
  • Auch sind sowohl Investitionen in den Ausbau des Schienen- als auch des Straßennetzes geplant. Teilweise soll dies durch EU-Gelder finanziert werden, die vielfach noch eingefroren sind.
  • Stärken des Landes sind die enge Verflechtung mit Deutschland und der flexible Arbeitsmarkt. 
  • Negativ bewertet werden jedoch die sich häufig ändernden steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen. 

Einen Kurzüberblick über ausgewählte Aspekte der Geschäftsbedingungen in Ungarn, insbesondere für mittelständische Unternehmen, bietet diese Länderinformation.

Ungarn

Deutschland ist Ungarns wichtigster Handelspartner: Im Jahr 2022 hatte Deutschland einen Anteil von gut 21 Prozent bei den Hauptlieferländern. Bei den Abnehmerländern hatte Deutschland einen Anteil von mehr als 25 Prozent. Etwa 2.400 deutsche Investoren sind in Ungarn aktiv.

Für Hermes-Bürgschaften gilt: Es gibt für Ungarn keine OECD-weit gültige Entgeltkategorie. Die Entgeltberechnung erfolgt anhand eines Markttests. 

Über die Stimmung deutscher Investoren in Ungarn informiert der Konjunkturbericht der deutsch-ungarischen Handelskammer.

Ungarn hat eine Fläche von mehr als 93.000 Quadratkilometern, 9,7 Millionen Einwohner und erwirtschaftete 2022 ein BIP pro Kopf von geschätzt gut 18.000 EUR. 95 Prozent der Unternehmen haben weinger als zehn Mitarbeiter und weniger als 1.000 Unternehmen haben mehr als 250 Beschäftigte. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt im Jahr 2024 pro Stunde 4,02 Euro. 

Die Industrie im Land macht etwa 28 Prozent des BIP aus, Schwerpunkte sind die Produktion von elektrischen Komponenten sowie die Fahrzeugproduktion. Informationen über die verschiedenen Branchen im Land finden Sie bei der Förderagentur des Landes. Geschäftspartner in Ungarn können Sie aus sämtlichen Branchen in den Kurzprofilen ungarischer Unternehmen finden.

Zu den Stärken Ungarns zählt gtai ausgebildete Arbeitskräfte. Zu den Risiken zählen dagegen häufige Steueränderungen und intransparente Entscheidungsprozesse. Chancen für deutsche Unternehmen können sich aus dem großen Nachholbedarf im Bereich Energie und Energieeffizienz ergeben. Informationen hierzu bietet die Exportinitiative Energie

Die ungarische Währung ist Forint (HUF). Der aktuelle Wechselkurs ist auf der Internetseite der Ungarischen Nationalbank zu finden. Die SWIFT-Überweisung ist das am weitesten verbreitete Zahlungsmittel. Scheck und Wechsel sind nicht gebräuchlich. Weitere Infos hierzu und zum Forderungseinzug sowie zur Risikoeinschätzung bietet Coface.

Ungarn

Investoren aus EU-Ländern genießen Gleichbehandlung. Es gibt keine Beschränkung in Ungarn, eine wirtschafltiche Tätigkeit aufzunehmen und durchzuführen. Eine Genehmigung speziell für ausländische Investitionen ist nicht erforderlich. Ausländer dürfen Unternehmen gründen. Ein Unternehmen mit Sitz im Ausland kann in Ungarn eine Niederlassung oder Handelsrepräsentanz, bzw. selbstständige Gesellschaft oder ein Tochterunternehmen gründen und im Handelsregister eintragen lassen. 

Nach dem Prinzip der Dienstleistungsfreiheit können Ausländer auch ohne Niederlassung in Ungarn Dienstleistungen innerhalb der gemeinschaftlichen Regeln und Abkommen über die Grenze erbringen.

Für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen haben sich EU-Bürger bei der für ihren Wohnort zuständigen, regionalen fremdenpolizeilichen Behörde persönlich anzumelden. Mehr dazu auf der Seite der Einwanderungsbehörde.

Unternehmen aus der EU, die Bautätigkeiten in Ungarn ausführen möchten, müssen diese Absicht bei der Ungarischen Industrie- und Handelskammer (MKIK) melden. Informationen hierzu finden Sie in dem Merkblatt "Registrierung Baufirmen", in der Rubrik Merkblätter von der AHK Ungarn.

Informationen über die Entsendung von Mitarbeitern sind bei der ungarischen Arbeitsaufsichtsbehörde zu finden. Erste Hinweise zu dem Thema bietet die AHK in dem Merkblatt "Mitarbeiterentsendung nach Ungarn"

Es existiert keine einheitliche Gewerbebewilligung, jedoch ist vor der Ausübung einer genehmigungpflichtigen Geschäftstätigkeit beim zuständigen Gemeindenotar eine Genehmigung einzuholen. Eine Liste mit reglementierten Gewerbe ist beim Ministerium für Nationalwirtschaft zu finden.

Seit Juli 2013 gibt es in Ungarn eine streckenabhängige elektronische Maut. Sie gilt für LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen und hängt von dem benutzten Straßentyp, der Fahrzeugkategorie und der Umweltklasse ab. Diese Maut gibt es auf ca. 7.000 Kilometer Straßen (Autobahnen, Schnellstraßen, Hauptstraßen).

Bei Erstgeschäften ist eine Abwicklung über Akkreditiv und Bankgarantie zu empfehlen. Grundsätzlich ist bei Zahlung gegen offene Rechnung eine Bonitätsauskunft einzuholen. Als Sicherungsmittel gibt es den Eigentumsvorbehalt.

Ungarn

Wirtschaftsgesellschaften mit Rechtspersönlichkeit (Kapitalgesellschaften)

AG: Részvénytársaság (Rt.)
Aktiengesellschaften können „offen“ oder "geschlossen" gegründet werden. Bei einer geschlossenen Gründung beträgt das Mindestgrundkapital 5 Mio. HUF, die Gründer müssen sämtliche Aktien übernehmen, eine Ein-Mann-AG ist möglich. Bei der offenen AG beträgt das Mindestgrundkapital 20 Mio. HUF. Die Haftung der Gesellschafter ist auf deren Einlage beschränkt.

GmbH: Korlátolt felelösségü társaság (Kft.)
Das Mindeststammkapital beträgt 3 Millionen HUF, bestehend aus Geld- und Sacheinlagen. Die Summe der Geldeinlage darf bei Gründung jedoch nicht weniger als 50 Prozent des Stammkapitals betragen. Der Restbetrag muss innerhalb eines Jahres eingezahlt werden. Eine einzelne Stammeinlage darf nicht weniger als 100.000 HUF betragen. Sacheinlagen müssen bei Gründung zur Verfügung gestellt werden, wenn sie mehr als die Hälfte des Stammkapitals bilden. Eine Einmann-GmbH ist möglich, in diesem Fall muss die Geldeinlage in voller Höhe vor der Firmeneintragung eingezahlt werden. Die Haftung der Gesellschafter ist auf deren Einlage beschränkt.

 

Bei den Wirtschaftsgesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit (Personengesellschaften) kennt das ungarische Recht die
OHG: Közkereseti társaság (Kkt.)
Für die Gründung sind mindestens zwei Gesellschafter erforderlich. Die Gesellschafter haften solidarisch mit ihrem ganzen Vermögen. Die Vermögenseinlagen müssen grundsätzlich zum Zeitpunkt der Gründung eingebracht werden. Eine Mindestkapitaleinlage ist nicht vorgeschrieben.

KG: Betéti társaság (Bt.)
Sie ist eine Sonderform der Offenen Gesellschaft, auch hier sind mindestends zwei Gründer erforderlich. Ebenfalls gibt es hier keine Mindestkapitalvorschriften. Anders als bei der Kkt haftet mindestens ein Gesellschafter nur bis zur Höhe seiner Einlage (Kommanditist) und mindestens einer haftet unbeschränkt (Komplementär).

Einzelunternehmen werden beim zuständigen ungarischen Bürgermeisteramt angemeldet. Dort erhalten die Einzelunternehmen den zur Ausübung der Tätigkeit notwendigen Unternehmerausweis. Es gelten keine Mindestkapitalvorschriften, jedoch ist es erforderlich, die persönliche und unbeschränkte Haftung zu übernehmen.

 

Ausländische Unternehmen können sich ferner als Zweigniederlassung oder Handelsrepräsentanz von Unternehmen mit ausländischem Sitz in Ungarn niederlassen, ohne eine Gesellschaft gründen zu müssen. Eine Zweigniederlassung (Fioktelep) ausländischer Unternehmen wird ins Handelsregister eingetragen. Sie ist eine mit wirtschaftlicher Eigenständigkeit ausgestattete Organisationseinheit eines ausländischen Unternehmens. Zweigniederlassungen können sämtliche Tätigkeit ausüben. Eine Repräsentanz muss ebenfalls ins Handelsregister eingetragen werden, unterliegt hingegen keiner Steuerpflicht und darf nicht unternehmerisch tätig werden, sondern kann beispielsweise Informations- und Werbetätigkeiten als Organisationseinheit des ausländischen Unternehmens ausüben. Weder Zweigniederlassungen noch Repräsentanzen haben Rechtspersönlichkeit. 

Weitere Informationen hierzu finden Sie bei der AHK Ungarn in den Merkblättern.

Ungarn

Der Antrag für die Registrierung eines Unternehmens ist beim zuständigen Registergericht einzureichen.

Einige Informationen über ein Unternehmen sind über den elektronisch geführten Unternehmensinformationsdienst erhältlich.

Im Idealfall, wenn alle Unterlagen vorliegen, erfolgt die gewöhnliche Registrierung in 15 Tagen, so die Förderagentur Invest in Hungary. 

Seit dem 1. Oktober 2009 sind in Ungarn Bauunternehmen verpflichtet, ihre Tätigkeit als Bau- und Montageunternehmen bei der Ungarischen Industrie- und Handelskammer (MKIK) registrieren zu lassen (Merkblatt Registrierung Bauunternehmen). 

Ungarn

Der allgemeine Satz bei der Körperschaftsteuer beträgt 9 Prozent, Bemessungsgrundlage ist das Ergebnis vor Steuern.

Für bestimmte Unternehmen mit Jahreseinnahmen bis sechs Milliarden HUF (Ergebnis nach Einnahmen/Ausgaben-Rechnung, erhöht um Personalaufwendungen), die weniger als 50 Mitarbeiter haben, gibt es einen Steuersatz von 10 Prozent. Diese Steuer ersetzt die Körperschaftsteuer und die Sozialabgaben. 

Für einzelne Branchen gibt es in Ungarn Sondersteuern. Hierüber sowie über sämtliche Steuern informiert die Deutsch-Ungarische Industrie- und Handelskammer.

Darüber hinaus kann es eine örtliche Gewerbesteuer von maximal zwei Prozent auf die Nettoumsatzerlöse geben.

Ungarn

Der Normalsteuersatz liegt bei 27 Prozent. Ferner gibt es einen ermäßigten Satz für z.B. Grundnahrungsmittel wie Milchprodukte, Mehlprodukte und Beherbergung von 18 Prozent. Für Bücher, Zeitungen und einige Medikamente gilt ein Mehrwertsteuersatz von 5 Prozent. 

Alle Unternehmen sind zur Registrierung verpflichtet, es gibt keine Grenzwerte, so Deloitte.

Ungarn

Am 28. Februar 2011 ist ein neues Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Ungarn unterzeichnet worden, das das bisher gültige Abkommen vom 18. Juli 1977 (BGBl. 1979 II S. 626) nach der Ratifizierung ersetzt. 

Das Abkommen trat am 30. Dezember 2011 in Kraft.

Der Text des derzeitigen DBA ist beim Bundesfinanzministerium zu finden unter -> Themen -> Steuern -> Internationales Steuerrecht -> Staatenbezogene Informationen.

Ungarn

Der Zahlungsverkehr ist voll liberalisiert. Die Einfuhr von ungarischen Forint im Wert von einer Million HUF oder darüber hinaus sowie Valuten, Reiseschecks, übertragbare Wertpapiere müssen dem Grenzzollamt schriftlich gemeldet werden. 

Bei Überschreiten der EU-Außengrenze ist die Mitnahme von max. 10.000 Euro in Bargeld möglich, bei Beträgen, die diesen Wert überschreiten, besteht Meldepflicht.

Bei Barzahlungen von mehr als 2 Mio. HUF besteht für das rechnungslegende Unternehmen eine Meldepflicht an das Nationale Steuer- und Zollamt, so das Außenwirtschaftszentrum Bayern.

Bislang hat Ungarn den Euro noch nicht eingeführt. Eine Mehrheit der Bevölkerung wünscht sich jedoch den Euro. Der Finanzminister des Landes meint, dass sich das Land mit seinem EU-Beitritt zur Einführung des Euro verpflichtet habe, dass das richtige Beitrittsdatums jedoch sorgfältige überlegt sein müsste.

Den aktuellen Wechselkurs des Forint zum Euro finden Sie bei der Ungarischen Nationalbank.

Ungarn

Grundsätzlich ist ein schriftlicher Kaufvertrag, der von einem Notar abgefasst oder von einem Rechtsanwalt errichtet und gegengezeichnet ist, erforderlich, um das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen.

Beim Immobilienerwerb fällt eine Grunderwerbsteuer von 4 Prozent an. Jährlich ist dann eine Grundstücks- und Gebäudesteuer abzuführen. 

Grundsätzlich wird beim Grundstückserwerb zwischen landwirtschaftlichen und nicht landwirtschaftlichen Flächen unterschieden sowie zwischen In- und Ausländern. Als Ausländer sind dabei Staatsangehörige von Nicht-EU-Ländern gemeint.

Bei nicht-landwirtschaftlichen Flächen können EU-Staatsbürger sowie juristische Personen eines EU-Mitgliedstaates das Eigentumsrecht wie inländische Bürger erwerben. Möchten dies dagegen Ausländer aus Drittstaaten tun, so benötigen diese eine Genehmigung.

Für den Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen gilt seit 1. Mai 2014 folgende Regelung: Neben natürlichen Personen aus Ungarn dürfen jetzt auch natürliche Personen aus EU/EWR-Staaten landwirtschaftliche Flächen erwerben, wenn sie über die entsprechende landwirtschaftliche bzw. forstwirtschaftliche Qualifikation verfügen, bzw. mindestens drei Jahre kontinuierlich in Ungarn land- bzw. forstwirtschaftliche Tätigkeiten ausüben. Für Ausländer aus Nicht-EU-Staaten gilt weiterhin ein Erwerbsverbot. Inländischen juristischen Personen ist der Erwerb ebenfalls untersagt. Landwirte dürfen bis zu 300 Hektar erwerben. Das Gesetz sieht ein Vorkaufsrecht für den ungarischen Staat, bestimmte Nachbarn und regionale Landwirte vor.

 

Weitere Informationen zum Grundstückserwerb durch Ausländer finden Sie im Merkblatt der AHK Ungarn.

 

Unternehmen, die sich in Ungarn niederlassen möchten, können dies beispielsweise in einem der 120 Industrieparks  Diese bieten eine gut ausgebaute Infrastruktur und umfangreiche Dienstleistungen für die Unternehmen.

Ungarn

Steuerliche Entwicklungsanreize werden in Form von Steuergutschriften für bestimmte Investitionen gewährt, die von der Höhe der Investition, der Branche und der Region in Ungarn abhängen. Darüber hinaus kann eine steuerlich absetzbare "Entwicklungsrücklage" für wesentliche Investitionen gebildet werden, die auf den Betrag des Gewinns vor Steuern begrenzt ist.

Die steuerlichen Anreize für Forschung und Entwicklung (F&E) ermöglichen einen doppelten Abzug der qualifizierten F&E-Kosten. 

Ein besonderer Abzug vom steuerpflichtigen Einkommen ist für Investitionen in Start-up-Unternehmen möglich, wobei der Höchstbetrag 20 Millionen HUF pro Unternehmen beträgt.

Steuergutschriften können für das Sponsoring bestimmter Sport- oder Filmorganisationen gewährt werden.

Eine Steuergutschrift ist auch für Investitionen möglich, die der Energieeffizienz dienen.

Für Gewinne aus Lizenzgebühren ist ein Abzug von 50 Prozent des steuerpflichtigen Einkommens möglich.

Informationen zu den Anreizen finden Sie in der Publikation Invest in Hungary von der Förderagentur HIPA.

Ungarn

In ihren Mitgliedsländern, wie u.a. in Ungarn, will die EU die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Wirtschaft und Gesellschaft abfedern. Hierzu hat sie eine Aufbau- und Resilienzfazilität in Höhe von insgesamt 672,5 Milliarden Euro aufgelegt, davon 312,5 Milliarden Euro an Zuschüssen.

Mitte Mai 2021 hat die EU-Kommission Ungarns Aufbau- und Resilienzplan erhalten. Im Februar 2024 hat die EU-Kommission ein Dokument zum ungarischen Recovery and Resilience Plan veröffentlicht. Über die Entwicklung und den Einsatz der Aufbaumittel in Ungarn informiert die EU-Kommission.

Mitte September 2021 ist die neue Fördergebietskarte 2022-2027 genehmigt worden, die seit 1. Januar 2022 gilt. Abgesehen von der Hauptstadtregion Budapest zählt praktisch das ganze Land zu den weniger entwickelten Regionen. Diese Fördergebietskarte ermöglicht Ungarn gezielte staatliche Beihilfen für Unternehmen, um die Förderung der regionalen Entwicklung voranzubringen. Diese Regionalbeihilfen dienen der Förderung des Wirtschaftswachstums und der Stärkung des Zusammenhalts im Binnenmarkt. Seit 1. Januar 2022 gelten neue Leitlinien für Regionalbeihilfen

Kurz vor Weihnachten 2022 hat die EU-Kommission das  Partnerschaftsabkommen mit Ungarn für die Förderperiode 2021 bis 2027 abgeschlossen, das die Strategie für den landesweiten Einsatz der europäischen Struktur- und Investitionsfonds in Höhe von 22 Milliarden Euro beinhaltet. Das Partnerschaftsabkommen bildet die Basis für die operationellen Programme, in denen die Investitionsprioritäten und konkreten Maßnahmen Ungarns und seiner Regionen festgelegt sind. Da Ungarn jedoch einige Vorgaben nicht erfüllt, sind einige Mittel vorerst eingefroren.

Informationen zur Kohäsionspolitik der EU für die Periode 2021 bis 2027 hat die EU auf einer Internetseite zusammengefasst, dort können für Ungarn für einzelne Elemente Filter gesetzt werden.

Neben den EU-Geldern werden Maßnahmen der Wirtschaftsförderung auch allein aus nationalen, bzw. regionalen Haushaltsmitteln finanziert.

Die maximale Förderhöhe für Vorhaben in Ungarn wird je nach Region und Unternehmensgröße durch das EU-Beihilferecht bestimmt und begrenzt die Summe aller geldwerten Förderungen durch Staat, Region und Kommune. Solche Höchstförderquoten sind nicht gleichzusetzen mit der tatsächlichen Förderung, die aus einzelnen oder kombinierten Maßnahmen erwächst. Für den Unternehmer gilt daher:

• Wie hoch die tatsächliche Förderung ist, wird durch angebotene Programme definiert;
• Anträge auf Förderung sind an ungarische Stellen zu stellen.

Neben den Fördermitteln aus Fonds der Europäischen Union gibt es steuerliche Förderungen (siehe Kapitel Steuervergünstigungen) und zinsvergünstigte Kredite sowie andere Sonderkonstruktionen. Die ungarische Investitionsförderagentur veröffentlicht auf ihren Webseiten Informationen hierzu in der Publikation "Invest in Hungary". Die Höhe der Förderung ist u.a. abhängig von der Region, in der die Investition getätig wird, der Höhe der Investition oder den  Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten. 

 

Um die Kreditvergabe an KMU zu erleichtern, deckt die Hitelgarancia Zrt die Kredite der KMU mit Garantien. Hierzu geht sie Partnerschaften mit Banken ein. Unternehmen wenden sich entsprechend an diese Intermediäre. 

Darüber hinaus bietet die ungarische Entwicklungsbank kleinen und mittleren Unternehmen Unterstützung. 

 

Die Europäische Union unterstützt Unternehmen in Ungarn mit einer breiten Palette von EU-Programmen, die Darlehen, Bürgschaften, Risikokapital und andere Formen der Eigenkapitalfinanzierung bereitstellen. Diese Finanzinstrumente werden von Finanzintermediären wie Banken, Risikokapitalfonds und anderen Finanzinstituten verwaltet. Ansprechpartner sind lokale Kreditinstitute. 

 

Der Begriff „Mittelstandsförderung“ umfasst nicht nur Geld, sondern auch Beratung. Die Einrichtungen des Enterprise Europe Network arbeiten im Auftrag der EU. Sie beraten vor allem mittelständische Unternehmen über EU-Fragen und grenzüberschreitende Kooperationsmöglichkeiten. Der EuropaService der deutschen Sparkassen-Finanzgruppe kooperiert mit diesem Netzwerk. Die Partner des ungarischen Enterprise Europe Network sind in zehn Städten zu finden.

Hungarian Investment Promotion Agency (HIPA), Ungarische Investitionsförderagentur
Honvéd utca 20, 1055 Budapest, UNGARN
Tel.: +36 1 872-6520
Fax: +36 1 872-6699
E-Mail: info@hipa.hu
Internet: https://hipa.hu/main

Die Aufgaben von HIPA sind die Förderung von Investitionsprojekten ausländischer Firmen in Ungarn, der Aufbau wechselseitiger Handelsbeziehungen, die Unterstützung außenwirtschaftlicher Tätigkeiten kleiner und mittelständischer heimischer Betriebe.

Die ungarische Industrie- und Handelskammer sowie ihre regionalen Niederlassungen sind erreichbar über https://mkik.hu/en.

Deutsch-Ungarische Industrie- und Handelskammer
Német-Magyar Ipari és Kereskedelmi Kamara
Lövöház utca 30, 1024 Budapest, UNGARN
Tel.: +36 1 345 76 00
E-Mail: info@ahkungarn.hu, Internet: https://www.ahkungarn.hu/
Leiterin: Frau Barbara Zollmann

Botschaft von Ungarn
Unter den Linden 76, 10117 Berlin
Tel.: 030 20310-0
Fax: 030 2291314
E-Mail: infober@mfa.gov.hu, Internet: https://berlin.mfa.gov.hu/deu

Die Wirtschaftsabteilung hat in verschiedenen Städten Ansprechpartner für einzelne Bundesländer. Zu finden sind diese unter: https://berlin.mfa.gov.hu/deu/page/a-magyar-gazdasagdiplomacia-kepviseletei-nemetorszagban

BERLIN
Botschaft von Ungarn, Wirtschaftsabteilung
Adresse: 10117 Berlin, Unter den Linden 76.
Telefon: 030 / 203-10119
E-Mail: trade.ber@mfa.gov.hu

  • Für den Start ins Auslandsgeschäft bietet der Export Guide sämtliche Informationen und Hilfestellungen der deutschen Außenwirtschaftsförderung.
  • Germany Trade and Invest (gtai) stellt eine Vielzahl von Informationen zu Ungarn zur Verfügung (Anmeldung erforderlich).
  • Einen Leitfaden für Exporte für Ungarn erstellt das Außenwirtschaftszentrum Bayern in Zusammenarbeit mit der Außenwirtschaft Österreich.
  • Schwerpunkt-IHK für Ungarn ist die IHK Aachen 
  • Nationale Ausschreibungen der öffentlichen Hand finden Sie auf der Seite von Közbeszerzési Hatóság. Öffentliche Ausschreibungen aus Ungarn, die aufgrund ihres Umfangs europaweit publiziert werden, finden Sie bei TED (Tenders Electronic Daily).
  • Um Geschäftspartner in Ungarn zu finden, bietet Ihnen der EuropaService verschiedene Möglichkeiten an, die auf unseren Webseiten im Bereich Kooperationsservice vorgestellt werden. Anonymisierte Kurzprofile ungarischer Unternehmen, die auf der Suche nach Geschäftspartnern in Deutschland sind, haben wir für Sie auf einer Seite zusammengestellt. Eine Auswahl internationaler Kooperationsbörsen/Unternehmerreisen finden Sie im Bereich Unternehmertreffen und um sein eigenes Profil im Ausland zu veröffentlichen, gibt es die aktive Geschäftspartnersuche. Einzelheiten sind in unserem Leitfaden erläutert. Die Abläufe sind in einer Grafik übersichtlich dargestellt. Bei Fragen helfen wir gern weiter europaservice@dsgv.de, Tel.: 0 30 20225-5798.

Ihre Sparkasse ist Ihr Ansprechpartner auch für alle Fragen rund um die Begleitung internationaler Geschäftsvorhaben in Ungarn. Sie greift für ein breites Informations- und Leistungsangebot auf eigene Kenntnisse, auf Verbundpartner wie den EuropaService, auf ein Netzwerk internationaler Partnerbanken und weitere Spezialisten der Sparkassen-Finanzgruppe zurück. Diese Partner bilden das internationale Netzwerk der Sparkassen-Finanzgruppe.

Hilfestellung, Beratung, Vor-Ort-Begleitung und die passenden Finanzprodukte für Ihr Vorhaben in Ungarn erhalten Sie aus einer Hand über Ihren Firmenkunden- oder Auslandsfachberater.

Falls Sie noch kein Kunde einer Sparkasse sind und Ihnen Ansprechpartner in Ungarn fehlen, wenden Sie sich einfach an den EuropaService. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Ihre Sparkasse vor Ort können Sie auch mit Hilfe der folgenden Internetadresse finden https://europaservice.dsgv.de/laenderinfos/schweden-zypern/ungarn.html.

© Diese Ausarbeitung oder Teile aus ihr dürfen ohne Erlaubnis des EuropaService der Sparkassen-Finanzgruppe nicht reproduziert werden. Zitate sind mit Nennung der Quelle gestattet. Die Weitergabe durch Institute der Sparkassen-Finanzgruppe an deren Kunden ist frei.

Diese Angaben haben wir mit größtmöglicher Sorgfalt aus vielen Quellen zusammen gestellt. Wegen der sich ständig weiter ändernden Rahmenbedingungen können wir jedoch für Vollständigkeit und Inhalt der Informationen keine Gewähr übernehmen. Komplette Bearbeitung: Stand Mai 2024. Wichtige Entwicklungen werden laufend eingearbeitet, ohne dass das Erstellungsdatum geändert wird. Die neueste pdf-Version des Länderinfo kann daher am besten jeweils aktuell von der Internetseite (https://europaservice.dsgv.de/laenderinfos/schweden-zypern/ungarn.html) generiert werden.

Iris Hemker
Länderinfos, Kooperationsservice


030 20225 5796


030 20225 5799

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