Kosovo: Geschäftsbedingungen für Handel und Investition

Euro erleichtert Wirtschaftsaustausch - rechtliche Reformen weiter erforderlich

Die Wirtschaft Kosovos wächst weiter, Motoren sind der private Konsum, der von den Überweisungen der Auslandskosovaren profitiert, die Investitionen und Exporte von Dienstleistungen. In vielen Bereichen gibt es weiterhin hohen Nachholbedarf, speziell bei der Verkehrsinfrastruktur, bei erneuerbaren Energien sowie in der Wasser-, Abwasser- und Abfallwirtschaft. Gute Chancen bestehen auch im Gesundheitsbereich, auf dem Gebiet der Agrartechnik, beim Know-how-Transfer in der Landwirtschaft sowie bei der Tourismus-Entwicklung.

Aktuelles und Perspektiven

Kosovo-Wirtschaft-Bevölkerung
  • Um die Bedingungen für ausländische Direktinvestitionen zu verbessern, möchte die aktuelle Regierung die Wettbewerbsfähigkeit und den Privatsektor stärken. Gelingen soll dies u.a. durch eine Verkürzung der Registrierungsverfahren, einheitliche Anlaufstellen und Reformen im Unternehmensrecht. Darüber hinaus wurde eine neue Strategie zur Eindämmung der Schattenwirtschaft eingeführt und eine neue Strategie für erneuerbare Energien.
  • Bereits mehr als 5.000 rein ausländische oder gemischte Unternehmen haben die Chance genutzt und im Kosovo investiert, so die Kosovarische Förder- und Entwicklungsagentur (KIESA). Für Investitionen in das Land wird mit einer IT-affinen und jungen Bevölkerung in Europa (70 Prozent der Einwohner sind unter 35 Jahren), niedrigen Lohnkosten, geringen Steuern sowie dem Euro als offizieller Währung geworben (Der Kosovo ist nicht an der Europäischen Währungsunion beteiligt). In der jüngsten Umfrage haben 85 Prozent derMitglieder der Kosovarisch-Deutschen Wirtschaftsvereinigung angegeben, dass sie wieder im Kosovo investieren würden.
  • Dank mehrerer Großvorhaben in der Verkehrs-, Versorgungs- und Energieinfrastruktur können sich gute Zuliefermöglichkeiten für ausländische Anbieter ergeben.
  • Als problematisch gelten die instabilen politischen Verhältnisse.

Einen Kurzüberblick über ausgewählte Aspekte der Geschäftsbedingungen im Kosovo, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, bietet diese Länderinformation.

Kosovo-Landwirtschaft-Lebensmittel

Die Republik Kosovo liegt mit ihren knapp 11.000 Quadratkilometern und 1,8 Millionen Einwohnern im Zentrum der Balkanhalbinsel zwischen Albanien, Montenegro, Serbien und Nordmazedonien. 53 Prozent der Fläche werden agrarisch genutzt und 41 Prozent forstwirtschaftlich, so die Förderagentur des Landes. Das Land erwirtschaftete im Jahr 2023 ein BIP pro Kopf von 4.960 Euro. Die Republik ist reich an natürlichen Ressourcen wie Erze, Kohle und Nichtmetalle. Sie hat ferner Blei- und Silberreserven und verfügt über Zink und Magnesit, Chrom, Nickel und Bauxit. Aufgrund des fruchtbaren Landes, der geringen Arbeitskosten und einer steigenden Binnennachfrage sieht das Auswärtige Amt besonders bei Obst, Gemüse und Wein Wachstumspotenziale.

Die wichtigsten Wirtschaftssektoren sind Handel und Dienstleistungen, die Industrie hat lediglich eine geringe Bedeutung. Mehr als 60 Prozent der Firmen operieren im Dienstleistungssektor, sie erwirtschaften etwa zwei Drittel des BIP. Kurze Informationen zu einigen Branchen im Kosovo bietet die Förderagentur des Landes, beispielsweise über:

Geschäftspartner im Kosovo aus verschiedenen Branchen können Sie in den Kurzprofilen aus dem Kosovo finden oder über die aktive Geschäftspartnersuche ermitteln.

99,9 Prozent der Unternehmen im Land sind KMU, die meisten davon sind Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern. Künftig will die Regierung daher besonders den KMU-Sektor unterstützen, da man die besondere Bedeutung dieses Sektors für das Wirtschaftswachstum erkannt hat und damit die Arbeitslosigkeit und Armut bekämpfen will.

Die ausländischen Direktinvestitionen summierten sich per Ende Dezember 2023 auf 6,25 Milliarden Euro.  Deutschland hat hieran den größten  Anteil. Wichtig für die wirtschaftliche Entwicklung des Landes sind auch die Rücküberweisungen von im Ausland lebenden Kosovaren (mehr als 800.000 Menschen), die Gelder stehen für gut zehn Prozent der Wirtschaftsleistungen, so gtai.

Insgesamt exportierte Deutschland im Jahr 2023 Waren in den Kosovo in Höhe von 349,6 Millionen Euro und importierte von dort Waren im Wert von 95,6 Millionen Euro. Hauptlieferland ist Deutschland. Bei den Abnehmerländern belegt Deutschland den 4. Platz. 

Der Bereich erneuerbare Energie spielt bislang keine große Rolle, obwohl nach Angaben von gtai durchaus nennenswertes Potenzial vorhanden ist. Die derzeitige Energieversorgung gilt als unzureichend und instabil. Bis zum Jahr 2025 sollen die erneuerbaren Energien 25 Prozent am Energiemix ausmachen.

Potenziale bestehen darüber hinaus im Tourismus, im IT- und Umwelt-Bereich. Auch der Übergang zur Kreislaufwirtschaft befindet sich noch in der Anfangsphase, so die GIZ. Der Industriesektor gilt als unterentwickelt, was zu einer massiven Exportschwäche und entsprechend hohem Außenhandelsdefizit führt.

Die Republik ist Teil des CEFTA-Abkommens (Central European Free Trade Agreement), einem Freihandelsabkommen zwischen mehreren Balkanstaaten und der Republik Moldau zum Abbau von Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen. Darüber hinaus hat das Kosovo im Jahr 2013 mit der Türkei ein asymmetrisches Freihandelsabkommen abgeschlossen. Im September 2022 hat die Republik Kosovo mit den EFTA-Staaten Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen aufgenommen, im Juni 2024 fand eine dritte Verhandlungsrunde statt.

Für Hermes-Bürgschaften gilt die Kategorie 6 von 7.

  • Im Doing-Business-Report 2020 der Weltbank belegt das Kosovo Platz 57 (Stand: Oktober 2019), Details hierzu finden Sie in dem Bericht. 
  • Auf Platz 83 liegt das Kosovo beim Korruptionswahrnehmungsindex von Transparency International (Stand: Januar 2024). 

 

Kosovo-Investition-Region

Das Gesetz über ausländische Investitionen sichert in- und ausländischen Investoren gleiche Rechte zu. Es gewährt ausländischen Investoren grundlegende Rechte und Garantien, die eine wichtige Rolle dabei spielen, Investitionen anzuziehen und zu schützen. Sämtliche Gesetze sind in Englisch verfügbar.

Darüber hinaus gibt es ein Gesetz über ein zentrales Register von Genehmigungen und Lizenzen. 

Beim kosovarischen Handels- und Industrieministerium ist die Kosovo Investment and Enterprise Support Agency (KIESA) angesiedelt. Unternehmen/Investoren können sie als erste Anlaufstelle kontaktieren, sie erhalten dort kostenlos Auskunft zu Fragen im Zusammenhang mit Investitionen, Unternehmensgründung und Importbestimmungen. Die Agentur informiert auch über gesetzliche Regelungen zur Einstellung von Mitarbeitern. Ferner findet sich auf der Internetseite von KIESA beispielsweise eine Rubrik, die sich mit den Wirtschaftszonen des Landes befasst.

Seit Mitte April 2012 gibt es die Kosovarisch-Deutsche Wirtschaftsvereinigung in Prishtina, die sich die Förderung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen zwischen Deutschland und dem Kosovo zum Ziel gesetzt hat. Gegründet wurde sie mit Unterstützung der Deutschen Botschaft Prishtina, der Wirtschaftskammer Kosovo sowie 39 kosovarischen Firmen.

Kosovarisch-Deutsche Wirtschaftsvereinigung (KDWV)
Oda Ekonomike Gjermano-Kosovare
Rruga Prishtinë – Fushë Kosovë, Icon Tower, Rr. Bekim Fehmiu 110, 10000 Prishtina - REPUBLIK OF KOSOVO
Tel.: +383 38 600 880
E-Mail: info@oegjk.org, Internet: https://oegjk.org/de/

Im Juni 2024 hat die KDWV einen Bericht veröffentlicht, in dem sie darüber informiert, inwiefern Maßnahmen zu Verbesserung des Geschäftklimas vorgenommen wurden. Ferner gibt es eine Broschüre über Facts and Figures.

Kosovo-Unternehmen-Recht

Ähnlich wie in anderen Ländern gibt es auch im Kosovo nur bestimmte Typen von Unternehmen. Hierzu gehören das Einzelhandelsunternehmen, die offene Gesellschaft, die Kommanditgesellschaft, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung und die Aktiengesellschaft. 

Beim Einzelunternehmer (B.I.) haftet der Unternehmer persönlich und unbeschränkt. Es gibt kein Mindestkapital.

Die offene Gesellschaft (O.P.) entsteht durch zwei oder mehr Gründer, die persönlich und unbeschränkt haften. Es existiert kein Mindestkapital.

Bei der Kommanditgesellschaft (SH.K.M.) gibt es einen oder mehrere Partner, die unbegrenzt haften und einen oder mehrere Partner, die beschränkt haften. Es gibt kein Mindestkapital.

Die GmbH (SH.P.K.) ist eine juristische Person. Es gibt kein Mindestkapital. Die Gesellschafter haften nur in Höhe ihrer Einlage.

Die Aktiengesellschaft (SH.A.) ist ebenfalls eine juristische Person. Das Gründungskapital muss mindestens 10.000 Euro betragen. Die Gesellschafter haften nur mit ihrer Einlage.  

Weitere Informationen hierzu finden sich in der Broschüre "Investing in Kosovo", die von der Förderagentur des Landes herausgegeben wird.  

Kosovo-Unternehmen-Register

Die Registrierung sämtlicher Unternehmen erfolgt bei der Agentur für Unternehmensregistrierung, die beim Ministerium für Handel und Industrie angesiedelt ist. Sie ist die einzige Institution, die für die Registrierung von Unternehmen im Kosovo zuständig ist. 

Diese Agentur ist für alle Registrierungsverfahren zur Eröffnung eines Unternehmens im Kosovo zuständig. Die Registrierung kann elektronisch oder persönlich, im Hauptbüro in Prishtina/Pristina oder in den Ämtern einer beliebigen Gemeinde im Kosovo erfolgen, in denen KBRA eigene Büros unterhält. Das Kosovo hat eine einmalige individuelle Unternehmensregistrierungsnummer eingeführt, die das Registrierungsverfahren vereinfacht und die eine weitere Registrierung bei den Steuerbehörden erübrigt.

Kosovo-Unternehmen-Steuer

Der Standard-Körperschaftsteuer-Satz beträgt 10 Prozent bei einem Jahresumsatz von mehr als 30.000 Euro, so Deloitte. Steuerzahler mit einem Jahresumsatz unter 30.000 Euro können sich dafür entscheiden, Steuern auf der Grundlage des Bruttoeinkommens zu zahlen.

Die Steuersätze auf das Bruttoeinkommen betragen 3 Prozent für Handel, Transport, Landwirtschaft und ähnliche Aktivitäten und 9 Prozent für Dienstleistungen, professionelle, handwerkliche, Unterhaltungs- und ähnliche Aktivitäten.

Kosovo-Geschäft-Mehrwertsteuer

Seit 1. September 2015 beträgt der allgemeine Satz bei der Mehrwertsteuer 18 Prozent, daneben gibt es einen ermäßigten Satz von 8 Prozent für Grundnahrungsmittel, Schulbücher, Arzneimitteln und IT-Ausrüstung.

Die Registrierung zur Mehrwertsteuer ist  verpflichtend für Jahresumsätze ab 30.000 Euro.

Kosovo-Geschäft-Grenze

Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gilt weiterhin das Gesetz vom 26. März 1987 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien. 

Zu finden ist dies beim Bundesfinanzministerium über ->Themen ->Steuern ->Internationales Steuerrecht ->Staatenbezogene Informationen.

Kosovo-Euro-Devisen

Seit Februar 2024 ist der Euro das alleinige offizielle Zahlungsmittel. Bereits seit dem 1. Januar 2002 wurde der Euro unilateral als Fremdwährung übernommen, d. h. es besteht somit kein Währungsrisiko. Die Republik ist jedoch nicht an der Europäischen Währungsunion beteiligt. Bis zu 10.000 Euro können ohne Anmeldung ins Land gebracht werden.

Kosovo

Gewerbliches Eigentum im Kosovo kann auf zwei verschiedene Arten für geschäftliche Zwecke erworben werden. Ausländische Unternehmen können frei Grundstücke und Gebäude im Rahmen der laufenden Privatisierungsverfahren erwerben. Für Informationen über aktuelle Privatisierungsmöglichkeiten Investoren können auch frei einen Pachtvertrag für Land von der zuständigen Gemeinde für eine Laufzeit von 10 Jahren erhalten, mit der Möglichkeit einer langfristigen Verlängerung (siehe www.komunat-ks.net für Details zu 38 Gemeinden in ganz Kosovo).

Die Industriepark-Initiative wurde vom  Ministerium für Handel und Industrie als eine konkrete Maßnahme zur Förderung der Wirtschaft im Kosovo etabliert. Das Konzept des Industrieparks ist relativ einfach und zielt darauf ab, qualitativ hochwertige Einrichtungen und Infrastrukturen zu einem wettbewerbsfähigen Marktpreis bereitzustellen, von denen aus die Unternehmen effektiv und effizient arbeiten können. Bei der Förderagentur finden Sie eine Linkliste zu Industrie- und Businessparks.

Kosovo-Europa-Beziehungen

Seit dem 1. Januar 2024 ist der visumfreie Reiseverkehr für kosovarische Staatsangehörige Realität. Dies stärkt die Beziehungen der EU zum Kosovo und erleichter u.a. Dienstreisen.

Am 15. Dezember 2022 hat die Republik Kosovo offiziell die EU-Mitgliedschaft beantragt. Sie ist aber noch nicht von allen EU-Ländern anerkannt. Hierzu zählen: Griechenland, Rumänien, die Slowakei, Spanien und die Republik Zypern. Ferner sind die Beziehungen zwischen Kosovo und Serbien noch nicht abschließend geregelt. Um hier Fortschritte zu erreichen, gibt es einen EU-geförderten Dialog zur Normalisierung der Beziehungen zwischen Kosovo und Serbien.

Die EU hat Ende Oktober 2015 ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit dem Kosovo unterzeichnet, es ist seit April 2016 in Kraft. 

Das Abkommen vertieft die politischen und wirtschaftlichen Beziehungen, es dient ferner der Vorbereitung für einen möglichen späteren EU-Beitritt. Ziel des Abkommens ist ferner die Schaffung einer bilateralen Freihandelszone innerhalb von höchstens 10 Jahren. Die EU hat ihren Markt für Produkte aus dem Kosovo geöffnet. Das Kosovo hat längere Übergangsfristen vorgesehen. Im März 2024 hat die EU die Handelserleichterungen für Länder des Westbalkans verlängert, bis Ende 2025 sind damit Obst und Gemüse aus Kosovo zollfrei.

Auf seinem Weg zu einer größeren europäischen Integration wird das Land durch die EULEX-Mission unterstützt. Die aktuelle Mission endet am 14. Juni 2025.

Die Republik erhält finanzielle Unterstützung im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe (Instrument for Pre-Accession Assistance, IPA). Für die Periode 2014 bis 2020 waren dies gut 600 Millionen Euro. Die EU will mit ihrer Unterstützung auch darauf hinwirken, dass der Westbalkan insgesamt grüner und digitaler wird. Viele Projekte sollen länderübergreifend sein, siehe Wirtschafts- und Investitionsplan der EU für den Westbalkan. Für die Förderperiode 2021 bis 2027 gilt IPA III.

Das EU-Verbindungsbüro hat eine eigene Website, auf der es regelmäßig Informationen zum Verhältnis zwischen dem Kosovo und der EU veröffentlicht. 

Seit 1. August 2017 ist das Rahmenabkommen zwischen der EU und dem Kosovo über allgemeine Grundsätze für die Teilnahme des Kosovo an EU-Programmen in Kraft. Anfang Juni 2018 haben der kosovarische Bildungsminister, der kosovarische Kulturminister und der EU-Kommissar für Kultur das Übereinkommen unterzeichnet, mit dem der Kosovo an dem Erasmus+ und dem europäischen Kreativprogramm teilnimmt.

Anfang Dezember 2021 hat sich das Kosovo dem neuen Forschungs- und Innovationsprogramm der EU "Horizon Europe" angeschlossen. Mehr Infos dazu in der Pressemitteilung

Die EU-Kommission veröffentlicht regelmäßig Berichte zum Erweiterungsprozess im Kosovo.

Die Einrichtungen des Enterprise Europe Network arbeiten im Auftrag der EU. Sie beraten vor allem mittelständische Unternehmen über EU-Fragen und grenzüberschreitende Kooperationsmöglichkeiten. Der EuropaService der deutschen Sparkassen-Finanzgruppe kooperiert mit diesem Netzwerk. Zum Enterprise Europe Network Kosovo gehören drei Organisationen.

Kosovo-Unternehmen-Förderung

Nach Angaben der kosovarischen Förderagentur, der Kosovo Investment and Enterprise Support Agency, gewährt der Staat keine speziellen finanziellen Anreize für ausländische Direktinvestitionen.

Das Arbeits- und Sozialministerium bietet aber verschiedene Programme an, die Trainings beinhalten.

Ferner gibt es unter bestimmten Umständen für zwölf Monate Zuschüsse zu Gehaltszahlungen, wenn Arbeitslose im verarbeitenden Gewerbe angestellt werden.

Ein Sonderfreibetrag von 10 Prozent gilt für den Erwerb von Produktionslinien für Maschinen und Anlagen, Eisenbahninventar und Lokomotiven für den Eisenbahnverkehr, Flugzeugen, Schiffen, Planierraupen, Raupenfahrzeugen und anderen schweren Fahrzeugen in dem Jahr, in dem das Wirtschaftsgut erstmals in Betrieb genommen wird, so Deloitte.

Für die Ansiedlung von Unternehmen gibt es verschiedene Wirtschaftszonen.

Die deutsche Agentur für Wirtschaft und Entwicklung bietet u.a. für das Kosovo eine Förderdatenbank Entwicklungsländer. Diese Datenbank listet Angebote der Entwicklungszusammenarbeit sowie der Außenwirtschaftsförderung, von Bund und Ländern, EU und multinationalen Institutionen auf.

Die Europäische Union unterstützt Unternehmen in Kosovo beim Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten durch Programme, die Darlehen, Bürgschaften, Risikokapital oder andere Formen bereitstellen. Diese Finanzinstrumente werden von Finanzintermediären wie Banken, Risikokapitalfonds und anderen Finanzinstituten verwaltet. Ansprechpartner sind lokale Kreditinstitute. Die EU bietet einen Überblick über Finanzierungsmöglichkeiten, der nach Ländern sortiert ist.

 

Kosovo Investment and Enterprise Support Agency (KIESA)
Muharrem Fejza str. n.n.
Lagja Spitalit,
10000 Prishtine - REPUBLIK OF KOSOVO
Tel:  +383 (0) 38 200 36542
E-Mail: info.kiesa@rks-gov.net, Internet: https://kiesa.rks-gov.net/page.aspx?id=2,1

Kosovarisch-Deutsche Wirtschaftsvereinigung (KDWV)

Internet: https://oegjk.org/de

Deutsche Botschaft Pristina
Azem Jashanica 66, 10000 Pristina - KOSOVO
Tel.: +383 38 25 45 00, E-Mail: info@pristina.diplo.deInternet: https://pristina.diplo.de

 

Handelskammer des Kosovo
Kosova Chamber of Commerce
Oda Ekonomike e Kosoves
Street Nene Tereza No. 20
10000 Pristina - REPUBLIK OF KOSOVO
Tel.: +383 38 224 299
E-Mail: info@oek-kcc.org
Internet: https://www.oek-kcc.org/ (Die Seiten auf Englisch funktionieren derzeit nicht.)

 

Registrierungsagentur
Business Registration Agency
St. Muharrem Fejza
Lagjja e Spitalit
10000 Prishtina - REPUBLIK OF KOSOVO
Tel.: +383 38 512 791
E-Mail: infoarbk@rks-gov.net
Internet: https://arbk.rks-gov.net/page.aspx?id=2,1

Die Botschaft der Republik Kosovo
Königsallee 20A/20B, 14193 Berlin
Tel.: 0 30 / 240 47 69-0
Fax: 0 30 / 240 47 69-29
E-Mail: embassy.germany@rks-gov.net,
Internet: https://ambasadat.net/gjermani

 

Deutsch-Kosovarische Wirtschaftsgesellschaft
Uhlandstr. 175, 10719 Berlin
Telefon: +49-30 88 47 55 36
Telefax: +49-30 88 47 51 94
E-Mail: info@dkwg.de, Internet: http://dkwg.de (derzeit in Bearbeitung)

  • Germany Trade and Invest liefert einige Informationen zur Wirtschaft des Kosovo.
  • Einen Exportbericht Kosovo erstellt das Außenwirtschaftszentrum Bayern in Zusammenarbeit mit der Außenwirtschaft Austria.
  • Um Geschäftspartner im Kosovo zu finden, bietet Ihnen der EuropaService verschiedene Möglichkeiten an, die auf unseren Webseiten im Bereich Kooperationsservice vorgestellt werden. Anonymisierte Kurzprofile kosovarischer Unternehmen, die auf der Suche nach Geschäftspartnern in Deutschland sind, haben wir für Sie auf einer Seite zusammengestellt. Eine Auswahl internationaler Kooperationsbörsen/Unternehmerreisen finden Sie im Bereich Unternehmertreffen und um sein eigenes Profil im Ausland zu veröffentlichen, gibt es die aktive Geschäftspartnersuche. Einzelheiten sind in unserem Leitfaden erläutert. Die Abläufe sind in einer Grafik übersichtlich dargestellt. Bei Fragen helfen wir gern weiter europaservice@dsgv.de, Tel.: 0 30 20225-5798.

Ihre Sparkasse ist Ihr Ansprechpartner auch für alle Fragen rund um die Begleitung internationaler Geschäftsvorhaben im Kosovo. Sie greift für ein breites Informations- und Leistungsangebot auf eigene Kenntnisse, auf Verbundpartner wie den EuropaService, auf ein Netzwerk internationaler Partnerbanken und weitere Spezialisten der Sparkassen-Finanzgruppe zurück. Diese Partner bilden das internationale Netzwerk der Sparkassen-Finanzgruppe.

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Falls Sie noch kein Kunde einer Sparkasse sind und Ihnen Ansprechpartner für das Kosovo fehlen, wenden Sie sich einfach an den EuropaService. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Ihre Sparkasse vor Ort können Sie auch mit Hilfe der folgenden Internetadresse finden https://www.sparkasse.de/service/filialsuche.html

© Diese Ausarbeitung oder Teile aus ihr dürfen ohne Erlaubnis des EuropaService der Sparkassen-Finanzgruppe nicht reproduziert werden. Zitate sind mit Nennung der Quelle gestattet. Die Weitergabe durch Institute der Sparkassen-Finanzgruppe an deren Kunden ist frei.

Diese Angaben haben wir mit größtmöglicher Sorgfalt aus vielen Quellen zusammen gestellt. Wegen der sich ständig weiter ändernden Rahmenbedingungen können wir jedoch für Vollständigkeit und Inhalt der Informationen keine Gewähr übernehmen. Stand der Informationen: August 2024. Einige Entwicklungen werden laufend eingearbeitet, ohne dass das Erstellungsdatum geändert wird. Die neueste pdf-Version des Länderinfo kann daher am besten jeweils aktuell von der Internetseite (https://europaservice.dsgv.de/laenderinfos/irland-luxemburg/kosovo.html) generiert werden.

Iris Hemker
Länderinfos, Kooperationsservice


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