Rumänien: Geschäftsbedingungen für Handel und Investition

Umfangreicher Nachholbedarf - vielfältige Chancen

Günstig gelegen und mit 20 Millionen Einwohnern ist Rumänien ein interessanter Markt. Bislang beeinträchtigt jedoch die unzureichende Infrastruktur die Wirtschaft negativ. Die vielfältigen EU-Fördermittel will das Land einsetzen, um in Straßen und Schienen sowie in die Modernisierung der Energieversorgung und das Abfallmanagement zu investieren.

Aktuelles und Perspektiven

Rumänien-Wirtschaft-Lage-Nachholbedarf
  • Aufgrund seiner Rahmenbedingungen ist Rumänien ein interessanter Absatzmarkt und Produktionsstandort, zumal in der Nähe wachsende Märkte liegen. Einen hohen Nachholbedarf hat das Land in vielen Bereichen wie beispielsweise der Gesundheit. 
  • Bei der Rechtsstaatlichkeit und Korruptionsbekämpfung bestehen weiterhin Defizite. Weiteren Reformbedarf gibt es auch beim Geschäfts- und Investitionsklima.
  • Hauptprobleme der rumänischen Wirtschaft sind die Bürokratie und die schlechte Infrastruktur. Ferner ist die Absorption von EU-Mitteln zu verbessern. Mangelnde Reformen verhindern einen Aufholprozess gegenüber anderen EU-Ländern.

Einen Kurzüberblick über ausgewählte Aspekte der Geschäftsbedingungen in Rumänien, insbesondere für mittelständische Unternehmen, bietet diese Länderinformation. 

Rumänien-Infrastruktur-Bodenschätze

Rumänien ist reich an Bodenschätzen und natürlichen Ressourcen, mit denen die Regierung energetisch unabhängiger werden möchte. Trotz des natürlichen Reichtums ist das Land mit einer Fläche von gut 238.000 Quadratkilometern das zweitärmste in der EU mit einem durchschnittlichen Pro-Kopf-Einkommen von 59 Prozent des EU-Durchschnitts. Seit 1. Januar 2023 beläuft sich der gesetzliche Mindestlohn auf 3,64 Euro/Stunde.

Die ausländischen Direktinvestitionen beliefen sich Ende 2021 auf einen Bestand von fast 109.000 Millionen US-Dollar, von denen 12,5 Prozent aus Deutschland stammten, was Platz zwei bedeutet. Rund 5.800 Unternehmen mit deutscher Mehrheitsbeteiligung sind in Rumänien aktiv. Unter den Handelspartnern belegt Deutschland Platz 1. Unter den Lieferländern hat Deutschland einen Anteil von fast 18 Prozent und unter den Abnehmerländern von beinah 20 Prozent.

Geschäftspartner in Rumänien können Sie aus unterschiedlichen Branchen in den Kurzprofilen rumänischer Unternehmen finden.

Für Hermes-Bürgschaften gilt für Rumänien die Entgeltkategorie drei.  

Die Banküberweisung stellt das am weitesten verbreitete Zahlungsmittel dar. Die wichtigsten rumänischen Banken sind am SWIFT-System angeschlossen. Mehr Informationen hierzu sowie zur Risikoeinschätzung bietet Coface.

Rumänien hat gut 19 Millionen Einwohner und erwirtschaftete 2022 ein BIP pro Kopf von fast 16.000 Euro. Die Unternehmenslandschaft ist sehr kleinteilig: Von den gut 806.000 Unternehmen haben 99 Prozent maximal 250 Mitarbeitern und davon wiederum fast 751.000 lediglich bis zu neun Mitarbeitern.

Die Stärken des Landes sieht gtai neben den relativ niedrigen Löhnen in der geografisch interessanten Lage unter anderem durch den Schwarzmeerhafen Constanta. Das Land hat Grenzen mit Bulgarien, Ungarn, Moldawien, Serbien und der Ukraine. Die Schwächen des Landes seien weiterhin die schlecht ausgebaute Infrastruktur, die Probleme beim Abruf von EU-Fördermitteln und die Mängel im Rechtssystem sowie die Berechenbarkeit der Wirtschaftspolitik.

Die Währung (RON) schwankt zum Euro, der aktuelle Währungskurs ist bei der Nationalbank abrufbar.

Für deutsche Maschinen- und Anlagenbauer bieten sich laut gtai gute Absatzmöglichkeiten in den Bereichen Infrastrukturbau, Umwelttechnik, Energiesektor, Fördertechnik und das Kfz-Gewerbe. Informationen über die Energieinfrastruktur in Rumäniens Städten hat das BMWK in einer Broschüre zusammengefasst. Informationen rund um die Klimastrategie Rumäniens finden Sie im Klimaschutzatlas von gtai.

Aufgrund des Nachholbedarfs im Gesundheitssektor haben deutsche Unternehmen ebenfalls Chancen im Bereich Medizintechnik. Auch der Fremdenverkehr verspricht vielfältige Geschäftsmöglichkeiten, beispielsweise im Heil- und Badetourismus, beim Ausbau der Wintersportgebiete und bei der Privatisierung und Modernisierung von Hotels an der Schwarzmeerküste, so das Außenwirtschaftszentrum Bayern.

Für die Benutzung der Straßen in Rumänien ist eine Vignette erforderlich.

Rumänien-Investition-Gewerbe

Grundsätzlich herrscht in Rumänien Gewerbefreiheit. Mittels Registrierung als Einzelunternehmer oder als Unternehmen im Handelsregisterbuch durch Angabe der nationalen Kodes (CAEN)  ist die Gewerbeausübung möglich.

Rumänien ist noch kein Mitglied des Schengen Abkommens, so dass sich auch EU-Bürger bei der Einreise ausweisen müssen.

EU-Bürger können sich bis zu drei Monaten ohne Aufenthaltserlaubnis in Rumänien aufhalten. Bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen ist eine Meldung bei der rumänischen Einwanderungsbehörde ("Inspectoratul General pentru Imigrari") erforderlich. Bei Vorliegen aller erforderlichen Papiere wird die Aufenthaltserlaubnis an demselben Tag erteilt, an dem die Unterlagen eingereicht werden. Diese Aufenthaltserlaubnis ist fünf Jahre gültig, danach können EU-Bürger eine Daueraufenthaltserlaubnis beantragen.

Für die Aufnahme einer Arbeit benötigen EU-Bürger keine Arbeitserlaubnis. Weitere Details bietet die AHK Rumänien in ihrem Merkblatt "Arbeiten und Aufenthalt in Rumänien". Informationen über reglementierte Berufe sind auf einer Plattform zusammengefasst.

Zur Absicherung von Geschäften gibt es den Eigentumsvorbehalt. Dieser Eigentumsvorbehalt ist ausdrücklich in den Artikeln 1684 und 1755 des Zivilgesetzbuches geregelt. Er muss von den Vertragsparteien ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden.

Informationen über eine Do's and Dont's im Geschäftsleben in Rumänien hat die AHK unter dem Titel Kulturunterschiede zusammengefasst. Gtai hat Informationen zur Verhandlungspraxis zusammengefasst.

Rumänien-Unternehmen-Recht

In Rumänien gibt es folgende fünf Gesellschaftsformen: Die Offene Handelsgesellschaft, die Kommanditgesellschaft, die Komanditgesellschaft auf Aktien, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung und die Aktiengesellschaft.  

Diese Formen gelten in Rumänien als juristische Personen und erlangen ihre Rechtsfähigkeit erst mit der Eintragung ins Handelsregister.

AG: Societate pe actiuni (S.A.): Das Mindestgrundkapital beträgt 90.000 RON, mindestens 30 Prozent des Grundkapitals müssen bei der Gründung erbracht werden, entweder in Bar- oder Sacheinlagen. Die restlichen Bareinlagen müssen innerhalb von zwölf Monaten, die restlichen Sacheinlagen innerhalb von zwei Jahren eingebracht werden. Zur Gründung sind mindestens zwei Aktionäre erforderlich.

GmbH: Societate cu raspundere limitata (S.R.L.): Seit dem Jahr 2020 gibt es keinen  Mindestwert mehr für das Stammkapital, so die AHK Rumänien. Vom gezeichneten Kapital müssen vor der Gründung mindestens 30 Prozent eingezahlt werden. Neben Bareinlagen können auch Sacheinlagen eingebracht werden. Die restlichen Bareinlagen müssen innerhalb eines Jahres nach der Registrierung und für die Sacheinlagen beträgt die Frist maximal zwei Jahre. Eine Ein-Mann-GmbH ist möglich. Maximal sind 50 Gesellschafter erlaubt, deren Haftung beschränkt sich auf die Höhe ihrer Einlage. Die S.R.L. ist die am häufigsten gewählte Rechtsform.

OHG: Societate in nume colectiv (S.N.C.): Sie kann von zwei oder mehreren Personen gegründet werden. Es gibt kein Mindestkapital, die Haftung der Gesellschafter ist unbegrenzt. Neben Bareinlagen sind auch Sacheinlagen möglich.

KG: Societate in comandita simpla (S.C.S.): Sie hat einen oder mehrere Komplementäre, die unbeschränkt haften und einen oder mehrere Kommanditisten, die nur mit ihrer Einlage haften. Es ist kein Mindestkapital vorgesehen. Neben Bareinlagen sind auch Sacheinlagen möglich.

KGaA: Societate in comandita pe actiuni (S.C.A.): Das Mindestkapital beträgt 90.000 RON.

 

Außerdem möglich ist die Gründung von Zweigniederlassungen (Eintragung ins Handelsregister erforderlich, sie haben den gleichen Geschäftsgegenstand wie die Muttergesellschaft) und von Repräsentanzen. Letztere kann keine kommerziellen Geschäfte durchführen, sondern lediglich Marktforschung betreiben. Zur Gründung einer Repräsentanz ist eine Genehmigung vom Ministerium für Wirtschaft und Handel erforderlich, diese kostet 1.200 US-Dollar und muss jährlich erneuert werden. Beide Formen sind ohne rechtliche Selbstständigkeit, sind aber steuerpflichtig.

Ein Merkblatt zur Gründung einer GmbH ist bei der AHK Rumänien zu finden.

Das elektronische Portal des Landes informiert über sämtliche Rechtsformen.

Detaillierte Informationen zu sämtlichen Rechtsformen finden Sie auch bei der IHK Pfalz.

Rumänien-Register-Unternehmen

Die Registrierung erfolgt beim Handelsregisteramt, das dem Justizministerium zugeordnet ist. Dessen Landesbüros sind bei den örtlichen Gerichten angesiedelt. Für die Betreuung von Antragstellern sind „Einheitsbüros“ eingerichtet worden, bei denen alle Verfahren zusammenlaufen. 

Der Antrag auf Eintragung einer Gesellschaft ist auf einem Standardformular zu vermerken. Diesem sind die üblichen Unterlagen (wie letzte Gewinn- und Verlustrechnung bzw. Bilanz der Mutterfirma, Gesellschaftsvertrag und Statuten, Mietvertrag, Bonitätsauskunft der Hausbank sowie die Bankbestätigung über eingezahltes Gesellschaftskapital, Beweismaterial über Sacheinlagen) beizulegen.

Das nationale Handelsregister ist im Internet zu finden, dort können Auskünfte über Handelsregistereintragungen abgerufen werden.

Einen step-by-step-guide für die Gründung bietet das elektronische Portal des Landes.

Wenn alle notwendigen Dokumente beim zuständigen Handelsregister vorliegen, soll die Registrierung in der Regel fünf bis sieben Arbeitstage dauern.

Rumänien-Unternehmen-Steuer

(= impozitul pe profit)

Der Steuersatz beträgt grundsätzlich einheitlich 16 Prozent („Flat Tax“).

Für Mikrounternehmen gelten andere Sätze. Seit dem 1. Januar 2023 fallen hierunter Unternehmen, die einen Jahresumsatz von weniger als 500.000 Euro haben (zuvor eine Million Euro). Diese werden mit einem Satz von einem Prozent besteuert (zuvor lag dieser zwischen einem und drei Prozent). 

 

Repräsentanzen wird eine pauschale Steuer auferlegt, die bei 4.000 Euro liegt. Diese Summe ist hälftig bis zum 20. Juni und bis zum 20. Dezember eines Jahres zu zahlen.

Rumänien-Geschäft-Mehrwertsteuer

(= taxa pe valoarea adaugata)

Der Standardsatz beträgt 19 Prozent. Der ermäßigte Satz von neun Prozent gilt z.B. für Medikamente und medizinische Prothesen, Nahrungsmittel und nichtalkoholische Getränke, Gaststätten- und Verpflegungsdienstleistungen außer Alkohol. 

Ein stark ermäßigter Satz von fünf Prozent wird für Bücher und Zeitungen/Zeitschriften sowie im sozialen Wohnungsbau angewandt.

Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als 300.000 RON sind von der Mehrwertsteuer befreit. Sie haben damit auch kein Recht auf Vorsteuerabzug, können aber beides beantragen.

Rumänien-Geschäft-Grenze

Zwischen Rumänien und Deutschland gilt das Doppelbesteuerungsabkommen vom 4. Juli 2001 (BGBl. 2003 II S. 1594), es ist am 17. Dezember 2003 in Kraft getreten.  Der Text des derzeitigen DBA ist beim Bundesfinanzministerium zu finden über -> Themen -> Steuern -> Internationales Steuerrecht -> Staatenbezogene Informationen.

Rumänien-RON-Euro-Wechselkurs

Die nationale Währung (RON) schwankt zum Euro, der aktuelle Währungskurs ist bei der Nationalbank abrufbar. Die Einführung des Euro kann frühestens im Jahr 2029 erfolgen, laut Medienberichten möchte die rumänische Regierung den Euro bereis 2026 einführen. Vor der Einführung sind jedoch vielfältige Voraussetzungen zu erfüllen.

 

Beträge in Fremdwährungen können unbeschränkt ein- und ausgeführt werden. Übersteigt der Wert jedoch 10.000 Euro, so sind diese bei der Grenzstelle zu deklarieren. 

Rumänische Firmen können Fremdwährungskredite sowohl von rumänischen als auch von ausländischen Banken aufnehmen. Kredite aus dem Ausland, z. B. Exportvorfinanzierungen bedürfen keiner Genehmigung, müssen aber bei der statistischen Abteilung der Nationalbank angemeldet werden.

Ausländische juristische Personen (die ihren Sitz außerhalb Rumäniens haben) können Konten in RON oder Devisen unterhalten, falls die Einzahlungen aus in Rumänien durchgeführten Tätigkeiten stammen. Bei jeder Einzahlung muss eine Erklärung über die Herkunft der betreffenden Beträge abgegeben werden, so das Außenwirtschaftszentrum Bayern.

Rumänien-Erwerb-Immobilie

Seit dem 1. Januar 2014 können EU-Staatsbürger uneingeschränkt Gebäude, Grund und Boden erwerben.

 

Beim Kauf landwirtschaftlicher Flächen und Wälder muss jedoch sowohl die Tätigkeit als Landwirt bewiesen werden als auch ein Vorkaufsrecht für bestimmte Personengruppen beachtet werden. 

Folgende Erwerbsinteressenten sind seit 13. Oktober in dieser Reihenfolge vorgesehen:
1. Miteigentümer des Grundstücks
2. Landwirte, die das Grundstück gepachtet haben
3. Eigentümer/Pächter benachbarter landwirtschaftlicher Flächen
4. Junglandwirte
5. benachbarte F&E-Einrichtungen im Bereich Landwirtschaft

6. Nachbarn

7. der rumänische Staat

Das Vorkaufsrecht muss innerhalb von 45 Tagen seit der Veröffentlichung des Angebots ausgeübt werden. Wird das Vorkaufsrecht nicht geltend gemacht, können Grundstücke frei veräußert werden.

 

Die AHK Rumänien hat ein Merkblatt zum Grundstückserwerb herausgegeben. Dort finden sich auch Informationen zu einer möglichen Umwandlung von Ackerland in Bauland.

Auf der Webseite der staatlichen Investitionsfördergesellschaft ist ein Überblick der Industrie- und (Technologie-)Zonen hinterlegt. Diese Gebiete werden oft gesondert gefördert.

Die Nationale Agentur für Kataster und Grundstücksregistrierung hat ihren eigenen Internetauftritt.

Rumänien-Europa-Beziehungen

Rumänien ist am 1. Januar 2007 der EU beigetreten. Im ersten Halbjahr 2019 hatte das Land erstmals die EU-Ratspräsidentschaft inne.

Die weitere Entwicklung vor allem bei der Übernahme des gemeinschaftlichen Rechtsstands wird über Fortschrittsberichte dokumentiert. Aufgrund der Anstrengungen Rumäniens bei der Justizreform und der Korruptionsbekämpfung, wird das Land künftig nicht mehr im Rahmen des Kooperations- und Kontrollverfahrens überwacht, sondern wie alle EU-Länder im Rahmen des jährlichen Zyklus der Rechtsstaatlichkeit, so die EU-Kommission im September 2023.

 Die EU-Kommission hat einen Überblick über Rumänien in der EU erstellt.

Der Beitritt zum Schengen-Raum verläuft für Rumänien in Schritten: Ab März 2024 werden zunächst die Kontrollen an den Luft- und Seegrenzen aufgehoben. Bezüglich der Aufhebung der Kontrollen an den Landgrenzen werden die Beratungen über einen weiteren Beschluss im Lauf des Jahres 2024 fortgesetzt.

Rumänien-Vergünstigungen-Unternehmen

Die in den 90er Jahren üppigen Steuervergünstigungen sind mit dem Investitionsgesetz von 2007 abgeschafft worden. Ausnahmen bieten die sogenannten Freizonen und Investitionen im Zusammenhang mit Forschung und Entwicklung. 

Freizonen bestehen derzeit in Sulina, Constanta Sud, Basarabi, Galati, Braila, Giurgiu und Arad-Curtici.

Adressen/Informationen einiger Freizonen:
Sulina: http://www.azlsulina.ro/
Galati: http://www.zlgalati.ro
Braila: http://www.zonaliberabraila.ro
Giurgiu: http://zlg.ro/

Arad-Curtici: https://www.zla.ro/en

 

Neben den Freizonen gibt es auch Industrie- und Technologieparks, die Vergünstigungen zum Beispiel bei der Grundsteuer bieten.

 

Um Innovationen im Land zu steigern, können Ausgaben im Rahmen von Forschung und Entwicklung steuerlich abgesetzt werden. Die folgenden Körperschaftssteueranreize sind verfügbar: 

  • ein zusätzlicher 50%iger Abzug für förderfähige Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (F&E) 
  • eine beschleunigte Abschreibung von Maschinen und Anlagen, die für F&E-Aktivitäten verwendet werden 
  • eine Körperschaftssteuerbefreiung für Gewinne, die in bestimmte technologische Ausrüstung reinvestiert und in Betrieb genommen werden 
  • eine 10-jährige Körperschaftssteuerbefreiung für Steuerzahler, die ausschließlich F&E- und Innovationstätigkeiten ausüben.

 

Für Mikrounternehmen gibt es geringere Körperschaftsteuersätze: Als Mikrounternehmen gelten Unternehmen, die einen Jahresumsatz von weniger als 500.000 Euro haben. Für diese Unternehmen liegt der Satz seit 1. Januar 2023 bei einem Prozent.

Rumänien-Förderungen-Firmen

Rumänien kann für die Förderperiode 2021 bis 2027 insgesamt gut 79 Milliarden Euro von der EU erhalten. Davon stammen gut 46 Milliarden Euro aus dem mehrjährigen Finanzrahmen. Dieser ist für die Umsetzung der europäischen Strukturpolitik bestimmt, wie zum Beispiel dem Green Deal, der für eine klima-, umwelt- und ressourcenschonende Wirtschaft sorgen soll.

Darüber hinaus will Rumänien rund 30 Milliarden Euro aus dem steuerfinanzierten Konjunkturpaket erhalten, mit dem die EU der pandemiebedingten Rezession entgegenwirken will. Der rumänische Aufbau- und Resilienzplan, mit dem das Land 29,1 Milliarden Euro (14,2 Milliarden Euro Zuschüsse, 14,9 Milliarden Euro Darlehen) aus der Aufbaufazilität erhalten möchte, ist Ende September 2021 von der EU-Kommission positiv bewertet worden. Über die Entwicklung und den Einsatz der Aufbaumittel in Rumänien informiert die EU-Kommission.

Ende Juli 2022 hat die EU Kommission die Partnerschaftsvereinbarung mit Rumänien für die Förderperiode 2021 bis 2027 über 31,5 Milliarden Euro abgeschlossen. Darin ist die Strategie für den landesweiten Einsatz der europäischen Struktur- und Investitionsfonds in Rumänien enthalten. Dies Partnerschaftsabkommen bildet die Basis für die operationellen Programme, in denen die Investitionsprioritäten und konkreten Maßnahmen Rumäniens und seiner Regionen festgelegt sind.

Die EU hat Informationen zur Kohäsionspolitik für die Periode 2021 bis 2027 auf einer Internetseite zusammengefasst, dort können für Rumänien für einzelne Elemente Filter gesetzt werden.

Die maximale Förderhöhe für Vorhaben in Rumänien wird je nach Region und Unternehmensgröße durch das EU-Beihilferecht bestimmt und begrenzt die Summe aller geldwerten Förderungen durch Staat, Region und Kommune. Solche Höchstförderquoten sind nicht gleichzusetzen mit der tatsächlichen Förderung, die aus einzelnen oder kombinierten Maßnahmen erwächst. Für den Unternehmer gilt daher:

- Wie hoch die tatsächliche Förderung ist, wird durch angebotene Programme definiert;
- Anträge auf Förderung sind an rumänische Stellen zu stellen.

Die rumänische Regierung hat ein Portal zu EU-Strukturfonds eingerichtet. 

Unternehmen, die Förderungen beantragen, sollten bei ihren Investitionen langfristig planen, da es im Bewertungs- und Vergabeverfahren der Projekte immer wieder zu - zum Teil erheblichen - Verzögerungen kommen kann.

Kurze Hinweise auf staatliche Unterstützungsmaßnahmen bietet die Förderagentur des Landes.

- Mittelstandsförderung und -finanzierung

Um die Digitalisierung insbesondere in kleinen und mittleren Firmen voranzubringen, können diese Zuschüsse für bestimmte Projekte, wie beispielsweise Automatisierung und Robotik bekommen. Die Gelder stammen aus der Aufbaufazilität und können sowohl für Beratungen als auch Kauf von Hard- und Software eingesetzt werden.

Der “National Credit Guarantee Fund for Small and Medium Sized Enterprises” (NCGFSME) bietet Finanzierungen oder Garantien für Kredite an rumänische KMU, die eine Investition im Bereich Produktion oder Dienstleistung planen. 

Eine staatliche Förderbank gibt es in Rumänien nicht, lediglich eine auch mit deutscher und EU-Hilfe gegründete Mikrofinanzbank (vormals Mirobank, jetzt ProCredit Bank). Sie bietet Investitionsfinanzierungen zu Marktkonditionen. 

Auch die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung ist in Rumänien aktiv.

Die EU unterstützt Unternehmen in Rumänien mit einigen EU-Programmen, die Darlehen, Bürgschaften, Risikokapital und andere Formen der Eigenkapitalfinanzierung bereitstellen. Diese Finanzinstrumente werden von Finanzintermediären wie Banken, Risikokapitalfonds und anderen Finanzinstituten verwaltet. Ansprechpartner sind regionale Kreditinstitute. 

Die EFTA und Norwegen haben Finanzierungsmechanismen aufgelegt - aktuell geltend von 2014 bis 2021 - die Zuschüsse in einer Gesamthöhe von 2,8 Mrd. EUR, verteilt auf 15 Länder, ausgeben. Ziel der Zuschüsse ist die Anpassung der Wirtschaft und des institutionellen Gefüges an EU-Niveau. Thematisch im Vordergrund stehen Klima- und Umweltschutz sowie Nachhaltigkeit und die gesellschaftliche Entwicklung, z. B. in Fragen der Gleichberechtigung. Für Rumänien werden im o. g. Zeitraum 502,5 Millionen Euro an EEA-Grants und 275,2 Millionen Euro an Norway Grants zur Verfügung gestellt. Einige Calls sind noch bis Frühjahr 2024 geöffnet.

Die Einrichtungen des Enterprise Europe Network arbeiten im Auftrag der EU. Sie beraten vor allem mittelständische Unternehmen über EU-Fragen und grenzüberschreitende Kooperationsmöglichkeiten. Der EuropaService der deutschen Sparkassen-Finanzgruppe kooperiert mit diesem Netzwerk. Die Partner des rumänischen Enterprise Europe Network sind in 12 Städten zu finden.

- Alternativenergie

Die rumänische Regierung ist bestrebt die Energieeffizienz zu erhöhen, die Gasemissionen zu reduzieren und sich auf die Umwelt zu konzentrieren. Die Deutsch-Rumänische Handelskammer hat eine Informationsplattform erstellt.

Damit Unternehmen Energieeffizienzmaßnahmen in ihren Produktionsprozess implementieren, vergibt der Staat Förderungen. Hierüber finden Sie Informationen bei der Exportinitiative Energie.

Die Agentur Investromania ist als "one-stop-shop" für ausländische Investoren tätig und soll so zur Erhöhung der Zahl der Investitionsprojekte beitragen.

InvestRomania
152 Calea Victoriei street, sector 1, 010096 Bucharest - RUMÄNIEN
Tel.: +40 21 202 53 04
E-Mail: investromania@investromania.gov.ro, Internet: http://investromania.gov.ro

Zuvor gab es die Romanian Agency for Foreign Investment (ARIS)

Industrie- und Handelskammer von Rumänien (CCIR)
CCIR Business Center,  2 Octavian Goga Blvd.,  Bucharest 030982 - ROMANIA
Tel.: +40 21 319 00 93
E-Mail: ccir@ccir.ro, Internet: https://ccir.ro/

Deutsch-Rumänische Industrie- und Handelskammer
Camera de Comert si Industrie Romano-Germana
Calea Grivitei 82-98, et. 1, 010735 Bukarest, RUMÄNIEN
Tel.: +40 21 223 15 31
E-Mail: drahk@ahkrumaenien.ro, Internet: https://www.ahkrumaenien.ro/

Botschaft von Rumänien
Dorotheenstraße 62 - 66, 10117 Berlin
Tel.: 030 21239-202
Fax: 030 21239-399
E-Mail: berlin@mae.ro, Internet: http://berlin.mae.ro

Wirtschafts- und Handelsabteilung, 
Tel.: 030 21239 - 199, Fax: 030 21239-399
E-Mail: berlin.economic@mae.ro

Als überregionale Schwerpunktkammer für Rumänien ist die IHK Pfalz mit ihrem Rumänien-Portal ein guter Ansprechpartner für ein breites Spektrum von wirtschaftsbezogenen Fragen.


IHK Pfalz
Herr Volker Scherer
Tel.: 0621 5904-1900
E-Mail: volker.scherer@pfalz.ihk24.de
Informationsportal: https://www.ihk.de/pfalz/international/komp-rumaenien

  • Für den Start ins Auslandsgeschäft bietet der Export Guide sämtliche Informationen und Hilfestellungen der deutschen Außenwirtschaftsförderung.
  • Germany Trade and Invest (gtai) stellt eine Vielzahl von Informationen zu Rumänien zur Verfügung.
  • Die AHK Rumänien führt regelmäßig eine Konjunkturumfrage durch. 
  • Sammlung von aktuellen Merkblättern der AHK, zu vielen Fragen des Rechtsumfelds, z.B. Arbeitsrecht, Lohnnebenkosten, Warenverkehr etc.
  • Einen Leitfaden für Exporte nach Rumänien erstellt das Außenwirtschaftszentrum Bayern in Zusammenarbeit mit der Außenwirtschaft Österreich.
  • Öffentliche Ausschreibungen aus Rumänien, die aufgrund ihres Umfangs europaweit publiziert werden, finden Sie bei TED (Tenders Electronic Daily). 
  • Informationen zum Gesundheitssektor in Rumänien finden Sie auf einer Seite der WHO.
  • Informationen zu wirtschaftlichen und juristischen Aspekten des rumänischen Marktes für erneuerbare Energien und Umwelttechnik finden sich bei econet (econet romania ist die GreenTech-Initiative der Deutsch-Rumänischen Industrie-und Handelskammer).
  • Um Geschäftspartner in Rumänien zu finden, bietet Ihnen der EuropaService verschiedene Möglichkeiten an, die auf unseren Webseiten im Bereich Kooperationsservice vorgestellt werden. Geschäftspartner in Rumänien können Sie in anonymisierten Kurzprofilen rumänischer Unternehmen entdecken, die auf der Suche nach Geschäftspartnern in Deutschland sind. Eine Auswahl internationaler Kooperationsbörsen/Unternehmerreisen finden Sie im Bereich Unternehmertreffen und um sein eigenes Profil im Ausland zu veröffentlichen, gibt es die aktive Geschäftspartnersuche. Einzelheiten sind in unserem Leitfaden erläutert. Die Abläufe sind in einer Grafik übersichtlich dargestellt. Bei Fragen helfen wir gern weiter europaservice@dsgv.de, Tel.: 0 30 20225-5798.

Ihre Sparkasse ist Ihr Ansprechpartner auch für alle Fragen rund um die Begleitung internationaler Geschäftsvorhaben in Rumänien. Sie greift für ein breites Informations- und Leistungsangebot auf eigene Kenntnisse, auf Verbundpartner wie den EuropaService, auf ein Netzwerk internationaler Partnerbanken und weitere Spezialisten der Sparkassen-Finanzgruppe zurück. Diese Partner bilden das internationale Netzwerk der Sparkassen-Finanzgruppe.

Hilfestellung, Beratung, Vor-Ort-Begleitung und die passenden Finanzprodukte für Ihr Vorhaben in Rumänien erhalten Sie aus einer Hand über Ihren Firmenkunden- oder Auslandsfachberater.

Über das Internationale Netzwerk kann ihre Sparkasse - ggf. mit Unterstützung des EuropaService - für die Finanzierung konkreter Investitionsvorhaben den Kontakt zu Partnerbanken in Rumänien herstellen. Die Partnerbanken unterstützen rund um Finanzfragen, insbesondere auch bei einer möglichen Beantragung von Fördermitteln und helfen bei der Antragstellung und Abwicklung. Die Kontaktpersonen vor Ort sprechen Deutsch.


Falls Sie noch kein Kunde einer Sparkasse sind und Ihnen Ansprechpartner für Rumänien fehlen, wenden Sie sich einfach an den EuropaService. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Ihre Sparkasse vor Ort können Sie auch mit Hilfe der folgenden Internetadresse finden https://www.sparkasse.de/service/filialsuche.html.

© Diese Ausarbeitung oder Teile aus ihr dürfen ohne Erlaubnis des EuropaService der Sparkassen-Finanzgruppe nicht reproduziert werden. Zitate sind mit Nennung der Quelle gestattet. Die Weitergabe durch Institute der Sparkassen-Finanzgruppe an deren Kunden ist frei.

Diese Angaben haben wir mit größtmöglicher Sorgfalt aus vielen Quellen zusammen gestellt. Wegen der sich ständig weiter ändernden Rahmenbedingungen können wir jedoch für Vollständigkeit und Inhalt der Informationen keine Gewähr übernehmen. Komplette Bearbeitung: Stand März 2023. Wichtige Entwicklungen werden laufend eingearbeitet, ohne dass das Erstellungsdatum geändert wird. Die neueste pdf-Version des Länderinfo kann daher am besten jeweils aktuell von der Internetseite (https://europaservice.dsgv.de/laenderinfos/malta-russland/rumaenien.html) generiert werden.

Iris Hemker
Länderinfos, Kooperationsservice


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