Großbritannien: Pünktlichkeit punktet

19.05.2014

Kleine und mittlere Unternehmen bevorzugen Geschäftsverbindungen mit deutschen Nachbarländern. Was Firmen beim Sprung auf die britische Insel beachten sollten, verraten nachfolgend einige Experten.

Als einziges europäisches Land unter den Top-Exportmärkten 2014 befindet sich Großbritannien. Grund: Die britische Bevölkerung will wieder konsumieren und in Baumaßnahmen investieren. Darüber hinaus besteht ein hoher Nachholbedarf bei Energieeffizienz, Maschinen und Anlagen. Bereits bislang ist die Insel der drittwichtigste Ausfuhrmarkt für deutsche Exporteure.

Doch wie wird man auf der Insel geschäftlich aktiv? Vor allen Dingen mit viel Höflichkeit. „Sag niemals nie“, so der Rat von Andreas Lesniewicz, der in London Filialen für eine deutsche Großbäckerei eröffnet hat. Besser sei es ein „very interesting“ verlauten zu lassen.

Zu viel deutsche Direktheit sei auch beim Vertrieb nicht unbedingt erfolgversprechend, denn „Briten wollen nicht die 0049 wählen“, so Sven Riemann von der AHK Großbritannien. Wenn man nicht gleich ein Tochterunternehmen in Großbritannien etablieren wolle, wie dies bereits gut 2000 deutsche Unternehmen getan haben, so sei ein Handelsvertreter sinnvoller als der Vertrieb über einen Großhändler, da man bei letzt genannter Variante nicht wisse, wer der Endkunde sei. Wichtig sei vor allem, dass die Kontaktperson englischsprechend sei und nicht amerikanisch, betont Riemann weiter.

Anpassen sollte man sich auch beim Marketing. Briten sind begeistert von Werbung, daher müsse sie fünf Mal so umfangreich sein als in Deutschland. Briten bekommen ferner gerne Werbebriefe und blättern gern in Katalogen, so Thomas Mertmann von Spring Global Mail. Auch sei es geschickt, diese mit Gutscheinen zu kombinieren, da sie von 66 Prozent der Empfänger eingelöst werden.

Authentisch sollten die Deutschen aber im Hinblick auf ihr sonstiges Geschäftsgebaren bleiben, denn Engländer lieben Pünktlichkeit und Perfektion, so der AHK-Experte weiter. So kommt es, dass deutsche Produkte auf der Insel sehr gefragt sind und Deutschland auf Platz 1 bei den britischen Importen liegt. Unter Umständen sind jedoch besondere Standards oder Verordnungen zu beachten. Informationen hierüber gibt die British Standards Institution oder die Environment Agency.

Genaue Vorschriften sind auch bei einer möglichen Unternehmensgründung zu beachten, sei es als Zweigniederlassung, die wie ein deutsches Unternehmen am Markt auftritt oder als Tochtergesellschaft, die als britische Gesellschaft am Markt auftritt. Die Gründung ist zwar auf Wunsch in 24 Stunden möglich, aber wenn Pflichten nicht erfüllt werden, sind auch schnell Bußgelder oder eine Zwangslöschung möglich, so Angelika Baumgarte von der AHK Großbritannien. Und auch hier gilt „Briten möchten mit britischen Unternehmen zu tun haben“, so die Rechtsanwältin.

Anstatt einen Aufwand für eine Neugründung zu betreiben, kann auch ein transaktionsfähiges Unternehmen erworben werden, so dass sofort Marktpräsenz besteht. Aufgrund der schlechten Konjunktur in den vergangenen Jahren, sei die Unternehmensnachfolge aufgeschoben worden. Die Unternehmenspreise waren im Keller, so dass ein Verkaufsstau besteht, so Edzard Clifton-Dey und Stuart Miller von der Anwaltssozietät Miller Rosenfalck. Dass Angebot an kleinen und mittleren Unternehmen sei  dabei entsprechendgroß, da praktisch 99,9 Prozent der Unternehmen hierzu zählen. Welche Form der Übertragung gewählt wird, hat dann steuerliche Auswirkungen, beispielsweise ist der transfer of assets as a going concern umsatzsteuerfrei.

Insgesamt betrachtet sei das britische Steuerrecht eins der umfangreichsten, so Petra Deters von der Steuerberatungsfirma BRAL. Aber es beinhaltet nicht nur Pflichten, sondern auch Vergünstigungen und diese wurden in den vergangenen Jahren ausgebaut. So gibt es beispielsweise bis zum 31. Dezember 2015 einen Investitionsfreibetrag für die Anschaffung von Sachanlagen in Höhe von jährlich 500.000 britischen Pfund, um die Investitionstätigkeit im Land anzuregen. Hiervon können sowohl deutsche Unternehmen als Lieferanten entsprechend nachgefragter Maschinen und Anlagen profitieren, als auch deutsche Unternehmen, die in Großbritannien vor Ort agieren und selber investieren möchten.


Über ausgewählte Investitionsbedingungen in Großbritannien informiert der EuropaService in seinem entsprechenden Länderinfo. Die Geschäftspartnersuche in Großbritannien unterstützt er im Rahmen seines Kooperationsservice. Mehr unter https://europaservice.dsgv.de


Copyright

© Diese Ausarbeitung oder Teile aus ihr dürfen ohne Erlaubnis des EuropaService der Sparkassen-Finanzgruppe nicht reproduziert werden. Zitate sind mit Nennung der Quelle gestattet. Die Weitergabe durch Institute der Sparkassen-Finanzgruppe an deren Kunden ist frei.

Iris Hemker
Länderinfos, Kooperationsservice


030 20225 5796


030 20225 5799