Österreich: Geschäftsbedingungen für Handel und Investition
Alpenrepublik bietet Sicherheit und Prämien
"Wo Innovationen Berge versetzen" - mit diesem Slogan vermarktet sich das Land. Ziel ist es, Unternehmen anzusiedeln, die qualitative, nachhaltige Arbeitsplätze mit Zukunftsperspektiven schaffen. Entsprechend gibt es vielfältige Förderung für innovative Vorhaben.
Aktuelles und Perspektiven
- Bereits im Jahr 2040 möchte Österreich klimaneutral sein. Hierfür sind noch entsprechende Investitionen in E-Mobilität, Fotovoltaik, Windparks energetische Sanierungen erforderlich.
- Nachholbedarf besteht in Österreich beim Recycling von Verpackungsabfällen, Textilien, Elektrogeräten und wichtigen Rohstoffen. Dies erfordert entsprechende Maßnahmen.
- Chancen ergeben sich für Unternehmen auch durch die steigende Gesamtbevölkerung, die sich positiv auf den privaten Konsum auswirkt.
- Punkten kann die Alpenrepublik vor allem mit ihrer Nähe zu den Märkten Südost- und Mitteleuropas sowie ihrer Rechtssicherheit und Stabilität, so gibt es zum Beispiel kaum Streiks in Österreich.
Einen Kurzüberblick über ausgewählte Aspekte der Geschäftsbedingungen in Österreich, insbesondere für mittelständische Unternehmen, bietet diese Länderinformation.
Deutschland ist mit großem Abstand der wichtigste Handelspartner und ausländische Investor in Österreich. Im Jahr 2022 belief sich der Gesamtbestand ausländischer Direktinvestitionen auf fast 204 Milliarden US-Dollar. Der Anteil der deutschen Direktinvestitionen hieran betrug fast 30 Prozent.
Der österreichische Markt umfasst eine Fläche von rund 84.000 Quadratkilometern. In dem Land leben neun Millionen Einwohner und im Jahr 2023 betrug das BIP pro Kopf fast 53.000 Euro. Der Anteil der Industrie am BIP ist im internationalen Vergleich relativ hoch (rund 25 Prozent), geprägt ist dieser Anteil vor allem durch einen hochentwickelten Maschinenbau. Der Anteil des Tourismus macht etwa 13 Prozent aus.
Informationen zu verschiedenen Branchen bietet die Förderagentur des Landes:
Ferner gibt es Broschüren über sämtliche Branchen. Über die Verteilung der einzelnen Cluster in den verschiedenen Bundesländern informiert die Wirtschaftskammer Österreichs. Geschäftspartner aus Österreich können Sie aus unterschiedlichen Branchen in den Kurzprofilen österreichischer Unternehmen finden. Informationen über E-Commerce in Österreich bietet das Außenwirtschaftszentrum Bayern.
Aufgrund der Nähe zu den Märkten Ost- und Südosteuropas haben viele Firmen ihr Osteuropa-Hauptquartier in Österreich errichtet. Im Zentrum Europas liegend grenzt das Land an acht Staaten. Dies sind neben Deutschland die Tschechische Republik, die Slowakei, Ungarn, Slowenien, Italien, Liechtenstein und die Schweiz.
Gute Chancen für deutsche Unternehmen sieht gtai im Bereich Umwelttechnik: So genießen erneuerbare Energien besondere Aufmerksamkeit, ebenso wie die Energieeffizienz. Bis zum Jahr 2030 soll Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien erzeugt werden. Bislang sind es 78 Prozent. Überwiegend resultiert dies aus Wasserkraft. Auch die Windenergie hat einen großen Anteil. Zunehmend werden aber auch Biomasse und Geothermie genutzt. Entsprechend bieten sich Geschäftschancen beim Neu- bzw. Ausbau von solchen Anlagen. Darüber hinaus bestehen Chancen bei Maßnahmen der Fassadendämmung oder beim Einbau neuer Heizungen. Öffentliche Förderung in vielen Segmenten steigert darüber hinaus die Nachfrage. Informationen über erneuerbare Energien und Energieeffizienz in Österreich bietet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz unter dem Stichwort Österreich.
Im Bereich Medizintechnik ist Deutschland bereits der wichtigste Lieferant. Entsprechend weiterer Vorhaben im Gesundheitswesen Österreichs, wird ein Anstieg des Marktes um sechs Prozent bis 2026 um sechs Prozent erwartet.
Für Hermes-Bürgschaften erfolgt für Österreich die Entgeltberechnung auf der Basis eines Markttests. Es gibt keine OECD-weit gültige Entgeltkategorie.
Die SWIFT- und SEPA-Überweisungen stellen eine gebräuchliche Zahlungsweise im internationalen Geschäftsverkehr dar. Wechsel und Scheck werden eher selten eingesetzt. Mehr Infos hierzu sowie zum Forderungseinzug und zur Risikoeinschätzung bietet Coface. Laut gtai ist die Zahlungsmoral in Österreich vorbildlich.
Der Eigentumsvorbehalt ist in Österreich gesetzlich nicht geregelt, von Lehre und Rechtsprechung jedoch anerkannt. Um wirksam zu sein, muss er vor oder bei der Übergabe der Ware vertraglich vereinbart sein.
Die Streikrate in Österreich ist sehr niedrig, da Arbeitgeber und -nehmervertreter im Rahmen einer Sozialpartnerschaft zusammenwirken, um konfliktfrei einen Interessenausgleich herbeizuführen.
- Im Doing-Business-Report 2020 der Weltbank belegt Österreich Platz 27 (Stand: Oktober 2019), Details dazu stehen in dem Bericht.
- Platz 20 hat Österreich beim Korruptionswahrnehmungsindex von Transparency International inne (Stand: Januar 2024).
- Zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Österreich hat die EU-Kommission erneut einen Bericht veröffentlicht (Stand: Juli 2024).
- Den 26. Platz hat Österreich im World Competitiveness Index inne (Stand: Juni 2024).
- In der Liste der unternehmerfreundlichsten Länder des Wirtschaftsmagazins Forbes belegt Österreich Platz 22 (Stand: Dezember 2018).
- Beim Global Innovation Index ist Österreich auf Platz 17 zu finden (Stand: September 2024). Zu den einzelnen Komponenten gibt es Informationen.
- Beim Digital Decade Report werden die Fortschritte auf dem Weg zur Erreichung der Ziele der Digitalen Dekade für jeden einzelnen Mitgliedstaat aufgeführt (Stand: September 2023).
Prinzipiell dürfen Ausländer in Österreich Unternehmen erwerben oder gründen, zu beachten sind allerdings die Bestimmungen des Gewerberechts. Erste Informationen über Unternehmensgründungen in Österreich bietet die Austrian Business Agency (ABA).
Beispielsweise erfordern reglementierte Gewerbe, wie Dachdecker sowie der Bereich Kälte- und Klimatechnik, einen Befähigungsnachweis, der durch eine Dokumentation über eine einschlägige Ausbildung, eine Berufsqualifikation und eine Tätigkeit in einem EWR-Land erbracht wird. Freie Gewerbe benötigen diesen Nachweis nicht, aber es kann eine Registrierungspflicht bestehen. Eine Liste reglementierter Gewerbe und freier Gewerbe bietet Österreichs Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort.
Eine Gewerbesteuer gibt es in Österreich nicht.
Spätestens drei Tage nach der Einreise müssen sich alle Personen, die in Österreich Wohnsitz nehmen, polizeilich beim Gemeindeamt oder Magistrat anmelden. Ferner müssen seit dem 1. Januar 2006 alle EWR-Bürger, wenn sie sich länger als drei Monate in Österreich aufhalten wollen, spätestens bis zum Ablauf der drei Monate ab Einreise, eine Anmeldebescheinigung beantragen. Diese wird ausgestellt, wenn der Antragsteller in Österreich Arbeitnehmer oder Selbstständiger ist oder über ausreichende Existenzmittel sowie über eine ausreichende Krankenversicherung für sich und seine Familienangehörigen verfügt, so gtai.
Informationen über die Mitarbeiterentsendung nach Österreich hat das Außenwirtschaftszentrum Bayern auf seinen Internetseiten veröffentlicht.
Das österreichische Gesellschaftsrecht unterscheidet zwischen Kapital- und Personengesellschaften sowie Einzelunternehmen.
Beim Einzelunternehmen gründet eine natürliche Person ein Unternehmen und betreibt dies als Alleininhaber unter voller persönlicher Haftung. Es gibt kein Mindestkapital. Dies ist die einfachste Form ein Unternehmen zu gründen. Die Eintragung des Einzelunternehmens in das Firmenbuch ist lediglich bei Umsatzerlösen von 1 Million Euro im Jahr erforderlich.
AG: Aktiengesellschaft (AG),
Das Mindestgrundkapital beträgt 70.000 EUR, dies muss bei Gesellschaftsgründung mindestens zu einem Viertel geleistet werden. Wird die AG nicht nur durch Bareinlagen gegründet, sondern auch durch Sacheinlagen, dann muss eine Gründungsprüfung durch einen vom Gericht bestellten Gründungsprüfer vorgenommen werden. Eine Ein-Personen-AG-Gründung ist möglich, es müssen aber mindestens drei Aufsichtsratmitglieder bestellt werden. Die Haftung der Aktionäre ist auf deren Einlage beschränkt.
GmbH: Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Eine Ein-Mann-GmbH ist möglich. Erforderlich ist ein notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag. Das Mindeststammkapital beträgt 10.000 Euro, die Mindeststammeinlage 70 Euro. Zur Gründung sind mindestens 50 Prozent in bar einzuzahlen, der Rest kann als Sacheinlage erfolgen. Die Gesellschafter-Haftung ist auf die Einlage beschränkt. Diese Gesellschaftsform kommt neben dem Einzelunternehmen am häufigsten vor.
Darüber, welche Vorschriften bei der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu beachten sind, informiert die Förderagentur des Landes.
Es gibt die Möglichkeit einer vereinfachten Gründung. Voraussetzung ist, dass die GmbH als einzigen Gesellschafter eine natürliche Person hat, die zugleich einziger Geschäftsführer ist. In diesem Fall ist der Notariatsakt nicht erforderlich. Die Gründung hat in elektronischer Form zu erfolgen und die Kreditinstitute, bei denen das Konto des künftigen Gesellschafters und Geschäftsführers geführt wird, müssen bestimmte Leistungen erbringen. Mehr Informationen dazu finden Sie im GmbH-Gesetz in Paragraph 9a.
Ferner gibt es seit dem 1. Januar 2024 die neue Kapitalgesellschaftorm mit der Bezeichnung FlexKapG, die eine Mischform aus GmbH und AG darstellt. Sie soll den Bedürfnissen von Start-ups und Gründerinnen Rechnung tragen. Die Mindeststammeinlage beträgt 1 Euro.
OG: Offene Gesellschaft
Sie ist eine Personengesellschaft, die aus mindestens zwei Gründern besteht. Jeder Gesellschafter haftet persönlich, unbeschränkt, unmittelbar und solidarisch. Die Gesellschaft kann ohne Kapital gegründet werden und entsteht mit ihrer Eintragung in das Firmenbuch.
KG: Kommanditgesellschaft
Sie zählt ebenfalls zu den Personengesellschaften. Die Gesellschaft muss aus wenigstens einem Komplementär und einem Kommanditisten bestehen. Der Komplementär haftet unbeschränkt, der Kommanditist nur mit seiner Einlage. Im Vergleich zur OG kommt die KG öfter vor.
Ausländische Unternehmen können entweder rechtlich selbstständige Tochtergesellschaften in den o.g. Gesellschaftsformen gründen oder Zweigniederlassungen in Österreich etablieren. Vorteil der Zweigniederlassung ist die einfachere und kostengünstigere Errichtung. Im Gegensatz zum Tochterunternehmen besitzt die Zweigniederlassung aber keine eigene Rechtspersönlichkeit. Alle Geschäftsverbindlichkeiten erfolgen daher unter dem ausländischen Unternehmen. Die Zweigniederlassung ist in das österreichische Firmenbuch einzutragen, wobei das Bestehen des ausländischen Rechtsträgers durch Urkunden nachzuweisen ist.
Ein Repräsentationsbüro darf lediglich Informationen über das ausländische Unternehmen zur Verfügung stellen. Es besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit, es wird nicht im Firmenbuch registriert.
Broschüren über Rechtsformen in Österreich sowie Checklisten für die Gründung bietet die Agentur Invest in Austria.
Sämtliche Personen- und Kapitalgesellschaften sind im Firmenbuch des zuständigen Handels- oder Landesgerichts einzutragen.
Ausländische Rechtsträger sind ebenfalls einzutragen, wenn sie eine Zweigniederlassung in Österreich unterhalten.
Einzelunternehmen sind ab Überschreiten eines Umsatzes von 1.000.000 Euro/Jahr oder von mehr als 700.000 Euro/Jahr in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren eintragungspflichtig. Sie können sich jedoch bei Unterschreiten freiwillig eintragen lassen, so der Gründerservice.
Das österreichische Firmenbuch entspricht dem deutschen Handelsregister.
Eine Abfrage des Firmenbuchs ist möglich, aber kostenpflichtig.
Auch eine eGründung ist möglich für Einzelunternehmen, Einpersonen-GmbHs und Einpersonen-FlexKapG.
Eine digitale Signatur kann bei verschiedenen Registrierungsstellen aktiviert werden.
Über das Register Wirtschaftliche Eigentümer informiert das Bundesministerium Finanzen in Österreich.
Die Gewinne von Kapitalgesellschaften unterliegen seit 1. Januar 2024 dem Körperschaftsteuersatz von 23 Prozent.
Wird in einem Wirtschaftsjahr kein Gewinn erzielt, ist dennoch eine Mindestkörperschaftsteuer zu entrichten. Danach haben Aktiengesellschaften eine Mindeststeuer von 3.500 Euro pro Jahr und Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie FlexKapG von 500 Euro pro Jahr zu zahlen. Diese Mindeststeuer wird in Folgejahren mit der Körperschaftsteuerschuld verrechnet.
In Österreich gibt es keine Gewerbesteuer.
Zu den steuerlichen Aspekten von Investitionen in Österreich hat die Investitionsförderagentur Informationen veröffentlicht.
Grundsätzlich beträgt der Steuersatz 20 Prozent, ein ermäßigter Satz von zehn Prozent gilt z.B. für Nahrungsmittel, Bücher, etc. Ein Satz von 13 Prozent gilt z. B. für Pflanzen oder Tierfutter. Detaillierte Informationen zu ermäßigten Sätzen von zehn oder 13 Prozent hat die Wirtschaftskammer Österreich veröffentlicht.
Amtliche Informationen rund um die Mehrwertsteuer und ihre Anwendung bietet das Bundesministerium Finanzen.
Kleinunternehmen (seit 1. Januar 2020 liegt die Grenze bei 35.000 Euro Umsatz) können wählen, ob sie von der Umsatzsteuerverrechnung und dem Vorsteuerabzug befreit sein möchten. Erläuterungen der Kleinunternehmerregel bietet das Unternehmensservice Portal.
Der Text des derzeit gültigen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zwischen Deutschland und Österreich ist beim Bundesfinanzministerium zu finden unter -> Themen -> Steuern -> Internationales Steuerrecht -> Staatenbezogene Informationen.
Österreich hat ein sehr liberales Devisenrecht, das auf den geltenden EU-Bestimmungen und dem österreichischen Devisengesetz aus 2004 beruht. Die Österreichische Nationalbank (OeNB) ist zuständig für die devisenrechtliche Kontrolle in Österreich. Innerhalb der EU gilt das Prinzip der freien Bewegung des Kapitals.
Auch bei Devisentransaktionen mit Ländern außerhalb der EU gibt es mit wenigen Ausnahmen keine Beschränkungen bei Zahlungen, die auf Außenhandel, Investitionen oder anderen Transaktionen beruhen, sowie auch bei der Ausfuhr von Kapital, Dividenden, Gewinnen oder sonstigen Erträgen. Ausländische Firmen haben ohne Einschränkungen Zugang zum österreichischen Kapitalmarkt. In einigen Fällen sind aber Meldepflichten für Devisentransaktionen bei der OeNB, hauptsächlich für statistische Zwecke, zu beachten.
Darüber hinaus gibt es Regelungen zur Bekämpfung der Geldwäsche. Mehr Infos hierzu bietet die Österreichische Finanzmarktaufsicht.
Seit dem 3. Juni 2021 gelten innerhalb der EU neue Regeln zur Bargeldkontrolle.
In Österreich gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Grenze für Bargeldzahlungen.
Informationen zum Grunderwerb finden Sie auf der behördenübergreifenden Internetplattform. Dort finden Sie auch Informationen zum Grundbuch.
Der Kauf eines Grundstücks unterliegt grundsätzlich einer Grunderwerbsteuer in Höhe von 3,5 Prozent des Kaufpreises. Für die Eintragung ins Grundbuch fallen zusätzlich 1,1 Prozent derselben Bemessungsgrundlage an.
Es gibt keine besonderen Steueranreize für ausländische Investoren.
Zu Steuerbegünstigungen für Neugründungen finden Sie Informationen im Rechtsinformationssystem des Bundes.
Für eigenbetriebliche Forschung und Auftragsforschung können Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, eine so genannte Forschungsprämie in Höhe von 14 Prozent der qualifizierenden Ausgaben in Anspruch nehmen. Die Forschungsprämie ist steuerfrei und wird vom Finanzamt als Cash-Prämie auf das Abgabenkonto gutgeschrieben, das bedeutet, dass diese zweckungebunden verwendet werden kann.
Die Bemessungsgrundlage für eigenbetriebliche Forschung unterliegt keiner betraglichen Begrenzung, sie muss aber in einem inländischen Betrieb/einer inländischen Betriebsstätte durchgeführt werden. Bei der Auftragsforschung können Aufwendungen maximal bis zu einer Höhe von einer Million Euro pro Wirtschaftsjahr geltend gemacht werden. Darüber hinaus müssen bestimmte Bedingungen bei der Auftragsforschung erfüllt sein, wie z. B., dass die Auftragnehmerin ihren Sitz im EU/EWR-Raum haben muss. Für die Geltendmachung der Prämie bei eigenbetrieblicher Forschung ist die Einholung eines Gutachtens der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) erforderlich.
Nach Angaben von Deloitte wurde eine Steuergutschrift für bestimmte Investitionen in abschreibungsfähige Anlagegüter in Höhe von 10 bzw. 15 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten eingeführt (bei einem Höchstbetrag der förderfähigen Investitionen von 1 Million Euro pro Jahr).
Kleinunternehmen (seit 1. Januar 2020 liegt die Grenze bei 35.000 Euro Umsatz) können wählen, ob sie von der Umsatzsteuerverrechnung und dem Vorsteuerabzug befreit sein möchten. Erläuterungen der Kleinunternehmerregel bietet das Unternehmensservice Portal.
Um die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Wirtschaft und Gesellschaft in ihren Mitgliedsländern, wie Österreich, abzufedern, hat die EU die Aufbau- und Resilienzfazilität mit einem Volumen von 672,5 Milliarden Euro aufgelegt, davon 312,5 Milliarden Euro an Zuschüssen. Hiervon hat Österreich 4,5 Milliarden an Zuschüssen beantragt. Schwerpunkt des österreichischen Aufbau- und Resilienzplan ist die Realisierung eines nachhaltigen, digitalen, wissensbasierten und gerechten Aufbaus. Die EU-Kommission hat Ende Juni 2021 ein positives Votum für den Plan abgegeben, im Juli 2021 folgte der Europarat, so dass Mittel ausbezahlt werden können. Über die Entwicklung und den Einsatz der Aufbaumittel in Österreich informiert die EU-Kommission.
Neben den o. g. Geldern aus dem EU-Aufbauplan wird Österreich Mittel aus den EU-Strukturfonds aus dem EU-Haushalt 2021 bis 2027 erhalten. Anfang Mai 2022 hat die EU-Kommission das Partnerschaftsabkommen mit Österreich für die Förderperiode 2021 bis 2027 über 1,3 Milliarden Euro unterzeichnet. Dies bildet die Grundlage für die Operationellen Programme Österreichs.
Informationen zur Kohäsionspolitik der EU für die Periode 2021 bis 2027 hat die EU auf einer Internetseite zusammengefasst, dort können für Österreich für einzelne Elemente Filter gesetzt werden.
Bereits im Juli 2021 wurde die Fördergebietskarte für Österreich veröffentlicht. Bis auf das Burgenland besteht das gesamte Land aus stärker entwickelten Regionen. Diese Fördergebietskarte ermöglicht Österreich gezielte staatliche Beihilfen für Unternehmen, um die Förderung der regionalen Entwicklung voranzubringen. Seit 1. Januar 2022 gelten neue Leitlinien für Regionalbeihilfen. Anhand dieser überarbeiteten Regionalbeihilfeleitlinien ist Österrreichs Fördergebietskarte Ende Januar 2022 genehmigt worden.
Die maximale Förderhöhe für Vorhaben in Österreich wird je nach Region und Unternehmensgröße durch das EU-Beihilferecht bestimmt und begrenzt die Summe aller geldwerten Förderungen durch Staat, Region und Kommune. Solche Höchstförderquoten sind nicht gleichzusetzen mit der tatsächlichen Förderung, die aus einzelnen oder kombinierten Maßnahmen erwächst. Für den Unternehmer gilt daher:
- Wie hoch die tatsächliche Förderung ist, wird durch angebotene Programme definiert;
- Anträge auf Förderung sind an österreichische Stellen (wie nachfolgend angegeben) zu stellen.
Österreich bietet ausländischen Investoren ein breites Förderangebot: Förderungen für Klein- und Mittelbetriebe, für Forschung und Entwicklung, für Unternehmensgründungen oder für Investitionen und Technologie. Mit Hilfe des Förderpiloten, der Bundes- und Landesförderungen auf einen Klick bietet, kann gezielt nach Unterstützung für das eigene Vorhaben gesucht werden. Dort finden Sie auch sämtliche Förderstellen in Österreich.
Weitere Informationen dazu bietet die Wirtschaftskammer Österreich im Bereich Advantage Austria. Hilfestellung gibt die Austrian Business Agency (ABA), die erste Anlaufstelle für ausländische Investoren.
Die Förderungspalette reicht von Barzuschüssen über Zinszuschüsse hin zur Übernahme von Garantien, begünstigten Darlehen und staatichem Beteiligungskapital.
Eine Option für die Recherche nach Förderungen für Forschung und Technologie ist der Förderkompass des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie. Anbieter von Forschungsförderung ist die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft.
Die Tourismus Bank bietet Förderungen und Finanzierungen speziell für die Tourismusbranche.
Umweltförderungen, u.a. für Unternehmen und Kommunen, bietet die Kommunalkredit Public Consulting GmbH. Mit Hilfe von Investitionszuschüssen soll ein Anreiz zur Umsetzung von Umwelt- und Klimaschutzprojekten geboten werden.
- Regionalförderung
Neben dem Bund bieten einzelne Bundesländer Förderungen an. Informationen und Anträge zur verfügbaren Wirtschaftsförderung in den Regionen, siehe unter:
• Burgenland: https://www.burgenland.at/foerderungen/
• Kärnten: https://kwf.at/foerderung/
• Niederösterreich: https://www.ecoplus.at/
• Oberösterreich: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/foerderungen.htm, auch https://www.biz-up.at/
• Salzburg: https://www.salzburg.gv.at/themen/wirtschaft/wirtschaftsfoerderung
• Steiermark: https://www.sfg.at/foerderungen/
• Tirol: https://www.tirol.gv.at/arbeit-wirtschaft/wirtschaftsfoerderung/
• Vorarlberg: https://vorarlberg.at/-/wirtschaftsfoerderungen-des-landes-vorarlberg?article_id=156006
• Wien: https://www.wien.gv.at/wirtschaft/finanzierung/index.html
- Mittelstandsförderung
Um Konjunktur, Beschäftigung und Innovation anzuregen, hat die Regierung mehrere Initiativen ergriffen.
Dazu gehört zum Beispiel das Neugründungsförderungsgesetz. Durch Anwendung dieses Gesetzes können neu gegründete Unternehmen Kosten sparen. Mehr Infos dazu bietet das Unternehmensservice-Portal.
Die Förderbank des Bundes ist die Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS). Sie bietet, oft in Zusammenarbeit mit den österreichischen Hausbanken, verschiedene Finanzierungsunterstützungen an. Dazu gehören Darlehen, Garantien für Fremdkapital, Haftungsübernahmen und begleitende Beratung, z.B. für Investitionen, Gründungen oder Innovationsvorhaben. Die Kontaktdaten der AWS lauten:
Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH
Walcherstraße 11A, 1020 Wien, ÖSTERREICH
Tel.: +43 1 501 75-0
Fax: +43 1 501 75-900
E-Mail: 24h-auskunft@aws.at, Internet: https://www.aws.at/
Die Europäische Union unterstützt Unternehmen in Österreich mit einer breiten Palette von EU-Programmen, die Darlehen, Bürgschaften, Risikokapital und andere Formen der Eigenkapitalfinanzierung bereitstellen. Diese Finanzinstrumente werden von Finanzintermediären wie Banken, Risikokapitalfonds und anderen Finanzinstituten verwaltet. Ansprechpartner sind lokale Kreditinstitute.
Die Einrichtungen des Enterprise Europe Network arbeiten im Auftrag der EU. Sie beraten vor allem mittelständische Unternehmen über EU-Fragen und grenzüberschreitende Kooperationsmöglichkeiten. Der EuropaService der Sparkassen-Finanzgruppe in Deutschland kooperiert mit diesem Netzwerk. Die Partner des österreichischen Enterprise Europe Network sind in sieben Städten zu finden.
Die Austrian Business Agency (ABA) als Beratungsunternehmen der Republik Österreich bietet internationalen Investoren einen umfassenden unbürokratischen und kostenlosen Service. Sie berät zu zahlreichen Themen - von Förderungen über Marktchancen bis hin zum Steuerrecht.
ABA - Invest in Austria
Opernring 3, 1010 Wien, ÖSTERREICH
Tel.: +43 1 588 58 0
Fax: +43 1 586 86 59
E-Mail: office@aba.gv.at, Internet: https://investinaustria.at/de/
Deutsche Handelskammer in Österreich
Schwarzenbergplatz 5 Top 3/1, 1030 Wien, ÖSTERREICH
Tel.: +43 1 545 14 17 0
E-Mail: office@dhk.at, Internet: https://oesterreich.ahk.de
Österreichische Botschaft
Stauffenbergstraße 1, 10785 Berlin
Tel.: 0 30 202 87-0
Fax: 030 229 05 69
E-Mail: berlin-ob@bmeia.gv.at, Internet: https://www.bmeia.gv.at/oeb-berlin/
Advantage Austria
Außenwirtschaftsorganisation der Wirtschaftskammer Österreich
Tel.: 030/25 75 75 - 0, E-Mail: berlin@advantageaustria.org
Tel.: 089/24 29 14 - 0, E-Mail: muenchen@advantageaustria.org
Weitere österreichische Stellen in Deutschland
https://www.bmeia.gv.at/fileadmin/user_upload/oracle/oe_vertretungen_de.pdf -> Deutschland auswählen
- Für den Start ins Auslandsgeschäft bietet der Export Guide sämtliche Informationen und Hilfestellungen der deutschen Außenwirtschaftsförderung.
- Germany Trade and Invest (gtai) stellt eine Vielzahl von Informationen zu Österreich zur Verfügung.
- Einen Leitfaden für Exporte nach Österreich erstellt das Außenwirtschaftszentrum Bayern in Zusammenarbeit mit der Außenwirtschaft Österreich.
- Öffentliche Ausschreibungen aus Österreich, die aufgrund ihres Umfangs europaweit publiziert werden, finden Sie bei Ted (Tenders Electronic Daily).
- Informationen zum Einsatz von Handelsagenten bietet die Wirtschaftskammer Österreich.
- Um Geschäftspartner in Österreich zu finden, bietet Ihnen der EuropaService verschiedene Möglichkeiten an, die auf unseren Webseiten im Bereich Kooperationsservice vorgestellt werden. Geschäftspartner in Österreich können Sie in anonymisierte Kurzprofilen österreichischer Unternehmen finden, die auf der Suche nach Geschäftspartnern in Deutschland sind. Eine Auswahl internationaler Kooperationsbörsen/Unternehmerreisen finden Sie im Bereich Unternehmertreffen und um sein eigenes Profil im Ausland zu veröffentlichen, gibt es die aktive Geschäftspartnersuche. Einzelheiten sind in unserem Leitfaden erläutert. Die Abläufe sind in einer Grafik übersichtlich dargestellt. Bei Fragen helfen wir gern weiter. Zu erreichen sind wir via E-Mail europaservice@dsgv.de oder Telefon 0 30 20225-5798.
Ihre Sparkasse ist Ihr Ansprechpartner auch für alle Fragen rund um die Begleitung internationaler Geschäftsvorhaben in Österreich. Sie greift für ein breites Informations- und Leistungsangebot auf eigene Kenntnisse, auf Verbundpartner wie den EuropaService, auf ein Netzwerk internationaler Partnerbanken und weitere Spezialisten der Sparkassen-Finanzgruppe zurück. Diese Partner bilden das internationale Netzwerk der Sparkassen-Finanzgruppe.
Hilfestellung, Beratung, Vor-Ort-Begleitung und die passenden Finanzprodukte für Österreich erhalten Sie aus einer Hand über Ihren Firmenkunden- oder Auslandsfachberater.
Über das Internationale Netzwerk kann ihre Sparkasse - ggf. mit Unterstützung des EuropaService - für die Finanzierung konkreter Investitionsvorhaben den Kontakt zu Partnerbanken in Österreich herstellen. Die Partnerbanken unterstützen rund um Finanzfragen, insbesondere auch bei einer möglichen Beantragung von Fördermitteln und helfen bei der Antragstellung und Abwicklung. Die Kontaktpersonen vor Ort sprechen Deutsch.
Falls Sie noch kein Kunde einer Sparkasse sind und Ihnen Ansprechpartner für Österreich fehlen, wenden Sie sich einfach an den EuropaService. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Ihre Sparkasse vor Ort können Sie auch mit Hilfe der folgenden Internetadresse finden https://www.sparkasse.de/service/filialsuche.html.
© Diese Ausarbeitung oder Teile aus ihr dürfen ohne Erlaubnis des EuropaService der Sparkassen-Finanzgruppe nicht reproduziert werden. Zitate sind mit Nennung der Quelle gestattet. Die Weitergabe durch Institute der Sparkassen-Finanzgruppe an deren Kunden ist frei.
Diese Angaben haben wir mit größtmöglicher Sorgfalt aus vielen Quellen zusammen gestellt. Wegen der sich ständig weiter ändernden Rahmenbedingungen können wir jedoch für Vollständigkeit und Inhalt der Informationen keine Gewähr übernehmen. Komplette Bearbeitung: Stand September 2024. Wichtige Entwicklungen werden laufend eingearbeitet, ohne dass das Erstellungsdatum geändert wird. Die neueste pdf-Version des Länderinfo kann daher am besten jeweils aktuell von der Internetseite (https://europaservice.dsgv.de/laenderinfos/malta-russland/oesterreich.html) generiert werden.
Höflichkeit ist Trumpf
Man spricht zwar die gleiche Sprache, dennoch gibt es Unterschiede im Geschäftsgebaren. Darüber informiert Thomas Gindele, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Handelskammer in Österreich.