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Geschäftsbedingungen für Handel und Investition

Österreich
"Wo Innovationen Berge versetzen" - mit diesem Slogan vermarktet sich das Land. Ziel ist es, Unternehmen anzusiedeln, die qualitative, nachhaltige Arbeitsplätze mit Zukunftsperspektiven schaffen. Entsprechend gibt es vielfältige Förderung für innovative Vorhaben. 
Kurz und knapp
  • Der österreichische Markt umfasst eine Fläche von rund 84.000 Quadratkilometern. In dem Land leben 9,1 Millionen Einwohner.

    Im Zentrum Europas liegend, grenzt das Land an acht Staaten: Dies sind neben Deutschland die Tschechische Republik, die Slowakei, Ungarn, Slowenien, Italien, Liechtenstein und die Schweiz.

    Platz 25 hat Österreich beim Korruptionswahrnehmungsindex von Transparency International inne (Stand: 02/2025).

Aktuelles und Perspektiven

  • Bereits im Jahr 2040 möchte Österreich klimaneutral sein. Hierfür sind noch entsprechende Investitionen in E-Mobilität, Fotovoltaik, Windparks energetische Sanierungen erforderlich.
  • Chancen ergeben sich für Unternehmen auch durch die steigende Gesamtbevölkerung aufgrund von Zuwanderung. Dies wirkt sich positiv auf den privaten Konsum aus.  
  • Punkten kann die Alpenrepublik vor allem mit ihrer Nähe zu den Märkten Südost- und Mitteleuropas sowie ihrer Rechtssicherheit und Stabilität, so gibt es zum Beispiel kaum Streiks in Österreich.

Steckbrief Wirtschaft in Österreich

  • Im Jahr 2024 betrug das BIP pro Kopf fast 53.000 Euro.
  • Der Anteil der Industrie am BIP ist im internationalen Vergleich relativ hoch (gut 21 Prozent), geprägt ist dieser Anteil vor allem durch einen hochentwickelten Maschinenbau. Der Anteil des Tourismus und tourismusnaher Branchen macht etwa 13 Prozent aus.
  • Über die Verteilung der einzelnen Cluster in den verschiedenen Bundesländern informiert die Wirtschaftskammer Österreichs. 
  • Deutschland ist mit großem Abstand der wichtigste Handelspartner.
  • Im Jahr 2023 belief sich der Gesamtbestand ausländischer Direktinvestitionen auf 226 Milliarden US-Dollar. Der Anteil der deutschen Direktinvestitionen hieran betrug fast 28 Prozent.
  • Bis zum Jahr 2030 soll Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien erzeugt werden. Bislang sind es 78 Prozent. Überwiegend resultiert dies aus Wasserkraft. Auch die Windenergie hat einen großen Anteil. Zunehmend werden aber auch Biomasse und Geothermie genutzt.

Bedeutende Branchen in Österreich

Unternehmensformen

Das österreichische Gesellschaftsrecht unterscheidet zwischen Kapital- und Personengesellschaften sowie Einzelunternehmen.

  • Beim Einzelunternehmen gründet eine natürliche Person ein Unternehmen und betreibt dies als Alleininhaber unter voller persönlicher Haftung. Es gibt kein Mindestkapital. Dies ist die einfachste Form ein Unternehmen zu gründen. Die Eintragung des Einzelunternehmens in das Firmenbuch ist lediglich bei Umsatzerlösen von 1 Million Euro im Jahr erforderlich. Freiwillig ist die Eintragung auch ohne diese Voraussetzung möglich.
  • AG: Aktiengesellschaft (AG),Das Mindestgrundkapital beträgt 70.000 EUR, dies muss bei Gesellschaftsgründung mindestens zu einem Viertel geleistet werden. Wird die AG nicht nur durch Bareinlagen gegründet, sondern auch durch Sacheinlagen, dann muss eine Gründungsprüfung durch einen vom Gericht bestellten Gründungsprüfer vorgenommen werden. Eine Ein-Personen-AG-Gründung ist möglich, es müssen aber mindestens drei Aufsichtsratmitglieder bestellt werden. Die Haftung der Aktionäre ist auf deren Einlage beschränkt. 
  • GmbH: Gesellschaft mit beschränkter HaftungEine Ein-Mann-GmbH ist möglich. Erforderlich ist ein notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag. Das Mindeststammkapital beträgt 10.000 Euro, die Mindeststammeinlage 70 Euro. Zur Gründung sind mindestens 50 Prozent in bar einzuzahlen, der Rest kann als Sacheinlage erfolgen. Die Gesellschafter-Haftung ist auf die Einlage beschränkt. Diese Gesellschaftsform kommt neben dem Einzelunternehmen am häufigsten vor.
  • Darüber, welche Vorschriften bei der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu beachten sind, informiert die Förderagentur des Landes.
  • Es gibt die Möglichkeit einer vereinfachten Gründung. Voraussetzung ist, dass die GmbH als einzigen Gesellschafter eine natürliche Person hat, die zugleich einziger Geschäftsführer ist. In diesem Fall ist der Notariatsakt nicht erforderlich. Die Gründung hat in elektronischer Form zu erfolgen und die Kreditinstitute, bei denen das Konto des künftigen Gesellschafters und Geschäftsführers geführt wird, müssen bestimmte Leistungen erbringen. Mehr Informationen dazu finden Sie im GmbH-Gesetz in Paragraph 9a.
  • Ferner gibt es seit dem 1. Januar 2024 die neue Kapitalgesellschaftsform mit der Bezeichnung FlexKapG, die eine Mischform aus GmbH und AG darstellt. Sie soll den Bedürfnissen von Start-ups Rechnung tragen. Die Mindeststammeinlage beträgt 1 Euro.
  • OG: Offene GesellschaftSie ist eine Personengesellschaft, die aus mindestens zwei Gründern besteht. Jeder Gesellschafter haftet persönlich, unbeschränkt, unmittelbar und solidarisch. Die Gesellschaft kann ohne Kapital gegründet werden und entsteht mit ihrer Eintragung in das Firmenbuch.
  • KG: KommanditgesellschaftSie zählt ebenfalls zu den Personengesellschaften. Die Gesellschaft muss aus wenigstens einem Komplementär und einem Kommanditisten bestehen. Der Komplementär haftet unbeschränkt, der Kommanditist nur mit seiner Einlage. Im Vergleich zur OG kommt die KG öfter vor.
  • Ausländische Unternehmen können entweder rechtlich selbstständige Tochtergesellschaften in den o.g. Gesellschaftsformen gründen oder Zweigniederlassungen in Österreich etablieren. Vorteil der Zweigniederlassung ist die einfachere und kostengünstigere Errichtung. Im Gegensatz zum Tochterunternehmen besitzt die Zweigniederlassung aber keine eigene Rechtspersönlichkeit. Alle Geschäftsverbindlichkeiten erfolgen daher unter dem ausländischen Unternehmen. Die Zweigniederlassung ist in das österreichische Firmenbuch einzutragen, wobei das Bestehen des ausländischen Rechtsträgers durch Urkunden nachzuweisen ist.

Broschüren über Rechtsformen in Österreich sowie Checklisten für die Gründung bietet die Agentur Invest in Austria.

Registrierung

  • Sämtliche Personen- und Kapitalgesellschaften sind im Firmenbuch des zuständigen Handels- oder Landesgerichts einzutragen.
  • Ausländische Rechtsträger sind ebenfalls einzutragen, wenn sie eine Zweigniederlassung in Österreich unterhalten. 
  • Einzelunternehmen sind ab Überschreiten eines Umsatzes von 1.000.000 Euro/Jahr oder von mehr als 700.000 Euro/Jahr in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren  eintragungspflichtig.  Sie können sich jedoch bei Unterschreiten freiwillig eintragen lassen, so der Gründerservice.
  • Das österreichische Firmenbuch entspricht dem deutschen Handelsregister. Eine Abfrage des Firmenbuchs ist möglich, aber kostenpflichtig. 
  • Auch eine eGründung ist über das Unternehmensserviceportal möglich für Einzelunternehmen, Einpersonen-GmbHs und Einpersonen-FlexKapG. 
  • Eine digitale Signatur kann bei verschiedenen Registrierungsstellen aktiviert werden.
  • Über das Register Wirtschaftliche Eigentümer informiert das Bundesministerium Finanzen in Österreich.

Steuerliche Aspekte

Körperschaftsteuer

  • Die Gewinne von Kapitalgesellschaften unterliegen seit 1. Januar 2024 dem Körperschaftsteuersatz von 23 Prozent. 
  • Wird in einem Wirtschaftsjahr kein Gewinn erzielt, ist dennoch eine Mindestkörperschaftsteuer zu entrichten. Danach haben Aktiengesellschaften eine Mindeststeuer von 3.500 Euro pro Jahr und Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie FlexKapG von 500 Euro pro Jahr zu zahlen. Diese Mindeststeuer wird in Folgejahren mit der Körperschaftsteuerschuld verrechnet. 
  • Zu den steuerlichen Themen von Investitionen in Österreich hat die Investitionsförderagentur Informationen veröffentlicht.

Mehrwertsteuer

  • Grundsätzlich beträgt der Steuersatz 20 Prozent, ein ermäßigter Satz von zehn Prozent gilt z.B. für Nahrungsmittel, Bücher, etc. Ein Satz von 13 Prozent gilt z. B. für Pflanzen oder Tierfutter.
  • Detaillierte Informationen zu ermäßigten Sätzen von zehn oder 13 Prozent hat die Wirtschaftskammer Österreich veröffentlicht. 
  • Amtliche Informationen rund um die Mehrwertsteuer und ihre Anwendung bietet das Bundesministerium Finanzen.
  • Kleinunternehmen (seit 1. Januar 2025 liegt die Grenze bei 55.000 Euro Umsatz) können wählen, ob sie von der Umsatzsteuerverrechnung und dem Vorsteuerabzug befreit sein möchten. Erläuterungen der Kleinunternehmerregel bietet das Unternehmensservice Portal.

Doppelbesteuerungsabkommen

Immobilieneigentum

  • Informationen zum Grunderwerb finden Sie auf der behördenübergreifenden Internetplattform.  Dort finden Sie auch Informationen zum Grundbuch.
  • Der Kauf eines Grundstücks unterliegt grundsätzlich einer Grunderwerbsteuer in Höhe von 3,5 Prozent des Kaufpreises. Für die Eintragung ins Grundbuch fallen zusätzlich 1,1 Prozent derselben Bemessungsgrundlage an. 

Steuervergünstigungen

  • Zu Steuerbegünstigungen für Neugründungen finden Sie Informationen im Rechtsinformationssystem des Bundes. 
  • Für eigenbetriebliche Forschung und Auftragsforschung können Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, eine so genannte Forschungsprämie in Höhe von 14 Prozent der qualifizierenden Ausgaben in Anspruch nehmen. Die Forschungsprämie ist steuerfrei und wird vom Finanzamt als Cash-Prämie auf das Abgabenkonto gutgeschrieben, das bedeutet, dass diese zweckungebunden verwendet werden kann.
  • Die Bemessungsgrundlage für eigenbetriebliche Forschung unterliegt keiner betraglichen Begrenzung, sie muss aber in einem inländischen Betrieb/einer inländischen Betriebsstätte durchgeführt werden. Bei der Auftragsforschung können Aufwendungen maximal bis zu einer Höhe von einer Million Euro pro Wirtschaftsjahr geltend gemacht werden. Darüber hinaus müssen bestimmte Bedingungen bei der Auftragsforschung erfüllt sein, wie z. B., dass die Auftragnehmerin ihren Sitz im EU/EWR-Raum haben muss. Für die Geltendmachung der Prämie bei eigenbetrieblicher Forschung ist die Einholung eines Gutachtens der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) erforderlich. 
  • Nach Angaben von Deloitte wurde eine Steuergutschrift für bestimmte Investitionen in abschreibungsfähige Anlagegüter in Höhe von 10 bzw. 15 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten eingeführt (bei einem Höchstbetrag der förderfähigen Investitionen von 1 Million Euro pro Jahr).
  • Kleinunternehmen (seit 1. Januar 2025 liegt die Grenze bei 55.000 Euro Umsatz) können wählen, ob sie von der Umsatzsteuerverrechnung und dem Vorsteuerabzug befreit sein möchten. Erläuterungen der Kleinunternehmerregel bietet das Unternehmensservice Portal.

Förderungen in Österreich

  • Um die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Wirtschaft und Gesellschaft in ihren Mitgliedsländern, wie Österreich, abzufedern, hat die EU die Aufbau- und Resilienzfazilität mit einem Volumen von 672,5 Milliarden Euro aufgelegt, davon 312,5 Milliarden Euro an Zuschüssen. Hiervon hat Österreich 4,5 Milliarden an Zuschüssen beantragt, 3,96 Milliarden Euro wurden bewilligt.
  • Schwerpunkt des österreichischen Aufbau- und Resilienzplan ist die Realisierung eines nachhaltigen, digitalen, wissensbasierten und gerechten Aufbaus. Die EU-Kommission hat Ende Juni 2021 ein positives Votum für den Plan abgegeben, im Juli 2021 folgte der Europarat, so dass Mittel ausbezahlt werden können. Über die Entwicklung und den Einsatz der Aufbaumittel in Österreich informiert die EU-Kommission.
  • Neben den o. g. Geldern aus dem EU-Aufbauplan wird Österreich Mittel aus den EU-Strukturfonds aus dem EU-Haushalt 2021 bis 2027 erhalten. Anfang Mai 2022 hat die EU-Kommission das Partnerschaftsabkommen mit Österreich für die Förderperiode 2021 bis 2027 über 1,3 Milliarden Euro unterzeichnet. Dies bildet die Grundlage für die Operationellen Programme Österreichs.
  • Informationen zur Kohäsionspolitik der EU für die Periode 2021 bis 2027 hat die EU auf einer Internetseite zusammengefasst, dort können für Österreich für einzelne Elemente Filter gesetzt werden.
  • Bereits im Juli 2021 wurde die Fördergebietskarte für Österreich veröffentlicht. Bis auf das Burgenland besteht das gesamte Land aus stärker entwickelten Regionen. Diese Fördergebietskarte ermöglicht Österreich gezielte staatliche Beihilfen für Unternehmen, um die Förderung der regionalen Entwicklung voranzubringen. Seit 1. Januar 2022 gelten neue Leitlinien für Regionalbeihilfen. Anhand dieser überarbeiteten Regionalbeihilfeleitlinien ist Österrreichs Fördergebietskarte Ende Januar 2022 genehmigt worden.
  • Die maximale Förderhöhe für Vorhaben in Österreich wird je nach Region und Unternehmensgröße durch das EU-Beihilferecht bestimmt und begrenzt die Summe aller geldwerten Förderungen durch Staat, Region und Kommune. Solche Höchstförderquoten sind nicht gleichzusetzen mit der tatsächlichen Förderung, die aus einzelnen oder kombinierten Maßnahmen erwächst. Für den Unternehmer gilt daher:
  • - Wie hoch die tatsächliche Förderung ist, wird durch angebotene Programme definiert;
  • - Anträge auf Förderung sind an österreichische Stellen (wie nachfolgend angegeben) zu stellen.
  • Österreich bietet ausländischen Investoren ein breites Förderangebot: Förderungen für Klein- und Mittelbetriebe, für Forschung und Entwicklung, für Unternehmensgründungen oder für Investitionen und Technologie. Mit Hilfe des Förderpiloten, der Bundes- und Landesförderungen auf einen Klick bietet, kann gezielt nach Unterstützung für das eigene Vorhaben gesucht werden. Dort finden Sie auch sämtliche Förderstellen in Österreich.
  • Hilfestellung gibt die Austrian Business Agency (ABA), die erste Anlaufstelle für ausländische Investoren. 
  • Die Förderungspalette reicht von Barzuschüssen über Zinszuschüsse hin zur Übernahme von Garantien, begünstigten Darlehen und staatichem Beteiligungskapital.
  • Eine Option für die Recherche nach Förderungen für Forschung und Technologie ist der Förderkompass des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie. Anbieter von Forschungsförderung ist die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft.
  • Die Tourismus Bank bietet Förderungen und Finanzierungen speziell für die Tourismusbranche.
  • Umweltförderungen, u.a. für Unternehmen und Kommunen, bietet die Kommunalkredit Public Consulting GmbH. Mit Hilfe von Investitionszuschüssen soll ein Anreiz zur Umsetzung von Umwelt- und Klimaschutzprojekten geboten werden.

- Regionalförderung

Neben dem Bund bieten einzelne Bundesländer Förderungen an. Informationen und Anträge zur verfügbaren Wirtschaftsförderung in den Regionen, siehe unter:

- Mittelstandsförderung

  • Um Konjunktur, Beschäftigung und Innovation anzuregen, hat die Regierung mehrere Initiativen ergriffen.
  • Dazu gehört zum Beispiel das Neugründungsförderungsgesetz. Durch Anwendung dieses Gesetzes können neu gegründete Unternehmen Kosten sparen. Mehr Infos dazu bietet das Unternehmensservice-Portal.
  • Die Förderbank des Bundes Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS) bietet, oft in Zusammenarbeit mit den österreichischen Hausbanken, verschiedene Finanzierungsunterstützungen an. Dazu gehören Darlehen, Garantien für Fremdkapital, Haftungsübernahmen und begleitende Beratung, z.B. für Investitionen, Gründungen oder Innovationsvorhaben.
  • Die Europäische Union unterstützt Unternehmen in Österreich mit einer breiten Palette von EU-Programmen, die Darlehen, Bürgschaften, Risikokapital und andere Formen der Eigenkapitalfinanzierung bereitstellen. Diese Finanzinstrumente werden von Finanzintermediären wie Banken, Risikokapitalfonds und anderen Finanzinstituten verwaltet. Ansprechpartner sind lokale Kreditinstitute. 
  • Die Einrichtungen des Enterprise Europe Network arbeiten im Auftrag der EU. Sie beraten vor allem mittelständische Unternehmen über EU-Fragen und grenzüberschreitende Kooperationsmöglichkeiten. Der EuropaService der Sparkassen-Finanzgruppe in Deutschland kooperiert mit diesem Netzwerk. Die Partner des österreichischen Enterprise Europe Network sind in sieben Städten zu finden.

Weiterführende Quellen

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Diese Angaben haben wir mit größtmöglicher Sorgfalt aus vielen Quellen zusammen gestellt. Wegen der sich ständig weiter ändernden Rahmenbedingungen können wir jedoch für Vollständigkeit und Inhalt der Informationen keine Gewähr übernehmen. Komplette Bearbeitung: Stand August 2025. Wichtige Entwicklungen werden laufend eingearbeitet, ohne dass das Erstellungsdatum geändert wird.

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