Polen: Geschäftsbedingungen für Handel und Investition

Umbau bei Energie erforderlich - mehr Verlässlichkeit in der Wirtschaftspolitik gewünscht

Umfangreiche Investitionen sind notwendig, so muss zum einen der Energiesektor breiter aufgestellt werden. Gelder sollen sowohl in Offshore-Windparks, Fotovoltaik, Kernenergie als auch in Wasserstoff fließen. Ferner besteht Nachholbedarf im Recyclingsektor und in der Abwasserwirtschaft. Mittel aus den EU-Programmen sind nach dem Regierungswechsel freigegeben und können entsprechend eingesetzt werden.

Aktuelles und Perspektiven

Polen-Wirtschaft-Nähe
  • Moderne Wirtschaftszweige wie die Batterieherstellung und die Computerspielindustrie sowie die Änderung des Energiemix hin zu mehr Off- und Onshore-Windenergieanlagen und Photovoltaik sollen zum Wirtschaftswachstum beitragen. Dies erfordert Investitionen in entsprechende Ausrüstungen.
  • Weitere Möglichkeiten können sich durch Ausbaupläne in der Infrastruktur wie beispielsweise dem Schienennetzwerk und dem Aufholbedarf bei Energieeffizienz und Recycling ergeben.
  • Die Größe des Binnenmarkts mit 38 Millionen Einwohnern, die geographische Nähe Polens zu Deutschland und anderen wichtigen Exportmärkten sind weiterhin überzeugende Argumente für eine Investition in Polen. 98 Prozent der befragten Unternehmen, die bereits in Polen investiert sind, würden das Land wieder als Standort wählen, so die jüngste Umfrage der AHK Polen.
  • Als positiv bewerten Unternehmen die EU-Mitgliedschaft, allerdings sollte Polen der Eurozone beitreten.

Einen Kurzüberblick über ausgewählte Aspekte der Geschäftsbedingungen in Polen, insbesondere für mittelständische Unternehmen, bietet diese Länderinformation.

Polen-Energie-Standort-Nachholbedarf

Polen umfasst eine Fläche von fast 313.000 Quadratkilometern, mit 41 Millionen Einwohnern. Das Land hat Grenzen mit dem russischen Gebiet von Kaliningrad, Litauen, Weißrussland, der Ukraine, der Slowakei, Tschechien und Deutschland. Wegen der Nähe zur Ukraine macht sich der dortige russische Angriff auch auf das Wirtschaftsgeschehen in Polen bemerkbar durch große Unsicherheit, gestörte Lieferketten und höhere Kosten für Rohstoffe.

Im Jahr 202 betrug das Bruttoinlandsprodukt fast 808 Milliarden US-Doller. Die Industrie hat daran einen Anteil von 23 Prozent. Wichtigster Handelspartner ist mit Abstand seit mehr als zwei Jahrzehnten Deutschland. Der Wert der Waren, die im Jahr 2023 aus Deutschland nach Polen kamen, betrug 92 Milliarden Euro und der Wert der Waren, die aus Polen nach Deutschland exportiert wurden, lag bei gut 81 Milliarden Euro.

Der Bestand ausländischer Direktinvestitionen wird für 2022 mit 270 Milliarden US-Dollar angegeben. Den größten Anteil daran haben die Niederlande mit gut 19 Prozent, es folgt Deutschland mit knapp 17 Prozent. Gut 6.000 deutsche Unternehmen sind in Polen investiert.

Seit Januar 2024 gilt ein Mindestlohn von 6,10 Euro.

Für Hermes-Bürgschaften erfolgt für Polen die Entgeltberechnung auf der Basis eines Markttests. Eine Risikobewertung des Landes gibt es nicht. 

Bislang hat Polen den Euro noch nicht eingeführt, Währung ist der Polnische Zloty (PLN), der aktuelle Währungskurs ist bei der Polnischen Nationalbank zu finden. Unternehmen haben Zahlungen von mehr als 15.000 Zloty per Überweisungen zu tätigen, um Geldwäsche zu bekämpfen. Die üblichste Form der Bezahlung von Forderungen sind die Banküberweisungen über das SWIFT-System. Weitere Informationen zu Zahlungsmittel und Forderungseinzug befinden sich auf Englisch bei Coface.

Informationen über die Attraktivität einzelner Regionen für Investitionen sind bei der Förderagentur des Landes veröffentlicht worden.

Über verschiedene Sektoren in Polen bietet die Förderagentur des Landes einige Informationen.

Geschäftspartner in Polen können Sie aus verschiedenen Branchen in den Kurzprofilen polnischer Unternehmen finden.

Der Medizintechnikmarkt wird in Polen aufgrund bevorstehender Investitionspläne, auch im Zusammenhang mit Corona, in den nächsten Jahren wachsen. Polen will die öffentlichen Gesundheitsausgaben auf 7 Prozent des BIP bis 2027 erhöhen.

Auch in der Abfallwirtschaft besteht großer Nachholbedarf, der mit umfangreichen Investitionen verbunden ist, beispielsweise muss die Recyclingquote weiter erhöht werden. Noch ist das Umweltbewusstsein bei weiten Teilen der Bevölkerung eher gering ausgeprägt, aber es wächst mittlerweile, so dass sich auch auf diesem Gebiet Liefermöglichkeiten ergeben können. Darüber hinaus ist das Kanalisationssystem modernisierungsbedürftig. 

Umfangreicher Nachholbedarf besteht ferner in der Modernisierung der Immobilien: Drei Viertel aller Einfamilienhäuser sind schlecht isoliert und in sieben von zehn Fällen werden Kohleöfen/kessel als Wärmequelle eingesetzt. Ferner gehört die Wirtschaft Polens zu den energieintensivsten der EU. Hieraus ergeben sich vielfältige Chancen auch für deutsche Anbieter. Unter dem Stichwort Polen stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz verschiedene Publikationen rund um den Energiemarkt in Polen zur Verfügung. Auch das Deutsche Polen-Institut bietet Daten zur polnischen Energiewirtschaft

Der Anteil erneuerbarer Energien soll 2030 einen Anteil von 50 Prozent am Strommix betragen. Der Kohleanteil am Energiemix soll bis 2030 auf 25 Prozent gesenkt werden. Zunehmend will die Regierung auch die Elektromobilität steigern. Zusammengefasst finden Sie Informationen rund um die Klimastrategie Polens im Klimaschutzatlas von gtai.

  • Im Doing-Business-Report 2020 der Weltbank belegt Polen Platz 40 (Stand: Oktober 2019), Details hierzu finden Sie in dem Bericht.
  • Beim Korruptionswahrnehmungsindex von Transparency International hat Polen Platz 47 inne (Stand: Januar 2024).
  • Zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Polen hat die EU-Kommission erneut einen Bericht veröffentlicht (Stand: Juli 2024).
  • Den 41. Platz hat Polen im World Competitiveness Index inne (Stand: Juni 2024).
  • In der Liste der unternehmerfreundlichsten Länder des Wirtschaftsmagazins Forbes belegt Polen Platz 34 (Stand: Dezember 2018).
  • Beim Global Innovation Index ist das östliche Nachbarland auf Platz 40 zu finden (Stand: September 2024). 
  • Wie es mit digitalen Kompetenzen, digitaler Infrastruktur, Digitalisierung der Unternehmen und Digitalisierung der öffentlichen Dienste in Polen bestellt ist, finden Sie in folgendem Bericht (Stand: September 2023).
Polen-Investition-Gewerbe

Ausländische Personen aus Ländern der Europäischen Union und der Europäischen Freihandelsgemeinschaft, die zur Europäischen Wirtschaftszone gehören, können nach denselben Regeln, die auch auf polnische Staatsbürger zutreffen, am wirtschaftlichen Markt teilnehmen. Es gibt jedoch bestimmte Regeln, die zu beachten sind. 

Informationen darüber wie ein Unternehmen in Polen gegründet werden kann, liefert die Broschüre "How to set up a business  in Poland" vom Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung und Technologie.

Der Grundsatz der Gewerbefreiheit ist in der polnischen Verfassung festgeschrieben. Insbesondere der Handwerksbereich ist in Polen weniger reguliert als in Deutschland, so das Außenwirtschaftszentrum Bayern.

Bei der Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit in Polen ist zwischen reglementierten und nicht reglementierten Berufen zu unterscheiden. Wann eine Lizenz oder Erlaubnis eingeholt werden muss, finden Sie auf der Seite Business in Poland. 

Wenn der Aufenthalt in Polen länger als 3 Monate dauern soll, ist der EU-Bürger verpflichtet, seinen Aufenthalt registrieren zu lassen. Der Antrag auf die Registrierung des Aufenthalts ist persönlich beim für den jeweiligen Aufenthaltsort zuständigen Woiwodschaftsamt zu stellen. Im Amt ist das gültige Reisedokument oder ein anderes Dokument, das die Identität und die Staatsbürgerschaft nachweist, vorzulegen.

Seit Anfang September 2020 gelten novellierte Regeln für die Mitarbeiterentsendung, die u.a. die Befugnisse der polnischen Arbeitsinspektionen erweitern. Über die Entsendung von Mitarbeitern nach Polen informiert auch die IHK Ulm.

Erste Informationen über Regeln für den Geschäftskontakt finden Sie im Pocket-Guide zur Interkulturellen Kompetenz von der IHK Mittlerer Niederrhein.

Polen-Unternehmen-Recht

Das polnische Gesetz sieht eine Vielzahl von Unternehmensformen, unterteilt in Kapital- und Personengesellschaften, vor. Hierzu gehören zum Beispiel folgende Kapitalgesellschaften:

AG: Spolka Akcyjna (S.A.)
Das Mindestgrundkapital beträgt 100.000 PLN, der Nominalwert einer Aktie kann 0,01 PLN betragen.  Ein Viertel des Grundkapitals muss vor der Registrierung einbezahlt werden. Eine Ein-Mann-AG ist möglich. Die Haftung der Aktieninhaber ist auf die Einlage beschränkt.

Die jüngste Unternehmensform (seit März 2020) ist die einfache Aktiengesellschaft (prosta spolka akcyjna - P.S.A.). Sie ist eine nicht-börsennotierte Gesellschaftsform. Zur Gründung ist lediglich 1 Zloty erforderlich. Diese neue Gesellschaftsform hat sowohl Merkmale einer Kapital- wie Personengesellschaft. Sie wurde für die Bedürfnisse innovativer Unternehmen, bzw. Startups eingerichtet.

GmbH: Spolka z ograniczona odpowiedzialnoscia (Sp. z o. o.)
Das Mindeststammkapital beträgt 5.000 PLN. Das Kapital muss vor der Registrierung vollständig eingezahlt sein, dies kann in Geld- oder Sachwerten erfolgen. Eine Ein-Personen-GmbH ist möglich. Die Haftung der Anteilseigner ist auf die Einlage beschränkt.
Es besteht die Möglichkeit der vereinfachten Gründung mit Hilfe eines Mustervertrages. Die Sp.z o.o. ist bei ausländischen Investoren die beliebteste Rechtsform.

KGaA: Spolka komandytowo-akcyjna (Sp.k.a)
Das Mindestgrundkapital beträgt 50.000 PLN. Diese Gesellschaftsform ist eine Mischung aus KG und AG und muss ins Unternehmerregister eingetragen werden. Es gibt mindestens einen Partner, der Komplementär, der unbeschränkt haftet und mindestens einen Partner, der Aktieninhaber ist. Dieser Aktieninhaber ist der Kommanditist, er haftet beschränkt. Diese Form ist relativ ungebräuchlich, so die polnische Förderagentur.

Zu den Personengesellschaften gehören:

KG: Spolka komandytowa (Sp. k.)
Eine Gesellschaft in dieser Rechtsform besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit. Der Komplementär haftet unbeschränkt, der Kommanditist haftet beschränkt in Höhe seiner Einlage. Es ist kein Mindestkapital erforderlich.

OHG: Spolka Jawna (sp. j.)
Eine Gesellschaft in dieser Rechtsform hat keine eigene Rechtspersönlichkeit. Die Firma ist ins Unternehmerregister einzutragen. Es muss mindestens zwei Gründer geben, diese haften unbegrenzt, es gibt kein Mindestkapital.

Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Spolka cywilna (s.c.)
Bei dieser Rechtsform sind mindestens zwei Gründer erforderlich, sie haften gesamtschuldnerisch und persönlich. Die Partner werden im Gewerberegister eingetragen, die Gesellschaft hat keine eigene Rechtspersönlichkeit.

Einzelunternehmen: jednoosobowa dzialalnosc gospodarcza
Das Einzelunternehmen ist die einfachste Gründungsform, es muss ins Gewerberegister bei der zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung eingetragen werden, der Eigentümer haftet unbeschränkt. Es ist kein Mindestkapital erforderlich.

 

Als Alternative zu einer selbstständigen Gesellschaft sieht, das Gesetz über die Freiheit der wirtschaftlichen Tätigkeit ("Ustawa o swobodzie dzialalnosci gospodarczej") vom 2. Juli 2004 für ausländische Investoren auch die Möglichkeit der Gründung von Zweigniederlassungen ("oddzialy", Art. 85 - 92) und Repräsentanzen ("przedstawicielstwa", Art. 93-102) vor.

Bei einer Repräsentanz (Przedstawicielstwo) handelt es sich um eine rechtlich unselbstständige organisatorische Einheit eines ausländischen Unternehmens, die ausschließlich im Bereich der Werbung und Absatzförderung tätig werden darf. Repräsentanzen tragen den Namen des deutschen Unternehmens mit der polnischen Übersetzung der Rechtsform des Unternehmens und dem Zusatz Vertretung in Polen (Przedstawicielstwo w Polsce). Sie benötigen kein Stammkapital. Repräsentanzen sind in das beim Wirtschaftsministerium geführte Register der Repräsentanzen ausländischer Unternehmen ("Rejestr przedstawicielstw przedsiebiorcow zagranicznych") einzutragen. Sie werden zunächst für zwei Jahre etabliert, mit der Möglichkeit zur Verlängerung für weitere zwei Jahre.

Zweigniederlassungen sind Teile eines ausländischen Unternehmens ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Die Tätigkeit der Niederlassung muss mit den Aktivitäten des deutschen Mutterunternehmens identisch sein. Sie werden in das Unternehmerregister eingetragen. Sie haben den Namen der Muttergesellschaft zu führen. Zusätzlich muss eine Übersetzung des Namens und der Rechtsform der Muttergesellschaft in die polnische Sprache, sowie der polnische Ausdruck für die Zweigniederlassung in Polen (Oddzial w Polsce) angegeben werden. Ein Mindesstammkapital ist nicht erforderlich.

Weitere Informationen zu Unternehmensformen und -gründung (Englisch) finden Sie bei der Förderagentur des Landes in der Publikation Doing Business in Poland. Auch die AHK Polen hat eine Broschüre mit dem Titel Rechtsformwahl und Gründung einer selbstständigen Kapitalgesellschaft in Polen veröffentlicht.

Polen-Unternehmen-Register

Personen- und Kapitalgesellschaften sowie Zweigniederlassungen sind in das Unternehmensregister ("Rejestr przedsiebiorcow") einzutragen. Das Unternehmensregister ist Teil des Landesgerichtsregisters ("Krajowy Rejestr Sadowy"), welches bei den Amtsgerichten ("sady rejonowe") geführt wird. Das Eintragungsverfahren dauert i.d.R. zwischen zwei und vier Wochen. Eine Online-Registrierung erfolgt über das Portal der Gerichtsregister.

Repräsentanzen sind in das beim Wirtschaftsministerium geführte Register der Repräsentanzen ausländischer Unternehmen ("Rejestr przedstawicielstw przedsiebiorcow zagranicznych") einzutragen.

Einzelunternehmen sind in das Zentralregister für die Gewerbetätigkeit (Centralna Ewidencja i Informacja o Dzialalnosci Gospodarczej, CEIDG) einzutragen und zwar bevor die geschäftliche Aktivität gestartet wird. Für die Einreichung des Antrags ist keine Gebühr zu zahlen.

Das Zentrum der Hilfe für Unternehmer (Centrum Pomocy Przesieborcy) bietet im Internet Informationen zur Registrierung an. Hilfreiche Informationen enthält auch die Broschüre "How to set up a business in Poland".

Polen

 

(= podatek dochodowy od osob prawnych)

Der reguläre Steuersatz beträgt 19 Prozent. Daneben gibt es einen reduzierten Satz von neun Prozent. 

Nähere Angaben zur Körperschaftsteuer in Polen sind auf Englisch beim Steuerportal zu finden.

 

Polen-Geschäft-Mehrwertsteuer

(= podatek od towarow i uslug)

In Polen gelten vier Tarife:
Der Normalsteuersatz beträgt 23 Prozent, daneben gibt es einen Satz von acht Prozent für bestimmte Lebensmittel, Gastronomie- und Hoteldienstleistungen sowie bestimmte medizinische Produkte. 

Der Steuersatz von fünf Prozent  gilt für bestimmte Grundnahrungsmittel wie Molkereiprodukte, Brot und in einigen Fällen gibt es eine komplette Befreiung von der Umsatzsteuer.

 

Unternehmen, die im Vorjahr weniger als 200.000 PLN Umsatz hatten, haben die Möglichkeit, sich nicht als Mehrwertsteuer-Zahler anmelden zu müssen.

 

Details zur Mehrwertsteuer finden Sie auf Englisch auf den Internetseiten des Finanzministeriums.

Polen-Geschäft-Grenze

Der Text des derzeitigen DBA zwischen Deutschland und Polen ist beim Bundesfinanzministerium zu finden über -> Themen -> Steuern ->Internationales Steuerrecht -> Staatenbezogene Informationen.

Polen-Erwerb-Immobilien

Seit dem EU-Beitritt im Mai 2004 und dem Ende der Übergangszeit ist die früher bestehende Genehmigungspflicht für EU-Bürger grundsätzlich entfallen.

Allerdings gibt es seit 1. Mai 2016 ein neues Gesetz, das Ende Juni 2019 aktualisiert wurde, das weiterhin Einschränkungen für Agrarflächen von mehr als einem Hektar vorsieht. 

Das heißt, das Gesetz gilt nicht für Grundstücke, die nicht für landwirtschaftliche Zwecke genutzt werden, Immobilien in Sonderwirtschaftszonen und Häuser, Wohnungen, Nebengebäude, Garagen sowie Hausgärten und landwirtschaftliche Flächen, von weniger als einem Hektar.

Agrarflächen, die einen Hektar übersteigen, können nur an einzelne Landwirte veräußert werden, bzw. benötigen eine Genehmigung des Landwirtschaftsministers. Ferner müssen sich Käufer u.a. dazu verpflichten, die erworbene Fläche mindestens fünf Jahre nach dem Kauf landwirtschaftlich zu nutzen und sie nicht weiter zu veräußern. 

Handelt es sich nicht um Einzellandwirte, dann ist für den Erwerb eines Grundstücks eine Genehmigung von der Agentur für Agrareigentum erforderlich, nachdem alle Käufer mit Vorkaufsrechten ausgeschlossen wurden.

 

Weitere Informationen zum Immobilienmarkt in Polen finden Sie bei der Förderagentur des Landes in der Broschüre "Doing business in Poland".

 

Die Förderagentur Polens bietet ein Portal mit verschiedenen Greenfield- und Brownfield-Standorten.

 

Die AHK Polen hat ein Immobilienportal für gewerbliche Immobilien eingerichtet.

Polen-Europa-Beziehungen

Polen ist EU-Mitglied seit 1. Mai 2004. Im Rahmen der Beitrittsverhandlungen wurden in einigen Bereichen Übergangsfristen für die Übernahme und Umsetzung von EU-Recht vereinbart, z.B. im Bereich Erwerb von Agrarland. Hier galt eine Übergangsfrist bis Ende April 2016. Diese ist zwar mittlerweile abgelaufen, dennoch gibt es beim Erwerb landwirtschaftlichen Bodens Einschränkungen (siehe Kapitel Immobilieneigentum). 

Die Europäische Kommission hat Ende Februar 2024 zwei Rechtsakte angenommen , die Polen den Weg für den Zugang zu EU-Mitteln in Höhe von bis zu fast 137 Milliarden Euro ebnen werden. Diese Rechtsakte beziehen sich auf die Reformen zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit, die Polens Regierung unter Tusk verabschiedet hat, sowie auf die jüngsten und unmittelbaren Schritte, die das Land unternommen hat, um die Meilensteine zur Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz zu erreichen. 

Ende Mai 2024 hat die EU-Kommission beschlossen das Rechtsstaatlichkeitsverfahren gegen Polen einzustellen.

 

Weitere Informationen bietet die Repräsentanz der EU-Kommission in Polen.

Polen-Unternehmen-Vergünstigungen

Seit dem 1. Januar 2023 gelten teilweise neue Ausführungsbestimmungen bei Steuerbefreiungen. Es wurden sowohl Einschränkungen eingeführt, was beispielweise den Zeitpunkt betrifft, ab dem die Steuerbefreiung gilt. Ausgeweitet wurde dagegen die Berücksichtigung von Miet- und Pachtkosten für Immobilien, die im Zusammenhang mit Investitionen anfallen. Auch bei der Anrechnung von Kosten für Investitionen in erneuerbare Energien gibt es unter Umständen Anrechnungsmöglichkeiten für eine Steuerbefreiung.

Seit dem 1. Januar 2022 gibt es eine Reihe neuer Steuererleichterungen für Innovationen und bestehende wurden geändert, darunter:

  •  Ein zusätzlicher Abzug von 100 bis 200 Prozent der qualifizierten Ausgaben für F&E-Aktivitäten ist möglich, so genannte F&E-Erleichterung. Zu den qualifizierten Ausgaben gehören Personalkosten und andere förderfähige Kosten, wenn das Unternehmen die Voraussetzungen für ein F&E-Zentrum erfüllt;
  •  Erleichterung für Prototypen: Ein zusätzlicher Abzug von 30 Prozent der Kosten für die Versuchsproduktion eines neuen Produkts und der Kosten für die Markteinführung;
  •  IPO-Erleichterung: Ein Abzug von 150 Prozent der Kosten für die Erstellung des Unternehmensprospekts und 50 Prozent der Kosten für Beratungsleistungen für in Polen steuerlich ansässige Unternehmen, die beabsichtigen, Aktien im Rahmen eines Börsengangs auszugeben (IPO);
  •  Erleichterung für innovative Mitarbeiter: Ein Abzug für Kosten im Zusammenhang mit innovativen Mitarbeitern (F&E);
  •  Erleichterung der Robotisierung: Ein zusätzlicher Abzug von 50 Prozent der Kosten, die für Investitionen in die Robotisierung anfallen;
  •  Erleichterung der Expansion: Ein zusätzlicher Abzug für Marketingausgaben bis zu einer Höhe von 1 Million PLN im Zusammenhang mit einem Anstieg der Einnahmen aus dem Verkauf von Produkten; 
  •  CSR-Erleichterung: Ein möglicher Abzug von 50 Prozent der Kosten, die für wissenschaftliche, kulturelle und sportliche Aktivitäten anfallen.

Auf Einkommen, das aus Patenten resultiert, kann ein Satz von 5 Prozent angewandt werden.

 

Ende Juni 2018 war ein neues Investitionsförderungsgesetz in Kraft getreten, mit dem neue Rahmenbedingungen für Investitionsvorhaben geschaffen wurden. Regionale Beschränkungen entfielen, so dass das gesamte Land zu einer Investitionszone erklärt wurde und die Unternehmen im ganzen Land auf steuerliche Vorteile hoffen können. 

Um eine Förderung zu erhalten, haben die Unternehmen jedoch sowohl quantitative als auch qualitative Voraussetzungen zu erfüllen. So müssen die geplanten Ausgaben eine Mindesthöhe erreichen, die u.a. von der Unternehmensgröße abhängt.

Gleichzeitig bleiben die derzeit verbindlichen Genehmigungen für Sonderwirtschaftszonen (SWZ), die den Investoren in den alten SWZ bereits erteilt wurden, bis 2026 in Kraft.

Folgende Sonderwirtschaftszonen existieren in Polen:

Steuerliche und rechtliche Informationen zu den Sonderwirtschaftszonen finden Sie auf Englisch bei der Förderagentur in den Frequently Asked Questions. 

Polen-Unternehmen-Förderung

Um die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Wirtschaft und Gesellschaft in seinen Mitgliedsländern, wie Polen, abzufedern, hat die EU die Aufbau- und Resilienzfazilität in Höhe von 672,5 Milliarden Euro, davon 312,5 Milliarden Euro an Zuschüssen, gebildet.

Der polnische Aufbau- und Resilienzplan, mit dem das Land gut 35 Milliarden Euro (23,9 Milliarden Euro Zuschüsse, 11,5 Milliarden Euro Darlehen) aus dieser Aufbau- und Resilienzfazilität bekommen möchte, ist Anfang Mai 2021 eingereicht worden. Inhaltliche Schwerpunkte sind Energie, Mobilität, Digitalisierung, Widerstandsfähigkeit und Gesundheitssystem. 

Am 1. Juni 2022 ist der polnische Aufbau- und Resilienzplan von der EU-Kommission positiv bewertet worden (siehe Pressemitteilung). Auch der Rat hat sein O.K. geben, so dass Gelder fließen könnten. Aufgrund von Vorbehalten geschah dies jedoch erst im Jahr 2024.

Wenn die Mittel fließen, erfolgt deren Umsetzung im Rahmen von Ausschreibungen. Für deutsche Unternehmen, die keine Niederlassung in Polen haben, sind Ausschreibungen relevant, die aufrund der Höhe europaweit ausgeschrieben werden müssen. Diese sind dann über TED (Tenders Electronic Daily) einsehbar. Über die Entwicklung und den Einsatz der Aufbaumittel in Polen informiert die EU-Kommission.

Für die Förderperiode 2021 bis 2027 ist Ende September 2021 die neue Fördergebietskarte für Polen von der Kommission gebilligt worden. Sie teilt das Land in eine stärker entwickelte Region, in Übergangsregionen und weniger entwickelte Regionen ein. Diese Fördergebietskarte ermöglicht Polen gezielte staatliche Beihilfen für Unternehmen, um die Förderung der regionalen Entwicklung voranzubringen. Diese Regionalbeihilfen dienen in der EU der Förderung des Wirtschaftswachstums und der Stärkung des Zusammenhalts im Binnenmarkt. Seit 1. Januar 2022 gelten neue Leitlinien für Regionalbeihilfen.

 Ende Juni 2022 hat die EU-Kommission das Partnerschaftsabkommen mit Polen für die Förderperiode 2021 bis 2027 im Rahmen der Kohäsionspolitik in Höhe von 76,5 Milliarden Euro abgeschlossen, das die Strategie für den landesweiten Einsatz der europäischen Struktur- und Investitionsfonds beinhaltet. Dieses Partnerschaftsabkommen ist die Basis für die operationellen Programme, in denen die Investitionsprioritäten und konkreten Maßnahmen Polens und seiner Regionen festgelegt sind. 

Informationen zur Kohäsionspolitik der EU für die Periode 2021 bis 2027 hat die EU auf einer Internetseite zusammengefasst, dort können für einzelne Elemente Filter, zum Beispiel für Polen, gesetzt werden.

 

 Die wichtigste Säule der polnischen Förderung waren lange Zeit die Sonderwirtschaftszonen. Im Juni 2018 ist das gesamte Land zur Investitionszone erklärt worden, so dass es unter bestimmten Bedingungen in jeder Region steuerliche Vergünstigungen geben kann (siehe Kapitel „Steuervergünstigungen“). Die durch die EU-Strukturfonds kofinanzierten Programme im Bereich der allgemeinen Wirtschaftsentwicklung, der KMU-Förderung, der Infrastrukturvorhaben, etc. bilden die zweite wichtige Säule. Insbesondere da hier neben der Förderung von Rahmenbedingungen auch direkte Zuschüsse an Unternehmen gegeben werden können.

Die konkrete Betreuung vor Ort ist häufig durch nichts zu ersetzen. Unternehmen können sich dazu auch an die Regionalbüros der staatlichen Förderagentur Polish Investment and Trade Agency, PAIH (zuvor Polish Information and Foreign Investment Agency) wenden. 

 

- sonstige Mittelstandsförderung

Die polnische Agentur zur Förderung des Mittelstands berät zu einer Vielzahl von Themen wie beispielsweise Export oder Innovation.

Polska Agencja Rozwoju Przedsiebiorczosci (PARP)
Polish Agency for Enterprise Development (PAED)
ul. Panska 81/83, 00-834 Warszawa – POLEN
Tel.: +48 22 432 80 80, Fax: +48 22 432 86 20
E-Mail: biuro@parp.gov.pl, Internet: https://en.parp.gov.pl/

 

Die Einrichtungen des Enterprise Europe Network arbeiten im Auftrag der EU. Sie beraten vor allem kleine und mittlere Unternehmen über EU-Fragen und grenzüberschreitende Kooperationsmöglichkeiten. Der EuropaService der deutschen Sparkassen-Finanzgruppe ist in dieses Netzwerk eingebunden. Die Partner des polnischen Enterprise Europe Network sind in 20 Städten zu finden. 

 

- Förderung von Investitionen im Bereich Umwelt und Technologie

Der Nationale Fonds für Umweltschutz und Wasserwirtschaft (Narodowy Fundusz Ochrony Srodowiska i Gospordarki Wodnej, NFOSiGW) ermöglicht vergünstigte Kredite für Umweltinvestitionen. Er nutzt dazu staatliche Mittel, Mittel der EU und aus dem Norwegischen Fonds. Der Anwendungsbereich umfasst Wasseraufbereitung, Luftreinhaltung, Abfallverwertung und die generelle Anpassung von Unternehmen an EU-Umweltstandards. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Förderung/Finanzierung erneuerbarer Energien, Energie- und Ressourceneffizienz.

Narodowy Fundusz Ochrony Srodowiska i Gospodarki Wodnej
National Fund for Environmental Protection and Water Management
ul. Konstruktorska 3a, 02-673 Warschau – POLEN
Tel.: +48 22 45 90 800
E-Mail: fundusz@nfosigw.gov.pl, Internet: https://www.gov.pl/web/nfosigw/

 

Die EFTA und Norwegen haben Finanzierungsmechanismen aufgelegt - aktuell geltend von 2014 bis 2021 - die Zuschüsse in einer Gesamthöhe von 2,8 Mrd. EUR, verteilt auf 15 Länder, ausgeben. Ziel der Zuschüsse ist die Anpassung der Wirtschaft und des institutionellen Gefüges an EU-Niveau. Thematisch im Vordergrund stehen Klima- und Umweltschutz sowie Nachhaltigkeit und die gesellschaftliche Entwicklung, z. B. in Fragen der Gleichberechtigung. Für Polen werden 809,3 Mio. EUR zur Verfügung gestellt. Derzeit sind noch Calls offen.

 

- Regionalentwicklung

Sowohl die rein polnische Förderung als auch die EU-geförderte Unterstützung, z. B. von Unternehmen, Infrastrukturmaßnahmen oder zur Entwicklung ländlicher Gebiete, haben einen regionalen Fokus. Für all diese Angebote gibt es auf regionaler Ebene Ansprechpartner. Tatsächlich ist die Zahl von Beratungsangeboten durch die Büros der Investitionsagentur, die Büros zur Beratung über EU-Strukturfonds, Büros zur Beratung von Mittelstandsunternehmen, etc. sehr groß.

Zahlreiche Gemeinden bieten Anreize für Investoren an, über die im Einzelfall mit der betreffenden Verwaltung zu verhandeln ist. Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit einer Befreiung von der Immobiliensteuer. Polens Gemeinden sind im Internet zu finden.

 

Sonstiges

Um Investitionen von besonderer Bedeutung für die polnische Wirtschaft zu fördern, hat die Regierung das "Programme for supporting investments of major importance to the Polish economy for years 2011 - 2030" aufgelegt. Die Förderung basiert auf einem bilateralen Abkommen zwischen dem Wirtschaftsminister und dem Investor. Erforderlich für eine Förderung sind die Erfüllung sowohl quantitativer wie qualitativer Anforderungen. Beispielsweise muss eine Mindestanzahl an Arbeitsplätzen geschaffen werden und die förderfähigen Kosten müssen einen Mindestbetrag umfassen. Darüber hinaus spielt zum Beispiel die Nutzung umweltfreundlicher Technologien eine Rolle und die Unterstützung von Weiterbildung der Arbeitnehmer. Für die Förderung ist auch die Region entscheidend, in die investiert wird. Die Förderung wird in Form von Zuschüssen gewährt, die der Wirtschaftsminister in Jahrestranchen auszahlt, je nach der Erfüllung der versprochenen Leistung des Unternehmens. 

 

Die Europäische Union unterstützt Unternehmen in Polen mit verschiedenen EU-Programmen, die Darlehen, Bürgschaften, Risikokapital und andere Formen der Eigenkapitalfinanzierung bereitstellen. Diese Finanzinstrumente werden von Finanzintermediären wie Banken, Risikokapitalfonds und anderen Finanzinstituten verwaltet. Ansprechpartner sind lokale Kreditinstitute. 

 

Die Bank Gospodarstwa Krajowego (BGK) ist die polnische Entwicklungsbank. Ihre Aufgabe besteht in der Unterstützung eines nachhaltigen sozialen und wirtschaftlichen Wachstums. Hierzu bietet sie verschiedene Programme an.

Erste Anlaufstelle für Fragen ist die staatliche Investitionsagentur.

Polnische Agentur für Investitionen und Handel AG
Polska Agencja Inwestycji i Handlu S.A. (PAIH)
Krucza 50, 00-025 Warszawa – POLEN
Tel.: +48 22 334 99 99
E-Mail: invest@paih.gov.pl, Internet: https://www.paih.gov.pl

PAIiIZ hat 16 regionale Außenstellen, Adressen: https://www.paih.gov.pl/regions/coi

Polnische Industrie- und Handelskammer
Krajowa Izba Gospodarcza
ul. Trebacka 4, 00-074 Warszawa – POLEN
Tel.: +48 22 630 96 00, Fax: +48 22 827 46 73
E-Mail: kig@kig.pl, Internet: https://kig.pl/

Deutsch-Polnische Industrie- und Handelskammer
Polsko-Niemiecka Izba Przemyslowo-Handlowa
ul. Miodowa 14, PL-00-246 Warszawa – POLEN
Tel.: +48 22 53 10 500, Fax: +48 22 53 10 600
E-Mail: info@ahk.pl, Internet: https://ahk.pl/

Botschaft der Republik Polen
Lassenstraße 19-21, 14193 Berlin
Tel. 030 / 22 31 30, Fax: 22 31 31 55
E-Mail: berlin.amb.sekretariat@msz.gov.pl, Internet: https://www.gov.pl/web/deutschland/botschaft

Polnische Agentur für Investitionen und Handel

Niederlassung Frankfurt a. M.

Bockenheimer Landstr. 51-53

60325 Frankfurt / Main

Tel.: +49 151 16 57 09 12

  • Für den Start ins Auslandsgeschäft bietet der Export Guide sämtliche Informationen und Hilfestellungen der deutschen Außenwirtschaftsförderung.
  • Germany Trade and Invest (gtai) stellt eine Vielzahl von Informationen zu Polen zur Verfügung.
  • Das Außenwirtschaftszentrum Bayern erstellt mit Hilfe der Außenwirtschaft Austria einen Exportbericht  Polen.
  • Die polnische Förderagentur stellt verschiedene Publikationen zur Verfügung.
  • Branchenprofile sind ebenfalls veröffentlicht auf der Website der Investitionsagentur.
  • Öffentliche Ausschreibungen aus Polen, die aufgrund ihres Umfangs europaweit publiziert werden, finden Sie unter Ted.
  • Um Geschäftspartner in Polen zu finden, bietet Ihnen der EuropaService verschiedene Möglichkeiten an, die auf unseren Webseiten im Bereich Kooperationsservice vorgestellt werden. Geschäftspartner in Polen können Sie in anonymisierten Kurzprofilen polnischer Unternehmen finden, die auf der Suche nach Geschäftspartnern in Deutschland sind. Eine Auswahl internationaler Kooperationsbörsen/ Unternehmerreisen finden Sie im Bereich Unternehmertreffen. Um sein eigenes Profil im Ausland zu veröffentlichen, gibt es die aktive Geschäftspartnersuche. Ein erfolgreiches Beispiel finden Sie in nebensteher Box oder unter Europa aktuell. Einzelheiten sind in unserem Leitfaden erläutert. Die Abläufe sind in einer Grafik übersichtlich dargestellt. Bei Fragen helfen wir gern weiter europaservice@dsgv.de, Tel.: 0 30 20225-5798.

Ihre Sparkasse ist Ihr Ansprechpartner auch für alle Fragen rund um die Begleitung internationaler Geschäftsvorhaben in Polen. Sie greift für ein breites Informations- und Leistungsangebot auf eigene Kenntnisse, auf Verbundpartner wie den EuropaService, auf ein Netzwerk internationaler Partnerbanken und weitere Spezialisten der Sparkassen-Finanzgruppe zurück. Diese Partner bilden das internationale Netzwerk der Sparkassen-Finanzgruppe.

Hilfestellung, Beratung, Vor-Ort-Begleitung und die passenden Finanzprodukte für Ihr Vorhaben in Polen erhalten Sie aus einer Hand über Ihren Firmenkunden- oder Auslandsfachberater. 

Falls Sie noch kein Kunde einer Sparkasse sind und Ihnen Ansprechpartner für Polen fehlen, wenden Sie sich einfach an den EuropaService. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Ihre Sparkasse vor Ort können Sie auch mit Hilfe der folgenden Internetadresse finden https://www.sparkasse.de/service/filialsuche.html.

© Diese Ausarbeitung oder Teile aus ihr dürfen ohne Erlaubnis des EuropaService der Sparkassen-Finanzgruppe nicht reproduziert werden. Zitate sind mit Nennung der Quelle gestattet. Die Weitergabe durch Institute der Sparkassen-Finanzgruppe an deren Kunden ist frei.

Diese Angaben haben wir mit größtmöglicher Sorgfalt aus vielen Quellen zusammen gestellt. Wegen der sich ständig weiter ändernden Rahmenbedingungen können wir jedoch für Vollständigkeit und Inhalt der
Informationen keine Gewähr übernehmen. Komplette Bearbeitung: Stand Oktober 2023. Wichtige Entwicklungen werden laufend eingearbeitet, ohne dass das Erstellungsdatum geändert wird. Die neueste pdf-Version des Länderinfo kann daher am besten jeweils aktuell von der Internetseite (https://europaservice.dsgv.de/laenderinfos/malta-russland/polen.html) generiert werden.

Iris Hemker
Länderinfos, Kooperationsservice


030 20225 5796


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