Albanien: Bedingungen für Handel und Investition
Nachholbedarf bietet Chancen - fehlende Regeln bewirken Unsicherheit
Die Regierung ist bemüht, das Investitionsklima durch Reformen des institutionellen und rechtlichen Rahmens zu verbessern. Weiterhin hemmend ist für Investoren jedoch das schwache Justizsystem und damit verbunden die Rechtsunsicherheit, so das Auswärtige Amt.
Aktuelles und Perspektiven

Geringe Steuersätze, eine junge, in den Städten gut fremdsprachlich ausgebildete Bevölkerung (47 Prozent der Bevölkerung ist unter 35 Jahre alt), geringe Lohnkosten sind Pluspunkte Albaniens. Dazu kommen gute natürliche Ressourcenvorkommen an Öl, Gas, Kupfer, Chrom, Wasser, Sonne und Wind. Die Regierung setzt den Schwerpunkt auf Konjunktur- und Beschäftigungsförderung sowie auf Anreize für internationale Investoren. Entsprechend zielt die Energie-, Industrie- und Handelspolitik auf Marktöffnung und Erhöhung von Transparenz und Rechtsstaatlichkeit. Die Regierung versucht die Geschäftsbedingungen für das Investitionsklima zu verbessern, zum Beispiel wurde durch die Einrichtung eines Nationalen Registrierungszentrums ein "One-Stop-Shop" realisiert.
Insgesamt besteht bei dem EU-Beitrittskandidat ein großer Nachholbedarf, auch aufgrund des Erdbebens Ende 2019. Als strategische Sektoren gelten: Bergbau und Energie, Transport, IT-Infrastruktur, Abfallwirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Fischerei. In der jüngsten Umfrage aus 2021 bewerteten die Unternehmen die Qualifikation und Produktivität der Arbeitnehmer am höchsten. Die geringste Zufriedenheit besteht bei der Bekämpfung der Kriminalität und Korruption sowie der Rechtssicherheit und Transparenz öffentlicher Aufträge.
Einen Kurzüberblick über ausgewählte Aspekte der Geschäftsbedingungen in Albanien, insbesondere für mittelständische Unternehmen, bietet diese Länderinformation.

Das Bruttoinlandsprodukt für das Jahr 2020 wird von gtai mit knapp 15 Milliarden US-Dollar angegeben. In dem Land von der Größe Belgiens leben etwa 2,9 Millionen Einwohner, mit einem großen Anteil junger Menschen. Die Wirtschaftsaktivitäten sind regional sehr ungleich verteilt. Ein Großteil des Bruttoinlandsprodukts wird in der Küstenregion erwirtschaftet, insbesondere im Großraum Tirana – Durres. Der überwiegende Teil des Landes ist gebirgig. Die Dienstleistungen machen mittlerweile einen Anteil von fast 50 Prozent am BIP aus, die Land- und Forstwirtschaft 19 Prozent. Industrie und Bau kommen auf rund 20 Prozent, so die nationale Entwicklungsagentur AIDA. Das Land hat Grenzen mit Montenegro und dem Kosovo, Nordmazedonien und Griechenland.
Zur wirtschaftlichen Entwicklung tragen Auslandsinvestitionen entscheidend bei. Als interessante Sektoren gelten: Erneuerbare Energien, Tourismus, Lebensmittelverarbeitung, Logistik, Infrastruktur, Rohstoffe, Leichtindustrie, Abfallwirtschaft. Die Regierung setzt in ihrem nationalen Wirtschaftsentwicklungsplan zum Beispiel einen Schwerpunkt auf erneuerbare Energien, denn das Land verfügt z.B. über etwa 2.400 Sonnenstunden im Jahr. Rund 100 Prozent der Elektrizität stammen aus Wasserkraft. Informationen über verschiedene Branchen sind bei der albanischen Förderagentur zu finden. Geschäftspartner in Albanien aus verschiedenen Branchen können Sie in folgenden Kurzprofilen aus Albanien finden.
Die ausländischen Direktinvestitionen beliefen sich im Jahr 2020 nach Angaben von gtai auf einen Bestand von 10.000 Millionen US-Dollar. Der Anteil Deutschlands hieran beträgt knapp zwei Prozent, was Platz 11 bedeutet. Der Mindestlohn wurde für 2023 auf 1,64 Euro/Stunde festgelegt.
Albaniens Außenhandel ist auf die EU ausgerichtet, wichtigster Handelspartner ist Italien. Bei den Hauptlieferländern hat Deutschland einen Anteil von 7,7 Prozent und liegt damit auf Platz 5. Bei den Hauptabnehmerländern einen Anteil von 5,9 Prozent, was den 4. Platz bedeutet. Als Geschäftssprachen gelten Albanisch, Italienisch, Englisch und Deutsch, so DAIH.
Im Oktober 2021 unterzeichneten Albanien, Bulgarien und Nordmazedonien ein Memorandum über den Korridor 8, der wichtig für die weitere Entwicklung des Westbalkans ist.
Für Hermes-Bürgschaften gilt für Albanien die Kategorie fünf. Informationen zur Risikoeinschätzung finden Sie bei Coface.
Die albanische Währung heißt Lek (ALL). Der aktuelle Wechselkurs findet sich auf der Seite der Albanischen Zentralbank. Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung sind erlaubt. Bei der Ein- und Ausreise sind der Albanische Lek und Devisen im Gegenwert von mehr als 1 Million ALL zu deklarieren. Nach Angaben der Deutsch-Albanischen Wirtschaftsgesellschaft werden Geschäfte häufig noch bar abgewickelt. Wechsel werden laut Außenwirtschaftszentrum Bayern als Zahlungsmittel nicht verwendet.
- Im Doing Business Ranking 2020 der Weltbank nimmt Albanien Platz 82 ein (Stand: Oktober 2019). Wie sich diese „Note“ zusammensetzt ist dort im Einzelnen aufgeführt.
- Auf Platz 101 befindet sich Albanien beim Korruptionswahrnehmungsindex (Stand: Januar 2023).
- In der Rangliste der wettbewerbsfähigsten Länder (2019) vom Weltwirtschaftsforum liegt Albanien auf Platz 81 (Stand: Oktober 2019).
- In der Liste der unternehmerfreundlichsten Länder des Wirtschaftsmagazins Forbes belegt Albanien Platz 74 (Stand: Dezember 2018).
- Beim Global Innovation Index ist Albanien auf Platz 84 zu finden (Stand: September 2022).

Das Auslandsinvestitionsgesetz vom 2. November 1993 schafft Gleichbehandlung von in- und ausländischen Investoren. Beispielsweise gibt es keinen Sektor, der für ausländische Investoren nicht offen ist. Ein Unternehmen kann ferner zu 100 Prozent im Besitz von ausländischen Investoren sein.
Nach Angaben der DIHA wird das Gesetz "On Foreign Ivestments" durch das neue Gesetz "On Investments" abgelöst.
Das deutsch-albanische Investitionsschutzabkommen trat 1995 in Kraft.
Geschäftliche Vereinbarungen sollten möglichst präzise formuliert werden und schriftlich festgehalten werden, so das Außenwirtschaftszentrum Bayern.
EU-Bürger können sich ohne Visum bis zu 90 Tagen in Albanien aufhalten. Weitere Infos zu Arbeits/Aufenthaltserlaubnissen bietet Invest in Albania.
Obwohl das Wirtschaftsrecht recht liberal ist, werden für die Ausübung vieler Tätigkeiten Lizenzen benötigt. Informationen hierzu gibt es beim Nationalen Geschäftszentrum (National Business Centre, NBC), das das Nationale Registrierungszentrum und das Nationale Lizenzzentrum zusammengefasst hat.
Vor dem Eingehen neuer Geschäftsverbindungen wird empfohlen, sich selbst ein eigenes Bild vor Ort zu verschaffen, zumal Albaner auch sehr viel Wert darauf legen, Geschäftspartner persönlich zu kennen.

AG: Joint stock company (Shoqeri aksionere, SHA): Bei einer Aktiengesellschaft wird unterschieden zwischen einer geschlossenen SHA: Mindestgrundkapital 3,5 Millionen Albanische Lek (ALL) (etwa 26.000 Euro) und einer offenen SHA: Mindestgrundkapital 10 Millionen ALL (etwa 74.000 Euro).
Die Haftung ist auf die Einlage beschränkt. Die Einlage kann in Form einer Geld- oder Sacheinlage erfolgen. Bei einer Geldeinlage muss ein Viertel des Kapitals vor der Registrierung eingezahlt werden, bei einer Sacheinlage muss das gesamte Kapital vor der Registrierung eingezahlt werden. Eine nicht-börsennotierte AG kann von einer Person gegründet werden, die börsennotierte dagegen nicht.
GmbH: Limited Liability Company (Shoqeri me Pergjegjesi te Kufizuar, SHPK): Sie ist die bevorzugte Rechtsform. Eine Ein-Personen-SHPK ist möglich, das Mindeststammkapital beträgt 100 ALL (etwa ein Euro). Die Mindesteinzahlung ist frei im Gesellschaftsvertrag bestimmbar, sie kann in Geld- oder Sachanlage erfolgen. Die Haftung ist auf die Einlage beschränkt.
OHG: General Partnership (Shoqeri kolektive, SHK): Ein Mindestkapital ist nicht vorgeschrieben, die Gesellschafter haften als Gesamtschuldner persönlich für die Verbindlichkeiten der SHK.
KG: Limited Partnership (Shoqeri komandite, SHKM): Ein Mindestkapital ist nicht erforderlich, der Komplementär haftet unbeschränkt, die Haftung des Kommanditisten ist auf seine Einlage beschränkt, dafür kann er nicht an der Geschäftsführung beteiligt werden. Diese Rechtsform kommt sehr selten vor.
Einzelunternehmen (Tregtari, TR): Ein Mindestkapital ist nicht erforderlich. Der Einzelunternehmer handelt unter eigenem Namen und haftet unbeschränkt.
Eine Zweigniederlassung ist eine von der Hauptniederlassung räumlich getrennte Einheit, die ähnliche Geschäfte tätigt wie die Hauptniederlassung.
Repräsentanzen tätigen dagegen keine Geschäfte, sondern haben repräsentative Aufgaben für das Mutterunternehmen.

Jedes Unternehmen muss sich vor Aufnahme gewerblicher Aktivitäten in das Handelsregister eintragen lassen. Zuständige Behörde ist das Nationale Geschäftszentrum (National Business Centre). Dies hat das frühere National Registration Centre und das National Licensing Centre ersetzt.
Beim Nationalen Geschäftszentrum finden Sie Ansprechpartner und Informationen zu erforderlichen Lizenzen und Genehmigungen.
Nach der albanischen Investitionsentwicklungsagentur kann die Registrierung der Geschäftsaktivitäten innerhalb eines Tages erfolgen, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

Der allgemeine Körperschaftsteuersatz beträgt 15 Prozent (seit 2014).
Dieser Steuersatz gilt für alle Unternehmen, deren zu versteuerndes Einkommen mehr als 14 Millionen ALL beträgt. Für Unternehmen, deren Jahresumsatz unter 14 Millionen ALL liegt, beträgt der Satz seit 1. Januar 2021 null Prozent.
Darüber hinaus gibt es für bestimmte Branchen einen Körperschaftsteuersatz von fünf Prozent, so die DIHA:
- Für juristische Personen, die eine Tätigkeit zur Herstellung / Entwicklung von Software ausüben
- Für juristische Personen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit nach dem Gesetz Nr. 38/2012, "Über landwirtschaftliche Kooperationsunternehmen"
- Für juristische Personen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit in der Automobilindustrie ausüben
- Für Unternehmen, die als "Agrotourismus" zertifizierte Beherbergungsaktivitäten durchführen, beträgt der Gewinnsteuersatz nach den geltenden Gesetzen im Tourismusbereich ebenfalls 5 Prozent.
Ein ermäßigter Körperschaftssteuersatz von 5 Prozent gilt für folgende Unternehmen: Automobilunternehmen, Software-Produktions-/Entwicklungsunternehmen, landwirtschaftliche Genossenschaftsunternehmen und für Unternehmen, die bis 2021 als Agrotourismusunternehmen zertifiziert werden (der ermäßigte Satz gilt für einen Zeitraum von 10 Jahren).

Tatimi mbi Vlerene Shutar (TVSH)
Der Normalsatz beträgt 20 Prozent. Einen Satz von 6 Prozent gibt es im Tourismusbereich. Ebenso für den Verkauf von Büchern und für den öffentlichen Mini-Busverkehr, wenn er auf elektrischer Basis beruht.
Laut Deloitte sind seit 1. Januar 2021 alle Unternehmen, die mehr als 10 Millionen ALL Umsatz im Jahr erwirtschaften, zur Mehrwertsteueranmeldung verpflichtet. Eine freiwillige Registrierung ist für Unternehmen möglich, deren Jahresumsatz zwischen fünf und zehn Millionen ALL liegt.

Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Albanien und Deutschland vom 6. April 2010 ist am 23. Dezember 2011 in Kraft getreten. Der Text des Abkommens (BGBl 2011 II S. 1186) ist eingestellt auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums unter >Themen ->Steuern-> Internationales Steuerrecht -> staatenbezogene Informationen.

Ausländische Unternehmen können Gebäude mieten oder kaufen.
Der Erwerb von Baugrundstücken durch ausländische Investoren ist möglich, wenn der Wert der Investition mindestens dreimal höher als der Wert von Grund und Boden ist.
Ausländer können zwar kein Agrarland kaufen, aber sie haben die Möglichkeit, Agrarland für die Dauer von 99 Jahren zu pachten.
Für das Mieten staatlichen Immobilieneigentums gibt es je nach Fall einen symbolischen Tarif von 1 Euro.
Zur Ansiedlung neuer Geschäftsaktivitäten wurden so genannte Technologie- und Wirtschaftszonen, TEDA (Technology and Economic Development Zone) errichtet. Die Ansiedlung in solchen Zonen bietet verschiedene steuerliche Vorteile (siehe Kapitel Steuervergünstigung).
Weitere Informationen zum Kauf von Immobilien sind bei der albanischen Entwicklungsagentur zu finden.

Mitte Juli 2022 haben in Brüssel die ersten Regierungskonferenzen (RK) zur Eröffnung der Beitrittsverhandlungen mit Albanien stattgefunden. Diese Regierungskonferenzen markieren den Beginn einer neuen, entscheidenden Phase im Beitrittsprozess von Albanien zur Europäischen Union.
Im Jahr 2006 war ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) geschlossen worden. Kern des Abkommens sind handelsrechtliche Vereinbarungen mit dem Ziel einer Freihandelszone. Das Land hatte seinen Antrag auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union im April 2009 gestellt, damit trat das SAA in Kraft. Die EU ist Albaniens Haupthandelspartner.
Sowohl die Bevölkerung als auch die Regierung wünschen die Mitgliedschaft Albaniens in der EU, so die DAW.
Anfang Juni 2014 hatte die EU-Kommission empfohlen, Albanien den EU-Beitrittskandidaten-Status zu verleihen. Seit Ende Juni 2014 ist Albanien offiziell EU-Beitrittskandidat. Bislang sind jedoch noch keine Beitrittsverhandlungen aufgenommen worden. Trotz einiger Reformen sind die nachweisbaren Ergebnisse noch nicht ausreichend. Im Oktober 2019 wurde der Start erster Beitrittsgespräche abgelehnt. Am 24. März 2020 hatten sich die Europaminister der 27 EU-Staaten in einer Videokonferenz darauf geeinigt, Beitrittsverhandlungen mit Albanien aufzunehmen. Formell müssen nun noch die Hauptstädte im schriftlichen Verfahren zustimmen.
Erläuterungen zum Entwicklungsprozess in Albanien sind im jüngsten Bericht der EU-Kommission zu finden.
Albanien wird seitens der EU durch Finanzhilfen seit 2007 im Rahmen des IPA- Programms unterstützt. Schwerpunkte sind Maßnahmen zur Restrukturierung der Wirtschaft und zur Verbesserung des institutionellen Gefüges. Für die Förderperiode 2014 bis 2020 erhält Albanien Förderungen im Rahmen von IPA II. In der Förderperiode 2021 bis 2027 sollen in den gesamten Westbalkan EU-Mittel in Höhe von bis zu neun Milliarden Euro fließen, um die Region insgesamt zu stärken.
Anfang Dezember 2021 haben sich fünf Balkan-Staaten mit dem EU-Forschungsprogramm Horizont Europa assoziiert. Es wird davon ausgegangen, dass Albanien bald folgen wird, da es bereits mit dem Vorläufer-Programm Horizont 2020 assoziiert war.
Delegation der Europäischen Kommission in Albanien
ABA Business Center, Rr. Papa Gjon Pali II, 17th floor, Tirana – ALBANIEN
Tel: +355 4 222 83 20 oder 223 0871 – 222 8479 – 223 4284
E-Mail: delegation-albania@eeas.europa.eu
Internet: https://eeas.europa.eu/delegations/albania_en
Die Einrichtungen des Enterprise Europe Network arbeiten im Auftrag der EU. Sie beraten vor allem mittelständische Unternehmen über EU-Fragen und grenzüberschreitende Kooperationsmöglichkeiten. Der EuropaService der deutschen Sparkassen-Finanzgruppe kooperiert mit diesem Netzwerk. Zum albanischen Enterprise Europe Network gehören vier Organisationen.

Der Import von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten sowie der Import von Maschinen und Anlagen, die für Investitionen im Wert von mehr als 400.000 Euro eingesesetzt werden, ist umsatzsteuerbefreit. Es gibt jedoch Maschinentypen, die davon ausgenommen sind, so die Förderagentur.
Neben Vergünstigungen im Bereich der Mehrwertsteuer, gibt es auch im Bereich der Körperschaftsteuer Vergünstigungen. So gilt für folgende Unternehmen nicht der Körperschaftsteuersatz von 15 Prozent, sondern von 5 Prozent: IKT-/Softwareentwickler, die Automobilindustrie und zertifizierte Agrotourismus- und Landwirtschaftsbetriebe. Und seit 1. Januar 2021 sind kleine Unternehmen mit einem Umsatz unter 14 Millionen ALL von der Körperschaftsteuer befreit.
Für Vier- und Fünf-Sterne Hotels, denen ein spezieller Status garantiert wird, entfällt für zehn Jahre die Körperschaftsteuerpflicht. Dieser spezielle Status ist bis Dezember 2024 förderfähig.
Bereits im Juli 2007 wurde ein Gesetz zur Errichtung und dem Management von Sonderwirtschaftszonen und Industrieparks installiert. Mittlerweile sind diese zu Technologie- und Wirtschaftszonen, so genannte TEDA (Technology and Economic Development Zone) zusammengefasst worden. Dieser neue Ausdruck soll beide Merkmale der freien Zone und der Industrieparks beinhalten. Bestehende Geschäftsaktivitäten dürfen jedoch nicht in diese Entwicklungszonen umgesiedelt werden. Die Ansiedlung in solchen Zonen bietet folgende steuerliche Vorteile: Für die ersten 5 Jahre müssen die Unternehmen lediglich 50 Prozent ihrer Körperschaftsteuer zahlen und Gebäude in diesen Zonen sind für fünf Jahre von der Zahlung der Immobiliensteuer befreit. Ausgaben für Löhne und Sozialversicherungsbeiträge sind für Unternehmen im ersten Jahr der Ansiedlung in einer TEDA zu 150 Prozent abzugsfähig. Mehr Informationen erhalten Sie auf der Seite Invest in Albania.

Albanien ist dem Carnet-ATA-Abkommen beigetreten. Seit 25. Februar 2013 können Waren mit dem Carnet ATA nach Albanien eingeführt werden, so gtai. Bei dem Carnet ATA handelt es sich um ein Zollpassierscheinheft, mit dem Unternehmen in Deutschland vereinfacht Waren vorübergehend aus dem Zollgebiet der Europäischen Union (EU) ausführen und anschließend wiedereinführen können, z. B. zwecks Beteiligung an einer Auslandsmesse. Es vereinfacht und beschleunigt für deutsche Firmen die Warenabfertigung bei einer nur vorübergehenden Verwendungsabsicht im Ausland. Dadurch, dass die Sicherheitsleistung durch eine internationale Bürgenkette gewährleistet wird, muss das Unternehmen bei der Einfuhr im jeweiligen Zielland keine Abgaben als Sicherheit mehr hinterlegen. Die Verfahrenserleichterung ist für Berufsausrüstung, Messe- und Ausstellungswaren sowie Warenmuster möglich.
Im Jahr 2007 trat Albanien dem „Central European Free Trade Agreement“ (CEFTA-Abkommen) bei. CEFTA ist ein Freihandelsabkommen zwischen mehreren Balkanstaaten und Moldawien. Ziel des Abkommens ist der Abbau von Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen. Eine Teilnahme an dem CEFTA-Abkommen gilt aufgrund der damit verbundenen Kriterien und Abkommen als Vorbereitung für einen möglichen Beitritt zur Europäischen Union.
Die Europäische Union hat die besonderen autonomen Handelspräferenzen, die sie allen Ländern des Westbalkans gewährt, bis 31.12.2025 verlängert. Somit genießt auch Albanien die Vorteile eines unbeschränkten zollfreien Zugangs zum EU-Markt für beinahe alle Waren mit Ursprung in diesem Land. Zusammen mit dem Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen unterstützen diese Handelspräferenzen die wirtschaftliche Integration mit der EU und fördern dadurch die politische Stabilität und den wirtschaftlichen Fortschritt in der gesamten Region. Seit 2011 können in der EU erzeugte industrielle Produkte zollfrei nach Albanien importiert werden. Für landwirtschaftliche und einige andere Produkte besteht ein weiterer Zollabbau, so das Außenwirtschaftszentrum Bayern.
Importierte Güter in Technologie- und Wirtschaftzonen (TEDA) sind vom Zoll befreit.

Für ausländische Investoren gibt es keine speziellen Anreize, aber sie können von bestehenden profitieren, wie Subventionen, Garantien, Ausnahmen, Reduktionen oder sonstige fiskalische Maßnahmen.
In den Technologie- und Entwicklungszonen sind Trainingskosten und Kosten für Forschung und Entwicklung für einen Zeitraum von 10 Jahren absetzbar. Ferner sind dort Löhne und die Beiträge zur Sozialversicherung für eine begrenzte Zeit absetzbar.
Die albanische Investitionsentwicklungsagentur (AIDA) managt verschiedene Fonds, hierzu zählen: Competitiveness Fund, Creative Economy Fund, Start-Up-Fund und der Innovation Fund.
Seit Januar 2016 gibt es ein Gesetz über strategische Investitionen und deren Förderung. Folgende Branchen gelten als strategisch: Bergbau und Energie, Transport, IT, Abfallwirtschaft, Tourismus, Agrar. Die Investitionen müssen jedoch je nach Sektor einen Umfang von einer bis 50 Millionen Euro umfassen und weitere Kriterien erfüllen. Zu den weiteren Kriterien gehören zum Beispiel die Anzahl neuer Arbeitsplätze, die Steigerung der Produktivität und die regionale Entwicklung. Mehr dazu finden Sie bei der albanischen Förderagentur unter strategische Investitionen.
Spezielle sektorbezogene Anreize hat die Förderagentur des Landes in der Broschüre "Bring your business to Albania" zusammengefasst.
Die Europäische Union unterstützt Unternehmen in Albanien beim Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten, durch Programme, die Darlehen, Bürgschaften, Risikokapital oder andere Formen bereitstellen. Diese Finanzinstrumente werden von Finanzintermediären wie Banken, Risikokapitalfonds und anderen Finanzinstituten verwaltet. Ansprechpartner sind lokale Kreditinstitute. Die EU bietet einen Überblick über Finanzierungsmöglichkeiten, der nach Ländern sortiert ist.
Albanian Investment Development Agency (AIDA)
Bulevardi Dëshmorët e Kombit, Tiranë, Albanien, Building 07, Tirana Business Park, Rinas Road, Tirana - ALBANIEN
Tel.: +355 4 225 10 01
E-Mail: info@aida.gov.al, Internet: https://aida.gov.al/sq/
Chamber of Commerce and Industry of Tirana
Rr. e Kavajes, Nd.2, H.2, Tirana - ALBANIEN
Tel.: +355 4 580 09 32
E-Mail: cci.tirana@cci.al, Internet: https://www.cci.al/en/
Foreign Investors Association of Albania
Str. “Themistokli Germenji”, Building No. 8, 2nd floor, Ap. No 9, Tirana - ALBANIEN
Tel./Fax: +355 4 222 55 53
E-Mail: contact@fiaalbania.al, Internet: http://fiaalbania.al/
Deutsche Industrie- und Handelsvereinigung in Albanien
Rruga Skenderbej 4/7, 1001 Tirana - ALBANIEN
Tel: +355 (0)4 222 7146
E-Mail: info@diha.al, Internet: https://www.diha.al/
Botschaft der Republik Albanien
Friedrichstraße 231, 10969 Berlin
Tel.: +49 (30) 259 3040
Fax: +49 (30) 259 318-90
E-Mail: embassy.berlin@mfa.gov.al, Internet: https://ambasadat.gov.al/germany/de
Deutsch-Albanische Wirtschaftsgesellschaft (DAW) e V.
Am Weidendamm 1A , 10117 Berlin
Tel.: +49 (30) 59 00 99-570
Fax: +49 (30) 59 00 99-519
E-Mail: info@daw-wirtschaftsgesellschaft.de , Internet: https://daw-wirtschaftsgesellschaft.de/neu/index.php/de/
Wirtschaftsinformationen über Albanien werden von Germany Trade & Invest erstellt.
Einen Leitfaden für Exporte nach Albanien erstellt das Außenwirtschaftszentrum Bayern mit Unterstützung der Wirtschaftskammer Österreich.
Um Geschäftspartner in Albanien zu finden, bietet Ihnen der EuropaService verschiedene Möglichkeiten an, die auf unseren Webseiten im Bereich Kooperationsservice vorgestellt werden. Anonymisierte Kurzprofile albanischer Unternehmen, die auf der Suche nach Geschäftspartnern in Deutschland sind, haben wir für Sie zusammengestellt. Eine Auswahl internationaler Kooperationsbörsen/Unternehmerreisen findet Sie im Bereich Unternehmertreffen und um sein eigenes Profil im Ausland zu veröffentlichen, gibt es die aktive Geschäftspartnersuche. Einzelheiten sind in unserem Leitfaden erläutert. Die einzelnen Schritte sind in einer Grafik übersichtlich dargestellt. Bei Fragen helfen wir gern weiter europaservice@dsgv.de, Tel.: 0 30 20225-5798.
Ihre Sparkasse ist Ihr Ansprechpartner auch für alle Fragen rund um die Begleitung internationaler Geschäftsvorhaben in Albanien. Sie greift für ein breites Informations- und Leistungsangebot auf eigene Kenntnisse, auf Verbundpartner wie den EuropaService, auf ein Netzwerk internationaler Partnerbanken und weitere Spezialisten der Sparkassen-Finanzgruppe zurück. Diese Partner bilden das internationale Netzwerk der Sparkassen-Finanzgruppe.
Hilfestellung, Beratung, Vor-Ort-Begleitung und die passenden Finanzprodukte für Ihr Vorhaben in Albanien erhalten Sie aus einer Hand über Ihren Firmenkunden- oder Auslandsfachberater.
Falls Sie noch kein Kunde einer Sparkasse sind und Ihnen Ansprechpartner zu Albanien fehlen, wenden Sie sich einfach an den EuropaService. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Ihre Sparkasse vor Ort können Sie auch mit Hilfe der folgenden Internetadresse finden https://www.sparkasse.de/service/filialsuche.html.
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Diese Angaben haben wir mit größtmöglicher Sorgfalt aus vielen Quellen zusammengestellt. Wegen der sich ständig weiter ändernden Rahmenbedingungen können wir jedoch für Vollständigkeit und Inhalt der Informationen keine Gewähr übernehmen. Komplette Bearbeitung: Stand Januar 2022. Die neueste pdf-Version des Länderinfo Albanien kann am besten jeweils aktuell von der Internetseite des EuropaService in der Rubrik Länderinfo generiert werden, da einige Entwicklungen laufend eingearbeitet werden, ohne dass das Erstellungsdatum geändert wird.