Slowakei: Geschäftsbedingungen für Handel und Investition
Verstärkter Fokus auf Kreislaufwirtschaft
Aufgrund des hohen Export-Anteils und der umfangreichen Automobilindustrie ist das kleine Land enorm von der europäischen und internationalen Konjunktur sowie vom sonstigen Weltgeschehen abhängig. Durch einen gewissen Trend zum Near- und Reshoring können sich für das Industrieland jedoch Chancen ergeben.
Aktuelles und Perspektiven
- Um die Slowakei für die Zukunft zu rüsten, setzt die aktuelle Regierung auf eine kreislauforientierte und energieeffiziente Wirtschaft, verstärkte Digitalisierung und Forschung und Entwicklung sowie eine moderne Krankenhausinfrastruktur.
- Ferner ist die Verbesserung der Verkehrs-Infrastruktur und der Ausgleich des sehr unterschiedlichen regionalen Niveaus ein wichtiges Anliegen der Regierung, so dass es zahlreiche Geschäftsmöglichkeiten gibt.
- Günstige Bedingungen für Investitionen und Handel sprechen nach Aussagen von Germany Trade & Invest für ein Engagement in der Slowakei.
- Unternehmen aus Deutschland, die bereits in der Slowakei aktiv sind, loben besonders die gute digitale Infrastruktur und die Zuverlässigkeit lokaler Zulieferer. 75 Prozent der befragten Unternehmen würden die Slowakei als Investitionsstandort wieder wählen, so die jüngste AHK-Umfrage.
Einen Kurzüberblick über ausgewählte Aspekte der Geschäftsbedingungen in der Slowakei, insbesondere für mittelständische Unternehmen, bietet diese Länderinformation.
Die Slowakei grenzt an Österreich, Tschechien, Polen, Ungarn und die Ukraine. Deutschland ist auch 2023 weiterhin wichtigster Handelspartner gewesen, das deutsch-slowakische Handelsvolumen erreichte einen Wert von fast 39 Milliarden Euro. Unter den Hauptlieferländern beträgt der Anteil Deutschlands knapp 15 Prozent, es folgt die Tschechische Republik mit 10,2 Prozent. Bei den Hauptabnehmerländern beläuft sich der Anteil Deutschlands auf 21 Prozent, es folgt die Tschechische Republik mit 12 Prozent.
Das Land wird von Investoren als einer der attraktivsten Standorte Mittel- und Osteuropas angesehen. Die ausländischen Direktinvestitionen beliefen sich im Jahr 2022 auf einen Bestand von gut 57.000 Millionen US-Dollar, die deutschen Direktinvestitionen hatten hieran einen Anteil von 6,5 Prozent, was den 5. Platz bedeutet. Nach Angaben von gtai sind rund 640 deutschen Firmen im Land, die knapp 130.000 Arbeitsplätze sichern. Neben großen Unternehmen sind auch viele mittelständische in dem Land engagiert, so das Auswärtige Amt.
Als Stärken der Slowakei sieht die AHK die gut ausgebaute Infrastruktur in der westlichen Landeshälfte und die ausgeprägte Industriekultur mit einem dichten Netz an Zulieferern sowie die Zugehörigkeit zur Eurozone. Nachholbedarf besteht bei der Energieeffizienz, so dass sich hier Chancen ergeben können.
Informationen über Branchen in der Slowakei bietet die Förderagentur des Landes:
- Automobilindustrie
- Elektroindustrie
- Maschinenbau
- Chemie
- IKT
- Flugzeug und Raumfahrt
- Lebensmittel
- Biowissenschaften
Geschäftspartner aus der Slowakei können Sie aus unterschiedlichen Branchen in den Kurzprofilen slowakischer Unternehmen finden.
Die Slowakei hat 5,8 Millionen Einwohner auf einer Fläche von gut 49.000 Quadratkilometern und erwirtschaftete 2023 ein BIP pro Kopf von gut 22.500 EUR. Auffällig ist das West-Ost-Gefälle im Land, sowohl was die Infrastruktur anbelangt als auch die Lohnunterschiede.
Der Mindestlohn beträgt seit 1. Januar 2024 pro Stunde 4,31 Euro.
Für Hermes-Bürgschaften gibt es für die Slowakei keine OECD-weit gültige Entgeltkategorie. Die Entgeltberechnung erfolgt anhand eines Markttests. Informationen über die Risikoeinschätzung bietet Coface.
- Der Bericht Business Ready (B-READY) 2024 für die Slowakei, als Ersatz für den Doing-Business-Report der Weltbank, bewertet den Rechtsrahmen und die öffentlichen Dienstleistungen für Unternehmen in der Slowakei sowie die Effizienz, mit der der Rechtsrahmen und die öffentlichen Dienstleistungen in der slowakischen Praxis kombiniert werden.
- Den 47. Platz hat die Slowakei beim Korruptionswahrnehmungsindex von Transparency International inne (Stand: Januar 2024).
- Zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in der Slowakei hat die EU-Kommission erneut einen Bericht veröffentlicht (Stand: Juli 2024).
- Platz 59 belegt die Slowakei im World Competitiveness Index (Stand: Juni 2024).
- In der Liste der unternehmerfreundlichsten Länder des Wirtschaftsmagazins Forbes belegt die Slowakei Platz 38 (Stand: Dezember 2018).
- Beim Global Innovation Index ist die Slowakei auf Platz 46 zu finden (Stand: September 2024).
- Beim Digital Decade Report werden die Fortschritte auf dem Weg zur Erreichung der Ziele der Digitalen Dekade für jeden einzelnen Mitgliedstaat u.a. für die Slowakei aufgeführt (Stand: September 2023).
Grundsätzlich sieht das slowakische Handelsrecht eine rechtliche Gleichbehandlung ausländischer Personen (natürliche und juristische) mit inländischen vor. Entsprechend dürfen Ausländer unter denselben Bedingungen und im selben Ausmaß wie slowakische Bürger unternehmerisch tätig sein.
In der Slowakei gibt es einige regulierte Branchen, einen Leitfaden zur Ausübung regulierter Berufe (auf Slowakisch) bietet die slowakische Kammer der Bauingenieure.
EU-Bürger haben innerhalb einer Frist von zehn Tagen ihren Aufenthaltsort der Fremdenpolizei mitzuteilen, wenn sie länger als drei Monate in der Slowakei bleiben möchten.
Informationen über die Mitarbeiterentsendung in die Slowakei hat das Außenwirtschaftszentrum Bayern auf einer Internetseite zusammengefasst.
Die Regelungen für die unterschiedlichen unternehmerischen Formen sind im slowakischen Handelsgesetzbuch zu finden.
AG: Akciova spolocnost (a.s.)
Das Mindestkapital beträgt 25.000 EUR. Die Haftung der Aktionäre ist auf die Höhe ihres Anteils begrenzt.
Seit dem 1. Januar 2017 gibt es eine neue Gesellschaftsform: Um Start-Ups die Gründung zu erleichtern und neue Investoren anzuziehen, wurde die Rechtsform einer einfachen Aktiengesellschaft (Jednoducha spolocnost na akcie, j.s.a.) eingeführt. Bei dieser Form beträgt das Minimumkapital lediglich einen Euro. Ferner hat sie eine einfachere Struktur und ist einfacher zu gründen.
GmbH: Spolocnost s rucenim obmedzenym (S.R.O.)
Das Mindeststammkapital beträgt 5.000 EUR, das vor der Registrierung zur Hälfte eingezahlt werden muss. Die Mindesteinlage eines Gesellschafters muss mindestens 750 EUR betragen. Eine Ein-Mann-GmbH ist möglich. Die Gesellschafter haften nur bis zur Höhe ihrer im Handelsregister eingetragenen Stammeinlage. Über die Website des slowakischen Justizministeriums ist es möglich, einen Gesellschaftsvertrag für die Erstregistrierung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu erstellen und vorzubereiten, die auf vereinfachte Weise gegründet wurde.
OHG: Verejna obchodna spolocnost (v.o.s.): Mindestens zwei Personen sind zur Gründung einer v.o.s. erforderlich, sie sind persönlich mit ihrem Privatvermögen haftbar. Es ist kein Mindestkapital vorgeschrieben.
KG: Komanditna spolocnost (k.s.): Zur Gründung sind mindestens ein Komplementär, persönlich haftender Gesellschafter) und ein Kommanditist (haftet nur bis zu seiner Einlage) erforderlich. Die Mindesteinlage des Kommanditisten beträgt 250 Euro.
Nach Angaben der Investitions- und Entwicklungsagentur ist die GmbH die am häufigsten gewählte Rechtsform.
Das slowakische Handelsregistergesetz (Zákon o obchodnom registri) in Verbindung mit dem slowakischen Handelsgesetzbuch bilden die Rechtsgrundlage für die Registrierung einer Gesellschaft im Handelsregister. Nach Angaben von gtail erfolgt die Eintragung innerhalb von fünf Tagen, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Eine elektronische Eintragung ist ebenfalls möglich, sie ist schneller und kostengünstiger.
Das Handelsregister ist im Internet unter folgender Adresse zu finden (mit Suchfunktion) https://www.orsr.sk/.
Weitere Informationen zu Unternehmen, Branchen und Kennzahlen bietet das Wirtschaftsregister. Es ist nach vorheriger Registrierung zugänglich.
Um Transparenz über die Beteiligungsstrukturen von Unternehmen, die mit dem öffentlichen Sektor zusammenarbeiten, zu schaffen, wurde das Register der Partner des öffentlichen Sektors zum 1. Februar 2017 eingeführt.
Seit dem Jahr 2017 beträgt der allgemeine Satz 21 Prozent.
Beträgt das zu versteuernde Einkommen nicht mehr als 60.000 Euro im Jahr, so gilt ein Satz von 15 Prozent.
Seit dem Jahr 2024 gibt es eine so genannte Mindestkörperschaftsteuer:
- Bei einem zu versteuernde Einkommen bis 50.000 Euro sind 340 Euro zu zahlen
- bei einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 50.000 und 250.000 Euro sind 960 Euro zu zahlen
- bei einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 250.000 bis 500.000 Euro sind 1.920 Euro zu zahlen
- und ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 500.000 Euro sind 3.840 Euro zu zahlen
(= Daò z pridanej)
Der Standardsatz beträgt 20 Prozent. Der ermäßigte Satz beträgt zehn Prozent, dieser gilt unter anderem für Medikamente, medizinische Produkte und Grundnahrungsmittel wie Milch und Brot. Für bestimmte Dienstleistungen gibt es einen Satz von fünf Prozent.
Der Schwellenwert für die Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung liegt bei 49.790 Euro. Unternehmen, die diesen Wert unterschreiten, können sich freiwillig registrieren lassen.
Das Abkommen zwischen Deutschland und der Tschechoslowakei (von 1980, in Kraft getreten am 17. November 1983, veröffentlicht BGBl, 1993 II S. 762) gilt sowohl für die Tschechische Republik als auch die Slowakei weiter.
Der Text des derzeitigen DBA zwischen Deutschland und der Slowakei ist beim Bundesfinanzministerium zu finden über -> Themen -> Steuern -> Internationales Steuerrecht -> Staatenbezogene Informationen.
Am 1. Januar 2009 hat die Slowakei den Euro eingeführt (der festgelegte Wechselkurs betrug: 1 Euro = 30,1260 slowakische Kronen).
Wer mit Bargeld im Gesamtwert von mehr als 10.000 Euro in die EU einreist oder aus der EU ausreist, muss den Betrag beim jeweiligen nationalen Zoll anmelden.
Nach Angaben des Europäischen Verbraucherzentrums beträgt in der Slowakei seit dem 1. Juli 2023 die Obergrenze für Barzahlungen für alle natürlichen und juristischen Personen in der Slowakei 15.000 Euro.
EU-Bürger und -Unternehmen sind grundsätzlich slowakischen Staatsangehörigen gleichgestellt.
Grund- und Gebäudeeinheiten werden nicht als rechtliche Einheit angesehen, sie können daher voneinander unabhängig Gegenstand rechtlicher Regelungen sein.
Durch die Eintragung in das Liegenschaftskataster erfolgt der Eigentumsübergang.
Für landwirtschaftliche Grundstücke ist zum 1. Juni 2014 eine neue gesetzliche Regelung zur Veräußerung in Kraft getreten. Danach sind diejenigen Personen zum Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen berechtigt, die seit mindestens drei Jahren in der Landwirtschaft tätig sind. Die in der entsprechenden Gemeinde ansässigen Landwirte haben ein Vorkaufsrecht auf landwirtschaftliche Flächen.
Um ausländischen Investoren den Start in der Slowakei zu erleichtern, hat die Investitions- und Entwicklungsagentur eine Immobiliendatenbank erstellt.
Für die Ansiedlung von Unternehmen gibt es verteilt über das Land verschiedene Industrieparks in der Slowakei.
Die Grunderwerbsteuer gibt es seit dem Jahr 2005 nicht mehr.
Der allgemeine Steuersatz für die Grundsteuer beträgt 0,25 Prozent des Wertes. Der allgemeine Satz für die Gebäudesteuer und die Wohnungssteuer beträgt 0,033 Euro pro m2. Die Gemeinden können diese Sätze je nach den örtlichen Gegebenheiten erhöhen oder senken.
Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre "Real Estate Transactions in Slovakia" von accace.
Um Unternehmen zu motivieren, mehr F&E-Kompetenzen in der Slowakei anzusiedeln, Arbeitsplätze für F&E-Mitarbeiter zu schaffen und die allgemeine Wettbewerbsfähigkeit der Slowakei zu erhöhen, gibt es einen Superabzug für Forschung und Entwicklung: Hierbei können in der Slowakei ansässige Unternehmen zusätzlich 100 Prozent ihrer Forschungs- und Entwicklungs-Kosten von ihrer Körperschaftssteuer absetzen.
Für die Steuerperioden der Jahre 2022 bis 2025 können Steuerzahler befristet Investitionen in „Industrie 4.0“-Anlagen bis zu einer Höhe von 155 Prozent des Anschaffungswertes vom zu versteuernden Einkommen absetzen.
Investitionsanreize können für die Herstellung, Erweiterung oder Modernisierung von Shared-Service- oder Forschungs- und Entwicklungszentren (F&E) gewährt werden. Diese Anreize unterliegen den besonderen Regeln des Gesetzes über staatliche Beihilfen und können entweder in Form von Bargeld oder in Form von Steuererleichterungen gewährt werden, und zwar bis zu einem Höchstbetrag von 50 Prozent der qualifizierten Ausgaben, so deloitte.
Der slowakische Aufbau- und Resilienzplan, mit dem das Land 6,3 Milliarden Euro aus der Aufbau- und Reslienzfazilität der EU beantragt hat, billigte die EU-Kommission im Juni 2021. Auch der Europäische Rat hat im Juli 2021 den Plan gebilligt, so dass die Slowakei Gelder bekommen kann, um gestärkt aus der Corona-Pandemie hervorzugehen. Über die Entwicklung und den Einsatz der Aufbaumittel in der Slowakei informiert die EU-Kommission.
Im Juli 2021 ist auch die Fördergebietskarte für die Slowakei veröffentlicht worden. Fast das gesamte Land besteht aus weniger entwickelten Regionen, lediglich die Region Bratislava zählt zu den stärker entwickelten Regionen.
Die EU-Kommission hat Mitte Juli 2022 das Partnerschaftsabkommen mit der Slowakei für die Förderperiode 2021 bis 2027 über 12,8 Milliarden Euro abgeschlossen, das die Strategie für den landesweiten Einsatz der europäischen Struktur- und Investitionsfonds beinhaltet. Dieses Partnerschaftsabkommen ist die Basis für die operationellen Programme, in denen die Investitionsprioritäten und konkreten Maßnahmen der Slowakei und seiner Regionen festgelegt sind.
Die maximale Förderhöhe für Vorhaben in der Slowakei wird je nach Region und Unternehmensgröße durch das EU-Beihilferecht bestimmt und begrenzt die Summe aller geldwerten Förderungen durch Staat, Region und Kommune. Solche Höchstförderquoten sind nicht gleichzusetzen mit der tatsächlichen Förderung, die aus einzelnen oder kombinierten Maßnahmen erwächst. Für den Unternehmer gilt daher:
- Wie hoch die tatsächliche Förderung ist, wird durch angebotene Programme definiert;
- Anträge auf Förderung sind an slowakische Stellen (wie nachfolgend angegeben) zu stellen.
- Allgemeine staatliche Förderung
Die allgemeinen staatlichen Anreize sind im Investitionsfördergesetz niedergelegt. Grundsätzlich gibt es vier Formen von Investitionsanreizen: Steuererleichterung, Zuschüsse, Beiträge für neu geschaffene Arbeitsstellen und die Überlassung öffentlichen Eigentums zu vergünstigten Preisen. Auf Investitionsbeihilfen besteht kein rechtlicher Anspruch. Eine Übersicht über Investitionsförderung hat die Förderagentur zusammengestellt.
Unterstützt werden Investitionen in:
• Industrieproduktion
• Technologiezentren
• kombinierten Produktions- und Technologiezentren
• Shared Service Center
Jeder dieser Bereiche hat seine spezifischen Bedingungen, die erfüllt sein müssen, um nach Investitionsanreizen anzufragen. Wenn das anfragende Unternehmen ein KMU ist, müssen diese i.d.R geringere Anforderungen erfüllen. Wenn der Empfänger der Anreize ein Kleinst- oder Kleinunternehmen ist, dann kann die maximale Förderung um bis zu 20 Prozentpunkte erhöht werden. Handelt es sich um ein mittelgroßes Unternehmen, dann kann die maximale Förderung um bis zu 10 Prozentpunkte erhöht werden.
Das gesamte Land, mit Ausnahme der Region Bratislava ist in vier Zonen eingeteilt, in Abhängigkeit von der vorherrschenden Arbeitslosenquote, wobei die Zone A eine geringe Arbeitslosenquote aufweist und die Zone D die höchste.
Zu den in Frage kommenden Kosten zählen zum Beispiel Kosten für den Landerwerb, Kosten für den Immobilienerwerb, Kosten für technologische Ausrüstung und Maschinenerwerb sowie immaterielle Güter wie Lizenzen.
Die inhaltliche Prüfung und die Empfehlung zur Förderung obliegt der staatlichen Agentur Sario. Die Entscheidung über die tatsächliche Förderhöhe und die Zusage liegen beim Wirtschaftsministerium. Auch bei Erreichen der Förderkriterien besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Eine Broschüre über Investitionshilfen in der Slowakei mit grundlegenden Informationen hat das Wirtschaftsministerium veröffentlicht (Stand: Juni 2024).
- Mittelstandsförderung
Die Slowak Business Agency bietet zahlreiche Arten von Mittelstandsförderung. So verwaltet sie beispielsweise auch Mikro-Darlehensprogramme und Venture Capital Funds, bietet Beratung, Ausbildung und ähnliche Unterstützung.
Slowak Business Agency
Karadžičova 2, 811 09 Bratislava 2 - SLOVENSKA REPUBLIKA
Tel.: +421 2 203 63 100
E-Mail: agency@sbagency.sk, Internet: https://www.sbagency.sk/
Die staatliche slowakische Förderbank (SZRB) betreut mehrere Garantieprogramme und vergibt zinsgünstige Kredite.
Slovenska zarucna a rozvojova banka
Stefanikova 27, 81499 Bratislava - SLOVENSKA REPUBLIKA
Tel.: +421 2 57 29 21 11
E-Mail: info@szrb.sk, Internet: https://www.szrb.sk/
Die EFTA und Norwegen haben Finanzierungsmechanismen aufgelegt - aktuell geltend von 2014 bis 2021 - die Zuschüsse in einer Gesamthöhe von 2,8 Mrd. EUR, verteilt auf 15 Länder, ausgeben. Ziel der Zuschüsse ist die Anpassung der Wirtschaft und des institutionellen Gefüges an EU-Niveau. Thematisch im Vordergrund stehen Klima- und Umweltschutz sowie Nachhaltigkeit und die gesellschaftliche Entwicklung, z. B. in Fragen der Gleichberechtigung. Für die Slowakei werden im o. g. Zeitraum 113,1 Mio. EUR zur Verfügung gestellt. Bis zum 31. Dezember 2024 gibt es noch einen offenen Call zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des Fonds für bilaterale Beziehungen.
Im September 2024 wurde das Abkommen für den Zeitraum 2021-2028 unterzeichnet, mit dem Norwegen, Island und Liechtenstein 3,2 Milliarden für 15 EU-Mitgliedstaaten bereit stellen, um den Zusammenhalt in Europa zu stärken. Laut Fact about EEA and Norway Grants stehen für die Slowakei im neuen Zeitraum 130,7 Millionen Euro zur Verfügung.
Die Europäische Union unterstützt Unternehmen in der Slowakei mit verschiedenen EU-Programmen, die Darlehen, Bürgschaften, Risikokapital und andere Formen der Eigenkapitalfinanzierung bereitstellen. Diese Finanzinstrumente werden von Finanzintermediären wie Banken, Risikokapitalfonds und anderen Finanzinstituten verwaltet. Ansprechpartner sind lokale Kreditinstitute.
Die Einrichtungen des Enterprise Europe Network arbeiten im Auftrag der EU. Sie beraten vor allem mittelständische Unternehmen über EU-Fragen und grenzüberschreitende Kooperationsmöglichkeiten. Der EuropaService der deutschen Sparkassen-Finanzgruppe kooperiert mit diesem Netzwerk. Die Partner des slowakischen Enterprise Europe Network sind in drei Städten zu finden.
- Regionalentwicklung
Die Slowakei ist in verschiedene Zonen eingeteilt, die die Höhe der Förderung oder der Steuerreduzierung bestimmen. Eine Übersicht gibt es bei der Investitions- und Handelsagentur Sario.
Darüber hinaus wurden in der Slowakei einige Industrieparks (auch Gewerbeparks, strategische oder Technologieparks genannt) eingerichtet.
Ferner gibt es in verschiedenen Regionen eigene Entwicklungsagenturen, zum Beispiel die Regional Develpoment Agency Senec – Pezinok oder die Development Agency of the Žilina Self-governing region.
Förderagentur für Auslandsinvestitionen
Slovak Investment and Trade Development Agency (SARIO)
Mlynské nivy 44/b, 82109 Bratislava, SLOWAKEI
Tel.: +421 2 58 260 100
Fax: +421 2 58 260 109
E-Mail: sario@sario.sk, Internet: https://www.sario.sk/ (-> Englisch)
Slowakische Handels- und Industriekammer
Grösslingová 4, 81603 Bratislava - SLOWAKEI
Tel.: (00 421) 2 54 43 32 91
E-Mail: sopkurad@sopk.sk, Internet: https://www.sopk.sk
Botschaft der Slowakischen Republik
Hildebrandstraße 25, 10785 Berlin
Tel.: 030 88926-200
Fax: 030 88926-222
E-Mail: emb.berlin@mzv.sk, Internet: https://www.mzv.sk/web/berlin (-> Deutsch)
AHK Slowakei
European Business Center
Suché mýto 1, SK-811 03 Bratislava, SLOWAKEI
Tel.: +421 2 20 85 06 20
E-Mail: info@ahk.sk, Internet: https://slowakei.ahk.de/
- Für den Start ins Auslandsgeschäft bietet der Export Guide sämtliche Informationen und Hilfestellungen der deutschen Außenwirtschaftsförderung.
- GTAI stellt eine Vielzahl an Informationen über die Slowakische Republik zur Verfügung.
- Einen Exportbericht für die Slowakei erstellt das Außenwirtschaftszentrum Bayern in Zusammenarbeit mit der Außenwirtschaft Österreich.
- Öffentliche Ausschreibungen auf nationaler Ebene finden Sie beim Amt für das öffentliche Beschaffungswesen. Öffentliche Ausschreibungen aus der Slowakei, die aufgrund ihres Umfangs europaweit publiziert werden, finden Sie bei TED (Tenders Electronic Daily).
- Um Geschäftspartner in der Slowakei zu finden, bietet Ihnen der EuropaService verschiedene Möglichkeiten an, die auf unseren Webseiten im Bereich Kooperationsservice vorgestellt werden. Anonymisierte Kurzprofile slowakischer Unternehmen, die auf der Suche nach Geschäftspartnern in Deutschland sind, haben wir für Sie zusammengestellt. Eine Auswahl internationaler Kooperationsbörsen/Unternehmerreisen finden Sie im Bereich Unternehmertreffen und um sein eigenes Profil im Ausland zu veröffentlichen, gibt es die aktive Geschäftspartnersuche. Einzelheiten sind in unserem Leitfaden erläutert. Die Abläufe sind in einer Grafik übersichtlich dargestellt. Bei Fragen helfen wir gern weiter europaservice@dsgv.de, Tel.: 0 30 20225-5798.
Ihre Sparkasse ist Ihr Ansprechpartner auch für alle Fragen rund um die Begleitung internationaler Geschäftsvorhaben in der Slowakei. Sie greift für ein breites Informations- und Leistungsangebot auf eigene Kenntnisse, auf Verbundpartner wie den EuropaService, auf ein Netzwerk internationaler Partnerbanken und weitere Spezialisten der Sparkassen-Finanzgruppe zurück. Diese Partner bilden das internationale Netzwerk der Sparkassen-Finanzgruppe.
Hilfestellung, Beratung, Vor-Ort-Begleitung und die passenden Finanzprodukte für Vorhaben in der Slowakei erhalten Sie aus einer Hand über Ihren Firmenkunden- oder Auslandsfachberater.
Falls Sie noch kein Kunde einer Sparkasse sind und Ihnen Ansprechpartner für die Slowakei fehlen, wenden Sie sich einfach an den EuropaService. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Ihre Sparkasse vor Ort können Sie auch mit Hilfe der folgenden Internetadresse finden https://www.sparkasse.de/service/filialsuche.html.
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Diese Angaben haben wir mit größtmöglicher Sorgfalt aus vielen Quellen zusammen gestellt. Wegen der sich ständig weiter ändernden Rahmenbedingungen können wir jedoch für Vollständigkeit und Inhalt der Informationen keine Gewähr übernehmen. Komplette Bearbeitung: Stand Oktober 2024. Wichtige Entwicklungen werden laufend eingearbeitet, ohne dass das Erstellungsdatum geändert wird. Die neueste pdf-Version des Länderinfo kann daher am besten jeweils aktuell von der Internetseite (https://europaservice.dsgv.de/laenderinfos/schweden-zypern/slowakei.html) generiert werden.