Russland: Geschäftsbedingungen für Handel und Investition

Aus gegebenem Anlass

Die aktuelle Berichterstattung über Russland ist aufgrund der derzeitigen Lage bis auf Weiteres eingestellt. Hinweise zu Sanktionen gegenüber Russland finden Sie im Kapitel Beziehungen zur EU.

Aktuelles und Perspektiven

Russland-Wirtschaft-Modernisierung

Aktuelle Informationen zu Corona in Russland, die für Unternehmen interessant sind, hat u.a. die AHK des Landes zusammengestellt. Weitere Ansprechpartner finden Sie in dieser Länderinformation.

Die russische Wirtschaftspolitik ist vor allem gekennzeichnet durch eine umfassende Lokalisierung und Importsubstitution. Unternehmen, die von der AHK im Sommer 2021 zum Geschäftsklima befragt wurden, sehen das enorme Marktpotenzial des Landes auch wegen des Modernisierungsbedarfs in vielen Bereichen. Zu schaffen machen den Unternehmen aber die Abwertung des Rubel und die politische Krise zwischen Deutschland und Russland. Das stärkste Wachstum erwarten die befragten Unternehmen im IT-Sektor. Der Bedarf an Industriegütern ist weiterhin hoch und das Land ist an ausländischen Direktinvestitionen interessiert.

Im Mai 2018 hatte Präsident Wladimir Putin nationale Entwicklungsziele festgelegt, diese sollten erst bis zum Jahr 2024 erreicht werden. Jetzt ist das Jahr 2030 ins Auge gefasst worden. Unter anderem soll die Arbeitsproduktivität gesteigert werden und die Nicht-Rohstoff-Exporte sollen auf 250 Milliarden US-Dollar pro Jahr zunehmen. Zur Unterstützung dieser Ziele wurde ein Entwicklungsfonds aufgelegt, der Projekte im Bereich Wohnungsbau, Infrastruktur, Gesundheitswesen, Kommunalwirtschaft und Digitalisierung fördern soll.

Einen Kurzüberblick über ausgewählte Aspekte der Geschäftsbedingungen in Russland, insbesondere für mittelständische Unternehmen, bietet diese Länderinformation. 

Russland-Bevölkerungsreich-Energieeffizienz

Deutschland ist für Russland im Jahr 2019 der achtgrößte Investor mit einem Anteil von gut vier Prozent (nach Zypern, den Niederlanden, Jersey, Bermuda, dem Vereinigten Königreich, Bahamas und Frankreich). Noch sind gut 3.600 Unternehmen mit deutscher Beteiligung in Russland tätig, aufgrund der medizinischen Zwangstests und der Angriffe in der Ukraine denken weitere Unternehmen über einen Rückzug nach. Bei den Hauptlieferländern hat Deutschland einen Anteil von gut zehn Prozent und bei den Hauptabnehmerländern einen Anteil von 5,5 Prozent. 

Die Bewilligung von Exportkreditgarantien des Bundes für Russland wurde am 24. Februar 2022 von der Bundesregierung bis auf Weiteres ausgesetzt. Seit 26. Februar 2022 gibt es zudem ein EU-weites Verbot von Exportkreditgarantien für Russland. Eine Risikoeinschätzung bietet Coface. 

Russland hat fast 146 Millionen Einwohner und erwirtschaftete 2020 ein BIP pro Kopf von gut 10.000 US-Dollar. Informationen über einige Branchen bietet die Förderagentur des Landes. 

Der gesetzliche Mindestlohn wurde für das Jahr 2022 auf 0,92 Euro/Stunde festgelegt. Es existieren jedoch zahlreiche regionale und lokale Mindestlöhne.

Die Mitgliedschaft in der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) und dessen seit 1. Januar 2018 in Kraft getretenen Zollkodex, können den Zugang zu weiteren Teilnehmerländern erleichtern. Hierzu gehören: Belarus, Kasachstan, Armenien und Kirgisistan. Dieser Binnenmarkt umfasst 180 Millionen Verbraucher.

Die Vorliebe für deutsche Markenprodukte ist ungebrochen. Chancen für deutsche Unternehmen bietet beispielsweise der Medizintechnikmarkt. Allerdings will die Regierung die Regeln der Importsubstitution verschärfen. Ferner soll sich im Bereich Energieeffizienz etwas tun. Das Land ist bislang bei den erneuerbaren Energien Spätzünder und die Kapazitäten sollen künftig ausgebaut werden. Für Projekte im Bereich Windenergie bietet der Verband der Windenergie-Industrie Informationen. 

Die Fläche Russlands umfasst fast 17,1 Millionen Quadratkilometer, entsprechend unterschiedlich sind die einzelnen Regionen des Landes. Es gibt einen neuen Anlauf zur Umstrukturierung von mehr als 300 Monostädten. Ferner sollen durch die Strategie zur Raumentwicklung bis 2025 die regionalen Ungleichgewichte in dem Riesenreich verringert werden. Ein nationales Ranking der Regionen gibt Auskunft über das dortige Investitionsklima.

Der Staat zahlt Zuschüsse an die Bevölkerung, die in Russland ihren Urlaub verbringt. Ein Achtel der Fläche steht unter Natur- und Landschaftsschutz, großes Potenzial für Ökotourismus ist somit vorhanden. Auch bei der Abfallreform kann deutsche Technologie zum Einsatz kommen.

Seit dem 15. November 2015 gilt eine Mautpflicht für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als zwölf Tonnen für die Nutzung von föderalen Straßen. Die Erhebung erfolgt entweder über Maut-Tickets oder auf elektronischer Basis. 

Russland-Investition-Visum

Ausländische Investitionen werden durch das Gesetz "Über ausländische Investitionen in der Russischen Föderation" ("Gesetz über ausländische Investitionen") in der aktuellen Fassung geregelt. Es garantiert ausländischen Investoren das Recht zu investieren und Einnahmen und Gewinne aus solchen Investitionen zu erhalten. 

Grundsätzlich gilt Gleichbehandlung mit Inländern, der Schutz vor Verstaatlichung und Enteignung sowie die Entschädigung für gesetzeswidrige Handlungen und Unterlassungen der Verwaltung.

Es gibt jedoch bestimmte Beschränkungen für ausländische Investoren, die Kontrolle über Unternehmen erwerben, die für Russland von strategischem Wert sind (sogenannte "strategische Unternehmen"). Darüber hinaus unterliegen auch ausländische Investitionen in bestimmte Branchen, einschließlich Banken, Versicherungen und Massenmedien, bestimmten Beschränkungen.

Der Erwerb von Aktien (Beteiligungen), Anlagevermögen oder Kontrollrechten sowie die Gründung eines Joint Ventures und einige andere Transaktionen können der Fusionskontrolle unterliegen.

Es gibt auch bestimmte Beschränkungen für ausländische Investoren, die Grundstücke in Gebieten erwerben, die an die Grenzen Russlands angrenzen, Grundstücke innerhalb der Grenzen von Seehäfen sowie landwirtschaftliche Flächen.

Seit April 2021 dürfen deutsche Staatsangehörige mit gültigem Visum wieder in Russland einreisen. Informationen zu Visafragen und die unterschiedlichen Arten wie Arbeitsvisum, Geschäftsvisum, Touristenvisum hat die Russische Botschaft in Berlin auf ihrer Webseite zusammengefasst.

Die Kanzlei Beiten Burkhardt hat ein Merkblatt zum Aufenthaltsrecht in Russland erstellt.

Der persönliche Kontakt zu Entscheidern ist in Russland besonders wichtig. Aufrund der vielfach vorhandenen Neigung russischer Unternehmen informelle Kontakte zu nutzen, sollten deutsche Firmen auf ordnungsgemäßen schriftlichen Verträgen bestehen.

Seit dem 1. September 2015 sind personenbezogene Daten russischer Bürger innerhalb der Russischen Föderation zu speichern. 

Seit Januar 2015 sind Hersteller und Importeure für die Entsorgung von Abfällen verantwortlich. Grundlage für die Umweltgebühr ist das föderale Gesetz Nr. 458 vom 29. Dezember 2014. 

Russland-Unternehmen-Recht

Im Zuge der Zivilrechtsreform gab es auch im russischen Gesellschaftsrecht umfassende Änderungen.

AG, Aktsionernoye Obshchestvo (AO):
Seit dem 1. September 2014 unterscheidet man zwischen der öffentlichen und nichtöffentlichen AG, d.h. bei der öffentlichen AG erfolgt die Ausgabe und der Umlauf der Aktien öffentlich, bei der nichtöffentlichen entsprechend nicht. 

Bei der öffentlichen AG beträgt das Mindestgrundkapital 100.000 Rubel und die Anzahl der Gründer ist unbegrenzt, die persönliche Haftung ist beschränkt. Das Grundkapital bei der nichtöffentlichen AG darf nicht niedriger als 10.000 Rubel sein, übersteigt die Anzahl der Gesellschafter 50 Personen, dann muss die Gesellschaft weitere Anforderungen erfüllen, die persönliche Haftung ist ausgeschlossen. Bei der AG sind 50 Prozent des Grundkapitals innerhalb von drei Monaten nach der Registrierung und die restlichen 50 Prozent innerhalb eines Jahres nach der Registrierung einzuzahlen.

GmbH, Obschtschestvo s ogranitschennoj otvetstvennostju (OOO):
Das Mindeststammkapital beträgt 10.000 Rubel, es muss binnen vier Monaten nach der staatlichen Registrierung der Gesellschaft eingezahlt werden. Die Einzahlung kann durch Bar- oder Sacheinlagen erfolgen. Eine Ein-Personen-GmbH ist möglich. Die Haftung der Gesellschafter ist begrenzt. Die Anzahl der Gesellschafter ist auf 50 begrenzt. Steigt die Zahl weiter, muss die Gesellschaft entweder in eine AG umgewandelt oder aufgelöst werden. Mehr als 90 Prozent der in Russland registrierten Gesellschaften sind als OOO organisiert. Künftig können GmbHs auf der Grundlage von Mustersatzungen gegründet werden. 

Ferner kennt das russische Gesellschaftsrecht Personengesellschaften, die aber kaum eine Rolle spielen:
- OG (polnoje towarischestwo)
- KG (towarischestwo na were

Die Zweigniederlassung (Filiale) und die Repräsentanz (Vertretung, russ. „predstavitelstwo“) sind keine eigenständigen juristischen Personen. Die Repräsentanz, ist ein Betriebsteil einer ausländischen Gesellschaft, sie übernimmt keine wirtschaftlichen Tätigkeiten, kann aber z.B. Vertragsabschlüsse vorbereiten. Die Niederlassung kann Geschäftstätigkeiten für die Muttergesellschaft entfalten. Es gibt es einen Leitfaden zur Repräsentanz bei Brand & Partner.

Russland-Register-Gericht

Die Regeln der staatlichen Registrierung sind im Föderalen Gesetz "Über staatliche Registrierung von juristischen Personen und selbstständigen Unternehmern" in der aktuellen Fassung enthalten. Die Registrierung sowie die steuerliche Erfassung einer Gesellschaft erfolgt bei den örtlichen Steuerbehörden. Eine elektronische Registrierung ist möglich.

Die Registrierungsfrist beträgt laut Gesetz fünf Werktage vom Zeitpunkt der Vorlage/Übersendung der Unterlagen.

Handelsregisterauszüge, die einen ersten Überblick über russische Unternehmen bieten, können beim Föderalen Steuerdienst online kostenlos erfragt werden.

Repräsentanzen und Filialen ausländischer Unternehmen sind seit Anfang 2015 ebenfalls beim Föderalen Steuerdienst zu akkreditieren, der für sie ein separates Register führt. Konkret ist die Interbezirks-Inspektion des Föderalen Steuerdienstes der RF Nr 47 für die Stadt Moskau zuständig. Seit Anfang 2015 ist die Akkreditierung unbefristet möglich. Die Akkreditierungsgebühr beträgt 120.000 RUB, so das Kompetenzzentrum Russland der IHK Düsseldorf. 

Detailliertere Informationen über Unternehmen wie Umsatz und Gewinnzahlen, Strafzahlungen,  Informationen über die wirtschaftlichen Aktivitäten und ob Gerichtsverfahren gegen das Unternehmen anhängig sind, können kostenpflichtig zum Beispiel über die Datenbank SPARK-Interfax abgerufen werden. 

Russland-Unternehmen-Steuer

(= Gewinnsteuer von Organisationen, "nalog na dochody fisitscheskich liz")

Der Gewinnsteuersatz liegt bei 20 Prozent. Die Gewinnsteuer entspricht von der Struktur her im Wesentlichen der deutschen Körperschaftsteuer. Diese Steuer gilt für alle ansässigen, nach russischem Recht gegründeten Organisationen und ausländische Organisationen, die in Russland über Betriebsstätten tätig sind.

Die Steuer teilt sich in der Periode bis 2024 auf in drei Prozent für das föderale Budget und 17 Prozent für das regionale Budget, so Deloitte.

Unter bestimmten Bedingungen gibt es die Möglichkeit der Anwendung eines vereinfachten Steuersystems für kleine Unternehmen.

Russland-Geschäft-Mehrwertsteuer

Der Normalsteuersatz liegt seit dem 1. Januar 2019 bei 20 Prozent. Für bestimmte von der Regierung festgelegte Waren wie z.B. ausgewählte Kinderwaren, Grundnahrungsmittel, gedruckte Publikationen gilt der ermäßigte Satz von zehn Prozent. 

Russland-Geschäft-Grenze

Der Text des derzeit gültigen Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Russland ist zu finden beim deutschen  Bundesfinanzministerium über -> Themen -> Steuern -> Internationales Steuerrecht) -> Staatenbezogene Informationen.

Russland-Rubel-Euro-Wechselkurs

Gesetzliches Zahlungsmittel ist der russische Rubel. Der aktuelle Umtauschkurs ist auf der Internetseite der Russischen Nationalbank zu finden.

Das Devisenrecht ist im Wesentlichen im Föderalen Gesetz "Über die Devisenregulierung und die Devisenkontrolle" in der aktuellen Fassung geregelt. 

Russische Exportunternehmen müssen aufgrund eines Dekrets vom Februar 2022 80 Prozent ihrer im Ausland erzielten Erträge in Rubel umtauschen. Ferner ist es in Russland ansässigen Personen – sogenannten Steuer-Residenten – jetzt verboten, Devisen ins Ausland zu überweisen. Auch können keine Kredite in Fremdwährung an Ausländer vergeben werden. Laut russischen Medien könnte es künftig u. a. ein Verbot der Auszahlung von Dividenden und Anleihezinsen an ausländische Investoren geben.

Seit 1. März 2018 müssen Einfuhrverträge, deren Gegenwert 3 Millionen Rubel erreichen oder überschreiten und Exportverträge, deren Wert 6 Millionen Rubel erreicht oder überschreitet, bei einer zugelassenen Bank registriert werden. Ähnlich wie bei den vor dem 1. März 2018 geltenden Vorschriften, sieht die Anweisung vor, dass Gebietsansässige verpflichtet sind, Vereinbarungen bei einer zugelassenen Bank zu registrieren. Ein Gebietsansässiger muss der Bank die betreffende Vereinbarung (oder einen Auszug daraus) zusammen mit anderen Informationen vorlegen, die es der Bank ermöglichen, die Währungsgeschäfte des Gebietsansässigen im Rahmen der Vereinbarung zu überwachen und aufzuzeichnen, so Cliffordchance.

Ausländische Währungen, Rubel, Reiseschecks sowie ausländische/inländische Wertpapiere im Gesamtwert von unter 10.000 US-Dollar können ohne Deklaration ein- oder ausgeführt werden. Nach Angaben des Außenwirtschaftszentrums Bayern muss bei der Ausfuhr von Devisen von mehr als 10.000US-Dollar zusätzlich zur Deklaration auch ein Nachweis der Herkunft gegenüber dem Zoll erbracht werden. Hierzu zählt zum Beispiel eine Bankbestätigung für Abhebung in Russland oder die Einfuhrdeklaration.

Russland-Erwerb-Real-Estate

Grundsätzlich dürfen Ausländer Rechte an Immobilien in Russland erwerben. Ausnahmen gibt es jedoch bei Grenzregionen und vom Präsidenten festgelegten Sondergebieten.

Bei Agrarflächen gelten jedoch andere Regelungen. 

Landwirtschaftliche Nutzflächen dürfen durch ausländische natürliche Personen, ausländische juristische Personen und russische juristische Personen an deren Satzungskapital ausländische Personen mit mehr als 50 Prozent beteiligt sind, nicht gekauft werden, können aber gepachtet werden.

Für die Regionen des Riesenreichs gibt es verschiedene Ratings: zum einen das nationale Rating des Investitionsklimas der Agentur ASI und zum anderen das Rating der russischen Regionen der Nachrichtenagentur RIA. 

Die Förderagentur des Landes bietet die Unterstützung bei der Suche einer Immobilie an, indem Unternehmen ein Formular ausfüllen, in dem sie Ihre Wünsche an die Immobilie darlegen.

Russland-Europa-Beziehungen

Angesichts der russischen Invasion in der Ukraine hat der Europäische Rat neue, weitreichende Sanktionen gegen Russland beschlossen.

Bereits aufgrund der von Russland vorangetriebenen Abspaltung der ukrainischen Halbinsel Krim und des Konflikts im Osten der Ukraine, hatte die EU im März 2014 erste Sanktionen beschlossen: Verhandlungen der EU mit Russland über Visaerleichterungen und ein Partnerschaftsabkommen wurden auf Eis gelegt, ferner wurden Einreiseverbote und Kontosperren ausgesprochen.

Zu weiteren Details der Sanktionen der EU gegenüber Russland sowie zu den russischen Gegenmaßnahmen gibt es ein Special, das vom BMWi und von gtai zusammengestellt wurde.

Auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle informiert über Sanktionsmaßnahmen, Stichwort: Russland. Dort findet sich auch ein Merkblatt über die Handelsbeschränkungen sowie die Finanzsanktionen, die von der EU gegen die russische Föderation verhängt wurden.

Als Reaktion auf die Sanktionen der EU hatte Russland ein Importverbot für Agrarprodukte und Lebensmittel aus der Europäischen Union und weiteren Staaten verhängt. Dieses betrifft hauptsächlich Fleisch und Fleischprodukte, Milch und Milchprodukte, Fisch und Meeresfrüchte, Nüsse, Gemüse und Obst. 

Informationen über die Beziehung zwischen der EU und Russland, auch über die restriktiven Maßnahmen, finden Sie bei der Delegation der Europäischen Kommission in Russland

Delegation der Europäischen Kommission in der Russischen Föderation
Kadashevskaya embankment 14/1 , 119017 Moskau, RUSSLAND
Tel.: +7 495 721 20 00
Fax: +7 495 721 20 20
E-Mail: Delegation-Russia@eeas.europa.eu, Internet: https://eeas.europa.eu/delegations/russia_en

Russland: Unternehmen-Vergünstigungen

Es gibt verschiedene Arten von Steueranreizen, wie z. B. eine Senkung des Gewinnsteuersatzes auf 15,5 % (vom Standardsteuersatz von 20 %), eine Grundsteuerbefreiung und andere Vergünstigungen für Investitionsprojekte in vielen Regionen. 

In bestimmten Regionen ist ein Investitionssteuerabzug in Form einer Ermäßigung der Gewinnsteuer in Höhe der qualifizierten Investitionsausgaben möglich (die spezifischen Anforderungen sind von Region zu Region unterschiedlich). Spezielle Steuerregelungen (z. B. regionale Investitionsprojekte, spezielle Investitionsverträge oder "Gebiete mit fortgeschrittenem sozialen und wirtschaftlichen Wachstum") gewähren einen Gewinnsteuersatz von 0 %, eine Ermäßigung der Grundsteuer und andere Vergünstigungen.

Unternehmen, die am Skolkovo-Innovationszentrum teilnehmen, können von einer 10-jährigen Steuerbefreiung profitieren. Ein Gewinnsteuersatz von 0 % gilt für eine Reihe von Bildungs- und medizinischen Dienstleistungen. Seit dem 1. Januar 2021 gilt für qualifizierte IT- und Technologieunternehmen ein ermäßigter Körperschaftssteuersatz von 3 Prozent. Auch die Sozialabgaben werden ermäßigt.

Sonderregelungen zur unternehmerischen Tätigkeit gibt es zum Beispiel in Sonderwirtschaftszonen, von denen mittlerweile fast 40 in Russland existieren. Neben administrativen Erleichterungen, guter Infrastruktur gibt es auch verschiedene steuerliche Begünstigungen wie:

  • Reduzierung der Körperschaftsteuer
  • Befreiung von Zollgebühren für die Ein/Ausfuhr von Ausrüstung und Rohstoffe in die SWZ
  • Befreiung von der Boden- und Verkehrssteuer für einige Jahre
  • geringere Sozialabgaben

Insgesamt kann die Ansiedlung in russischen SWZ bis zu 30 Prozent Kosteneinsparungen bringen, so die Wirtschaftskammern Österreichs.

Die SWZ haben unterschiedliche Branchenschwerpunkte:

• Industriezonen: http://eng.russez.ru/oez/industrial/
• Innovationszonen: http://eng.russez.ru/oez/innovation/
• Touristikzonen: http://eng.russez.ru/oez/tourism/
• Logistikzonen: http://eng.russez.ru/oez/port/

Einen Überblick über die verschiedenen Industrie- und Technoparks bietet eine interaktive Karte.

Im Juli 2018 hat Präsident Putin ein Gesetz unterzeichnet, mit dem die Lebensdauer bestehender SWZ von 20 auf 49 Jahre verlängert wurde. Darüber hinaus wurde ein Moratorium zur Gründung neuer SWZ aufgehoben.

Details zu Anreizen bietet die Förderagentur des Landes.

Russland-Zollformalität

Investoren in Sonderwirtschaftszonen genießen besondere Vergünstigungen.

Nähere Angaben bietet das staatliche Russische Zollkomitee mit seiner
Vertretung in Deutschland:
Föderaler Zolldienst
Simrockallee 2, 53173 Bonn
Tel.: 0228 37 27 638
E-Mail: ruszoll@gmail.com
Ansprechpartner: Evgeny Prisukhin 

Russland ist Teil der seit dem 1. Januar 2015 bestehenden Eurasischen Wirtschaftsunion mit Belarus, Kasachstan, Kirgisistan und Armenien. Schwerpunkt ist die wirtschaftliche Zusammenarbeit. Mit einem neuen gemeinsamen Zollkodex sollen die Einfuhrbestimmungen modernisiert werden. Am 1. Januar 2018 ist der Zollkodex in Kraft getreten. Im Rahmen der EAWU ist der Einfuhrzoll bis auf wenige nationale Ausnahmen einheitlich. Der Ausfuhrzoll wird national im jeweiligen Mitgliedsstaat reglementiert.

Die AHK Russland hat eine Zollanfragen-Webseite eingerichtet, um die Beziehungen zwischen der deutschen Wirtschaft und den Zollbehörden in Russland zu erleichtern. Hierdurch können AHK-Mitglieder ihre Schwierigkeiten beim Zoll melden. Diese werden in zusammengefasster Form regelmäßig an die Kontaktpersonen beim Föderalen Zolldienst weitergeleitet. 

Russland-Unternehmen-Förderungen

Um insbesondere die Importabhängigkeit von Industrieprodukten zu überwinden, ist der Staat besonders an Investitionen im Bereich Industrie interessiert. Auch an Forschung und Entwicklung besteht ein großes Interesse. Vielfach werden diese durch Steuervergünstigungen gefördert (siehe entsprechenden Abschnitt). Längere Zeit waren KMU mit ausländischer Beteiligung von mehr als 49 Prozent von vielen staatlichen Förderungen ausgeschlosssen. Seit 1. Dezember 2018 ist diese Beschränkung weggefallen.

Eine zentrale Förderpolitik nach europäischem Vorbild gibt es in Russland eher nicht. Vielfach gibt es Förderungen in den Regionen. Eine kleine Übersicht gibt es bei Invest in Russia.

Seit Mitte 2015 gibt es zur Förderung das Instrument des Sonderinvestitionsvertrages (special investment contract, SPIC), die direkt mit der Russischen Föderation abgeschlossen werden können und steuerliche und andere Anreize beinhalten können. Die Bedingungen wurden im Jahr 2019 verändert. Nach den SPIC 2.0-Regeln sind die folgenden Steueranreize verfügbar:

 - Ermäßigter Einkommensteuersatz, sofern der Umsatz aus SPIC-Produkten mindestens 90 % des steuerpflichtigen Einkommens ausmacht.

 - Die Anwendung der Steuervorteile ist nicht mehr auf das Jahr 2025 beschränkt.

Die SPIC 2.0 sehen jedoch eine neue Einschränkung vor: Die Steuervergünstigungen werden angewandt, solange der Gesamtbetrag der Fördermaßnahmen (gewährte Subventionen und Steuerausfälle, die in den Haushalt fließen) 50 Prozent der in den SPIC genannten Investitionen nicht übersteigt. Eine Mindestinvestitionssumme gibt es seit Herbst 2019 nicht mehr. Erforderlich ist jedoch, dass sich die Investition auf eine neue konkurrenzfähige Technologie zur Herstellung von Industrieprodukten bezieht. Die russische Seite verpflichtet sich während dieser Zeit zu konstanten Bedingungen. 

 

Seit Januar 2021 ist das Gesetz über experimentelle rechtliche Regelungen für digitale Innovationen (regulatorische Sandkästen (ELR))in Kraft. Das Gesetz zielt darauf ab, Anreize für Unternehmen zu schaffen, um "digitale Innovationen" in Bereichen wie folgenden zu entwickeln, zu testen oder umzusetzen: Gesundheitswesen und Pharmazeutika,  Verkehr, einschließlich unbemannter Fahrzeuge und Flugzeuge, industrielle Fertigung, Landwirtschaft, Bauwesen, Finanzmärkte, elektronischer Handel, staatliche und kommunale Dienstleistungen.

Unternehmen, denen der ELR-Status zuerkannt wurde, können von bestimmten Gesetzen und Vorschriften (z. B. Lizenzanforderungen) befreit werden, die ohne den ELR-Status für bestimmte Tätigkeiten gelten würden. Spezifische Ausnahmeregelungen werden in Übereinstimmung mit einem spezifischen ELR-Programm festgelegt. Solche Programme müssen von der Regierung oder der Bank von Russland (in Bezug auf finanzmarktbezogene Aktivitäten) genehmigt werden. Die Standardlaufzeit des ELR beträgt drei Jahre, kann aber verlängert werden.

 

- Regionalentwicklung

Einzelne Regionen sind als „Sonderwirtschaftszonen“ deklariert worden. Siehe dazu die Abschnitte „Steuervergünstigungen“ und „Zollvergünstigungen“.

Neben den Sonderwirtschaftszonen entstehen sogenannte spezielle Gewerbeterritorien (TOR, Terrotori poereschajuschewo sozialno-ekonomitscheskowo raswitja). Neben günstigen Bedingungen wie vereinfachte Verwaltungsprozesse und Steuervergünstigungen wollen sie den Menschen ein besonders attraktives Lebensumfeld bieten. Zunächst waren diese Gebiete auf den Fernen Osten Russlands begrenzt, später aber auf Monostädten, mit einem dominierenden Betrieb, ausgeweitet worden. Ansiedeln können sich Einzelunternehmen und juristische Personen. Diese Gebiete bieten Sonderkonditionen für Unternehmen aus verschiedenen Branchen (z. B. Landwirtschaft, Textilien, Chemikalien, Pharmazeutika, Möbel, Telekommunikation, Bildung, Wissenschaft und Technologie usw.). Die Investoren verpflichten sich in einem Vertrag mit der Verwaltungsgesellschaft vor Ort zu einer bestimmten Investitionszusage und zum Aufbau einer bestimmten Anzahl von Arbeitsplätzen. Die Gebiete sind zunächst auf 70 Jahre angelegt, können aber verlängert werden.

 

Moskau hat für sein Gebiet spezielle Förderungen für kleine und mittlere Unternehmen entwickelt. 

 

 

Nachfolgend sind einzelne Initiativen rund um die Mittelstandsförderung aufgeführt, die um Angaben zur Mittelstandsfinanzierung ergänzt sind.

- Mittelstandsförderung

Es gibt ein Netzwerk regionaler Zentren und Organisationen für die Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen unter dem Namen SIORA (Russian Agency for Small and Medium Business Support), Partner im Enterprise Europe Network. 

 

Um KMU stärker zu fördern, will die Regierung den verpflichtenden Anteil kleiner und mittlerer Unternehmen bei öffentlichen Beschaffungen von 18 auf 20 Prozent heraufsetzen. Darüber hinaus gibt es einen Gesetzentwurf, der vorsieht, dass sich KMU auch quartalsweise in das staatliche KMU-Register eintragen können, statt wie bislang jährlich.

- Mittelstandsfinanzierung

Ein wesentlicher Faktor der Mittelstandsförderung ist in Russland die Bereitstellung von Kapital für die Geschäftsentwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen, die Mittelstandsfinanzierung.

Russland hat die frühere staatliche Außenhandelsbank, die Vneshekonombank, mit Unterstützung unter anderem der deutschen KfW zur Förderbank umgebaut. Förderungen sollen für kleine und mittlere Unternehmen, für Infrastrukturvorhaben, Innovationsvorhaben, für die Entwicklung der Regionen und russische Exportvorhaben bereitgestellt werden. Als Tochterunternehmen wurde die SME Bank (Russian Bank for Small and Medium-Sized Enterprises Support) gegründet. Der Russian Direct Investment Fund (RDIF) stellt als Koinvestor Kapital zur Verfügung und soll als Katalysator für ausländische Direktinvestitionen dienen. Der Fonds für industrielle Entwicklung (IDFRF) ist ein staatliches Entwicklungsinstitut zur Umsetzung der Importsubstitutions- und Exportpolitiken. Der Fonds ist ein Betreiber von speziellen Investitionsverträgen.

Um russische Exporte außerhalb des Rohstoffsektors zu steigern, vermittelt das Russische Exportzentrum (REZ) Kredite für den Einkauf von Rohstoffen und Vorprodukten, die für die Herstellung von Exportgütern notwendig sind.

Die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, EBRD, unterstützt in Russland zurzeit lediglich bereits existierende Projekte. 

Russian Investment Agency "Invest in Russia"

123610, Moscow, Krasnopresnenskaya embankment, 12

Telefon: +7 (495) 789-00-71 

Internet: http://www.investment-in-russia.com/en

E-mail: info@investment-in-russia.com

 

Regionale Förderagenturen finden Sie unter folgender Internetadresse: http://www.investment-in-russia.com/en/chleny-aria/

Handels- und Industriekammer der Russischen Föderation
St. Ilyinka 6/1, bldg.1, 109012 Moskau, RUSSLAND
Tel.: +7 495 620-0009
Fax: +7 495 620-0360
E-Mail: tpprf@tpprf.ru Internet: https://tpprf.ru/en/

Die russischen Handelskammern in den Regionen: https://tpprf.ru/en/tertpp/

Moskau hat ein eigenes Investitionsportal. Zu finden ist dies unter https://de.investmoscow.ru/.

Foreign Investment Advisory Council (FIAC)
Sadovnicheskaya Nab., 77, bld. 1, 115035, Moscow, RUSSIA
Tel.: +7 (495) 755-97-00
Fax: +7 (495) 755-97-01
E-Mail: FIAC@ru.ey.com, Internet: https://fiac.ru/

Deutsch-Russische Auslandshandelskammer (AHK)
Business-Center Fili Grad, Beregovoy Proezd 5A K1, Etage 17, 121087 Moskau, RUSSLAND
Tel.: +7 495 234 49 50
Fax: +7 495 234 49 51
E-Mail: ahk@russland-ahk.ru, Internet: https://russland.ahk.de/

AHK in den Regionen Russlands: https://russland.ahk.de/netzwerk/regionen/

 

Vertretung der Handelskammer Hamburg in Kaliningrad
Prospekt Mira 49/51, 236000 Kaliningrad, RUSSLAND
Tel.: +7 40 12 95 55 44
Fax: +7 40 12 95 42 36
E-Mail: service.hk24@gmail.com
Internet: http://www.kgd.hk24.ru
Leiter: Dr. Stephan Stein

Botschaft der Russischen Föderation
Unter den Linden 63 - 65, 10117 Berlin
Tel.: 030 229-1110
Fax: 030 229-9397
E-Mail: info@russische-botschaft.de, Internet: https://russische-botschaft.ru/de

Handels- und Wirtschaftsbüro bei der Russischen Botschaft: https://de.minpromtorg.gov.ru/de/


AHK-Repräsentanz in Deutschland
Katharina Schöne, Leiterin
Tel.: +49 30 23579020
E-Mail: schoene@deinternational.ru

 

Repräsentanz der Handels- und Industriekammer der Russischen Föderation
Leipziger Str. 63, 10117 Berlin
Tel.: 030 2044202
E-Mail: info@hik-russland.de, Internet: https://www.hik-russland.de/
Leiter: Dr. Sergej Nikitin (deutschsprachig)

Russland-Kompetenzzentrum
bei der Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf
Ernst-Schneider-Platz 1, 40212 Düsseldorf
Tel.: 0211 3557-300

  • Germany Trade and Invest (gtai) stellt eine Vielzahl von Informationen zu Russland zur Verfügung.
  • Die IHK München und Oberbayern hat auf einer Webseite sämtliche Informationen zum Russland-Ukraine-Konflikt zusammengetragen.
  • Der "Country Commercial Guide" über Russland ist eine Darstellung der wirtschaftlichen und politischen Entwicklung, der Handelsvorschriften und des Investitionsklimas. Er wird erstellt vom US-Handelsministerium (Land auswählen).

Ihre Sparkasse ist Ihr Ansprechpartner auch für alle Fragen rund um die Begleitung internationaler Geschäftsvorhaben in Russland. Sie greift für ein breites Informations- und Leistungsangebot auf eigene Kenntnisse, auf Verbundpartner wie den EuropaService, auf ein Netzwerk internationaler Partnerbanken und weitere Spezialisten der Sparkassen-Finanzgruppe zurück. Diese Partner bilden das internationale Netzwerk der Sparkassen-Finanzgruppe.

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Diese Angaben haben wir mit größtmöglicher Sorgfalt aus vielen Quellen zusammen gestellt. Wegen der sich ständig weiter ändernden Rahmenbedingungen können wir jedoch für die Vollständigkeit und den Inhalt der Informationen keine Gewähr übernehmen. Komplette Bearbeitung: Stand August 2021.

Wichtige Entwicklungen werden laufend eingearbeitet, ohne dass das Erstellungsdatum geändert wird. Die neueste pdf-Version des Länderinfo kann daher am besten jeweils aktuell von der Internetseite (https://europaservice.dsgv.de/laenderinfos/malta-russland/russland.html) generiert werden.

Iris Hemker
Länderinfos, Kooperationsservice


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