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Geschäftbedingungen für Handel und Investition

Frankreich
Geopolitische, innenpolitische und wirtschaftliche Unsicherheiten machen sich auch in Frankreich bemerkbar. Maßnahmen zur Reindustriealisierung und zur ökologischen Transformation ziehen Investitionen an, steigern aber die Schuldenstände des Landes.
Kurz und knapp
  • Frankreich hat 65 Millionen Einwohner, verteilt auf eine Fläche von fast 550.000 Quadratkilometern.

  • In Frankreich gilt das Gesetz zum Schutz der französischen Sprache.

  • Frankreich will die Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien steigern.

  • Im Korruptionswahrnehmungsindex belegt Frankreich Platz 25 (Stand: 02/2025).

Aktuelles und Perspektiven

  • Mit dem Investitionsplan „France 2030“ soll großzügig in strategische Sektoren investiert werden, um so die Transformation in eine nachhaltige Wirtschaft zu erreichen.
  • Insgesamt stehen 54 Milliarden Euro dafür zur Verfügung. Die Gelder sollen u.a. in die Robotisierung der Landwirtschaft, den Verkehrssektor, die Reduzierung der CO2-Emissionen in den Fabriken, grünen Wasserstoff und kleine Atomkraftwerke fließen.
  • Es gibt ein Gesetz, mit dem der ökologische Wandel und die Dekarbonisierung der Industrie beschleunigt werden soll.
  • Frankreich bietet einen großen Markt mit einer wachsenden Bevölkerung, qualifizierten Arbeitskräften und einer guten Infrastruktur.

Steckbrief Frankreichs Wirtschaft

  • Im Jahr 2024 hat das Land ein BIP von 2.922 Milliarden Euro erwirtschaftet.
  • Deutschland ist weiterhin Frankreichs wichtigster Handelspartner, mit einem Anteil von gut 15 Prozent bei den Hauptlieferländern und 13 Prozent bei den Hauptabnehmerländern. Die deutschen Ausfuhren beliefen sich im Jahr 2024 auf 115 Milliarden Euro und die Einfuhren aus Frankreich auf 67 Milliarden Euro.
  • Nach Angaben von gtai beträgt der Bestand deutscher Direktinvestitionen im Jahr 2023 gut 73.000 Millionen Euro.  Die deutsche Präsenz beläuft sich nach Angaben der AHK Frankreich auf rund 2.500 Unternehmen. 
  • Um
  • Der gesetzliche Mindestlohn in Frankreich beträgt seit dem 1. Januar 2025 pro Stunde  11,88 Euro. Er wird regelmäßig angepasst. Für mehr Flexibilität und Beschäftigung ist seit einigen Jahren eine Arbeitsmarktreform in Kraft.
  • Um die Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Frankreich auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien zu stärken, so dass die Kontakte der Unternehmen dieser Länder intensiviert werden, gibt es ein deutsch-französisches Büro für die Energiewende

Bedeutende Branchen in Frankreich

Unternehmensformen in Frankreich

Wie das deutsche Recht, kennt auch das französische die Unterscheidung in Personen- und Kapitalgesellschaften. Kapitalgesellschaften sind die bevorzugte Rechtsform für ausländische Investitionsvorhaben in Frankreich. Hierfür stehen die Aktiengesellschaft, die vereinfachte Aktiengesellschaft und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung zur Verfügung.

  • AG: Société anonyme (SA):Für die Gründung sind mindestens zwei Gesellschafter erforderlich. Das Mindestkapital beträgt 37.000 EUR, hiervon ist die Hälfte sofort einzuzahlen, der Rest in den folgenden fünf Jahren. Bei börsennotierten Gesellschaften muss die Gründung durch mindestens sieben Gesellschafter erfolgen. Die Haftung der Aktionäre ist auf die Höhe ihrer Einlage beschränkt. Diese Rechtsform kommt in Frankreich häufiger vor als in Deutschland. 
  • Vereinfachte AG: Société par Actions Simplifiée (SAS):Es handelt sich hierbei um eine selbstständige Gesellschaftsform und nicht nur um eine besondere Ausprägung der Aktiengesellschaft. Das Erfordernis des Mindestkapitals ist weggefallen. Die Kapitaldecke der SAS muss lediglich den langfristigen Finanzierungsbedarf der Gesellschaft sichern. Das gezeichnete Kapital muss bei der Gründung der Gesellschaft zur Hälfte eingezahlt sein, die Einzahlung des Restbetrages hat im Lauf der folgenden fünf Jahre zu erfolgen. Es existiert ferner keine Mindestzahl an Gesellschaftern, d.h. eine Einmann-AG (SAS Unipersonelle, SASU) ist möglich. Die SAS bietet breite Gestaltungsfreiheit bei der Gründung, teilweise mehr als die SARL. Die Haftung der Gesellschafter ist auf die Höhe ihrer Einlage begrenzt. Einlagen in Form von Dienstleistungen sind nicht möglich.
  • GmbH: Société à Responsabilité Limitée (SARL):Das Stammkapital kann in den Statuten frei vereinbart werden. Theoretisch kann dieses 1 Euro betragen, jedoch erscheint die Kapitalausstattung des Unternehmens auf allen Geschäftspapieren. Die Zahl der Gesellschafter ist auf 100 begrenzt. Die Ein-Mann-GmbH (Entreprise Unipersonelle à Responsabilité Limitée, EURL) ist möglich. Die Haftung der Gesellschafter ist auf ihre Einlage beschränkt. 

 

Seit 1. Januar 2011 war auch der Einzelunternehmer mit beschränkter Haftung (Entrepreneur Individuel à Responsabilité Limitée, EIRL) möglich. Die Haftungsbeschränkung erlangte der E.I.R.L. durch die Abtrennung des Teils seiner Vermögensgüter, den er für die Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit benötigt, vom persönlichen Vermögen. Seit dem 15. Februar 2022 ist es nicht mehr möglich, eine EIRL zu gründen. Stattdessen trat am 15. Mai 2022 das neue Einheitsstatut für jede Gründung eines Einzelunternehmens in Kraft. Die wichtigsten Vorteile der EIRL wurden in das neue Statut übernommen. Bestehende EIRL können jedoch weiterhin unter den bisherigen Bedingungen tätig sein.

 

  • An Personengesellschaften gibt es beispielsweise die OHGs (Sociétés en Nom Collectif, SNC) oder die KG (Sociétés en Commandite Simple, SCS). Aus Haftungsgründen werden diese Rechtsformen jedoch nicht häufig gewählt.Verbindungsbüro (bureau de liaison): Es ist rechtlich und wirtschaftlich unselbstständig, bleibt Teil des ausländischen Stammhauses und wird im Allgemeinen errichtet zur Beschaffung von Marktinformationen sowie zur Werbung für den Absatz der Produkte des Stammhauses (kein Verkauf).

Weitere Details zu den verschiedenen Rechtsformen finden Sie in der Broschüre "Setting up Business in France".

Registrierung

  • Alle gewerblich tätigen Unternehmen gleich welcher Rechtsform müssen in das Nationale Unternehmensregister (RNE, Registre National des Entreprises) eingetragen werden.
  • Seit dem Jahr 2023 sind hierin alle bisher je nach Unternehmensaktivität getrennt geführten Register für handwerkliche, landwirtschaftliche oder freiberufliche Tätigkeiten vereinheitlicht.
  • Betreiber des RNE ist INPI (Registre National des Entreprises).  

Steuerliche Aspekte

Körperschaftsteuer

  • Impot sur les sociétés = IS)Seit dem 1. Januar 2022 gilt ein Standardsatz von 25 Prozent. Kleine oder neue Unternehmen können von geringeren Sätzen profitieren. Eine Voraussetzung ist, dass der Umsatz höchstens 10 Millionen Euro betragen darf. 
  • Für Unternehmehmen, deren Jahresumsatz mindestens 7.630.000 Euro beträgt und deren Körperschaftsteuerschuld 763.000 Euro übersteigt, unterliegen einem Sozialzuschlag in Höhe von 3,3 Prozent, so dass der effektive Grenzsteuersatz 25,83 Prozent beträgt.
  • Territorialabgabe: Seit dem Jahr 2010 gibt es keine Gewerbesteuer mehr, sie wurde durch eine Territorialabgabe (Contribution économique territoriale, CET) ersetzt. Sie umfasst eine Abgabe auf Unternehmensimmobilien (CFE, cotisation foncière des entreprises) und eine Abgabe auf die Unternehmenswertschöpfung (CVAE, cotisation sur la valeur ajoutée des entreprises). Im Oktober 2022 hat die französische Nationalversammlung die schrittweise Abschaffung der CVAE seit dem Jahr 2024 bis zum 1. Januar 2027 beschlossen. Parallel zur Abschaffung der CVAE wurde der Satz für die wertschöpfungsabhängige Deckelung der territorialen Wirtschaftsabgabe (CET), der im Jahr 2023 bei 1,625 Prozent lag, seit 2024 auf 1,25 Prozent gesenkt. Mehr Informationen hierzu beim französischen Finanzministerium. 

Mehrwertsteuer (= taxe sur la valeur ajoutée - T.V.A.)

  • Der Normalsatz liegt bei 20 Prozent. Der ermäßigte Satz für Restaurations- und Beherbergungsleistungen beträgt zehn Prozent. Für viele Nahrungsmittel gilt ein Satz von 5,5 Prozent. 
  • Für einige Medikamente gibt es einen Satz von 2,1 Prozent.
  • Beim Portal der französischen Steuerbehörden finden Sie weitere Infos zur  „TVA“.

Doppelbesteuerungsabkommen

Immobilien

  • Rechtliche Beschränkungen für den Erwerb von Grundstücken sowie Geschäfts- und Industriegebäuden durch Ausländer bestehen nicht. 
  • Die französische Förderagentur bietet ihre Unterstützung bei der Suche nach Immobilien an. 
  • Der Verkauf von Immobilien unterliegt einer Grunderwerbsteuer mit einem Höchstsatz von 5,8 Prozent.

Steuervergünstigungen

Frankreich hat zur Förderung von Investitionen zahlreiche steuerliche Maßnahmen anzubieten. 

  • Seit Mitte März 2024 gibt es für Investitionen in grüne Industrien eine zeitlich begrenzte Steuergutschrift bis 31. Dezember 2025 (Crédit d'impot au titre des investissements dans l'industrie verte, C3IV). Für Investitionen in die Batterieproduktion, die Produktion von Fotovoltaikpanelen, Windturbinen oder Wärmepumpen kann es je nach Standort und Größe des Unternehmens eine Steuergutschrift zwischen 20 und 60 Prozent geben.
  • Vorteile gibt es auch im Zusammenhang mit Forschungsausgaben. Frankreich bietet eine FuE-Steuergutschrift in Höhe von 30 Prozent auf qualifizierte Forschungsausgaben bis zu 100 Millionen Euro und 5 Prozent darüber hinaus, sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind.
  • Außerdem bietet Frankreich Unternehmen, die zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 31. Dezember 2025 einen Kooperationsvertrag mit bestimmten Forschungseinrichtungen abschließen und die vertragsbezogene Forschungsausgaben dieser Einrichtungen finanzieren, eine Steuergutschrift für Forschungszusammenarbeit (CICO). Die Höhe der Steuergutschrift beträgt 40 Prozent der von den Forschungseinrichtungen in Rechnung gestellten Ausgaben (maximal 6 Millionen Euro x 40 Prozent pro Jahr, d. h. 2,4 Millionen Euro) und 50 Prozent für Unternehmen, die der EU-Definition für KMU entsprechen.
  • Nach Angaben von Deloitte gibt es eine Patentbox-Regelung, nach der Einkünfte und Veräußerungsgewinne aus Zertifizierungspatenten mit einem ermäßigten Körperschaftsteuersatz von 10 Prozent besteuert werden.
  • Darüber hinaus erlaubt Frankreich ausnahmsweise die steuerliche Abschreibung von Firmenwerten, die zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 31. Dezember 2025 erworben werden, sofern die Rechnungslegungsvorschriften eingehalten werden (Firmenwertabschreibungen sind grundsätzlich nicht abzugsfähig). Voraussetzung dabei ist, dass der Geschäfts- oder Firmenwert nicht von einem verbundenen Unternehmen erworben wird.

Weitere Details zu steuerlichen Vergünstigungen bietet die Steuerbehörde Frankreichs auf Englisch mit Stand März 2020.

Förderungen in Frankreich

  • Über die Steuervergünstigungen hinaus leistet sich Frankreich eine Vielzahl von Instrumenten zur Investitionsförderung. Hierzu zählen beispielsweise zinsvergünstigte Darlehen, direkte Subventionen für Ausrüstungen und Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, Unterstützung beim Immobilienerwerb und der Personalbeschaffung.
  • Die Förderagentur Frankreichs Business France führt nach eigenen Angaben Interessierte durch mehr als 5.000 Förderprogramme. Einen ersten Einblick in die Förderung des Landes bietet die Agentur in ihrer Publikation "Doing Business in France - Government support and finance". 
  • Ein Teil dieser Maßnahmen wird mit EU-Geldern finanziert. Um zum Beispiel die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Wirtschaft und Gesellschaft zu mindern, hat die EU die Aufbau- und Resilienzfazilität in Höhe von 672,5 Milliarden Euro, davon 312,5 Milliarden Euro an Zuschüssen, aufgelegt. Um hiervon 39,4 Milliarden Euro an Zuschüssen zu bekommen, hat das Land den französischen Aufbau- und Resilienzplan erstellt. Über die Entwicklung und den Einsatz der Aufbaumittel in Frankreich informiert die EU-Kommission.
  • Einige Maßnahmen des französischen Aufbau- und Resilienzplans sind bereits im Konjunkturpaket (Plan de relance) enthalten, das im September 2020 verabschiedet wurde. In der Rubrik für Unternehmen können Filter nach Themen gesetzt werden, um zu ermitteln, welche Unterstützungen es geben kann.
  • Neben Geldern aus der EU-Aufbau- und Resilienzfazilität erhält Frankreich auch Mittel aus den EU-Strukturfonds. Für die Förderperiode 2021 bis 2027 ist im Juli 2021 die neue Fördergebietskarte für Frankreich veröffentlicht worden. Sie teilt das Land in stärker entwickelte und Übergangsregionen. Diese Fördergebietskarte ermöglicht Frankreich gezielte staatliche Beihilfen für Unternehmen, um die Förderung der regionalen Entwicklung voranzubringen. Seit 1. Januar 2022 gelten neue Leitlinien für Regionalbeihilfen.
  • Anfang Juni 2022 hat die EU-Kommission das Partnerschaftsabkommen mit Frankreich  für die Förderperiode 2021 bis 2027 abgeschlossen, das die Strategie für den landesweiten Einsatz der europäischen Struktur- und Investitionsfonds beinhaltet. Dieses Partnerschaftsabkommen bildet die Basis für die operationellen Programme, in denen Investitionsprioritäten und konkrete Maßnahmen Frankreichs und seiner Regionen festgelegt sind. 
  • Informationen zur Kohäsionspolitik der EU für die Periode 2021 bis 2027 hat die EU auf einer Internetseite zusammengefasst, dort können für einzelne Elemente Filter gesetzt werden, so dass man Infos über Frankreich erhält.
  • Frankreich finanziert Maßnahmen der Wirtschaftsförderung auch allein aus nationalen bzw. regionalen Haushaltsmitteln. Allerdings ist die Staatsverschuldung enorm angestiegen, sie liegt bei etwa 111 Prozent des BIP.
  • Die maximale Förderhöhe für Vorhaben in Frankreich wird je nach Region und Unternehmensgröße durch das EU-Beihilferecht bestimmt und begrenzt die Summe aller geldwerten Förderungen durch Staat, Region und Kommune. Solche Höchstförderquoten sind nicht gleichzusetzen mit der tatsächlichen Förderung, die aus einzelnen oder kombinierten Maßnahmen erwächst. Für den Unternehmer gilt daher:- Wie hoch die tatsächliche Förderung ist, wird durch angebotene Programme definiert;- Anträge auf Förderung sind an französische Stellen (wie nachfolgend angegeben) zu stellen.Für sämtliche Finanzhilfen gelten die von der Europäischen Kommission festgelegten regionalen Förderhöchstgrenzen. Wie immer gilt: Anträge sind vor Beginn der Maßnahmen zu stellen, eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich. Aufgrund der Vielfältigkeit der Fördermöglichkeiten empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit der Förderagentur "Business France", die dem Wirtschaftsministerium zugeordnet ist (siehe Kapitel Förderagentur).
  • Die Wirtschaftsförderung in Frankreich konzentriert sich auf die Steigerung von Forschung und Entwicklung sowie die Entwicklung hin zu einer grüneren und widerstandsfähigeren Wirtschaft. Um dies zu erreichen, hat die Regierung u.a. das Investitionsprogramm France 2030 erstellt.

 

- Regionalentwicklung

 

- Mittelstandsförderung/-finanzierung

  • Das Institut Bpifrance (Banque publique d'investissement, BPI) vereint die früheren Institute OSEO, CDC Entreprises, FSI und FSI Régions und agiert wie eine Förderbank. Auf deren Internetseiten sind sämtliche Bpifrance-Angebote zu finden.  Eine französische Bank muss einbezogen sein. 
  • Die Organisation Opcoep bietet KMU Hilfestellung bei der Entwicklung geeigneter Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen.
  • Die Europäische Union unterstützt Unternehmen in Frankreich mit einer breiten Palette von EU-Programmen, die Darlehen, Bürgschaften, Risikokapital und andere Formen der Eigenkapitalfinanzierung bereitstellen. Diese Finanzinstrumente werden von Finanzintermediären wie Banken, Risikokapitalfonds und anderen Finanzinstituten verwaltet. Ansprechpartner sind lokale Kreditinstitute. 
  • Die Einrichtungen des Enterprise Europe Network arbeiten im Auftrag der EU. Sie beraten vor allem mittelständische Unternehmen über EU-Fragen und grenzüberschreitende Kooperationsmöglichkeiten. Der EuropaService der deutschen Sparkassen-Finanzgruppe kooperiert mit diesem Netzwerk. Die Partner des französischen Enterprise Europe Network sind in 44 Städten zu finden.

- Unterstützung bei Umweltschutz-Maßnahmen

Weiterführende Quellen

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Diese Angaben haben wir mit größtmöglicher Sorgfalt aus vielen Quellen zusammen gestellt. Wegen der sich ständig weiter ändernden Rahmenbedingungen können wir jedoch für Vollständigkeit und Inhalt der Informationen keine Gewähr übernehmen. Komplette Bearbeitung: Stand Dezember 2024. Einige Entwicklungen werden laufend eingearbeitet, ohne dass das Erstellungsdatum geändert wird.

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