Frankreich: Geschäftsbedingungen für Handel und Investition

Umweltschutz erhält mehr Gewicht

Geopolitische, innenpolitische und wirtschaftliche Unsicherheiten machen sich auch in Frankreich bemerkbar. Maßnahmen zur Reindustriealisierung und zur ökologischen Transformation ziehen Investitionen an, steigern aber die Schuldenstände des Landes.

Aktuelles und Perspektiven

Frankreich-Wirtschaft-Wachstum-Umwelt
  • Mit dem Investitionsplan „France 2030“ soll großzügig in strategische Sektoren investiert werden, um so die Transformation in eine nachhaltige Wirtschaft zu erreichen und gleichzeitig Frankreich als Vorreiter in der Welt von morgen zu positionieren. Insgesamt stehen 54 Milliarden Euro dafür zur Verfügung. Die Gelder sollen u.a. in die Robotisierung der Landwirtschaft, den Verkehrssektor, die Reduzierung der CO2-Emissionen in den Fabriken, grünen Wasserstoff und kleine Atomkraftwerke fließen.
  • In der Klimapolitik will Frankreich die CO2-Neutralität bis 2050 realisieren, was noch einige Anstrengungen erfordert und deutschen Unternehmen Chancen bietet. Mitte Oktober 2023 wurde ein Gesetz verabschiedet, mit dem der ökologische Wandel und die Dekarbonisierung der Industrie beschleunigt werden soll.
  • Frankreich bietet einen großen Markt mit einer wachsenden Bevölkerung, qualifizierten Arbeitskräften und einer guten Infrastruktur.

Einen Kurzüberblick über ausgewählte Aspekte der Geschäftsbedingungen in Frankreich, insbesondere für mittelständische Unternehmen, bietet diese Länderinformation. 

Frankreich-Wirtschaft-grüne-Energie

Deutschland ist weiterhin Frankreichs wichtigster Handelspartner, mit einem Anteil von knapp 15 Prozent bei den Hauptlieferländern und 14 Prozent bei den Hauptabnehmerländern. Die deutschen Ausfuhren beliefen sich im Jahr 2022 auf 118 Milliarden Euro und die Einfuhren aus Frankreich auf 70 Milliarden Euro.

Nach Angaben von gtai beträgt der Bestand deutscher Direktinvestitionen im Jahr 2021 gut 53.000 Millionen Euro.  Die deutsche Präsenz beläuft sich nach Angaben der AHK Frankreich auf rund 2.500 Unternehmen. 

Der gesetzliche Mindestlohn in Frankreich beträgt seit dem 1. Januar 2024 11,65 Euro/Stunde. Er wird regelmäßig angepasst. Für mehr Flexibilität und Beschäftigung ist seit einigen Jahren eine Arbeitsmarktreform in Kraft.

Für Hermes-Bürgschaften erfolgt für Frankreich eine Entgeltberechnung auf der Basis eines Markttests. Es gibt keine OECD-weit gültige Entgeltkategorie. 

Das am häufigsten verwendete Zahlungsmittel ist nach Angaben von Coface mittlerweile die Bankkarte und nicht mehr der Scheck, der aber weiterhin weit verbreitet ist. Mehr Informationen zu Zahlungsmittel und zum Forderungseinzug finden Sie auf Englisch bei Coface.

Frankreich hat rund 65 Millionen Einwohner, verteilt auf einer Fläche von fast 550.000 Quadratkilometern und das BIP/Kopf lag 2022 bei gut 40.000 Euro. Die Wirtschaft wird von Großunternehmen dominiert, die Zahl kleiner und mittlerer Unternehmen ist wesentlich geringer als in Deutschland.

Informationen zu einigen Branchen hat die Förderagentur Frankreichs zusammengefasst.

Geschäftspartner in Frankreich aus verschiedenen Branchen können Sie in den Kurzprofilen aus Frankreich finden. Über die Schwerpunkte in den einzelnen Regionen Frankreichs bietet die Förderagentur ebenfalls Informationen.

Frankreich will die Energieeffizienz steigern und ebenso den Einsatz der erneuerbaren Energien. Bei den erneuerbaren Energien soll der Anteil bis zum Jahr 2030 32 Prozent betragen. Der Schwerpunkt soll dabei auf Windenergie und Biogas liegen. Verbunden mit dem Rückstand, den Frankreich auf diesem Gebiet aufweist, ergeben sich gerade für deutsche Unternehmen im Bereich Energieeffizienz, erneuerbare Energien und Umwelttechnologien gute Geschäftschancen, so Germany Trade & Invest. Informationen zum Energiemarkt in Frankreich sowie eine Analyse der Energieeffizienz in der Industrie bietet das BMWK unter dem Stichwort Frankreich. Zusammengefasst finden Sie Informationen rund um die Klimastrategie Frankreichs im Klimaschutzatlas von gtai.

Um die Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Frankreich auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien zu stärken, so dass die Kontakte der Unternehmen dieser Länder intensiviert werden, gibt es ein deutsch-französisches Büro für die Energiewende

E-Commerce ist in Frankreich weiter im Aufschwung: Die französischen Internetnutzer weisen eine hohe Bereitschaft zum Online-Kauf auf. 

Frankreich-Investitionen-Vorschriften

Grundsätzlich besteht Investitionsfreiheit. Es gibt jedoch für bestimmte ausländische Investitionen eine Genehmigungspflicht oder eine Pflicht zur vorherigen Meldung. Informationen zum Niederlassungs-, Gewerbe- und Wettbewerbsrecht in Frankreich hat die IHK Saarland zusammengestellt.  

Einige sensible Branchen sind "geschützt", d.h. für den Erwerb eines französischen Unternehmens dieser Branchen muss die Genehmigung (autorisation préalable) des Wirtschaftsministeriums vorliegen. Zu diesen Branchen gehören u.a. die Produktion im Bereich Kommunikationsüberwachung und weitere militärisch-industrielle Tätigkeiten. Informationen über reglementierte Tätigkeiten und Berufe finden Sie bei Bpifrance. 

Die Förderagentur Business France hat eine Publikation über die Geschäftsgründung in Frankreich veröffentlicht.

Für Investoren (und für Exporteure) ebenfalls bedeutsam ist das Gesetz zum Schutz der französischen Sprache von 1994 (Nr. 94-665 - Loi Toubon), dessen Vorschriften zwingendes Recht sind. 

Hinweise über die Domizilierung bietet die AHK Frankreich.

Zu kulturellen Besonderheiten siehe das nebenstehende Interview mit Alexandra Seidel-Lauer, Kommunikationsleiterin der AHK Frankreich (Mit Finesse in Frankreich punkten). 

E-Commerce-Plattformen spielen in Frankreich eine größere Rolle, entsprechend sollten sich Unternehmen mit ihrer Vertriebsstrategie anpassen.

Wer Dienstleistungen in Frankreich erbringen möchte, findet bei gtai entsprechende Informationen über beispielsweise die Entsendung von Mitarbeitern nach Frankreich oder gewerberechtliche Voraussetzungen. Im Baugewerbe wurde darüber hinaus ein Berufsausweis eingeführt und für bestimmte Leistungen, wie z. B. energetische Sanierungsmaßnahmen ist eine französische Zertifizierung erforderlich.

Aktuelle Informationen zu Mitarbeitereinsätze in Frankreich bietet auch das Kompetenzzentrum Frankreich vom EIC Trier.

Auch die Handwerkskammer Freiburg bietet Informationen über grenzüberschreitendes Arbeiten von Handwerksbetrieben

Frankreich-Unternehmen-Recht

Wie das deutsche Recht, kennt auch das französische die Unterscheidung in Personen- und Kapitalgesellschaften. Kapitalgesellschaften sind die bevorzugte Rechtsform für ausländische Investitionsvorhaben in Frankreich. 

Hierfür stehen die Aktiengesellschaft, die vereinfachte Aktiengesellschaft und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung zur Verfügung.

AG: Société anonyme (SA):
Das Mindestkapital beträgt 37.000 EUR, hiervon ist die Hälfte sofort einzuzahlen, der Rest in den folgenden fünf Jahren. Bei börsennotierten Gesellschaften beträgt das Mindeststammkapital 225.000 Euro. Die Gründung muss durch mindestens sieben Gründer erfolgen. Die Haftung der Aktionäre ist auf die Höhe ihrer Einlage beschränkt. Die Einlage kann nicht in Form von Dienstleistungen erbracht werden. Diese Rechtsform kommt in Frankreich häufiger vor als in Deutschland. 


Vereinfachte AG: Société par Actions Simplifiée (SAS):
Es handelt sich hierbei um eine selbstständige Gesellschaftsform und nicht nur um eine besondere Ausprägung der Aktiengesellschaft. Das Erfordernis des Mindestkapitals ist weggefallen. Die Kapitaldecke der SAS muss lediglich den langfristigen Finanzierungsbedarf der Gesellschaft sichern. Das gezeichnete Kapital muss bei der Gründung der Gesellschaft zur Hälfte eingezahlt sein, die Einzahlung des Restbetrages hat im Lauf der folgenden fünf Jahre zu erfolgen. Es existiert ferner keine Mindestzahl an Gesellschaftern, d.h. eine Einmann-AG (SAS Unipersonelle, SASU) ist möglich. Die SAS bietet breite Gestaltungsfreiheit bei der Gründung, teilweise mehr als die SARL. Die Haftung der Gesellschafter ist auf die Höhe ihrer Einlage begrenzt. Einlagen in Form von Dienstleistungen sind nicht möglich.


GmbH: Société à Responsabilité Limitée (SARL):
Das Stammkapital kann in den Statuten frei vereinbart werden. Theoretisch kann dieses 1 Euro betragen, jedoch erscheint die Kapitalausstattung des Unternehmens auf allen Geschäftspapieren. Die Zahl der Gesellschafter ist auf 100 begrenzt. Die Ein-Mann-GmbH (Entreprise Unipersonelle à Responsabilité Limitée, EURL) ist möglich. Die Haftung der Gesellschafter ist auf ihre Einlage beschränkt. Diese Rechtsform kommt in Frankreich seltener vor als in Deutschland.

 

Seit 1. Januar 2011 war auch der Einzelunternehmer mit beschränkter Haftung (Entrepreneur Individuel à Responsabilité Limitée, EIRL) möglich. Die Haftungsbeschränkung erlangte der E.I.R.L. durch die Abtrennung des Teils seiner Vermögensgüter, den er für die Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit benötigt, vom persönlichen Vermögen. Seit dem 15. Februar 2022 ist es nicht mehr möglich, eine EIRL zu gründen. Stattdessen trat am 15. Mai 2022 das neue Einheitsstatut für jede Gründung eines Einzelunternehmens in Kraft. Die wichtigsten Vorteile der EIRL wurden in das neue Statut übernommen. Bestehende EIRL können jedoch weiterhin unter den bisherigen Bedingungen tätig sein.

 

An Personengesellschaften gibt es beispielsweise die OHGs (Sociétés en Nom Collectif, SNC) oder die KG (Sociétés en Commandite Simple, SCS). Aus Haftungsgründen werden diese Rechtsformen jedoch nicht häufig gewählt.

Verbindungsbüro (bureau de liaison): Es ist rechtlich und wirtschaftlich unselbstständig, bleibt Teil des ausländischen Stammhauses und wird im Allgemeinen errichtet zur Beschaffung von Marktinformationen sowie zur Werbung für den Absatz der Produkte des Stammhauses (kein Verkauf).

Weitere Details zu den verschiedenen Rechtsformen finden Sie in der Broschüre "Setting up Business in France".

Frankreich-Unternehmen-Register

Alle gewerblich tätigen Unternehmen gleich welcher Rechtsform müssen ins örtliche Handelsregister (registre national du commerce et des sociétés) eingetragen werden. Die Führung des Handels- und Gesellschaftsregisters obliegt dem Tribunal de Commerce (Geschäftsstelle des Handelsgerichts).

Nur in den Départements Haut-Rhin, Bas-Rhin und Moselle sind die Tribunaux d'Instance (Amtsgerichte) zuständig. Ein Einblick in das französische Handelsregister ist möglich.

Zur Vereinfachung des Gründungsprozesses wurden zentrale Antragstellen, so genannte „Centre de Formalités des Entreprises“ (CFE) eingerichtet, die die Formalitäten für den Handelsregistereintrag, bei den Steuerbehörden, den Sozialversicherungsträgern und sonstigen Ämtern erledigen, sie sind angesiedelt bei den französischen IHKs und HWKs.

Tipps für Gründer (auf Französisch) finden Sie bei bpifrance.

Frankreich-Unternehmen-Steuer

Impot sur les sociétés = IS)

Seit dem 1. Januar 2022 gilt ein Standardsatz von 25 Prozent. Kleine oder neue Unternehmen können von geringeren Sätzen profitieren. Eine Voraussetzung ist das Unterschreiten eines Schwellenwertes bzgl. des erzielten Gewinns von 42.500 Euro.

Für eine Standard-Körperschaftsteuerschuld von mehr als 763.000 Euro gibt es einen Sozialzuschlag in Höhe von 3,3 Prozent, so dass der effektive Grenzsteuersatz 25,83 Prozent beträgt.


Territorialabgabe

Seit dem Jahr 2010 gibt es keine Gewerbesteuer mehr, sie wurde durch eine Territorialabgabe (Contribution économique territoriale, CET) ersetzt. Sie umfasst eine Abgabe auf Unternehmensimmobilien (CFE, cotisation foncière des entreprises) und eine Abgabe auf die Unternehmenswertschöpfung (CVAE, cotisation sur la valeur ajoutée des entreprises). Im Oktober 2022 hat die französische Nationalversammlung die schrittweise Abschaffung der CVAE bis 2024 beschlossen. Parallel zur Abschaffung der CVAE wird der Satz für die wertschöpfungsabhängige Deckelung der territorialen Wirtschaftsabgabe (CET), der im Jahr 2023 bei 1,625 Prozent liegt, ab 2024 auf 1,25 Prozent gesenkt.

Mehr Informationen hierzu beim französischen Finanzministerium

Frankreich-Geschäft-Mehrwertsteuer

(= taxe sur la valeur ajoutée - T.V.A.)

Der Normalsatz liegt bei 20 Prozent. Der ermäßigte Satz für Restaurations- und Beherbergungsleistungen beträgt zehn Prozent. Für viele Nahrungsmittel gilt ein Satz von 5,5 Prozent. 

Für einige Medikamente gibt es einen Satz von 2,1 Prozent.


Beim Portal der französischen Steuerbehörden finden Sie weitere Infos zur  „TVA“.

Frankreich-Geschäft-Grenze

Der Text des derzeitigen DBA zwischen Deutschland und Frankreich ist zu finden beim Bundesfinanzministerium unter -> Themen -> Steuern -> Internationales Steuerrecht -> Staatenbezogene Informationen.

Frankreich-Euro-Devisen

Der Zahlungsverkehr ist voll liberalisiert. Die Devisenkontrolle wurde abgeschafft. Nach der EU-Bestimmung EC/1889/2005 ist jedoch eine Deklarationspflicht beim Transport von Barmitteln oder Wertpapieren im Wert von mehr als 10.000 Euro vorgesehen, wenn diese von außerhalb der EU nach Frankreich ein- oder ausgeführt werden. 

 

Nach Angaben des Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz sind Bargeldzahlungen für in Frankreich lebende Steuerzahler nur noch bis zu einem Betrag von 1.000 Euro erlaubt. Für nicht in Frankreich dauerhaft ansässige Personen, wie Touristen, liegt die Grenze bei 10.000 Euro (gilt nicht für geschäftliche Transaktionen). Tatsächlich werden aber bereits Kleinstbeträge per Karte beglichen. Die Girokarte (EC-Karte) wird nicht überall angenommen, daher gilt es auf bestimmte Aufkleber zu achten.

Frankreich-Immobilien-Erwerb

Rechtliche Beschränkungen für den Erwerb von Grundstücken sowie Geschäfts- und Industriegebäuden durch Ausländer bestehen nicht. 

Die französische Förderagentur bietet ihre Unterstützung bei der Suche nach Immobilien an. 

Der Verkauf von Immobilien unterliegt einer Grunderwerbssteuer mit einem Höchstsatz von 5,8 Prozent.

Frankreich-Steuern-Vergünstigungen

Frankreich hat zur Förderung von Investitionen zahlreiche steuerliche Maßnahmen anzubieten.  Hierzu gehören zum Beispiel Vorteile im Zusammenhang mit Forschungsausgaben.

Frankreich bietet eine FuE-Steuergutschrift in Höhe von 30 Prozent auf qualifizierte Forschungsausgaben bis zu 100 Millionen Euro und 5 Prozent darüber hinaus, sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind.

Außerdem bietet Frankreich Unternehmen, die zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 31. Dezember 2025 einen Kooperationsvertrag mit bestimmten Forschungseinrichtungen abschließen und die vertragsbezogene Forschungsausgaben dieser Einrichtungen finanzieren, eine Steuergutschrift für Forschungszusammenarbeit (CICO). Die Höhe der Steuergutschrift beträgt 40 Prozent der von den Forschungseinrichtungen in Rechnung gestellten Ausgaben (maximal 6 Millionen Euro x 40 Prozent pro Jahr, d. h. 2,4 Millionen Euro) und 50 Prozent für Unternehmen, die der EU-Definition für KMU entsprechen.

Nach Angaben von Deloitte gibt es eine Patentbox-Regelung, nach der Einkünfte und Veräußerungsgewinne aus Zertifizierungspatenten mit einem ermäßigten Körperschaftsteuersatz von 10 Prozent besteuert werden.

Darüber hinaus erlaubt Frankreich ausnahmsweise die steuerliche Abschreibung von Firmenwerten, die zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 31. Dezember 2025 erworben werden, sofern die Rechnungslegungsvorschriften eingehalten werden (Firmenwertabschreibungen sind grundsätzlich nicht abzugsfähig). Voraussetzung dabei ist, dass der Geschäfts- oder Firmenwert nicht von einem verbundenen Unternehmen erworben wird.

Weitere Details zu steuerlichen Vergünstigungen bietet die Steuerbehörde Frankreichs auf Englisch mit Stand März 2020.

Frankreich-Unternehmen-Förderung

Über die Steuervergünstigungen hinaus leistet sich Frankreich eine Vielzahl von Instrumenten zur Investitionsförderung. Hierzu zählen beispielsweise zinsvergünstigte Darlehen, direkte Subventionen für Ausrüstungen und Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, Unterstützung beim Immobilienerwerb und der Personalbeschaffung.

Die Förderagentur Frankreichs Business France führt nach eigenen Angaben Interessierte durch mehr als 5.000 Förderprogramme. Einen ersten Einblick in die Förderung des Landes bietet die Agentur in ihrer Publikation "Doing Business in France - Government support and guidance". 

Ein Teil dieser Maßnahmen wird mit EU-Geldern finanziert. Um zum Beispiel die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Wirtschaft und Gesellschaft zu mindern, hat die EU die Aufbau- und Resilienzfazilität in Höhe von 672,5 Milliarden Euro, davon 312,5 Milliarden Euro an Zuschüssen, aufgelegt. Um hiervon 39,4 Milliarden Euro an Zuschüssen zu bekommen, hat das Land den französischen Aufbau- und Resilienzplan erstellt. Dieser Plan wurde Ende Juni 2021 von der EU-Kommission gebilligt, und Mitte Juli 2021 auch vom Europäischen Rat, so dass Gelder fließen können. Über die Entwicklung und den Einsatz der Aufbaumittel in Frankreich informiert die EU-Kommission.

Einige Maßnahmen des französischen Aufbau- und Resilienzplans sind bereits im Konjunkturpaket (Plan de relance) enthalten, das im September 2020 verabschiedet wurde. In der Rubrik für Unternehmen können Filter nach Themen gesetzt werden, um zu ermitteln, welche Unterstützungen es geben kann.

Neben Geldern aus der EU-Aufbau- und Resilienzfazilität erhält Frankreich auch Mittel aus den EU-Strukturfonds. Für die Förderperiode 2021 bis 2027 ist im Juli 2021 die neue Fördergebietskarte für Frankreich veröffentlicht worden. Sie teilt das Land in stärker entwickelte und Übergangsregionen. Diese Fördergebietskarte ermöglicht Frankreich gezielte staatliche Beihilfen für Unternehmen, um die Förderung der regionalen Entwicklung voranzubringen. Seit 1. Januar 2022 gelten neue Leitlinien für Regionalbeihilfen.

Anfang Juni 2022 hat die EU-Kommission das Partnerschaftsabkommen mit Frankreich  für die Förderperiode 2021 bis 2027 abgeschlossen, das die Strategie für den landesweiten Einsatz der europäischen Struktur- und Investitionsfonds beinhaltet. Dieses Partnerschaftsabkommen bildet die Basis für die operationellen Programme, in denen Investitionsprioritäten und konkrete Maßnahmen Frankreichs und seiner Regionen festgelegt sind. 

Informationen zur Kohäsionspolitik der EU für die Periode 2021 bis 2027 hat die EU auf einer Internetseite zusammengefasst, dort können für einzelne Elemente Filter gesetzt werden, so dass man Infos über Frankreich erhält.

Frankreich finanziert Maßnahmen der Wirtschaftsförderung auch allein aus nationalen bzw. regionalen Haushaltsmitteln.

Die maximale Förderhöhe für Vorhaben in Frankreich wird je nach Region und Unternehmensgröße durch das EU-Beihilferecht bestimmt und begrenzt die Summe aller geldwerten Förderungen durch Staat, Region und Kommune. Solche Höchstförderquoten sind nicht gleichzusetzen mit der tatsächlichen Förderung, die aus einzelnen oder kombinierten Maßnahmen erwächst. Für den Unternehmer gilt daher:

- Wie hoch die tatsächliche Förderung ist, wird durch angebotene Programme definiert;
- Anträge auf Förderung sind an französische Stellen (wie nachfolgend angegeben) zu stellen.

Für sämtliche Finanzhilfen gelten die von der Europäischen Kommission festgelegten regionalen Förderhöchstgrenzen. Wie immer gilt: Anträge sind vor Beginn der Maßnahmen zu stellen, eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich. Aufgrund der Vielfältigkeit der Fördermöglichkeiten empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit der Förderagentur "Business France", die dem Wirtschaftsministerium zugeordnet ist (siehe Kapitel Förderagentur).

Die Wirtschaftsförderung in Frankreich konzentriert sich auf die Steigerung von Forschung und Entwicklung sowie die Entwicklung hin zu einer grüneren und widerstandsfähigeren Wirtschaft. Um dies zu erreichen, hat die Regierung u.a. das Investitionsprogramm France 2030 erstellt.

 

- Regionalentwicklung

Der Staat fördert die Einrichtung neuer Hightech-Cluster, um große und kleine Unternehmen mit Forschungs- und Bildungseinrichtungen zusammenzubringen, so dass sie gemeinsam innovative Projekte entwickeln und Synergien erzielen. 

Für eine konkrete Betreuung wenden sich Unternehmen am besten an die regionalen Wirtschaftsförderagenturen

 

- Mittelstandsförderung/-finanzierung

Das Institut Bpifrance (Banque publique d'investissement, BPI) vereint die früheren Institute OSEO, CDC Entreprises, FSI und FSI Régions und agiert wie eine Förderbank. Auf deren Internetseiten sind sämtliche Bpifrance-Angebote zu finden.  Eine französische Bank muss einbezogen sein. 

Die Organisation Opcoep bietet KMU Hilfestellung bei der Entwicklung geeigneter Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen.

 

Die Europäische Union unterstützt Unternehmen in Frankreich mit einer breiten Palette von EU-Programmen, die Darlehen, Bürgschaften, Risikokapital und andere Formen der Eigenkapitalfinanzierung bereitstellen. Diese Finanzinstrumente werden von Finanzintermediären wie Banken, Risikokapitalfonds und anderen Finanzinstituten verwaltet. Ansprechpartner sind lokale Kreditinstitute. 

Die Einrichtungen des Enterprise Europe Network arbeiten im Auftrag der EU. Sie beraten vor allem mittelständische Unternehmen über EU-Fragen und grenzüberschreitende Kooperationsmöglichkeiten. Der EuropaService der deutschen Sparkassen-Finanzgruppe kooperiert mit diesem Netzwerk. Die Partner des französischen Enterprise Europe Network sind in 38 Städten zu finden.

- Unterstützung bei Umweltschutz-Maßnahmen

Verschiedene öffentliche Stellen können in diesem Bereich Maßnahmen anbieten:

- die Agentur für den ökologischen Übergang (ADEME, l’Agence de la transition écologique )
- die Agentur für Wasser (Agence de l'eau)
- der Garantiefonds für Investitionen in die Kontrolle des Energieverbrauchs (FOGIME oder FIDEME)

Die Agentur Business France ist zum 1. Januar 2015 entstanden aus Invest in France Agency und Ubifrance

Business France
77, bd Saint-Jacques, 75014 Paris - FRANKREICH
Tel.: +33 1 40 73 30 00
Internet: https://www.businessfrance.fr

Website des Zentralverbandes der Industrie- und Handelskammern mit allgemeinen Informationen zum unternehmerischen Tun in Frankreich sowie einer Adressdatenbank für die einzelnen Standorte der Handelskammern:
https://www.cci.fr

Karte/Adressen der einzelnen Kammern: https://www.cci.fr/contact

Deutsch-Französische Industrie- und Handelskammer
18, Rue Balard, 75015 PARIS
Tel.: +33 1 40 58 35 35
Fax: +33 1 45 75 47 39
E-Mail: ahk@francoallemand.com, Internet: https://www.francoallemand.com

Verbindungsbüro Berlin
Charlottenstraße 16, 10117 Berlin
E-Mail: ahk@francoallemand.com

Bureau Business France de Düsseldorf
Martin-Luther-Platz 26
D-40212 Düsseldorf
Tel.: +49(0)211/30041-0

 

Französische Botschaft
Pariser Platz 5, 10117 Berlin
Tel: 030 - 590 03 9000
Internet: https://de.ambafrance.org

 

Die AHK Frankreich hat eine Repräsentanz in Berlin (https://www.francoallemand.com/de/ueber-uns/repraesentanz-deutschland), Ansprechpartnerin ist Martina Mousseau, Tel.: 030 / 20 67 90 41

 

Französische Industrie- und Handelskammer in Deutschland
CCI France Allemagne
Lebacher Straße 4, 66113 Saarbrücken
Tel: +49 (0)681 9963164
E-Mail: t.klein@ccfa.de, Internet: https://www.ccifrance-allemagne.fr/de/

Die CCI France Allemagne bietet eine kostenlose Erstberatung an. 

Für den Start ins Auslandsgeschäft bietet der Export Guide sämtliche Informationen und Hilfestellungen der deutschen Außenwirtschaftsförderung.

Germany Trade and Invest (gtai) stellt eine Vielzahl von Informationen zu Frankreich zur Verfügung.

Einen Leitfaden für Exporte nach Frankreich, erstellt das Außenwirtschaftszentrum Bayern in Zusammenarbeit mit der Außenwirtschaft Österreich.

Öffentliche Ausschreibungen auf nationaler Ebene finden Sie auf der Seite Boamp.

Öffentliche Ausschreibungen, die aufgrund ihres Umfangs europaweit publiziert werden müssen, finden Sie unter TED (Tenders Electronic Daily).

Um Geschäftspartner in Frankreich zu finden, bietet Ihnen der EuropaService verschiedene Möglichkeiten an, die auf unseren Webseiten im Bereich Kooperationsservice vorgestellt werden. Anonymisierte Kurzprofile französischer Unternehmen, die auf der Suche nach Geschäftspartnern in Deutschland sind, haben wir für Sie auf einer Seite zusammengestellt. Eine Auswahl internationaler Kooperationsbörsen/Unternehmerreisen finden Sie im Bereich Unternehmertreffen und um sein eigenes Profil im Ausland zu veröffentlichen, gibt es die aktive Geschäftspartnersuche. Einzelheiten sind in unserem Leitfaden erläutert. Die Abläufe sind in einer Grafik übersichtlich dargestellt. Bei Fragen helfen wir gern weiter europaservice@dsgv.de, Tel.: 0 30 20225-5798.

Ihre Sparkasse ist Ihr Ansprechpartner auch für alle Fragen rund um die Begleitung internationaler Geschäftsvorhaben in Frankreich. Sie greift für ein breites Informations- und Leistungsangebot auf eigene Kenntnisse, auf Verbundpartner wie den EuropaService, auf ein Netzwerk internationaler Partnerbanken und weitere Spezialisten der Sparkassen-Finanzgruppe zurück. Diese Partner bilden das internationale Netzwerk der Sparkassen-Finanzgruppe.

Hilfestellung, Beratung, Vor-Ort-Begleitung und die passenden Finanzprodukte für Ihr Vorhaben in Frankreich erhalten Sie aus einer Hand über Ihren Firmenkunden- oder Auslandsfachberater.

Falls Sie noch kein Kunde einer Sparkasse sind und Ihnen Ansprechpartner für Frankreich fehlen, wenden Sie sich einfach an den EuropaService. Wir helfen Ihnen gern weiter. Ihre Sparkasse vor Ort können Sie auch mit Hilfe der folgenden Internetadresse finden: https://www.sparkasse.de/standorte.

© Diese Ausarbeitung oder Teile aus ihr dürfen ohne Erlaubnis des EuropaService der Sparkassen-Finanzgruppe nicht reproduziert werden. Zitate sind mit Nennung der Quelle gestattet. Die Weitergabe durch Institute der Sparkassen-Finanzgruppe an deren Kunden ist frei.

Diese Angaben haben wir mit größtmöglicher Sorgfalt aus vielen Quellen zusammen gestellt. Wegen der sich ständig weiter ändernden Rahmenbedingungen können wir jedoch für Vollständigkeit und Inhalt der Informationen keine Gewähr übernehmen. Komplette Bearbeitung: Stand Dezember 2023. Einige Entwicklungen werden laufend eingearbeitet, ohne dass das Erstellungsdatum geändert wird, die neueste pdf-Version des Länderinfo kann daher am besten jeweils aktuell von der Internetseite des EuropaService (https://europaservice.dsgv.de/laenderinfos/irland-luxemburg/luxemburg.html) generiert werden.

Iris Hemker
Länderinfos, Kooperationsservice


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