Kroatien: Geschäftsbedingungen für Handel und Investition

Günstige Lage und Nachholbedarf bieten Chancen

Am 1. Januar 2023 hat Kroatien den Euro als Währung eingeführt und ist damit das 20. Euroland. Ferner tritt das Land dann dem Schengenraum bei. Im Jahr der Euroeinführung erwarten Experten nur noch einen Anstieg von gut einem Prozent. Um die Wirtschaft anzukurbeln, plant die Regierung umfangreiche Investitionen in die Digitalisierung, das Gesundheitswesen und den Infrastrukturausbau.

Aktuelles und Perspektiven

Kroatien-Wirtschaft-Tourismus-Klima
  • In der Europäischen Union will sich Kroatien als Mittler zu den Ländern des ehemaligen Jugoslawiens etablieren. Zu den primären wirtschaftspolitischen Zielen gehört die Steigerung der Konkurrenzfähigkeit der kroatischen Industrie.
  • Weiterhin gibt es gute Gründe in Kroatien zu investieren, wie die EU-Mitgliedschaft und die Lage zwischen Westeuropa und dem westlichen Balkan. Von den Anfang 2023 von der AHK Kroatien befragten Unternehmen würden sich mehr als 80 Prozent wieder für den Standort Kroatien entscheiden. Als Vorteile des Landes gelten die EU-Mitgliedschaft und die Qualifikation der Arbeitnehmer.
  • Als wichtige wirtschaftspolitische Handlungsfelder betrachten viele Fimen jedoch nach wie vor die Verbesserung der Bekämpfung von Korruption und Kriminalität sowie die Verbesserung des Steuersystems und der Verwaltung. Erklärtes Ziel der aktuellen Regierung ist daher die Verbesserung des Investitionsklimas.
  • Aufgrund der starken Abhängigkeit vom Tourismus strebt die Regierung eine größere Diversifikation der Wirtschaft an. Ferner soll die regionale Entwicklung gleichmäßiger erfolgen. In vielen Branchen besteht weiterhin Entwicklungspotenzial, so dass sich zahlreiche Chancen für deutsche Unternehmen ergeben.

Einen Kurzüberblick über ausgewählte Investitionsbedingungen in Kroatien, insbesondere für mittelständische Unternehmen, bietet diese Länderinformation.

Kroatien-Wirtschaft-Wasserenergie

Deutschland ist mit einem Handelsvolumen von sechs Milliarden Euro ein wichtiger Handelspartner für Kroatien. Im Jahr 2022 betrug der Anteil Deutschlands bei den Lieferländern knapp 13 Prozent und bei den Abnehmerländern gut 11 Prozent.

Die ausländischen Direktinvestitionen kumulierten sich im Jahr 2021 auf einen Bestand von fast 39 Milliarden US-Dollar. Der Anteil Deutschlands hieran betrug zehn Prozent, damit liegt das Land hinter Österreich und den Niederlanden auf Platz drei. 

Der gesetzliche Mindestlohn für das Jahr 2024 beträgt 4,86 Euro/Stunde.

Für Hermes-Bürgschaften erfolgt die Entgeltberechnung für Kroatien auf der Basis eines Markttests. Es gibt keine OECD-weit gültige Entgeltkategorie. Eine Risikoeinschätzung des Landes gibt es bei Coface.

Kroatien umfasst eine Fläche von 88.000 Quadratkilometern mit Grenzen zu Slowenien, Ungarn, Serbien, Bosnien und Herzegowina sowie Montenegro. In dem Land leben knapp 4 Millionen Einwohner. Kroatien erwirtschaftete im Jahr 2022 ein BIP von knapp71 Milliarden Euro. Die einzelnen Landesteile sind sehr unterschiedlich: Die Adria-Küste ist mediterran und vom Tourismus geprägt, der Osten landwirtschaftlich, der Norden industriell (Maschinenbau, Metallverarbeitung, KfZ-Zulieferindustrie) und die Mitte forstwirtschaftlich ausgerichtet.

Ein großer Teil der EU-Gelder soll in erneuerbare Energien und die Energieeffizienz von Gebäuden sowie in die Abfall-, Wasser- und Abwasserwirtschaft investiert werden.

Der kroatische Energiesektor gilt als eine perspektivreiche Zukunftsbranche und verspricht in den nächsten Jahren vielfältige Geschäftschancen. Der Fokus liegt vor allem auf dem Ausbau der Stromerzeugungskapazitäten. Verstärkt werden soll insbesondere der Einsatz von Fotovoltaik und Windenergie. Verschiedene Publikationen rund um erneuerbare Energien und Energieeffizienz gibt es beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Für einige Schlüsselsektoren hat die Förderagentur Informationen veröffentlicht:

Geschäftspartner in Kroatien aus verschiedenen Branchen finden Sie in den Kurzprofilen aus Kroatien.

Der Tourismus ist ein Rückgrat der kroatischen Wirtschaft, er hat einen Anteil von rund einem Viertel am BIP. Weitere Vorhaben in der Branche sind geplant. Dies eröffnet auch deutschen Firmen Chancen, zum Beispiel bei der Ausstattung von Hotels und anderen Objekten. Ein Verzeichnis von geplanten Projekten im Bereich Tourismus ist im eCatalogue of investment projects (County und Sector: Tourism auswählen) zu finden. 

Kroatien-Investition-Gewerbe

Nach dem Gesellschaftsgesetz arbeiten in- und ausländische Unternehmen unter gleichen Bedingungen. Ein ausländischer Investor kann ein Unternehmen gründen oder sich an der Gründung eines Unternehmens beteiligen und unter den gleichen Bedingungen wie ein inländischer Investor Rechte und/oder Pflichten erwerben.

Die Schritte zur Gründung eines Unternehmens in Kroatien erläutert das Ministerium für Wirtschaft und nachhaltige Entwicklung in seinem Investitionsleitfaden.

Unter Umständen ist die Anerkennung der Berufsqualifikation erforderlich, so der Point of Single Contact.

Informationen zur Erbringung von Dienstleistungen in Kroatien hat gtai zusammengestellt. 

EU-Bürger können sich bis zu 90 Tagen in einem Halbjahr ohne Meldepflichten in dem EU-Land Kroatien aufhalten. Bei mehr als 90 Tagen müssen EU-Bürger spätestens acht Tage nach Ablauf der 90 Tage bei der zuständigen Polizeidienststelle melden. Sie erhalten dann für den vorübergehenden Aufenthalt einen Aufenthaltsausweis für die Dauer von fünf Jahren, so gtai. 

Um einen konstruktiven Dialog mit der Regierung über die Verbesserung des Geschäftsklimas in Kroatien zu starten, wurde im Jahr 2012 der Verband ausländischer Investoren in Kroatien gegründet. Er veröffentlicht regelmäßig ein White Book, in dem es die Geschäftsbedingungen beleuchtet und Vorschläge für Veränderungen unterbreitet.

Um zu ermitteln, ob der Unternehmens-Name, den man seinem Unternehmen geben möchte, bereits existiert, gibt es beim Ministerium für Justiz eine Webseite.

Nach Angaben des Außenwirtschaftszentrums Bayern schätzen kroatische Geschäftspartner den direkten Kontakt über regelmäßige persönliche Geschäftsbesuche.

Kroatien-Unternehmen-Recht

Einzelkaufmann: Trgovac pojedninac (t.p.)
Eine natürliche Person gründet das Unternehmen, ist allein verantwortlich und muss auch mit dem Privatvermögen haften. Ein Mindestkapital ist nicht erforderlich. 

Abgesehen vom Einzelkaufmann gelten alle nachfolgenden Formen als juristische Personen.

AG: dionicko društvo (d.d.)
Das Mindestgrundkapital beträgt 25.000 Euro. Die Gründung kann als Bar-, Sach- oder Rechtsgründung erfolgen, eine Ein-Mann-AG ist möglich. Die Gesellschaft haftet mit ihrem Vermögen, die Aktienhalter mit ihrer Einlage.

GmbH: društvo s organicenom odgovornošcu (d.o.o.)
Das Mindeststammkapital beträgt 2.500 Euro. Hiervon muss mindestens ein Viertel eingezahlt sein, bevor die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen werden kann. Eine Ein-Mann-GmbH ist möglich. Die Gesellschafter haften lediglich mit ihrer Einlage.

Einfache GmbH: jednostavan drustovo s organicenom odgovornoscu (j.d.o.o.)
Seit Oktober 2012 ist es möglich, mit einem Grundkapital von nur 1,00 Euro) eine so genannte einfache GmbH zu gründen. In diesem Fall muss das Geld bei Gründung vollständig eingezahlt werden. Diese Unterkategorie hat maximal fünf Gesellschafter und einen Geschäftsführer. Von der Antragstellung bis zur eigenen Firma soll das Prozedere beschleunigt werden und in 24 Stunden abgeschlossen sein.

Allgemeine Partnerschaft (OHG): javno trgovačko društvo (j.t.d.)
Es gibt kein Stammkapital. Wenn durch den Gesellschaftsvertrag nichts anderes geregelt ist, haben die Gesellschafter gleiche Einlagen zu leisten. Die Einlagen können aus Geld, Sachwerten und Rechten, Arbeit und anderen Dienstleistungen oder Gütern bestehen. Jeder Gesellschafter haftet mit seinem Privatvermögen.

KG: komanditno društvo (k.d.)
Es gibt kein Stammkapital. Durch den Gesellschaftsvertrag muss deutlich werden, welche Mitglieder in der Gesellschaft die Rechtsstellung des Komplementärs bzw. des Kommanditisten innehaben. Der Kommanditist haftet beschränkt bis zu seiner Einlage, der Komplementär haftet unbeschränkt.

Ausländische Personen können auch Zweigniederlassungen errichten, diese haben keine eigene Rechtspersönlichkeit, müssen aber ins Handelsregister beim zuständigen Handelsgericht eingetragen werden.

Seitdem Kroatien zur EU gehört, können Unternehmen mit Sitz in der EU keine Repräsentanzbüros mehr in Kroatien eröffnen. Sie müssen entweder eine Zweigniederlassung oder eine im Land registrierte Gesellschaft in einer der o.g. Form gründen.

Kroatien-Unternehmen-Register

Die Schritte zur Gründung eines Unternehmens oder einer Zweigniederlassung sind bei der Servicestelle Hitro zu finden. 

Die Errichtung sämtlicher Personen- und Kapitalgesellschaften sowie Zweigniederlassungen in der Republik Kroatien muss beim Registergericht, auch Handelsgericht genannt, dem Staatlichen Amt für Statistik, der Steuerverwaltung, der Kroatischen Anstalt für Rentenversicherung und der Kroatischen Anstalt für Krankenversicherung eingetragen werden.

Für die vereinfachte Gründung von Unternehmen wurden gut 60 "One stop shops" geschaffen, die alle nötigen Schritte (außer Versicherungen und notarielle Beglaubigung) abwickeln. Diese Servicestellen heißen "Hitro".  Dort sind auch Informationen über die Schritte zur Gründung einer GmbH oder eines Handwerksbetriebs abrufbar (auf Englisch).

Mittlerweile ist auch der Start eines Unternehmens elektronisch möglich. 

Kroatien-Unternehmen-Steuer

porez na dobit

Für Unternehmen mit weniger als 995.421,06 Euro Jahresumsatz gilt seit dem 1. Januar 2021 ein ermäßigter Steuersatz von zehn Prozent.

Für alle anderen Unternehmen beträgt der Standard-Körperschaftsteuersatz 18 Prozent. 

Informationen zu Sonderregelungen siehe Kapitel „Steuervergünstigungen“.

Weitere Informationen zum Steuersystem gibt die Agentur für Investitionen und Wettbewerb.

Kroatien-Geschäft-Mehrwertsteuer

porez na dodanu vrijednost

Der Normalsteuersatz beträgt seit dem 1. März 2012 25 Prozent. 

Touristenunterkünfte werden mit 13 Prozent besteuert. 

Dieser Satz von 13 Prozent gilt seit dem 1. Januar 2017 ebenso zum Beispiel für Tierfutter, ausgenommen Heimtierfutter, Autositze für Kinder und Müllabfuhr. 

Bücher, Brot und Milch sowie rezeptpflichtige Arzneimittel und Tageszeitungen werden mit einem Satz von fünf Prozent besteuert.

Der Schwellenwert für die Registrierung zur Mehrwertsteuerpflicht liegt bei der Umsatzgrenze von 39.816,84 Euro im Jahr.

Kroatien-Geschäft-Grenze

Ein Abkommen zwischen Deutschland und Kroatien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung vom 6. Februar 2006 ist am 20. Dezember 2006 in Kraft getreten. Der Text des aktuellen DBA ist zu finden beim Bundesfinanzministerium  über -> Themen -> Steuern -> Internationales Steuerrecht -> Staatenbezogene Informationen.

Kroatien-Kuna-Euro-Wechselkurs

Am 1. Januar 2023 hat Kroatien als 20. EU-Land den Euro eingeführt. Der Umrechnungskurs wurde auf 7,53450 kroatische Kuna für einen Euro festgesetzt. 

Ausländische Währungen und Wertpapiere, die auf eine ausländische Währung lauten, können frei in die Republik Kroatien eingeführt werden, solange das Devisengesetz, die Geldwäschevorschriften und die Beschlüsse der Kroatischen Nationalbank eingehalten werden. Beträge, die 10.000 Euro übersteigen, sind bei der Ein- bzw. Ausreise aus/in Drittstaaten beim Zoll zu deklarieren. 

Kroatien-Immobilie-Erwerb

Für ausländische natürliche und juristische Personen ist der Erwerb von Immobilien möglich. EU-Staatsbürger sind kroatischen Staatsbürgern gleichgestellt, davon ausgenommen sind Agrarflächen und Flächen, die unter Naturschutz stehen. Der Übergangszeitraum für den Erwerb landwirtschaftlicher Flächen ist bis zum 30. Juni 2023 verlängert worden.

Jeder Immobilienkaufvertrag muss schriftlich ausgefertigt und notariell beglaubigt sein sowie im Grundbuch eingetragen werden. 

Beim Immobilienerwerb fällt die Immobilienerwerbsteuer mit einem Satz von drei Prozent an.

 

Informationen über Freizonen in Kroatien sind bei der Vereinigung der Freizonenorganisationen zu finden .

Informationen über Geschäftszonen in Kroatien bietet die interaktive Karte des Ministeriums für Wirtschaft und nachhaltige Entwicklung. Es gibt mehr als 100 dieser Zonen, deren Größe von zehntausend bis zu einigen Millionen Quadratmetern reichen. Diese Zonen bieten den Investoren verschiedene Vorteile wie zum Beispiel teilweise oder vollständige Befreiung von kommunalen Gebühren oder Steuern, günstige Preise und entwickelte Infrastruktur.

Kroatien-Steuern-Vergünstigungen

Die steuerliche Förderung sieht eine Absenkung der Körperschaftsteuer in Abhängigkeit von der Höhe der Investition, der Größe des Unternehmens sowie der Anzahl von neuen Arbeitsplätzen vor. Die Senkung der Körperschaftsteuer kann dabei 50, 75 oder sogar 100 Prozent für eine bestimmte Dauer betragen. 

 

Für die Größeneinteilung der Unternehmen gibt es folgende Abstufungen:

  • Mikrounternehmen haben neun oder weniger Arbeitnehmer und einen Umsatz von bis zu zwei Millionen Euro.
  •  Kleine Unternehmen haben weniger als 49 Mitarbeiter und einen Umsatz von bis zu zehn Millionen Euro.
  •  Mittlere Unternehmen haben weniger als 250 Mitarbeiter und einen Umsatz bis zu 50 Millionen Euro.
  •  Großunternehmen haben 250 oder mehr Mitarbeiter und einen Umsatz von mehr als 50 Millionen Euro.

Mikrounternehmen, die 50.000 Euro oder mehr investieren und drei oder mehr neue Arbeitsplätze in einem Zeitraum von drei Jahren schaffen, können für fünf Jahre eine Reduzierung des Körperschaftsteuersatzes um 50 Prozent erhalten.

Bei einer Investition von 0,15 bis eine Million Euro und der Schaffung von mindestens fünf Arbeitsplätzen für einen Zeitraum von mindestens drei Jahren (kleine und mittlere Unternehmen) bzw. fünf Jahren (große Unternehmen) kann der Körperschaftsteuersatz für zehn Jahre um 50 Prozent gesenkt werden.

Bei einer Investition bis zu drei Millionen Euro und der Schaffung von zehn oder mehr Arbeitsplätzen für einen Zeitraum von mindestens drei Jahren (kleine und mittlere Unternehmen) bzw. fünf Jahren (große Unternehmen) kann der Körperschaftsteuersatz um 75 Prozent für zehn Jahre gesenkt werden.

Beträgt die Investitionssumme mehr als drei Millionen Euro und werden 15 oder mehr Arbeitsplätze für einen Zeitraum von mindestens drei Jahren (kleine und mittlere Unternehmen) bzw. fünf Jahren (große Unternehmen) geschaffen, kann die Körperschaftsteuer für zehn Jahre ausgesetzt werden.

Seit Frühjahr 2020 können auch Maßnahmen zur Modernisierung und Produktivitätssteigerung von Geschäftsprozessen über mindestens 500.000 Euro zu einer Reduzierung der Körperschaftsteuer führen.

Für Forschung und Entwicklungsvorhaben können Unternehmen je nach Voraussetzung ihre steuerliche Basis um bis zu 200 Prozent der Ausgaben für Forschung und Entwicklung senken.

Eine Übersicht über Steuervergünstigungen finden Sie auf Englisch bei der Förderagentur des Landes.

 

Darüber hinaus gibt es so genannte Freizonen in Kroatien, die verschiedene steuerliche Vorteile bieten können.

Kroatien-Unternehmen-Förderung

Aus der Aufbau- und Resilienzfazilität, mit der die EU die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Wirtschaft und Gesellschaft abefedern will, hofft die kroatische Regierung 6,3 Milliarden Euro als Zuschuss zu bekommen.

Um an diese Gelder zu kommen, hat das Land den kroatischen Aufbau- und Resilienzplan vorgelegt, in dem es darlegt, wie es mit die Mittel verwenden wird. Anfang Juli 2021 ist dieser Plan von der EU-Kommission positiv bewertet worden, so dass Gelder nach Kroatien fließen können. Ende September 2021 hat die Kommission beispielsweise 818 Millionen Euro an Kroatien ausgezahlt. Über die Entwicklung und den Einsatz der Aufbaumittel in Kroatien informiert die EU-Kommission.

Ferner rechnet Kroatien mit einer Milliarde Euro aus dem ReactEU/Just Transition Fund und einer Milliarde Euro aus einem Hilfsfonds zur Beseitigung der Erdbebenschäden. Aus dem mehrjährigen Finanzrahmen für die Periode 2021 bis 2027 geht das Land von 13 Milliarden Euro aus. Darüber hinaus gibt es noch 5,3 Milliarden Euro aus dem bisherigen Finanzrahmen 2014 bis 2020. 

Die neue Fördergebietskarte für Kroatien, für die Förderperiode 2021 bis 2027, ist im Juli 2021 veröffentlicht worden. Das gesamte Land besteht aus weniger entwickelten Regionen. Diese Fördergebietskarte ermöglicht Kroatien gezielte staatliche Beihilfen für Unternehmen zu gewähren, um die Förderung der regionalen Entwicklung voranzubringen. Seit 1. Januar 2022 gelten neue Leitlinien für Regionalbeihilfen.

Ende August 2022 hat die EU-Kommission ein Partnerschaftsabkommen mit Kroatien für die Förderperiode 2021 bis 2027 abgeschlossen, das die Strategie für den landesweiten Einsatz der europäischen Struktur- und Investitionsfonds beinhaltet. Dies Partnerschaftsabkommen bildet die Basis für die operationellen Programme, in denen die Investitionsprioritäten und konkreten Maßnahmen Kroatiens und seiner Regionen festgelegt sind. 

Informationen zur Kohäsionspolitik der EU für die Periode 2021 bis 2027 hat die EU auf einer Internetseite zusammengefasst, dort können für einzelne Elemente Filter gesetzt werden, so dass Zahlen für Kroatien ermittelt werden können.

Die Europäische Union unterstützt Unternehmen in Kroatien mit einer breiten Palette von EU-Programmen, die Darlehen, Bürgschaften, Risikokapital und andere Formen der Eigenkapitalfinanzierung bereitstellen. Diese Finanzinstrumente werden von Finanzintermediären wie Banken, Risikokapitalfonds und anderen Finanzinstituten verwaltet. Ansprechpartner sind lokale Kreditinstitute. 

Die EFTA und Norwegen haben Finanzierungsmechanismen aufgelegt - aktuell geltend von 2014 bis 2021 - die Zuschüsse in einer Gesamthöhe von 2,8 Mrd. EUR, verteilt auf 15 Länder, ausgeben. Ziel der Zuschüsse ist die Anpassung der Wirtschaft und des institutionellen Gefüges an EU-Niveau. Thematisch im Vordergrund stehen Klima- und Umweltschutz sowie Nachhaltigkeit und die gesellschaftliche Entwicklung, z. B. in Fragen der Gleichberechtigung. 

Die Einrichtungen des Enterprise Europe Network arbeiten im Auftrag der EU. Sie beraten vor allem mittelständische Unternehmen über EU-Fragen und grenzüberschreitende Kooperationsmöglichkeiten. Der EuropaService der deutschen Sparkassen-Finanzgruppe kooperiert mit diesem Netzwerk. Die Partner des kroatischen Enterprise Europe Network sind in fünf Städten zu finden.

- Förderungen auf der Grundlage des Investitionsförderungsgesetzes

Gefördert werden grundsätzlich Investitionsprojekte in 

- Fertigungs- und Verarbeitungsaktivitäten

- Entwicklungs- und Innovationstätigkeiten

- Unternehmensunterstützende Aktivitäten

- Aktivitäten von Dienstleistungen mit hoher Wertschöpfung.

An Unterstützungsformen gibt es: 

  • Steuerliche Anreize für Kleinstunternehmer,
  •  Steuerliche Anreize für kleine, mittlere und große Unternehmen,
  •  Zuschüsse für förderfähige Kosten, die durch neue Arbeitsplätze im Zusammenhang mit Investitionsprojekten entstehen,
  •  Zuschüsse für förderfähige Ausbildungskosten im Zusammenhang mit Investitionsvorhaben,
  •  Zuschüsse für:

                o   Entwicklungs- und Innovationstätigkeiten,

                o   Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen und

                o   Dienstleistungsaktivitäten mit hohem Mehrwert.

  •  Zuschüsse zu den Kapitalkosten des Investitionsprojekts,
  •  Zuschüsse für arbeitsintensive Investitionsprojekte,
  •  Anreize für Investitionsprojekte, die sich aus der wirtschaftlichen Aktivierung inaktiver Vermögenswerte im Besitz der Republik Kroatien ergeben,
  •  Steueranreize für die Modernisierung von Geschäftsprozessen - Automatisierung, Robotisierung und Digitalisierung von Produktions- und Fertigungsprozessen

 

Im Rahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik gibt es verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten, zum Beispiel für die Schaffung von Arbeitsplätzen oder Weiterbildungsmaßnahmen. Die Höhe der Förderung hängt von verschiedenen Faktoren ab, u.a. von der Arbeitslosenquote in der Region, in der die Investition getätigt werden soll.

Eine Übersicht über Anreize bietet das Ministerium für Wirtschaft und nachhaltige Entwicklung.

Das Ministerium für Wirtschaft und nachhaltige Entwicklung bietet einen Kalkulationsrechner an, mit dem Unternehmen ermitteln können, inwiefern es Unterstützungen für ihr Vorhaben geben könnte.

- Mittelstandsfinanzierung

Neben den Vergünstigungen aus dem Investitionsförderungsgesetz gibt es weitere staatliche Unterstützungen, deren Schwerpunkt indes nicht auf Zuschüssen liegt.

HAMAG-BICRO ist die Kroatische Agentur für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Investitionen, sie bietet u. a. verschiedene Unterstützungen.

HAMAG-BICRO
Kroatische Agentur für kleine und mittlere Unternehmen und Investitionen
Ksaver 208, 10000 ZAGREB, KROATIEN
Tel.: +385 1 488 10 43
E-Mail: investments@hamagbicro.hr, Internet: https://hamagbicro.hr/ 

Die Kroatische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (HBOR) bietet Finanzierungsprogramme für mittlere Unternehmen an. Die HBOR fördert Existenzgründungen und/oder Erweiterungen bestehender kleiner und mittlerer Unternehmen durch eine Reihe von Darlehensprogrammen, die sich teilweise auf spezielle Regionen (Inseln und „Gebiete, die besonderer staatlicher Fürsorge unterliegen“) oder Branchen (z.B. Tourismus, kommunale Infrastruktur, Energieeffizienz) beziehen. Die Programme werden mithilfe von Geschäftsbanken, mit denen die HBOR ein Kooperationsabkommen abgeschlossen hat, vergeben.

HBOR Croatian Bank for Reconstruction and Development
Hrvatska banka za obnovu i razvitak
Strossmayerov trg 9, 10000 ZAGREB, KROATIEN
Tel.: +385 1 4591 666
Fax: +385 1 4591 721
E-Mail: hbor@hbor.hr, Internet: https://www.hbor.hr/en/

Anlaufstelle für ausländische Investoren sind:

für Investitionsvorhaben ab 250 Beschäftigte und einem Jahresumsatz von 50 Millionen Euro

Ministry of Economy and Sustainable Developmentt
Ulica grada Vukovara 78, 10 000 Zagreb - KROATIEN
Tel: +385 1 6106 444
Mail: invest@mingo.hr, Internet: https://investcroatia.gov.hr/en/ 

für Investitionen mittelständischer und kleiner kroatischer Unternehmen

Hamag Bicro
Hrvatska agencija za malo gospodarstvo i investicije
Ksaver 208, 10000 Zagreb - KROATIEN
Tel: +385 1 488 10 43
E-Mail: info@hamagbicro.hr,  investments@hamagbicro.hr 
Internet: https://hamagbicro.hr

Von der Kroatischen Wirtschaftskammer wurde ein so genannter Point of Single Contact eingerichtet, der als Lotse durch die kroatische Verwaltung tätig ist und Informationen auf Englisch anbietet. Der One-Stop-Shop arbeitet kostenfrei. Die Kontaktdaten lauten:
Croatian Chamber of Economy
Business Information Section
Nova cesta 7, HR-10000 Zagreb
Tel: +385 (0)1 / 4606 708
E-mail: psc@hgk.hr, Internet: https://psc.hr/

Hrvatska gospodarska komora
(Croatian Chamber of Economy)
Rooseveltov trg 2, 10000 ZAGREB, KROATIEN
Tel.: +385 1 456 15 55
E-Mail: hgk@hgk.hr , Internet: https://www.hgk.hr/

Informationsbüros für Unternehmen und Bürger, die Fragen an staatliche Verwaltungsstellen haben, können in allen größeren Städten über die Einrichtung HITRO direkt kontaktiert werden:

HITRO HR
Tel. innerhalb Kroatiens: 0800 0080
E-Mail: info@hitro.hr

Einzelne Beratungsstellen mit Kontaktdaten sind zu finden unter https://www.hitro.hr/en/offices.

Deutsch-Kroatische Industrie- und Handelskammer
Strojarska cesta 22/11, 10 000 ZAGREB, KROATIEN
Tel.: +385 1 6311 600
Fax: +385 1 6311 630
E-Mail: info@ahk.hr, Internet: https://kroatien.ahk.de
Geschäftsführerin: Stefanie Ziska

Botschaft der Republik Kroatien
Ahornstr. 4, 10787 Berlin
E-Mail: berlin@mvep.hr, Internet: https://mvep.gov.hr/de/de

Für den Start ins Auslandsgeschäft bietet der Export Guide sämtliche Informationen und Hilfestellungen der deutschen Außenwirtschaftsförderung.

Germany Trade and Invest (gtai) stellt eine Vielzahl von Informationen zu Kroatien zur Verfügung.

Einen Leitfaden für Exporte nach Kroatien erstellt das Außenwirtschaftszentrum Bayern in Zusammenarbeit mit der Außenwirtschaft Österreich.

Öffentliche Ausschreibungen aus Kroatien, die aufgrund ihres Umfangs europaweit publiziert werden, finden Sie bei Ted (Tenders Electronic Daily). Ausschreibungen, die diesen Schwellenwert nicht erreichen, finden Sie auf folgendem Internetportal: https://eojn.nn.hr/Oglasnik/.

Um Geschäftspartner in Kroatien zu finden, bietet Ihnen der EuropaService verschiedene Möglichkeiten an, die auf unseren Webseiten im Bereich Kooperationsservice vorgestellt werden. Anonymisierte Kurzprofile kroatischer Unternehmen, die auf der Suche nach Geschäftspartnern in Deutschland sind, haben wir für Sie auf einer Seite zusammengestell. Eine Auswahl internationaler Kooperationsbörsen/Unternehmerreisen finden Sie im Bereich Unternehmertreffen und um sein eigenes Profil im Ausland zu veröffentlichen, gibt es die aktive Geschäftspartnersuche. Einzelheiten sind in unserem Leitfaden erläutert. Die Abläufe sind in einer Grafik übersichtlich dargestellt. Bei Fragen helfen wir gern weiter europaservice@dsgv.de, Tel.: 0 30 20225-5798.

Ihre Sparkasse ist Ihr Ansprechpartner auch für alle Fragen rund um die Begleitung internationaler Geschäftsvorhaben in Kroatien. Sie greift für ein breites Informations- und Leistungsangebot auf eigene Kenntnisse, auf Verbundpartner wie den EuropaService, auf ein Netzwerk internationaler Partnerbanken und weitere Spezialisten der Sparkassen-Finanzgruppe zurück. Diese Partner bilden das internationale Netzwerk der Sparkassen-Finanzgruppe.

Hilfestellung, Beratung, Vor-Ort-Begleitung und die passenden Finanzprodukte für Ihr Vorhaben in Kroatien erhalten Sie aus einer Hand über Ihren Firmenkunden- oder Auslandsfachberater.

Über das Internationale Netzwerk kann ihre Sparkasse - ggf. mit Unterstützung des EuropaService - für die Finanzierung konkreter Investitionsvorhaben den Kontakt zu Partnerbanken in Kroatien herstellen. Die Partnerbanken unterstützen Sie gern bei Ihren Finanzfragen, insbesondere auch bei einer möglichen Beantragung von Fördermitteln und helfen bei der Antragstellung und Abwicklung.

Falls Sie noch kein Kunde einer Sparkasse sind und Ihnen Ansprechpartner für Kroatien fehlen, wenden Sie sich einfach an den EuropaService. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Ihre Sparkasse vor Ort können Sie auch mit Hilfe der folgenden Internetadresse finden https://www.sparkasse.de/service/filialsuche.html.

© Diese Ausarbeitung oder Teile aus ihr dürfen ohne Erlaubnis des EuropaService der Sparkassen-Finanzgruppe nicht reproduziert werden. Zitate sind mit Nennung der Quelle gestattet. Die Weitergabe durch Institute der Sparkassen-Finanzgruppe an deren Kunden ist frei.

Diese Angaben haben wir mit größtmöglicher Sorgfalt aus vielen Quellen zusammengestellt. Wegen der sich ständig weiter ändernden Rahmenbedingungen können wir jedoch für Vollständigkeit und Inhalt der Informationen keine Gewähr übernehmen. Stand der Informationen: Mai 2023. Einige Entwicklungen werden laufend eingearbeitet, ohne dass das Erstellungsdatum geändert wird. Die neueste pdf-Version des Länderinfo kann daher am besten jeweils aktuell von der Internetseite (https://europaservice.dsgv.de/laenderinfos/irland-luxemburg/kroatien.html) generiert werden.

Iris Hemker
Länderinfos, Kooperationsservice


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