Gründung und Investitionen

Die EU fördert Existenzgründungen und allgemeine gewerbliche Investitionen, aber nie direkt aus Brüssel, sondern immer durch nationale Stellen – in Deutschland oft in den Bundesländern. So ist EU-Förderung häufig in bekannte Kreditprogramme der KfW oder der Landesförderbanken bzw. in Angebote der Bürgschaftsbanken „eingebaut“. Informationen über Förderungen von Investitionen im Ausland finden Sie in unseren Länderinformationen.

Gründung und Investitionen

Umfangreiche EU-Mittel erhalten die Mitgliedstaaten – bzw. deren Regionen, in Deutschland die Bundesländer – aus den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF). Dazu gehören der Regionalfonds (EFRE), der Kohäsionsfonds (nur für die strukturschwächsten EU-Mitglieder), der Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) sowie der Meeres- und Fischereifonds (EMFF). Diese Mittel müssen die Staaten und Regionen in mehr oder weniger großem Umfang aus ihren Haushalten aufstocken ("kofinanzieren").

Dafür entscheiden dann zum Beispiel die Bundesländer selbst, für welche Zwecke – innerhalb des von der EU-Kommission gesteckten Rahmens – und in welcher Art sie die Fördermittel einsetzen. Darum unterscheiden sich die EU-unterstützten Förderangebote zwischen Bundesländern und machen die Förderlandschaft recht unübersichtlich. Früher wurden aus ESIF-Mitteln vor allem Zuschüsse vergeben, aber auch hier geht der Trend immer stärker zu Finanzinstrumenten (Kredite, Bürgschaften, Beteiligungen).

Solche Finanzinstrumente werden in Deutschland dann zum Beispiel durch Landesförderbanken angeboten. Diese können daneben – genauso wie die KfW oder die Bürgschaftsbanken – die Unterstützung aus dem thematischen Fenster „Kleine und mittlere Unternehmen“ des neuen InvestEU-Fonds nutzen.

Das KMU-Fenster im InvestEU-Fonds ersetzt ab 2021 die Fazilitäten für Bürgschaften und für Beteiligungen aus dem vorherigen Programm COSME für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und KMU. Sobald die neuen Instrumente unter InvestEU im Detail ausgestaltet sind, können sich Förder- und Bürgschaftsbanken bzw. Beteiligungsfonds aus den Teilnehmerstaaten beim Europäischen Investitionsfonds (EIF) oder ggf. anderen Umsetzungspartnern um deren Unterstützung bewerben. 

InvestEU bündelt die Vielfalt der Finanzinstrumente

Finanzinstrumente werden durch die EU seit 1998 eingesetzt – ursprünglich für die Förderung von Existenzgründungen, aber inzwischen immer stärker in immer mehr Bereichen der EU-Förderung. Dies gilt insbesondere, wenn letztendlich ertragsorientierte Aktivitäten von KMU oder anderen Unternehmen begünstigt werden sollen, die durch Nutzung von Bürgschaften, Haftungsfreistellungen oder Beteiligungskapital das Risiko vermindern können, das sie bei einer Kreditfinanzierung darstellen.

Nachdem sich EU-Finanzinstrumente ausgehend von der KMU-Förderung auch in die Bereiche Forschung und Innovation, Infrastruktur und Umwelt sowie Soziales und Kultur verbreitet haben, wurden sie dort nach immer vielfältigeren Regeln unterschiedlich umgesetzt. Ab 2021 bündelt der InvestEU-Fonds alle diese Instrumente unter einem Dach, mit einheitlichen Regeln und in vier thematischen Fenstern, die im Wesentlichen mit den Bereichen dieser Webseite zu EU-Förderprogrammen übereinstimmen:

·       Nachhaltige Infrastruktur,

·       Forschung, Innovation und Digitalisierung,

·       Klein- und Mittelunternehmen (KMU),

·       Soziale Investitionen und Kompetenzen.

In allen Themenbereichen der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) können ebenfalls Finanzinstrumente eingesetzt werden, wenn Unternehmen die Zielgruppe sind und die umsetzenden Länder bzw. Regionen/Bundesländer dafür einen Bedarf sehen. In Deutschland folgen daraus in der Regel Förderprogramme einer Landesförderbank, die üblicherweise bei allen Sparkassen und anderen Kreditinstituten des Bundeslandes beantragt werden können.

Die ESIF setzen Finanzinstrumente noch nach anderen Regeln um als InvestEU; Länder und Regionen können aber Teile ihrer Mittel aus den ESIF und der Wiederaufbaufazilität auf den InvestEU-Fonds übertragen, durch den sie dann allein im betreffenden Gebiet für Finanzinstrumente nach den InvestEU-Regeln eingesetzt werden.

Für die Förderung geschäftlicher Aktivitäten der Kultur- und Kreativwirtschaft gab es bis 2020 eine Bürgschaftsfazilität im Programm Kreatives Europa (Creative Europe). Auch diese ist in den InvestEU-Fonds – in das thematische Fenster „Soziale Investitionen und Kompetenzen“ – übergegangen; das verbliebene Programm Kreatives Europa vergibt noch Zuschüsse zum Beispiel für die Media-Filmförderung oder die Europäischen Kulturhauptstädte.

Unternehmen und andere Einrichtungen können gewerbliche EU-Förderungen mittelbar dann nutzen, wenn an ihrem Standort ein Kreditinstitut, eine Bürgschaftsbank oder ein Beteiligungsfonds Produkte anbietet, in die EU-Mittel aus InvestEU oder ESIF – einschließlich der nachfolgend beschriebenen Ergänzungen durch den Green Deal –eingeflossen sind. Interessenten finden daher Ansprechpartner und Anbieter günstiger Kredite oder Bürgschaften vor Ort bzw. in der Region.

Für Beteiligungen kann allerdings ein EU-unterstützter Fonds, der in einer Region investieren würde, auch im Ausland seinen Sitz haben. Neben Sparkassen und anderen Hausbanken können zur EU-Förderung in den Regionen auch die Mitglieder des Enterprise Europe Network (EEN) beraten.

Green Deal unterstützt den Strukturwandel

Zusätzliche Mittel bzw. thematische Schwerpunktsetzung haben sowohl InvestEU als auch die Strukturfonds durch den Europäischen Green Deal bekommen. Zu dessen vielfältigen Maßnahmen gehört ein Mechanismus für einen gerechten Übergang (Just Transition Mechanism – JTM) zur Unterstützung des Strukturwandels in Regionen, die vom Kohleausstieg oder anderen Maßnahmen des Klimaschutzes besonders betroffen sind.

Der Fonds für einen gerechten Übergang (Just Transition Fund – JTF) als erste Säule des JTM stellt den Übergangsregionen Mittel bereit, die aus nationalen bzw. regionalen Haushaltsmitteln kofinanziert werden müssen und mit Geldern des Regional- und des Sozialfonds kombiniert werden können. Im Rahmen „Territorialer Pläne für einen gerechten Übergang“, die die Mitgliedstaaten für diese Regionen aufstellen, können auch Finanzinstrumente oder Zuschussangebote für Unternehmen eingerichtet werden. Wenn es diese gibt, werden sie ähnlich umgesetzt wie die aus anderen Strukturfondsmitteln. Entsprechende Förderkredite wären dann beispielsweise aus Landesprogrammen bei Sparkassen und anderen Hausbanken erhältlich.

Analog gilt das für die zweite Säule des JTM, eine spezielle Regelung im Rahmen von InvestEU (Just Transition Scheme – JTS). Diese fördert eine größere Bandbreite von Maßnahmen als der JTF, zum Beispiel auch wirtschaftliche Diversifizierung, CO2-Verminderung und Infrastrukturinvestitionen für Energie, Verkehr und soziale Zwecke. Vorhaben können dabei nicht nur in den Übergangsregionen selbst, sondern auch in anderen Regionen gefördert werden, wenn sie ersteren zugutekommen. Und insbesondere die „wirtschaftliche Diversifizierung“ bietet weite Möglichkeiten der Förderung von Existenzgründungen und Unternehmen allgemein. Die dritte Säule des JTM ist eine Darlehensfazilität der Europäischen Investitionsbank (EIB), die sich aber nicht an Unternehmen, sondern an den öffentlichen Sektor richtet.

Unterstützung für Existenzgründer

Für Existenzgründungen bietet die KfW seit 1998 ihr Förderprogramm StartGeld (jetzt: ERP-Gründerkredit – StartGeld) an, das die Bürgschaftsfazilität des jeweils laufenden KMU-Programms der EU umsetzt. Dadurch kann diese EU-Förderung für Gründer im Grundsatz bei jedem Kreditinstitut in Deutschland beantragt und vergeben werden – 2020 war das bei rund 60 Prozent aller StartGeld-Finanzierungen eine Sparkasse.

Andere Existenzgründungen speziell durch sozial benachteiligte Personen unterstützt die EU im Interesse der Beschäftigungsförderung aus weiteren Quellen wie z. B. dem Europäischen Sozialfonds (ESF) – u. a. durch sogenannte Mikrokredite. Auf diese Angebote wird im Bereich Beschäftigung und Soziales näher eingegangen.

Daniela Fröhlich
Leitung EuropaService, Förderung durch die EU und Deutschland


030 20225 5798


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Weitere Informationen

Einen Hintergrundbeitrag zum Start der EU-Förderperiode 2021-2027 finden Sie unter Europa aktuell