EU unterstützt innovative Unternehmen

22.07.2016

Gleich sieben weitere Bundesländer haben zum 1. Juli 2016 neue Förderprogramme gestartet, um innovative Unternehmen mit Förderkrediten zu unterstützen. Sie folgen damit den Vorreitern Baden-Württemberg und Bayern, die bereits im September bzw. Dezember 2015 ähnliche Angebote ins Leben gerufen hatten. 

Die Förderbanken dieser Länder haben dazu Vereinbarungen mit dem Europäischen Investitionsfonds EIF geschlossen. Er unterstützt sie bei der Durchführung dieser Programme zur Innovationsförderung dadurch, dass er die Hälfte der Finanzierungsrisiken übernimmt. Dafür verwendet der EIF EU-Fördermittel aus der sogenannten InnovFin KMU-Bürgschaftsfazilität des Förderprogramms für Forschung, Entwicklung und Innovation – Horizon 2020 – und unterstützt dies meist auch aus dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen EFSI – den sogenannten Juncker-Fonds.

Mit Hilfe dieser EU-Unterstützung können die Landesförderbanken den Sparkassen und anderen Hausbanken, die die Förderkredite an innovative Unternehmen vergeben, eine Haftungsfreistellung von 70 Prozent gewähren. Diese erleichtert es, risikoreichere Vorhaben mit innovativem Charakter zu finanzieren.

Kriterien für innovative Unternehmen

Welche Unternehmen innovativ sind und sich somit als Begünstigte der genannten Förderprogramme qualifizieren, dafür hat die EU einen Kriterienkatalog festgelegt. Die Förderbedingungen jedes der erwähnten Programme geben diesen wieder: die Merkmale reichen von starken Zuwächsen bei Umsatz oder Beschäftigung über Patentanmeldungen oder Innovationspreise bis hin zu Mindestaufwendungen für Forschung und Entwicklung.

Seit Juli 2016 bieten nun insgesamt neun Landesförderbanken Innovationskredite mit EU-Beitrag an und ergänzen damit den Unternehmerkredit Plus der KfW, der in ganz Deutschland zur Verfügung steht. Auch dieser beruht seit Januar 2016 – nach einer Pilotphase ab Dezember 2014 – auf Unterstützung aus InnovFin und EFSI.

Im Vergleich der Angebote bieten die Landesförderbanken Haftungsfreistellungen in Höhe von 70 Prozent, während die KfW diese im Umfang von 50 Prozent gewährt. Auch andere Förderelemente können bei den Landesangeboten unterschiedlich, ggf. kundenfreundlicher, sein. Interessierte und geeignete Unternehmen wenden sich am besten an ihre Sparkasse oder andere Hausbank und lassen prüfen, ob und welches der am Ort verfügbaren Förderprogramme am besten zu ihrem Finanzierungsbedarf passt.

Hintergründe und weitere Details zur EU-Förderung für Forschung und Innovation enthält diese Website im betreffenden Bereich von EU-Förderprogramme. Angeboten werden die genannten Förderkredite für innovative Unternehmen per Juli 2016 in folgenden Bundesländern und durch die KfW:

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Hamburg
  • Hessen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Schleswig-Holstein 

Copyright

© Diese Ausarbeitung oder Teile aus ihr dürfen ohne Erlaubnis des EuropaService der Sparkassen-Finanzgruppe nicht reproduziert werden. Zitate sind mit Nennung der Quelle gestattet. Die Weitergabe durch Institute der Sparkassen-Finanzgruppe an deren Kunden ist frei.

Dr. Bertram Reddig
Leitung EuropaService, Förderung durch die EU und Deutschland


030 20225 5798


030 20225 5799