Griechenland: Bedingungen für Handel und Investition
Umweltprobleme sollen angegangen werden - EU-Mittel finanzieren Projekte
Trotz hoher Inflation, Krieg in der Ukraine und der Energiekrise wächst die Wirtschaft des Landes. Fördermittel der EU ermöglichen Infrastrukturprojekte sowie Investitionen in erneuerbare Energie. Auch der Tourismus stützt die Wirtschaft.
Aktuelles und Perspektiven
- Deutsche Unternehmen zählen zu den wichtigsten ausländischen Investoren. Als eine Stärke des Landes sieht gtai die gut ausgebildeten, fremdsprachigen Fachkräfte.
- Als wichtiger Wachstumsmotor gilt neben dem Tourismus auch der Export. Zunehmend spielen beim Export Nahrungsmittel eine wichtige Rolle.
- Nach den Vorstellungen der Regierung soll der Einsatz erneuerbarer Energien ausgebaut werden. Ferner will man Fortschritte in der Abfallverwaltung erzielen, da es große Umweltprobleme gibt. Hier bestehen interessante Chancen für deutsche Anbieter und Investoren.
- Verfahren sollen beschleunigt werden, Privatisierungen umgesetzt, die Digitalisierung im öffentlichen Dienst vorangetrieben werden.
- Die griechische Wirtschaft ist durch kleine und mittlere Betriebe geprägt, es gibt nur wenige Großunternehmen. Um das Land als Investitionsstandort attraktiver zu gestalten, sind ein klar definierter Investitionsrahmen sowie ein zuverlässiges Rechts- und Steuersystem erforderlich.
Einen Kurzüberblick über ausgewählte Aspekte der Geschäftsbedingungen in Griechenland, insbesondere für mittelständische Unternehmen, bietet diese Länderinformation.
Griechenland hat gut zehn Millionen Einwohner und erwirtschaftete 2022 ein BIP pro Kopf von gut 19.700 EUR. Der Anteil des Tertiärsektors an der Wertschöpfung beträgt rund 80 Prozent. Wichtig im Dienstleistungssektor sind der Tourismus (25 % Anteil am BIP), Immobiliendienste, Gastronomie und Handel. Zukunftsträchtige Wirtschaftsbereiche sind vor allem der Energiebereich (im Jahr 2030 sollen 80 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien stammen), die Informationstechnologie, der nachhaltige Tourismus, die Biowissenschaft und das Umweltmanagement.
Informationen zu Wirtschaftssektoren bietet die Förderagentur des Landes Enterprise Greece.
Geschäftspartner in Griechenland aus verschiedenen Branchen können Sie in den Kurzprofilen aus Griechenland finden.
Unter den Hauptlieferländern belegt Deutschland Platz 1 mit einem Anteil von knapp elf Prozent. Bei den Abnehmerländern liegt Deutschland mit einem Anteil von gut sieben Prozent auf Platz 2 hinter Italien.
Die ausländischen Direktinvestitionen in Griechenland beliefen sich im Jahr 2021 auf einen Bestand von fast 46.000 Millionen US-Dollar. Deutschlands Anteil an den ausländischen Direktinvestitionen betrug in dem Jahr 16 Prozent, dies bedeutet Platz 2.
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt für das Jahr 2024 pro Stunde 4,51 Euro.
Informationen über erneuerbare Energien und Energieeffizienz in Griechenland bietet das Bundeswirtschaftsministerium für Wirtschaft und Klimaschutz unter dem Stichwort Griechenland. Die griechische Regierung will mehr als zwei Milliarden Euro in neue Solar- und Windenergieprojekte investieren, so dass Chancen für deutsche Projektierer und Zulieferer der Solar- und Windenergiebranche bestehen. Zusammengefasst finden Sie Informationen rund um die Klimastrategie Griechenlands im Klimaschutzatlas von gtai.
Für Hermes-Bürgschaften gibt es keine OECD-weit gültige Entgeltkategorie für Griechenland. Die Entgeltberechnung erfolgt anhand eines Markttests.
Im internationalen Geschäftsverkehr werden als Zahlungsmittel häufig der Wechsel und der Scheck eingesetzt, wobei letzterer laut Coface eher als Kreditmittel bei Ratenzahlungen genutzt wird. Aufgrund angespannter Liquiditätslagen erfolgt laut gtai die Zahlung bei B2B-Geschäften nach 69 Tagen.
Die EU-Kommission hat im Mai 2023 den aktuellen Bericht zu Reformfortschritten für Griechenland vorgelegt. In dem Bericht geht es darum, festzuhalten, inwiefern Griechenland die gemachten Reformzusagen einhält, die das Land nach Abschluss des Stabilitätshilfeprogramms des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) gemacht hat. Die verstärkte Überwachung Griechenlands hatte die Europäische Kommission nach deren Auslaufen am 20. August 2022 nicht verlängert.
- Der Bericht Business Ready (B-READY) 2024 für Griechenland, als Ersatz für den Doing-Business-Report der Weltbank, bewertet den Rechtsrahmen und die öffentlichen Dienstleistungen für Unternehmen in Griechenland sowie die Effizienz, mit der der Rechtsrahmen und die öffentlichen Dienstleistungen in der griechischen Praxis kombiniert werden.
- Platz 59 belegt Griechenland beim Korruptionswahrnehmungsindex von Transparency International (Stand: Januar 2024).
- Zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Griechenland hat die EU-Kommission erneut einen Bericht veröffentlicht (Stand: Juli 2023).
- Beim World Competitiveness Index hat Griechenland Platz 47 inne (Stand: Juni 2024).
- In der Liste der unternehmerfreundlichsten Länder des Wirtschaftsmagazins Forbes belegt Griechenland Platz 42 (Stand: Dezember 2018).
- Beim Global Innovation Index ist Griechenland auf Platz 45 zu finden (Stand: September 2024). Zu den einzelnen Komponenten gibt es dort Informationen.
- Beim Index für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft (Digital Economy and Society Index, DESI), mit dem die Digitalisierungsfortschritte der EU-Mitgliedstaaten verfolgt werden, liegt Griechenland auf Platz 25 (Stand: Juli 2022).
Mit der damals im Oktober 2019 gewählten Regierung ist das griechische Investitionsrecht geändert worden. Es soll vor allem bürokratische Hürden abbauen, Lizenzverfahren vereinfachen und für die Nutzung von Online-Services werben.
In das EU-Land Griechenland können EU-Bürger mit ihrem Reisepass oder Personalausweis einreisen und sich dort bis zu drei Monaten aufhalten. Bleiben sie länger, müssen sie sich ein Registrierungs-Zertifikat ausstellen lassen. Jeder EU-Bürger kann sich in Griechenland niederlassen und einen selbstständigen oder unselbstständigen Beruf ausüben, hierfür benötigt er keine Arbeitserlaubnis.
Im Gegensatz zu Deutschland ist ein großer Teil der Berufe gewerberechtlich nicht geregelt. Formale Voraussetzungen sind dann eher Dinge wie wirtschaftliche Bonität, ein einwandfreier Leumund, etc. Bei geregelten Berufen haben EU-Bürger Anspruch auf Anerkennung ihrer Gewerbescheine, zuständige Stelle ist die jeweilige Lokalbehörde. Bereits im Jahr 2014 wurden per Ministererlass Gewerbegenehmigungen für viele Wirtschaftsaktivitäten abgeschafft, so dass fast 900 Berufe ohne Lizenz ausgeübt werden können. Hierdurch wurde die Zeit für die Eröffnung eines Betriebs wesentlich verkürzt.
Über das Geschäftsgebahren in Griechenland informiert gtai in seiner Broschüre Verhandlungspraxis kompakt.
Auch in Griechenland wird zwischen Kapital- und Personengesellschaften unterschieden. Die Wahl der richtigen Gesellschaftsform ist dabei immer vom konkreten Einzelfall abhängig.
AG: Anonymi Etairia (A.E.)
Das Mindestkapital beträgt nach Angaben der griechischen Förderagentur 25.000 EUR, die Einlagen können als Bar- oder Sacheinlagen eingebracht werden. Eine Ein-Mann-AG ist möglich, die Haftung ist auf das Gesellschaftskapital beschränkt. Die Kosten der Gründung sind abhängig von der Höhe des Aktienkapitals. Die Dauer der Gesellschaft kann festgelegt werden, ist aber nicht mehr zwingend erforderlich.
GmbH: Etairia periorismenis efthinis (E.P.E.)
Das Mindestkapital ist abgeschafft worden. die Höhe des Stammkapitals wird von den Gesellschaftern bestimmt. Eine Ein-Mann-GmbH ist möglich, eine Höchstzahl an Gesellschaftern existiert nicht. Die Haftung ist auf das Gesellschaftskapital beschränkt. Bei Gründung ist es nicht mehr zwingend erforderlich, den Bestand der Gesellschaft zeitlich zu beschränken.
Sowohl für die AG als auch die GmbH ist jetzt eine Gründung ohne notarielle Beurkundung möglich, wenn ein Muster-Gesellschaftsvertrag verwendet wird, den das zuständige Ministerium zur Verfügung stellt. Dies soll die Gründung beschleunigen.
OHG: Omorithmi Etairia (O.E.)
Ein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestkapital gibt es nicht. Gegründet wird die Gesellschaft von mindestens zwei Parteien, die unbeschränkt und persönlich haften. Auch hier gibt es die Möglichkeit, einen Muster-Gesellschaftsvertrag zu nutzen, dann erfolgt die Gründung bei einem One-Stop-Shop. Dies kann eine so genannte Bürgerservicestelle sein oder eine in den Handelskammern betriebene Handelsregisterdienststelle.
KG: Eterorithmi Etairia (E.E.)
Ein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestkapital gibt es nicht. Die Gesellschaft benötigt grundsätzlich mindestens zwei Gesellschafter, den Komplementär (haftet unbeschränkt) und den Kommanditisten (Haftung ist auf die Einlage beschränkt). Auch hier gibt es die Möglichkeit, einen Muster-Gesellschaftsvertrag zu nutzen, dann erfolgt die Gründung bei einem One-Stop-Shop.
Einzelunternehmen:
Sie ist einfach zu gründen und ermöglicht eine hohe Flexibilität. Andererseits ist der Einzelunternehmer allein und umfassend für die Verbindlichkeiten des Unternehmens haftbar.
Betriebsstätten oder Zweigniederlassungen:
Für die Gründung ist eine Genehmigung der zuständigen Regionalverwaltung des allgemeinen griechischen Handelsregisters G.E.MI (General Commercial Registry) in der jeweiligen lokalen Kammer erforderlich. Die Eintragung erfolgt ebenfalls beim G.E.MI., so das Außenwirtschaftszentrum Bayern.
Auch die Gründung einer Repräsentanz zum Zweck zum Beispiel der Markterkundung ist möglich.
Weitere Informationen zur Gründung eines Unternehmens in Griechenland hat die Förderagentur des Landes in einer Broschüre zusammengefasst.
Zur Erleichterung bei der Abwicklung der Formalitäten sind "One stop shops" (YMS) eingerichtet worden. Wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, dauert die Gründung in der Regel zwei Tage. Es gibt auch einen elektronischen One stop shop. Dieser ist zu erreichen unter https://eyms.businessportal.gr.
Nach Angaben des Außenwirtschaftszentrums Bayern findet das One-stop-shop-Verfahren keine Anwendung bei der Gründung von Betreibsstätten und Zweigstellen ausländischer Unternehmen. In diesen Fällen findet die Eintragung ins Handelsregister und bei der Handelskammer nach der steuerlichen Registrierung statt.
Der Körperschaftsteuersatz beträgt seit dem Jahr 2022 22 Prozent.
(= FPA, foros prostithemenis axias)
Der Normalsteuersatz beträgt 24 Prozent auf Lieferungen und Leistungen. Darüber hinaus gibt es ermäßigte Sätze; der Satz von 13 Prozent gilt zum Beispiel für Übernachtungen, Milch und Molkereiprodukte, Babynahrung, Strom und Gas.
Für Zeitungen, Zeitschriften, Bücher und Medikamente gilt ein Satz von 6 Prozent.
Auf folgenden fünf Inseln gelten Sätze von 17, 9 und 4 Prozent: Chios, Kos, Leros, Lesvos und Samos.
Der Schwellenwert für die Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung liegt bei 10.000 Euro. Für Nicht-Residenten, die Fernverkäufe tätigen, gilt ein Schwellenwert von 35.000 Euro.
Der Text des derzeitigen DBA zwischen Deutschland und Griechenland sowie Ergänzungen sind zu finden beim Bundesfinanzministerium unter (-> Themen -> Steuern -> Internationales Steuerrecht -> Staatenbezogene Informationen).
Seit 1. September 2019 sind sämtliche Kapitalverkehrskontrollen aufgehoben worden.
Eingeführt wurden sie im Juni 2015, um die Banken des Landes während der Schuldenkrise vor Kapitalflucht zu schützen.
Die Kontrollen schränkten die Beträge ein, die von Geldautomaten abgehoben oder ins Ausland überwiesen werden konnten.
Damit Steuerhinterziehung und Schwarzgeldzahlungen schwieriger werden, will die Regierung den bargeldlosen Zahlungsverkehr ausweiten, indem immer mehr Berufsgruppen bargeldlose Verkaufsstellen einrichten müssen.
Geldmengen ab 10.000 Euro, die aus Drittstaaten in bar ein- oder ausgeführt werden, müssen deklariert werden.
Für den Erwerb eines Grundstücks ist eine notarielle Beurkundung erforderlich sowie die Eintragung ins Grundbuch.
Der Verkauf einer Immobilie unterliegt der Grunderwerbsteuer in Höhe von 3 Prozent vom Immobilienwert oder vom Verkaufspreis. Hinzu kommt eine kommunale Steuer in Höhe von 3 Prozent von der Grunderwerbsteuerschuld.
Seit 2014 gibt es eine Immobilienbesitz-Steuer für Grundstücke und Immobilien, deren Höhe ist unter anderem von der Lage der Immobilie abhängig.
Zur Ansiedlung wissensbasierter Unternehmen gibt es mehrere Wissenschafts- und Technologieparks in Griechenland.
Rechtliche Grundlage ist das Investitionsförderungsgesetz.
F&E-Kosten für eigenfinanzierte Projekte werden zum Zeitpunkt ihrer Durchführung vom Bruttoeinkommen der juristischen Personen abgezogen, und zwar um 100% erhöht.
Das Verfahren umfasst einen jährlichen Antrag (bis zum Ablauf der Frist für die Einreichung der Steuererklärungen) an das Generalsekretariat für Forschung und Innovation, um die im Vorjahr getätigten FuE-Kosten zu bescheinigen.
In Frage kommende Ausgaben (für den Teil des Projektes der mit F & E verbunden ist)
• Abschreibung von Gebäudekosten (Kauf, Bau, Reparatur, Wartung, Renovierung)
• Abschreibung von Kauf- oder Leasingkosten für Laborausrüstung
• Abschreibung von Kosten für den Erwerb von speziellen Softwarelizenzen.
• Laufende Betriebskosten (Miete, Rechnungen usw.)
• Vergütung des Personals (im Verhältnis zur für das Projekt aufgewendeten Zeit).
• Reisekosten für die Zusammenarbeit mit Laboratorien, die Mitteilung von Forschungsergebnissen und die Teilnahme an
• einschlägigen Konferenzen usw.
• Ausgaben für Verbrauchsmaterial (Reagenzien, kleines Zubehör, Einweginstrumente usw.).
• Ausgaben für den Erwerb oder die Erteilung von Patenten in Griechenland und im Ausland.
• Verbindungskosten zu Datenbanken, Wissensnetzen, elektronischen Bibliotheken usw.
• Ausgaben für die Vergabe von Unteraufträgen an externe Partner oder Einrichtungen
• Ausgaben für den Erwerb von immateriellen Vermögenswerten, Know-how, Zulassungsgebühren und Patentgebühren für pharmazeutische Präparate in der Entwicklung und Produktion, die in Griechenland für FuE-Projekte entwickelt und hergestellt werden
Für die Jahre 2023, 2024 und 2025 können KMU für Kosten in den Bereichen grüne Wirtschaft, Energie und Digitalisierung von einer erhöhten Abschreibung profitieren.
Für die Förderperiode 2021 bis 2027 rechnet Griechenland mit umfangreichen Milliarden Euro aus verschiedenen EU-Töpfen. Aus der Aufbau- und Resilienzfazilität, dem Herzstück des Aufbauplans NextGenerationEU, hat Griechenland Ende April 2021 30,5 Milliarden Euro beantragt, davon 17,8 Milliarden an Zuschüssen und 12,7 Milliarden an Darlehen, so die EU-Kommission. Mit dem Geld will Griechenland folgende vier Schwerpunkte fördern: grüner Wandel, Digitalisierung, Beschäftigung, sozialer Zusammenhalt sowie private Investitionen, wirtschaftlicher und institutioneller Wandel.
Den griechischen Aufbau- und Resilienzplan hat die EU-Kommission im Juni 2021 positiv bewertet. Anschließend hat der Rat im Juli 2021 den Plan gebilligt. Damit gibt es grünes Licht, so dass Gelder an Griechenland fließen können. Über die Entwicklung und den Einsatz der Aufbaumittel in Griechenland informiert die EU-Kommission.
Neben den o. g. Geldern aus dem EU-Aufbauplan erhält Griechenland Mittel aus den EU-Strukturfonds aus dem EU-Haushalt 2021 bis 2027.
Die Fördergebietskarte für Griechenland ist im Juli 2021 veröffentlicht worden. Sie teilt Griechenland in wenig entwickelte und Übergangsregionen ein. Diese Fördergebietskarte ermöglicht Griechenland gezielte staatliche Beihilfen für Unternehmen, um die Förderung der regionalen Entwicklung voranzubringen. Ferner gibt es eine textliche Erläuterung zu den Förderregionen. Seit 1. Januar 2022 gelten neue Leitlinien für Regionalbeihilfen.
Griechenland hat Ende Juli 2021 als erstes Land von der EU-Kommission die Genehmigung für das Partnerschaftsabkommen in Höhe von 21 Milliarden Euro für die Förderperiode 2021 bis 2027 erhalten. Darin ist die Strategie für den landesweiten Einsatz der europäischen Struktur- und Investitionsfonds enthalten. Das Partnerschaftsabkommen bildet die Basis für die operationellen Programme, in denen die Investitionsprioritäten und konkreten Maßnahmen Griechenlands und seiner Regionen festgelegt sind.
Die EU hat Informationen zur Kohäsionspolitik für die Periode 2021 bis 2027 auf einer Internetseite zusammengefasst, dort können für Griechenland für einzelne Elemente Filter gesetzt werden.
Die maximale Förderhöhe für Vorhaben in Griechenland wird je nach Region und Unternehmensgröße durch das EU-Beihilferecht bestimmt und begrenzt die Summe aller geldwerten Förderungen durch Staat, Region und Kommune. Solche Höchstförderquoten sind nicht gleichzusetzen mit der tatsächlichen Förderung, die aus einzelnen Maßnahmen erwächst.
Für den Unternehmer gilt daher:
- Wie hoch die tatsächliche Förderung ist, wird durch angebotene Programme definiert;
- Anträge auf Förderung sind an griechische Stellen (wie nachfolgend angegeben) zu stellen.
Eine Zusammenfassung der Investitionsanreize finden Sie in der Broschüre Investment Incentives von der Agentur Enterprise Greece.
- allgemeine staatliche Förderung
Rechtsgrundlage für die Förderung von Investitionen ist vor allem das Investitionsförderungsgesetz. Im Rahmen dieses Gesetzeses wird die Größe der Unternehmen berücksichtigt und regionale Schwerpunkte gesetzt.
Neben Steuervergünstigungen (siehe dort) stehen folgende Arten von Anreizen für qualifizierte Investitionen zur Verfügung:
- Zuschuss: Bereitstellung von Mitteln durch den Staat zur Deckung eines Teils der förderfähigen Ausgaben des Investitionsplans, der als Prozentsatz der gesamten Investitionskosten festgelegt wird.
- Leasing-Zuschuss: Der Staat übernimmt einen Teil der Raten, die im Rahmen eines Leasingvertrags für den Erwerb neuer Maschinen und sonstiger Ausrüstungen, wobei die Gesamtlaufzeit des Leasingvertrags 7 Jahre nicht überschreiten darf.
- Lohnkostenzuschuss (für neu geschaffene Arbeitsplätze): Der Staat übernimmt die Kosten für neu geschaffene Arbeitsplätze, die im Zusammenhang mit dem Investitionsplan stehen.
- Risikofinanzierung (nur für das Programm "Neues Unternehmertum"): Bereitstellung von Beihilfen entweder für den Zinssatz für Darlehen mit reduzierten Sicherheiten oder für die Versicherungskosten für risikoreiche Darlehen.
- Schnellgenehmigung (nur für die Programme Just Transition und Großinvestitionen)
Das Investitionsförderungsgesetz umfasst 13 thematische Schemata, die Anreize für bestimmte Aktivitäten und Sektoren bieten sollen:
01 Digitale und technologische Transformation von Unternehmen
02 Grüner Wandel - Ökologische Modernisierung von Unternehmen
03 Neues Unternehmertum
04 Gerechte Übergangsregelungen
05 Forschung und angewandte Innovation
06 Agrar- und Ernährungswirtschaft - Primärproduktion und Verarbeitung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen - Fischerei und Aquakultur
07 Verarbeitendes Gewerbe - Lieferkette
08 Unternehmensexpansion
09 Fremdenverkehr
10 Alternative Formen des Tourismus
11 Großinvestitionen
12 Europäische Wertschöpfungsketten
13 Unternehmertum 360 Grad
Die maximale Förderhöhe richtet sich nach der Größe des Unternehmens und der Region.
Aufgrund der vielfältigen Änderungen in Griechenland ist "Enterprise Greece" (siehe Förderagentur) erster Ansprechpartner für Unternehmen, die Hilfestellung bei Ihrer Ansiedlung in Griechenland suchen.
- Mittelstandsförderung
Die Mittelstandsförderung ist wesentlich die thematische und regionale Umsetzung der EU-Strukturfonds.
- sonstige Förderangebote
Die Hellenic Development Bank, HDB, der staatliche Dachfonds Griechenlands, bietet verschiedene Beteiligungs- und Finanzierungsfonds, die besonders auf KMU ausgerichtet sind, beispielsweise der Green Greek Funds.
Die Europäische Union unterstützt Unternehmen in Griechenland mit einer breiten Palette von EU-Programmen, die Darlehen, Bürgschaften, Risikokapital und andere Formen der Eigenkapitalfinanzierung bereitstellen. Diese Finanzinstrumente werden von Finanzintermediären wie Banken, Risikokapitalfonds und anderen Finanzinstituten verwaltet. Ansprechpersonen sind lokale Kreditinstitute.
Die EFTA und Norwegen haben Finanzierungsmechanismen aufgelegt - aktuell geltend von 2014 - 2021 - die Zuschüsse in einer Gesamthöhe von 2,8 Milliarden EUR, verteilt auf 15 Länder, ausgeben. Ziel der Zuschüsse ist die Anpassung der Wirtschaft und des institutionellen Gefüges an EU-Niveau. Thematisch im Vordergrund stehen Klima- und Umweltschutz sowie Nachhaltigkeit und die gesellschaftliche Entwicklung z. B. in Fragen der Gleichberechtigung. Für Griechenland werden im o. g. Zeitraum 116,7 Mio. EUR zur Verfügung gestellt. Ausschreibungen und weitere Informationen unter https://eeagrants.org.
Die Einrichtungen des Enterprise Europe Network arbeiten im Auftrag der EU. Sie beraten vor allem mittelständische Unternehmen über EU-Fragen und grenzüberschreitende Kooperationsmöglichkeiten. Der EuropaService der deutschen Sparkassen-Finanzgruppe kooperiert mit diesem Netzwerk. Die Partner des griechischen Enterprise Europe Network sind in neun Städten zu finden.
Enterprise Greece Invest & Trade
109 Vasilisis Sophias Avenue, 115 21 Athens GRIECHENLAND
Tel.: +30 210 335 5700
Fax: +30 210 324 2079
E-Mail: info@eg.gov.gr
Internet: https://www.enterprisegreece.gov.gr
Deutsche Botschaft
Karaoli & Dimitriou 3, 106 75 Athen - GRIECHENLAND
Tel.: 0030 / 210 - 72 85 111
E-Mail: info@athen.diplo.de, Internet: https://griechenland.diplo.de/gr-de/vertretungen/botschaft
Deutsch-Griechische Industrie- und Handelskammer
Dorileou 10-12, 115 21 Athen, GRIECHENLAND
Tel.: +30 210 64 19 000
Fax: +30 210 64 45 175
E-Mail: ahkathen@ahk.com.gr, Internet: https://griechenland.ahk.de
Zweigstelle Nordgriechenland/Thessaloniki
Voulgari 50, 542 48 THESSALONIKI, GRIECHENLAND
Tel.: +30 2310 32 77 33
Fax: +30 2310 32 77 37
E-Mail: ahkthess@ahk.com.gr
GERMANY TRADE AND INVEST
Dorileou 10-12
115 21 Athen
GRIECHENLAND
Tel.: +30 210 64 19 022
Fax: +30 210 64 45 175
E-Mail: michaela.balis@gtai.de
Internet: https://www.gtai.de/de/trade/welt/europa/griechenland-118518
Griechische Botschaft Berlin
Hiroshimastraße 11 - 15, 10785 Berlin
Tel.: 030 20 83 870
E-Mail: gremb.ber@mfa.gr, Internet: https://www.mfa.gr/germany/de/the-embassy
Wirtschafts- und Handelsabteilung
https://www.mfa.gr/germany/de/the-embassy/sections/economic-and-commercial-affairs.html
Tel.: 030 20 83 87 131
E-Mail: wirtschaft@griechische-botschaft.de, ecocom-berlin@mfa.gr
Büros in Düsseldorf und München sind zu finden über folgende Internetseite: https://agora.mfa.gr/en/offices-of-economic-and-commercial-affairs
Deutsch-Hellenische Wirtschaftsvereinigung DHW
Eupener Str. 150
50933 Köln
Tel: 0221 39 79 776
Fax: 0221 39 79 778
Mail: info@dhwv.de
Internet: http://www.dhwv.de
Für den Start ins Auslandsgeschäft bietet der Export Guide sämtliche Informationen und Hilfestellungen der deutschen Außenwirtschaftsförderung.
Germany Trade and Invest (gtai) stellt eine Vielzahl von Informationen zu Griechenland zur Verfügung.
Branchenprofile der Investitionsagentur gibt es zu Tourismus, Energie, IKT, Biowissenschaften, Getränke/Nahrungsmittel/Agrar, Logisti, etc.
Einen Leitfaden für Exporte nach Griechenland erstellt das Außenwirtschaftszentrum Bayern in Zusammenarbeit mit der Außenwirtschaft Österreich.
Öffentliche Ausschreibungen aus Griechenland, die aufgrund ihres Umfangs europaweit publiziert werden, finden Sie unter TED (Tenders Electronic Daily).
Um Geschäftspartner in Griechenland zu finden, bietet Ihnen der EuropaService verschiedene Möglichkeiten an, die auf unseren Webseiten im Bereich Kooperationsservice vorgestellt werden. Anonymisierte Kurzprofile griechischer Unternehmen, die auf der Suche nach Geschäftspartnern in Deutschland sind, haben wir für Sie auf einer Seite zusammengestell. Eine Auswahl internationaler Kooperationsbörsen/Unternehmerreisen finden Sie im Bereich Unternehmertreffen und um sein eigenes Profil im Ausland zu veröffentlichen, gibt es die aktive Geschäftspartnersuche. Einzelheiten sind in unserem Leitfaden erläutert. Die Abläufe sind in einer Grafik übersichtlich dargestellt. Bei Fragen helfen wir gern weiter europaservice@dsgv.de, Tel.: 0 30 20225-5798.
Ihre Sparkasse ist Ihr Ansprechpartner auch für alle Fragen rund um die Begleitung internationaler Geschäftsvorhaben in Griechenland. Sie greift für ein breites Informations- und Leistungsangebot auf eigene Kenntnisse, auf Verbundpartner wie den EuropaService, auf ein Netzwerk internationaler Partnerbanken und weitere Spezialisten der Sparkassen-Finanzgruppe zurück. Diese Partner bilden das internationale Netzwerk der Sparkassen-Finanzgruppe.
Hilfestellung, Beratung, Vor-Ort-Begleitung und die passenden Finanzprodukte für Ihr Vorhaben in Griechenland erhalten Sie aus einer Hand über Ihren Firmenkunden- oder Auslandsfachberater.
Falls Sie noch kein Kunde einer Sparkasse sind und Ihnen Ansprechpartner für Griechenland fehlen, wenden Sie sich einfach an den EuropaService. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Ihre Sparkasse vor Ort können Sie auch mit Hilfe der folgenden Internetadresse finden https://www.sparkasse.de/service/filialsuche.html.
© Diese Ausarbeitung oder Teile aus ihr dürfen ohne Erlaubnis des EuropaService der Sparkassen-Finanzgruppe nicht reproduziert werden. Zitate sind mit Nennung der Quelle gestattet. Die Weitergabe durch Institute der Sparkassen-Finanzgruppe an deren Kunden ist frei.
Diese Angaben haben wir mit größtmöglicher Sorgfalt aus vielen Quellen zusammen gestellt. Wegen der sich ständig weiter ändernden Rahmenbedingungen können wir jedoch für Vollständigkeit und Inhalt der Informationen keine Gewähr übernehmen. Komplette Bearbeitung: Stand Mai 2023. Einige Entwicklungen werden laufend eingearbeitet, ohne dass das Erstellungsdatum geändert wird, die neueste pdf-Version des Länderinfo kann daher am besten jeweils aktuell von der Internetseite (https://europaservice.dsgv.de/laenderinfos/albanien-grossbritannien/griechenland.html) generiert werden.