Griechenland: Bedingungen für Handel und Investition
Umweltprobleme sollen angegangen werden - EU-Mittel finanzieren Projekte
Griechenland will die erneuerbaren Energien ausbauen und in die Energiespeicherung investieren. Fördermittel der EU ermöglichen die Unterstützung von grünen Vorhaben sowie Digitalisierungs- und Modernisierungsmaßnahmen.
Aktuelles und Perspektiven

- Nach den Vorstellungen der Regierung soll der Einsatz erneuerbarer Energien ausgebaut werden. Ferner will man Fortschritte in der Abfallverwaltung erzielen, da es große Umweltprobleme gibt. Hier bestehen interessante Chancen für deutsche Anbieter und Investoren.
- Verfahren sollen beschleunigt werden, Privatisierungen umgesetzt, die Digitalisierung im öffentlichen Dienst vorangetrieben werden.
- Deutsche Unternehmen zählen zu den wichtigsten ausländischen Investoren. Als eine Stärke des Landes sieht gtai die gut ausgebildeten, fremdsprachigen Fachkräfte.
- Als wichtiger Wachstumsmotor gilt neben dem Tourismus auch der Export. Zunehmend spielen beim Export Nahrungsmittel eine wichtige Rolle.
- Die griechische Wirtschaft ist durch kleine und mittlere Betriebe geprägt, es gibt nur wenige Großunternehmen. Um das Land als Investitionsstandort attraktiver zu gestalten, sind ein klar definierter Investitionsrahmen sowie ein zuverlässiges Rechts- und Steuersystem erforderlich.
Einen Kurzüberblick über ausgewählte Aspekte der Geschäftsbedingungen in Griechenland, insbesondere für mittelständische Unternehmen, bietet diese Länderinformation.

Griechenland hat zehn Millionen Einwohner verteilt auf einer Fläche von fast 132.000 Quadratkilometer und erwirtschaftete 2024 ein BIP pro Kopf von gut 22.300 EUR. Der Anteil des Tertiärsektors an der Wertschöpfung beträgt rund 80 Prozent. Wichtig im Dienstleistungssektor sind der Tourismus (25 % Anteil am BIP), Immobiliendienste, Gastronomie und Handel. Zukunftsträchtige Wirtschaftsbereiche sind vor allem der Energiebereich (im Jahr 2030 sollen 80 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien stammen), die Informationstechnologie, der nachhaltige Tourismus, die Biowissenschaft und das Umweltmanagement.
Informationen zu Wirtschaftssektoren bietet die Förderagentur des Landes Enterprise Greece.
Geschäftspartner in Griechenland aus verschiedenen Branchen können Sie in den Kurzprofilen aus Griechenland finden.
Unter den Hauptlieferländern belegt Deutschland Platz 1 mit einem Anteil von knapp elf Prozent. Bei den Abnehmerländern liegt Deutschland auf Platz 2 hinter Italien.
Die ausländischen Direktinvestitionen in Griechenland beliefen sich im Jahr 2023 auf einen Bestand von fast 62.000 Millionen US-Dollar. Deutschlands Anteil an den ausländischen Direktinvestitionen betrug in dem Jahr knapp 14 Prozent, dies bedeutet Platz 2.
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt für das Jahr 2025 pro Stunde 5,60 Euro.
Informationen über erneuerbare Energien und Energieeffizienz in Griechenland bietet das Bundeswirtschaftsministerium für Wirtschaft und Energie unter dem Stichwort Griechenland. Die griechische Regierung will mehr als zwei Milliarden Euro in neue Solar- und Windenergieprojekte investieren, so dass Chancen für deutsche Projektierer und Zulieferer der Solar- und Windenergiebranche bestehen. Zusammengefasst finden Sie Informationen rund um die Klimastrategie Griechenlands im Klimaschutzatlas von gtai.
Für Hermes-Bürgschaften gibt es keine OECD-weit gültige Entgeltkategorie für Griechenland. Die Entgeltberechnung erfolgt anhand eines Markttests.
Im internationalen Geschäftsverkehr werden als Zahlungsmittel häufig der Wechsel und der Scheck eingesetzt, wobei letzterer laut Coface im Inland eher als Kreditmittel bei Ratenzahlungen genutzt wird. Laut Coface werden SWIFT-Banküberweisungen, die in griechischen Bankenkreisen gut etabliert sind, für einen wachsenden Anteil der Transaktionen verwendet. SEPA-Banküberweisungen werden ebenfalls immer beliebter, da sie schnell, sicher und durch ein besser ausgebautes Bankennetzwerk unterstützt werden.
- Der Bericht Business Ready (B-READY) 2024 für Griechenland, als Ersatz für den Doing-Business-Report der Weltbank, bewertet den Rechtsrahmen und die öffentlichen Dienstleistungen für Unternehmen in Griechenland sowie die Effizienz, mit der der Rechtsrahmen und die öffentlichen Dienstleistungen in der griechischen Praxis kombiniert werden.
- Platz 59 belegt Griechenland beim Korruptionswahrnehmungsindex von Transparency International (Stand: Februar 2025).
- Zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Griechenland hat die EU-Kommission erneut einen Bericht veröffentlicht (Stand: Juli 2024).
- Beim World Competitiveness Index hat Griechenland Platz 47 inne (Stand: Juni 2024).
- In der Liste der unternehmerfreundlichsten Länder des Wirtschaftsmagazins Forbes belegt Griechenland Platz 42 (Stand: Dezember 2018).
- Beim Global Innovation Index ist Griechenland auf Platz 45 zu finden (Stand: September 2024). Zu den einzelnen Komponenten gibt es dort Informationen.
- Beim Index für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft (Digital Economy and Society Index, DESI), mit dem die Digitalisierungsfortschritte der EU-Mitgliedstaaten verfolgt werden, liegt Griechenland auf Platz 25 (Stand: Juli 2022).

Das griechische Investitionsrecht ist in den Jahren 2021 und 2022 geändert worden. Es soll vor allem bürokratische Hürden abbauen, Lizenzverfahren vereinfachen und für die Nutzung von Online-Services werben.
In das EU-Land Griechenland können EU-Bürger mit ihrem Reisepass oder Personalausweis einreisen und sich dort bis zu drei Monaten aufhalten. Bleiben sie länger, muss eine Meldebescheinigung von der Polizeidienststelle des Aufenthaltsortes ausgestellt werden. Der Aufenthaltstitel bestätigt das Recht auf Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit. Voraussetzung für den Aufenthalt in Griechenland ist die Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder der Bezug ausreichender Einkünfte. Werden diese Bedingungen erfüllt, so wird eine Aufenthaltserlaubnis über fünf Jahre erteilt, die auf Antrag verlängert werden kann. Jeder EU-Bürger kann sich in Griechenland niederlassen und einen selbstständigen oder unselbstständigen Beruf ausüben, hierfür benötigt er keine Arbeitserlaubnis.
Im Gegensatz zu Deutschland ist ein großer Teil der Berufe gewerberechtlich nicht geregelt. Formale Voraussetzungen sind dann eher Dinge wie wirtschaftliche Bonität, ein einwandfreier Leumund, etc. Bei geregelten Berufen haben EU-Bürger Anspruch auf Anerkennung ihrer Gewerbescheine, zuständige Stelle ist die jeweilige Lokalbehörde. Bereits im Jahr 2014 wurden per Ministererlass Gewerbegenehmigungen für viele Wirtschaftsaktivitäten abgeschafft, so dass fast 900 Berufe ohne Lizenz ausgeübt werden können. Hierdurch wurde die Zeit für die Eröffnung eines Betriebs wesentlich verkürzt.
Über das Geschäftsgebahren in Griechenland informiert gtai in seiner Broschüre Verhandlungspraxis kompakt.

Auch in Griechenland wird zwischen Kapital- und Personengesellschaften unterschieden. Die Wahl der richtigen Gesellschaftsform ist dabei immer vom konkreten Einzelfall abhängig.
AG: Anonymi Etairia (A.E.)
Das Mindestkapital beträgt nach Angaben der griechischen Förderagentur 25.000 EUR, die Einlagen können als Bar- oder Sacheinlagen eingebracht werden. Eine Ein-Mann-AG ist möglich, die Haftung ist auf das Gesellschaftskapital beschränkt. Die Kosten der Gründung sind abhängig von der Höhe des Aktienkapitals. Die Dauer der Gesellschaft kann festgelegt werden, ist aber nicht mehr zwingend erforderlich.
GmbH: Etairia periorismenis efthinis (E.P.E.)
Das Mindestkapital ist im Prinzip abgeschafft worden, es muss mindestens 1 Euro betragen. Die Höhe des Stammkapitals wird von den Gesellschaftern frei bestimmt. Eine Ein-Mann-GmbH ist möglich, eine Höchstzahl an Gesellschaftern existiert nicht. Die Haftung ist auf das Gesellschaftskapital beschränkt.
Sowohl für die AG als auch die GmbH ist jetzt eine Gründung ohne notarielle Beurkundung möglich, wenn ein Muster-Gesellschaftsvertrag verwendet wird, den das zuständige Ministerium zur Verfügung stellt. Dies soll die Gründung beschleunigen.
OHG: Omorithmi Etairia (O.E.)
Ein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestkapital gibt es nicht. Gegründet wird die Gesellschaft von mindestens zwei Parteien, die unbeschränkt, persönlich und gesamtschuldnerisch haften. Auch hier gibt es die Möglichkeit, einen Muster-Gesellschaftsvertrag zu nutzen, dann erfolgt die Gründung bei einem One-Stop-Shop. Dies kann eine so genannte Bürgerservicestelle sein oder eine in den Handelskammern betriebene Handelsregisterdienststelle.
KG: Eterorithmi Etairia (E.E.)
Ein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestkapital gibt es nicht. Die Gesellschaft benötigt grundsätzlich mindestens zwei Gesellschafter, den Komplementär (haftet unbeschränkt) und den Kommanditisten (Haftung ist auf die Einlage beschränkt). Auch hier gibt es die Möglichkeit, einen Muster-Gesellschaftsvertrag zu nutzen, dann erfolgt die Gründung bei einem One-Stop-Shop.
Einzelunternehmen:
Sie ist einfach zu gründen und ermöglicht eine hohe Flexibilität. Andererseits ist der Einzelunternehmer allein und umfassend für die Verbindlichkeiten des Unternehmens haftbar.
Betriebsstätten oder Zweigniederlassungen:
Eine Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens wird durch die Eintragung in das Handelsregister (G.E.MI.) gegründet. Die Zweigniederlassung gilt nicht als eigenständige juristische Person, sondern als Teil des Mutterunternehmens, das für die Aktivitäten der Zweigniederlassung haftet.
Weitere Informationen zur Gründung eines Unternehmens in Griechenland hat die Förderagentur des Landes in einer Broschüre zusammengefasst.

Zur Erleichterung bei der Abwicklung der Formalitäten sind "One stop shops" (YMS) eingerichtet worden. Es gibt auch einen elektronischen One stop shop. Dieser ist zu erreichen unter https://eyms.businessportal.gr.
Zweigstellen von Unternehmen aus der EU/dem EWR werden ausschließlich über die elektronische zentrale Anlaufstelle (e-YMS) des Allgemeinen Handelsregisters registriert.
Die AHK Griechenland hat eine Broschüre zum Thema Gründungsverfahren einer Gesellschaft in Griechenland veröffentlicht.

Der Körperschaftsteuersatz beträgt allgemein 22 Prozent.

(= FPA, foros prostithemenis axias)
Der Normalsteuersatz beträgt 24 Prozent auf Lieferungen und Leistungen. Darüber hinaus gibt es ermäßigte Sätze; der Satz von 13 Prozent gilt zum Beispiel für Übernachtungen, Milch und Molkereiprodukte, Babynahrung, Strom und Gas.
Für Zeitungen, Zeitschriften, Bücher und Medikamente gilt ein Satz von 6 Prozent.
Auf folgenden fünf Inseln gelten Sätze von 17, 9 und 4 Prozent: Chios, Kos, Leros, Lesvos und Samos.
Der Schwellenwert für die Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung liegt bei 10.000 Euro.

Der Text des derzeitigen DBA zwischen Deutschland und Griechenland sowie Ergänzungen sind zu finden beim Bundesfinanzministerium unter (-> Themen -> Steuern -> Internationales Steuerrecht -> Staatenbezogene Informationen).

Seit 1. September 2019 sind sämtliche Kapitalverkehrskontrollen aufgehoben worden.
Eingeführt wurden sie im Juni 2015, um die Banken des Landes während der Schuldenkrise vor Kapitalflucht zu schützen.
Die Kontrollen schränkten die Beträge ein, die von Geldautomaten abgehoben oder ins Ausland überwiesen werden konnten.
Damit Steuerhinterziehung und Schwarzgeldzahlungen schwieriger werden, will die Regierung den bargeldlosen Zahlungsverkehr ausweiten, indem immer mehr Berufsgruppen bargeldlose Verkaufsstellen einrichten müssen.
Nach Angaben der Europäischen Verbraucherzentrale liegt die Höchstgrenze für Bargeldzahlungen bei 500 Euro. Höhere Beträge müssen per Überweisung, Kreditkarte oder Scheck bezahlt werden. Es wird eine Gesetzesänderung diskutiert, nach der Bargeldzahlungen nur noch bis 200 Euro möglich sein sollen.
Geldmengen ab 10.000 Euro, die aus Drittstaaten in bar ein- oder ausgeführt werden, müssen deklariert werden.

Für den Erwerb eines Grundstücks ist eine notarielle Beurkundung erforderlich sowie die Eintragung ins Grundbuch.
Eine Grundsteuer wird jährlich auf Immobilien in Griechenland erhoben. Für juristische Personen setzt sich die Steuer aus zwei Elementen zusammen: einer Hauptsteuer und einer Zusatzsteuer. Die Hauptsteuer wird nach einer gesetzlichen Formel berechnet, die bestimmte Merkmale der Immobilie (Größe, Lage, Zonenpreis, Fläche, Alter, Nutzung und andere Merkmale) berücksichtigt. Die Zusatzsteuer wird mit einem Satz von 0,55 Prozent auf den Gesamtsteuerwert aller Immobilien des Unternehmens berechnet. Von dem Unternehmen genutzte und für eigene Zwecke genutzte Immobilien unterliegen einer Zusatzsteuer von 0,1 Prozent.
Für Unternehmen gibt es außerdem eine jährliche Sondersteuer in Höhe von 15 Prozent des Steuerwerts der Immobilien, wobei bestimmte Ausnahmen gelten. Die Steuer ist in der Regel nicht zu entrichten, wenn das Unternehmen seine Anteilseigner bis zur Ebene der Einzelperson oder einer qualifizierten Investmentgesellschaft/einem qualifizierten Investmentfonds offenlegt, so Deloitte.
Zur Ansiedlung wissensbasierter Unternehmen gibt es mehrere Wissenschafts- und Technologieparks in Griechenland. Zu finden sind diese über folgenden Link: https://www.enterprisegreece.gov.gr/en/about-us-en/media-center2/external-links/

Rechtliche Grundlage ist das Investitionsförderungsgesetz.
Für bestimmte Forschungs- und Entwicklungsausgaben gilt ein Superabzug von 100 Prozent (d. h. ein Gesamtabzug von 200 Prozent)
Für Einkünfte aus der Verwertung förderungsfähiger Patente kann es ebenfalls Vergünstigungen geben.
Bei der Berechnung des steuerpflichtigen Gewinns für Ausgaben für grüne Initiativen, Energieeffizienz und Digitalisierung, die kleinen und mittleren Unternehmen in den Steuerjahren 2023, 2024 und 2025 entstehen, wird ein Superabzug von 100 Prozent gewährt.
Vermögenswerte im Zusammenhang mit der Modernisierung von Abfalltrennungs- und -verwertungszentren, Energieeffizienz, Wassereinsparungen oder Investitionen, die als wesentlich zum Klimaschutz beitragend eingestuft werden, können zu 100 Prozent abgeschrieben werden, so Deloitte.
Nach Angaben der Förderagentur besteht auch die Möglichkeit der Vergünstigungen bei Arbeitsmaßnahmen.

Für die Förderperiode 2021 bis 2027 rechnet Griechenland mit umfangreichen Milliarden Euro aus verschiedenen EU-Töpfen. Aus der Aufbau- und Resilienzfazilität, dem Herzstück des Aufbauplans NextGenerationEU, hat Griechenland Ende April 2021 30,5 Milliarden Euro beantragt, davon 17,8 Milliarden an Zuschüssen und 12,7 Milliarden an Darlehen, so die EU-Kommission. Mit dem Geld will Griechenland folgende vier Schwerpunkte fördern: grüner Wandel, Digitalisierung, Beschäftigung, sozialer Zusammenhalt sowie private Investitionen, wirtschaftlicher und institutioneller Wandel.
Den griechischen Aufbau- und Resilienzplan hat die EU-Kommission im Juni 2021 positiv bewertet. Anschließend hat der Rat im Juli 2021 den Plan gebilligt. Damit gibt es grünes Licht, so dass Gelder an Griechenland fließen können. Über die Entwicklung und den Einsatz der Aufbaumittel in Griechenland informiert die EU-Kommission. Aufgrund der Störungen des Energiemarktes durch die russische Invasion in die Ukraine, hat die EU den REPowerEUPlan initiert, so dass es im Juli 2024 zum Update des griechischen Aufbau- und Resilienzplans kam (18,2 Milliarden Euro Zuschuss und 17,7 Milliarden Euro Darlehen).
Neben den o. g. Geldern aus dem EU-Aufbauplan erhält Griechenland Mittel aus den EU-Strukturfonds aus dem EU-Haushalt 2021 bis 2027.
Die Fördergebietskarte für Griechenland ist im Juli 2021 veröffentlicht worden. Sie teilt Griechenland in wenig entwickelte und Übergangsregionen ein. Diese Fördergebietskarte ermöglicht Griechenland gezielte staatliche Beihilfen für Unternehmen, um die Förderung der regionalen Entwicklung voranzubringen. Ferner gibt es eine textliche Erläuterung zu den Förderregionen. Seit 1. Januar 2022 gelten neue Leitlinien für Regionalbeihilfen.
Griechenland hat Ende Juli 2021 als erstes Land von der EU-Kommission die Genehmigung für das Partnerschaftsabkommen in Höhe von 21 Milliarden Euro für die Förderperiode 2021 bis 2027 erhalten. Darin ist die Strategie für den landesweiten Einsatz der europäischen Struktur- und Investitionsfonds enthalten. Das Partnerschaftsabkommen bildet die Basis für die operationellen Programme, in denen die Investitionsprioritäten und konkreten Maßnahmen Griechenlands und seiner Regionen festgelegt sind.
Die EU hat Informationen zur Kohäsionspolitik für die Periode 2021 bis 2027 auf einer Internetseite zusammengefasst, dort können für Griechenland für einzelne Elemente Filter gesetzt werden.
Die maximale Förderhöhe für Vorhaben in Griechenland wird je nach Region und Unternehmensgröße durch das EU-Beihilferecht bestimmt und begrenzt die Summe aller geldwerten Förderungen durch Staat, Region und Kommune. Solche Höchstförderquoten sind nicht gleichzusetzen mit der tatsächlichen Förderung, die aus einzelnen Maßnahmen erwächst.
Für den Unternehmer gilt daher:
- Wie hoch die tatsächliche Förderung ist, wird durch angebotene Programme definiert;
- Anträge auf Förderung sind an griechische Stellen (wie nachfolgend angegeben) zu stellen.
Eine Zusammenfassung der Investitionsanreize finden Sie in der Broschüre Investment Incentives von der Agentur Enterprise Greece.
- allgemeine staatliche Förderung
Rechtsgrundlage für die Förderung von Investitionen ist vor allem das Investitionsförderungsgesetz. Im Rahmen dieses Gesetzeses wird die Größe der Unternehmen berücksichtigt und regionale Schwerpunkte gesetzt.
Neben Steuervergünstigungen (siehe dort) stehen folgende Arten von Anreizen für qualifizierte Investitionen zur Verfügung:
- Zuschuss: Bereitstellung von Mitteln durch den Staat zur Deckung eines Teils der förderfähigen Ausgaben des Investitionsplans, der als Prozentsatz der gesamten Investitionskosten festgelegt wird.
- Leasing-Zuschuss: Der Staat übernimmt einen Teil der Raten, die im Rahmen eines Leasingvertrags für den Erwerb neuer Maschinen und sonstiger Ausrüstungen, wobei die Gesamtlaufzeit des Leasingvertrags 7 Jahre nicht überschreiten darf.
- Lohnkostenzuschuss (für neu geschaffene Arbeitsplätze): Der Staat übernimmt einen Teil der Kosten für neu geschaffene Arbeitsplätze, die im Zusammenhang mit dem Investitionsplan stehen.
- Risikofinanzierung (nur für das Programm "Neues Unternehmertum"): Bereitstellung von Beihilfen entweder für den Zinssatz für Darlehen mit reduzierten Sicherheiten oder für die Versicherungskosten für risikoreiche Darlehen.
- Schnellverfahren für die Genehmigung von Lizenzen (nur für die Programme Just Transition und Großinvestitionen)
Das Investitionsförderungsgesetz umfasst 13 thematische Schemata, die Anreize für bestimmte Aktivitäten und Sektoren bieten sollen:
01 Digitale und technologische Transformation von Unternehmen
02 Grüner Wandel - Ökologische Modernisierung von Unternehmen
03 Neues Unternehmertum
04 Gerechte Übergangsregelungen
05 Forschung und angewandte Innovation
06 Agrar- und Ernährungswirtschaft - Primärproduktion und Verarbeitung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen - Fischerei und Aquakultur
07 Verarbeitendes Gewerbe - Lieferkette
08 Unternehmensexpansion
09 Fremdenverkehr
10 Alternative Formen des Tourismus
11 Großinvestitionen
12 Europäische Wertschöpfungsketten
13 Unternehmertum 360 Grad
Aufgrund der vielfältigen Änderungen in Griechenland ist "Enterprise Greece" (siehe Förderagentur) erste Ansprechorganisation für Unternehmen, die Hilfestellung bei Ihrer Ansiedlung in Griechenland suchen.
- sonstige Förderangebote
Die Hellenic Development Bank, HDB, der staatliche Dachfonds Griechenlands, bietet verschiedene Beteiligungs- und Finanzierungsfonds, die besonders auf KMU ausgerichtet sind, beispielsweise der Green Greek Funds.
Die Europäische Union unterstützt Unternehmen in Griechenland mit einer breiten Palette von EU-Programmen, die Darlehen, Bürgschaften, Risikokapital und andere Formen der Eigenkapitalfinanzierung bereitstellen. Diese Finanzinstrumente werden von Finanzintermediären wie Banken, Risikokapitalfonds und anderen Finanzinstituten verwaltet. Ansprechpersonen sind lokale Kreditinstitute.
Als Gegenleistung für ihren Zugang zum EU-Binnenmarkt haben Island, Liechtenstein und Norwegen Finanzierungsmechanismen aufgelegt, von denen auch Griechenland profitiert. Ziel der Zuschüsse ist die Anpassung der Wirtschaft und des institutionellen Gefüges an EU-Niveau. Thematisch im Vordergrund stehen Klima- und Umweltschutz sowie Nachhaltigkeit und die gesellschaftliche Entwicklung. Im September 2024 haben die EU und Island, Liechtenstein und Norwegen ein Abkommen über die EWR- und Norwegen-Zuschüsse für die Förderperiode 2021 bis 2028 unterzeichnet. Für Griechenland stehen 159,3 Millionen zur Verfügung.
Die Einrichtungen des Enterprise Europe Network arbeiten im Auftrag der EU. Sie beraten vor allem mittelständische Unternehmen über EU-Fragen und grenzüberschreitende Kooperationsmöglichkeiten. Der EuropaService der deutschen Sparkassen-Finanzgruppe kooperiert mit diesem Netzwerk. Die Partner des griechischen Enterprise Europe Network sind in elf Städten zu finden.
Enterprise Greece Invest & Trade
109 Vasilisis Sophias Avenue, 115 21 Athens GRIECHENLAND
Tel.: +30 210 335 5700
Fax: +30 210 324 2079
E-Mail: info@eg.gov.gr
Internet: https://www.enterprisegreece.gov.gr
Deutsche Botschaft
Karaoli & Dimitriou 3, 106 75 Athen - GRIECHENLAND
Tel.: 0030 / 210 - 72 85 111
E-Mail: info@athen.diplo.de, Internet: https://griechenland.diplo.de/gr-de/vertretungen/botschaft
Deutsch-Griechische Industrie- und Handelskammer
Dorileou 10-12, 115 21 Athen, GRIECHENLAND
Tel.: +30 210 64 19 000
Fax: +30 210 64 45 175
E-Mail: ahkathen@ahk.com.gr, Internet: https://griechenland.ahk.de
Zweigstelle Nordgriechenland/Thessaloniki
Voulgari 50, 542 48 THESSALONIKI, GRIECHENLAND
Tel.: +30 2310 32 77 33
Fax: +30 2310 32 77 37
E-Mail: ahkthess@ahk.com.gr
GERMANY TRADE AND INVEST
Dorileou 10-12
115 21 Athen
GRIECHENLAND
Tel.: +30 210 64 19 022
Fax: +30 210 64 45 175
E-Mail: michaela.balis@gtai.de
Internet: https://www.gtai.de/de/trade/griechenland-wirtschaft#wirtschaftsumfeld
Griechische Botschaft Berlin
Hiroshimastraße 11 - 15, 10785 Berlin
Tel.: 030 20 83 870
E-Mail: gremb.ber@mfa.gr, Internet: https://www.mfa.gr/germany/de/the-embassy
Wirtschafts- und Handelsabteilung
https://www.mfa.gr/germany/de/the-embassy/sections/economic-and-commercial-affairs.html
Tel.: 030 20 83 87 131
E-Mail: wirtschaft@griechische-botschaft.de, ecocom-berlin@mfa.gr
Büros in Düsseldorf und München sind zu finden über folgende Internetseite: https://www.agora.mfa.gr/en/offices-of-economic-and-commercial-affairs/offices-by-country
Deutsch-Hellenische Wirtschaftsvereinigung DHW
Eupener Str. 150
50933 Köln
Tel: 0221 39 79 776
Fax: 0221 39 79 778
Mail: info@dhwv.de
Internet: http://www.dhwv.de
Für den Start ins Auslandsgeschäft bietet der Export Guide sämtliche Informationen und Hilfestellungen der deutschen Außenwirtschaftsförderung.
Germany Trade and Invest (gtai) stellt eine Vielzahl von Informationen zu Griechenland zur Verfügung.
Branchenprofile der Investitionsagentur gibt es zu Tourismus, Energie, IKT, Biowissenschaften, Getränke/Nahrungsmittel/Agrar, Logisti, etc.
Infos rund um Griechenland veröffentlicht das Außenwirtschaftsportal Bayern.
Öffentliche Ausschreibungen aus Griechenland, die aufgrund ihres Umfangs europaweit publiziert werden, finden Sie unter TED (Tenders Electronic Daily).
Um Geschäftspartner in Griechenland zu finden, bietet Ihnen der EuropaService verschiedene Möglichkeiten an, die auf unseren Webseiten im Bereich Kooperationsservice vorgestellt werden. Anonymisierte Kurzprofile griechischer Unternehmen, die auf der Suche nach Geschäftspartnern in Deutschland sind, haben wir für Sie auf einer Seite zusammengestell. Eine Auswahl internationaler Kooperationsbörsen/Unternehmerreisen finden Sie im Bereich Unternehmertreffen und um sein eigenes Profil im Ausland zu veröffentlichen, gibt es die aktive Geschäftspartnersuche. Einzelheiten sind in unserem Leitfaden erläutert. Die Abläufe sind in einer Grafik übersichtlich dargestellt. Bei Fragen helfen wir gern weiter europaservice@dsgv.de, Tel.: 0 30 20225-5798.
Ihre Sparkasse ist Ihr Ansprechpartner auch für alle Fragen rund um die Begleitung internationaler Geschäftsvorhaben in Griechenland. Sie greift für ein breites Informations- und Leistungsangebot auf eigene Kenntnisse, auf Verbundpartner wie den EuropaService, auf ein Netzwerk internationaler Partnerbanken und weitere Spezialisten der Sparkassen-Finanzgruppe zurück. Diese Partner bilden das internationale Netzwerk der Sparkassen-Finanzgruppe.
Hilfestellung, Beratung, Vor-Ort-Begleitung und die passenden Finanzprodukte für Ihr Vorhaben in Griechenland erhalten Sie aus einer Hand über Ihren Firmenkunden- oder Auslandsfachberater.
Falls Sie noch kein Kunde einer Sparkasse sind und Ihnen Ansprechpartner für Griechenland fehlen, wenden Sie sich einfach an den EuropaService. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Ihre Sparkasse vor Ort können Sie auch mit Hilfe der folgenden Internetadresse finden https://www.sparkasse.de/service/filialsuche.html.
© Diese Ausarbeitung oder Teile aus ihr dürfen ohne Erlaubnis des EuropaService der Sparkassen-Finanzgruppe nicht reproduziert werden. Zitate sind mit Nennung der Quelle gestattet. Die Weitergabe durch Institute der Sparkassen-Finanzgruppe an deren Kunden ist frei.
Diese Angaben haben wir mit größtmöglicher Sorgfalt aus vielen Quellen zusammen gestellt. Wegen der sich ständig weiter ändernden Rahmenbedingungen können wir jedoch für Vollständigkeit und Inhalt der Informationen keine Gewähr übernehmen. Komplette Bearbeitung: Stand Juni 2025. Einige Entwicklungen werden laufend eingearbeitet, ohne dass das Erstellungsdatum geändert wird, die neueste pdf-Version des Länderinfo kann daher am besten jeweils aktuell von der Internetseite (https://europaservice.dsgv.de/laenderinfos/albanien-grossbritannien/griechenland.html) generiert werden.