Estland: Geschäftsbedingungen für Handel und Investition
IKT hat großes Gewicht - ausländische Investoren willkommen
Moderne Informations- und Kommunikationstechnologien genießen eine hohe Akzeptanz. Das Land ist stolz auf so innovative Projekte wie die flächendeckende Anwendung von "e-government" oder "e-learning". Dies ermöglicht unter anderem einfache Unternehmensgründungen, auch aus dem Ausland mit der e-residency.
Aktuelles und Perspektiven
- Bis zum Jahr 2035 will Estland die Stromproduktion aus Ölschiefer einstellen. Dies erfordert entsprechend umfangreiche Investitionen in erneuerbare Energien und die Strominfrastruktur.
- Bei der Staatsverschuldung hat das Land mit knapp 20 Prozent des BIP europaweit den besten Wert. Das Land verfügt entsprechend über fiskalischen Spielraum für Förderungen.
- Die liberale Wirtschaftspolitik bietet gute Investitionsbedingungen, auch für ausländische Unternehmen, beispielsweise ist es einfach und schnell möglich, ein Unternehmen zu gründen.
- Das kleine Land hat ein großes Interesse an ausländischen Investitionen, um die Wirtschaft zu diversifizieren. Insgesamt soll sie stärker wissensbasiert werden.
Einen Kurzüberblick über ausgewählte Aspekte der Geschäftsbedingungen in Estland, insbesondere für mittelständische Unternehmen, bietet diese Länderinformation.
Estland hat 1,3 Millionen Einwohner, die sich auf einer Fläche von 45.340 Quadratkilometern, unterteilt in fünf verschiedene Regionen, verteilen. Zum Vergleich, die Niederlande haben eine Fläche von 41.548 Quadratkilometern und fast 17 Millionen Einwohner.
Das Land erwirtschaftete 2023 ein BIP von fast 38 Milliarden Euro. Es ist eine sehr offene Volkswirtschaft, mit einer liberalen Wirtschaftspolitik: Der Export von Gütern umfasste 2023 20,1 Milliarden US-Dollar. Der Import von Gütern betrug 23,4 Milliarden US-Dollar. Deutschland ist der wichtigste Lieferant mit einem Anteil von gut 11 Prozent und das fünftwichtigste Abnehmerland mit gut sechs Prozent, so gtai.
Wirtschaftlich ist Estland sehr mit Ostseeanrainer-Staaten verflochten. Der Bestand an ausländischen Direktinvestitionen belief sich Ende 2022 auf fast 30 Milliarden Dollar. Hieran hat Luxemburg einen Anteil von 24,3 Prozent, Finnland von fast 20 Prozent und Schweden 11,3 Prozent. Der Bestand deutscher Direktinvestitionen in Estland belief sich im Jahr 2021 auf 1.628 Millionen Euro. Die jüngste Umfrage der Deutsch-Baltischen Handelskammer ergab: Von den deutschen Unternehmen, die bereits in Estland engagiert sind, würden sich 93 Prozent wieder für diesen Investitionsstandort entscheiden.
Der Mindestlohn wurde für das Jahr 2024 auf 4,86 Euro/Stunde festgelegt.
Estlands Wirtschaft ist sehr kohlenstoff- und energieintensiv. Das Land investiert in eine effizientere und umweltschonendere Nutzung der Ölschiefer-Vorräte, die bislang in großem Ausmaß genutzt werden. Auch die alternativen Energiequellen, unter anderem Offshore-Windenergie, gewinnen stark an Bedeutung. Bis 2050 soll Klimaneutralität erreicht werden. Broschüren zu erneuerbarer Energie und Energieeffizienz bietet die deutsche Exportinitiative Energie vom Bundesministerium Wirtschaft und Energie unter dem Stichwort Estland.
Der Großraum Tallinn dominiert das Wirtschaftsgeschehen stark, dort wird mehr als 60 Prozent des BIP erwirtschaftet, für das restliche BIP ergibt sich ein West-Ost-Gefälle.
Die wichtigsten Bereiche der estnischen Wirtschaft sind: Informations- und Telekommunikationstechnik, Holzbearbeitung- und -verarbeitung (50 Prozent des Landes sind bewaldet), Maschinenerzeugung und Metallverarbeitung, Elektronik und das Transportwesen. Biotechnologie gilt mittlerweile ebenfalls als aufstrebende Sparte.
Über verschiedene Branchen in Estland informiert die Förderagentur des Landes.
- Lebensmittel und Getränke
- Holzbranche
- Maritime Industrie
- Digitale Bildung
- Umwelttechnik
- Gesundheitstechnologie
- IKT
- Elektrotechnik
- Maschinenbau
- Transport und Logistik
Geschäftspartner in Estland aus verschiedenen Branchen finden Sie in den Kurzprofilen aus Estland.
Für Hermes-Bürgschaften gibt es für Estland keine OECD-weit gültige Entgeltkategorie. Die Entgeltberechnung erfolgt anhand eines Markttests. Eine Risikoeinschätzung von Coface finden Sie in der Analyse des Landes.
Als Stärken des Landes gelten die investorenfreundliche Besteuerung, die effiziente Verwaltung, die Aufgeschlossenheit gegenüber neuen Technologien und die gesunden Staatsfinanzen. Kritisch gesehen werden dagegen die geringe Größe des Marktes und die Schattenwirtschaft, die auf 18 Prozent geschätzt wird.
- Im Doing-Business-Report 2020 der Weltbank belegt Estland Platz 18 (Stand: Oktober 2019), Details zur Zusammensetzung der Platzierung sind im Bericht erläutert.
- Platz 12 hat Estland beim Korruptionswahrnehmungsindex inne (Stand: Januar 2024).
- Zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Estland hat die EU-Kommission erneut einen Bericht veröffentlicht (Stand: Juli 2024).
- Auf Platz 33 liegt das nördlichste baltische Land beim World Competitive Index (Stand: Juni 2024).
- In der Liste der unternehmerfreundlichsten Länder des Wirtschaftsmagazins Forbes belegt Estland Platz 28 (Stand: Dezember 2018).
- Beim Global Innovation Index liegt Estland auf Platz 16 (Stand: September 2023). Zu den einzelnen Komponenten gibt es Informationen.
- Beim Index für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft (Digital Economy and Society Index, DESI), mit dem die Digitalisierungsfortschritte der EU-Mitgliedstaaten verfolgt werden, liegt Estland auf Platz 9 (Stand: Juli 2022).
Die estnische Gesetzgebung macht keinen Unterschied mehr zwischen einheimischen und ausländischen Investoren. Entsprechend ist eine spezielle Genehmigung für Auslandsinvestitionen nicht erforderlich. Es gibt keine Beschränkungen bei der Höhe der ausländischen Beteiligung.
Nach Angaben der Botschaft Estlands bestehen Besonderheiten in bestimmten Bereichen, wie zum Beispiel im Bankwesen, in der Forst-, Wasser-, Energie- und Gaswirtschaft und Telekommunikation sowie im Handel mit medizinischen Produkten. In diesen Bereichen bedürfen die wirtschaftliche Tätigkeit und Investition einer Genehmigung. Informationen über Genehmigungen/Lizenzen für bestimmte wirtschaftliche Aktivitäten finden Sie im "Register of Economic Activities".
Um vor allem Unternehmern Behördengänge im Land zu erleichtern, hat das Land eine Art elektronische Aufenthaltsgenehmigung, e-Residency, eingeführt, damit können diese "Behördengänge" von jedem beliebigen Ort aus abgewickelt werden. Die so genannte e-Staatsbürgerschaft wurde bereits aus 170 Ländern genutzt. Von diesen Internetbürgern wurden 25.000 Unternehmen im estnischen Handelsregister eingetragen.
Arbeitgeber haben alle in Estland beschäftigten Personen in ein Arbeitnehmerregister einzutragen. Hiermit möchte man unter anderem die Schwarzarbeit effizienter bekämpfen.
Esten sind laut Auwi Bayern eher reservierte, nicht allzu gesprächige Geschäftspartner. Geschäftsabschlüsse dauern i. d. R. etwas länger als in Westeuropa. Viel Wert wird auf Pünktlichkeit und Höflichkeit gelegt.
Die Regelungen zur Firmengründung in Estland sind im estnischen Handelsgesetzbuch festgelegt. Das Gesellschaftsrecht in Estland unterscheidet bei den Personengesellschaften die täisühing (TÜ) und die usaldusühing (UÜ).
Bei den Kapitalgesellschaften gibt es die osaühing (OÜ) und die aktsiaselts (AS). Ein Einzelunternehmer ist ein füüsilisest isikust ettevötja (FIE) und einer Genossenschaft vergleichbar ist eine tulundusühistu.
AG: aktsiaselts (AS): Das Mindestgrundkapital beträgt 25.000 EUR, eine Ein-Mann-AG ist möglich. Die Anteilseigner haften lediglich mit ihrer Einlage.
GmbH: osaühing (OÜ): Das Mindeststammkapital kann von den Gründern frei festgelegt werden, es sollte jedoch besser nicht geringer als 2.500 Euro sein. Der Mindestanteil eines jeden darf nicht geringer sein als 0,01 Euro. Eine Ein-Mann-GmbH ist möglich. Die Anteilseigner haften lediglich mit ihrer Einlage.
KG: usaldusühing (UÜ): Es gibt kein Mindestkapital. Es gibt wenigstens einen unbeschränkt haftenden Gesellschafter und einen weiteren beschränkt haftenden Gesellschafter, der kein Recht zum Managen des Unternehmens hat.
OHG: täisühing (TÜ): Es gibt kein Mindestkapital. Es sind mindestens zwei Gründer erforderlich. Alle Gesellschafter haften persönlich unbeschränkt und solidarisch.
Einzelunternehmen: füüsilisest isikust ettevotja (FIE): Es gibt kein Stammkapital, der Gründer haftet persönlich mit seinem Vermögen.
Ausländische Unternehmen können ihre Waren oder Dienstleistungen anbieten, indem sie eine Filiale (filial in Estnisch) einrichten, die im estnischen Handelsregister eingetragen sein muss. Da eine Niederlassung keine juristische Person ist, haftet das Unternehmen für die Verpflichtungen aus der Tätigkeit der Niederlassung. Eine Zweigniederlassung (filiaal) ist keine juristische Person. Wenn nicht mindestens die Hälfte der Geschäftsführer der Zweigniederlassung ihren Wohnsitz in Estland, im EWR oder in der Schweizerischen Eidgenossenschaft haben, muss die ausländische Gesellschaft eine estnische Kontaktperson benennen.
Eine Darstellung der Unternehmensformen und Anleitung zur Gründung bietet die estonische Förderagentur.
Das e-Business Register ist das offizielle Portal des estnischen Staates, das die Daten aller in Estland registrierten juristischen Personen enthält. Die Registrierungsabteilung des Amtsgerichts Tartu ist die Registerführerin.
Das e-Residency-Programm ermöglicht auch nicht-estnischen Bürgern, auf das Register zuzugreifen und die digitalen Lösungen bei der Gründung eines Unternehmens in Estland zu nutzen. Das e-Business-Register macht die Eintragung eines Unternehmens und die Einreichung von Dokumenten wie Jahresberichte für die Nutzer einfach und effizient, unabhängig davon, wo sie sich gerade befinden.
Sind die Gründer der Gesellschaft nicht in der Lage, Dokumente digital zu unterzeichnen, so muss die Gesellschaft bei einem Notar eingetragen werden. Die Eintragung beim Notar ist ebenfalls erforderlich, wenn die Einlage des Gesellschaftskapitals nicht in Geld besteht, sondern in einer geldwerten Sache oder einem Eigentumsrecht, das auf die GmbH übertragen werden soll (z. B. Ausrüstung, Software, usw.).
Die einzelnen Schritte einer Online-Registrierung eines Unternehmens ist auf der Webseite e-residency erläutert.
Das zentrale Register- und Informationssystem finden Sie im Internet unter https://www.rik.ee/en.
Reinvestierte, bzw. im Unternehmen thesaurierte Gewinne sind nicht steuerpflichtig. Ausgeschüttete Unternehmens-Gewinne werden wie Einkommen von Privatpersonen mit einer Pauschalrate besteuert. Diese Pauschalrate beträgt grundsätzlich 20 Prozent. Ab dem Jahr 2025 wird er auf 22 Prozent erhöht, so deloitte.
Für regelmäßige Gewinnausschüttungen beträgt der Körperschaftsteuersatz 14 Prozent, wenn die Dividenden an juristische Personen gezahlt werden. Diese Regelung soll mit dem Jahr 2025 nicht mehr existieren, so deloitte.
Eine Darstellung des Steuersystems hat die Förderagentur des Landes erstellt. Weitere Informationen gibt es auch beim staatlichen Internetportal eesti oder beim estnischen Finanzministerium.
Seit 1. Januar 2024 gilt ein Satz von 22 Prozent für fast alle Güter und Dienstleistungen. Ein Satz von neun Prozent bezieht sich z. B. auf Bücher, Hotelübernachtungen und Artikel zur medizinischen Versorgung. Für Zeitungen und Zeitschriften, gedruckt oder elektronisch, gilt ein Satz von fünf Prozent.
Ab dem Jahr 2025 soll der Satz von fünf Prozent auf neun Prozent erhöht werden und der Satz von neun Prozent auf 13 Prozent, so deloitte.
Seit dem Jahr 2018 sind Unternehmen mit Jahresumsätzen ab 40.000 Euro zur Umsatzsteuerregistrierung verpflichtet. Eine freiwillige Registrierung ist jederzeit möglich.
Detailliertere Informationen zur Mehrwertsteuer finden Sie bei Invest in Estonia oder beim estnischen Finanzministerium.
Aktuell gilt das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Estland und Deutschland vom 29. November 1996. Es ist am 30. Dezember 1998 in Kraft getreten (BGBl. 1998 II S. 547).
Der Text des derzeitigen DBA ist zu finden beim Bundesfinanzministerium (-> Themen -> Steuern -> Internationales Steuerrecht -> staatenbezogene Informationen).
Estland hat den Euro am 1. Januar 2011 eingeführt. Prinzipiell sind Ein- und Ausfuhren von Landes- und Fremdwährung uneingeschränkt zulässig. Bei Bargeld im Wert von 10.000 Euro oder mehr ist die Ein- und Ausfuhr in die/aus der EU bei der estnischen Zollbehörde zu deklarieren.
Die Veräußerung von Liegenschaften erfordert die Einschaltung eines Notars und eine Eintragung ins Grundbuch, das von den Kreisgerichten geführt wird. Mit dem Grundstück fest verbundene Bauwerke folgen dem Recht am Grundstück.
Links zu den verschiedenen Industrieparks, die bereits entwickelte Infrastruktur bieten und zu den drei Freizonen, die günstig an Autobahnen, Schienen oder Häfen gelegen sind, bietet die Förderagentur Estlands.
Die Grundsteuer beträgt nach Angaben von deloitte 0,1 bis 1,0 Prozent des steuerbaren Wertes.
Durch den Wegfall der Körperschaftsteuer für reinvestierte Gewinne werden Investitionen gefördert, so dass das Wirtschaftswachstum stimuliert wird.
Spezielle Vergünstigungen für ausländische Investoren bestehen ebenfalls nicht.
Es gibt Freihandelszonen in Estland mit entsprechenden Steuervergünstigungen, dies sind Paldiski, Muuga und Sillamäe. Links zu diesen Freihandelszonen bietet die Förderagentur des Landes. Es gibt keine speziellen Steueranreize, da das gesamte Steuersystem für Unternehmen günstig ist, so dass es insgesamt als Steuervergünstigung angesehen werden kann.
Mit der Aufbau- und Resilienzfazilität in Höhe von 672,5 Milliarden Euro, davon 312,5 Milliarden Euro an Zuschüssen, will die Europäische Union die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Wirtschaft und Gesellschaft in ihren Mitgliedsländern, wie Estland, abfedern.
Der estnische Aufbau- und Resilienzplan, mit dem das Land 969,3 Millionen Euro an Zuschüssen aus dieser Aufbau- und Resilienzfazilität bekommen möchte, ist Anfang Oktober 2021 von der EU-Kommission positiv bewertet worden. Auch der Europäische Rat hat den Plan von Estland genehmigt. Über die Entwicklung und den Einsatz der Aufbaumittel in Estland informiert die EU-Kommission.
Für die Förderperiode 2021 bis 2027 ist im Juli 2021 die neue Fördergebietskarte für Estland veröffentlicht worden. Das gesamte Land zählt zu den Übergangsregionen. Diese Fördergebietskarte ermöglicht Estland gezielte staatliche Beihilfen für Unternehmen, um die Förderung der regionalen Entwicklung voranzubringen. Diese Regionalbeihilfen dienen der Förderung des Wirtschaftswachstums und der Stärkung des Zusammenhalts im Binnenmarkt. Seit 1. Januar 2022 gelten neue Leitlinien für Regionalbeihilfen.
Die EU-Kommission hat Mitte Juli 2022 das Partnerschaftsabkommen mit Estland für die Förderperiode 2021 bis 2027 über 3,5 Milliarden Euro abgeschlossen, das die Strategie für den landesweiten Einsatz der europäischen Struktur- und Investitionsfonds beinhaltet. Dieses Partnerschaftsabkommen bildet die Basis für die operationellen Programme, in denen die Investitionsprioritäten und konkreten Maßnahmen Estlands und seiner Regionen festgelegt sind.
Informationen zur Kohäsionspolitik der EU für die Periode 2021 bis 2027 hat die EU auf einer Internetseite zusammengefasst, dort können für Estland für einzelne Elemente Filter gesetzt werden.
Die maximale Förderhöhe für Vorhaben in Estland wird je nach Region und Unternehmensgröße durch das EU-Beihilferecht bestimmt und begrenzt die Summe aller geldwerten Förderungen durch Staat, Region und Kommune. Solche Höchstförderquoten sind nicht gleichzusetzen mit der tatsächlichen Förderung, die aus einzelnen oder kombinierten Maßnahmen erwächst. Für den Unternehmer gilt daher:
- Wie hoch die tatsächliche Förderung ist, wird durch angebotene Programme definiert;
- Anträge auf Förderung sind an estnische Stellen zu stellen.
- Mittelstandsförderung
Die Mittelstandsförderung ist in großen Teilen die Umsetzung der EU-Strukturfonds. Zur Mittelstandsförderung kann Estland zudem Unterstützungen aus EU-Programmen, wie beispielsweise Horizont Europa, einsetzen. Daneben werden Maßnahmen der Wirtschaftsförderung auch allein aus nationalen, bzw. regionalen Haushaltsmitteln finanziert.
Einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten der Entwicklungsförderung für Unternehmen sowie eine Filtermöglichkeit bietet die Estonian Business and Innovation Agency, die aus dem Zusammenschlusse von der Agentur Enterprise Estonia und KredEx hervorgegangen ist.
Für die Unterstützung von Start-Ups gibt es einen eigenen Webauftritt.
Darlehen, Beteiligungskapital sowie Kreditgarantien für Investitionsprojekte vergibt der Credit and Export Guarantee Fund (KredEx). Die Antragstellung erfolgt bei der (estnischen) Hausbank. Die Kreditprogramme sind bei der Kredtibürgschaftsgesellschaft Kredex beschrieben.
Für Förderungen von Umweltmaßnahmen ist das Umweltinvestitions-Zentrum (Keskkonnainvesteeringute Keskus) zuständig.
Die Kommission und die EWR-EFTA-Staaten haben eine Einigung über den EWR-Finanzmechanismus 2021-2028 erzielt, vorgesehen sind Zuschüsse für 15 Länder, die in der EU wirtschaftlich am schwächsten sind. Für Estland sind 36.750.087 Millionen Euro vorgesehen. Ziel der Zuschüsse ist die Anpassung der Wirtschaft und des institutionellen Gefüges an EU-Niveau. Thematisch im Vordergrund stehen Klima- und Umweltschutz sowie Nachhaltigkeit und die gesellschaftliche Entwicklung zum Beispiel in Fragen der Gleichberechtigung. Bevor die Abkommen in Kraft treten können, müssen sie von mehreren Institutionen genehmigt werden. Der Starttermin ist noch ungewiss. Was in der Periode 2014 bis 2021 gefördert wurde, finden Sie unter https://eeagrants.org/.
Die Europäische Union unterstützt Unternehmen in Estland mit einer breiten Palette von EU-Programmen, die Darlehen, Bürgschaften, Risikokapital und andere Formen der Eigenkapitalfinanzierung bereitstellen. Diese Finanzinstrumente werden von Finanzintermediären wie Banken, Risikokapitalfonds und anderen Finanzinstituten verwaltet. Ansprechpartner sind lokale Kreditinstitute.
Die Einrichtungen des Enterprise Europe Network arbeiten im Auftrag der EU. Sie beraten vor allem mittelständische Unternehmen über EU-Fragen und grenzüberschreitende Kooperationsmöglichkeiten. Der EuropaService der Sparkassen-Finanzgruppe in Deutschland kooperiert mit diesem Netzwerk. Zum estnischen Enterprise Europe Network gehören sechs Partnerorganisationen.
- Regionalförderung
In den einzelnen Regionen gibt es seit 2003 so genannte regionale Entwicklungs-Zentren, die mittlerweile Entwicklungs-Organisationen heißen. Über das Land verteilt gibt es 15 Organisationen.
Zur Unterstützung der Entwicklung ländlicher Regionen gibt es den Ländlichen Entwicklungsfonds (Maaelu Edendamise Sihtasutus). Dieser unterstützt Landwirte und andere kleine und mittlere Unternehmen in ländlichen Gegenden durch Kreditgarantien und Darlehen.
Die Stadt Tallinn hat eigene Förderangebote aufgelegt.
Darüber hinaus hat Tallinn als Teil der allgemeinen Unternehmensförderung eine Reihe von Industrie- und Gewerbeparks eingerichtet (keine Ansiedlungsförderung).
Estland verfügt ferner über drei Freihäfen, in Muuga (gehört zu Tallinn), Paldiski und Sillamäe, in denen auch produziert werden kann. In diesen Zonen sind die Unternehmen von der Mehrwertsteuer, Zöllen und der Abgabe auf Transitverkehr befreit.
Die Estonian Investment Agency (EIA), die zu Enterprise Estonia gehört, ist eine Regierungsbehörde, die ausländische Investitionen in Estland fördert und internationale Unternehmen bei der Suche nach Geschäftsmöglichkeiten in Estland unterstützt.
Estonian Investment Agency
Enterprise Estonia
Lasnamäe 2, 11415 Tallinn, ESTLAND
Tel.: +372 6 27 97 00
E-Mail: invest@eas.ee, Internet: https://investinestonia.com/
Seit Januar 2022 gibt es die neue Organisation Estnische Agentur für Wirtschaft und Innovation (EAS). Sie ist aus dem Zusammenschluss von KredEx und Enterprise Estonia entstanden. Ihre Ziele sind die Steigerung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit Estlands sowie die Entwicklung des Unternehmertums und des Lebensumfelds.
Estnische Handelskammer:
Eesti Kaubandus-Tööstuskoda (Estonian Chamber of Commerce and Industry)
Toom-Kooli 17, 10130 Tallin, ESTLAND
Tel.: +372 604 00 60
E-Mail: koda@koda.ee, Internet: https://www.koda.ee
Saksa-Balti Kaubanduskoda
Deutsch-Baltische Handelskammer
Suurtüki 4b, 10133 Tallinn, ESTLAND
Tel.: +372 627 69 40
Fax: +372 627 69 50
E-Mail: info@ahk-balt.org, Internet: https://www.ahk-balt.org
Repräsentanz der Förderagentur Enterprise Estonia für Investitionen:
Wirtschaftsförderung Estlands
Frau Riina Leminsky,
Kleine Reichenstraße 6, 20457 Hamburg
Tel.: 040 3038-7899,
E-Mail: riina.leminsky@eas.ee, hamburg@eas.ee
Tiina Kivikas
Enterprise Estonia, Nürnberg - Export
Flughafenstr. 118, 90411 Nürnberg
Tel: +49 911 374 95 48
E-Mail: Tiina.Kivikas@estonia.eu
Leana Kammertöns, Export Adviser in Northern Germany
Eesti Suursaatkond Berliinis / Estonian Embassy in Berlin
Hildebrandstr. 5, 10785 Berlin
Phone: + 49 30 254 606 03
Mobile: +49 176 629 093 62
Fax: + 49 30 254 606 01
skype: leana.kammertoens
e-mail:lena.kammertons@estonia.eu
- Für den Start ins Auslandsgeschäft bietet der Export Guide sämtliche Informationen und Hilfestellungen der deutschen Außenwirtschaftsförderung.
- Germany Trade and Invest (gtai) stellt eine Vielzahl von Informationen zu Estland zur Verfügung.
- Einen Leitfaden für Exporte nach Estland bietet das Außenwirtschaftszentrum Bayern in Zusammenarbeit mit der Außenwirtschaft Österreich.
- Öffentliche Ausschreibungen aus Estland, die aufgrund ihres Umfangs europaweit publiziert werden, finden Sie unter TED (Tenders Electronic Daily).
- Estonian Export Directory, Datenbank mit Firmeneinträgen in vielen Wirtschaftszweigen.
- Um Geschäftspartner in Estland zu finden, bietet Ihnen der EuropaService verschiedene Möglichkeiten an, die auf unseren Webseiten im Bereich Kooperationsservice vorgestellt werden. Anonymisierte Kurzprofile estnischer Unternehmen, die auf der Suche nach Geschäftspartnern in Deutschland sind, haben wir für Sie auf einer Seite zusammengestellt. Eine Auswahl internationaler Kooperationsbörsen/Unternehmerreisen finden Sie im Bereich Unternehmertreffen und um sein eigenes Profil im Ausland zu veröffentlichen, gibt es die aktive Geschäftspartnersuche. Einzelheiten sind in unserem Leitfaden erläutert. Die Abläufe sind in einer Grafik übersichtlich dargestellt. Bei Fragen helfen wir gern weiter europaservice@dsgv.de, Tel.: 0 30 20225-5798
Ihre Sparkasse ist Ihr Ansprechpartner auch für alle Fragen rund um die Begleitung internationaler Geschäftsvorhaben in Estland. Sie greift für ein breites Informations- und Leistungsangebot auf eigene Kenntnisse, auf Verbundpartner wie den EuropaService, auf ein Netzwerk internationaler Partnerbanken und weitere Spezialisten der Sparkassen-Finanzgruppe zurück. Diese Partner bilden das internationale Netzwerk der Sparkassen-Finanzgruppe.
Hilfestellung, Beratung, Vor-Ort-Begleitung und die passenden Finanzprodukte für Vorhaben in Estland erhalten Sie aus einer Hand über Ihren Firmenkunden- oder Auslandsfachberater.
Falls Sie noch kein Kunde einer Sparkasse sind und Ihnen Ansprechpartner für Estland fehlen, wenden Sie sich einfach an den EuropaService. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Ihre Sparkasse vor Ort können Sie auch mit Hilfe der folgenden Internetadresse finden https://www.sparkasse.de/service/filialsuche.html.
© Diese Ausarbeitung oder Teile aus ihr dürfen ohne Erlaubnis des EuropaService der Sparkassen-Finanzgruppe nicht reproduziert werden. Zitate sind mit Nennung der Quelle gestattet. Die Weitergabe durch Institute der Sparkassen-Finanzgruppe an deren Kunden ist frei.
Diese Angaben haben wir mit größtmöglicher Sorgfalt aus vielen Quellen zusammengestellt. Wegen der sich ständig weiter ändernden Rahmenbedingungen können wir jedoch für Vollständigkeit und Inhalt der Informationen keine Gewähr übernehmen. Komplette Bearbeitung: Stand September 2024. Einige Entwicklungen werden laufend eingearbeitet, ohne dass das Erstellungsdatum geändert wird, die neueste pdf-Version des Länderinfo kann daher am besten jeweils aktuell von der Internetseite (https://europaservice.dsgv.de/laenderinfos/albanien-grossbritannien/estland.html) generiert werden.