Slowenien: Geschäftsbedingungen für Handel und Investition

Mangelnde Digitalisierung und Energieeffizienz bieten Chancen

Das kleine Land, von der Größe Sachsen-Anhalts, ist das am drittstärksten industrialisierte in der EU. Es vermarktet sich selbst als grüne, kreative und smarte Wirtschaft.

Aktuelles und Perspektiven

Slowenien-Wirtschaft-Digitalisierung
  • Als sehr internationalisierte Volkswirtschaft ist Slowenien stark von der Entwicklung in anderen Ländern abhängig. Zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit setzt die Regierung auf eine wissensbasierte Gesellschaft und fördert u.a. grüne Energie, Energieeffizienz, Digitalisierung, nachhaltige Landwirtschaft, Abfall- und Kreislaufwirtschaft sowie Elektrifizierung. Mit dem jüngsten Investitionsfördergesetz will die Regierung vor allem das Wachstum der Wertschöpfung pro Beschäftigten steigern.
  • Verbesserungsbedarf sehen deutsche Unternehmen, die bereits in Slowenien aktiv sind, bei der Effizienz der öffentlichen Verwaltung allgemein und speziell der Steuerverwaltung. Ferner bei der Korruptionsbekämpfung und der Steuerbelastung. Dies ergab eine Umfrage der AHK Slowenien.
  • Die Arbeitnehmer in Slowenien gelten als gut qualifiziert, motiviert und mit einem ausgeprägten Qualitätsbewusstsein ausgestattet, so dass das Land für ausländische Direktinvestitionen interessant ist. 

Einen Kurzüberblick über ausgewählte Aspekte der Geschäftsbedingungen in Slowenien, insbesondere für mittelständische Unternehmen, bietet diese Länderinformation.

Slowenien-Tourismus-Import

Slowenien und Deutschland unterhalten weiterhin enge Wirtschaftsbeziehungen. Im Jahr 2021 hatte Deutschland unter den Hauptabnehmerländern einen Anteil von 17,3 Prozent und belegte damit Platz 1. Bei den Hauptlieferländern betrug der Anteil fast 13 Prozent, was den 2. Platz bedeutete. Die ausländischen Direktinvestitionen umfassten 2020 einen Bestand von gut 20 Milliarden US-Dollar, Deutschlands Anteil daran betrug 8,1 Prozent, was den dritten Platz bedeutete. Spitze war hier Österreich, das einen Anteil von 25 Prozent hatte. 

Der gesetzliche Bruttomindestlohn beträgt für das Jahr 2023 1.203,36 Euro/Monat.

Für Hermes-Bürgschaften gibt es für Slowenien keine OECD-weit gültige Entgeltkategorie. Die Entgeltberechnung erfolgt anhand eines Markttests. Eine Risikoeinschätzung des Landes bietet Coface.

Slowenien hat 2,1 Millionen Einwohner und erwirtschaftete 2022 ein BIP pro Kopf von fast 28.000 EUR. Als positiv werden die Leistungsbereitschaft, die Produktivität sowie die günstige geografische Lage, die guten Kenntnisse der Märkte auf dem Westbalkan und die gut ausgebaute Straßeninfrastruktur von Investoren gesehen. Das Land grenzt an Italien, Kroatien, Österreich und Ungarn. 

Besondere Chancen bieten sich, nach Angaben des Außenwirtschaftszentrums Bayern, in den Bereichen Logistik aufgrund der zentralen Lage in Europa und der Infrastruktur, vor allem im Ausbau des Schienennetzes . Ferner bei energieeffizienten Technologien. Die Vielfalt des Landes ermöglicht eine Diversifizierung des Tourismus. Als stark bewaldetes Land (fast 60 Prozent der Fläche) bietet Slowenien zahlreiche Möglichkeiten im Bereich Holz und nachhaltiges Bauen. Bei der Abwasserbehandlung muss das Land noch aufholen. Ferner sollen Wasser- und Windenergie ausgebaut werden. 

Informationen über einige wichtige Branchen in Slowenien hat die Förderagentur des Landes zusammengestellt. Geschäftspartner in Slowenien können Sie aus verschiedenen Branchen in den Kurzprofilen slowenischer Unternehmen finden.

Slowenien-Investition-Gewerbe

Bis Juni 2023 gibt es eine Anzeigepflicht für ausländische Investitionen, die sich auf Übernahmen slowenischer Unternehmen, Greenfieldvorhaben oder den Immobiliensektor beziehen. Diese Maßnahme war im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie eingeführt worden, so gtai.

Grundsätzlich können Deutsche unter den gleichen Bedingungen wie Slowenen ein Unternehmen in Slowenien gründen.

Ein Gewerberecht im deutschen Sinn gibt es in Slowenien nicht. Die Anforderungen zur Ausübung einer Tätigkeit sind in Einzelgesetzen geregelt, z. B. im Baugesetz. 

Bereits im Gründungsvertrag sollte die geplante Tätigkeit genau beschrieben werden, da eine Gesellschaft nur diese ausüben kann; die Nachmeldung einer Tätigkeit ist nicht ganz einfach, so das Außenwirtschaftszentrum Bayern.

Voraussetzungen für die Ausübung handwerklicher Tätigkeiten bietet die Internetseite der Handwerkskammer Slowenien. Informationen über Genehmigungen und Vorschriften liefert der slowenische Business Point.

 

Jeder EU-Bürger, der sich länger als drei Monate in Slowenien aufhält, muss eine Aufenthaltsgenehmigung einholen. Die polizeiliche Meldung hat jedoch innerhalb von drei Tagen bei der örtlich zuständigen Behörde zu erfolgen. Arbeiten EU-Bürger als entsandte Arbeitnehmer für eine deutsche Firma, benötigen sie keine Arbeitsgenehmigung. Bei einer Entsendung bis zu zwei Jahren bleibt die Sozialversicherungspflicht in Deutschland. Übersteigt die Entsendung diesen Zeitraum, dann kann es mit behördlicher Genehmigung eine Verlängerung bis zu fünf Jahren geben.

 

Einige Informationen zu Gegebenheiten im Geschäftsgebahren bietet die Internetseite Business Culture. Das Außenwirtschaftszentrum Bayern empfiehlt auf jeden Fall Slowenien NICHT als Balkan oder osteuropäischen Staat zu bezeichnen.

Das Arbeitsrecht in Slowenien gilt als eines der arbeitnehmerfreundlichsten. Die Gewerkschaften gelten als stark und wenig kompromissbereit.

Für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen besteht eine Vignettenpflicht auf Autobahnen und Schnellstraßen, für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen gibt es eine kilometerabhängige Maut.

Slowenien-Unternehmen-Recht

Das slowenische Gesellschaftsrecht kennt im Wesentlichen dieselben Unternehmensformen wie das deutsche Recht, wobei alle Gesellschaften, abgesehen vom selbstständigen Einzelunternehmer, den Status einer juristischen Person haben, so das AuWi Bayern. 

Die mit Abstand beliebteste Unternehmensform ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die von mehr als 90 Prozent aller Unternehmen gewählt wird.

GmbH: Druzba z omejeno odgovornostjo (d.o.o.):
Das Mindestgründungskapital beträgt 7.500 EUR. Die Mindesteinlage eines jeden Gesellschafters beträgt 50 EUR. Vor der Registrierung müssen mindestens 25 Prozent der Bareinlage jedes Gesellschafters eingezahlt werden. Die Summe aller eingezahlten Einlagen muss mindestens EUR 7.500 betragen. Sacheinlagen müssen vor der Eintragung in voller Höhe geleistet werden. Die Gesellschaft kann von einem oder mehreren Gesellschaftern gegründet werden. Maximal darf sie 50 Gesellschafter haben. Wenn die GmbH mehr als 50 Gesellschafter haben möchte, muss zuvor die Zustimmung des Wirtschaftsministers eingeholt werden. Die Haftung des Gesellschafters ist auf die Einlage beschränkt.

AG: delniska druzba (d.d.):
Das Mindestgründungskapital beträgt 25.000 EUR. Die Einlagen können in bar oder in Form von Sachleistungen erfolgen. Mindestens ein Drittel des Gründungskapitals muss in bar eingebracht werden. Mindestens 25 Prozent des Nennwerts der Anteile, die in bar zu leisten sind, müssen vor der Eintragung eingezahlt werden. Sacheinlagen müssen vor der Registrierung in voller Höhe erbracht werden. Die Gründung kann von einem oder mehreren Gründern erfolgen, es gibt keine Beschränkungen. Die Haftung des einzelnen Gesellschafters ist auf seine Einlage beschränkt.

OHG: druzba z neomejeno odgovornostjo (d.n.o.):
Sie besteht aus mindestens zwei Gesellschaftern, ein Mindestkapital ist nicht vorgesehen, die Gesellschafter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen.

KG; komanditna druzba (k.d.):
Sie wird von mindestens zwei Gesellschaftern gegründet, von denen der Komplementär mit seinem gesamten Vermögen haftet und der Kommanditist nur mit seiner Einlage, dafür ist letzterer nicht zur Geschäftsführung berechtigt. Ein Mindestkapital ist nicht vorgeschrieben.

Einzelunternehmer: samostojni podjetnik (s.p.):
Er haftet mit seinem gesamten Privatvermögen, ein Mindestkapital ist nicht vorgesehen.

 

Weitere Informationen auf Englisch zur Unternehmensgründung und zu verschiedenen Unternehmensformen bietet die Investitioinsförderagentur des Landes.

Slowenien-Register-Gericht

Für alle Gesellschaftsformen gilt der Grundsatz der verpflichteten Eintragung in das slowenische Gerichtsregister (Sodni register).

Gesellschaften können unter bestimmten Voraussetzungen online über das staatliche Unternehmer-Portal SPOT registriert werden. 

Weitere Informationen zum Registrierungsprozedere finden Sie beim slowenischen Business Point. Dort finden Sie spezielle Infos über die Registrierung der verschiedenen Gesellschaftsformen. Auch die Investitionsförderagentur des Landes bietet einige Informationen zur Registrierung.

Slowenien-Unternehmen-Steuer

Der Körperschaftsteuersatz beträgt 19 Prozent. Dieser gilt für juristische Personen, die einer gewinnbringenden Tätigkeit nachgehen, also auch für Personengesellschaften.

Die Förderagentur bietet auf einer Seite Informationen über die Gewerbesteuer in Slowenien mit einem pdf zur Körperschaftsteuer.

Informationen und Formulare zum Eintrag in das Steuerregister bietet die Finanzverwaltung.

Slowenien-Geschäft-Steuer

Seit 1. Juli 2013 beträgt der reguläre Satz für die Mehrwertsteuer 22 Prozent und der ermäßigte Satz liegt bei 9,5 Prozent. Letzterer gilt beispielsweise für Nahrungsmittel. Einen besonders reduzierten Satz in Höhe von fünf Prozent gibt es für Bücher und Zeitungen.

Steuerpflichtige mit einem Jahresumsatz von höchstens 50.000 EUR müssen sich nicht für die Mehrwertsteuer registrieren lassen, sie können es aber freiwillig tun.

Die Förderagentur bietet auf einer Seite Informationen über Steuern für Unternehmen ein pdf über die Mehrwertsteuer in Slowenien.

Weitere Informationen zur Mehrwertsteuer bietet die Finanzverwaltung.

Slowenien-Geschäft-Grenze

Zwischen der Republik Slowenien und der Bundesrepublik Deutschland wurde im Mai 2006 ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung geschlossen. Es trat im Dezember 2006 in Kraft. 

Der Text des aktuellen DBA sowie ein Protokoll zur Änderung des Abkommens finden Sie beim Bundesfinanzministerium unter -> Themen -> Steuern -> Internationales Steuerrecht -> Staatenbezogene Informationen.

Slowenien-Euro

Das Devisenregime ist innerhalb der EU vollständig liberalisiert. Reisende, die in die EU einreisen oder aus ihr ausreisen und Barmittel von 10.000,- EUR oder mehr (oder den Gegenwert in anderen Währungen oder anderen leicht konvertiblen Werten wie auf Dritte ausgestellte Schecks) mit sich führen, haben diesen Betrag schriftlich und unaufgefordert beim Grenzzollamt des EU-Landes, in dem die Ein- oder Ausreise stattfindet, anzumelden.

Unternehmen dürfen Barzahlungen nur bis zu einem Betrag von einschließlich 5.000 Euro annehmen, so das Europäische Verbraucherzentrum.

Slowenien-Erwerb-Real-Estate

Bürger der Europäischen Union (sowohl natürliche als auch juristische Personen) können in Slowenien Immobilien frei erwerben und stehen rechtlich auf einer Stufe mit slowenischen Personen. 

Um die Suche nach einem Standort zu erleichtern, gibt es bei der Investitionsförderagentur ein entsprechendes Suchtool, mit dem man zum Beispiel nach einer bestimmten Größe oder Region suchen kann. 

Die Grunderwerbsteuersatz beträgt 2 Prozent.

Slowenien-Vergünstigungen
  • Als Anreiz für Investitionen kann die Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage reduziert werden, zum Beispiel kann es folgende Erleichterungen geben:
    ein Abzug von 100 Prozent des Betrags, der in inländische Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten (F&E) und den Kauf von F&E-Dienstleistungen investiert wird;
  •  ein Abzug von 40 Prozent des tatsächlich investierten Betrags in bestimmte Ausrüstungen und immaterielle Vermögenswerte;
  •  ein Abzug von 40 Prozent des tatsächlich investierten Betrags in die digitale Transformation und den grünen Wandel (z. B., Cloud Computing, künstliche Intelligenz, Big Data, umweltfreundliche Technologien usw.);

Ferner gibt es Vergünstigungen für die Beschäftigung bestimmter Personengruppen:

  • Erleichterungen für die Beschäftigung von Behinderten (50 Prozent des Gehalts dieser Personen; 70 Prozent für voll körperbehinderte und gehörlose Personen);
  • Erleichterungen für die Beschäftigung von Personen, die jünger als 29 Jahre oder älter als 55 Jahre sind, in einem Beruf, für den ein Arbeitskräftemangel besteht (45 Prozent des Lohns für die ersten 24 Monate der Beschäftigung) und für die erste Beschäftigung von Personen, die jünger als 25 Jahre sind (55 Prozent des Lohns);
  • Erleichterungen für die Beschäftigung von Personen für praktische Arbeiten in der Berufsausbildung (80 Prozent des durchschnittlichen Monatslohns von Arbeitnehmern in Slowenien für jeden Monat praktischer Arbeit); und
  • Erleichterungen für Beschäftigung und Investitionen in bestimmten Regionen.

Weitere Informationen zu Steueranreizen finden Sie auf Englisch bei der Investitionsförderagentur des Landes.

Slowenien-Unternehmen-Förderung

Mit einem Volumen von 672,5 Milliarden Euro hat die EU die Aufbau- und Resilienzfazilität für seine Mitglieder, u.a. Slowenien, aufgelegt, davon 312,5 Milliarden Euro an Zuschüssen. Ziel dieser Fazilität ist es, die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Wirtschaft und Gesellschaft abzufedern.

Der slowenische Aufbau- und Resilienzplan, mit dem das Land 1,8 Milliarden Euro an Zuschüssen und 750 Millionen an Darlehen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität bekommen möchte, ist im Juli 2021 von der EU-Kommission positiv bewertet worden, ebenso vom Europäischen Rat, so dass Gelder fließen können. Über die Entwicklung und den Einsatz der Aufbaumittel in Slowenien informiert die EU-Kommission.

Darüber hinaus erhält Slowenien Mittel aus den EU-Strukturfonds, die unter anderem zur unternehmensbezogenen Regional- und Arbeitsmarktentwicklung eingesetzt werden. Die neue Fördergebietskarte für Slowenien für die Förderperiode 2021 bis 2027 ist im Juli 2021 veröffentlicht worden. Der westliche Teil des Landes gehört zu den entwickelteren, der östliche zu den weniger entwickelten Regionen. Diese Fördergebietskarte ermöglicht Slowenien gezielte staatliche Beihilfen für Unternehmen, um die Förderung der regionalen Entwicklung voranzubringen. Seit 1. Januar 2022 gelten neue Leitlinien für Regionalbeihilfen.

Die EU-Kommission hat Mitte September 2022 ein Partnerschaftsabkommen mit Slowenien für die Förderperiode 2021 bis 2027 abgeschlossen, das die Strategie für den landesweiten Einsatz der europäischen Struktur- und Investitionsfonds beinhaltet. Dieses Partnerschaftsabkommen bildet die Basis für die operationellen Programme, in denen die Investitionsprioritäten und konkreten Maßnahmen Sloweniens und seiner Regionen festgelegt sind. 

Informationen zur Kohäsionspolitik der EU für die Periode 2021 bis 2027 hat die EU auf einer Internetseite zusammengefasst, dort können für einzelne Elemente Filter gesetzt werden.

Die slowenische Regierung hat zur Information über EU-Förderung im Land eine Internetseite eingerichtet. Auf diesen Internetseiten finden sich auch Hinweise auf die Förderung in der Periode 2021 bis 2027.

Neben EU-Geldern werden in Slowenien Maßnahmen der Wirtschaftsförderung auch allein aus nationalen bzw. regionalen Haushaltsmitteln finanziert.

Die maximale Förderhöhe für Vorhaben in Slowenien wird je nach Region und Unternehmensgröße durch das EU-Beihilferecht bestimmt und begrenzt die Summe aller geldwerten Förderungen durch Staat, Region und Kommune. Solche Höchstförderquoten sind nicht gleichzusetzen mit der tatsächlichen Förderung, die aus einzelnen oder kombinierten Maßnahmen erwächst. Für den Unternehmer gilt daher:
- Wie hoch die tatsächliche Förderung ist, wird durch angebotene Programme definiert;
- Anträge auf Förderung sind an slowenische Stellen (wie nachfolgend angegeben) zu stellen.

- allgemeine Investitionsförderung

Das Gesetz über Investitionsförderung legt die Kriterien für die Unterstützung fest.

Eine Übersicht über die Unterstützungsmöglichkeiten, wie Steuervergünstigungen, Beschäftigungsanreize, Zuschüsse und lokalen Fördermaßnahmen bietet die Förderagentur Sloweniens.

Eine Übersicht über finanzielle und nicht-finanzielle Anreize für Unternehmen mit Links zu den zuständigen Stellen bietet der slowenische Business Point auf Englisch. 

 

- Mittelstandsförderung

Zur finanziellen Unterstützung von Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen gibt es beispielsweise günstige Kredite als Nachrangdarlehen und ergänzende Zuschüsse aus staatlichen und EU-Mitteln, sowie Angebote zur Existenzgründungsfinanzierung und Eigenkapitalfinanzierung. Ansprechpartner ist der Slovene Enterprise Fund (SEF, slowenisch: Podjetniski Sklad), der für diese Förderung auch auf Mittel des European Investment Fonds (EIF) und des Europäischen Regionalfonds (ERDF) zurückgreift. Die Zuteilung erfolgt in der Regel über Partnerbanken des SEF. 

Nicht-finanzielle Förderung bieten die Einrichtungen des Enterprise Europe Network. Sie arbeiten im Auftrag der EU und beraten vor allem mittelständische Unternehmen über EU-Fragen und grenzüberschreitende Kooperationsmöglichkeiten. Der EuropaService der deutschen Sparkassen-Finanzgruppe kooperiert mit diesem Netzwerk. Die Partner des slowenischen Enterprise Europe Network sind in drei Städten zu finden.

 

- sonstige Förderangebote

Zur Förderung im Rahmen der regionalen Entwicklung gibt es den Slowenischen Regionalen Entwicklungsfonds.

Lokale Anreize: Gemeinden können unterschiedliche Anreizinstrumente anbieten, wie beispielsweise einen einfachen Zugang zu Industriegebieten, die Anbindung an die öffentliche Versorgung und die Befreiung von lokalen Steuern. Diese werden jedoch von Fall zu Fall verhandelt.

Informationen zur Förderung von grüner Energie sind beim Zentrum für die Förderung von erneuerbaren Energiequellen (Centre for renewable energysource, angesiedelt bei Borzen d.o.o.) unter -> Centre for RES zu finden.

Der slowenische Umweltfonds "Eko-Sklad" vergibt Darlehen, z.B. für die Bereiche Energieeffizienz, Nutzung erneuerbarer Energien, Abfallverwertung und saubere Produktionsprozesse. 

 

Die Europäische Union unterstützt Unternehmen in Slowenien mit verschiedenen EU-Programmen, die Darlehen, Bürgschaften, Risikokapital und andere Formen der Eigenkapitalfinanzierung bereitstellen. Diese Finanzinstrumente werden von Finanzintermediären wie Banken, Risikokapitalfonds und anderen Finanzinstituten verwaltet. Ansprechpartner sind lokale Kreditinstitute. 

Die EFTA und Norwegen haben Finanzierungsmechanismen aufgelegt - aktuell geltend von 2014 bis 2021 - die Zuschüsse in einer Gesamthöhe von 2,8 Milliarden EUR, verteilt auf 15 Länder, ausgeben. Ziel der Zuschüsse ist die Anpassung der Wirtschaft und des institutionellen Gefüges an EU-Niveau. Thematisch im Vordergrund stehen Klima- und Umweltschutz sowie Nachhaltigkeit und die gesellschaftliche Entwicklung, z. B. in Fragen der Gleichberechtigung. Für Slowenien werden im o. g. Zeitraum 37,7 Millionen EUR zur Verfügung gestellt. 

Innerhalb der Förderagentur SPIRIT Slovenija, (Slovenian Public Agency for Entrepreneurship, Internationalisation, Foreign Investment and Technology)
agiert das InvestSlovenia Team als One-Stop-Shop.

SPIRIT Slovenija - Slovenian Public Agency for Entrepreneurship, Internationalisation, Foreign Investment and Technology
InvestSlovenia Team
Verovskova 60, 1000 Ljubljana, SLOVENIA
Tel.: +386 1 5891 870
E-Mail: invest@spiritslovenia.si, Internet: https://www.investslovenia.org/

Gospodarska zbornica Slovenije
Chamber of Commerce and Industry of Slovenia
Dimiceva ulica 13, 1000 Ljubljana, SLOVENIA
Tel.: +386 1 58 98 000
Fax: +386 1 58 98 100
E-Mail: info@gzs.si, Internet: https://www.gzs.si/

Die regionalen Kammern sind unter folgendem Link zu finden https://eng.gzs.si/vsebina/About-Us/Organisation/Branch-Associations-and-Regional-Chambers/Regional-Chambers.

 

Obrtno-podjetniška zbornica Slovenije
(Handwerkskammer Sloweniens)
Celovška cesta 71, 1000 Ljubljana, SLOVENIA
Tel.: +386 1 583 05 00
Fax: +386 1 505 43 73
E-Mail: info@ozs.si, Internet: https://www.ozs.si/

Botschaft der Republik Slowenien
Hausvogteiplatz 3 - 4, 10117 Berlin
Wirtschaftsabteilung
Tel.: 030 20 61 45 - 50
Fax: 030 20 61 45 - 70
Internet: http://berlin.embassy.si/index.php?id=21&L=2 

Deutsch-Slowenische Industrie- und Handelskammer
Poljanski nasip 6, 1000 Ljubljana, SLOVENIA
Tel.: +386 1 252 88 60
E-Mail: ahk@ahkslo.si, Internet: https://slowenien.ahk.de/sl

  • Für den Start ins Auslandsgeschäft bietet der Export Guide sämtliche Informationen und Hilfestellungen der deutschen Außenwirtschaftsförderung.
  • Germany Trade and Invest (gtai) stellt eine Vielzahl von Informationen zu Slowenien zur Verfügung.
  • Einen Leitfaden für Exporte nach Slowenien erstellt das Außenwirtschaftszentrum Bayern in Zusammenarbeit mit der Außenwirtschaft Österreich.
  • Informationen zu ausgewählten Branchen veröffentlicht die Investitionsförderagentur des Landes.
  • Öffentliche Ausschreibungen aus Slowenien, die aufgrund ihres Umfangs europaweit publiziert werden, finden Sie bei TED (Tenders Electronic Daily).
  • Um Geschäftspartner in Slowenien zu finden, bietet Ihnen der EuropaService verschiedene Möglichkeiten an, die auf unseren Webseiten im Bereich Kooperationsservice vorgestellt werden. Anonymisierte Kurzprofile slowenischer Unternehmen, die auf der Suche nach Geschäftspartnern in Deutschland sind, haben wir für Sie zusammengestellt. Eine Auswahl internationaler Kooperationsbörsen/Unternehmerreisen finden Sie im Bereich Unternehmertreffen und um sein eigenes Profil im Ausland zu veröffentlichen, gibt es die aktive Geschäftspartnersuche. Einzelheiten sind in unserem Leitfaden erläutert. Die Abläufe sind in einer Grafik übersichtlich dargestellt. Bei Fragen helfen wir gern weiter: E-Mail: europaservice@dsgv.de, Tel.: 0 30 20225-5798.

Ihre Sparkasse ist Ihr Ansprechpartner auch für alle Fragen rund um die Begleitung internationaler Geschäftsvorhaben in Slowenien. Sie greift für ein breites Informations- und Leistungsangebot auf eigene Kenntnisse, auf Verbundpartner wie den EuropaService, auf ein Netzwerk internationaler Partnerbanken und weitere Spezialisten der Sparkassen-Finanzgruppe zurück. Diese Partner bilden das internationale Netzwerk der Sparkassen-Finanzgruppe.

Hilfestellung, Beratung, Vor-Ort-Begleitung und die passenden Finanzprodukte für Ihr Vorhaben in Slowenien erhalten Sie aus einer Hand über Ihren Firmenkunden- oder Auslandsfachberater.

Falls Sie noch kein Kunde einer Sparkasse sind und Ihnen Ansprechpartner in Slowenien fehlen, wenden Sie sich einfach an den EuropaService. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Ihre Sparkasse vor Ort können Sie auch mit Hilfe der folgenden Internetadresse finden https://www.sparkasse.de/service/filialsuche.html.

© Diese Angaben haben wir mit größtmöglicher Sorgfalt aus vielen Quellen zusammen gestellt. Wegen der sich ständig weiter ändernden Rahmenbedingungen können wir jedoch für Vollständigkeit und Inhalt der Informationen keine Gewähr übernehmen. Komplette Bearbeitung: Stand Februar 2023. Wichtige Entwicklungen werden laufend eingearbeitet, ohne dass das Erstellungsdatum geändert wird. Die neueste pdf-Version des Länderinfo kann daher am besten jeweils aktuell von der Internetseite (https://europaservice.dsgv.de/laenderinfos/schweden-zypern/slowenien.html) generiert werden.

Diese Ausarbeitung oder Teile aus ihr dürfen ohne Erlaubnis des EuropaService der Sparkassen-Finanzgruppe nicht reproduziert werden. Zitate sind mit Nennung der Quelle gestattet. Die Weitergabe durch Institute der Sparkassen-Finanzgruppe an deren Kunden ist frei.

Iris Hemker
Länderinfos, Kooperationsservice


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