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Geschäftsbedingungen für Handel und Investition

Schweiz
Entwicklung und Herstellung wissens- und forschungsintensiver Produkte kennzeichen die schweizer Wirtschaft. Verlässliche Regeln und viele Vorhaben machen das Land interessant für wirtschaftliche Aktivitäten.
Kurz und knapp
  • Der schweizerische Markt umfasst eine Fläche von gut 41.000 Quadratkilometern mit fast 9 Millionen Einwohnern.

    Mehrheitlich wird Deutsch gesprochen, aber auch in größeren Gruppen Französisch und Italienisch. 

    Die Schweiz ist umgeben von Mitgliedsländern der EU, ohne selbst Mitglied der EU zu sein. 

    Den 5. Platz hat das bergige Land beim Korruptionswahrnehmungsindex von Transparency International inne (Stand: 02/2025).

Aktuelles und Perspektiven

  • Die alternde Bevölkerung lässt den Bedarf an Medizintechnik steigen.
  • Neben Unternehmen aus dem Bereich personalisierte Gesundheit, wünscht sich das Land auch Unterstützung aus dem Ausland bei KI, Robotik, Advanced Manufacturing.
  • Der Umbau der Energieversorgung erfordert umfangreiche Investitionen in entsprechende Technologien. Seit 1. Januar 2025 gilt das Klima- und Innovationsgesetz.
  • Aufgrund der guten Verzahnung von Wirtschaft und Forschung wird der Schweiz eine hohe Innovationskraft attestiert. Das Land bietet sich entsprechend als Partner für Forschung und Entwicklung an.
  • Die Investitionsbedingungen werden von deutschen Unternehmen als verlässlich geschätzt, ebenso die Infrastruktur und das flexible Arbeitsrecht.
  • Als weitere Argumente für eine Unternehmensgründung bzw. -beteiligung gelten die moderate Unternehmensteuer und die effiziente Organisation administrativer Prozesse.
  • Als Schwäche des Landes wird dagegen der kleine Binnenmarkt angesehen.
  • Deutsche Waren, insbesondere Markenprodukte, stehen auf jeden Fall hoch im Kurs bei den konsumfreudigen und kaufkräftigen Schweizern.

Steckbrief Wirtschaft in der Schweiz

  • Das BIP/Kopf betrug 2024 rund 106.000 US-Dollar. 7
  • 0 Prozent des BIP stammen aus dem Dienstleistungssektor, 25 Prozent aus der Industrie.
  • 99 Prozent aller Betriebe in der Schweiz haben weniger als 250 Beschäftigte, so die nationale Wirtschaftsförderagentur.
  • Deutschland ist der wichtigste Handelspartner der Schweiz: Bei den Hauptlieferländern beträgt der Anteil Deutschlands gut 18 Prozent und bei den Abnehmerländern gut 12 Prozent.
  • Mehr als 1,400 deutsche Unternehmen sind in der Schweiz vertreten, so die DIHK.
  • Der gesamte Bestand an ausländischen Direktinvestitionen im Jahr 2024 lag bei gut 770.000 Millionen US-Dollar.

Bedeutende Branchen in der Schweiz

Unternehmensformen

Das schweizerische Recht unterscheidet bei den Gesellschaftsformen zwischen Einzelunternehmen, Personengesellschaften (Kommandit-, Kollektivgesellschaft) und Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaft und Gesellschaft mit beschränkter Haftung).

Circa 50 Prozent der Unternehmen in der Schweiz werden unter den Rechtsformen AG und GmbH betrieben.

Wie Sie für Ihr KMU die ideale Rechtsform finden können, dazu gibt es Hinweise beim offiziellen KMU-Portal. Dort finden Sie auch eine Checkliste: Gründung eines Unternehmen, die die wichtigsten Punkte enthält, die bei einer Gründung zu beachten sind, sowie weitere Links zu Details über die einzelnen Rechtsformen. 

  • AG: Aktiengesellschaft (AG)Mindestkapital 100.000 CHF, davon müssen mindestens 50.000 CHF bei Gründung eingezahlt werden, die Aufstockung auf mindestens 100.000 CHF muss aber zu einem späteren Zeitpunkt vollständig erfolgen. Das Kapital muss nicht zwingend in bar eingezahlt werden, es kann auch in Form von Sacheinlagen eingebracht werden, z. B. Immobilien, Maschinen. Die AG ist eine Gesellschaftsform nicht nur für große, sondern auch für mittlere und kleine Unternehmen mit höherem Kapitalbedarf. Unter den Kapitalgesellschaften ist sie die am häufigsten gewählte Unternehmensform, es gibt gut 122.000 AGs. Die Gründung kann durch eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen erfolgen. Diese Rechtsform wird oft von Ausländern für eine Tochtergesellschaft gewählt. Die AG besitzt eine eigene Rechtspersönlichkeit, die Haftung beschränkt sich auf das Gesellschaftsvermögen.
  • GmbH: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH):Mindeststammkapital 20.000 CHF, es muss bei Gründung voll einbezahlt sein. Das Kapital kann auch in Form von Sacheinlagen eingebracht werden. Jeder Gesellschafter ist mit einem oder mehreren so genannten Stammanteilen mit einem Nennwert von mindestens CHF 100 am Stammkapital beteiligt. Ein Stammanteil kann mit einfacher Schriftlichkeit übertragen werden. Es genügt ein einziger Gründer. Diese Form gilt als attraktive Alternative zur AG, insbesondere für KMU. In der Schweiz gibt es mehr als 92.000 GmbHs. Die Haftung der Gesellschafter ist auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt.
  • Einzelunternehmen:Sie ist eine weit verbreitete Gesellschaftsform für Kleinunternehmer, gut 326.000 Unternehmen in dieser Form gibt es. Einzelunternehmen werden von einer Person gegründet, die persönlich und unbeschränkt haftet. Die Gründung ist schnell und einfach möglich. Es ist kein Mindestkapital vorgeschrieben. Beträgt der jährliche Umsatz 100.000 CHF oder mehr, dann muss das Einzelunternehmen in das Handelsregister eingetragen werden.
  • Kollektivgesellschaft:Zwei oder mehr natürliche Personen schließen sich zusammen, um gemeinsam eine Firma zu betreiben. Die Gründung ist den Angaben zufolge relativ einfach, es gibt gut 8.000 Unternehmen in dieser Rechtsform. Die Gesellschafter haften unbeschränkt und solidarisch mit ihrem persönlichen Vermögen, es gibt kein Mindestkapital. Der Eintrag ins Handelsregister ist obligatorisch.
  • Kommanditgesellschaft: Für die Gründung sind zwei oder mehrere natürliche Personen erforderlich. Mindestens ein Gesellschafter ist der Komplementär, der persönlich und unbeschränkt mit seinem Privatvermögen haftet. Der oder die Kommanditäre haften nur mit ihrer Einlage, sind aber nicht zur Geschäftsführung berechtigt und dürfen nicht im Firmennamen erwähnt werden. Es gibt kein Mindestkapital, der Eintrag ins Handelsregister ist obligatorisch. Insgesamt spielt diese Unternehmensform jedoch eine untergeordnete Rolle, es gibt lediglich gut 1.000 Unternehmen in dieser Rechtsform. 
  • Zweigniederlassung: Anstatt eine Tochtergesellschaft zu gründen, kann ein ausländisches Unternehmen auch eine Zweigniederlassung errichten, dies ist eine häufige Ansiedlungsform für ausländische Unternehmen in der Schweiz. Rechtlich ist sie Teil des ausländischen Unternehmens, obwohl sie in eigenem Namen Verträge abschließen kann und sich ins Handelsregister eintragen muss. Das Mutterhaus haftet für die Zweigniederlassung.

Eine Kurzübersicht über die Unternehmensformen in der Schweiz hat die Handelskammer Deutschland Schweiz zusammengestellt.

Weitere Angaben zu Unternehmensformen finden Sie im Handbuch für Investoren. Den Zeitbedarf für eine Gründung gibt das Handbuch mit zwei bis vier Wochen an, gerechnet von der Eingabe der Unterlagen bis zur rechtlichen Wirkung für Dritte. In einfachen Fällen könne es auch schneller gehen.

Der Kanton Zürich hat ein eigenes Portal zur Vorbereitung und Durchführung von Unternehmensgründungen eingerichtet, das landesweit gültige Informationen enthält. Auch hier gibt es eine Übersicht über die verschiedenen Rechtsformen. Ferner finden sich dort Informationen zu den einzelnen Gründungsschritten und Formularen.

Registrierung

Steuerliche Aspekte

Körperschaftsteuer

  • Unternehmen werden auf Bundesebene, kantonaler Ebene und Gemeindeebene besteuert. Besteuert werden Unternehmensgewinn und Unternehmenskapital (letzteres nur auf Kantons- und Gemeindeebene in Höhe von 0,001 bis 0,5 Prozent). 
  • In vielen Kantonen kommt für Firmen noch die Kirchensteuer hinzu, sie können nicht aus der Kirche austreten.
  • In der Schweiz herrscht Steuerwettbewerb, jeder der 26 Kantone hat sein eigenes Steuergesetz und legt die betreffenden Sätze fest. Die steuerliche Belastung ist daher in den Kantonen sehr unterschiedlich. Der Steuersatz der vom Bund erhobenen Gewinnsteuer beträgt 8,5 Prozent. Aufgrund der zusätzlichen kantonalen und Gemeindekörperschaftsteuer liegen die kombinierten effektiven Steuersätze allgemein zwischen 12 und 21 Prozent, so Switzerland Global Enterprise. Der durchschnittliche Gewinnsteuersatz beträgt 14,7 Prozent.
  • Weitere Angaben zu Steuern für Unternehmen bietet das offizielle KMU-Portal.
  • Auf dem Portal sind ebenfalls Informationen zur Besteuerung von Kapitalgesellschaften zu finden.

Mehrwertsteuer

  • Seit dem 1. Januar 2024 gelten folgende Steuersätze: 8,1 Prozent als Normalsteuersatz, 3,8 Prozent für Beherbergungen und 2,6 Prozent für Güter des täglichen Bedarfs, wie Nahrungsmittel und Zeitungen.
  • Grundsätzlich sind alle Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform mehrwertsteuerpflichtig. 
  • Seit dem 1. Januar 2025 besteht für die Abrechnung der Mehrwertsteuer die Onlinepflicht.
  • Wenn jedoch der Umsatz aus steuerbaren Leistungen innerhalb eines Jahres weniger als 100.000 Schweizer Franken beträgt, ist das Unternehmen von der Mehrwertsteuerpflicht befreit. Es besteht allerdings die Möglichkeit, auf die Befreiung zu verzichten. 
  • Alles rund um die Mehrwertsteuer finden Sie bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Hauptabteilung Mehrwertsteuer.

Doppelbesteuerungsabkommen

Immobilieneigentum

  • Staatsangehörige von EU- und EFTA-Staaten mit Wohnsitz in der Schweiz können Grundstücke und Immobilien bewilligungsfrei erwerben. Ebenfalls bewilligungsfrei ist der Grundstückserwerb, wenn EU-Unternehmer mit schweizerischer Aufenthaltsberechtigung und Hauptwohnsitz im Ausland die Immobilie der Ausübung einer beruflichen, gewerblichen oder industriellen Tätigkeit dient.  
  • Informationen zum Grundstückserwerb durch Personen im Ausland finden Sie beim Schweizer Bundesamt für Justiz.
  • Die kantonalen Wirtschaftsförderungsstellen unterstützen Investoren bei allen administrativen Angelegenheiten und bieten Vermittlungsdienstleistungen für Bauland oder Immobilien. Für Zürich finden Sie zum Beispiel eingerichtete Büroräumlichkeiten auf der Kantonsseite. Der Kanton unterstützt Firmen und Investoren aber auch bei der Suche nach Gewerbe- und Industrieflächen sowie Bauland ab 500 Quadratmetern.
  • Investoren, die auf der Suche nach Kauf- oder Mietobjekten für Büroräumlichkeiten, Produktion oder Gewerbe in der Schweiz sind, finden ausgewählte Immobilien in der Real Estate Datenbank von Switzerland Global Enterprise und Swiss Circle.
  • In den vergangenen Jahren sind zahlreiche Technologieparks entstanden, in denen sich KMUs ansiedeln können. Das Umfeld ist den Angaben zufolge für das Unternehmertum sehr förderlich.
  • Weitere Informationen zum Thema Immobilien finden Sie auch im Handbuch für Investoren im Kapitel Immobilien.
  • Angaben zum landwirtschaftlichen Bodenrecht stellt das Schweizer Bundesamt für Justiz zur Verfügung.

Beziehungen der Schweiz mit der EU

  • Am 21. Oktober 2025 hat der Europäische Rat grünes Licht gegeben für die Assoziierung der Schweiz mit EU-Programmen, wie beispielsweise Horizon Europe. Dieses Abkommen über die Assoziierung der Schweiz an EU-Programme ist Teil eines umfassenderen Pakets bilateraler Abkommen, die im Jahr 2024 zwischen der EU und der Schweizerischen Eidgenossenschaft ausgehandelt wurden. Es ist das erste Abkommen des Pakets, das unterzeichnet und rückwirkend zum Beginn dieses Jahres umgesetzt wird. 
  • Der Abschluss dieses Abkommens ist jedoch nur dann als Teil des umfassenderen Pakets vorgesehen, wenn die Schweiz die für das Inkrafttreten des Pakets erforderlichen Verfahren bis Ende 2028 abgeschlossen hat.
  • Am 20. Dezember 2024 haben die EU-Kommission und die Schweiz Verhandlungen über die bilateralen Beziehungen abgeschlossen, in deren Kern es um die Vertiefung und Ausweitung der Beziehungen geht. Die Vereinbarungen müssen von allen EU-Staaten und der Schweiz unterzeichnet und ratifiziert werden, bevor sie in Kraft treten. Wie die Schweiz diese Bilateralen III kommuniziert, lesen Sie im KMU-Portal.
  • Die Schweiz ist umgeben von Mitgliedsländern der EU, ohne selbst Mitglied der EU zu sein. Nach einem Volksentscheid wurde der Antrag auf Mitgliedschaft 1992 zurückgezogen. Das Land ist aber Mitglied des Europäischen Freihandelsabkommens EFTA. 
  • Anders als die übrigen EFTA-Mitglieder gehört die Schweiz nicht dem Europäischen Wirtschaftsraum EWR an. Da die Schweiz nicht dem EWR angehört, müssen alle bilateralen Themen über einzelne Abkommen geregelt werden. Sieben sektorale Abkommen waren am 1. Juni 2002 in Kraft getreten (so genannte Bilateralen I). Sie behandeln: Personenfreizügigkeit, Abbau technischer Handelshemmnisse, Forschung, Schienen- und Straßenverkehr, Luftverkehr, Öffentliches Beschaffungswesen, Handel mit Agrarprodukten.
  • Zudem bestehen neun Abkommen, so genannte Bilateralen II (über Ruhegehälter; verarbeitete Landwirtschaftsprodukte; Umwelt; Statistik; Medien; Bildung; Betrugsbekämpfung; Zinsbesteuerung; Zusammenarbeit bei der inneren Sicherheit/Schengen), die am 26. Oktober 2004 unterzeichnet wurden.
  • Einen Überblick über Bilaterale Abkommen zwischen der Schweiz und der EU finden Sie beim Bundesrat.
  • Ein jüngeres Abkommen zwischen der EU und der Schweiz bezieht sich auf den Emissionshandel. Es wurde im Jahr 2017 unterzeichnet, dadurch ist die Schweiz in das EU-Emissionshandelssystem eingebunden.
  • Ende Mai 2021 hatte die Regierung der Schweiz die Gespräche über ein Rahmenabkommen abgebrochen. Es hätte bestehende und künftige Marktzugangsabkommen umfassen sollen. Im November 2018 wurde es eigentlich fertig ausgehandelt, aufgrund substanzieller Differenzen jedoch nicht ratifiziert. Dies hat zur Folge, dass es keine Aktualisierungen mehr von bestehenden Abkommen gibt. Dies führte bereits zu Erschwernissen beim grenzüberschreitenden Handel mit Medizinprodukten. Darüber hinaus ist die Schweiz bislang vom EU-Programm Horizont Europa zunächst ausgeschlossen, sie gilt als nicht assoziiertes Drittland. Neue Verhandlungen über die Teilnahme der Schweiz an Horizon Europe und Euratom wurden am 20. Dezember 2024 abgeschlossen. 
  • Ende Juni 2022 haben die Europäische Kommission und die Schweiz eine Vereinbarung über eine vertiefte Zusammenarbeit in den kommenden Jahren unterzeichnet. Gegen Zahlung eines Beitrags, mit dem u.a. wirtschaftliche und soziale Ungleichheiten in der EU reduziert werden soll, erhält die Schweiz Zugang zum Binnenmarkt der Europäischen Union.
  • Mit einer Begrenzungsinitiative  wollte die SVP die Kündigung der Personenfreizügigkeit mit der EU erreichen. Die Abstimmung erfolgte am 27. September 2020. Laut Endergebnis stimmten 61,7 Prozent gegen die Vorlage der rechtskonservativen Schweizerischen Volkspartei (SVP). Somit gilt weiter Personenfreizügigkeit zwischen der Eidgenossenschaft und den EU-Ländern.
  • Seit Mitte Dezember 2016 gibt es ein Ausführungsgesetz zur Einwanderung. Dies beinhaltet jedoch weder Kontingente noch Höchstzahlen für die Zuwanderung von EU-Bürgern in die Schweiz. Ist in einer Berufsgruppe aber die Arbeitslosenquote überdurchschnittlich hoch, muss ein Arbeitgeber eine offene Stelle nun zunächst exklusiv dem jeweiligen Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) melden. Darin können sich auch Ausländer registrieren lassen. Dass RAV schlägt dem Unternehmen passende Kandidaten vor, die dieses zu prüfen hat. Der Arbeitgeber ist jedoch nicht verpflichtet, einen der Kandidaten einzustellen.
  • Die Delegation der Europäischen Kommission für die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein hat eine eigne Webseite.
  • Die EU ist der wichtigste Handelspartner der Schweiz. Auch bei den Direktinvestitionen, ist die EU wichtigste Partnerin.
  • Weitere Informationen  über die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU bietet auch das Handbuch im Kapitel vier "Die Schweiz und Europa"

Zollhinweise

  • Die Schweiz ist Mitglied des Europäischen Freihandelsabkommens EFTA, gehört aber anders als deren übrige Mitglieder nicht dem Europäischen Wirtschaftsraum EWR an. Aufgrund der Abkommen zwischen EU und EFTA gilt auch mit der Schweiz fast vollständiger Freihandel, außer für landwirtschaftliche Produkte sowie Produkte der Nahrungsmittelindustrie. 
  • Darüber hinaus hat die Schweiz zahlreiche Freihandelsabkommen mit Ländern außerhalb der EU abgeschlossen und ist Mitglied der WTO. Zum Beispiel hat die Schweiz im März 2024 ein Abkommen mit Indien, seit 2021 mit dem Vereinigten Königreich, seit 2014 mit China und bereits seit 2009 mit Japan abgeschlossen. In einem Faktenpapier erläutert die Förderagentur zum Beispiel, wie Unternehmen solche Freihandelsabkommen nutzen können. 
  • Weitere Zollinfos für Unternehmen bietet das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit.
  • Waren, die nur vorübergehend in der Schweiz verbleiben, können in Zollager unverzollt und unversteuert zwischengelagert werden. Eine Bearbeitung der Ware darf jedoch nicht vorgenommen werden. 

Steuervergünstigungen

  • Im Rahmen der Regionalpolitik des Bundes gibt es Steuererleichterungen für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und die Erhöhung der Wertschöpfung strukturschwacher Regionen. Auf Bundesebene werden diese steuerlichen Anreize aber lediglich in ausdrücklich definierten Regionen gewährt. 
  • Diese Regionen  wurden als wenig zentralisiert und/oder wirtschaftlich schwächer festgelegt. Seit dem 1. Januar 2023 gehören 100 regionale Zentren in 20 Kantonen dazu.
  • Steuererleichterungen können an industrielle Unternehmen oder produktionsnahe Dienstleistungen wenn bestimmte Bedingungen erfüllt werden, zum Beispiel, wenn es bei den Investitionen um die Schaffung und Neuausrichtung von Arbeitsplätzen in strukturschwachen regionalen Zentren geht. Das Antragsverfahren für Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik läuft immer über den Kanton ab. Die zuständigen kantonalen Wirtschaftsförderungsstellen beraten über das zweckmäßige Vorgehen. 
  • Das Bundesgesetz über Regionalpolitik finden Sie über die Publikationsplattform  des Bundesrechts.
  • Folgende Steuererleichterungen sind für Körperschaftsteuerzahler möglich laut Deloitte:
  • Senkung der allgemeinen Hauptsteuersätze, wobei die Mehrheit der Kantone mit einem effektiven kombinierten Bund-Kanton-Gemeinde-Steuersatz zwischen 12 und 15 Prozent liegt.
  • Einführung eines kantonalen Patentkastensystems auf der Grundlage des modifizierten Nexus-Ansatzes der OECD mit Steuererleichterungen für qualifiziertes Einkommen von bis zu 90 Prozent.
  • Einführung eines F&E-Superabzugs auf kantonaler Ebene bis zu einem Höchstbetrag von 150 Prozent der effektiven qualifizierten Ausgaben.

Förderungen in der Schweiz

  • Gemäß ihrer liberalen Wirtschaftsordnung konzentriert sich die Förderung auf die Schaffung von günstigen Rahmenbedingungen. Finanzielle Förderungen erfolgen punktuell und zielgerichtet, staatliche Leistung wird in Ergänzung zur privaten Initiative erbracht. Entsprechend dem föderalistischen Staatsaufbau ist die Standortförderung eine Verbundaufgabe von Bund und Kantonen. Ausschlaggebend für die Gewährung von Anreizen ist der volkswirtschaftliche Nutzen einer Investition. 
  • Ein Beispiel für die staatliche Förderung ist die Steuererleichterung bei der direkten Bundessteuer (siehe Kapitel Steuervergünstigungen. 
  • Die Einsatzmöglichkeiten, die Kombination der einzelnen Instrumente sowie der Leistungsumfang hängen vom konkreten Investitionsvorhaben ab. Es lohnt sich, das Vorhaben nach erfolgter Grobevaluation mit den Wirtschaftsförderungsstellen der Kantone vorzubesprechen. 
  • Über die Standortförderung des Bundes 2024 bis 2027 informiert das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO. Das offizielle KMU-Portal bietet eine Übersicht über staatliche Unterstützung bei der Finanzierung.
  • Ansprechpartner für die Beratung von Investoren ist für das ganze Land die Förderagentur Switzerland Global Enterprise, Zentrum für Internationalisierung (siehe Kapitel „Förderagentur").
  • Zur Förderung im Tourismus unterstützt die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit Klein- und Mittelhotels in touristischen Regionen, die stärkeren saisonalen Schwankungen unterliegen. Gefördert werden sowohl Erwerb, Neubau als auch Ersatzneubau.  Mittels zinsgünstiger Darlehen wird eine bestehende Finanzierungslücke geschlossen. 
  • Ferner gibt es die Schweizerische Agentur für Innovationsförderung. Innosuisse fördert Innovationsprojekte, damit aus einer guten Idee ein marktfähiges Projekt wird. Herzstück der Förderung von Innosuisse ist die Unterstützung gemeinsamer Innovationsprojekte von Unternehmen und Forschungsinstituten. Die Agentur fördert beispielsweise durch Zuschüsse, Mentoring, Ausbildung und Coaching gezielt die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Markt.
  • Auf den Webseiten von Innosuisse finden Sie auch einen Guide, mit dem Sie durch Beantwortung gezielter Fragen, das entsprechende Förderangebot für Ihr Vorhaben ermitteln können.
  • KMU, die ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken und ein innovatives Produkt oder eine innovative Dienstleistung mit ausländischen Partnerfirmen oder Forschungsteams entwickeln möchten, können im Rahmen von Eurostars Unterstützung erhalten. Eurostars ist ein gemeinsames Programm von EUREKA und der EU. EUREKA ist eine europäische Initiative für marktnahe Forschung und Entwicklung, sie unterstützt und begleitet Unternehmen und wissenschaftliche Einrichtungen bei der Umsetzung grenzüberschreitender und marktorientierter Forschungskooperationen zu innovativen Themen. EUREKA stellt eine wichtige Ergänzung zu den Forschungsprogrammen der Europäischen Union dar. Das paneuropäische Netzwerk EUREKA wurde 1985 als zwischenstaatliche Initiative gegründet. Die Schweiz ist Gründungsmitglied dieses nichtgewinnorientierten Vereins. Mittlerweile gehören auch mehrere Nicht-EU-Länder dazu, wie zum Beispiel:  Kanada, Südafrika, Südkorea.
  • Informationen zur Beteiligung der Schweiz als nicht assoziierter Drittstaat am EU-Programm Horizon Europe bietet das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation.
  • Eine Liste mit Adressen von Institutionen, die KMU bei  Gründung/Weiterentwicklung unterstützen, finden Sie beim offiziellen KMU-Portal.
  • Es gibt eine nationale Vereinigung von Inkubatoren und Technologieparks. Auf einer interaktiven Karte sind sämtliche Parks verlinkt.
  • Die Dachstrategie für die Standortförderung des Bundes sieht beispielsweise eine Fokussierung auf Schweizer KMU und die Regionen sowie auf die nachhaltige Entwicklung und die Digitalisierung vor.
  • Die Europäische Union unterstützt Unternehmen in der Schweiz mit verschiedenen EU-Programmen, die Darlehen, Bürgschaften, Risikokapital und andere Formen der Eigenkapitalfinanzierung bereitstellen. Diese Finanzinstrumente werden von Finanzintermediären wie Banken, Risikokapitalfonds und anderen Finanzinstituten verwaltet. Ansprechpartner sind lokale Kreditinstitute. 
  • Die Einrichtungen des Enterprise Europe Network arbeiten im Auftrag der EU. Sie beraten vor allem mittelständische Unternehmen über EU-Fragen und grenzüberschreitende Kooperationsmöglichkeiten. Der EuropaService der deutschen Sparkassen-Finanzgruppe kooperiert mit diesem Netzwerk. Die Partner des schweizerischen Enterprise Europe Network sind in Bern und Zürich zu finden.

Weiterführende Quellen

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Diese Angaben haben wir mit größtmöglicher Sorgfalt aus vielen Quellen zusammen gestellt. Wegen der sich ständig weiter ändernden Rahmenbedingungen können wir jedoch für Vollständigkeit und Inhalt der Informationen keine Gewähr übernehmen. Komplette Bearbeitung: Stand Februar 2025. Wichtige Entwicklungen werden laufend eingearbeitet, ohne dass das Erstellungsdatum geändert wird.

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