Schweiz: Geschäftsbedingungen für Handel und Investition
Verlässliche Regeln - gute Infrastruktur
Die Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine dämpfen die wirtschaftliche Entwicklung auch in der Schweiz. Wegen der schwächelnden Wirtschaft im Euroraum prognostizieren Wirtschaftsexperten für das Jahr 2024 einen geringen Anstieg des BIP. Ein relativ hoher Anstieg wird hingegen bei der Bevölkerung erwartet aufgrund des höchsten Immigrationslevels seit 15 Jahren
Aktuelles und Perspektiven
- Die alternde Bevölkerung lässt den Bedarf an Medizintechnik steigen.
- Ferner erfordert der Umbau der Energieversorgung umfangreiche Investitionen in entsprechende Technologien.
- Aufgrund der guten Verzahnung von Wirtschaft und Forschung wird der Schweiz eine hohe Innovationskraft attestiert. Das Land bietet sich entsprechend als Partner für Forschung und Entwicklung an.
- Die Investitionsbedingungen werden von deutschen Unternehmen als verlässlich geschätzt, ebenso die Infrastruktur und das flexible Arbeitsrecht, so Germany Trade & Invest. Als weitere Argumente für eine Unternehmensgründung bzw. -beteiligung gelten die moderate Unternehmensteuer und die effiziente Organisation administrativer Prozesse.
- Als Schwäche des Landes wird dagegen der kleine Binnenmarkt angesehen. Deutsche Waren, insbesondere Markenprodukte, stehen auf jeden Fall hoch im Kurs bei den konsumfreudigen und kaufkräftigen Schweizern.
Einen Kurzüberblick über ausgewählte Aspekte der Geschäftsbedingungen in der Schweiz, insbesondere für mittelständische Unternehmen, bietet diese Länderinformation.
Deutschland ist der wichtigste Handelspartner der Schweiz. Ferner sind gut 1,400 deutsche Unternehmen in der Schweiz vertreten, so die DIHK. Der gesamte Bestand an ausländischen Direktinvestitionen im Jahr 2021 lag bei fast 1.400.000 US-Dollar.
Für Hermes-Bürgschaften gibt es für die Schweiz keine OECD-weit gültige Entgeltkategorie. Die Entgeltberechnung erfolgt anhand eines Markttests.
Die Zahlungsmoral gilt grundsätzlich als ausgesprochen gut. In Corona-Zeiten hat sie sich jedoch verschlechtert. Als Zahlungsmittel wird üblicherweise die Banküberweisung über das SWIFT-System eingesetzt. Weder Scheck noch Wechsel werden häufig verwandt, da hohe Ausstellungskosten anfallen. Infos hierzu sowie zum Forderungseinzug und zur Risikoeinschätzung bietet Coface.
Der schweizerische Markt umfasst eine Fläche von gut 41.000 Quadratkilometern mit fast 9 Millionen Einwohnern, die mehrheitlich Deutsch, aber auch in größeren Gruppen Französisch und Italienisch sprechen. Das BIP/Kopf betrug 2023 knapp 103.000 US-Dollar. 70 Prozent des BIP stammen aus dem Dienstleistungssektor, 25 Prozent aus der Industrie. 99 Prozent aller Betriebe in der Schweiz haben weniger als 250 Beschäftigte, so die nationale Wirtschaftsförderagentur.
Als Stärken des Landes sieht gtai das stabile politische System, die funktionierende Infrastruktur, die gute Verzahnung von Wirtschaft und Wissenschaft sowie die geringe Streikrate. Ferner lässt die geringe öffentliche Verschuldung Spielraum für Großprojekte.
Informationen zu einigen Wirtschaftssektoren bietet Switzerland Gloal Enterprise:
Aus verschiedenen Branchen können Sie Geschäftspartner in der Schweiz in den Kurzprofilen schweizer Unternehmen finden.
Gute Chancen für deutsche Produkte bestehen im Konsumgüterbereich bei hochwertigen Bio-Lebensmitteln. Absatzmöglichkeiten sieht das Außenwirtschaftszentrum Bayern auch im Bereich Gesundheit, Wellness und Design.
Ferner ergeben sich Geschäftsmöglichkeiten im Tief- und Hochbau, bei alternativen Energien, der Solarthermie und Biomasse, der Gebäudesanierung, Wärmedämmung, Fertigteilhäusern und generell Verfahren zum Energiesparen. Die Energiestrategie 2050 sieht sowohl die Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden, Maschinen und dem Fuhrpark vor als auch die Zunahme bei den erneuerbaren Energien und den Ausstieg aus der Atomkraft.
Ein Merkblatt über den Onlinehandel von deutschen Unternehmen in die Schweiz hat die Handelskammer Deutschland Schweiz zusammengestellt.
Neben den EFTA- und EU-Vereinbarungen hat die Schweiz allein Abkommen mit China, Japan und dem Vereinigten Königreich geschlossen. Sämtliche Freihandelspartner der Schweiz finden Sie zusammengefasst beim Staatssekretariat für Wirtschaft.
- Im Doing-Business-Report 2020 der Weltbank belegt die Schweiz Platz 36 (Stand: November 2020), Details hierzu finden Sie in dem Bericht. Aufgrund von Kritik an dem Report wird an einem neuen Ansatz zur Bewertung des Geschäfts- und Investitionsklimas gearbeitet.
- Den 6. Platz hat das bergige Land beim Korruptionswahrnehmungsindex von Transparency International inne (Stand: Januar 2024).
- Auf Platz 2 liegt die Schweiz beim World Competitiveness Index (Stand: Juni 2024).
- In der Liste der unternehmerfreundlichsten Länder des Wirtschaftsmagazins Forbes belegt die Schweiz Platz 10 (Stand: Dezember 2018).
- Beim Global Innovation Index befindet sich die Schweiz auf Platz 1 (Stand: September 2024).
Unternehmensgründungen, Finanzierungen und Beteiligungen bedürfen in der Schweiz in den meisten Fällen keiner staatlichen Bewilligung (eine Ausnahme besteht beispielsweise bei der Gründung einer Bank).
Internationale Investitionen sind bei entsprechendem volkswirtschaftlichen Nutzen grundsätzlich sehr willkommen. Informationen zu Unternehmensgründungen durch Personen aus dem EU-/EFTA-Raum bietet das KMU-Portal des Landes. Dort finden Sie auch verschiedene Fallbeispiele über Varianten der Firmengründung.
Informationen speziell für Nichtschweizer, die sich selbstständig machen möchten, finden Sie auf der Internetplattform Gruenden.ch. Einige Branchen kennen die so genannte Kautionspflicht.
In der Schweiz gibt es einzelne reglementierte Berufe. Rechtliche Informationen zu diesem Thema sind beim Bundesrat zu finden.
Ein Merkblatt zur Dienstleistungserbringung in der Schweiz bietet die IHK Konstanz.
Ein Merkblatt über Bewilligungsverfahren für Dienstleistungserbringer und ein Merkblatt über Meldeverfahren für Dienstleistungserbringer hat die Handelskammer Deutschland Schweiz erstellt.
Ein Merkblatt zu Bau- und Montagearbeiten deutscher Firmen in der Schweiz bietet die Handwerkskammer Freiburg.
Ein Handbuch für Investoren finden Sie bei der Organisation Switzerland Global Enterprise.
Unter welchen Bedingungen jemand in die Schweiz einreisen, dort leben und arbeiten darf, entscheidet das Staatssekretariat für Migration SEM.
Informationen zu Arbeits- und Lohnbedingungen in der Schweiz bietet die offizielle Internet-Plattform Entsendung.admin.ch.
Im September 2020 haben die Schweizer über eine Initiative zur Begrenzung der Zuwanderung abgestimmt und diese mehrheitlich abgelehnt.
Seit Dezember 2008 ist die Schweiz ein assoziiertes Mitglied des Schengen-Abkommens.
Das schweizerische Recht unterscheidet bei den Gesellschaftsformen zwischen Einzelunternehmen, Personengesellschaften (Kommandit-, Kollektivgesellschaft) und Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaft und Gesellschaft mit beschränkter Haftung).
Circa 50 Prozent der Unternehmen in der Schweiz werden unter den Rechtsformen AG und GmbH betrieben.
Wie Sie für Ihr KMU die ideale Rechtsform finden können, dazu gibt es Hinweise beim offiziellen KMU-Portal. Dort finden Sie auch eine Checkliste: Gründung eines Unternehmen, die die wichtigsten Punkte enthält, die bei einer Gründung zu beachten sind, sowie weitere Links zu Details über die einzelnen Rechtsformen.
AG: Aktiengesellschaft (AG)
Mindestkapital 100.000 CHF, davon müssen mindestens 50.000 CHF bei Gründung eingezahlt werden, die Aufstockung auf mindestens 100.000 CHF muss aber zu einem späteren Zeitpunkt vollständig erfolgen. Das Kapital muss nicht zwingend in bar eingezahlt werden, es kann auch in Form von Sacheinlagen eingebracht werden, z. B. Immobilien, Maschinen. Die AG ist eine Gesellschaftsform nicht nur für große, sondern auch für mittlere und kleine Unternehmen mit höherem Kapitalbedarf. Die Gründung kann durch eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen erfolgen. Diese Rechtsform wird oft von Ausländern für eine Tochtergesellschaft gewählt. Die AG besitzt eine eigene Rechtspersönlichkeit, die Haftung beschränkt sich auf das Gesellschaftsvermögen.
GmbH: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH):
Mindeststammkapital 20.000 CHF, es muss bei Gründung voll einbezahlt sein. Das Kapital kann auch in Form von Sacheinlagen eingebracht werden. Jeder Gesellschafter ist mit einem oder mehreren so genannten Stammanteilen mit einem Nennwert von mindestens CHF 100 am Stammkapital beteiligt. Ein Stammanteil kann mit einfacher Schriftlichkeit übertragen werden. Es genügt ein einziger Gründer. Diese Form gilt als attraktive Alternative zur AG, insbesondere für KMU. In der Schweiz gibt es mehr als 207.000 GmbHs. Die Haftung der Gesellschafter ist auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt.
Einzelunternehmen:
Sie ist eine weit verbreitete Gesellschaftsform für Kleinunternehmer, sie wird von einer Person gegründet, die persönlich und unbeschränkt haftet. Die Gründung ist schnell und einfach möglich. Es ist kein Mindestkapital vorgeschrieben. Beträgt der jährliche Umsatz 100.000 CHF oder mehr, dann muss das Einzelunternehmen in das Handelsregister eingetragen werden.
Kollektivgesellschaft:
Zwei oder mehr natürliche Personen schließen sich zusammen, um gemeinsam eine Firma zu betreiben. Die Gründung ist den Angaben zufolge relativ einfach. Die Gesellschafter haften unbeschränkt und solidarisch mit ihrem persönlichen Vermögen, es gibt kein Mindestkapital. Der Eintrag ins Handelsregister ist obligatorisch.
Kommanditgesellschaft:
Für die Gründung sind zwei oder mehrere natürliche Personen erforderlich. Mindestens ein Gesellschafter ist der Komplementär, der persönlich und unbeschränkt mit seinem Privatvermögen haftet. Der oder die Kommanditäre haften nur mit ihrer Einlage, sind aber nicht zur Geschäftsführung berechtigt und dürfen nicht im Firmennamen erwähnt werden. Es gibt kein Mindestkapital, der Eintrag ins Handelsregister ist obligatorisch. Insgesamt spielt diese Unternehmensform jedoch eine untergeordnete Rolle.
Zweigniederlassung:
Anstatt eine Tochtergesellschaft zu gründen, kann ein ausländisches Unternehmen auch eine Zweigniederlassung errichten, dies ist eine häufige Gesellschaftsform für ausländische Unternehmen in der Schweiz. Rechtlich ist sie Teil des ausländischen Unternehmens, obwohl sie in eigenem Namen Verträge abschließen kann und sich ins Handelsregister eintragen muss. Das Mutterhaus haftet für die Zweigniederlassung.
Eine Kurzübersicht über die Unternehmensformen in der Schweiz hat die Handelskammer Deutschland Schweiz zusammengestellt.
Weitere Angaben zu Unternehmensformen finden Sie im Handbuch für Investoren. Den Zeitbedarf für eine Gründung gibt das Handbuch mit zwei bis drei Wochen an, gerechnet von der Eingabe der Unterlagen bis zur rechtlichen Wirkung für Dritte.
Der Kanton Zürich hat ein eigenes Portal zur Vorbereitung und Durchführung von Unternehmensgründungen eingerichtet, das landesweit gültige Informationen enthält. Auch hier gibt es eine Übersicht über die verschiedenen Rechtsformen. Ferner finden sich dort Informationen zu den einzelnen Gründungsschritten und Formularen.
Die Registrierung erfolgt bei den kantonalen Handelsregisterämtern. Dort werden sämtliche in der Schweiz tätige kaufmännische Unternehmen erfasst und die Haftungs- und Vertretungsverhältnisse eines Unternehmens dargestellt.
Um die Neugründung von Unternehmen in der Schweiz zu unterstützen und zu vereinfachen, hilft das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) mit einem Online-Schalter, dem EasyGov.
Der Bund übernimmt die Oberaufsicht und führt ein Zentralregister, das täglich aktualisiert wird. In diesem zentralen Firmenindex des Eidgenössischen Amtes für das Handelsregister können Sie überprüfen, ob ein Firmenname frei ist.
Alle Eintragungen/Löschungen im Handelsregister werden im Schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlicht.
Informationen und Beispiele zu den Gründungskosten finden Sie im Handbuch für Investoren.
Über Rechte und Pflichten für KMU bzgl. des Handelsregisters informiert das KMU-Portal.
Unternehmen werden auf Bundesebene und auf kantonaler Ebene besteuert. Gewisse Kantone kennen auch beispielsweise noch die Besteuerung auf Bezirksebene. Besteuert werden Unternehmensgewinn und Unternehmenskapital (letzteres nur auf Kantons- und Gemeindeebene in Höhe von 0,001 bis 0,5 Prozent).
In der Schweiz herrscht Steuerwettbewerb, jeder der 26 Kantone hat sein eigenes Steuergesetz und legt die betreffenden Sätze fest. Die steuerliche Belastung ist daher in den Kantonen sehr unterschiedlich. Der Steuersatz der vom Bund erhobenen Gewinnsteuer beträgt 8,5 Prozent. Aufgrund der zusätzlichen kantonalen und Gemeindekörperschaftsteuer liegen die kombinierten effektiven Steuersätze allgemein zwischen 12 und 21 Prozent, so Switzerland Global Enterprise. Laut Deloitte beträgt der Steuersatz in der Mehrzahl der Kantone zwischen 12 und 15 Prozent.
Weitere Angaben zu Steuern für Unternehmen bietet das offizielle KMU-Portal.
Auf dem Portal sind ebenfalls Informationen zur Besteuerung von Kapitalgesellschaften zu finden.
Seit dem 1. Januar 2024 gelten folgende Steuersätze: 8,1 Prozent als Normalsteuersatz, 3,8 Prozent für Beherbergungen und 2,6 Prozent für Güter des täglichen Bedarfs, wie Nahrungsmittel und Zeitungen.
Grundsätzlich sind alle Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform mehrwertsteuerpflichtig.
Wenn jedoch der Umsatz aus steuerbaren Leistungen innerhalb eines Jahres weniger als 100.000 Schweizer Franken beträgt, ist das Unternehmen von der Mehrwertsteuerpflicht befreit. Es besteht allerdings die Möglichkeit, auf die Befreiung zu verzichten.
Für kleine Unternehmen gibt es ein vereinfachtes Mehrwertsteuerverfahren, die Saldosteuersatz-Methode, wenn sie einen Umsatz von nicht mehr als 5,02 Millionen Schweizer Franken und eine Steuerschuld von nicht mehr als 108.000 Schweizer Franken pro Jahr haben. Sie können die Mehrwertsteuer auf Basis eines pauschalisierten Steuersatzes entrichten, der sich nach der Branche richtet.
Alles rund um die Mehrwertsteuer finden Sie bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Hauptabteilung Mehrwertsteuer.
Der Text des derzeitigen Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und der Schweiz (DBA) ist beim Bundesfinanzministerium zu finden über
-> Themen -> Steuern -> Internationales Steuerrecht -> Staatenbezogene Informationen.
Eine Devisenkontrolle besteht nicht, alle Währungen sind frei handelbar.
Für die Ein- und Ausfuhr von Barmitteln in die Schweiz besteht bei einem Wert von mindestens 10.000 Schweizer Franken oder einem entsprechenden Gegenwert bei ausländischen Währungen Auskunftspflicht über Herkunft, Verwendung und die wirtschaftlich berechtigte Person (Verordnung über die Kontrolle des grenzüberschreitenden Barmittelverkehrs).
Der Euro wird oft – jedoch nicht überall – als Zahlungsmittel akzeptiert, aber meist zu einem niedrigen Umrechnungskurs.
Der aktuelle Devisenkurs ist auf den Seiten der Schweizerischen Notenbank zu finden.
Staatsangehörige von EU- und EFTA-Staaten mit Wohnsitz in der Schweiz können Grundstücke und Immobilien bewilligungsfrei erwerben. Ebenfalls bewilligungsfrei ist der Grundstückserwerb, wenn Staatsangehörige von EU- und EFTA-Staaten, bzw. juristische Personen, zwar ihren Wohnsitz nicht in der Schweiz haben, das Grundstück aber der Ausübung einer beruflichen, gewerblichen oder industriellen Tätigkeit dient.
Informationen zum Grundstückserwerb durch Personen im Ausland finden Sie beim Schweizer Bundesamt für Justiz.
Die kantonalen Wirtschaftsförderungsstellen unterstützen Investoren bei allen administrativen Angelegenheiten und bieten Vermittlungsdienstleistungen für Bauland oder Immobilien. Für Zürich finden Sie zum Beispiel eingerichtete Büroräumlichkeiten auf der Kantonsseite. Der Kanton unterstützt Firmen und Investoren aber auch bei der Suche nach Gewerbe- und Industrieflächen sowie Bauland ab 500 Quadratmetern.
Investoren, die auf der Suche nach Kauf- oder Mietobjekten für Büroräumlichkeiten, Produktion oder Gewerbe in der Schweiz sind, finden ausgewählte Immobilien in der Real Estate Datenbank von Switzerland Global Enterprise und Swiss Circle.
In den vergangenen Jahren sind zahlreiche Technologieparks entstanden, in denen sich KMUs ansiedeln können. Das Umfeld ist den Angaben zufolge für das Unternehmertum sehr förderlich.
Weitere Informationen zum Thema Immobilien finden Sie auch im Handbuch für Investoren im Kapitel Immobilien.
Angaben zum landwirtschaftlichen Bodenrecht stellt das Schweizer Bundesamt für Justiz zur Verfügung.
Im März 2024 hat der Bundesrat bekundet, dass er in konkrete Verhandlungen mit Brüssel treten will. Zuvor, Mitte Dezember 2023, hat der Schweizer Bundesrat den Entwurf eines Mandates für Verhandlungen mit der EU verabschiedet. Dem mussten noch das Schweizer Parlament und die Kantone zustimmen, was inzwischen geschehen ist.
Die Schweiz ist umgeben von Mitgliedsländern der EU, ohne selbst Mitglied der EU zu sein. Nach einem Volksentscheid wurde der Antrag auf Mitgliedschaft 1992 zurückgezogen. Das Land ist aber Mitglied des Europäischen Freihandelsabkommens EFTA.
Anders als die übrigen EFTA-Mitglieder gehört die Schweiz nicht dem Europäischen Wirtschaftsraum EWR an. Da die Schweiz nicht dem EWR angehört, müssen alle bilateralen Themen über einzelne Abkommen geregelt werden. Sieben sektorale Abkommen sind am 1. Juni 2002 in Kraft getreten (so genannte Bilateralen I). Sie behandeln: Personenfreizügigkeit, Abbau technischer Handelshemmnisse, Forschung, Schienen- und Straßenverkehr, Luftverkehr, Öffentliches Beschaffungswesen, Handel mit Agrarprodukten.
Zudem bestehen neun Abkommen, so genannte Bilateralen II (über Ruhegehälter; verarbeitete Landwirtschaftsprodukte; Umwelt; Statistik; Medien; Bildung; Betrugsbekämpfung; Zinsbesteuerung; Zusammenarbeit bei der inneren Sicherheit/Schengen), die am 26. Oktober 2004 unterzeichnet wurden.
Ein jüngeres Abkommen zwischen der EU und der Schweiz bezieht sich auf den Emissionshandel. Es wurde im Jahr 2017 unterzeichnet, dadurch ist die Schweiz in das EU-Emissionshandelssystem eingebunden.
Ende Mai 2021 brach die Regierung der Schweiz die Gespräche über ein Rahmenabkommen ab. Es hätte bestehende und künftige Marktzugangsabkommen umfassen sollen. Im November 2018 wurde es eigentlich fertig ausgehandelt, aufgrund substanzieller Differenzen jedoch nicht ratifiziert. Dies hat zur Folge, dass es keine Aktualisierungen mehr von bestehenden Abkommen gibt. Dies führt bereits zu Erschwernissen beim grenzüberschreitenden Handel mit Medizinprodukten. Darüber hinaus ist die Schweiz vom EU-Programm Horizont Europa vorerst ausgeschlossen, sie gilt als nicht assoziiertes Drittland. Schweizer Einrichtungen können daher keine Förderung aus Horizon Europe erhalten. Sie können jedoch als Associated Partner an Horizon Europe-Projekten teilnehmen. Die Kosten von Schweizer Partnern in bewilligten Horizon Europe- und Euratom-Projekten erstattet stattdessen das Schweizer Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI).
Ende Juni 2022 haben die Europäische Kommission und die Schweiz eine Vereinbarung über eine vertiefte Zusammenarbeit in den kommenden Jahren unterzeichnet. Gegen Zahlung eines Beitrags, mit dem u.a. wirtschaftliche und soziale Ungleichheiten in der EU reduziert werden soll, erhält die Schweiz Zugang zum Binnenmarkt der Europäischen Union.
Mit einer Begrenzungsinitiative wollte die SVP die Kündigung der Personenfreizügigkeit mit der EU erreichen. Die Abstimmung erfolgte am 27. September 2020. Laut Endergebnis stimmten 61,7 Prozent gegen die Vorlage der rechtskonservativen Schweizerischen Volkspartei (SVP). Somit gilt weiter Personenfreizügigkeit zwischen der Eidgenossenschaft und den EU-Ländern.
Seit 1. Januar 2022 gilt die Personenfreizügigkeit auch für Kroatien. Per 1. Januar 2023 hat der Bundesrat der Schweiz jedoch die Ventilklause angerufen. Dies bedeutet, dass kroatische Staatsangehörige, die nach diesem Datum eine Erwerbstätigkeit in der Schweiz aufnehmen möchten, kontingentiert sind.
Seit Mitte Dezember 2016 gibt es ein Ausführungsgesetz zur Einwanderung. Dies beinhaltet jedoch weder Kontingente noch Höchstzahlen für die Zuwanderung von EU-Bürgern in die Schweiz. Ist in einer Berufsgruppe aber die Arbeitslosenquote überdurchschnittlich hoch, muss ein Arbeitgeber eine offene Stelle nun zunächst exklusiv dem jeweiligen Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) melden. Darin können sich auch Ausländer registrieren lassen. Dass RAV schlägt dem Unternehmen passende Kandidaten vor, die dieses zu prüfen hat. Der Arbeitgeber ist jedoch nicht verpflichtet, einen der Kandidaten einzustellen.
Bilaterale Abkommen zwischen der Schweiz und der EU finden Sie beim Bundesrat.
Die Delegation der Europäischen Kommission für die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein ist unter folgenden Kontaktdaten zu erreichen:
Christoffelgasse 6, CH-3011 Bern - SCHWEIZ
Tel.: +41 31 310 15 30
E-Mail: delegation-bern@eeas.europa.eu, Internet: https://eeas.europa.eu/delegations/switzerland_de
Die EU ist der wichtigste Handelspartner der Schweiz. Auch bei den Direktinvestitionen, ist die EU wichtigste Partnerin.
Weitere Informationen über die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU bietet auch das Handbuch im Kapitel vier "Die Schweiz und Europa"
Im Rahmen der Regionalpolitik des Bundes gibt es Steuererleichterungen, um die Wettbewerbsfähigkeit von strukturschwachen Regionen gezielt zu fördern. Auf Bundesebene werden diese steuerlichen Anreize aber lediglich in ausdrücklich definierten Regionen gewährt.
Diese Regionen wurden als wenig zentralisiert und/oder wirtschaftlich schwächer festgelegt. Seit dem 1. Januar 2023 gehören 100 regionale Zentren in 20 Kantonen dazu.
Steuererleichterungen können an industrielle Unternehmen oder produktionsnahe Dienstleistungen für bis zu zehn Jahren gewährt werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt werden, zum Beispiel, wenn es bei den Investitionen um die Schaffung und Neuausrichtung von Arbeitsplätzen in strukturschwachen regionalen Zentren geht. Das Antragsverfahren für Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik läuft immer über den Kanton ab. Die zuständigen kantonalen Wirtschaftsförderungsstellen beraten über das zweckmäßige Vorgehen.
Folgende Steuererleichterungen sind für Körperschaftsteuerzahler möglich laut Deloitte:
- Senkung der allgemeinen Hauptsteuersätze, wobei die Mehrheit der Kantone mit einem effektiven kombinierten Bund-Kanton-Gemeinde-Steuersatz zwischen 12 und 14 Prozent liegt.
- Einführung eines kantonalen Patentkastensystems auf der Grundlage des modifizierten Nexus-Ansatzes der OECD mit Steuererleichterungen für qualifiziertes Einkommen von bis zu 90 Prozent.
- Einführung eines F&E-Superabzugs auf kantonaler Ebene bis zu einem Höchstbetrag von 150 Prozent der effektiven qualifizierten Ausgaben.
Für Holdinggesellschaften gibt es keine besonderen Steuerregelungen.
Die Schweiz ist Mitglied des Europäischen Freihandelsabkommens EFTA, gehört aber anders als deren übrige Mitglieder nicht dem Europäischen Wirtschaftsraum EWR an. Aufgrund der Abkommen zwischen EU und EFTA gilt auch mit der Schweiz fast vollständiger Freihandel, außer für landwirtschaftliche Produkte sowie Produkte der Nahrungsmittelindustrie.
Darüber hinaus hat die Schweiz zahlreiche Freihandelsabkommen mit Ländern außerhalb der EU abgeschlossen und ist Mitglied der WTO. Zum Beispiel hat die Schweiz seit 2021 ein Abkommen mit dem Vereinigten Königreich, seit 2014 ein Freihandelsabkommen mit China und bereits seit 2009 mit Japan.
In einem Faktenpapier erläutert die Förderagentur zum Beispiel, wie Unternehmen solche Freihandelsabkommen nutzen können. Aufgrund des Freihandelsabkommens zwischen der Schweiz und China, hat ein Exporteur von Waschmaschinen aus der Schweiz beispielsweise einen Preisvorteil von 14.000 Schweizer Franken im Gegensatz zum Exporteur aus der EU ohne entsprechendes Freihandelsabkommen.
Weitere Zollinfos für Unternehmen bietet die Eidgenössische Zollverwaltung.
Waren, die nur vorübergehend in der Schweiz verbleiben, können in Zollager unverzollt und unversteuert zwischengelagert werden. Eine Bearbeitung der Ware darf jedoch nicht vorgenommen werden.
Gemäß ihrer liberalen Wirtschaftsordnung konzentriert sich die Förderung auf die Schaffung von günstigen Rahmenbedingungen. Finanzielle Förderungen erfolgen punktuell und zielgerichtet, staatliche Leistung wird in Ergänzung zur privaten Initiative erbracht. Entsprechend dem föderalistischen Staatsaufbau ist die Standortförderung eine Verbundaufgabe von Bund und Kantonen. Ausschlaggebend für die Gewährung von Anreizen ist der volkswirtschaftliche Nutzen einer Investition. Generell gilt, dass sie in Ergänzung zur privaten Initiative erbracht werden.
Ein Beispiel für die staatliche Förderung ist die Steuererleichterung bei der direkten Bundessteuer. Diese Förderung im Rahmen der Regionalpolitik des Bundes wird zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit in strukturschwachen Regionen eingesetzt. Mittlerweile gehören 100 regionale Zentren in 20 Kantonen zu den Anwendungsgebieten. Das Antragsverfahren läuft immer über die Kantone.
Alle Kantone können Steuervergünstigungen für Unternehmen als Mittel der Wirtschaftsförderung einsetzen. Die weiteren Instrumente sind von Kanton zu Kanton, je nach Interessenlage und regionalwirtschaftlichen Verhältnissen, unterschiedlich.
Die Einsatzmöglichkeiten, die Kombination der einzelnen Instrumente sowie der Leistungsumfang hängen vom konkreten Investitionsvorhaben ab. Es lohnt sich, das Vorhaben nach erfolgter Grobevaluation mit den Wirtschaftsförderungsstellen der Kantone vorzubesprechen.
Über die Standortförderung des Bundes 2024 bis 2027 informiert das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO. Das offizielle KMU-Portal bietet eine Übersicht über staatliche Unterstützung bei der Finanzierung.
Ansprechpartner für die Beratung von Investoren ist für das ganze Land die Förderagentur Switzerland Global Enterprise, Zentrum für Internationalisierung (siehe Kapitel „Förderagentur").
Zur Förderung im Tourismus unterstützt die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit Klein- und Mittelhotels in touristischen Regionen, die stärkeren saisonalen Schwankungen unterliegen. Gefördert werden sowohl Erwerb, Neubau als auch Ersatzneubau. Mittels zinsgünstiger Darlehen wird eine bestehende Finanzierungslücke geschlossen.
Ferner gibt es die Schweizerische Agentur für Innovationsförderung. Innosuisse fördert Innovationsprojekte, damit aus einer guten Idee ein marktfähiges Projekt wird. Herzstück der Förderung von Innosuisse ist die Unterstützung gemeinsamer Innovationsprojekte von Unternehmen und Forschungsinstituten. Die Agentur fördert beispielsweise durch Zuschüsse, Mentoring, Ausbildung und Coaching gezielt die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Markt. Zu finden ist sie unter:
Einsteinstrasse 2, CH-3003 Bern - SCHWEIZ
Tel. +41 58 461 61 61
E-Mail: info@innosuisse.ch, Internet: https://www.innosuisse.ch
Auf den Webseiten von Innosuisse finden Sie auch einen Guide, mit dem Sie durch Beantwortung gezielter Fragen, das entsprechende Förderangebot für Ihr Vorhaben ermitteln können.
KMU, die ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken und ein innovatives Produkt oder eine innovative Dienstleistung mit ausländischen Partnerfirmen oder Forschungsteams entwickeln möchten, können im Rahmen von Eurostars Unterstützung erhalten. Eurostars ist ein gemeinsames Programm von EUREKA und der EU. EUREKA ist eine europäische Initiative für marktnahe Forschung und Entwicklung, sie unterstützt und begleitet Unternehmen und wissenschaftliche Einrichtungen bei der Umsetzung grenzüberschreitender und marktorientierter Forschungskooperationen zu innovativen Themen. EUREKA stellt eine wichtige Ergänzung zu den Forschungsprogrammen der Europäischen Union dar. Sie vernetzt die in Europa vorhandenen finanziellen und fachlichen Ressourcen miteinander, um den Zugang zu Fördermitteln zur Umsetzung europäischer Forschungs- und Entwicklungsprojekte zu vereinfachen. Das paneuropäische Netzwerk EUREKA wurde 1985 als zwischenstaatliche Initiative gegründet. Die Schweiz ist Gründungsmitglied dieses nichtgewinnorientierten Vereins.
Informationen zur Beteiligung der Schweiz als nicht assoziierter Drittstaat am EU-Programm Horizon Europe bietet das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation.
Eine Liste mit Adressen von Institutionen, die KMU bei Gründung/Weiterentwicklung unterstützen, finden Sie beim offiziellen KMU-Portal.
Es gibt eine nationale Vereinigung von Inkubatoren und Technologieparks. Auf einer interaktiven Karte sind sämtliche Parks verlinkt.
Die Dachstrategie für die Standortförderung des Bundes sieht beispielsweise eine Fokussierung auf Schweizer KMU und die Regionen sowie auf die nachhaltige Entwicklung und die Digitalisierung vor.
Die Europäische Union unterstützt Unternehmen in der Schweiz mit verschiedenen EU-Programmen, die Darlehen, Bürgschaften, Risikokapital und andere Formen der Eigenkapitalfinanzierung bereitstellen. Diese Finanzinstrumente werden von Finanzintermediären wie Banken, Risikokapitalfonds und anderen Finanzinstituten verwaltet. Ansprechpartner sind lokale Kreditinstitute.
Die Einrichtungen des Enterprise Europe Network arbeiten im Auftrag der EU. Sie beraten vor allem mittelständische Unternehmen über EU-Fragen und grenzüberschreitende Kooperationsmöglichkeiten. Der EuropaService der deutschen Sparkassen-Finanzgruppe kooperiert mit diesem Netzwerk. Die Partner des schweizerischen Enterprise Europe Network sind in Bern und Zürich zu finden.
Im Auftrag des Bundes organisiert und koordiniert Switzerland Global Enterprise die Aktivitäten zur Förderung ausländischer Direktinvestitionen in der Schweiz. Ferner bündelt die Agentur im Auftrag des Bundes die Leistungsaufträge der Export- und Importförderung.
Switzerland Global Enterprise
Stampfenbachstraße 85, 8006 Zürich - SCHWEIZ
Tel.: +41 44 365 51 51
E-Mail: info@s-ge.com, Internet: https://www.s-ge.com/de/sbh
Vertretungen von Switzerland Global Enterprise im Ausland werden als Swiss Business Hubs geführt, die als erste Anlaufstelle für ausländische Investoren gelten. Die Kontaktdaten in Deutschland finden Sie im Kapitel "Informationen in Deutschland"
Eine Sammlung von Anlaufstellen für KMU ist unter folgendem Link zu finden https://www.kmu.admin.ch/kmu/de/home/praktisches-wissen/nuetzliche-adressen-und-links.html.
Handelskammer Deutschland-Schweiz
Tödistraße 60, 8002 ZÜRICH - SCHWEIZ
Tel.: +41 44 283 61 61
E-Mail: auskunft@handelskammer-d-ch.ch, Internet: https://www.handelskammer-d-ch.ch/
Schweizerische Botschaft
Otto-von-Bismarck-Allee 4A, 10557 Berlin
Tel.: 030 3904000
Fax: 030 3911030
E-Mail: berlin@eda.admin.ch, Internet: https://www.eda.admin.ch/berlin
Handels- und Wirtschaftsabteilung der Botschaft
Tel.: 030 39040037
Fax: 030 39040044
E-Mail: berlin.wirtschaft@eda.admin.ch, berlin.handel@eda.admin.ch
Weitere konsularische Vertretungen der Schweiz in Deutschland: https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinweise/deutschland/schweizer-vertretungindeutschland.html
Die Vertretungen von Switzerland Global Enterprise im Ausland werden als „Swiss Business Hubs“ geführt. Gemeinsam setzen sich die Partner dieses Netzwerks mit auf die Bedürfnisse von KMU abgestimmten Dienstleistungen für die Stärkung der Geschäftsbeziehungen im bilateralen Handels- und Dienstleistungsbereich ein. Der Hub trägt damit dazu bei, die Geschäftsbeziehungen zwischen schweizerischen und deutschen Firmen in den nächsten Jahren weiter auszubauen.
Swiss Business Hub Germany
c/o Schweizerisches Generalkonsulat
Hirschstrasse 22, 70173 Stuttgart
Tel.: 0711 2229-4329
Internet: https://www.s-ge.com/de/company/swiss-business-hub-germany
- Für den Start ins Auslandsgeschäft bietet der Export Guide sämtliche Informationen und Hilfestellungen der deutschen Außenwirtschaftsförderung.
- Germany Trade and Invest (gtai) stellt eine Vielzahl von Informationen zur Schweiz zur Verfügung.
- Einen Leitfaden für Exporte in die Schweiz erstellt das Außenwirtschaftszentrum Bayern in Zusammenarbeit mit der Außenwirtschaft Österreich.
- Angaben zu Arbeitsaufenthalten von Ausländern in der Schweiz bietet das Staatssekretariat für Migration.
- Ausschreibungen auf nationaler Ebene von der öffentlichen Hand, finden Sie auf der Plattform des Informationssystems über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz. Ausschreibungen, die europaweit publiziert werden, finden Sie bei TED, Tenders Electronic Daily.
- Ein KMU-Portal bietet das Staatssekretariat für Wirtschaft.
- Um Geschäftspartner in der Schweiz zu finden, bietet Ihnen der EuropaService verschiedene Möglichkeiten an, die auf unseren Webseiten im Bereich Kooperationsservice vorgestellt werden. Eine Möglichkeit sind anonymisierte Kurzprofile schweizer Unternehmen, die auf der Suche nach Geschäftspartnern in Deutschland sind. Eine Auswahl internationaler Kooperationsbörsen/Unternehmerreisen finden Sie im Bereich Unternehmertreffen und um sein eigenes Profil im Ausland zu veröffentlichen, gibt es die aktive Geschäftspartnersuche. Einzelheiten sind in unserem Leitfaden erläutert. Die Abläufe sind in einer Grafik übersichtlich dargestellt. Bei Fragen helfen wir gern weiter europaservice@dsgv.de, Tel.: 0 30 20225-5798.
Ihre Sparkasse ist Ihr Ansprechpartner auch für alle Fragen rund um die Begleitung internationaler Geschäftsvorhaben in der Schweiz. Sie greift für ein breites Informations- und Leistungsangebot auf eigene Kenntnisse, auf Verbundpartner wie den EuropaService, auf ein Netzwerk internationaler Partnerbanken und weitere Spezialisten der Sparkassen-Finanzgruppe zurück. Diese Partner bilden das internationale Netzwerk der Sparkassen-Finanzgruppe.
Hilfestellung, Beratung, Vor-Ort-Begleitung und die passenden Finanzprodukte für Ihr Vorhaben in der Schweiz erhalten Sie aus einer Hand über Ihren Firmenkunden- oder Auslandsfachberater.
Falls Sie noch kein Kunde einer Sparkasse sind und Ihnen Ansprechpartner für die Schweiz fehlen, wenden Sie sich einfach an den EuropaService. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Ihre Sparkasse vor Ort können Sie auch mit Hilfe der folgenden Internetadresse finden https://www.sparkasse.de/service/filialsuche.html#institute-search.
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