Ukraine: Geschäftsbedingungen für Handel und Investition
Alles im Fluss
Die Lage in der Ukraine ist aufgrund des russischen Angriffs permanenten Veränderungen unterworfen, so dass diese Länderinformation lediglich eine Momentaufnahme sein kann, die geschäftlichen Rahmenbedingungen können sich jederzeit kurzfristig ändern. Im Rahmen des Kriegsrechts werden diverse gesetzliche Bestimmungen geändert, die offizielle Webseite des Parlaments finden Sie hier.
Aktuelles und Perspektiven
- Ende Juni 2024 hat die EU Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine eröffnet. Bereits Mitte Dezember 2023 hatte der Rat dies beschlossen und seit Ende Juni 2022 ist die Ukraine EU-Beitrittskandidat. Schon zuvor hat das Land durch das Assoziierungsabkommen der EU mit der Ukraine, das am 1. September 2017 in Kraft trat, wirtschaftlichen Auftrieb bekommen.
- Vom Wiederaufbau nach den kriegerischen Handlungen durch Russland erhofft sich das Land, seine Produktionskapazitäten zu verbessern und ausländisches Kapital für moderne Technologien anzuziehen. Großes Potenzial für Investitionen bestehen ferner im Bau, in der Logistik, dem Transport und grünen Technologien.
- Schon jetzt ist die Ukraine fundamental gesehen ein interessanter Geschäftspartner für deutsche Unternehmen, so Experten. Das Land verfügt über eine gut ausgebildete Bevölkerung, natürliche Ressourcen, eine lange Industrietradition und ist das zweitgrößte Land Europas.
- Um ausländischen Unternehmen die Chancen in dem Land aufzuzeigen, hat die ukrainische Regierung die Investitionsinitiative Advantage Ukraine ins Leben gerufen.
- Die neu gegründetet staatliche Agentur für Wiederaufbau und Infrastrukturentwicklung hat die Plattform Dream (Digital Restoration Ecosystem for Accountable Management) erstellt, die einen Überblick über aktuelle Wiederaufbauprojekte bietet.
- Auch die deutsche Bundesregierung hat eine Plattform zum Wiederaufbau der Ukraine für Unternehmen gestartet.
- Die Absicherung deutscher Direktinvestitionen in der Ukraine ist im August 2023 ausgebaut worden.
Einen Kurzüberblick über ausgewählte Aspekte der Geschäftsbedingungen in der Ukraine, insbesondere für mittelständische Unternehmen, bietet diese Länderinformation.
Die Ukraine hat eine Fläche von 603.550 Quadratkilometern. Informationen über die einzelnen Regionen der Ukraine hat die Förderagentur des Landes zusammengestellt. Teile des Landes sind von Russland besetzt. Diese Regionen standen bislang für gut 50 Prozent der nationalen Produktion des verarbeitenden Gewerbes. Die Ukraine hat mit die fruchtbarsten Böden der Welt und gehört zu den größten Getreideexporteuren. Über die Agrarwirtschaft in der Ukraine informiert auf Englisch die Broschüre Doing agricultural business in Ukraine von DLF Attorneys-At-Law.
In den vergangenen Jahren etablierte sich die Ukraine als ein bedeutsamer Marktteilnehmer in der Software-Entwicklung, so gtai. Die IT-Branche mache gut fünf Prozent des BIP aus. Nach dem SkillValue Report 2019 belegt die Ukraine weltweit Platz 4 bei den besten Programmierern. Mehr als 240.000 IT-Spezialisten und Ingenieure sind in der Ukraine aktiv, so der Geschäftsführer von UkraineInvest.
Alternative Energien gehören zu den am schnellsten wachsenden Sektoren aufgrund der günstigen geografischen Bedingungen, sei es Solar, Wind oder Biogas. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz in Deutschland informiert in verschiedenen Beiträge über erneuerbare Energien in der Ukraine (Stichwort: Ukraine).
Informationen zu verschiedenen Branchen in der Ukraine sind bei der Förderagentur des Landes zu finden.
- Lebensmittel
- Automobilindustrie
- Luftfahrt
- Maschinenbau
- Elektroindustrie
- Energie
- IKT
- Pharmazie
- Kreativindustrie
- Möbelindustrie
- Textilindustrie
- Tourismus
Geschäftspartner in der Ukraine können Sie aus unterschiedlichen Branchen in den Kurzprofilen ukrainischer Unternehmen finden.
Deutschland war im Jahr 2022 nach China und Polen drittwichtigster Lieferant der Ukraine mit einem Anteil von gut acht Prozent. Bei den Hauptabnehmerländern hat Deutschland einen Anteil von gut fünf Prozent, was den 6. Platz bedeutet. Der gesamte Warenaustausch zwischen beiden Ländern lag im Jahr 2022 bei knapp 8 Milliarden Euro. Der Botschafter der Ukraine, Olexii Makejew, ermuntert die deutsche Wirtschaft, ihren Handel mit der Ukraine auszubauen. Viele Unternehmen in der Ukraine hätten sich mittlerweile gegen Energie-Unterbrechungen mit Generatoren versorgt und ihre Schichtpläne angepasst, so das Institute for Economic Research (IER) in der Ukraine.
Nach Angaben von gtai betrug der Bestand ausländischer Direktinvestitionen im Jahr 2021 gut 62 Milliarden US-Dollar. Der Anteil Deutschlands hieran beträgt knapp 5 Prozent, was den 4. Platz bedeutet.
Der gesetzliche Mindestlohn in der Ukraine war für das Jahr 2024 auf 1,08 Euro/Stunde festgesetzt worden. Der durchschnittliche Mindestlohn soll nach Angaben von Reuters etwa 20.000 Hrywnja betragen.
Bei Exportkreditgarantien für die Ukraine gilt ab sofort ein vereinfachtes Verfahren, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz in einer Pressemitteilung im Juni 2023 verkündet.
Für Hermes-Bürgschaften gilt für die Ukraine die Entgeltkategorie 7. Eine Risikoeinschätzung des Landes bietet Coface.
Amtssprache ist Ukrainisch. Geschäftssprachen sind Ukrainisch, Russisch und Englisch.
- Im Doing-Business-Ranking 2020 der Weltbank ist die Ukraine auf den 64. Platz vorgerückt (Stand: Oktober 2019). Details über die Zusammensetzung der Beurteilung befinden sich in dem Bericht.
- Beim Korruptionswahrnehmungsindex von Transparency International belegt die Ukraine Platz 104 (Stand: Januar 2024).
- Den 85. Platz belegt die Ukraine im Global Competitiveness Index (2019) des Weltwirtschaftsforums (Stand: Oktober 2019). Wegen der Corona-Pandemie gibt es im Report von 2020 kein Länderranking.
- In der Liste der unternehmerfreundlichsten Länder des Wirtschaftsmagazins Forbes belegt die Ukraine Platz 77 (Stand: Dezember 2018).
- Beim Global Innovation Index ist die Ukraine auf Platz 55 zu finden (Stand: September 2023).
Grundlage für die Tätigkeit ausländischer Unternehmen in der Ukraine ist das Gesetz über Auslandsinvestitionen, in dem wesentliche Garantien für den Schutz festgelegt wurden. Allgemein sind in- und ausländische Investoren rechtlich gleichgestellt.
Investoren sind dadurch auch gegenüber Re-Nationalisierung und Zwangsenteignung rechtlich geschützt, bzw. es steht ihnen eine Entschädigung zu. Ausländische Investitionen genießen diesen Schutz jedoch nur, wenn die Investitionen ordnungsgemäß mit Einhaltung aller im ukrainischen Recht festgelegten Anmeldeverfahren eingetragen wurden.
Darüber hinaus gibt es das Gesetz über die Investitionstätigkeit, das Gesetz über den Schutz ausländischer Investitionen in der Ukraine und die Verordnung der Nationalbank der Ukraine Nr. 280 über ausländische Investitionen in die Ukraine.
Angesichts des russischen Angriffskriegs in der Ukraine hat die Multilaterale Agentur für Investitonsgarantien (MIGA) zur Absicherung privater Unternehmensinvestitionen der Ukraine Gelder bereitgestellt.
Seit April 2023 haben ausländische natürliche Personen die Möglichkeit, ukrainische elektronische Ansässige zu werden, sich als Einzelunternehmer registrieren zu lassen und gegebenenfalls die Einheitssteuer von 5 Prozent zu zahlen, so die DLF Attorneys-at-Law.
Das ukrainische Gewerberecht ist relativ liberal, so das AUWI Bayern. Die Zulassungsvoraussetzungen für die Ausübung eines Gewerbes und das Verfahren zur Erlangung einer Lizenz sind für Ausländer wie Inländer gleich. Zur Gründung eines Unternehmens ist es nicht erforderlich, dass der Unternehmer selbst die gewerbliche Qualifikation besitzt, er kann einen gewerblichen Berechtigten anstellen. Bewilligungspflichtig sind beispielsweise das Baugewerbe, die Herstellung und der Vertrieb von Medikamenten, Telekommunikationsdienstleistungen und Bildungsdienstleistungen.
Informationen zum Erwerb einer Arbeitsgenehmigung bieten DLF Attorneys-at-Law.
Informationen zu rechtlichen Gegebenheiten bei Geschäftsaktivitäten im Bereich Landwirtschaft sind in einer Broschüre der DLF zusammengefasst.
Am 26. Juli 2005 ist in der Ukraine die Regierungsverordnung Nr. 917 in Kraft getreten, wonach sich EU-Staatsbürger innerhalb eines jeden Zeitraums von 180 Tagen maximal 90 Tage ohne Visum in der Ukraine aufhalten dürfen. Längere Aufenthalte bzw. Aufenthalte zwecks Arbeitsaufnahme bedürfen der Ausstellung eines Visums. Nähere Informationen erteilt die ukrainische Botschaft.
Eine Publikation zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und dem Investitionsschutz in der Ukraine gibt die AHK Ukraine heraus.
Vorschläge zu möglichen Investitionsprojekten in verschiedenen Branchen finden Sie im Investitions-Guide der Förderagentur (Stand: Juni 2023).
GmbH: Tovarystvo z obmezenoju vidpovidalnistju (TOV)
Seit 6. Juni 2011 muss kein festgelegtes Mindestkapital mehr eingebracht werden (Gesetz Nr. 3263-VI vom 21. April 2011), es kann folglich von den Gesellschaftern bei der Gründung frei bestimmt werden. Neben Geld sind auch Sacheinlagen möglich.
Am 17. Juni 2018 traten Neuerungen bei der GmbH in Kraft. Danach müssen die Gesellschafter ihre Stammeinlagen innerhalb von 6 Monaten nach Registrierung der Gesellschaft vollständig leisten. Die Gesellschafter haften bis zur Höhe ihrer Einlage. Einmann-Gesellschaften sind möglich. Gut 90 Prozent der Unternehmen besitzen diese Rechtsform. Weitere Informationen zur TOV bieten DLF Attornys-At-Law.
AG: Aktiengesellschaft
Das Mindeststammkapital beträgt den 1.250-fachen Wert des monatlichen Mindestlohns, der zum Zeitpunkt der Gründung gilt, so gtai. Auch hier ist die Haftung auf die Einlage beschränkt. Es wird zwischen öffentlichen (Aktien können öffentlich gehandelt werden) und privaten (Übertragbarkeit der Aktien ist beschränkt) Aktiengesellschaften unterschieden. Eine private Aktiengesellschaft kann maximal 100 Aktionäre haben.
Einzelunternehmer
Dies ist die einfachste Möglichkeit geschäftliche Aktivitäten auszuüben, aber der Einzelunternehmer haftet voll für die Verbindlichkeiten des Unternehmens. Zu beachten sind Einschränkungen bezüglich des jährlich zulässigen Umsatzes, die Anzahl der Arbeitnehmer und die zulässige Tätigkeit.
Eine Repräsentanz verfügt über keine eigene Rechtspersönlichkeit und hat kein Satzungskapital, sie unterliegt jedoch der Pflicht zur Registrierung. Die Registrierung ist jedoch langwierig, kann bis zu 20 Tagen dauern und ist daher in der Ukraine nicht so attraktiv. In der Regel werden Repräsentanzen für Aktivitäten wie Marktanalysen gegründet.
Nach Angaben der AHK Ukraine wird der Reformprozess im Land auch zu Änderungen im ukrainischen Gesellschaftsrecht führen.
Die Ukraine durchläuft weiterhin einen dynamischen Prozess von Veränderungen durch, so die ukrainische Wirtschaftsförderagentur Ukraineinvest. So wurde beispielsweise die Zeit für die Registrierung von Unternehmen verkürzt.
Die Registrierung juristischer Personen und Einzelunternehmen geschieht auf Basis des Gesetzes "Über die staatliche Registrierung von juristischen Personen, Einzelunternehmern und öffentlichen Organisationen". Änderungen am Gesetz dienten der Beschleunigung des Verfahrens, z. B. durch Einführung von Online-Möglichkeiten sowie die Reduzierung der notwendigen Dokumente.
Für die Gründung einer ukrainischen GmbH wird keine staatliche Gebühr erhoben, im Gegensatz zur Repräsentanz. Hinweise zur Registrierung bietet die Investitionsförderagentur des Landes.
Das Handelsregister ist öffentlich zugänglich, jeder kann einen Handelsregisterauszug beantragen, dieser ist aber gebührenpflichtig.
Hinweise zur Eintragung des wirtschaftlichen Endbegünstigten bieten DLF Attornys-At-Law.
Derzeit gilt ein Basissteuersatz von 18 Prozent. Für bestimmte Arten von Geschäften gibt es aber auch andere Sätze.
Kleinunternehmen und Agrarbetriebe können sich für eine Pauschalsteuer entscheiden, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Hierfür müssen sie einen Antrag beim jeweils zuständigen Finanzamt stellen und sich in einer von vier Gruppen registrieren lassen. Die Eingruppierung hängt von der Höhe der Einkünfte, der Anzahl der Arbeitnehmer und der Art der Tätigkeit ab. Bei Agrarbetrieben von der Kategorie der Böden. Einzelheiten hierzu befinden sich in der Broschüre "Steuern in der Ukraine" von DLF Rechtsanwälte.
Ein besonderes Steuerregime gibt es auch für IT Unternehmen und Start-ups, so genannte Residente der DIA-City.
Der Normalsteuersatz beträgt 20 Prozent. Für Arzneimittel und medizinische Waren gibt es einen Satz von sieben Prozent. Für bestimmte landwirtschaftliche Güter gibt es einen Satz von 14 Prozent.
Zur Registrierung verpflichtet sind Unternehmen, die in den vergangenen zwölf Monaten mehr als 1.000.000 UAH aus umsatzsteuerrechtlichen Geschäften erwirtschaftet haben.
Eine freiwillige Unternehmensregistrierung ist für diejenigen möglich, die diesen Betrag nicht erreicht haben.
Zwischen Deutschland und der Ukraine besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen vom 3. Juli 1995 (BGBl. 1996 II, S. 498), in Kraft seit 3. Oktober 1996.
Der Text des aktuellen DBA ist beim Bundesfinanzministerium zu finden über -> Themen -> Steuern -> Internationales Steuerrecht ->Staatenbezogene Informationen ->Ukraine.
Die offizielle Währung ist die Ukrainische Hryvnia (UAH). Der aktuelle Wechselkurs befindet sich auf der Seite der Ukrainischen Nationalbank.
Dort finden Sie auch die aktuellen Vorschriften der Devisenbewirtschaftung.
Ende Mai 2024 hat gtai eine kleine Übersicht über die Lockerung bei den Währungsbeschränkungen veröffentlicht. Aufgrund des Kriegsrechts hatte die Nationalbank der Ukraine („NBU“) mit ihrem Beschluss Nr. 18 vom 24. Februar 2022 zahlreiche Beschränkungen des Devisenhandels eingeführt. Mögliche Änderungen werden auf der NBU-Webseite veröffentlicht.
Beim Landerwerb wird streng zwischen Agrar- und Nicht-Agrarland unterschieden. Ausländische Individuen und juristische Personen sind bislang ausdrücklich vom Besitz von Agrarland ausgeschlossen. Ab 1. Juli 2021 gibt es eine leichte Öffnung des Bodenmarktes.
Ausländische juristische Personen sind berechtigt, nicht-landwirtschaftliche Grundstücke in Wohngebieten sowie nicht-landwirtschaftliche Grundstücke außerhalb von Wohngebieten zu kaufen, wenn sich ihre eigenen Liegenschaften auf den entsprechenden Grundstücken befinden. Informationen auf Deutsch zum Erwerb von Immobilien in der Ukraine durch Ausländer sind bei den DLF Attorneys at Law zu finden.
Vor dem Kauf einer Immobilie sollten zahlreiche Prüfungen durchgeführt werden, da es keinen guten Glauben an den Inhalt eines Grundbuchs gibt. Ferner ist der Eigentümer eines Gebäudes nur selten Eigentümer des Grundstücks.
Es gibt eine Immobiliensteuer auf das Eigentum an Bauwerken und eine Immobiliensteuer auf das Eigentum an Grundstücken.
Für die Ansiedlung von Industrieunternehmen hat die Ukraine Industrieparks errichtet, die mit entsprechender Infrastruktur ausgestattet sind. Eine Karte mit den verschiedenen Industrieparks sowie Links zu den einzelenen Parks sind auf einer Webseite zusammengefasst.
Mitte März 2024 hat die EU 4,5 Milliarden Euro an die Ukraine ausgezahlt. Das Geld stammt aus der Ukraine-Fazilität in Höhe von 50 Milliarden Euro, auf die sich Anfang Februar 2024 die EU-Staats- und Regierungschefs bis zum Jahr 2027 geeinigt hatten. Mit dem Geld soll der Wiederaufbau, die Modernisierung und die Reformen auf dem Weg zum EU-Beitritt gefördert werden. Die konkreten Maßnahmen zum Einsatz der Gelder wird von der Regierung in einem "Ukraine-Plan" ausgearbeitet.
Ende Juni 2024 hat die EU Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine eröffnet. Zuvor, Anfang November 2023, hatte die EU-Kommission die Aufnahme von Verhandlungen mit der Ukraine empfohlen.
Ende Juli 2023 hat die EU-Kommission 1,5 Milliarden Euro an die Ukraine aus der Makrofinanzhilfe (MFA+), die für das Jahr 2023 18 Milliarden Euro umfasst, ausgezahlt. Die Gelder aus der MFA+ sollen die Ukraine aktuell dabei unterstützen, Löhne zu finanzieren und die zerstörte kritische Infrastruktur, wie Krankenhäuser, Energieinfrastruktur, Wasserversorgung, Verkehrsnetze, wieder aufzubauen.
Anfang Februar 2023 hat die EU-Kommission einen analytischen Bericht über die Angleichung der Ukraine an den Acquis der EU veröffentlicht.
Anfang September 2022 haben die EU und die Ukraine sektorale Abkommen in den Bereichen Digitales, Zoll und Steuer unterzeichnet, um die Zusammenarbeit zu vertiefen.
Ende Juni 2022 beschlossen die Staats- und Regierungschefs der EU, die Ukraine als EU-Beitrittskandidaten aufzunehmen.
Seit dem 1. September 2017 wird das Assoziierungsabkommen EU/Ukraine vollständig angewandt, dies hat der Europäische Rat im Juli 2017 beschlossen. Über den Stand der Umsetzung des Assoziierungsabkommens gibt es regelmäßig einen Bericht der EU.
Am 1. Oktober 2017 waren die zusätzlichen autonomen Handelsmaßnahmen der EU für die Ukraine in Kraft getreten. Die EU-Verordnung über die Maßnahmen stockt die Mengen an landwirtschaftlichen Produkten auf, die die Ukraine im Rahmen des Assoziierungsabkommens zollfrei in die EU exportieren kann. Außerdem beschleunigt sie die im Assoziierungsabkommen vorgesehene Abschaffung der EU-Importzölle für mehrere Industrieprodukte.
Über die Handelsbeziehungen zwischen der EU und der Ukraine informiert die EU-Kommission auf ihren Internetseiten. Der zollfreie Handel für viele landwirtschaftliche Produkte ist bis Juni 2025 verlängert worden. Für einen Teil dieser Güter gibt es jedoch Mengenbegrenzungen auf dem Niveau des Zeitraums der zweiten Jahreshälfte 2021 bis 2023. Die EU-Kommission hat eine Webseite erstellt, auf der die Handelsbeziehungen zwischen der EU und der Ukraine dargestellt sind.
Seit 2014 haben die EU und die Europäischen Finanzinstitutionen mehr als 15 Milliarden Euro an Zuschüssen und Darlehen für die Unterstützung der Reformen in der Ukraine mobilisiert.
Die Sanktionen aufgrund der von Russland annektierten ukrainischen Halbinsel Krim sind verlängert worden. Sie beinhalten für die EU ein Importverbot für Waren aus der Krim und Sewastopol, sowie den Export bestimmter Waren auf die Krim. Ferner dürfen europäische Unternehmen, bzw. in Europa ansässige Firmen nicht auf der Krim investieren.
Als Reaktion auf die russische Anerkennung der prorussischen Separatistengebiete in der Ostukraine hat die EU Ende Februar 2022 die beiden selbst ernannten Republiken Donezk und Luhansk aus dem EU-Assoziierungsabkommen mit der Ukraine gestrichen, das Waren aus dem Land bevorzugten Zugang zum Binnenmarkt gewährt.
Als Nicht-EU-Land ist die Ukraine Ende Juni 2022 dem LIFE-Programm für Umwelt und Klima beigetreten. Durch diese Beteiligung erhält die Ukraine die Möglichkeit, europäische Hilfe für das Beheben der Schäden durch die russische Invasion zu bekommen. Ferner ist die Ukraine mit dem Forschungs- und Innovationsprogramm Horizont Europe assoziiert.
Über weitere Unterstützungsmöglichkeiten der EU können Sie im nebenstehenden Interview mit Ulla Engelmann (ehemals Head of DG for Internal Market, Industry, Entrepreneurship and SMEs, Unit D2 Industrial forum, alliances, clusters) erfahren.
Die Beziehungen der EU mit der Ukraine sind auf der Webseite der EU-Delegation in der Ukraine dargestellt.
Delegation der Europäischen Kommission in der Ukraine und Weißrussland
101 Volodymyrska St., 01033 Kiew, UKRAINE
Tel.: +380 44 390 8010
E-Mail: delegation-ukraine@eeas.europa.eu, Internet: https://www.eeas.europa.eu/delegations/ukraine_en
Die Einrichtungen des Enterprise Europe Network arbeiten im Auftrag der EU. Sie beraten vor allem mittelständische Unternehmen über EU-Fragen und grenzüberschreitende Kooperationsmöglichkeiten. Der EuropaService der deutschen Sparkassen-Finanzgruppe kooperiert mit diesem Netzwerk. Die Partner des ukrainischen Enterprise Europe Network sind in verschiedenen Institutionen zu finden.
EU-Ukraine Solidarity Lanes : Diese von der Europäischen Kommission ins Leben gerufene und vom Enterprise Europe Network betriebene Plattform zielt darauf ab, Unternehmen aus der EU und der Ukraine rasch zusammenzubringen, damit sie ab pragmatische Lösungen für die Ausfuhr von Erzeugnissen aus der Ukraine finden können.
Um investive Engagements von Unternehmen anzuregen, ist im März 2021 ein entsprechendes Gesetz für signifikante Investitionen verabschiedet worden. Für fünf Jahre kann es eine Befreiung von der Körperschaftsteuer sowie von der Entrichtung der Mehrwertsteuer und des Zolls bei der Einfuhr von neuen Anlagen geben.
Dies setzt jedoch eine Investition in Höhe von 20 Millionen Euro und die Schaffung von mindestens 80 neuen Arbeitsplätzen voraus und der Durchschnittslohn muss 15 Prozent über dem Durchschnittslohn in der Branche in dem Investitionsgebiet liegen. Ferner bezieht sich die Förderung nur auf folgende Branchen:
- verarbeitende Industrie (Ausnahme: Tabak, Alkohol)
- Abfallwirtschaft
- Transport und Logistik
- Post und Kurierdienste
- Tourismus
- Bildung
- Wissenschaft, Forschung und Entwicklung
- Gesundheit und
- Kunst und Kultur
- Sport
Um regionale Steueranreize zu ermöglichen, sieht das neue Gesetz einen größeren Handlungsspielraum bei den örtlichen Verwaltungen vor, so dass diese die Bodensteuer oder die Pachtsätze reduzieren können.
Bei einer Ansiedlung in einem Industriepark ist ebenfalls eine Befreiung der Körperschaftsteuer sowie der Mehrwertsteuer für die Einfuhr neuer Anlagen möglich.
Kleine Firmen und Agrarbetriebe können eine Pauschalversteuerung wählen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Hierzu wurden vier Gruppen gebildet. (Angaben hierzu siehe Kapitel Körperschaftsteuer). Auch Unternehmen, die im Bereich Flugzeugindustrie tätig sind, können von zeitlich befristeten Vergünstigungen bei der Körperschaftsteuer profitieren, so Deloitte.
Für IT-Unternehmen gibt es eine spezielle gesetzliche Regelung.
Die Ukraine ist seit 2008 WTO-Mitglied.
Am 24. Juni 2010 wurde ein Freihandelsabkommen mit der EFTA abgeschlossen, es ist seit dem 1. Juni 2012 in Kraft.
Seit dem 1. September 2017 gilt das Assoziierungs- und Freihandelsabkommen zwischen der EU und der Ukraine. Im Amtsblatt der EU ist die Verordnung zur Senkung/Abschaffung von Zöllen auf Waren mit Ursprung in der Ukraine veröffentlicht.
Aufgrund des Angriffskriegs Russlands Ende Februar 2022 hat die EU sämtliche Zölle und Kontingente auf Waren, die noch nicht liberalisiert waren, ausgesetzt. Informationen über Zoll und Einfuhr, auch zu weiteren Abkommen der Ukraine mit anderen Ländern, bietet gtai.
Mit dem am 4. September 2012 in Kraft getretenen Gesetz über Industrieparks sollen neue Investitionen angelockt werden. Ausrüstungen und Materialien, die für den Betrieb eines Industrieparks notwendig sind, sollen aus dem Ausland frei von Zollgebühren eingeführt werden können. Das Gesetz zu Industrieparks in der Ukraine sind beim Wirtschaftsministerium zu finden. Informationen über Vergünstigungen in Industrieparks bietet auch die Förderagentur.
Mit dem im März 2021 verabschiedeten Gesetz über Vergünstigungen für Großinvestoren in der Ukraine können neue Ausrüstungen, die im Zusammenhang mit der Investition von mindestens 20 Millionen Euro stehen, ohne Entrichtung der Zollgebühren eingeführt werden.
In der Ukraine herrscht derzeit das Kriegsrecht. Dennoch versucht das Land bereits Pläne für den Wiederaufbau zu entwickeln, dazu hat es einen National Recovery Council gegründet. Derzeit kommt es zu laufenden Veränderungen im Gesetzgebungsbereich und der geschäftlichen Rahmenbedingungen. Darüber hinaus ist die finanzielle Situation des Landes durch eine hohe Schuldenlast gekennzeichnet.
Im März 2021 ist ein Gesetz zur Förderung von Großinvestitionen (mindestens 20 Millionen Euro) verabschiedet worden. Es sieht vor allem steuerliche Vergünstigungen vor (siehe Kapitel Steuervergünstigungen). Zuständig für die Umsetzung der Maßnahmen ist die Agentur UkraineInvest.
Die Förderagentur berät potenzielle Investoren auch zu sämtlichen Fragen rund um eine Gründung. Im UkraineInvest Guide (Stand: Juni 2022) bietet die Förderagentur mehrere Folien zu Fördermaßnahmen und finanzieller Unterstützung für die Dauer des Kriegsrechts. Ferner informiert die Förderagentur in ihrem Internetauftritt über Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen und über Anreize.
Um mehr Investoren anzuziehen, gibt es diverse Industrieparks, die Vergünstigungen für die Ansiedlung bieten.
Die Ukraine will darüber hinaus auf erneuerbare Energien setzen. Über den Stand der Entwicklung bei den erneuerbaren Energien in der Ukraine informiert das deutsche Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Im Juli 2022 wurde in der Ukraine das Förderprogramm "eRobota" ins Leben gerufen, um die Schaffung von Zehntausenden neuer Unternehmen und Arbeitsplätze durch die Bereitstellung von Zuschüssen für die Gründung eines eigenen Unternehmens sowie die Ausweitung der Tätigkeit von KMU.
Mit deutscher Beteiligung wurde im Januar 2001 eine Bank speziell für Klein- und Kleinstkredite gegründet, die ProCredit Bank.
Zu Aktivitäten der Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) in der Ukraine finden Sie Informationen auf deren Internetseiten.
Die Europäische Union unterstützt Unternehmen in der Ukraine mit einer breiten Palette von EU-Programmen, die Darlehen, Bürgschaften, Risikokapital und andere Formen bereitstellen. Diese Finanzinstrumente werden von Finanzintermediären wie Banken, Risikokapitalfonds und anderen Finanzinstituten verwaltet. Ansprechpartner sind lokale Kreditinstitute.
Die Einrichtungen des Enterprise Europe Network arbeiten im Auftrag der EU. Sie beraten vor allem mittelständische Unternehmen über EU-Fragen und grenzüberschreitende Kooperationsmöglichkeiten. Der EuropaService der deutschen Sparkassen-Finanzgruppe kooperiert mit diesem Netzwerk. Die Partner des Enterprise Europe Network in der Ukraine sind in verschiedenen Institutionen zu finden.
Die zentrale Förderagentur ist die UkraineInvest:
Ukraine Investment Promotion Office
Cabinet of Ministers of Ukraine
12/2 Hrushevskoho Street, Office 148, 01008 Kyiv, UKRAINE
Tel.: +38 098 567 88 99, E-Mail: info@ukraineinvest.gov.ua, Internet: https://ukraineinvest.gov.ua/
Ukrainian Chamber of Commerce and Industry
33, vul. Velyka Zhytomyrska, 01601 KIEW, UKRAINE
Tel.: +380 44 584-28-24
Fax: +380 44 584-28-27
E-Mail: ucci@ucci.org.ua, Internet: https://ucci.org.ua/.
Deutsch-Ukrainische Industrie- und Handelskammer
vul Puschkinska 34, 01004 KIEW, UKRAINE
Tel.: +380 44 377 52 00
E-Mail: info@ukraine.ahk.de, Internet: https://ukraine.ahk.de/
Botschaft der Ukraine
Albrechtstraße 26, 10117 Berlin
Tel.: 030 28 88 71 28
Fax: 030 28 88 71 63
E-Mail: emb_de@mfa.gov.ua, Internet: https://germany.mfa.gov.ua/de
Büro des ehrenamtlichen Wirtschaftsberaters der Botschaft der Ukraine in Deutschland (Büro WBU)
Technologiepark, Am Blümlingspfad 50, 53359 Rheinbach
Tel.: 0 22 26 157-600
Fax: 0 22 26 157-601
E-Mail: info@consulting-ukraine.de, Internet: https://www.consulting-ukraine.de/
Ansprechpartner: Dr. Victor Dombrowski
Das Büro fungiert als Investorenberatungsstelle im Auftrag der ukrainischen Botschaft.
- Für den Start ins Auslandsgeschäft bietet der Export Guide sämtliche Informationen und Hilfestellungen der deutschen Außenwirtschaftsförderung.
- Germany Trade and Invest (gtai) stellt eine Vielzahl von Informationen zur Ukraine zur Verfügung, zum Beispiel zu Zoll und Einfuhr.
- Für Ausschreibungen der öffentlichen Hand auf nationaler Ebene gibt es eine eigene Internetseite.
- Um Geschäftspartner in der Ukraine zu finden, bietet Ihnen der EuropaService verschiedene Möglichkeiten an, die auf unseren Webseiten im Bereich Kooperationsservice vorgestellt werden. Anonymisierte Kurzprofile ukrainischer Unternehmen, die auf der Suche nach Geschäftspartnern in Deutschland sind, haben wir für Sie auf einer Seite zusammengestellt. Eine Auswahl internationaler Kooperationsbörsen/Unternehmerreisen finden Sie im Bereich Unternehmertreffen und um sein eigenes Profil im Ausland zu veröffentlichen, gibt es die aktive Geschäftspartnersuche. Einzelheiten sind in unserem Leitfaden erläutert. Die Abläufe sind in einer Grafik übersichtlich dargestellt. Bei Fragen helfen wir gern weiter europaservice@dsgv.de, Tel.: 0 30 20225-5798.
Ihre Sparkasse ist Ihr Ansprechpartner auch für alle Fragen rund um die Begleitung internationaler Geschäftsvorhaben in der Ukraine. Sie greift für ein breites Informations- und Leistungsangebot auf eigene Kenntnisse, auf Verbundpartner wie den EuropaService, auf ein Netzwerk internationaler Partnerbanken und weitere Spezialisten der Sparkassen-Finanzgruppe zurück. Diese Partner bilden das internationale Netzwerk der Sparkassen-Finanzgruppe.
Hilfestellung, Beratung, Vor-Ort-Begleitung und die passenden Finanzprodukte für Ihr Vorhaben in der Ukraine erhalten Sie aus einer Hand über Ihren Firmenkunden- oder Auslandsfachberater.
Über das Internationale Netzwerk kann ihre Sparkasse - ggf. mit Unterstützung des EuropaService - für die Finanzierung konkreter Investitionsvorhaben den Kontakt zu Partnerbanken in der Ukraine herstellen.
Falls Sie noch kein Kunde einer Sparkasse sind und Ihnen Ansprechpartner für die Ukraine fehlen, wenden Sie sich einfach an den EuropaService. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Ihre Sparkasse vor Ort können Sie auch mit Hilfe der folgenden Internetadresse finden https://www.sparkasse.de/service/filialsuche.html.
© Diese Ausarbeitung oder Teile aus ihr dürfen ohne Erlaubnis des EuropaService der Sparkassen-Finanzgruppe nicht reproduziert werden. Zitate sind mit Nennung der Quelle gestattet. Die Weitergabe durch Institute der Sparkassen-Finanzgruppe an deren Kunden ist frei.
Diese Angaben haben wir mit größtmöglicher Sorgfalt aus vielen Quellen zusammen gestellt. Wegen der sich weiter ständig ändernden Rahmenbedingungen können wir jedoch für Vollständigkeit und Inhalt der Informationen keine Gewähr übernehmen. Komplette Bearbeitung: Stand Juli 2023. Wichtige Entwicklungen werden laufend eingearbeitet, ohne dass das Erstellungsdatum geändert wird. Die neueste pdf-Version des Länderinfo kann daher am besten jeweils aktuell von der Internetseite (https://europaservice.dsgv.de/laenderinfos/schweden-zypern/ukraine.html) generiert werden.