Beschäftigung und Soziales

EU-Förderung für Beschäftigung und Soziales wird hier vor allem vorgestellt, wenn sie für unternehmerische Tätigkeit eine Rolle spielt. Das betrifft zunächst die Aus- und Fortbildung von Arbeitnehmern und Unternehmern, insbesondere aus benachteiligten Bevölkerungsgruppen, zur Vermeidung bzw. Überwindung von Arbeitslosigkeit. Hinzu kommen die Förderung internationalen Austauschs von Auszubildenden, Ausbildern und Unternehmern sowie von Existenzgründungen als Alternative zur Arbeitnehmertätigkeit.

Beschäftigung und Soziales


Maßnahmen im Bildungs-, Beschäftigungs- und Sozialbereich fördert in erster Linie der Europäische Sozialfonds (ESF), der für 2021 bis 2027 zum ESF Plus ausgeweitet wird und dabei frühere getrennte Förderangebote einbezieht: Das Programm für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI), aber ohne Finanzinstrumente (siehe unten), den Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP) und die Jugendbeschäftigungsinitiative (YEI).

Wie bei allen Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) fließen auch die EU-Mittel des ESF Plus an Mitgliedstaaten und Regionen – in Deutschland teils an den Bund, teils an die Bundesländer. Sie werden dort durch nationale bzw. regionale Mittel aufgestockt („kofinanziert“), und der Bund wie die Länder entscheiden jeweils, für welche konkreten Zwecke sie eingesetzt werden. Im Ergebnis führt das zu unterschiedlichen Förderangeboten zwischen verschiedenen Bundesländern, aber auch dazu, dass die betreffenden EU-Förderungen in deutsche Angebote eingebunden sind und vor Ort - nicht in Brüssel - beantragt werden.

Aus deutschen ESF-Programmen werden beispielsweise Fortbildungsangebote für Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit Bedrohte oder andere benachteiligte Personen unterstützt, die helfen, diese Personen in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Ähnliche Maßnahmen unterstützen Arbeitnehmer oder auch Beratungsleistungen für Unternehmer zur Weiterentwicklung der unternehmerischen Tätigkeit (Betriebsführung, Marketing, Eroberung ausländischer Märkte u. ä.). Dafür gibt es vor allem Zuschüsse bei einer Vielzahl regionaler Einrichtungen.

Nicht nur Studenten können mit Hilfe des Erasmus-Programms Auslandssemester absolvieren und ihren Horizont erweitern; Gelegenheiten für internationalen Austausch bieten sich auch Auszubildenden und Ausbildern durch Erasmus+ (Bereich Berufsbildung) sowie Unternehmern durch Erasmus für Jungunternehmer. In Deutschland wenden sich Interessenten an diesen Programmen für Erasmus+ an die Nationale Agentur beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA BIBB) bzw. für Erasmus für Jungunternehmer an eine der lokalen Kontaktstellen.

Zu Fragen rund um die einschlägige EU-Förderung können in Deutschland auch die Mitglieder des Enterprise Europe Network (EEN) beraten.

Mikrokredite für benachteiligte Gründer oder Sozialunternehmen

Auch in der Sozial- und Beschäftigungsförderung werden zunehmend Finanzinstrumente eingesetzt – hauptsächlich Mikrokredite, die sozial oder anderweitig benachteiligte Personen in die Lage versetzen sollen, ein Unternehmen zu gründen und zu entwickeln. In die Vergabe dieser Mikrokredite sind daher vielfach spezielle Beratungs- und Betreuungseinrichtungen für die verschiedenen Zielgruppen (Arbeitslose, Migranten, Behinderte, Frauen u. a.) eingebunden.

Schon in früheren Förderperioden wurden in Deutschland betreffende Angebote (Kredite oder stille Beteiligungen) eingerichtet – auch in einzelnen Bundesländern mit Mitteln aus dem ESF oder dem Regionalfonds EFRE. Nach Ablauf der betreffenden Förderperiode laufen manche Angebote auf der Grundlage der Mittel aus inzwischen zurückgezahlten Mikrokrediten weiter und finden sich in der Regel bei der betreffenden Landesförderbank.

Bundesweit tätig ist weiterhin der 2013 gestartete Mikromezzaninfonds Deutschland, der stille Beteiligungen über Mittelständische Beteiligungsgesellschaften, die Tochterunternehmen der Bürgschaftsbanken der Bundesländer, eingeht. Zudem wurde mit Mitteln eines Vorgängers, der aus dem ESF unterstützt worden war, 2015 ein neuer Mikrokreditfonds Deutschland aus der Taufe gehoben. Auf dessen Webseite finden sich Hinweise auf Mikrofinanzinstitute, bei denen Mikrokredite beantragt werden können.

2014 bis 2020 enthielt das Programm für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI) in seiner Komponente „Sozialunternehmen und Mikrofinanzierung“ Finanzinstrumente, die jedoch in Deutschland nicht umgesetzt wurden. Diese Finanzinstrumente gehen für 2021 bis 2027 über in das thematische Fenster „Soziale Investitionen und Kompetenzen“ des InvestEU-Fonds (nähere Details im Bereich Gründung und Investitionen). Auf dieser Grundlage könnten in Deutschland zukünftig neue Angebote für Mikrokredite entstehen.

Christoph Judith
Leitung EuropaService, Förderung durch die EU und Deutschland


030 20225 5798


030 20225 5799

Weitere Informationen

Einen Hintergrundbeitrag zum Start der EU-Förderperiode 2021-2027 finden Sie unter Europa aktuell