
Der Tourismus hat einen Anteil von 20 Prozent am BIP.
Montenegro hat fast 300 Kilometer Küste, aber auch Bergregionen. Die Landfläche umfasst knapp 14.000 Quadratkilometer.
Montenegro ist EU-Beitrittskandidat.
Der Euro ist die offizielle Währung. Seit Oktober 2025 gehört Montenegro offiziell dem SEPA-Raum an.
Das Land hat Grenzen mit Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Kosovo und Serbien.
Im Korruptionswahrnehmungsindex belegt das Land Platz 65 (Stand: 02/2026).
Eine Risikoeinschätzung für Montenegro
nach verschiedenen Kriterien bietet Allianz Trade. Auch Coface bietet eine Länderrisiko-Bewertung.

Aktuelles und Perspektiven
- Der Anteil erneuerbarer Energien soll gesteigert werden. Hierzu gibt es eine granulare Kartierung des Entwicklungspotenzials erneuerbarer Energien in ganz Montenegro.
- Die Wasserver- und -entsorgung müssen modernisiert werden.
- Potenzial besteht auch im Agrar- und ICT-Sektor.
- Durch diverse Förderungen, insbesondere im Steuerbereich, versucht das Land das Investitionsklima zu verbessern.
- Mehr als die Hälfte des Landes ist bewaldet, was einen entsprechenden Aufbau der Möbelindustrie begünstigt.
- Für die bessere Erreichbarkeit wird der Infrastrukturausbau vorangetrieben.
Steckbrief Montenegros Wirtschaft
- Das Bruttoinlandsprodukt betrug im Jahr 2025 gut 8,3 Milliarden Euro.
- Neben dem Tourismus und der erneuerbaren Energie bietet auch die Landwirtschaft großes Potenzial.
- Die industrielle Basis ist bislang eher gering.
- Die deutschen Einfuhren aus Montenegro beliefen sich im Jahr 2024 auf 35 Millionen Euro und die Ausfuhren nach Montenegro betrugen gut 221 Millionen Euro.
- In der Länderkategorie für Exportkreditgarantien wird Montenegro in die Kategorie 6 von 7 eingeordnet.
- Die ausländischen Direktinvestitionen beliefen sich im Jahr 2024 auf einen Bestand von gut 6,3 Milliarden US-Dollar. Deutschlands Anteil beträgt etwa 8,5 Prozent.
- Der monatliche Mindestlohn liegt bei 670 Euro.
Bedeutende Branchen in Montenegro
Über Entwicklung und Chancen samt möglicher Anreize hat die Förderagentur des Landes für folgende Branchen Broschüren veröffentlich
Unternehmerformen
In Montengro gibt es sechs Unternehmenstypen:
- AG: Akcioarsko drustvo (a.d.): Sie kann von mindestens zwei Personen gegründet werden. Das Mindestkapital beträgt 25.000 Euro. Die Namen und Sozialversicherungsnummern aller Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer müssen bekannt gegeben werden.
- GmbH: Drustvo s ogranicenom odgovornoscu (d.o.o.): Sie kann von einer und bis zu 30 Personen gegründet werden. Das Mindeststammkapital beträgt 1 Euro, es kann bar oder durch Sacheinlagen eingebracht werden. Sie ist die am häufigsten gewählte Gesellschaftsform.
- KG: Komanditno drustvo (k.d.): Sie kann von zwei oder mehreren Personen gegründet werden. Davon haftet einer mit seinem Privatvermögen und der andere nur bis zu seiner Einlage. Es ist kein Mindestkapital vorgeschrieben.
- OHG: Ortako drustvo (o.d.): Sie kann von zwei oder mehreren Personen gegründet werden. Es ist kein Mindestkapital vorgeschrieben.
- Einzelunternehmen: Es existiert kein Mindestkapital, der Einzelunternehmer ist mit seinem Privatvermögen haftbar.
- Darüber hinaus kann eine Repräsentanz (DSD) gegründet werden, die keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt.
Weitere Informationen zum Gesellschaftsrecht können Sie bei der Investitionsförderagentur (Montenegrin Investment Agency, MIA) finden.
Registrierung
- Die Registrierung der Unternehmen erfolgt im zentralen Register: Centralni Registar Privrednih Subjekata Crne Gore
- Welche Angaben für eine Unternehmensregistrierung erforderlich sind, darüber informiert die Förderagentur des Landes.
- Das zentrale Register fungiert als one-counter operating system. Die Registrierung im zentralen Register ermöglicht die automatische Registrierung, z.B. bei den Steuer- und Zollbehörden.
- Die Registrierung beim Handelsregister beträgt i. d. R. maximal 4 Tage, während andere Registrierungen (Statistik - Firmenregisternummer, Eintragung in die Steuerevidenz, Eröffnung eines Girokontos, Eintragung in die Zollevidenz) innerhalb von maximal 3 Tagen erledigt werden, so die Förderagentur Mipa.
- Die elektronische Registrierung kann auch über den e-Government-Schalter erfolgen.
- Für einige Wirtschaftsaktivitäten sind bestimmte Genehmigungen bzw. Qualifikationen erforderlich. Hierüber informiert der Point of Single Contact.
Steuerliche Aspekte
Körperschaftsteuer
Der Körperschaftssteuersatz ist progressiv gestaffelt:
- 9 Prozent auf das zu versteuernde Einkommen bis zu 100.000 EUR;
- 12 Prozent auf das zu versteuernde Einkommen über 100.000 EUR und bis zu 1,5 Millionen EUR; und
- 15 Prozent auf das steuerpflichtige Einkommen über 1,5 Millionen EUR.
Mehrwertsteuer
- Der Normalsatz beträgt seit 1. Januar 2018 21 Prozent. Der ermäßigte Satz von 7 Prozent gilt für bestimmte Güter, wie Grundnahrungsmittel, Medikamente. Ein Satz von 15 Prozent gilt z. B. für Bücher.
- Der Schwellenwert für die Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung liegt bei 30.000 Euro. Eine freiwillige Registrierung ist möglich.
Doppelbesteuerungsabkommen
- Im Jahr 2011 wurde die Fortgeltung des Abkommens der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen beschlossen.
- Informationen hierzu finden Sie beim Bundesfinanzministerium.
Immobilien
- Ausländische Personen können in Montenegro ohne rechtliche Einschränkungen Immobilien erwerben, mit Ausnahme der im Gesetz über Eigentumsrechte festgelegten Beschränkungen.
- Eine dieser Beschränkungen betrifft den Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen, der für ausländische Personen eingeschränkt ist, es sei denn, es handelt sich um Grundstücke mit einer Fläche von weniger als 5000 m², die als Wohneigentum genutzt werden. Dennoch ist der Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen durch die Gründung einer Gesellschaft möglich.
- Die jährliche Grundsteuer beträgt zwischen 0,25 und einem Prozent auf den Marktwert der Immobilie.
- In Montenegro gibt es diverse Business Zonen, die vorteilhafte Bedingungen für die Ansiedlung bieten.
Beziehungen zur EU
- Im April 2026 haben die 27 Botschafter der Mitgliedstaaten beschlossen, eine Arbeitsgruppe für den Entwurf eines Beitrittsvertrags für Montenegro einzurichten.
- Am 15. Juni 2026 haben die EU und Montenegro die Beitrittskapitel 2 (Freizügigkeit der Arbeitnehmer) und 28 (Verbraucher- und Gesundheitsschutz) vorläufig abgeschlossen. Alle 33 Beitritts-Kapitel sind eröffnet, von denen nun bereits 16 vorläufig abgeschlossen wurden. Somit ist das Adrialand, das Land, das am weitesten mit seinen Verhandlungen mit der EU ist. Allerdings hängt der Gesamtfortschritt bei den Beitrittsverhandlungen von den Fortschritten im Bereich der Rechtsstaatlichkeit ab. Politische Instabilitäten führen zu Verzögerungen in diesem Bereich.
- Am 1. November 2025 ist Montenegro dem Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren beigetreten, wodurch sich Erleichterungen im Warenverkehr ergeben.
- Montenegro hat bedeutende Fortschritte auf dem Weg zur EU gemacht, so die EU-Kommission im November 2025.
- Noch vor 2030 will Montenegro gern der EU beitreten, so der Plan des Landes.
- Mitte 2012 gaben die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union grünes Licht für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Montenegro, das seit 2006 von Serbien unabhängig ist. Bereits im Jahr 2007 wurde zwischen Montenegro und der EU ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen unterzeichnet, das im Mai 2010 in Kraft trat.
- Dieses Abkommen beinhaltet einen weitgehenden Verzicht auf Zölle und erhebliche bürokratische Erleichterungen im Handel zwischen beiden Seiten. Über die Entwicklungen im Land wird regelmäß ein Bericht der EU-Kommission veröffentlicht.
- Anfang Dezember 2021 hat sich Montenegro dem neuen Forschungs- und Innovationsprogramm der EU "Horizon Europe" angeschlossen. Mehr Infos dazu in der Pressemitteilung.
- Seit dem Jahr 2007 erhält das Land finanzielle Unterstützung in Vorbereitung eines Beitritts gemäß dem Instrument der Pre-Accession Assistance (IPA), jetzt IPA III.
- Delegation of the European Union to Montenegro
- Um das Land bei seinen Reformen zu unterstützen, arbeitet in Montenegro auch die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) im Auftrag der deutschen Bundesregierung.
Förderungen in Montenegro
- Montenegro hat bereits 2004 ein Gesetz über Sonderwirtschaftszonen mit Freihandel erlassen. Derzeit gibt es eine solche Sonderwirtschaftszone im Hafen von Bar.
- Darüber hinaus gibt es verschiedene Business Zonen, um die industriellen Aktivitäten zu beleben und Investoren anzuziehen. In welchem Ausmaß es Vergünstigungen in diesen Zonen gibt, bestimmen die jeweiligen regionalen Behörden. Denkbar sind beispielsweise Vergünstigungen bei der Zahlung von Gebühren, der Erwerb/das Leasen von günstigem Land, die Reduzierung der Grundsteuer, der Bau von Infrastruktureinrichtungen.
- Um insbesondere innovative Unternehmen zu unterstützen gibt es in Podgorica den Wissenschafts- und Technologiepark.
- Für Produktionsunternehmen, die sich in einer unterentwickelten Region niederlassen, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen eine achtjährige Pause von der Zahlung der Körperschaftsteuer. Diesen Anreiz gibt es allerdings nicht für den Agrar-, Transport-, Schiffbau-, Stahl- und Fischereisektor.
- Um insbesondere den Tourismus weiter anzukurbeln, ist die Mehrwertsteuer auf alle Hotel-Dienstleistungen auf 7 Prozent gesenkt worden. Ferner gibt es Vergünstigungen bei der Vermögen- und Lohnsteuer.
- Zu den Förderungen für Aktivitäten in bestimmten Branchen finden Sie Informationen auch in den folgenden Branchenberichten: Tourismus, Agrar, Energie, IKT und Bau (siehe Kapitel Steckbrief Wirtschaft Montenegro).
- Neben den steuerlichen Anreizen gibt es unter bestimmten Bedingungen auch weitere Anreize für Investoren. Ansprechpartner für Investitionsanreize ist die Investitionsagentur MIA. Die Excel-Tabelle auf der Seite bietet einen guten Überblick.
- Um Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen (KKMU) den Zugang zu Finanzdienstleistungen zu erleichtern, wurde die Western Balkans Enterprise Development and Innovation Facility (WB EDIF) gegründet. Im Fokus stehen neben der Bereitstellung von Eigenkapitalfinanzierungen an KKMU und Garantieinstrumenten auch die Verbesserung der regulatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen zur Gründung und zum Wachstum von KKMU in der Region. Um dieses Ziel zu erreichen, besteht der WB EDIF aus vier verschiedenen Säulen.
- Seit dem 1. Januar 2025 gibt es in Montenegro die staatlich unterstützte Entwicklungsbank (Razvojna Banka Crne Gore, RBCG), die dem ehemaligen Investment and Development Fund nachfolgt. Ziel ist die Ankurbelung des Wirtschaftswachstums in Montenegro mit Hilfe von günstigen Krediten für KMU.
- Die Europäische Union unterstützt Unternehmen in Montenegro mit einer breiten Palette von EU-Programmen, die Darlehen, Bürgschaften, Risikokapital und andere Formen der Eigenkapitalfinanzierung bereitstellen. Diese Finanzinstrumente werden von Finanzintermediären wie Banken, Risikokapitalfonds und anderen Finanzinstituten verwaltet. Ansprechpartner sind lokale Kreditinstitute.
- Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit arbeitet seit dem Jahr 2000 in Montenegro, seit 2007 ist die GIZ in Montenegro mit einem Büro vertreten.
- Der Begriff Förderung umfasst nicht nur Geld, sondern auch Beratung. Die Einrichtungen des Enterprise Europe Network arbeiten im Auftrag der EU. Sie beraten vor allem kleine und mittlere Unternehmen über EU-Fragen und grenzüberschreitende Kooperationsmöglichkeiten. Der EuropaService der deutschen Sparkassen-Finanzgruppe kooperiert mit diesem Netzwerk. Die Partner des montenegrinischen Enterprise Europe Network sind in zwei Städten zu finden.
Weiterführende Quellen
- Förderagentur: Montenegrin Investment Agency (MIA).
- Die Agentur bietet Informationen über den rechtlichen Rahmen bei verschiedenen Themen.
- Montenegrin Foreign Investors Council
- Germany Trade and Invest (gtai) stellt Informationen über Montenegro zur Verfügung, u. a. finden Sie dort Infos über Zoll und Einfuhr kompakt - Montenegro. .
© Diese Ausarbeitung oder Teile aus ihr dürfen ohne Erlaubnis des EuropaService der Sparkassen-Finanzgruppe nicht reproduziert werden. Zitate sind mit Nennung der Quelle gestattet. Die Weitergabe durch Institute der Sparkassen-Finanzgruppe an deren Kunden ist frei.
Diese Angaben haben wir mit größtmöglicher Sorgfalt aus vielen Quellen zusammen gestellt. Wegen der sich ständig weiter ändernden Rahmenbedingungen können wir jedoch für Vollständigkeit und Inhalt der Informationen keine Gewähr übernehmen. Komplette Bearbeitung: Stand Juni 2026. Einige Entwicklungen werden laufend eingearbeitet, ohne dass das Erstellungsdatum geändert wird.
Ihre Ansprechpartnerin für
- Länderinfos
- Kooperationsservice
