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Geschäftsbedingungen für Handel und Investition

Italien
Dank umfangreicher EU-Mittel, u.a. aus dem EU-Recovery Fonds, verfügt Italien trotz hoher Schuldenstände über Gelder für Infrastruktur-Investitionen, die Modernisierung der Wirtschaft sowie für Energieeffiziensmaßnahmen und den Ausbau erneuerbarer Energien.
Kurz und knapp
  • Italien zählte im Jahr 2024 gut 59 Millionen Einwohner auf einer Fläche von etwa 302.000 Quadratkilometern.

    Italien besitzt eine breit gefächerte Industriestruktur.

    Im Korruptionswahrnehmungsindex belegt Italien Platz 52.

Aktuelles und Perspektiven

  • Italien erobert die EU-Spitzenposition im Bio-Bereich. Mit 84 aktiven Bio-Unternehmen hat es doppelt so viele wie Deutschland.
  • Deutsche Unternehmen sind vielfältig in Italien engagiert. Gerade Italiens hochentwickelte und breit gefächerte Industrie der nördlichen Regionen bietet für den deutschen Mittelstand viel Potenzial für die Optimierung der Wertschöpfungskette durch Übernahmen oder Beteiligungen.
  • Aufgrund der geringen Größe italienischer Unternehmen weisen diese eine hohe Flexibilität auf.
  • Italiener besitzen ein größeres Privatvermögen als Deutsche und gelten grundsätzlich als konsumfreudig
  • Die öffentliche Verwaltung mit ihrer Bürokratie und der sehr langsam arbeitenden Justiz bereiten Unternehmen trotz einiger Reformschritte weiterhin große Probleme.  
  • Zwischen Nord- und Süditalien gibt es starke Unterschiede. Flexibilität und Rücksicht auf regionale Eigenheiten sind die besten Garanten für erfolgreiche Geschäfte in Italien, empfiehlt Germany Trade & Invest.

Steckbrief Wirtschaft in Italien

  • Das Bruttoinlandsprodukt betrug im Jahr 2024 fast 2.200 Milliarden Euro.
  • Der Stiefelstaat gehört zu den zehn größten Volkswirtschaften weltweit.
  • Deutschland stand im Jahr 2024 sowohl bei den Hauptlieferländern an der Spitze mit einem Anteil von 14,9Prozent als auch bei den Hauptabnehmerländern mit einem Anteil von 11,4 Prozent, so gtai.
  • Der Bestand ausländischer Direktinvestitionen umfasste im Jahr 2023 gut 493.000 Millionen US-Dollar. Nach Angaben von gtai hatte Deutschland hieran einen Anteil von 8,8 Prozent, was Platz 4 bedeutet. 
  • Derzeit gibt es keinen generellen Mindestlohn. Als unterstes Lohnniveau gelten die Löhne, die für die jeweilige Branche  in den nationalen Tarifverträgen festgelegt wurden.

Bedeutende Branchen in Italien

Unternehmensformen

  • Die Wahl der Rechtsform will gut überlegt sein, da sie unterschiedliche personelle, steuerliche, wirtschaftliche und rechtliche Auswirkungen hat. Grundsätzlich können Personen als Einzelunternehmer oder in Form einer Personen- oder Kapitalgesellschaft unternehmerisch tätig werden.
  • Das Einzelunternehmen ist die einfachste und häufigste Unternehmensform. Der Einzelunternehmer haftet unbeschränkt mit seinem Privatvermögen. Ein Mindestkapital ist nicht vorgesehen.
  • Mehrere Personen können ein Unternehmen in Form einer Personengesellschaft gründen, hierzu zählen die Offene Handelsgesellschaft und die Kommanditgesellschaft.
  • OHG: Società in nome collettivo (S.n.c.)Sie ist die häufigste Form der Personengesellschaft. Sie kann von zwei oder mehreren Gesellschaftern gegründet werden. Es ist kein Mindestkapital vorgesehen, die Gesellschafter haften unbeschränkt und gesamtschuldnerisch.
  • KG: Società in accomandita semplice (S.a.s.)Bei dieser Gesellschaftsform gibt es zwei unterschiedliche Arten von Gesellschaftern: Der Komplementär haftet unbeschränkt und gesamtschuldnerisch, der Kommanditist haftet nur mit seiner Einlage, darf dafür aber auch nicht in der Verwaltung tätig sein. Es ist kein Mindestkapital vorgesehen.

Zu den Kapitalgesellschaften zählen die Aktiengesellschaft, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung und die Kommanditgesellschaft auf Aktien. Sie besitzen jeweils eine eigene Rechtspersönlichkeit.

  • AG: Società per Azioni (S.p.A.)Diese Gesellschaftsform wird eher von großen Unternehmen gewählt. Die Mindesthöhe des Gesellschaftskapitals beträgt 50.000 EUR. Bei der Gründung müssen mindestens 25 Prozent des gezeichneten Kapitals einbezahlt werden, der Rest später. Neben der Geldeinlage können auch Güter oder Arbeitsleistungen eingebracht werden. Sacheinlagen müssen allerdings zu 100 Prozent bei Gründung geleistet werden. Die Haftung der Gesellschafter beschränkt sich auf die Einlagen. Eine Ein-Personen-AG ist möglich, in dem Fall muss das Kapital aber vollständig eingezahlt werden.
  • GmbH: Società a Responsabilità Limitata (S.r.L.)Diese Gesellschaftsform ist die meistgewählte Form bei Kapitalgesellschaften. Das Mindestkapital beträgt für die Gründung einer ordentlichen GmbH 1 Euro. Bis zu einem Gesellschaftskapital von 9.999 Euro sind nur Geldeinlagen möglich, die vollständig einbezahlt werden müssen.  Bei einem Gesellschaftskapital von 10.000 EUR und mehr, müssen bei Gründung mindestens 25 Prozent des gezeichneten Kapitals einbezahlt werden, der Rest später, so der Investitionsleitfaden von Invitalia. Es können in diesem Fall auch Sacheinlagen getätigt werden, diese müssen dann aber zu 100 Prozent bei der Gründung eingebracht werden. Die Haftung der Gesellschafter beschränkt sich auf die Einlagen. Eine Ein-Personen-GmbH (Srl a socio unico) ist möglich, dann muss aber das gesamte gezeichnete Kapital einbezahlt werden. Sie wird nach den Vorschriften der „ordentlichen“ GmbH geführt.
  • Vereinfachte GmbH: Srl semplificata (S.r.l.s.)Mit der im Jahr 2012 eingeführten Gesellschaftsform will man Jungunternehmern die Gründung einer GmbH erleichtern. Für die Gründung, die mittels standardisierten Gesellschaftssatzungen erfolgt und dadurch schneller möglich ist, ist kein Notarhonorar zu entrichten. Das Mindestkapital beträgt einen Euro und darf 9.999,99 Euro nicht überschreiten, es muss komplett eingezahlt werden.

 Die Italien Trade Agency liefert weitere Informationen zu den Unternehmensformen.

Ein ausländisches Unternehmen hat auch die Möglichkeit eine Repräsentanz zu eröffnen, wenn es lediglich darum geht, Kontaktpflege und Geschäftsanbahnung auszuführen.

Registrierung

  • Repräsentanzen sind im REA (Repertorio Economico Amministrativo) bei den Handelskammern zu registrieren.
  • Unternehmen sind dagegen im nationalen Handelsregister zu registrieren (registro delle imprese). Dies wird vom Netzwerk der regionalen Handelskammern verwaltet.
  • Weitere Informationen zur Registrierung, auch für Repräsentanzen, sind beim One-Stop-Shop Italiens für Unternehmen zu finden.
  • Ziel des Registers ist es, verlässliche Informationen zu veröffentlichen und diese allen Beteiligten und den in Italien tätigen Unternehmen zur Verfügung zu stellen.
  • Eine Suche in der Datenbank des Unternehmensregisters liefert genügend Details, um die Existenz eines Unternehmens zu bestätigen. Nach der Eintragung und der Zahlung der Gebühren kann eine detailliertere Suche durchgeführt werden und der Unternehmensbericht ("Visura"), der sowohl in italienischer als auch in englischer Sprache verfügbar ist, heruntergeladen werden, so der Investitionsleitfaden von Invitalia.

Steuerliche Aspekte

Körperschaftsteuer

  • Die Körperschaftsteuer ist in Italien die imposta sul reddito delle società, IRES. Der allgemeine Steuersatz beträgt 24 Prozent.
  • Steuersubjekte sind die im Staatsgebiet ansässigen Kapitalgesellschaften und Genossenschaften, die öffentlichen und privaten Körperschaften mit oder ohne gewerbliche Tätigkeit sowie die nichtansässigen Gesellschaften und Körperschaften (jedweder Rechtsform), so gtai. 
  • Ansässige Kapitalgesellschaften und Körperschaften unterliegen mit ihrem weltweiten Einkommen der IRES, der sog. unbeschränkten Besteuerung. Nichtansässige Organisationen unterliegen der IRES nur mit dem Einkommen, das als in Italien erwirtschaftet gilt („beschränkte Besteuerung”).
  • Hinzu kommt die regionale Wertschöpfungssteuer (imposta regionale sulle attivita produttive, IRAP). Die IRAP, die regionale Steuer auf Produktionstätigkeiten, wird auf den Nettowert der Produktion erhoben, die in jeder italienischen Region von ansässigen Unternehmen erzielt wird. Der normale IRAP-Satz für Produktions- und Handelsunternehmen beträgt 3,9 Prozent, so deloitte. Nach Angaben von Invest in Italy  können Regionen diesen Prozentsatz jedoch senken oder erhöhen.

Mehrwertsteuer

  • Die Mehrwertsteuer, auf Italienisch imposta sul valore aggiunto (IVA) ist die wichtigste indirekte Steuer.Der allgemeine Satz beträgt 22 Prozent. Ermäßigte Sätze gibt es in Höhe von vier Prozent, z.B. für Grundnahrungsmittel, Zeitungen, Bücher und Druckleistungen.
  • Für bestimmte Nahrungsmittel, wie frische Gewürze und bestimmte pharmazeutische Produkte, gibt es einen Satz von fünf Prozent.
  • Ein ermäßigter Steuersatz von zehn Prozen gilt beispielsweise für die Lieferung von Rohstoffen und Brennstoffen wie Gas und Energie für den Hausgebrauch, für Baumaterialien und Zubehör. 
  • Alle Steuerpflichtigen, die in Italien steuerpflichtige Leistungen erbringen, müssen sich für Mehrwertsteuerzwecke registrieren lassen.

Doppelbesteuerungsabkommen

Immobilieneigentum

  • Der Erwerb von Immobilien durch in Italien ansässige Unternehmen mit ausländischem Kapital unterliegt keinen besonderen Beschränkungen.
  • Für die Eintragung in das Immobilienregister ist eine öffentliche Urkunde erforderlich. 
  • Die Investitionsförderagentur Invest in Italy hat auf ihren Internetseiten eine Suchfunktion nach Immobilien erstellt, dort kann z. B. regional nach Green- und Brownfield selektiert werden.
  • Regionale Förderagenturen können bei der Ansiedlung ebenfalls behilflich sein. Für die Ansiedlung innovativer, forschender oder Start-up-Unternehmen bietet Südtirol beispielsweise den NOI Techpark mit Standorten in Bozen und Bruneck.
  • Auf den Besitz von Grundstücken erheben Gemeinden eine Grundsteuer, die je nach Gemeinde unterschiedlich hoch ist. Die Steuer besteht aus zwei verschiedenen Elementen: IMU und TARI. Der Basissatz der IMU beträgt 0,86 % des steuerbaren Werts der Immobilie, aber die zuständige Gemeinde kann den Satz auf bis zu 1,06 % erhöhen oder auf bis zu 0,76 % senken. Auch die TARI-Sätze variieren je nach Gemeinde, so Deloitte.
  • Bei der Grunderwerbsteuer hängt der Satz von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der übertragenen Immobilie oder dem Status des Übertragenden.
  • Um Investitionen in bestimmte Gebiete anzuregen, ist zum 1. Januar 2024  die Sonderwirtschaftszone für den Süden - ZES gegründet worden, die alle Gemeinden der Abruzzen, Basilikata, Kalabrien, Kampanien, Molise, Apulien, Sizilien und Sardinien umfasst.

Steuervergünstigungen

  • In der Sonderwirtschaftszone für den Süden, s. o., können für dortige Investitionen je nach Standort und Größe des Unternehmen, bis zu 70 Prozent der getätigten Investition von der Steuer abgeschrieben werden. 
  • Steuervergünstigungen sind für verschiedene Investitionen vorgesehen. Der Prozentsatz richtet sich oft nach Art und Höhe der Investition.
  • Die Steuergutschrift für qualifizierte Investitionen in neue Anlagen für die technologische Umstellung von Unternehmen im Rahmen des Plans „Industrie 4.0“ kann für Investitionen bis zum 31.12.2025 in Anspruch genommen werden, wobei die Höhe der Steuergutschriften von der Art des Wirtschaftsguts der Art des Vermögenswerts, der Höhe der Investition und dem Zeitpunkt der Investition abhängt. Gegebenenfalls kann die Steuergutschrift für Investitionen bis zum 30. Juni 2026 verfügbar sein, wenn bis zum 31. Dezember 2025 die Bestellung vom Verkäufer angenommen und eine Anzahlung in Höhe von mindestens 20 Prozent der Anschaffungskosten geleistet wurde, so Deloitte.
  • Die Steuergutschrift für Forschung und Entwicklung, Innovation und Design ist in einigen Fällen bis zum Geschäftsjahr 2025 und in anderen Fällen bis zum Geschäftsjahr 2031 verfügbar. Die Steuergutschrift wird auf der Grundlage der anrechenbaren Kosten des Steuerpflichtigen berechnet .Die Sätze der Steuergutschrift und der Höchstbetrag der Gutschrift hängen von der Art der Investition und dem Geschäftsjahr ab. 
  • Die neue Patent Box-Regelung sieht einen "Super-Steuerabzug" von 110 Prozent (was zu einem Gesamtabzug von 210 Prozent der förderfähigen F&E-Ausgaben führt) für F&E-Ausgaben im Zusammenhang mit förderfähigen immateriellen Vermögenswerten (d. h. urheberrechtlich geschützte Software, gewerbliche Patente, Muster und Modelle) vor.

Förderungen in Italien

  • Um die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Wirtschaft und Gesellschaft in ihren Mitgliedsländer, wie Italien, abzufedern, hat die EU die Aufbau- und Resilienzfazilität mit einem Volumen von 672,5 Milliarden Euro aufgelegt, davon 312,5 Milliarden Euro an Zuschüssen. Der italienische Aufbau- und Resilienzplan, mit dem das Land insgesamt 191,6 Milliarden Euro (68,9 Milliarden an Zuschüssen und 122,6 Milliarden an Darlehen) aus der Aufbau- und Resilienzfazilität bekommen möchte, ist von der EU-Kommission positiv bewertet worden. Im Juli 2021 hat auch der Europäische Rat den Plan genehmigt, so dass Gelder fließen können. Über die Entwicklung und den Einsatz der Aufbaumittel in Italien informiert die EU-Kommission.
  • Die Fördergebietskarte für Italien ist ebenfalls im Juli 2021 veröffentlicht worden. Während das Land im Norden aus stärker entwickelten Regionen besteht, liegen in der Mitte Übergangsregionen und im Süden weniger entwickelte Regionen. Diese Fördergebietskarte ermöglicht Italien gezielte staatliche Beihilfen für Unternehmen, um die Förderung der regionalen Entwicklung voranzubringen. Seit 1. Januar 2022 gelten auch für Italien neue Leitlinien für Regionalbeihilfen.
  • Mitte Juli 2022 hat die EU-Kommission das Partnerschaftsabkommen mit Italien für die Förderperiode 2021 bis 2027 über 42,7 Milliarden Euro abgeschlossen, das die Strategie für den landesweiten Einsatz der europäischen Struktur- und Investitionsfonds beinhaltet. Auf Basis dieses Partnerschaftsabkommens werden operationelle Programme entwickelt, in denen die Investitionsprioritäten und konkreten Maßnahmen Italiens und seiner Regionen festgelegt sind. 
  • Die EU hat Informationen zur Kohäsionspolitik für die Periode 2021 bis 2027 auf einer Internetseite zusammengefasst, dort können für Italien für einzelne Elemente Filter gesetzt werden.
  • Neben EU-Geldern finanziert Italien Maßnahmen der Wirtschaftsförderung auch allein aus nationalen, bzw. regionalen Haushaltsmitteln.
  • Die maximale Förderhöhe für Vorhaben in Italien wird je nach Region und Unternehmensgröße durch das EU-Beihilferecht bestimmt und begrenzt die Summe aller geldwerten Förderungen durch Staat, Region und Kommune. Solche Höchstförderquoten sind nicht gleichzusetzen mit der tatsächlichen Förderung, die aus einzelnen oder kombinierten Maßnahmen erwächst. Für den Unternehmer gilt daher:- Wie hoch die tatsächliche Förderung ist, wird durch angebotene Programme definiert;- Anträge auf Förderung sind an italienische Stellen zu stellen.
  • Zu den Förderinstrumenten gehören z.B. Zuschüsse, vergünstigte Finanzierungen und Steuernachlässe. Gefördert werden zum Beispiel Maßnahmen zur Produktivitätssteigerung, Effizienzsteigerung, Produktverbesserung, Forschung und Entwicklung sowie Förderungen für Trainings. Die nationale Förderagentur bietet ausländischen Unternehmen an, nach geeigneten Förderungen zu recherchieren. 
  • Eine Übersicht über Förderungen für Unternehmen mit Suchfunktion und Infos  über die Bedingungen hat das Wirtschaftsministerium aufgelegt. Unter den einzelnen Anreizen finden sich jeweils weitere Links.
  • Auch auf den Seiten von Invest in Italy gibt es Hinweise auf Förderungen in Italien.
  • Neben den ausführlicheren Informationen zu o.g. Themen auf Italienisch gibt es kurze Infos auf Englisch bei der Trade & Investment Agency.
  • Vielfach werden Maßnahmen über regionale Stellen koordiniert, so dass bei Förderanfragen der Standort eines Vorhabens wesentlich ist. Ein Beispiel aus der Region Südtirol: Detaillierte Informationen zu Fördermöglichkeiten in Südtirol bieten die Webseiten zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft der Autonomen Provinz Bozen, die auch über die Antragsverfahren und die max. Förderbeträge informiert. 
  • Aufgrund der (bisher in Italien üblichen) Komplexität des Fördersystems und Erfahrungen mit sich verändernden rechtlichen Grundbedingungen empfiehlt die Förderagentur eine Einzelfallberatung. Für ausländische Investoren ist dabei die nationale Agentur Invitalia erster Ansprechpartner. Auf deren Internetseiten gibt es eine Suchfunktion nach Anreizen.

- Mittelstandsförderung-/finanzierung

  • Als kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gelten in Italien Firmen gemäß der KMU-Definition der EU. Seit 2005 heißt das: Unternehmen unter 250 Beschäftigte und 50 Mio. EUR Umsatz (oder 43 Mio. EUR Bilanzsumme).
  • Die Cassa di depositi e prestiti, als nationale Förderbank Italiens, vergibt über ihre Partnerbanken vergünstigte Kredite
  • Die Europäische Union unterstützt Unternehmen in Italien mit einer breiten Palette von EU-Programmen, die Darlehen, Bürgschaften, Risikokapital und andere Formen der Eigenkapitalfinanzierung bereitstellen. Diese Finanzinstrumente werden von Finanzintermediären wie Banken, Risikokapitalfonds und anderen Finanzinstituten verwaltet. Ansprechpartner sind lokale Kreditinstitute. 
  • Die Einrichtungen des Enterprise Europe Network arbeiten im Auftrag der EU. Sie beraten vor allem mittelständische Unternehmen über EU-Fragen und grenzüberschreitende Kooperationsmöglichkeiten. Der EuropaService der Sparkassen-Finanzgruppe in Deutschland kooperiert mit diesem Netzwerk. Die Partner des italienischen Enterprise Europe Network sind in 33 Städten zu finden.

Weiterführende Quellen

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Diese Angaben haben wir mit größtmöglicher Sorgfalt aus vielen Quellen zusammen gestellt. Wegen der sich ständig weiter ändernden Rahmenbedingungen können wir jedoch für Vollständigkeit und Inhalt der Informationen keine Gewähr übernehmen. Komplette Bearbeitung: Stand Oktober 2025. Einige Entwicklungen werden laufend eingearbeitet, ohne dass das Erstellungsdatum geändert wird.

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