zum Inhalt springen

Geschäftsbedingungen für Handel und Investition

Island
Spuckende Geysire und spektakuläre Wasserfälle - zwei Naturereignisse, die unter anderem gut für den Tourismus sind. Gleichzeitig ermöglichen sie grüne Energien in Form von Geothermie und Wasserkraft. Dies begünstigt insbesondere die Ansiedlung und Aktivität von energieintensiven Industrien.
Kurz und knapp
  • Island ist kein EU-Mitglied, aber Teil der European Freetrade Association (EFTA).

    Offizielle Währung ist die Isländische Krone.

    Island hat knapp 400.000 Einwohner.

    Beim Korruptionswahrnehmungsindex belegt Island Platz 10 (Stand: 02/2025).

Aktuelles und Perspektiven

  • Die kleinste Volkswirtschaft in der OECD ist führend bei der Nutzung erneuerbarer Energien.
  • Die Abhängigkeit vom Tourismus soll verringert werden, daher setzt die Regierung auf die Diversifizierung der Wirtschaft, auch mithilfe ausländischer Direktinvestitionen. 
  • Die Rolle des Staates soll darin bestehen, den Boden für eine vitale, vielfältige und unternehmerische Wirtschaft in ganz Island zu bereiten, die auf einer nachhaltigen Ressourcennutzung basiert und in der Lage ist, sich die neuesten technologischen Fortschritte zunutze zu machen.
  • Die außenwirtschaftliche Verflechtung Islands ist sehr hoch. Die EU steht dabei für Islands Außenhandel an oberster Stelle. 

Steckbrief Islands Wirtschaft

  • Das BIP betrug im Jahr 2024 knapp 34 Milliarden US-Dollar.  
  • Nach Angaben von gtai lieferte Island im Jahr 2024 Waren im Wert von 731 Millionen Euro nach Deutschland und Deutschland exportierte Waren im Wert von 690 Millionen Euro nach Island. Bei den Hauptlieferländern belegt Deutschland mit einem Anteil von acht Prozent den vierten Platz. Bei den Hauptabnehmerländern belegt Deutschland mit einem Anteil von fünf Prozent den sechsten Rang.
  • Der Bestand an ausländischen Direktinvestitionen belief sich im Jahr 2023 auf fast 9.400 Millionen US-Dollar. Die Direktinvestitionen aus Deutschland in Island beliefen sich in dem Jahr auf 204 Millionen Euro.
  • Eine Broschüre über die isländische Wirtschaft hat die Wirtschaftskammer des Landes erstellt.
  • Bei der Nutzung regenerativer Energiequellen steht das Land weltweit an der Spitze: Die Gebäudeheizung wird zu etwa 90 Prozent geothermisch betrieben und der Strom wird zu 73 Prozent aus Wasserkraft und zu 27 Prozent aus Geothermie erzeugt.
  • Seit dem 1. Oktober 2025 gilt ein neues Handels- und Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den EFTA-Staaten, zu denen Island gehört, und Indien.
  • Island hat bereits im Jahr 2013 ein Freihandelsabkommen mit China abgeschlossen, das Unternehmen, die nach China exportieren möchten, weitere Chancen ermöglicht.

Bedeutende Branchen in Island

Unternehmensformen

  • Für eine Unternehmensgründung stehen grundsätzlich verschiedene Formen der Kapitalgesellschaften wie AG (hlutafélag, hf) und GmbH (einkahlutafélag, ehf) zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es Personengesellschaften wie Handelsgesellschaften oder den Einzelunternehmer. 
  • Für AGs beträgt das Mindeststammkapital 4 Millionen ISK und es müssen mindestens zwei Gründer vorhanden sein. Diese Form eignet sich für größere Unternehmen. Die Haftung der Anteilseigner ist auf die Einlage beschränkt. 
  • Bei GmbHs beträgt das Mindestgrundkapital dagegen 500.000 ISK und es ist ein Gründer erforderlich. Es gibt keine Grenze bezüglich der Zahl der Anteilhalter, diese Form ist daher sowohl für kleine als auch große Unternehmen geeignet. Die meisten Unternehmen bestehen in dieser Gesellschaftsform. Die Haftung der Gesellschafter ist auf die Einlage beschränkt. Der Gründungsprozess wird etwa zehn bis zwölf Tage dauern, so die Förderagentur des Landes. 
  • Darüber hinaus gibt es Personengesellschaften (Sameignarfelög, sf), die Einzelunternehmung (Einstaklingsfyritaki) und die Zweigstelle ausländischer Unternehmen (Utibu erlendra felaga a Islandi).
  • Genauere Angaben zu den Unternehmensformen und der -registrierung sind bei der Investitionsförderagentur in der Broschüre "Doing Business in Iceland" oder dem Innovationsportal zu finden.

Registrierung

  • Die Gründung eines Unternehmens ist den Angaben zufolge einfach und Registrierungsgebühren sind moderat. Der Prozess dauert für gewöhnlich fünf bis zehn Tage. Die Registrierung eines Unternehmens erfolgt im Unternehmensregister. Eine elektronische Registrierung einer GmbH soll drei bis fünf Tage dauern. Sämtliche Formulare zur Einschreibung sind in der isländischen Sprache abgefasst.
  • Das Innovationsportal Island bietet Informationen und Tools für Jungunternehmerdie den Prozess von der Idee zum Geschäft vereinfachen. Der Inhalt ist für Unternehmer in allen Phasen der Geschäftsentwicklung geeignet.

Steuerliche Aspekte

Körperschaftsteuer

  • Der Körperschaftsteuersatz in Island ist eine Flatrate und beträgt 20 Prozent. Um Innovationen zu fördern, gibt es für forschende Unternehmen spezielle Abschläge und Anreize (siehe Kapitel Steuervergünstigung).

Mehrwertsteuer

  • Der Standardsatz bei der Mehrwertsteuer liegt seit 1. Januar 2015 bei 24 Prozent. Ein Satz von 11 Prozent gilt beispielsweise für Nahrungsmittel, Zeitungen, Hotels, Gästehäuser, Campingplätze etc.
  • Unternehmen ab einem Umsatz von 2 Millionen ISK müssen sich registrieren lassen.

Doppelbesteuerungsabkommen

Immobilieneigentum

  • Grundsätzlich ist es nur Isländern, oder in Island wohnhaften Ausländern, bzw. isländischen Unternehmen, oder in Island ansässigen Unternehmen erlaubt, Immobilien oder Land in Island zu erwerben. Es sind jedoch Ausnahmen möglich, die vom Justiz-Ministerium genehmigt werden können.
  • Nähere Infos über Rechte von Ausländern an Immobilien gibt es auf einer Regierungswebseite.
  • Es wird eine Grundsteuer erhoben, die bis zu 1,65 Prozent betragen kann. Die Höhe hängt von der Gemeinde und der Art der Immobilie ab.

Beziehungen zur EU

  • Im Jahr 2009 hatte Island angesichts der Banken- und Finanzkrise den Beitritt zur Europäischen Union beantragt. Im Juli 2012 waren 10 der 35 Verhandlungskapitel vorläufig geschlossen worden. Im März 2015 bat Islands Regierung darum, das Land nicht länger als Kandidat für eine EU-Mitgliedschaft zu betrachten. 
  • Im Herbst 2017 haben die EU und Island ein Abkommen über zusätzliche Handelspräferenzen und zum Schutz geografischer Angaben abgeschlossen. Das Abkommen samt der Anhänge mit den Erzeugnissen, für die dieses Abkommen gilt, sind im Amtsblatt L274 aus Oktober 2017 zu finden. 
  • Die Delegation der EU in Island hat eine eigene Webseite mit verschiedenen Informationen zu den Beziehungen veröffentlicht.
  • Island ist als Nicht-EU-Land seit Mitte September 2021 mit Horizon Europe, dem Nachfolgeprogramm von Horizon 2020 assoziiert.
  • Island gehört der EFTA an, der Europäischen Freihandelsassoziation (englisch European Free Trade Association). Die EFTA-Länder (außer der Schweiz) bilden gemeinsam mit der Europäischen Union den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Hierdurch nimmt das Land am Binnenmarkt teil.
  • Ende Juni 2024 hat der Rat einen Beschluss über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung der Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und den Norwegischen Finanzierungsmechanismus für 2021 bis 2028 angenommen. Die beiden Finanzierungsmechanismen werden von Mai 2021 bis April 2028 zusammen einen finanziellen Beitrag von Island, Liechtenstein und Norwegen in Höhe von 3,268 Milliarden Euro zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt im Europäischen Wirtschaftsraum leisten. Dieser Betrag besteht aus länderspezifischen Zuweisungen für Bulgarien, Kroatien, Zypern, die Tschechische Republik, Estland, Griechenland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Portugal, Rumänien, die Slowakei und Slowenien, basierend auf dem Verteilungsschlüssel für den Kohäsionsfonds.
  • Die Einrichtungen des Enterprise Europe Network arbeiten im Auftrag der EU. Sie beraten vor allem mittelständische Unternehmen über EU-Fragen und grenzüberschreitende Kooperationsmöglichkeiten. Der EuropaService der deutschen Sparkassen-Finanzgruppe kooperiert mit diesem Netzwerk. Die Partner des isländischen Enterprise Europe Network sind in Reykjavik zu finden. 

Steuervergünstigungen

  • Steuerliche Anreize gibt es u.a.für umweltfreundliche Investitionen. Die Anreize belaufen sich auf einen Nachlass von 5 Prozent auf den Kaufpreis nachhaltiger und umweltfreundlicher Güter, wie Industrie- und Baumaschinen und -anlagen, Autos, Transportmittel und Schiffe.
  • Diese Anreize sollen private Investitionen anregen, um den wirtschaftlichen Aufschwung zu beschleunigen und gleichzeitig ökologisch nachhaltige Lösungen zu fördern. Hierdurch sollen die negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie gemildert werden und die Entwicklung zu einem widerstandsfähigeren Island unterstützen. 
  • Der Anreiz gilt für Investitionen, die bis einschließlich 2025 getätigt werden, umweltfreundlich sind, eine nachhaltige Entwicklung fördern und unter eine der folgenden Kategorien fallen:
  • 1. Umweltfreundlicher Verkehr
  • 2. Erneuerbare Energie
  • 3. Abwasserbehandlung und Abfallrecycling
  • 4. Nachhaltige und umweltfreundliche Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und Landnutzung
  • Über die Anreize ab dem Jahr 2026 gibt es Stand November 2025 noch keine aktuellen Infos.
  • Der Anreiz wird in Form einer zusätzlichen Abschreibungsbasis gewährt, die auf den Wert der ursprünglichen Investition aufgeschlagen wird. Die zusätzliche Bemessungsgrundlage ist in gleichen Beträgen über drei aufeinanderfolgende Jahre abzuschreiben. Informationen hierüber finden sich in der Broschüre "Doing Business in Iceland" in dem Kapitel D.1 Investment Incentives - Incentives for Green Investment.
  • Um die Innovationskraft und das Wachstum der isländischen Wirtschaft zu fördern, wurde ein Gesetz installiert, das steuerliche Vergünstigungen vorsieht. Unter anderem können ausländische Fachexperten, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, in den ersten drei Jahren nur 75 Prozent ihres Einkommens versteuern. Beispielsweise müssen sie über ein Fachwissen verfügen, an dem ein Mangel in Island besteht und sie dürfen in den vergangenen 60 Monaten zuvor nicht in Island ansässig gewesen sein.
  • Unternehmen, die in Forschungs- oder Entwicklungsprojekte investieren und eine Bestätigung des isländischen Forschungszentrums erhalten haben, können unter bestimmten Bedingungen einen Sonderabzug von ihrer Einkommen/Körperschaftsteuer bekommen. 

Zusammengefasst sind Unterstützungsmaßnahmen bei der Förderagentur Islands veröffentlicht.

Förderungen in Island

  • Die isländische Regierung fördert Forschung und Innovation, Bildung und Kultur sowie Jugend und Sport. Die wichtigsten Fonds in diesem Bereich verwaltet Rannis. Auf desssen Webseiten befinden sich die weiteren Filtermöglichkeiten, je nach Zielgruppe.
  • Für den Bereich Forschung und Entwicklung gibt es zum Beispiel neben den steuerlichen Anreizen für entsprechende Experten, einen Technologischen Entwicklungsfonds. Dieser Fonds vergibt Fördermittel an Unternehmen, die an innovativen Projekten arbeiten. 
  • Nach Angaben der Förderagentur sind alle Regionen außerhalb des Hauptstadtgebietes förderfähig für regionale Unterstützung. Danach können kleine Unternehmen Unterstützung bis zu 20 Prozent der Investitionskosten erhalten und mittlere bis zu zehn Prozent. Die Obergrenze liegt bei 7,5 Millionen Euro.
  • Grundsätzlich ist eine Förderung von Schulungsmaßnahmen möglich. 
  • Auch für Umweltschutzmaßnahmen ist eine Förderung möglich. 
  • Eine Filmförderung sieht die Möglichkeit einer Rückerstattung von bis zu 35 Prozent der Produktionskosten vor. Es müssen jedoch bestimmte Bedingungen erfüllt werden.
  • Seit dem 1. Juli 2020 können natürliche und juristische Personen Investitionsverträge und Anreize für bestimmte Projekte im Rahmen der europäischen Beihilfevorschriften beim Ministerium für Industrie und Innovation beantragen. Diese ermöglichen regionale Anreize für neue Direktinvestitionen in bestimmten Gebieten. In Island, kommen generell alle Regionen außerhalb der Hauptstadt für regionale Investitionsbeihilfen in Frage. Jeder Antrag wird geprüft und gewertet. So die Angaben in der Doing Business-Broschüre.

Weiterführende Quellen

© Diese Ausarbeitung oder Teile aus ihr dürfen ohne Erlaubnis des EuropaService der Sparkassen-Finanzgruppe nicht reproduziert werden. Zitate sind mit Nennung der Quelle gestattet. Die Weitergabe durch Institute der Sparkassen-Finanzgruppe an deren Kunden ist frei.

Diese Angaben haben wir mit größtmöglicher Sorgfalt aus vielen Quellen zusammengestellt. Wegen der sich ständig weiter ändernden Rahmenbedingungen können wir jedoch für Vollständigkeit und Inhalt der Informationen keine Gewähr übernehmen. Komplette Bearbeitung: Stand Juli 2024. Einige Entwicklungen werden laufend eingearbeitet, ohne dass das Erstellungsdatum geändert wird.

Ihre Ansprechpartnerin für

  • Länderinfos
  • Kooperationsservice