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Geschäftsbedingungen für Handel und Investition

Polen
Der kohlebasierte Energiesektor muss entsprechend der EU-Ziele umgebaut werden. Hierzu sind umfangreiche Investitionen notwendig. Ferner besteht Nachholbedarf im Recyclingsektor und in der Abwasserwirtschaft. 
Kurz und knapp
  • Polen umfasst eine Fläche von fast 313.000 Quadratkilometern, mit 39 Millionen Einwohnern.

    Das Land hat Grenzen mit dem russischen Gebiet von Kaliningrad, Litauen, Weißrussland, der Ukraine, der Slowakei, Tschechien und Deutschland.

    Bislang hat Polen den Euro noch nicht eingeführt, Währung ist der Polnische Zloty (PLN), der aktuelle Währungskurs ist bei der Polnischen Nationalbank zu finden.

    Beim Korruptionswahrnehmungsindex von Transparency International hat Polen Platz 53 inne (Stand: 02/2025).

Aktuelles und Perspektiven

  • Seit 1. Oktober 2025 gilt ein neues Pfandsystem für Einwegflaschen. Auch sonst gibt es Nachholbedarf beim Recycling.
  • Großer Nachholbedarf besteht bei Automatisierungs- und Robotisierungsprozessen, hierdurch könnte dem Rückgang der Erwerbsbevölkerung entgegengewirkt werden.
  • Geschäftsmöglichkeiten können sich auch durch Ausbaupläne in die Infrastruktur wie beispielsweise dem Schienennetzwerk und dem Aufholbedarf bei Energieeffizienz bieten.
  • Polen will die öffentlichen Gesundheitsausgaben auf 7 Prozent des BIP bis 2027 erhöhen.
  • Seit Anfang 2025 werden die ersten Offshore-Windräder Polens installiert. Bis zum Jahr 2030 soll der Anteil erneuerbarer Energien am Strommix von heute 30 Prozent auf mehr als 56 Prozent gesteigert werden.
  • Moderne Wirtschaftszweige wie die Batterieherstellung und die Computerspielindustrie sollen verstärkt zum Wirtschaftswachstum beitragen. Dies erfordert Investitionen in entsprechende Ausrüstungen.
  • Die Größe des Binnenmarkts mit 38 Millionen Einwohnern, die geographische Nähe Polens zu Deutschland und anderen wichtigen Exportmärkten sind weiterhin überzeugende Argumente für eine Investition in Polen.

Steckbrief Polens Wirtschaft

  • Im Jahr 2024 betrug das Bruttoinlandsprodukt fast 909 Milliarden US-Doller. Die Industrie hat daran einen Anteil von gut 20 Prozent. 
  • Wichtigster Handelspartner ist mit Abstand seit mehr als zwei Jahrzehnten Deutschland. Der Wert der Waren, die im Jahr 2024 aus Deutschland nach Polen kamen, betrug 93 Milliarden Euro und der Wert der Waren, die aus Polen nach Deutschland exportiert wurden, lag bei gut 77 Milliarden Euro.
  • Der Bestand ausländischer Direktinvestitionen wird für 2023 mit 335 Milliarden US-Dollar angegeben. Den größten Anteil daran haben die Niederlande mit fast 19 Prozent, es folgt Deutschland mit knapp 17 Prozent.
  • Gut 6.000 deutsche Unternehmen sind in Polen investiert, so die AHK Polen.
  • Seit Januar 2025 gilt ein Mindestlohn von 7,08 Euro.
  • Noch ist das Umweltbewusstsein bei weiten Teilen der Bevölkerung eher gering ausgeprägt, aber es wächst mittlerweile.
  • Umfangreicher Nachholbedarf besteht in der Modernisierung der Immobilien: Drei Viertel aller Einfamilienhäuser sind schlecht isoliert und in sieben von zehn Fällen werden Kohleöfen/kessel als Wärmequelle eingesetzt.
  • Die Wirtschaft Polens gehört zu den energieintensivsten der EU.
  • Der Anteil erneuerbarer Energien soll 2030 einen Anteil von 50 Prozent am Strommix betragen. Der Kohleanteil am Energiemix soll bis 2030 auf 25 Prozent gesenkt werden.

Bedeutende Branchen in Polen

Unternehmensformen

Das polnische Gesetz sieht eine Vielzahl von Unternehmensformen, unterteilt in Kapital- und Personengesellschaften, vor. Hierzu gehören zum Beispiel folgende Kapitalgesellschaften:

  • AG: Spolka Akcyjna (S.A.)Das Mindestgrundkapital beträgt 100.000 PLN, der Nominalwert einer Aktie kann 0,01 PLN betragen.  Ein Viertel des Grundkapitals muss vor der Registrierung einbezahlt werden. Eine Ein-Mann-AG ist möglich. Die Haftung der Aktieninhaber ist auf ihre Einlage beschränkt.
  • Die jüngste Unternehmensform (seit März 2020) ist die einfache Aktiengesellschaft (prosta spolka akcyjna - P.S.A.). Sie ist eine nicht-börsennotierte Gesellschaftsform. Zur Gründung ist lediglich 1 Zloty erforderlich. Diese neue Gesellschaftsform hat sowohl Merkmale einer Kapital- wie Personengesellschaft. Sie wurde für die Bedürfnisse innovativer Unternehmen, bzw. Startups eingerichtet.
  • GmbH: Spolka z ograniczona odpowiedzialnoscia (Sp. z o. o.)Das Mindeststammkapital beträgt 5.000 PLN. Das Kapital muss vor der Registrierung vollständig eingezahlt sein, dies kann in Geld- oder Sachwerten erfolgen. Eine Ein-Personen-GmbH ist möglich. Die Haftung der Anteilseigner ist auf ihre Einlage beschränkt.Es besteht die Möglichkeit der vereinfachten Gründung mit Hilfe eines Mustervertrages. Die Sp.z o.o. ist bei ausländischen Investoren die beliebteste Rechtsform. Die AHK Polen bietet eine Mustervorlage eines Gesellschaftsvertrages in Polen

Zu den Personengesellschaften gehören:

  • KG: Spolka komandytowa (Sp. k.) Eine Gesellschaft in dieser Rechtsform besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit. Der Komplementär haftet unbeschränkt, der Kommanditist haftet beschränkt in Höhe seiner Einlage. Es ist kein Mindestkapital erforderlich.
  • KGaA: Spolka komandytowo-akcyjna (Sp.k.a)Das Mindestgrundkapital beträgt 50.000 PLN. Diese Gesellschaftsform ist eine Mischung aus KG und AG und muss ins Unternehmerregister eingetragen werden. Es gibt mindestens einen Partner, der Komplementär, der unbeschränkt haftet und mindestens einen Partner, der Aktieninhaber ist. Dieser Aktieninhaber ist der Kommanditist, er haftet beschränkt. Diese Form ist relativ ungebräuchlich, so die polnische Förderagentur.
  • OHG: Spolka Jawna (sp. j.)Eine Gesellschaft in dieser Rechtsform hat keine eigene Rechtspersönlichkeit. Die Firma ist ins Unternehmerregister einzutragen. Es muss mindestens zwei Gründer geben, diese haften unbegrenzt, es gibt kein Mindestkapital.
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Spolka cywilna (s.c.)Bei dieser Rechtsform sind mindestens zwei Gründer erforderlich, sie haften gesamtschuldnerisch und persönlich. Die Partner werden im Gewerberegister eingetragen, die Gesellschaft hat keine eigene Rechtspersönlichkeit.
  • Einzelunternehmen: jednoosobowa dzialalnosc gospodarczaDas Einzelunternehmen ist die einfachste Gründungsform, es muss ins Gewerberegister bei der zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung eingetragen werden, der Eigentümer haftet unbeschränkt. Es ist kein Mindestkapital erforderlich.

Als Alternative zu einer selbstständigen Gesellschaft sieht, das Gesetz über die Freiheit der wirtschaftlichen Tätigkeit ("Ustawa o swobodzie dzialalnosci gospodarczej") vom 2. Juli 2004 für ausländische Investoren auch die Möglichkeit der Gründung von Zweigniederlassungen ("oddzialy", Art. 85 - 92) und Repräsentanzen ("przedstawicielstwa", Art. 93-102) vor.

  • Bei einer Repräsentanz (Przedstawicielstwo) handelt es sich um eine rechtlich unselbstständige organisatorische Einheit eines ausländischen Unternehmens, die ausschließlich im Bereich der Werbung und Absatzförderung tätig werden darf. Repräsentanzen tragen den Namen des deutschen Unternehmens mit der polnischen Übersetzung der Rechtsform des Unternehmens und dem Zusatz Vertretung in Polen (Przedstawicielstwo w Polsce). Sie benötigen kein Stammkapital. Repräsentanzen sind in das beim Wirtschaftsministerium geführte Register der Repräsentanzen ausländischer Unternehmen ("Rejestr przedstawicielstw przedsiebiorcow zagranicznych") einzutragen. Sie werden zunächst für zwei Jahre etabliert, mit der Möglichkeit zur Verlängerung für weitere zwei Jahre.
  • Zweigniederlassungen sind Teile eines ausländischen Unternehmens ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Die Tätigkeit der Niederlassung muss mit den Aktivitäten des deutschen Mutterunternehmens identisch sein. Sie werden in das Unternehmerregister eingetragen. Sie haben den Namen der Muttergesellschaft zu führen. Zusätzlich muss eine Übersetzung des Namens und der Rechtsform der Muttergesellschaft in die polnische Sprache, sowie der polnische Ausdruck für die Zweigniederlassung in Polen (Oddzial w Polsce) angegeben werden. Ein Mindesstammkapital ist nicht erforderlich.

Weitere Informationen zu Unternehmensformen und -gründung (Englisch) finden Sie bei der Förderagentur des Landes in der Publikation Doing Business in Poland. 

Registrierung

  • Personen- und Kapitalgesellschaften sowie Zweigniederlassungen sind in das Unternehmensregister ("Rejestr przedsiebiorcow") einzutragen. Das Unternehmensregister ist Teil des Landesgerichtsregisters ("Krajowy Rejestr Sadowy"), welches bei den Amtsgerichten ("sady rejonowe") geführt wird. Das Eintragungsverfahren dauert i.d.R. zwischen zwei und vier Wochen. Eine Online-Registrierung erfolgt über das Portal der Gerichtsregister.
  • Repräsentanzen sind in das beim Wirtschaftsministerium geführte Register der Repräsentanzen ausländischer Unternehmen ("Rejestr przedstawicielstw przedsiebiorcow zagranicznych") einzutragen.
  • Einzelunternehmen sind in das Zentralregister für die Gewerbetätigkeit (Centralna Ewidencja i Informacja o Dzialalnosci Gospodarczej, CEIDG) einzutragen und zwar bevor die geschäftliche Aktivität gestartet wird. Für die Einreichung des Antrags ist keine Gebühr zu zahlen.
  • Das Zentrum der Hilfe für Unternehmer (Centrum Pomocy Przesieborcy) bietet im Internet Informationen zur Registrierung an. Hilfreiche Informationen enthält auch die Broschüre "How to set up a business in Poland".

Steuerliche Aspekte

Körperschaftsteuer (= podatek dochodowy od osob prawnych)

  • Der reguläre Steuersatz beträgt 19 Prozent. Daneben gibt es einen reduzierten Satz von neun Prozent, der für startende Unternehmen und Unternehmen mit geringen Einnahmen gilt.
  • Unter bestimmten Bedingungen kann für Unternehmen mit dem Status eines Nichtansässigen auch eine Flatrate entweder in Höhe von 10 oder 20 Prozent gelten.
  • Nähere Angaben zur Körperschaftsteuer in Polen sind auf Englisch beim Steuerportal zu finden.

Mehrwertsteuer (= podatek od towarow i uslug)

  • In Polen gelten vier Tarife:Der Normalsteuersatz beträgt 23 Prozent, daneben gibt es einen Satz von 8 Prozent für bestimmte Lebensmittel, Gastronomie- und Hoteldienstleistungen, Zeitungen und Zeitschriften sowie bestimmte medizinische Produkte. 
  • Der Steuersatz von 5 Prozent  gilt für bestimmte Grundnahrungsmittel wie Hygieneartikel, Molkereiprodukte, Brot, Bücher und in einigen Fällen gibt es eine komplette Befreiung von der Umsatzsteuer.
  • Unternehmen, die im Vorjahr weniger als 200.000 PLN Umsatz hatten, haben die Möglichkeit, sich nicht als Mehrwertsteuer-Zahler anmelden zu müssen.
  • Details zur Mehrwertsteuer finden Sie auf Englisch auf den Internetseiten des Finanzministeriums.

Doppelbesteuerungsabkommen

Der Text des derzeitigen DBA zwischen Deutschland und Polen ist beim Bundesfinanzministerium

Immobilieneigentum

  • Seit dem EU-Beitritt im Mai 2004 und dem Ende der Übergangszeit ist die früher bestehende Genehmigungspflicht für EU-Bürger grundsätzlich entfallen.
  • Allerdings gibt es seit 1. Mai 2016 ein neues Gesetz, das Ende Juni 2019 aktualisiert wurde, das weiterhin Einschränkungen für Agrarflächen von mehr als einem Hektar vorsieht. 
  • Das heißt, das Gesetz gilt nicht für Grundstücke, die nicht für landwirtschaftliche Zwecke genutzt werden, Immobilien in Sonderwirtschaftszonen und Häuser, Wohnungen, Nebengebäude, Garagen sowie Hausgärten und landwirtschaftliche Flächen, von weniger als einem Hektar.
  • Agrarflächen, die einen Hektar übersteigen, können nur an einzelne Landwirte veräußert werden, bzw. benötigen eine Genehmigung des Landwirtschaftsministers. Ferner müssen sich Käufer u.a. dazu verpflichten, die erworbene Fläche mindestens fünf Jahre nach dem Kauf landwirtschaftlich zu nutzen und sie nicht weiter zu veräußern. 
  • Handelt es sich nicht um Einzellandwirte, dann ist für den Erwerb eines Grundstücks eine Genehmigung von der Agentur für Agrareigentum erforderlich, nachdem alle Käufer mit Vorkaufsrechten ausgeschlossen wurden.
  • Weitere Informationen zum Immobilienmarkt in Polen finden Sie bei der Förderagentur des Landes in der Broschüre "Doing business in Poland".
  • Die Förderagentur Polens hat einen Investitionsangebotsgenerator, dort können Sie Angebote nach Standort, Gebiet und Arte des Grundstücks filtern.
  • Die AHK Polen hat ein Immobilienportal für gewerbliche Immobilien eingerichtet.

Steueranreize

  • Mit dem Investitionsförderungsgesetz von 2018 ist das gesamte Land zu einer Investitionszone erklärt worden, dass die Unternehmen im ganzen Land auf steuerliche Vorteile hoffen können. 
  • Um eine Förderung zu erhalten, haben die Unternehmen jedoch sowohl quantitative als auch qualitative Voraussetzungen zu erfüllen. So müssen die geplanten Ausgaben eine Mindesthöhe erreichen, die u.a. von der Unternehmensgröße abhängt.
  • Gleichzeitig bleiben die derzeit verbindlichen Genehmigungen für Sonderwirtschaftszonen (SWZ), die den Investoren in den alten SWZ bereits erteilt wurden, bis 2026 in Kraft.

Folgende Sonderwirtschaftszonen existieren in Polen:

  • Steuerliche und rechtliche Informationen zu den Sonderwirtschaftszonen finden Sie auf Englisch bei der Förderagentur in den Frequently Asked Questions. Unter anderem kann dort der Höchstbetrag der Steuerbefreiung ermittelt werden, gemäß der Regionalhilfekarte.
  • FuE-Erleichterung: Ein Abzug von bis zu 200 Prozent der qualifizierten Ausgaben für F&E-Aktivitäten ist möglich. Zu den qualifizierten Ausgaben gehören zum Beispiel Löhne und Gehälter, die im Rahmen der Forschungstätigkeit anfallen.
  • Eine einmalige Abschreibung von bis zu 50.000 EUR (De-minimis-Beihilfe) kann auch für kleine Unternehmen und Start-Ups möglich sein.
  • Ein fiktiver Zinsabzug von bis zu 250.000 PLN pro Jahr ist möglich, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
  • Ein Steuersatz von 5 Prozent kann auf Einkünfte angewandt werden, die ein steuerpflichtiges Unternehmen z. B. aus Erfindungen, Patente erzielt.
  • Die folgenden Steuererleichterungen für Innovationen sind nach Angaben von Deloitte ebenfalls möglich:
  • - Prototyp-Erleichterung: Ein zusätzlicher Abzug von 30 Prozent der Kosten für die Versuchsproduktion und die Markteinführung eines neuen Produkts;
  • - Erleichterung der Robotisierung: Ein zusätzlicher Abzug von 50 Prozent der Kosten, die für Investitionen in die Robotisierung anfallen;
  • - Erleichterung der Expansion: Ein zusätzlicher Abzug für Marketingausgaben bis zu einer Höhe von 1 Million PLN im Zusammenhang mit einer Erhöhung der Einnahmen aus dem Verkauf von Produkten; und
  • - CSR-Erleichterung: Ein möglicher Abzug von 50 Prozent der Kosten, die für wissenschaftliche, kulturelle und sportliche Aktivitäten anfallen.

Förderungen in Polen

  • Um die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Wirtschaft und Gesellschaft in seinen Mitgliedsländern, wie Polen, abzufedern, hat die EU die Aufbau- und Resilienzfazilität in Höhe von 672,5 Milliarden Euro, davon 312,5 Milliarden Euro an Zuschüssen, gebildet.
  • Der polnische Aufbau- und Resilienzplan, mit dem das Land gut 35 Milliarden Euro (23,9 Milliarden Euro Zuschüsse, 11,5 Milliarden Euro Darlehen) aus dieser Aufbau- und Resilienzfazilität bekommen möchte, ist Anfang Mai 2021 eingereicht worden. Inhaltliche Schwerpunkte sind Energie, Mobilität, Digitalisierung, Widerstandsfähigkeit und Gesundheitssystem. 
  • Am 1. Juni 2022 ist der polnische Aufbau- und Resilienzplan von der EU-Kommission positiv bewertet worden (siehe Pressemitteilung). Im Dezember 2023 wurde der Plan aktualisiert, um u.a. ein RepowerEU-Kapitel zu ergänzen. Aufgrund von Vorbehalten flossen Gelder erst im Jahr 2024. Über die Entwicklung und den Einsatz der Aufbaumittel in Polen informiert die EU-Kommission.
  • Für die Förderperiode 2021 bis 2027 ist Ende September 2021 die neue Fördergebietskarte für Polen von der Kommission gebilligt worden. Sie teilt das Land in eine stärker entwickelte Region, in Übergangsregionen und weniger entwickelte Regionen ein. Diese Fördergebietskarte ermöglicht Polen gezielte staatliche Beihilfen für Unternehmen, um die Förderung der regionalen Entwicklung voranzubringen. Diese Regionalbeihilfen dienen in der EU der Förderung des Wirtschaftswachstums und der Stärkung des Zusammenhalts im Binnenmarkt. Seit 1. Januar 2022 gelten neue Leitlinien für Regionalbeihilfen.
  •  Ende Juni 2022 hat die EU-Kommission das Partnerschaftsabkommen mit Polen für die Förderperiode 2021 bis 2027 im Rahmen der Kohäsionspolitik in Höhe von 76,5 Milliarden Euro abgeschlossen, das die Strategie für den landesweiten Einsatz der europäischen Struktur- und Investitionsfonds beinhaltet. Dieses Partnerschaftsabkommen ist die Basis für die operationellen Programme, in denen die Investitionsprioritäten und konkreten Maßnahmen Polens und seiner Regionen festgelegt sind. 
  • Informationen zur Kohäsionspolitik der EU für die Periode 2021 bis 2027 hat die EU auf einer Internetseite zusammengefasst, dort können für einzelne Elemente Filter, zum Beispiel für Polen, gesetzt werden. Die Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) ist eine der Prioritäten der Kohäsionspolitik. Jedes EU-Land, also auch Polen, ist für die Verwaltung der Kohäsionsfonds in seinem Hoheitsgebiet zuständig.
  • In Polen ist das Europäische Fondsportal ein Leitfaden für Finanzierungsmöglichkeiten.vom Ministerium für Fonds und Regionalpolitik verwaltet.
  •  Die wichtigste Säule der polnischen Förderung waren lange Zeit die Sonderwirtschaftszonen. Im Juni 2018 ist das gesamte Land zur Investitionszone erklärt worden, so dass es unter bestimmten Bedingungen in jeder Region steuerliche Vergünstigungen geben kann (siehe Kapitel „Steuervergünstigungen“).
  • Die durch die EU-Strukturfonds kofinanzierten Programme im Bereich der allgemeinen Wirtschaftsentwicklung, der KMU-Förderung, der Infrastrukturvorhaben, etc. bilden die zweite wichtige Säule. Insbesondere da hier neben der Förderung von Rahmenbedingungen auch direkte Zuschüsse an Unternehmen gegeben werden können.
  • Die konkrete Betreuung vor Ort ist häufig durch nichts zu ersetzen. Unternehmen können sich dazu auch an die Regionalbüros der staatlichen Förderagentur Polish Investment and Trade Agency, PAIH (zuvor Polish Information and Foreign Investment Agency) wenden. 

- sonstige Mittelstandsförderung

  • Die polnische Agentur zur Förderung des Mittelstands berät zu einer Vielzahl von Themen wie beispielsweise Export oder Innovation. Ferner ist sie an der Umsetzung nationaler und internationaler Programme beteiligt, die aus den EU-Strukturfonds, dem Staatshaushalt und Mehrjahresprogrammen der EU Kommission finanziert werden.
  • Die Einrichtungen des Enterprise Europe Network arbeiten im Auftrag der EU. Sie beraten vor allem kleine und mittlere Unternehmen über EU-Fragen und grenzüberschreitende Kooperationsmöglichkeiten. Der EuropaService der deutschen Sparkassen-Finanzgruppe ist in dieses Netzwerk eingebunden. Die Partner des polnischen Enterprise Europe Network sind in 19 Städten zu finden. 

- Förderung von Investitionen im Bereich Umwelt und Technologie

  • Der Nationale Fonds für Umweltschutz und Wasserwirtschaft (Narodowy Fundusz Ochrony Srodowiska i Gospordarki Wodnej, NFOSiGW) ermöglicht vergünstigte Kredite für Umweltinvestitionen. Er nutzt dazu staatliche Mittel, Mittel der EU und aus dem Norwegischen Fonds. Der Anwendungsbereich umfasst Wasseraufbereitung, Luftreinhaltung, Abfallverwertung und die generelle Anpassung von Unternehmen an EU-Umweltstandards. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Förderung/Finanzierung erneuerbarer Energien, Energie- und Ressourceneffizienz.
  • Im September 2024 haben die EU und Island, Liechtenstein und Norwegen ein Abkommen über die EWR- und Norwegen-Zuschüsse  für die Förderperiode 2021 bis 2028 unterzeichnet. Ziel des EWR- und Norwegen-Zuschusssystems ist es, die sozialen und wirtschaftlichen Unterschiede in Europa zu verringern und die Zusammenarbeit zwischen Island, Liechtenstein und Norwegen und den begünstigten Staaten zu verbessern. In den nächsten sieben Jahren werden Island, Liechtenstein und Norwegen 15 EU-Mitgliedstaaten 3,2 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Für Polen stehen 924,9 Millionen Euro zur Verfügung.

- Regionalentwicklung

  • Sowohl die rein polnische Förderung als auch die EU-geförderte Unterstützung, z. B. von Unternehmen, Infrastrukturmaßnahmen oder zur Entwicklung ländlicher Gebiete, haben einen regionalen Fokus. Für all diese Angebote gibt es auf regionaler Ebene Ansprechpartner. Tatsächlich ist die Zahl von Beratungsangeboten durch die Büros der Investitionsagentur, die Büros zur Beratung über EU-Strukturfonds, Büros zur Beratung von Mittelstandsunternehmen, etc. sehr groß.
  • Zahlreiche Gemeinden bieten Anreize für Investoren an, über die im Einzelfall mit der betreffenden Verwaltung zu verhandeln ist. Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit einer Befreiung von der Immobiliensteuer. 

Sonstiges

  • Um Investitionen von besonderer Bedeutung für die polnische Wirtschaft zu fördern, hat die Regierung das "Programme for supporting investments of major importance to the Polish economy for years 2011 - 2030" aufgelegt. Die Förderung basiert auf einem bilateralen Abkommen zwischen dem Wirtschaftsminister und dem Investor. Erforderlich für eine Förderung sind die Erfüllung sowohl quantitativer wie qualitativer Anforderungen. Beispielsweise muss eine Mindestanzahl an Arbeitsplätzen geschaffen werden und die förderfähigen Kosten müssen einen Mindestbetrag umfassen. Darüber hinaus spielt zum Beispiel die Nutzung umweltfreundlicher Technologien eine Rolle und die Unterstützung von Weiterbildung der Arbeitnehmer. Für die Förderung ist auch die Region entscheidend, in die investiert wird. Die Förderung wird in Form von Zuschüssen gewährt, die der Wirtschaftsminister in Jahrestranchen auszahlt, je nach der Erfüllung der versprochenen Leistung des Unternehmens. 
  • Die Europäische Union unterstützt Unternehmen in Polen mit verschiedenen EU-Programmen, die Darlehen, Bürgschaften, Risikokapital und andere Formen der Eigenkapitalfinanzierung bereitstellen. Diese Finanzinstrumente werden von Finanzintermediären wie Banken, Risikokapitalfonds und anderen Finanzinstituten verwaltet. Ansprechpartner sind lokale Kreditinstitute. 
  • Die Bank Gospodarstwa Krajowego (BGK) ist die polnische Entwicklungsbank. Ihre Aufgabe besteht in der Unterstützung eines nachhaltigen sozialen und wirtschaftlichen Wachstums. Hierzu bietet sie verschiedene Programme an.

Weiterführende Quellen

  • Erste Anlaufstelle für Fragen ist die staatliche Investitionsagentur: Polnische Agentur für Investitionen und Handel AG
  • Vertretung der deutschen Wirtschaft: Deutsch-Polnische Industrie- und Handelskammer
  • Polnische Agentur für Investitionen und Handel, Niederlassung Frankfurt a. M., Bockenheimer Landstr. 51-53, 60325 Frankfurt / Main, Tel.: +49 151 16 57 09 12
  • Germany Trade and Invest (gtai) stellt Informationen über Polen zur Verfügung

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