Slowakei: Geschäftsbedingungen für Handel und Investition

Verstärkter Fokus auf Kreislaufwirtschaft

Aufgrund des hohen Export-Anteils und der umfangreichen Automobilindustrie ist das kleine Land enorm von der europäischen und internationalen Konjunktur sowie vom sonstigen Weltgeschehen abhängig. Durch einen gewissen Trend zum Near- und Reshoring können sich für das Industrieland jedoch Chancen ergeben.

Aktuelles und Perspektiven

Slowakei-Wirtschaft-gute Bedingungen
  • Günstige Bedingungen für Investitionen und Handel sprechen nach Aussagen von Germany Trade & Invest für ein Engagement in der Slowakei.
  • Unternehmen aus Deutschland, die bereits in der Slowakei aktiv sind,  loben besonders die Produktivität und Leistungsbereitschaft der Arbeitnehmer und die Zuverlässigkeit lokaler Zulieferer. Gut 81 Prozent der befragten Unternehmen würden die Slowakei als Investitionsstandort wieder wählen, so die jüngste AHK-Umfrage.
  • Um die Slowakei für die Zukunft zu rüsten, setzt die aktuelle Regierung auf eine kreislauforientierte und energieeffiziente Wirtschaft, verstärkte Digitalisierung und eine moderne Krankenhausinfrastruktur.
  • Ferner ist die Verbesserung der Verkehrs-Infrastruktur und der Ausgleich des sehr unterschiedlichen regionalen Niveaus ein wichtiges Anliegen der Regierung, so dass es zahlreiche Geschäftsmöglichkeiten gibt.

Einen Kurzüberblick über ausgewählte Aspekte der Geschäftsbedingungen in der Slowakei, insbesondere für mittelständische Unternehmen, bietet diese Länderinformation.

Slowakei-Standort-Handel

Die Slowakei grenzt an Österreich, Tschechien, Polen, Ungarn und die Ukraine. Deutschland ist auch 2021 weiterhin wichtigster Handelspartner gewesen, das deutsch-slowakische Handelsvolumen erreichte 2022 einen Wert von fast 37 Milliarden Euro. Unter den Hauptlieferländern beträgt der Anteil Deutschlands 21 Prozent, es folgt die Tschechische Republik mit  12 Prozent. Bei den Hauptabnehmerländern beläuft sich der Anteil Deutschlands auf 14 Prozent, es folgt die Tschechische Republik mit 9 Prozent.

Das Land wird von Investoren als einer der attraktivsten Standorte Mittel- und Osteuropas angesehen. Die ausländischen Direktinvestitionen beliefen sich im Jahr 2020 auf einen Bestand von fast 64.000 Millionen US-Dollar, die deutschen Direktinvestitionen hatten hieran einen Anteil von 7,3 Prozent, was den 4. Platz bedeutet. Die rund 600 deutschen Firmen im Land sichern knapp 140.000 Arbeitsplätze. Neben großen Unternehmen sind auch viele mittelständische in dem Land engagiert, so das Auswärtige Amt.

Als Stärken der Slowakei sieht die AHK die gut ausgebaute Infrastruktur in der westlichen Landeshälfte und die ausgeprägte Industriekultur mit einem dichten Netz an Zulieferern sowie die Zugehörigkeit zur Eurozone.  Nachholbedarf besteht bei der Energieeffizienz, so dass sich hier Chancen ergeben können. Informationen über Branchen in der Slowakei bietet die Förderagentur des Landes. Geschäftspartner aus der Slowakei können Sie aus unterschiedlichen Branchen in den Kurzprofilen slowakischer Unternehmen finden.

Die Slowakei hat 5,4 Millionen Einwohner auf einer Fläche von gut 49.000 Quadratkilometern und erwirtschaftete 2022 ein BIP pro Kopf von gut 20.000 EUR. Auffällig ist das West-Ost-Gefälle im Land, sowohl was die Infrastruktur anbelangt als auch die Lohnunterschiede. Einen regionalen Überblick gibt die Slowakische Investitions- und Entwicklungsagentur. Die Weltbank hat für fünf Städte in der Slowakei einige Geschäftsbedingungen untersucht (Stand: Juli 2018).

Der Mindestlohn beträgt seit 1. Januar 2023 4,02 Euro/Stunde.

Für Hermes-Bürgschaften gibt es für die Slowakei keine OECD-weit gültige Entgeltkategorie. Die Entgeltberechnung erfolgt anhand eines Markttests. Informationen über die Risikoeinschätzung bietet Coface.

Slowakei-Investition-Gleichbehandlung

Grundsätzlich sieht das slowakische Handelsrecht eine rechtliche Gleichbehandlung ausländischer Personen (natürliche und juristische) mit inländischen vor. Entsprechend dürfen Ausländer unter denselben Bedingungen und im selben Ausmaß wie slowakische Bürger unternehmerisch tätig sein. 

In der Slowakei gibt es einige regulierte Branchen, einen Leitfaden zur Ausübung regulierter Berufe (auf Slowakisch) bietet die slowakische Kammer der Bauingenieure.

EU-Bürger haben innerhalb einer Frist von zehn Tagen ihren Aufenthaltsort der Fremdenpolizei mitzuteilen, wenn sie länger als drei Monate in der Slowakei bleiben möchten.  

Die Handwerkskammer Niederbayern Oberpfalz und Bayern Handwerk International haben einen Leitfaden zur Erbringung von Bau- und Montageleistungen deutscher Handwerksbetriebe in der Slowakei erstellt.

Slowakei-Unternehmen-Recht

Die Regelungen für die unterschiedlichen unternehmerischen Formen sind im slowakischen Handelsgesetzbuch zu finden.

AG: Akciova spolocnost (a.s.)
Das Mindestkapital beträgt 25.000 EUR. Die Haftung der Aktionäre ist auf die Höhe ihres Anteils begrenzt. 

Seit dem 1. Januar 2017 gibt es eine neue Gesellschaftsform: Um Start-Ups die Gründung zu erleichtern und neue Investoren anzuziehen, wurde die Rechtsform einer einfachen Aktiengesellschaft (Jednoducha spolocnost na akcie, j.s.a.) eingeführt. Bei dieser Form beträgt das Minimumkapital lediglich einen Euro. Ferner hat sie eine einfachere Struktur und ist einfacher zu gründen. 

GmbH: Spolocnost s rucenim obmedzenym (S.R.O.)
Das Mindeststammkapital beträgt 5.000 EUR, es kann zum Teil als Sacheinlage eingebracht werden. Die Mindesteinlage eines Gesellschafters muss mindestens 750 EUR betragen. Eine Ein-Mann-GmbH ist möglich. Die Gesellschafter haften nur bis zur Höhe ihrer im Handelsregister eingetragenen Stammeinlage. Über die Website des slowakischen Justizministeriums ist es möglich einen Gesellschaftsvertrag für die Erstregistrierung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu erstellen und vorzubereiten, die auf vereinfachte Weise gegründet wurde.

OHG: Verejna obchodna spolocnost (v.o.s.): Es ist kein Mindestkapital erforderlich

KG: Komanditna spolocnost (k.s.): Die Mindesteinlage des Kommanditisten  beträgt 250 Euro.

Nach Angaben der Investitions- und Entwicklungsagentur ist die GmbH die am häufigsten gewählte Rechtsform.

Slowakei-Register-Gericht

Rechtsgrundlage für die Registrierung einer Gesellschaft im Handelsregister ist das slowakische Handelsregistergesetz (Zákon o obchodnom registri) in Verbindung mit dem slowakischen Handelsgesetzbuch. Die Eintragung erfolgt innerhalb von fünf Tagen, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. 

Eine elektronische Eintragung ist ebenfalls möglich, sie ist schneller und kostengünstiger.

Das Handelsregister ist im Internet unter folgender Adresse zu finden (mit Suchfunktion) https://www.orsr.sk/.

Weitere Informationen zu Unternehmen, Branchen und Kennzahlen bietet das Wirtschaftsregister. Es ist nach vorheriger Registrierung zugänglich.

Um Transparenz über die Beteiligungsstrukturen von Unternehmen, die mit dem öffentlichen Sektor zusammenarbeiten, zu schaffen, wurde das Register der Partner des öffentlichen Sektors zum 1. Februar 2017 eingeführt.

Slowakei-Unternehmen-Steuer

Seit dem Jahr 2017 beträgt der allgemeine Satz 21 Prozent.

Beträgt das zu versteuernde Einkommen nicht mehr als 49.790 Euro im Jahr, so gilt ein Satz von 15 Prozent.

Slowakei-Geschäft-Steuer

(= Daò z pridanej)

Der Standardsatz beträgt 20 Prozent. Der ermäßigte Satz beträgt zehn Prozent, dieser gilt unter anderem für Medikamente, medizinische Produkte und Grundnahrungsmittel wie Milch und Brot. 

Der Schwellenwert für die Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung liegt bei 49.790 Euro. Unternehmen, die diesen Wert unterschreiten, können sich freiwillig registrieren lassen.

Slowakei-Geschäft-Grenze

Das Abkommen zwischen Deutschland und der Tschechoslowakei (von 1980, in Kraft getreten am 17. November 1983, veröffentlicht BGBl, 1993 II S. 762) gilt sowohl für die Tschechische Republik als auch die Slowakei weiter. 

Der Text des derzeitigen DBA zwischen Deutschland und der Slowakei ist beim Bundesfinanzministerium zu finden über -> Themen -> Steuern -> Internationales Steuerrecht -> Staatenbezogene Informationen.

Slowakei-Euro

Am 1. Januar 2009 hat die Slowakei den Euro eingeführt (der festgelegte Wechselkurs betrug: 1 Euro = 30,1260 slowakische Krone). 

Seit dem 1. Januar 2013 gilt das Gesetz über die Einschränkung der Bargeldzahlungen. Danach dürfen Barzahlungen zwischen einer natürlichen Person und einem Nichtunternehmer nur bis zu einem Betrag von 15.000 Euro getätigt werden. Der Grenzwert zwischen einer natürlichen und einer juristischen Person beträgt 5.000 Euro, ebenso zwischen einer juristischen Person und einem Gewerbetreibenden.

Slowakei-Erwerb-Real-Estate

EU-Bürger und -Unternehmen sind grundsätzlich slowakischen Staatsangehörigen gleichgestellt.

Grund- und Gebäudeeinheiten werden nicht als rechtliche Einheit angesehen, sie können daher voneinander unabhängig Gegenstand rechtlicher Regelungen sein. 

Durch die Eintragung in das Liegenschaftskataster erfolgt der Eigentumsübergang.

Für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke ist zum 1. Juni 2014 eine neue gesetzliche Regelung zur Veräußerung in Kraft getreten. Danach sind diejenigen Personen zum Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen berechtigt, die seit mindestens drei Jahren in der Landwirtschaft tätig sind. Die in der entsprechenden Gemeinde ansässigen Landwirte haben ein Vorkaufsrecht auf landwirtschaftliche Flächen. 

Um ausländischen Investoren den Start in der Slowakei zu erleichtern, hat die Investitions- und Entwicklungsagentur eine Immobiliendatenbank erstellt.

Für die Ansiedlung von Unternehmen gibt es verteilt über das Land verschiedene Industrieparks in der Slowakei.

Die Grunderwerbsteuer gibt es seit dem Jahr 2005 nicht mehr. Die Höhe der Immobiliensteuer wird von den Gemeinden festgesetzt.

Slowakei-Vergünstigungen

Zum einen gibt es einen Superabzug für Forschung und Entwicklung: Hierbei können in der Slowakei ansässige Unternehmen zusätzlich 100 Prozent ihrer Forschungs- und Entwicklungs-Kosten von ihrer Körperschaftssteuer absetzen. Ziel dieser Steuervergünstigung ist es, Unternehmen zu motivieren, mehr F&E-Kompetenzen in der Slowakei anzusiedeln, Arbeitsplätze für F&E-Mitarbeiter zu schaffen und die allgemeine Wettbewerbsfähigkeit der Slowakei zu erhöhen.

Darüber hinaus bietet die Slowakische Republik eine Unterstützung für geistiges Eigentum in Form einer Patentbox, einer speziellen Steuerregelung, die Einkünfte aus geistigem Eigentum, die durch wissenschaftliche und Forschungsaktivitäten erworben wurden, von der Steuer befreit. Diese Regelung sieht eine Befreiung von der Körperschaftssteuer vor: 50 Prozent der Einnahmen aus Lizenzgebühren, 50 Prozent der Einnahmen aus dem Verkauf von Produkten, bei denen das Patent, Gebrauchsmuster oder Geschmacksmuster im Produktionsprozess verwendet wurde.

Slowakei-Unternehmen-Förderung

Der slowakische Aufbau- und Resilienzplan, mit dem das Land 6,3 Milliarden Euro aus der Aufbau- und Reslienzfazilität der EU beantragt hat, billigte die EU-Kommission im Juni 2021. Auch der Europäische Rat hat im Juli 2021 den Plan gebilligt, so dass die Slowakei Gelder bekommen kann, um gestärkt aus der Corona-Pandemie hervorzugehen. Über die Entwicklung und den Einsatz der Aufbaumittel in der Slowakei informiert die EU-Kommission.

Im Juli 2021 ist auch die Fördergebietskarte für die Slowakei veröffentlicht worden. Fast das gesamte Land besteht aus weniger entwickelten Regionen, lediglich die Region Bratislava zählt zu den stärker entwickelten Regionen.

Die EU-Kommission hat Mitte Juli 2022 das Partnerschaftsabkommen mit der Slowakei für die Förderperiode 2021 bis 2027 über 12,8 Milliarden Euro abgeschlossen, das die Strategie für den landesweiten Einsatz der europäischen Struktur- und Investitionsfonds beinhaltet. Dieses Partnerschaftsabkommen ist die Basis für die operationellen Programme, in denen die Investitionsprioritäten und konkreten Maßnahmen der Slowakei und seiner Regionen festgelegt sind.  

Die maximale Förderhöhe für Vorhaben in der Slowakei wird je nach Region und Unternehmensgröße durch das EU-Beihilferecht bestimmt und begrenzt die Summe aller geldwerten Förderungen durch Staat, Region und Kommune. Solche Höchstförderquoten sind nicht gleichzusetzen mit der tatsächlichen Förderung, die aus einzelnen oder kombinierten Maßnahmen erwächst. Für den Unternehmer gilt daher:

- Wie hoch die tatsächliche Förderung ist, wird durch angebotene Programme definiert;
- Anträge auf Förderung sind an slowakische Stellen (wie nachfolgend angegeben) zu stellen.

- Allgemeine staatliche Förderung

Die allgemeinen staatlichen Anreize sind im Investitionsfördergesetz niedergelegt. Grundsätzlich gibt es vier Formen von Investitionsanreizen: Steuererleichterung, Zuschüsse, Beiträge für neu geschaffene Arbeitsstellen und die Überlassung öffentlichen Eigentums zu vergünstigten Preisen. Auf Investitionsbeihilfen besteht kein rechtlicher Anspruch. Eine Übersicht über Investitionsförderung hat die Förderagentur zusammengestellt.

Unterstützt werden Investitionen in:

• Industrieproduktion

• Technologiezentren

• kombinierten Produktions- und Technologiezentren

• Shared Service Center

Jeder dieser Bereiche hat seine spezifischen Bedingungen, die erfüllt sein müssen, um nach Investitionsanreizen anzufragen. Wenn das anfragende Unternehmen ein KMU ist, müssen diese i.d.R die Hälfte der erforderlichen Mindest-Investitionssumme aufbringen und die Hälfte der neu zu schaffenden Arbeitsplätze. Wenn der Empfänger der Anreize ein KMU ist, dann kann die maximale Förderung um 10 bis 20 Prozent erhöht werden.

Das gesamte Land, mit Ausnahme der Region Bratislava ist in vier Zonen eingeteilt, in Abhängigkeit von der vorherrschenden Arbeitslosenquote, wobei die Zone A eine geringe Arbeitslosenquote aufweist und die Zone D die höchste.

Zu den in Frage kommenden Kosten zählen zum Beispiel Kosten für den Landerwerb, Kosten für den Immobilienerwerb, Kosten für technologische Ausrüstung und Maschinenerwerb sowie immaterielle Güter wie Lizenzen.

Die inhaltliche Prüfung und die Empfehlung zur Förderung obliegt der staatlichen Agentur Sario. Die Entscheidung über die tatsächliche Förderhöhe und die Zusage liegen beim Wirtschaftsministerium. Auch bei Erreichen der Förderkriterien besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.

Zur Industrieproduktion
Die Höhe der Mindest-Investitionssumme ist abhängig von der Arbeitslosenquote in der in Frage kommenden Region. Dies gilt auch für den Anteil neuer Technologien an den zu beschaffenden Anlagen. Ferner muss eine bestimmte Anzahl an Arbeitsplätzen neu geschaffen werden.

Fragt das investierende Unternehmen nach Steuervergünstigungen an, so muss es
•    in der Zone A mindestens 3 Millionen Euro investieren und 60 Prozent der Investition müssen in neue Technologien fließen
•    in der Zone B mindestens 1,5 Millionen Euro investieren und 50 Prozent der Investition müssen in neue Technologien fließen
•    in der Zone C mindestens 0,75 Millionen Euro investieren und 40 Prozent der Investition müssen in neue Technologien fließen
•    in der Zone D mindestens 0,1 Millionen Euro investieren und 30 Prozent der Investition müssen in neue Technologien fließen.

Im Falle einer Ausdehnung einer bestehenden Produktion muss die Investition mindestens zu einem Anstieg um 5 Prozent im Produktionsvolumen führen, um in den Genuss von Förderungen kommen zu können.

Zu Technologiezentren (Zentren der angewandten Forschung):
Die Förderung für Investitionen in diesem Bereich ist abhängig von einer Mindest-Investitionssumme, der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Untergrenze des Durchschnittsgehalts in der Region abhängig von der angewandten Form der Investitionshilfe und der Priorität des Projekts  im Hinblick auf die sektorale Spezifikation.

Fragt das investierende Unternehmen beispielsweise nach Steuervergünstigungen, so muss es
•    in prioritären Sektoren mindestens 50.000 Euro investieren, 5 neue Arbeitsplätze schaffen und der zu zahlende Lohn muss das zweifache des Durchnittslohns in der Region betragen
•    in anderen Bereichen mindestens 100.000 Euro investieren, 10 neue Arbeitsplätze schaffen und der Lohn muss das 1,7-fache des Durchschnitts in der Region betragen

 Als prioritäre Sektoren zählen bei der Industrieproduktion und den Technologiezentren folgende:
•    Herstellung von Nahrungsmittel
•    Herstellung chemischer Produkte
•    Herstellung grundlegender pharmazeutischer Produkte
•    Herstellung von Computern, elektronischen und optischen Produkten
•    Herstellung von Maschinen und (elektrischen) Ausrüstungen
•    Herstellung von Fahrzeugen und anderen Transportmitteln

Zu Geschäftsservice-Zentren:
Die Förderung in diesem Bereich ist vor allem von der Anzahl neu zu schaffender Arbeitsplätze und der Höhe der zu zahlenden Löhne abhängig.

Fragt das Unternehmen nach Steuervergünstigungen, so gibt es zwar keine Mindestinvestitionssumme die erbracht werden muss, aber
•    in prioritären Bereichen sind mindestens 10 Arbeitsplätze zu schaffen und das Lohnniveau muss das 1,8-fache des Durchschnittslohn in der Region betragen,
•    in anderen Bereichen sind mindestens 25 neue Arbeitsplätze zu schaffen und das Lohnniveau muss das 1,5-fache des Durschnittslohns in der Region betragen.

Als prioritäre Bereiche gelten in diesem Fall:
•    Informationstechnologie
•    Finanzwirtschaft
•    Unternehmensmanagement

 

- Mittelstandsförderung

Die Slowak Business Agency bietet zahlreiche Arten von Mittelstandsförderung. So verwaltet sie beispielsweise auch Mikro-Darlehensprogramme und Venture Capital Funds, bietet Beratung, Ausbildung und ähnliche Unterstützung.
Slowak Business Agency
Karadžičova 2, 811 09 Bratislava 2 - SLOVENSKA REPUBLIKA
Tel.: +421 2 203 63 100
E-Mail: agency@sbagency.sk, Internet: https://www.sbagency.sk/

 

Die staatliche slowakische Förderbank (SZRB) betreut mehrere Garantieprogramme und vergibt zinsgünstige Kredite.
Slovenska zarucna a rozvojova banka
Stefanikova 27, 81499 Bratislava - SLOVENSKA REPUBLIKA
Tel.: +421 2 57 29 21 11
E-Mail: info@szrb.sk, Internet: https://www.szrb.sk/

 

Die EFTA und Norwegen haben Finanzierungsmechanismen aufgelegt - aktuell geltend von 2014 bis 2021 - die Zuschüsse in einer Gesamthöhe von 2,8 Mrd. EUR, verteilt auf 15 Länder, ausgeben. Ziel der Zuschüsse ist die Anpassung der Wirtschaft und des institutionellen Gefüges an EU-Niveau. Thematisch im Vordergrund stehen Klima- und Umweltschutz sowie Nachhaltigkeit und die gesellschaftliche Entwicklung, z. B. in Fragen der Gleichberechtigung. Für die Slowakei werden im o. g. Zeitraum 113,1 Mio. EUR zur Verfügung gestellt. 

 

Die Europäische Union unterstützt Unternehmen in der Slowakei mit verschiedenen EU-Programmen, die Darlehen, Bürgschaften, Risikokapital und andere Formen der Eigenkapitalfinanzierung bereitstellen. Diese Finanzinstrumente werden von Finanzintermediären wie Banken, Risikokapitalfonds und anderen Finanzinstituten verwaltet. Ansprechpartner sind lokale Kreditinstitute. 

Die Einrichtungen des Enterprise Europe Network arbeiten im Auftrag der EU. Sie beraten vor allem mittelständische Unternehmen über EU-Fragen und grenzüberschreitende Kooperationsmöglichkeiten. Der EuropaService der deutschen Sparkassen-Finanzgruppe kooperiert mit diesem Netzwerk. Die Partner des slowakischen Enterprise Europe Network sind in drei Städten zu finden. 

 

- Regionalentwicklung

Die Slowakei ist in verschiedene Zonen eingeteilt, die die Höhe der Förderung oder der Steuerreduzierung bestimmen. Eine Übersicht gibt es bei der Investitions- und Handelsagentur Sario.

Darüber hinaus wurden in der Slowakei einige Industrieparks (auch Gewerbeparks, strategische oder Technologieparks genannt) eingerichtet. 

Ferner gibt es in verschiedenen Regionen eigene Entwicklungsagenturen, zum Beispiel die Regional Develpoment Agency Senec – Pezinok oder die Development Agency of the Žilina Self-governing region.

 

Förderagentur für Auslandsinvestitionen

Slovak Investment and Trade Development Agency (SARIO)
Mlynské nivy 44/b, 82109 Bratislava, SLOWAKEI
Tel.: +421 2 58 260 100
Fax: +421 2 58 260 109
E-Mail: sario@sario.sk, Internet: https://www.sario.sk/ (-> Englisch)

Slowakische Handels- und Industriekammer
Grösslingová 4, 81603 Bratislava - SLOWAKEI
Tel.: (00 421) 2 54 43 32 91
E-Mail: sopkurad@sopk.sk, Internet: https://www.sopk.sk

Botschaft der Slowakischen Republik
Hildebrandstraße 25, 10785 Berlin
Tel.: 030 88926-200
Fax: 030 88926-222
E-Mail: emb.berlin@mzv.sk, Internet: https://www.mzv.sk/web/berlin (-> Deutsch)

AHK Slowakei
European Business Center
Suché mýto 1, SK-811 03 Bratislava, SLOWAKEI
Tel.: +421 2 20 85 06 20
E-Mail: info@ahk.sk, Internet: https://slowakei.ahk.de/

Ihre Sparkasse ist Ihr Ansprechpartner auch für alle Fragen rund um die Begleitung internationaler Geschäftsvorhaben in der Slowakei. Sie greift für ein breites Informations- und Leistungsangebot auf eigene Kenntnisse, auf Verbundpartner wie den EuropaService, auf ein Netzwerk internationaler Partnerbanken und weitere Spezialisten der Sparkassen-Finanzgruppe zurück. Diese Partner bilden das internationale Netzwerk der Sparkassen-Finanzgruppe.

Hilfestellung, Beratung, Vor-Ort-Begleitung und die passenden Finanzprodukte für Vorhaben in der Slowakei erhalten Sie aus einer Hand über Ihren Firmenkunden- oder Auslandsfachberater.

Falls Sie noch kein Kunde einer Sparkasse sind und Ihnen Ansprechpartner für die Slowakei fehlen, wenden Sie sich einfach an den EuropaService. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Ihre Sparkasse vor Ort können Sie auch mit Hilfe der folgenden Internetadresse finden https://www.sparkasse.de/service/filialsuche.html.

© Diese Ausarbeitung oder Teile aus ihr dürfen ohne Erlaubnis des EuropaService der Sparkassen-Finanzgruppe nicht reproduziert werden. Zitate sind mit Nennung der Quelle gestattet. Die Weitergabe durch Institute der Sparkassen-Finanzgruppe an deren Kunden ist frei.

Diese Angaben haben wir mit größtmöglicher Sorgfalt aus vielen Quellen zusammen gestellt. Wegen der sich ständig weiter ändernden Rahmenbedingungen können wir jedoch für Vollständigkeit und Inhalt der Informationen keine Gewähr übernehmen. Komplette Bearbeitung: Stand September 2022. Wichtige Entwicklungen werden laufend eingearbeitet, ohne dass das Erstellungsdatum geändert wird. Die neueste pdf-Version des Länderinfo kann daher am besten jeweils aktuell von der Internetseite (https://europaservice.dsgv.de/laenderinfos/schweden-zypern/slowakei.html)  generiert werden.

Iris Hemker
Länderinfos, Kooperationsservice


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